Bund und Länder haben festgelegt, dass in Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen „weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz“ umgesetzt werden sollen. In diesen Landkreisen soll der Bewegungsradius der Menschen auf 15 Kilometer um den Wohnort eingeschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge sollen so verhindert werden.
Zur praktischen Umsetzung fehlen noch Informationen, die Verantwortung liegt bei den Bundesländern. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wies bei der Pressekonferenz lediglich daraufhin, dass in einer Großstadt wie Berlin mit dem Wohnort nicht die genaue Adresse gemeint sei. Man fange nicht an, den Weg von Mitte nach Spandau oder Marzahn abzumessen, dies sei nicht praktikabel, so die Kanzlerin.
In diesen Orten würde der 15-km-Bewegungsradius aktuell gelten
Kreis | 7-Tage-Inzidenz |
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Merkels Äußerung deutet bereits auf ein Problem der neuen Corona-Regel hin: Für Menschen, die in einer Großstadt oder einem dicht besiedelten Gebiet leben, wird die Einschränkung wohl eher selten zu massiven Einschränkungen im Alltag führen. Bürger*innen, die aber in ländlichen Regionen leben, könnten durch den Radius von 15 Kilometern von vielen Tätigkeiten abgeschnitten werden. Während Hotspot-Bewohner*innen in Leipzig oder Halle verhältnismäßig viele Einkaufsoptionen und Freizeitmöglichkeiten haben, fällt die Bewegungseinschränkung in Landkreise wie Oberspreewald-Lausitz in Brandenburg schon eher ins Gewicht.
Neu ist die Idee eines Bewegungsradius dabei nicht. In Sachsen gilt die Regelung bereits seit Mitte Dezember. Anwohner*innen dürfen sich dort für Einkäufe oder beim Sport im Freien nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen. Gemessen wird hier aber vom jeweiligen Wohngrundstück aus per Luftlinie. Auch Orte, die mit dem Auto weiter entfernt sind, können also unter Umständen noch in den erlaubten Bewegungsradius fallen. Noch ist unklar, was die zu erwartende Regelung für Menschen mit Zweitwohnsitz bedeutet – und ob sie nicht nur Ausflüge aus Herkunftsorten mit hoher Inzidenz verhindern soll, sondern auch für Zielorte gilt.