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Kurzanalyse

Die 13 wichtigsten Stellen im Koalitionsvertrag

Mit 177 Seiten haben sich Union und SPD auf ihre Zusammenarbeit geeinigt. Wir haben die wichtigsten Aussagen markiert und analysiert.

Ein neuer Aufbruch für Europa
Eine neue Dynamik für Deutschland
Ein neuer Zusammenhalt für unser Land

Koalitionsvertrag
zwischen
CDU, CSU und SPD

Inhalt

  • Präambel
  • I. Ein neuer Aufbruch für Europa
  • II. Eine neue Dynamik für Deutschland
  • III. Familien und Kinder im Mittelpunkt
  • Familien
    1. Kinder stärken – Kinderrechte ins Grundgesetz
    2. Gleichberechtigung von Frauen und Männern
    3. Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern
    4. Seniorinnen und Senioren
  • IV. Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung
    1. Allgemeine Bildung und Schulen
    2. Berufliche Bildung und Weiterbildung
    3. Hochschulen und Wissenschaft
    4. Forschung und Innovation
    5. Digitalisierung
  • V. Gute Arbeit, breite Entlastung und soziale Teilhabe sichern
    1. Gute Arbeit
    2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei Steuern und Sozialabgaben
  • VI Erfolgreiche Wirtschaft für den Wohlstand von morgen
    1. Wirtschaft
    2. Finanzen und Steuern
    3. Energie
    4. Verkehr
    5. Landwirtschaft und Ernährung
  • VII. Soziale Sicherheit gerecht und verlässlich gestalten
    1. Rente
    2. Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
    3. Reform des Sozialen Entschädigungsrechts
    4. Gesundheit und Pflege
  • VIII. Zuwanderung steuern – Integration fordern und unterstützen
    1. Flüchtlingspolitik
    2. Erwerbsmigration
    3. Gelingende Integration
    4. Effizientere Verfahren
  • IX. Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen
    1. Wohnraumoffensive
    2. Mieten
    3. Stadtentwicklung und Baukultur
    4. Innovation und Wirtschaftlichkeit beim Bauen
    5. Heimat mit Zukunft
    6. Lärmschutz und Bürgerbeteiligung
    7. Personenbeförderungsrecht, ÖPNV und Mobilität im ländlichen Raum
  • X. Ein handlungsfähiger und starker Staat für eine freie Gesellschaft
    1. Pakt für den Rechtsstaat
    2. Moderner Staat
    3. Modernes Recht für eine moderne Gesellschaft
    4. Prävention
    5. Verbraucherschutz
    6. Sport
  • XI. Verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen
    1. Umwelt und Klima
    2. Raumordnung
  • XII. Deutschlands Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit in der Welt
    1. Europäische Außen- und Sicherheitspolitik
    2. Internationale und europäische Bündnisse und Partnerschaften
    3. Abrüstung und restriktive Rüstungsexportpolitik
    4. Bilaterale und regionale Zusammenarbeit in Europa und der Welt
    5. Außenwirtschaftspolitik sowie Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
    6. Menschenrechte, Krisenprävention und humanitäre Hilfe
    7. Moderne Bundeswehr
    8. Entwicklungspolitik für eine gerechte Globalisierung
  • XIII. Zusammenhalt und Erneuerung – Demokratie beleben
    1. Bürgerbeteiligung
    2. Kunst, Kultur und Medien
  • XIV. Arbeitsweise der Regierung und Fraktionen
    1. Arbeitsweise der Regierung und Fraktionen
    2. Kooperation der Parteien
    3. Kooperation der Fraktionen
    4. Arbeit in der Bundesregierung
    5. Europapolitische Koordinierung
    6. Evaluierung

Präambel

Wir erleben neue politische Zeiten mit vielfältigen Herausforderungen für Deutschland – sowohl international als auch national. Deutschland ist weltweit ein anerkannter Partner, aber nur mit einem neuen Aufbruch für Europa wird Deutschland langfristig Frieden, Sicherheit und Wohlstand garantieren können. Die Europäische Union muss ihre Werte und ihr Wohlstandsversprechen bewahren und erneuern. Nur eine starke Europäische Union ist der Garant für eine Zukunft in Frieden, Sicherheit und Wohlstand.

Wir wollen eine neue Dynamik für Deutschland. Nur so können wir das Erreichte schern und ausbauen. Unsere Ausgangslage ist gut. Die Wirtschaft boomt, noch nie waren so viele Menschen in Arbeit und Beschäftigung. Das ist auch Ergebnis der Regierungszusammenarbeit von CDU, CSU und SPD. Unsere heutige wirtschaftliche Stärke eröffnet die Chance, Gerechtigkeit langfristig zu sichern. Unser Ziel ist ein nachhaltiges und inklusives Wachstum, dessen Erträge allen zugutekommen. Wir wollen die kreativen Potenziale in Deutschland mobilisieren und die Chancen der Digitalisierung nutzen. Deutschland braucht wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, an dem alle teilhaben.

Wir wollen, dass der Wohlstand bei allen Menschen ankommt. Das Wahlergebnis hat gezeigt, dass viele Menschen unzufrieden und verunsichert sind. Daraus ziehen wir mit dem vorliegenden Koalitionsvertrag und seiner Politik die entsprechenden Schlüsse. Wir wollen sichern, was gut ist, aber gleichzeitig den Mut zur politischen Debatte, zu Erneuerung und für Veränderung beweisen.

Bürgerinnen und Bürger haben ein starkes Bedürfnis nach Gemeinschaft, Sicherheit im Alltag, Bewahrung der kulturellen Identität, Stabilität, einem guten Miteinander und einer gestaltenden Politik, die Menschen auf Augenhöhe zusammenbringt. Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland in sozialen, kulturellen und lokalen Bewgungen sowie in Gemeinde- und Stadträten, Kreistagen, Kirchen und Religionsgmeinschaften für unser Gemeinwesen. Gemeinsam mit ihnen wollen wir unser Land besser, sicherer und gerechter machen.

Wir werden die Probleme anpacken, welche die Menschen in ihrem Alltag bewegen, und setzen uns mutige Ziele für die nächsten vier Jahre. Wir arbeiten für Stabilität und Zusammenhalt, für Erneuerung und Sicherheit und für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land. Die besonderen Herausforderungen in Osdeutschland erkennen wir als gesamtdeutschen Auftrag an.

Den sozialen Zusammenhalt in unserem Land wollen wir stärken und die entstandnen Spaltungen überwinden. Wir nehmen die Ängste der Menschen ernst und wollen ihnen durch unsere gemeinsame Arbeit umfassend begegnen. Wir geben allen Kidern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen, damit Leistung und Talent über die persönliche Zukunft entscheiden, nicht die soziale Herkunft. Wir schaffen neue Pespektiven für gute Arbeit und mehr Sicherheit im Alter.

Wir wollen, dass die Menschen bei uns die vielfältigen Chancen nutzen und in Scherheit leben können. Familien stärken wir und sorgen dafür, dass Familie und Bruf besser vereinbar sind.

Unser gemeinsames Ziel ist Vollbeschäftigung in Deutschland. Auch deshalb wollen wir Arbeit und Leben besser vereinbaren und unsere sozialen Sicherungssysteme modernisieren. Wir werden die Gesundheits- und Pflegeversicherung, die Altersscherung und die Unterstützung bei Arbeitslosigkeit weiter verbessern und an veräderte Rahmenbedingungen anpassen, damit die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft verlässlich abgesichert sind.

Wir wollen unser Land erneuern, in die Zukunft investieren und Innovationen fördern, damit wir unseren Wohlstand erhalten und ausbauen können.

Wir investieren in unser Land. Wir sorgen für genügend Kitaplätze, digital ausgestatete Schulen und schnelles Internet in Stadt und Land. Wir machen Deutschland zur energieeffizientesten Volkswirtschaft der Welt. Wir stärken unsere Sicherheitsbehöden und gewährleisten dadurch bestmögliche Sicherheit.

Den digitalen Wandel von Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaft werden wir so gestaten, dass alle davon profitieren. Wir setzen auf Innovationen und wollen aus technschem sozialen Fortschritt machen.

Wir werden Migration in Zukunft besser steuern und ordnen sowie die Integration von Zugewanderten in unsere Gesellschaft umfassender fordern und unterstützen. Damit geben wir eine Antwort auf internationale Migrationsbewegungen auf der einen Seite und den Fachkräftebedarf in Deutschland auf der anderen Seite.

Mit unserem internationalen Engagement wollen wir einen größeren Beitrag leisten, um weltweit zu besseren Lebensbedingungen beizutragen sowie Frieden wiederhezustellen und zu sichern.

Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit von Politik wolen wir wieder stärken, indem wir Erneuerung und Zusammenhalt in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen. Wir wollen eine stabile und handlungsfähige Regierung bilden, die das Richtige tut. Dabei streben wir einen politischen Stil an, der die öffentliche Debatte belebt, Unterschiede sichtbar lässt und damit die Demokratie stärkt.

I. Ein neuer Aufbruch für Europa

Die Europäische Union ist ein historisch einzigartiges Friedens- und Erfolgsprojekt und muss es auch künftig bleiben. Sie verbindet wirtschaftliche Integration und Wohstand mit Freiheit, Demokratie und sozialer Gerechtigkeit. Kern dieser europäischen Vision ist, dass die EU ihre gemeinsame politische und wirtschaftliche Kraft nutzt, um Frieden nach außen und Sicherheit und Wohlstand nach innen zu schaffen.

Deutschland hat Europa unendlich viel zu verdanken. Auch deshalb sind wir seinem Erfolg verpflichtet. Für Deutschland ist ein starkes und geeintes Europa der beste Garant für eine gute Zukunft in Frieden, Freiheit und Wohlstand.

So einzigartig die Erfolgsgeschichte der europäischen Einigung ist – selbstverstänlich ist ihr Fortgang keineswegs. Die Herausforderungen, vor denen die Europäische Union steht, sind enorm. Das Vereinigte Königreich hat sich zum Austritt aus der EU entschlossen. Die Herausforderungen durch Flucht und Migration stellen die europäische Partnerschaft und Solidarität auf eine harte Probe. Wachstum und Beschäftigung kommen zwar in Europa wieder besser in Schwung, die Folgen der Wirtschaftskrise sind aber noch nicht vollständig überwunden. Die Jugendarbeitslosigkeit ist in Teilen Europas noch immer besorgniserregend hoch. Die freiheitlichen und demokratischen Grundprinzipien, die in den europäischen Verträgen verankert sind, wollen wir gegen jeden Angriff durch politische Parteien und Bewegungen verteidigen.

Hinzu kommt: Die globalen Kräfteverhältnisse haben sich in den letzten Jahren grundlegend verändert, politisch, wirtschaftlich und militärisch. Neue Schwerpunktsetzungen der USA, das Erstarken Chinas und die Politik Russlands machen deutlich: Europa muss sein Schicksal mehr als bisher in die eigenen Hände nehmen. Nur gemeinsam hat die EU eine Chance, sich in dieser Welt zu behaupten und ihre gemeinsamen Interessen durchzusetzen. Nur gemeinsam können wir unsere Werte und unser solidarisches Gesellschaftsmodell, das sich mit der Sozialen Marktwirtschaft verbindet, verteidigen. Ein starkes, demokratisches, wettbewerbsfähiges und soziales Europa der Menschen muss unsere Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit sein.

Deshalb braucht die EU eine Erneuerung und einen neuen Aufbruch:

Wir wollen ein Europa der Demokratie und Solidarität


· Wir wollen den Zusammenhalt Europas auf Basis seiner demokratischen und rechtsstaatlichen Werte auf allen Ebenen vertiefen und das Prinzip der wechselseitigen Solidarität stärken.
· Wir wollen, dass sich Deutschland aktiv in die Debatte über die Zukunft der EU und eine Stärkung der europäischen Integration einbringt und wollen die Bürgerinnen und Bürger in bundesweiten öffentlichen Dialogen an der Reformdebatte in Europa beteiligen. Wir wollen dadurch Europa bürgernäher und transparenter machen und neues Vertrauen gewinnen.
· Wir wollen ein Europa der Demokratie mit einem gestärkten Europäischen Parlament und einem lebendigen Parlamentarismus auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene.
· Die demokratischen und rechtsstaatlichen Werte und Prinzipien, auf denen die europäische Einigung ruht, müssen noch konsequenter als bisher innerhalb der EU durchgesetzt werden.

Wir wollen ein Europa der Wettbewerbsfähigkeit und der Investitionen


· Investitionen in Europa sind Investitionen in eine gute Zukunft unseres Landes. Wachstum und Wohlstand in Deutschland sind auf das Engste mit Wachstum und Wohlstand in Europa verknüpft.
· Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihre Wachstumskräfte im Kontext der Globalisierung stärken, um zukunftsgerechte Arbeitsplätze in der EU zu sichern und neue zu schaffen: Das ist die Basis unseres künftigen Wohlstands.
· Die Soziale Marktwirtschaft, die auf Unternehmensverantwortung, Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung und einer fairen Verteilung des erwirtschafteten Wohlstands beruht, braucht eine Renaissance, gerade in Zeiten der Digitalisierung.
· Wir stärken in der EU die strategische Forschungspolitik, die Innovationsfähigkeit und vollenden den digitalen Binnenmarkt.
· Wir wollen die Investitionskräfte in Europa auch dadurch stärken, dass wir Initiativen wie das Europäische Investitionsprogramm EFSI fortführen und ausbauen.
· Wir brauchen weiterhin eine starke EU-Kohäsionspolitik in allen Regionen, insbesondere auch in den bisherigen Übergangs- und den stärker entwickelten Regionen. Wir wollen die wichtigen Strukturfonds der EU erhalten. Das muss auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gelten.

Wir wollen ein Europa der Chancen und der Gerechtigkeit


· Europa muss ein Kontinent der Chancen sein, besonders für junge Menschen. Sie sind Europas Zukunft. Wir wollen, dass junge Menschen ihre Hoffnungen auf Europa setzen können. Wir wollen, dass sie gute Jobs finden, sich frei und mobil in Europa bewegen können, dass sie im Austausch mit anderen Freundschaften schließen und europäisches Zusammenleben praktisch erfahren können. Deshalb wollen wir die Austauschprogramme wie Erasmus+ ausbauen und die Jugendarbeitslosigkeit mit mehr Mitteln der EU bekämpfen.
· Soziale Grundrechte, insbesondere das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort in der EU, wollen wir in einem Sozialpakt stärken. Wir wollen faire Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eine bessere Koordinierung der Arbeitsmarktpolitik. Die Revision der Entsenderichtlinie gilt es zügig und möglichst mit weiteren Verbesserungen zum Abschluss zu bringen.
· Wir wollen einen Rahmen für Mindestlohnregelungen sowie für nationale Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten entwickeln. Wer konsequent gegen Lohndumping und soziale Ungleichheiten in wirtschaftlich schwächeren Ländern in Europa kämpft, sichert auch den Sozialstaat und die Soziale Marktwirtschaft in Deutschland.
· Wir wollen faire Mobilität fördern, jedoch missbräuchliche Zuwanderung in die Systeme der sozialen Sicherheit unterbinden.
· Wir wollen mehr Vergleichbarkeit von Bildungsstandards in der EU.
· Wir bekämpfen Steuerdumping, -betrug, -vermeidung und Geldwäsche gleichermaßen international und in der EU.
· Wir unterstützen eine gerechte Besteuerung großer Konzerne, gerade auch der Internetkonzerne wie Google, Apple, Facebook und Amazon.
· Unternehmen dürfen sich künftig nicht mehr ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen können, indem sie die Staaten der EU gegeneinander ausspielen. Steuerdumping muss unterbunden werden.
· Wir unterstützen eine gemeinsame, konsolidierte Bemessungsgrundlage und Mindestsätze bei den Unternehmenssteuern. Wir wollen mit Frankreich zusammen hierfür eine Initiative ergreifen, auch um eine europäische Antwort auf internationale Veränderungen und Herausforderungen in diesem Bereich, nicht zuletzt in den USA, zu geben.
· Die Einführung einer substantiellen Finanztransaktionssteuer wollen wir zum Abschluss bringen.

Wir wollen ein Europa des Friedens und der globalen Verantwortung


· Globale Herausforderungen brauchen europäische Antworten. Wir sind uns einig in der klaren Absage an Protektionismus, Isolationismus und Nationalismus. Wir brauchen international mehr und nicht weniger Kooperation.
· Lokale Herausforderungen können nur lokal wirklich gelöst werden. Deshalb brauchen wir gelebte Subsidiarität, auch um die Handlungsspielräume von Kommunen und Ländern zu stärken.
· Die gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik muss im Sinne einer Friedensmacht Europa gestärkt werden. Sie muss dem Prinzip eines Vorrangs des Politischen vor dem Militärischen folgen und auf Friedenssicherung, Entspannung und zivile Krisenprävention ausgerichtet sein. Wir wollen die Zusammenarbeit bei der Sicherheits- und Verteidigungspolitik (PESCO) stärken und mit Leben füllen.
· Die EU-Erweiterungspolitik bleibt wichtig, um Frieden, Stabilität und Zusammenarbeit zu fördern. Zugleich muss die EU durch innere Reformen ihre Handlungsfä- higkeit sicherstellen. Alle Länder des westlichen Balkans haben eine Beitrittsperspektive. Wir unterstützen ihre Annäherung an die EU und schenken der Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit besondere Aufmerksamkeit. Voraussetzung für Fortschritte bei der Annäherung ist, dass die Staaten der Region die dafür vorgesehenen Kriterien vollständig erfüllen.
· In der Flüchtlings- und Migrationspolitik muss die EU ihrer humanitären Verantwortung gerecht werden und zugleich Migration besser ordnen und steuern. Wir wollen Fluchtursachen umfassend bekämpfen, die Außengrenzen der EU gemeinsam wirksamer schützen sowie eine solidarische Verantwortungsteilung in der EU schaffen.
· Wir wollen mit einer kohärenten Afrika-Strategie die Zusammenarbeit mit Afrika auf allen Ebenen ausbauen. Wir unterstützen einen Marshall-Plan für Afrika, um die Afrikanische Union bei der Umsetzung der Agenda 2063 zu unterstützen.
· Wir wollen eine offene und faire Handelspolitik, die allen zu Gute kommt und auf Wachstum, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit zielt.
· Die EU muss beim Klimaschutz international eine Vorreiterrolle einnehmen und für eine ambitionierte Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens eintreten.
· Die EU braucht auch eine gemeinsame Außen- und Menschenrechtspolitik.

Mehr Europa (Anm. der Redaktion)

Um diese Ziele zu erreichen, wollen wir die EU in ihrer Handlungsfähigkeit stärken, insbesondere auch das Europäische Parlament. Wir wollen die EU finanziell stärken, damit sie ihre Aufgaben besser wahrnehmen kann. Dafür werden wir bei der Erstellung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens Sorge tragen. Dabei befürworten wir auch spezifische Haushaltsmittel für wirtschaftliche Stabilisierung und soziale Konvergenz und für die Unterstützung von Strukturreformen in der Eurozone, die Aus- gangspunkt für einen künftigen Investivhaushalt für die Eurozone sein können. Wir sind zu höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt bereit. Wir wollen einen Haushalt, der klar auf die Aufgaben der Zukunft mit europäischem Mehrwert ausgerichtet ist. Kurzanalyse Mehr Geld für die Brüsseler EU-Kasse und ein freundliches Reform-Signal an Frankreichs Präsident Emmanuel Macron: In der Europapolitik zeigen sich Union und SPD diesmal ambitionierter als 2013. Vereinbart ist "eine Erneuerung und ein neuer Aufbruch" für die EU – nicht nur in der Finanzpolitik. Europa soll auch viel stärker als bisher international mit einer Stimme sprechen und beim Militär enger zusammenarbeiten. Die SPD versucht sich bei dem Thema als treibende Kraft darzustellen, der langjährige Europapolitiker Martin Schulz wird als Außenminister ebenso Akzente setzen wollen wie Olaf Scholz als Finanzminister. Doch Europapolitik ist in der Bundesregierung vor allem Chefsache – Konflikte zwischen der Kanzlerin, die Rücksicht auf Kritiker in der Union nehmen muss, und ihren SPD-Ministern sind deshalb absehbar.

Wir wollen in diesem Sinne und insbesondere auch in enger Partnerschaft mit Frankreich die Eurozone nachhaltig stärken und reformieren, so dass der Euro globalen Krisen besser standhalten kann. Dabei bleibt der Stabilitäts- und Wachstumspakt auch in Zukunft unser Kompass. Stabilität und Wachstum bedingen einander und bilden eine Einheit. Zugleich muss auch künftig das Prinzip gelten, dass Risiko und Haftungsverantwortung verbunden sind. Wir wollen fiskalische Kontrolle, wirtschaftliche Koordinierung in der EU und der Eurozone sowie den Kampf gegen Steuerbetrug und aggressive Steuervermeidung vorantreiben. Die dazu aus den Mitgliedstaaten und von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge werden wir prüfen. Den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wollen wir zu einem parlamentarisch kontrollierten Europäischen Währungsfonds weiterentwickeln, der im Unionsrecht verankert sein sollte. Die Rechte der nationalen Parlamente bleiben davon unberührt.

Insgesamt lassen wir uns davon leiten, dass die EU für Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten ebenso wie für ihre Bürgerinnen und Bürger stehen muss. Das Prinzip der wechselseitigen Solidarität muss auch für den EU-Haushalt gelten.

Die Erneuerung der EU wird nur gelingen, wenn Deutschland und Frankreich mit ganzer Kraft gemeinsam dafür arbeiten. Deshalb wollen wir die deutsch-französische Zusammenarbeit weiter stärken und erneuern. Ein neuer Élysée-Vertrag ist hierzu ein erster und wichtiger Schritt, der insbesondere auch die europapolitische Zusammenarbeit weiter stärken sollte. Deutschland und Frankreich müssen insbesondere auch Innovationsmotor sein und werden dies in Vorhaben wie der Erforschung Künstlicher Intelligenz unter Beweis stellen. Wir wollen gemeinsame Positionen möglichst zu allen wichtigen Fragen der europäischen und internationalen Politik entwickeln und in Bereichen, in denen die EU mit 27 Mitgliedstaaten nicht handlungsfähig ist, vorangehen.

Von besonderer Bedeutung ist für uns ebenfalls die deutsch-polnische Partnerschaft. Ihr Fundament bilden die Versöhnung zwischen Deutschen und Polen und die gemeinsame Verantwortung für Europa. Dabei werden wir nicht vergessen, dass Polen und Ungarn den Grundstein für Europas und Deutschlands Wiedervereinigung in Freiheit gelegt haben. Auf dieser Basis wollen wir die Zusammenarbeit mit unserem Nachbarland Polen ausbauen. Dem zwischengesellschaftlichen Dialog kommt gerade jetzt eine herausragende Bedeutung zu. Deshalb werden wir Akteure, wie z. B. das Deutsch-Polnische Jugendwerk, die Deutsch-Polnische Gesellschaft Bundesverband, das Deutsche Polen-Institut sowie die Jugendbegegnungsstätten in Kreisau und Auschwitz auch weiterhin in ihrer Arbeit stärken. Wir werden die Zusammenarbeit mit Frankreich und Polen im Weimarer Dreieck intensivieren.

Wir bedauern den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union. Auch nach seinem Ausscheiden wünschen wir uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Vereinigten Königreich und der EU-27.

Wir treten gemeinsam dafür ein, dass Deutschland seiner europäischen Verantwortung in einem Geist partnerschaftlicher Zusammenarbeit und gegenseitiger Solidarität gerecht wird.

II. Eine neue Dynamik für Deutschland

Eine neue Dynamik für Deutschland Wir wollen, dass Deutschland ein wirtschaftlich starkes und sozial gerechtes Land ist – und dass alle daran teilhaben. Wir wollen den Zusammenhalt in unserem Land stärken und dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger sicher und gut leben können.

Wir wollen unser Land modernisieren, Innovationskräfte freisetzen und das Wohlstands- und Sicherheitsversprechen unserer Sozialen Marktwirtschaft im digitalen Zeitalter erneuern.

Deutschland – das sind mehr als 80 Millionen Menschen: Ihnen wollen wir eine gute Zukunft bieten. Ihren Alltag wollen wir spürbar verbessern, ihre Sorgen ernst nehmen und ihnen neue Chancen eröffnen. Deshalb leitet uns bei jeder politischen Maßnahme die Frage: Was erreichen wir ganz konkret für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes?

Wir haben uns daher mutige und überprüfbare Ziele für die nächsten vier Jahre gesetzt. Deutschland soll 2021 noch gerechter, wirtschaftlich stärker, sicherer und lebenswerter in allen Regionen sein. Wir wollen einen neuen Aufbruch für Europa und eine neue Dynamik für Deutschland – in allen Bereichen, unter anderem mit folgenden Maßnahmen, die in den Fachkapiteln verbindlich beschrieben sind.

Familien und Kinder im Mittelpunkt (Kapitel III)


· Wir unterstützen Familien: Erhöhung Kindergeld um 25 Euro pro Monat und Kind und entsprechende Anpassung Kinderfreibetrag.
· Wir verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Mehr Geld für Kitaausbau, Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit. Steigerung der Qualität in der Kinderbetreuung. Einführung Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bis 2025. Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen. Förderung von Familienfreundlichkeit.
· Wir bekämpfen Kinderarmut: Erhöhung und leichtere Beantragung Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende. Aufstockung Schulstarterpaket für Schulmaterial von Kindern aus einkommensschwachen Familien.
· Wir stärken die Rechte von Kindern: Verankerung Kinderrechte im Grundgesetz. Stärkung Kinderkommission des Deutschen Bundestages.
· Wir sorgen für mehr Gleichstellung: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen im öffentlichen Dienst bis 2025. Bessere Bezahlung in Pflege- und Sozialberufen.
· Wir bekämpfen Gewalt gegenüber Frauen und Kindern: Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder. Bedarfsgerechter Ausbau und adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern.

Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung (Kapitel IV)


· Wir investieren auf Rekordniveau in bessere Bildung: 2 Milliarden Euro für Ausbau Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Digitalpakt Schule mit 5 Milliarden in fünf Jahren für starke Digital-Infrastruktur an allen Schulen, gemeinsame Cloud-Lösung für Schulen und Qualifizierung der Lehrkräfte. Anpassung der Rechtsgrundlage im Grundgesetz als Voraussetzung, um Länder bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur unterstützen zu können.
· Wir stärken die berufliche Bildung: Modernisierung Berufsbildungspakt mit digitaler Ausstattungsoffensive für berufliche Schulen. Bessere Leistungen durch Aufstiegs-BAföG für Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung. Höhere Zuschüsse für Techniker, Meister und Fachwirte. Einführung einer Mindestausbildungsvergütung. Ausbildungsberufe werden modernisiert.
· Wir stärken Hochschulen und Studium: Mehr Investitionen in Studienplätze und Qualität in Forschung und Lehre, u. a. durch Verstetigung Hochschulpakt. Deutliche Verbesserung und Ausbau BAföG.
· Wir investieren in Forschung und Entwicklung: Ziel von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung bis 2025. Pakt für Forschung und Innovation mit mehr Mitteln für Forschungsorganisationen. Weiterentwicklung High-Tech-Strategie, u. a. mit Schwerpunkt auf Digitalisierung und künstliche Intelligenz.
· Wir bringen die Gigabit-Netze in alle Regionen: 10 bis 12 Milliarden Euro für flächendeckende Glasfaser-Netze, möglichst direkt bis zum Haus. Beseitigung bestehender Funklöcher. Vorreiterrolle beim Aufbau des EchtzeitMobilfunkstandards 5G. Freies WLAN an allen öffentlichen Einrichtungen, Zügen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn.
· Wir schaffen eine bürgernahe, digitale Verwaltung: Digitales Bürgerportal für Bürger und Unternehmen, das praktisch alle Verwaltungsdienstleistungen elektronisch verfügbar macht. Prinzip „Digital First“: Vorrang digitaler Verwaltungsleistungen vor Notwendigkeit zu persönlichem Erscheinen oder Schriftform.
· Wir unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im digitalen Wandel: Entwicklung Nationaler Weiterbildungsstrategie mit Sozialpartnern, die Antworten auf digitalen Wandel der Arbeitswelt gibt. Rechtlicher Rahmen für mobiles Arbeiten. Sicherstellung des Beschäftigtendatenschutzes.
· Wir fördern digitale Innovationen: Unterstützung junger, innovativer Unternehmen in der Wachstumsphase. Fonds für Games-Förderung. Bereitstellung von mehr Open Data.

Gute Arbeit, breite Entlastung und soziale Teilhabe sichern (Kapitel V)


· Wir wollen Vollbeschäftigung erreichen: Ziel der Vollbeschäftigung und Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. 4 Milliarden Euro zusätzlich für neue Chancen in einem sozialen Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Bürgerinnen und Bürger.
· Wir ermöglichen lebenslanges Lernen und fördern beruflichen Aufstieg: Stärkere Ausrichtung Allianz für Aus- und Weiterbildung auf digitale Fort- und Weiterbildung. Recht auf Weiterbildungsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit. Initiativrecht für Betriebsräte für Weiterbildung wird gestärkt.
· Wir haben einen wirklichen Durchbruch bei den Verhandlungen über die sachgrundlose Befristung und Kettenverträge erreicht: Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung werden reduziert. Sachgrundlose Befristungen werden wieder zur Ausnahme, das unbefristete Arbeitsverhältnis soll wieder zur Regel werden in Deutschland. Endlose Kettenbefristungen werden abgeschafft.
· Wir schaffen ein Recht auf befristete Teilzeit: Neuer Anspruch in Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern, nach Teilzeitphase wieder zur früheren Arbeitszeit zurückzukehren.
· Wir schaffen breite finanzielle Entlastungen insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen: Abschaffung Solidaritätszuschlag in einem deutlichen ersten Schritt für rund 90 Prozent der Soli-Zahler durch Freigrenze. Keine Erhöhung der Steuerbelastung der Bürger. Entlastung der Beschäftigten durch Wiederherstellung der Parität in der Krankenversicherung. Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte. Entlastung Geringverdiener bei Sozialbeiträgen.

Erfolgreiche Wirtschaft für den Wohlstand von morgen (Kapitel VI)


· Wir stärken den Mittelstand und den Wirtschaftsstandort Deutschland: Gigabit-Anschlüsse für alle Gewerbegebiete. Innovationsprogramm „Digitalisierung des Mittelstands“. Bürokratieabbau u. a. durch 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben, Vereinheitlichung von Schwellenwerten und „One-in-one-out“ auch auf europäischer Ebene.
· Wir bekennen uns zur Industrie: Strategische Industrie- und Innovationspolitik. Ausbau der Industrie 4.0-Aktivitäten. Unterstützung von Schlüsseltechnologien, insbesondere Luft- und Raumfahrt, Maritime Wirtschaft, Mikroelektronik, Batteriezellfertigung, Leichtbau, neue Werkstoffe.
· Wir fördern Innovationen: Steuerliche Forschungsförderung insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen. Allianz für schnelleren Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte.
· Wir setzen auf freien und fairen Handel: Moderne und faire Freihandelsabkommen mit Drittstaaten abschließen. Transatlantische Wirtschaftsbeziehungen vertiefen. Schnelle Vollendung des digitalen Binnenmarkts.
· Wir stärken die duale Berufsausbildung: Abbau finanzieller Hürden beim Berufseinstieg („Aufstiegs-BAföG“). Erstattung von bei der Meisterprüfung angefallenen Gebühren ganz oder teilweise („Meisterbonus“).
· Wir fördern die Gründungskultur: Steuerliche Anreize für Mobilisierung von Wagniskapital. Umsatzsteuerbefreiung in den ersten beiden Jahren nach Gründung. Entbürokratisierung durch „One-Stop-Shop“ für Antrags-, Genehmigungsund Besteuerungsverfahren.

Finanzen und Steuern


· Wir setzen auf stabile Finanzen: Ziel weiterhin ausgeglichener Haushalt – keine neuen Schulden. Keine Erhöhung der Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger.
· Wir schaffen den Soli schrittweise ab: Abschaffung Solidaritätszuschlag in einem deutlichen ersten Schritt für rund 90 Prozent der Soli-Zahler durch Freigrenze.
· Wir setzen uns für einen gemeinsamen Rahmen für Unternehmenssteuern in Europa ein: Deutsch-französische Initiative für gemeinsame Bemessungsgrundlage und Mindeststeuersätze bei Körperschaftsteuer.
· Wir kämpfen gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung: Gerechte Besteuerung von Internetkonzernen. Verhinderung von Steuerhinterziehung durch Schließung von Steuerschlupflöchern und Steueroasen.
· Wir stärken den Finanzplatz Deutschland und schützen Steuerzahler vor riskanten Finanzmarkt-Spekulationen: Attraktive Rahmenbedingungen und Vorreiterrolle bei FinTech. Lehre aus Finanzmarktkrise ziehen: Überprüfung und Überarbeitung von Regulierungsmaßnahmen; kein Finanzmarktakteur, kein Finanzprodukt und kein Markt soll in Zukunft ohne angemessene Regulierung bleiben. Neue internationale Initiative zur Aufsicht über Hedgefonds und Schattenbanken.

Energie


· Wir führen die Energiewende sauber, sicher und bezahlbar fort: Zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen: Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien auf 65 Prozent bis 2030. Modernisierung der Stromnetze.
· Wir gestalten die Energiewende mit den Menschen, Kommunen und Unternehmen: Stärkere Berücksichtigung des Naturschutzes und berechtigter Bürgerinteressen, u. a. durch mehr Erdverkabelung. Sicherung der Akteursvielfalt. Beteiligung Standortgemeinden an Wertschöpfung. Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Industrien.

Verkehr


· Wir investieren auf Rekordniveau in unsere Infrastruktur. Fortsetzung des Investitionshochlaufs für die Infrastruktur. Planungsbeschleunigungsgesetz, u. a. zur Vereinfachung von Verfahren und Digitalisierung von Planen und Bauen. Eine zusätzliche Milliarde für den regionalen Verkehr (GVFG). Mehr Investitionen in den Lärmschutz der Bürgerinnen und Bürger. Stärkung Schiene mit Schienenpakt 0 und Elektrifizierung von 70 Prozent des Schienennetzes bis 2025.
· Wir schaffen den Sprung zur Mobilität 4.0: Entwicklung bundesweites eTicket im ÖPNV. Einrichtung neuer Digitaler Testfelder für automatisiertes Fahren. Rechtliche Voraussetzungen für Erprobung und Weiterentwicklung des autonomen Fahrens auf allen Verkehrsträgern. Öffnung Rechtsrahmen für neue Mobilitätsangebote wie Fahrgemeinschaften (Ride Pooling) mit Steuerungsmöglichkeiten durch die Kommunen.
· Wir verbessern die Luftreinhaltung in Städten und wollen Fahrverbote vermeiden: Anreize für emissionsarme Mobilität (pauschale Dienstwagenbesteuerung von 0,5 Prozent für E-Fahrzeuge). Stärkung sauberer ÖPNV. Förderung von Carsharing und alternativen Antrieben. Investitionen in Elektromobilität, u. a. in Wasserstoff- und Brennstoffzelle. Unterstützung Batteriezellproduktion in Deutschland. Aufbau Ladeinfrastruktur mit 100 000 Ladepunkten bis 2020.

Landwirtschaft


· Wir stärken die heimische Landwirtschaft: Klares Bekenntnis zur bäuerlichen und regional verwurzelten Landwirtschaft. Bundesweites GentechnikanbauVerbot. Ausbau des Ökolandbaus. Nutzung der Potenziale der Digitalisierung. Weiterentwicklung und Entbürokratisierung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP).
· Wir übernehmen eine Vorreiterrolle beim Tierwohl: Weiterentwicklung Nutztierstrategie unter Beachtung von Tier- und Umweltschutz, Qualität und Marktorientierung. Einführung Tierwohllabel. Förderung besserer Haltungsbedingungen.
· Wir fördern gute Lebensmittel und gesunde Ernährung: Erhaltung der Vielfalt von Erzeugern und hochwertigen Lebensmitteln. Mehr Transparenz und Information über Nährwerte und Inhaltsstoffe. Eindämmung Lebensmittelverschwendung.

Soziale Sicherheit gerecht und verlässlich gestalten (Kapitel VII)


· Wir sorgen für Stabilität bei der Rente: Absicherung der gesetzlichen Rente auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025. Haltelinie beim Beitragssatz von 20 Prozent. Einsetzung einer Rentenkommission zur langfristigen Stabilisierung von Beiträgen und Niveau der Rente für die Zeit nach 2025.
· Wir honorieren Lebensleistung und bekämpfen Altersarmut: Einführung einer Grundrente 10 Prozent über der Grundsicherung für alle, die ein Leben lang gearbeitet haben, unter Einbeziehung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Bessere Verschonungsregel für selbstgenutztes Wohneigentum. Bessere Anerkennung von Erziehungszeiten durch Mütterrente II. Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Einbeziehung von Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht.
· Wir stärken die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Investitionen in Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und allen Bereichen des Alltags.
· Wir verbessern spürbar die Pflege: Sofortprogramm Pflege mit 8000 neuen Fachkraftstellen und besserer Bezahlung. „Konzertierte Aktion Pflege“ mit besserem Personalschlüssel und Ausbildungsoffensive für Pflegerinnen und Pfleger. Abbau finanzieller Ausbildungshürden bei der Pflegeausbildung. Unterstützung von Kindern pflegebedürftiger Eltern: Kein Rückgriff auf Einkommen bis 100 501 Euro im Jahr. Stärkung ambulante Alten- und Krankenpflege im ländlichen Raum.
· Wir schaffen eine gerechtere Finanzierung der GKV: Wiederherstellung Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 1. Januar 504 werden Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet.
· Wir schaffen eine flächendeckend gute Gesundheitsversorgung: Mehr Investitionen in Krankenhäuser. Mehr Medizinstudienplätze und Landarztquote. Abschaffung Schulgeld für alle Gesundheitsberufe. Förderung Telemedizin. Einführung elektronische Patientenakte bis 2021. Nationales Gesundheitsportal für schnelle und verlässliche Information zu medizinischen Fragen.
· Wir verbessern die Versorgung der gesetzlich Versicherten: Festzuschüsse für Zahnersatz werden erhöht. Sprechstundenangebot wird verbessert. Ärztinnen und Ärzte, die in wirtschaftlich schwachen und unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren, werden über regionale Zuschläge besonders unterstützt. Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden.
· Wir stärken die Apotheken vor Ort: Einsatz für Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

Zuwanderung steuern, Integration fordern und unterstützen (Kapitel VIII)


· Wir bekennen uns zu unseren rechtlichen und humanitären Verpflichtungen: Grundrecht auf Asyl wird nicht angetastet. Bekenntnis zur Genfer Flüchtlingskonvention, zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen, zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
· Wir wollen eine Wiederholung der Situation von 2015 vermeiden: Deshalb Anstrengungen zu angemessener Steuerung und Begrenzung von Migrationsbewegungen, unter anderem Verbesserungen bei der Entwicklungszusammenarbeit, Ausbau humanitäres Engagement, Ausweitung Engagement Friedensmissionen, faire Handelsabkommen, verstärkter Klimaschutz und keine Rüstungsexporte in Krisenregionen.
· Wir stellen für die Zuwanderungszahlen fest, dass sie basierend auf den Erfahrungen der letzten 20 Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung die Spanne von jährlich 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden.
· Wir ordnen die Zuwanderung: Klare Regeln für Familiennachzug und Härtefallregelung. Fluchtursachenbekämpfung in Entwicklungszusammenarbeit. Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten. Wirksamer Schutz der Binnengrenzen und Ausbau der europäischen Grenz- und Küstenwache (Frontex) zu einer echten europäischen Grenzschutzpolizei.
· Wir sorgen für schnelle, umfassende und rechtssichere Verfahren: Schaffung von Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen für die Beschleunigung von Asylverfahren. Unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung. Verbesserung von freiwilliger Rückkehr und konsequenter Abschiebung von vollziehbar Ausreisepflichtigen. Unterscheidung bei Ausreisepflichtigen nach unverschuldetem oder zurechenbarem Ausreisehindernis, z. B. bei Bezug von Leistungen.
· Wir regeln die Zuwanderung von Fachkräften: Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das den steigenden Bedarf an Fachkräften durch Erwerbsmigration neu und transparent regelt. Orientierung an volkswirtschaftlichen Erfordernissen als auch an Qualifikation, Alter, Sprache, Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und Sicherung des Lebensunterhalts.
· Wir setzen auf gelingende Integration: Bundesweite Strategie nach Grundsatz „Fordern und Fördern“. Fortsetzung der Programme zur Entlastung von Ländern und Kommunen. Verbesserung von Qualität und Effizienz Integrations- und Sprachkurse. Für langjährig Geduldete Verbesserungen bei der Ausbildung und Arbeitsmarktintegration.

Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen (Kapitel IX)


· Wir stärken die Regionen: Gemeinsame Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ aus Bund, Ländern und Kommunen. Neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen. Überjährige Bündelung von Regionalfördermitteln für die Finanzierung von Regionalprojekten vor Ort. Fortführung der Entlastungen der Kommunen, u. a. bei Städtebau und Zuwanderung und Integration.
· Wir starten eine Wohnraumoffensive: 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime. Prüfauftrag für Freibeträge für Familien beim Ersterwerb von Wohneigentum ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich. 2 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau. Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Im bezahlbaren Mietsegment steuerliche Anreize für freifinanzierten Wohnungsneubau.
· Wir unterstützen Familien beim Erwerb von Wohneigentum: Baukindergeld in Höhe von 1200 Euro je Kind pro Jahr.
· Wir sorgen für bezahlbare Mieten: Dämpfung Mietanstieg, u. a. durch Verlängerung Bindungszeitraum des qualifizierten Mietspiegels. Absenkung Modernisierungsumlage auf 8 Prozent. Anpassung Wohngeld an individuelle Lebensbedingungen. Kappungsgrenze für Erhöhung von Mieten bei Modernisierungsmaß- nahmen.
· Wir stärken bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt: Entbürokratisierung Ehrenamt. Gründung Ehrenamtsstiftung. Ausbau Mehrgenerationenhäuser. Stärkung Bundes- und Jugendfreiwilligendienst.
· Wir stellen die Grundsteuer auf eine feste Basis: Sicherung als wichtige Einnahmequelle der Kommunen.

Ein handlungsfähiger und starker Staat für eine freie Gesellschaft (Kapitel X)


· Wir stärken die Sicherheit in Deutschland: Pakt für den Rechtsstaat mit 15 587 neuen Stellen für die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern und 2000 neuen Stellen in der Justiz. Stärkere Bekämpfung von Alltagskriminalität. Bessere Ausstattung für die Polizei, konsequente Digitalisierung, Ausweitung DNA-Analyse. Effektive und moderne Verfahren in allen Bereichen. Bessere und schnellere Rechtsdurchsetzung. Gleichwertige Befugnisse im Internet wie außerhalb. Ausbau der Cyberabwehr. Verbesserte Zusammenarbeit der Behörden bei der Bekämpfung von Terrorismus etwa durch mehr Sicherheitskooperation in Europa. Musterpolizeigesetz für bundesweit einheitliche hohe Standards. Ausbau der Programme gegen jede Form von Extremismus.
· Wir verbessern die Rechte von Opfern von Kriminalität und Terror: Neuregelung der Opferentschädigung. Besserer Schutz von Kindern im Internet. Einrichtung einer/s ständigen Opferbeauftragte/n – auch für die Angehörigen.
· Wir bekämpfen konsequent Wirtschaftskriminalität, Einbruchdiebstahl und organisierte Kriminalität: Neues Sanktionsrecht für Unternehmen. Höhere Geldsanktionen. Aufstockung des KfW-Programms „Prävention zur Einbruchsicherung“.
· Wir stärken die Rechte von Verbrauchern: Einführung Musterfeststellungsklage. Einrichtung bundesweites Verbraucherinformationsportal. Mehr Transparenz bei digitalen Produkten und Dienstleistungen.

Verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen (Kapitel XI)


· Wir bleiben Vorreiter beim Klimaschutz: Bekenntnis zu den nationalen, europä- ischen und internationalen Klimazielen 2020, 2030 und 2050. Handlungslücke beim Klimaschutz bis 2020 verkleinern. Gesetz zur Einhaltung der Klimaziele 0.
· Wir gestalten den Wandel gemeinsam mit betroffenen Regionen: Einrichtung einer Kommission für Aktionsprogramm zur Erreichung des 40-Prozent-Ziels, zur Reduzierung der Kohleverstromung und zur Absicherung des notwendigen Strukturwandels.
· Wir bewahren unsere Umwelt für kommende Generationen: Schutz der biologischen Vielfalt voranbringen. Wirksames Engagement gegen Insektensterben. Initiativen für saubere Luft und den Schutz von Wasser, Böden und Weltmeeren u. a. vor Vermüllung.
· Wir halten am Ausstieg aus der Kernenergie fest: Keine EU-Förderung für neue Atomkraftwerke. Beendigung aller Beteiligungen staatlicher Fonds an AKWs im Ausland.

Deutschlands Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit in der Welt (Kapitel XII)


· Wir bleiben dem Frieden verpflichtet: Gerechte Gestaltung der Globalisierung. Nachhaltige Entwicklungspolitik. Mehr internationale Zusammenarbeit und Bekenntnis zur Abrüstung. Weitere Einschränkung von Rüstungsexporten.
· Wir stehen zu unseren Bündnisverpflichtungen und Allianzen: Bekenntnis zu internationalen Bündnissen NATO, UN und OSZE sowie zu transatlantischer Partnerschaft. Mehr Mittel für Entwicklungszusammenarbeit, zivile Krisenprävention, humanitäre Hilfe, Verteidigung und Bundeswehr – zusätzlich finanzielle Mittel für diese Bereiche sollen im Verhältnis 1:1 prioritär erhöht werden.
· Wir stärken unsere Bundeswehr und die europäische Verteidigungsstruktur: Mehr Personal, beste Ausbildung und moderne Ausstattung bei der Bundeswehr durch einen höheren Verteidigungsetat. Ausbau der europäischen Verteidigungsunion mit PESCO, europäischem Verteidigungsfonds und weiteren Schritten auf dem Weg zur „Armee der Europäer“.
· Wir setzen bei der EU-Erweiterung auf Gründlichkeit vor Schnelligkeit: Klare Erwartung der Kriterieneinhaltung vor EU-Beitritt der Westbalkanstaaten. Im EUBeitrittsprozess der Türkei keine Kapitel schließen und keine neuen öffnen. Keine

Visaliberalisierung für die Türkei, bis Voraussetzungen erfüllt sind.


· Wir schaffen Zukunftsperspektiven vor Ort und bekämpfen Fluchtursachen: Mehr Mittel für Entwicklungszusammenarbeit. Marshallplan mit Afrika umsetzen, um mehr Chancen und Arbeitsplätze zu schaffen. Fairen Handel fördern. Investitionen in Fluchtursachenbekämpfung und Umsetzung von Rückkehrerprogrammen. Ausbau „Cash for Work“-Programm, das in Heimatländern gute Einkommen ermöglicht.
· Wir setzen uns ein für Menschenrechte und Religionsfreiheit in der Welt: Konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte. Einsetzung Beauftragter der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit.
· Wir wollen fairen Welthandel: Deutschland als Vorreiter für eine faire EUHandelspolitik: Eintreten für verbindliche soziale, menschenrechtliche und ökologische Standards in EU-Handels-, -Investitions- und - Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Globale Nachhaltigkeitsstrategie Agenda 0 als Richtschnur deutscher Politik.

Zusammenhalt und Erneuerung – Demokratie beleben (Kapitel XIII)


· Wir machen Kulturpolitik für das ganze Land: „Agenda für Kultur und Zukunft“ mit Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft. Neues Programm „Kultur in den Regionen“ für zeitgenössische Kunst und Kultur.
· Wir wollen starke Kulturregionen und bessere Zugänge zu Kunst und Kultur: Mehr Unterstützung für Bibliotheken und Stadtteilkulturzentren. Regelmäßiger freier Eintritt in bundesgeförderte Kultureinrichtungen.
· Wir wollen das Gedenken wachhalten: Kampf gegen Antisemitismus. Programm „Jugend erinnert“ – Besuche von Gedenkorten und Workshops. Mehr Unterstützung auch für kleine zivilgesellschaftliche Initiativen.
· Wir bekennen uns zur Medien- und Pressefreiheit: Stärkung von Berufsgeheimnis und Auskunftsrechten. Stärkung der Deutschen Welle.
· Wir stärken den Kreativ-, Film- und Medienstandort: Verstetigung Filmförderung mit umfassender Förderung audiovisueller Inhalte. Neues „Zukunftsprogramm Kino“. Einführung von Games-Förderung auf international wettbewerbsfä- higem Niveau. Verbesserung der sozialen Absicherung von Kreativen.

Arbeitsweise der Regierung und Fraktionen (Kapitel XIV)


· Wir stärken den Bundestag als zentralen Ort der politischen und gesellschaftlichen Debatte: Regierungsbefragung reformieren, regelmäßige Befragung der Bundeskanzlerin, Orientierungsdebatten zu den großen innen- und außenpolitischen Themen im Plenum.
· Wir überprüfen die Einhaltung des Koalitionsvertrages: Zur Mitte der Wahlperiode Bestandsaufnahme des Koalitionsvertrages und Entscheidung, welche neuen Vorhaben vereinbart werden müssen.

III. Familien und Kinder im Mittelpunkt

1. Familien

Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie zu stärken und zu entlasten ist unser Ziel. Wir schreiben Familien kein bestimmtes Familienmodell vor. Wir respektieren die unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens. Wir werden alle Familien finanziell entlasten, die Kinderbetreuung verbessern und mehr Zeit für Familie ermöglichen. Dabei wollen wir mehr Transparenz über familienpolitische Leistungen, leichtere Antragstellung und schnellere Bearbeitung von Anträgen auch durch digitale Angebote und Verfahren. Mehr Leistungen für Familien als bisher sollen noch in dieser Legislaturperiode online beantragt werden können.

Kindergeld wird erhöht (Anm. der Redaktion)

Das Kindergeld als bewährte und wirksame familienpolitische Leistung werden wir in dieser Legislaturperiode pro Kind um 25 Euro pro Monat erhöhen – in zwei Teilschritten (zum 1. Juli 2019 um zehn Euro, zum 1. Januar 2021 um weitere 15 Euro). Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend. Kurzanalyse Das Kindergeld soll in zwei Stufen bis 2021 um 25 Euro pro Kind und Monat steigern. Der Kinderzuschlag für Einkommensschwache steigt. In der Familienpolitik fiel die Einigung nicht schwer – Geld für zusätzliche Förderung ist vorhanden, im Ziel sind sich Union und SPD einig. Die SPD verzichtete aber auf Forderungen etwa nach einer weitreichenden Kindergeld-Reform.

Wir werden ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut schnüren: Dazu wollen wir zur Entlastung einkommensschwacher Familien, insbesondere auch Alleinerziehender und kinderreicher Familien, den Kinderzuschlag erhöhen. Gemeinsam mit dem Kindergeld soll der Mindestbedarf des sächlichen Existenzminimums (derzeit 399 Euro) gedeckt werden. Wir werden die harte Abbruchkante abschaffen und sorgen so dafür, dass die Leistung bei steigendem Einkommen langsam ausläuft, so dass vom Einkommen mehr übrig bleibt. Damit wollen wir die Leistungsbereitschaft fördern und Anreize zur Aufnahme und Steigerung von Erwerbsarbeit der Eltern setzen. Dabei müssen wir prüfen, wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Kinderunterhalt und/oder Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden können. Die Beantragung dieser Leistung für Familien wollen wir entbürokratisieren und die Antragstellung dort, wo es möglich ist, mit Anträgen auf weitere Leistungen zusammenführen. Wir wollen erreichen, dass Berechtigte die Leistung tatsächlich erhalten. Für Vermögen und Einkommen des Kindes aus Erwerbstätigkeit oder Ausbildungsvergütung werden wir einen Freibetrag schaffen.

Wir wollen, dass Kinder unabhängig vom Elternhaus die gleichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten und ihre Fähigkeiten entwickeln können.

Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen. Leistungen sollen künftig möglichst pauschal abgerechnet werden. Dort wo es möglich ist, wollen wir Einzelanträge reduzieren und z. B. Schulen ermöglichen, gesammelte Anträge für die berechtigten Kinder diskriminierungsfrei zu stellen. Unter anderem soll hierzu das Schulstarterpaket aufgestockt werden. Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen. Im Rahmen des bestehenden Teilhabepaketes soll allgemeine Lernförderung auch dann möglich sein, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.

Gerade für Kinder und Familien in belastenden Lebenssituationen kommen Erholung und Entspannung häufig zu kurz. Für sie wollen wir die Familienerholung am Bedarf orientiert weiterentwickeln. Einrichtungen des Müttergenesungswerks sollen sich für Väter und pflegende Angehörige weiter öffnen können.

Wir wollen die bestmögliche Betreuung für unsere Kinder und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu unterstützen wir Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit. Dafür werden wir jährlich laufende Mittel zur Verfügung stellen (2019 0,5 Milliarden, 2020 eine Milliarde, 2021 zwei Milliarden Euro). Hierbei wollen wir sowohl die Vielfalt der Betreuungsangebote beibehalten als auch die Länderkompetenzen wahren. Die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) werden wir hierzu entsprechend umsetzen. Die von uns vereinbarten Ziele im Bereich der Kindertagesbetreuung und der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern sind nur umsetzbar, wenn die erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen. Deshalb sollen aus den Mitteln, die den Ländern zur Verfügung stehen, auch weitere Formen der berufsbegleitenden oder praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern gefördert werden können. Wir werden uns dafür stark machen, dass u. a. die Bundesprogramme Sprachkitas, KitaPlus, Betriebliche Kinderbetreuung und Kindertagespflege fortgeführt und weiterentwickelt werden.

Mehr Geld für Bildung (Anm. der Redaktion)

Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen. Dabei werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen. Für die Ausgestaltung wollen wir das Sozialgesetzbuch VIII nutzen. Um diesen Rechtsanspruch bis 2025 zu verwirklichen, bedarf es konkreter rechtlicher, finanzieller und zeitlicher Umsetzungsschritte, die wir in einer Vereinbarung von Bund und Ländern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände festlegen werden. Dabei wird der Bund sicherstellen, dass insbesondere der laufenden Kostenbelastung der Kommunen Rechnung getragen wird. Kurzanalyse Mit einem geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird eine neue Großbaustelle der Bildungspolitik eröffnet. Der Anspruch soll ab 2025 gelten. Dafür will der Bund in dieser Wahlperiode zwei Milliarden Euro in Ganztagsschulen investieren – zu diesem Zweck wird das grundgesetzliche Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich erneut gelockert. Je 3,5 Milliarden Euro sollen in die digitale Ausstattung der Schulen und in die Kitabetreuung fließen, was Eltern auch bei den Gebühren entlastet. Insgesamt ist ein zweistelliger Milliardenbetrag für Bildung und Forschung geplant. Die Einigung war nicht so schwer: Das Thema hatten sich Union und SPD im Wahlkampf auf die Fahnen geschrieben, Geld ist da.

Der Ausbau dient auch der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vereinbarkeit wollen wir zudem mit dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ vorantreiben, mit dem wir uns gemeinsam mit unseren Partnern aus Wirtschaft und Gewerkschaften für eine familienfreundliche Arbeitswelt einsetzen.

Die Digitalisierung hilft Eltern, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Diese Chance für mobiles Arbeiten wollen wir nutzen.

Die Zusammenarbeit von Verantwortlichen aus Kommunen, Wirtschaft und Verbänden in lokalen Bündnissen für Familie wollen wir weiterführen.

Wir wollen, dass Eltern und Kinder in einer Trennungsphase gut beraten und begleitet werden. Das Wohl der Kinder muss dabei im Zentrum stehen.

Wir wollen ungewollt kinderlose Paare besser unterstützen und dazu die Maßnahmen der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ unter Beibehaltung der bestehenden Förderkriterien fortführen. Wir wollen die Zuschüsse für Paare aus der Bundesinitiative in ganz Deutschland unabhängig davon gewähren, ob das jeweilige Bundesland sich an dem Programm beteiligt.

Wir wollen ein modernes Adoptionswesen in Deutschland. Unser Ziel ist es, die Strukturen der Beratung und Vermittlung im Adoptionsvermittlungsverfahren zu verbessern.

Für die Integration von Familien mit Migrationshintergrund sind Mütter entscheidend. Deshalb müssen wir einen Fokus auf ihre Integration in Gesellschaft und Erwerbstä- tigkeit legen. Wir wollen daher das erfolgreiche Programm „Stark im Beruf“ fortsetzen.

Wir respektieren geschlechtliche Vielfalt. Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verurteilen wir und wirken jeder Diskriminierung entgegen. Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hierzu umsetzen. Wir werden gesetzlich klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind.

2. Kinder stärken – Kinderrechte ins Grundgesetz

Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen. Über die genaue Ausgestaltung sollen Bund und Länder in einer neuen gemeinsamen Arbeitsgruppe beraten und bis spätestens Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages werden wir in ihrer Arbeit stärken.

Kinder und Jugendliche schützen und Familien unterstützen Wir werden die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln, den Kinderschutz verbessern und die Familien unterstützen. Das bestehende Kinder- und Jugendhilfegesetz hat sich in seiner Grundausrichtung bewährt und hohe Akzeptanz erfahren. Gesellschaftliche Veränderungen und fachpolitische Erkenntnisse bringen es aber mit sich, dass es weiterentwickelt werden muss.

Wir wollen das Kinder- und Jugendhilferecht auf Basis des in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterentwickeln. Ziel muss ein wirksames Hilfesystem sein, das die Familie stärkt und Kinder vor Gefährdungen schützt. Das Kindeswohl ist dabei Richtschnur. Die Unterstützung und Stärkung der elterlichen Erziehungsverantwortung bleibt Anspruch und Auftrag der Jugendhilfe. Die enge Kooperation aller relevanten Akteure muss einen stärkeren Stellenwert einnehmen. Dazu gehört auch, dass im Interesse von fremduntergebrachten Kindern die Elternarbeit und die Qualifizierung und Unterstützung von Pflegeeltern gestärkt und gefördert werden. Ausgehend von den unterschiedlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen und ihrer Eltern sollen die präventiven sozialräumlichen Angebote gestärkt werden. Die Verantwortung bleibt bei den Kommunen und Ländern.

Im Vorfeld einer Gesetzesinitiative werden wir einen breiten Dialog mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und den Ländern und Kommunen führen. Darüber hinaus sollen Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familiengerichtsbarkeit

gesammelt und systematisch ausgewertet werden. Im Rahmen dieser unabhängigen wissenschaftlichen Begleitung sollen sich betroffene Eltern, Pflegeeltern, Kinder und andere vertraulich äußern können. Wir werden diese Auswertung mit Blick auf systemische und strukturelle Veränderungsbedarfe in das weitere Verfahren mit aufnehmen.

Wir wollen die Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie die Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, des Familienrechts und des Gutachterwesens voranbringen. Dazu wollen wir rechtlich verbindlich sicherstellen, dass auch Verfahrensbeistände über die erforderliche Qualifikation und Eignung verfügen und der begonnene Qualitätssicherungsprozess bei Gutachten, insbesondere im familiengerichtlichen Verfahren, in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden verbindlich ausgebaut wird. Von allen an familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufsgruppen erwarten wir kontinuierliche Fortbildung in fachlicher und methodischer Hinsicht für ihre anspruchsvolle Tätigkeit und interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Die Belange und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bedürfen der besonderen Berücksichtigung im Gesundheitssystem, in Medizin und Forschung.

Wir wollen die Situation von Kindern psychisch kranker Eltern verbessern. Die Schnittstellenprobleme bei ihrer Unterstützung werden wir mit dem Ziel einer besseren Kooperation und Koordination der unterschiedlichen Hilfesysteme beseitigen.

Gerade die Jüngsten bedürfen des besonderen Schutzes durch Staat und Gesellschaft. Für junge Eltern in Problemlagen haben wir mit der Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ ein Frühwarnsystem und Unterstützungsnetz etabliert. Dies wollen wir fortführen.

Gewalt jeglicher Art (auch seelische Gewalt), sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden wir konsequent bekämpfen. Dazu wollen wir die Forschung verbessern und die Verfahrensabläufe weiter optimieren.

Neben den wichtigen präventiven Maßnahmen auf allen Ebenen ist es für einen wirksamen Opferschutz unerlässlich, die konsequente Verfolgung pädokrimineller Täter, die im Netz aktiv sind, zu intensivieren. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder im Netz soll härtere Konsequenzen nach sich ziehen, Schutzlücken müssen geschlossen werden.

In familiengerichtlichen Verfahren muss bei Hinweisen auf (sexualisierte) Gewalt zur Einschätzung der Gefährdungslage eine Stellungnahme von Fachleuten für Gewaltschutz und – soweit relevant – der Rechtsmedizin eingeholt werden. Das Umgangsrecht darf dem Gewaltschutz nicht zuwiderlaufen.

Wir wollen die Stelle des/der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) einschließlich der wertvollen Arbeit des Betroffenenrats verstetigen.

Der Bund wird weiterhin seiner Verantwortung gegenüber den Betroffenen sexuellen Missbrauchs mit dem „Fonds Sexueller Missbrauch“ Rechnung tragen und darauf hinwirken, dass alle Länder ihren finanziellen Beitrag leisten.

Wir werden weitere Maßnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung ergreifen.

Kinder- und Jugendmedienschutz Die digitalen Medien eröffnen für Kinder und Jugendliche viele Chancen. Gleichzeitig sind sie ständig und ortsunabhängig ansprechbar und dadurch massiven neuartigen Risiken ausgesetzt. Der Anstieg von Cybermobbing, Grooming und sexualisierter Gewalt, Suchtgefährdung und Anleitung zu Selbstgefährdung im Netz ist besorgniserregend. Zeitgemäßer Jugendmedienschutz muss den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Inhalten sicherstellen, den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte und ihrer Daten gewährleisten und die Instrumente zur Stärkung der Medienkompetenz weiterentwickeln. Daher werden wir einen zukunftsfähigen und kohä- renten Rechtsrahmen – unter Berücksichtigung der kompetenzrechtlichen Zuständigkeiten der Länder – für den Kinder- und Jugendmedienschutz im Jugendmedienschutzstaatsvertrag und Jugendschutzgesetz schaffen.

Wir dämmen Interaktionsrisiken ein (z. B. bei Chatfunktionen) und sorgen unter Wahrung der Kompetenzen der Länder für eine wirkungsvolle Durchsetzung des Kinderund Jugendmedienschutzes auch gegenüber nicht in Deutschland ansässigen Angeboten.

Eigenständige Jugendpolitik Jugend ist eine eigenständige und prägende Lebensphase, in der es darum geht, selbstständig zu werden, sich zu qualifizieren und einen Platz in der Gesellschaft zu finden. Dafür wollen wir die eigenständige Jugendpolitik weiterführen und eine gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung entwickeln.

Ziel soll sein, bei politischen Maßnahmen für jugendpolitische Belange zu sensibilisieren. Die Teilhabe von jungen Menschen wollen wir auf allen Ebenen stärken und weitere Beteiligungsformate unterstützen.

Wir wollen Jugendliche für Politik begeistern und die Akzeptanz unserer Demokratie stärken. Das gesellschaftliche und politische Engagement sowie die kulturelle Bildung junger Menschen sind für uns von großer Bedeutung. Hierzu wollen wir mehr Mittel zur Verfügung stellen.

Internationale Austausche vermitteln Sprachkenntnisse, fördern die interkulturelle Kompetenz und befähigen junge Menschen, sich in einer globalisierten Welt zu orientieren. Sich begegnen und einander zu verstehen sind wichtige Voraussetzungen für ein gutes Zusammenleben in Europa und weltweit. Deshalb wollen wir den internationalen Jugendaustausch weiter stärken, damit junge Menschen unabhängig von Herkunft und Bildung die Chance haben, an einem internationalen Jugendaustausch teilzunehmen. Wir wollen die internationale und europäische Jugendarbeit unterstützen und fortentwickeln und mit adäquaten Mitteln ausstatten.

3. Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit. Sie ist Voraussetzung und Motor für nachhaltige Entwicklung und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft, national und international.

Für uns sind die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern, Förderung der Familienfreundlichkeit, die Werteordnung des Grundgesetzes und die von uns ratifizierten internationalen Vereinbarungen eine Verpflichtung, die sich durch die gesamte Regierungsarbeit ziehen muss. Wir haben in der vergangenen Wahlperiode viel erreicht. Daran knüpfen wir an. Wir wollen noch vorhandene strukturelle Hemmnisse abbauen und werden dazu eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie entwickeln und mit einem Aktionsplan umsetzen.

Frauen sind in Führungspositionen noch immer unterrepräsentiert. Mit dem Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen haben wir in der vergangenen Legislaturperiode einen Meilenstein gesetzt. Diesen Weg werden wir weitergehen und bei der regelmäßigen Berichterstattung der Bundesregierung ein besonderes Augenmerk auf Unternehmen ohne Frauen in Führungspositionen legen, die sich eine Zielgröße „Null“ geben. Wir wollen die Wirksamkeit des Gesetzes verbessern, indem wir die Nichteinhaltung der Meldepflicht für Zielvorgaben für Vorstände und Führungsebenen und die Begründungspflicht bei der Angabe Zielvorgabe „Null“ sanktionieren entsprechend den Bestimmungen des § 335 Handelsgesetzbuch (HGB).

Dem öffentlichen Dienst kommt für die Gleichstellung von Frauen und Männern eine Vorbildfunktion zu. Wir wollen daher die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 erreichen. Dazu werden wir dieses Ziel für den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes festschreiben. Im Bundesgremienbesetzungsgesetz werden wir regeln, dass der Bund bereits für Gremien, für die er lediglich zwei Mitglieder zu bestimmen hat, die geltende Quotierungsregelung beachten soll.

Gleichzeitig werden wir die Teilzeittätigkeit in Führungspositionen stärker als bisher ermöglichen. Bei der Feststellung von Kompetenzen im Rahmen dienstlicher Beurteilungen sind Erfahrungen und Fähigkeiten aus Erziehung und Pflege zu berücksichtigen.

Wir wollen prüfen, wie eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst auf Unternehmen mit wesentlicher Bundesbeteiligung und Körperschaften des Öffentlichen Rechts auf Bundesebene umgesetzt werden kann.

Strukturelle Ungleichgewichte von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, die zur Entgeltlücke wesentlich beitragen, wollen wir gezielt abbauen. Dazu wollen wir u. a. finanzielle Ausbildungshürden bei Sozial- und Pflegeberufen abbauen und streben Ausbildungsvergütungen an.

Beschäftigte in Unternehmen ab 200 Beschäftigten können seit dem 6. Januar 979 erstmals einen individuellen Auskunftsanspruch geltend machen und Auskunft über die Entgeltstrukturen im Unternehmen verlangen. Für Betroffene wollen wir bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gezielte Beratungs- und Unterstützungsangebote schaffen sowie zertifizierte Prüfverfahren für Unternehmen anbieten.

Im Juli 2019 ist eine erste Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes durch die Bundesregierung vorzulegen. Dabei werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Erfüllung der entsprechenden Berichtspflichten und Auskunftsansprüche legen. Auf

Grundlage der ersten Erfahrungen ist über weitere erforderliche Schritte zu entscheiden.

Auch nach 100 Jahren Frauenwahlrecht gibt es noch keine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen. Aktuell ist der Anteil von Frauen im Deutschen Bundestag zurückgegangen. Wir wollen, dass Frauen und Männer auch in Parlamenten auf allen Ebenen gleichberechtigt beteiligt sind und deshalb verstärkt Frauen für die politische Beteiligung gewinnen. Um eine höhere Repräsentanz von Frauen in der Politik zu erreichen und mehr Frauen den Weg in die Politik zu ebnen, werden wir bewährte politische Programme – wie das Helene-Weber-Kolleg und den Helene-WeberPreis – verstetigen. Wir wollen eine Bundesstiftung gründen, die sich wissenschaftlich fundiert insbesondere Fragen der gerechten Partizipation von Frauen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft widmet.

Sexismus begegnet uns täglich und überall – in Medien und Kultur, in der Werbung, am Arbeitsplatz und in der Politik. Sexismus würdigt Menschen aufgrund ihres Geschlechts herab. In einer offenen, modernen und gleichberechtigten Gesellschaft hat Sexismus keinen Platz. Wir wollen Sexismus bekämpfen, Maßnahmen dagegen entwickeln und erfolgreiche Projekte fortführen.

Die gleichberechtigte Mitwirkung von Frauen bei der Prävention und Beilegung von Konflikten wird eine wichtige Rolle spielen.

Deutschland wird im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft und als Partner der Triopräsidentschaft die Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU weiter vorantreiben und sichtbar machen.

Wir verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von erwerbstätigen Eltern, Alleinerziehenden, älteren Menschen und pflegenden Angehörigen durch Zuschüsse für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen. Gleichzeitig fördern wir damit legale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, insbesondere von Frauen.

Wir wollen die Teilhabe von Frauen im ländlichen Raum befördern und sie wirtschaftlich stärken. Dabei wollen wir auch kleinere Familienbetriebe in den Blick nehmen.

Im Deutschen Digitalen Frauenarchiv wird derzeit die Geschichte der deutschen Frauenbewegung digitalisiert und verfügbar gemacht. Dies wollen wir verlässlich absichern.

Zeitgemäße Gleichstellungspolitik nimmt auch Jungen und Männer in den Blick. Auch sie müssen sich auf gesellschaftliche Entwicklungen und neue Anforderungen einstellen. Dies wollen wir politisch unterstützen.

4. Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern

Wir werden die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen und dazu ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern auflegen und die Hilfestrukturen verbessern. Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, werden wir einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen einberufen. Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Wir wollen in diesem Zusammenhang, ein Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm auflegen, Weiterqualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen und spezifische psychosoziale Hilfen für traumatisierte Kinder und Frauen sicherstellen.

Um für die betroffenen Frauen den Zugang zu ermöglichen und ihnen bei der Tragung der Unterbringungskosten zu helfen, werden wir prüfen, ob und inwieweit analog zum Unterhaltsvorschussgesetz eine vorläufige Übernahme der Kosten bei gleichzeitigem Übergang der Unterhaltsforderung auf den Kostenträger verankert werden kann.

Wir wollen das bundesweite Hilfetelefon für von Gewalt betroffenen Frauen ausbauen, besser bewerben und die Online-Beratungsangebote erweitern. Die anonymisierte Beweissicherung bei Gewalt- und Missbrauchsfällen werden wir in ganz Deutschland ermöglichen.

Wir werden prüfen, welche weiteren Maßnahmen im Bereich Gewaltschutz von Frauen erforderlich sind.

Wir wollen eine bundesweite Öffentlichkeitskampagne zur Ächtung von Gewalt gegen Frauen sowie zur Sensibilisierung und Information der breiten Öffentlichkeit zu Hilfe, Unterstützung und Handlungsmöglichkeiten dagegen durchführen.

Darüber hinaus wollen wir Sensibilisierungsmaßnahmen für Unternehmen und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entwickeln und mit den beteiligten Akteuren eine gemeinsame Strategie gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erarbeiten.

Gegen Menschenhandel muss entschieden vorgegangen werden, deshalb wollen wir die Strukturen zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Unterstützung der Opfer stärken.

5. Seniorinnen und Senioren

Noch nie sind Menschen so gesund wie heute alt geworden. Nach dem Erwerbsleben liegt meist ein langer Lebensabschnitt mit guter Lebensqualität vor ihnen. Sie unterstützen ihre Kinder und Enkelkinder. Sie engagieren sich in Vereinen, Verbänden und Nachbarschaften.

Auf die Beiträge und Potentiale, die ältere Menschen für unsere Gesellschaft leisten, können, dürfen und wollen wir nicht verzichten. Ihre Lebenserfahrung und ihr Rat sind wichtig. Sie sollen möglichst lange gesund und aktiv bleiben, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben und selbstbestimmt in Würde alt werden können. Dabei helfen wir auch denjenigen, die unsere besondere Unterstützung brauchen. Wir wirken Altersdiskriminierung entschieden entgegen.

Wir wollen die Kommunen bei der Bewältigung des demografischen Wandels nachhaltig unterstützen und die Menschen in den Mittelpunkt stellen. Die Rahmenbedingungen vor Ort wie auch auf Bundesebene wollen wir weiter verbessern und Vereinsamung entgegenwirken.

Das bedeutet vor allem eine gute Infrastruktur in unseren Kommunen und den Aufbau eines seniorengerechten Wohnumfelds und einer entsprechenden Nachbarschaft. Wir setzen auf einen weiteren Ausbau unterschiedlicher und ortsnaher Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote sowie unterschiedlicher Wohnformen, um den vielfältigen Bedürfnissen und Wünschen älterer Menschen gerecht zu werden und die Selbstbestimmung im Alter zu ermöglichen. Dazu wollen wir das bewährte Programm „Demografiewerkstatt Kommune“ ausbauen. Wir wollen Hürden beim Ausbau alternativer Unterstützungs- und Wohnformen – wie z. B. bei der steuerrechtlichen Bewertung von „Wohnen für Hilfe“ – beseitigen und Seniorengenossenschaften stärken.

Die Mehrgenerationenhäuser stellen bundesweit, besonders für den ländlichen Raum, eine unverzichtbare soziale Infrastruktur dar und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum generationenübergreifenden Dialog und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Wir wollen sie absichern und weiter ausbauen, insbesondere im ländlichen Raum.

Wir lassen ältere Menschen bei der Digitalisierung nicht allein. Der Zugang zu digitalen Medien, die Nutzung der Potenziale der Digitalisierung und lebensbegleitendes Lernen sind für ältere Menschen eine wichtige Voraussetzung dafür, möglichst lange aktiv zu bleiben. Deshalb ist eine Weiterbildung auch im Rahmen der Digitalisierung für die Älteren unverzichtbar.

Wir wollen den Bundesaltenplan zusammen mit den Seniorenorganisationen weiterentwickeln und ausbauen.

Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz und ihre Angehörigen benö- tigen neben guter medizinischer Versorgung vor allem soziale Anbindung. Wir werden die Agenda „Gemeinsam für Menschen mit Demenz“ zusammen mit den Bundesländern, allen relevanten Akteuren und unter Einbezug von Menschen mit Demenz weiterentwickeln.

IV. Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung

Bildung, Wissenschaft und Forschung sind die Schlüsselthemen für Deutschlands Zukunft. Es gilt, technologische, wissenschaftliche und soziale Innovationen zu fördern, gerechte Bildungschancen für alle zu gewährleisten und ein hohes Qualifikationsniveau zu sichern. Die Freiheit der Wissenschaft ist für uns konstitutiv. Für das Chancenland Deutschland wollen wir zusätzliche Mittel mobilisieren. Dabei sind folgende Projekte wichtig:

1. Allgemeine Bildung und Schulen

Wir wollen die Bildungschancen in Deutschland im gemeinsamen Schulterschluss von Bund und Ländern verbessern. Dafür wollen wir nach dem Vorbild des Wissenschaftsrates einen Nationalen Bildungsrat einrichten. Der Nationale Bildungsrat soll auf Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung Vorschläge für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen vorlegen und dazu beitragen, sich über die zukünftigen Ziele und Entwicklungen im Bildungswesen zu verständigen und die Zusammenarbeit der beteiligten politischen Ebenen bei der Gestaltung der Bildungsangebote über die ganze Bildungsbiographie hinweg zu fördern. Über Mandatierung, Zusammensetzung, institutionelle Anbindung und Ausstattung des Nationalen Bildungsrates entscheiden Bund und Länder gemeinsam.

Zur Verbesserung der Bildung werden wir eine Investitionsoffensive für Schulen auf den Weg bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm die Unterstützung der Länder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen. Dazu werden wir die erforderliche Rechtsgrundlage in Art. 104c Grundgesetz (GG) durch die Streichung des Begriffs „finanzschwache“ in Bezug auf die Kommunen anpassen. Die Kultushoheit bleibt Kompetenz der Länder.

Wir werden ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für alle Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ermöglichen. Wir werden deshalb einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter schaffen. Dafür werden wir gemeinsam mit den Ländern die Angebote so ausbauen, dass der Rechtsanspruch im Jahre 2025 erfüllt werden kann. Der Bund stellt für Investitionen in Ganztagsschulund Betreuungsangebote zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen und darauf aufbauen. Für die Ausgestaltung wollen wir das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII nutzen. Um diesen Rechtsanspruch bis 2025 zu verwirklichen, bedarf es konkreter rechtlicher, finanzieller und zeitlicher Umsetzungsschritte, die wir in einer Vereinbarung von Bund und Ländern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände festlegen werden. Dabei wird der Bund sicherstellen, dass insbesondere der laufenden Kostenbelastung der Kommunen Rechnung getragen wird.

Wir wollen Schülerinnen und Schüler besser auf das Leben und Arbeiten in der digitalen Welt vorbereiten und zugleich das Lernen in der Schule verbessern und modernisieren. Deshalb werden wir unsere Schulen im Rahmen des gemeinsamen Digitalpaktes Schule von Bund und Ländern so ausstatten, dass die Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und Lernbereichen eine digitale Lernumgebung nutzen können, um die notwendigen Kompetenzen in der digitalen Welt zu erwerben. Bund,

Länder und Schulträger werden gemeinsam die erforderliche IT-Infrastruktur und die für digitales Lernen erforderlichen Technologien aufbauen. Ausgangspunkte für die Gestaltung des Digitalpakts Schule sind die digitalen Bildungsstrategien von Bund und Ländern sowie der bereits vorliegende Eckpunkteentwurf einer Bund-LänderVereinbarung. In diesem Zusammenhang wollen wir auch eine gemeinsame CloudLösung für Schulen schaffen. Der Bund stellt für diese Aufgaben fünf Milliarden Euro in fünf Jahren zur Verfügung, davon 3,5 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode, die die Länder- und Kommunalinvestitionen ergänzen, nicht ersetzen.

Die Vergabe der Bundesmittel wird an einvernehmlich mit den Ländern vereinbarte Bedingungen gebunden, insbesondere werden die Länder die erforderliche Qualifikation der Lehrkräfte sicherstellen, die Bildungs- und Lehrpläne aller Bildungsgänge im Sinne des Kompetenzrahmens der Kultusministerkonferenz (einschließlich Medienkompetenz) überprüfen und weiterentwickeln sowie dafür Sorge tragen, dass Betrieb, Wartung und Interoperabilität der Infrastrukturen durch die Antragsteller sichergestellt werden. Über den Fortschritt der Investitionsoffensive und die Zielerreichung werden Bund und Länder regelmäßig berichten.

Nach dem Vorbild der gemeinsamen Initiative zur Förderung leistungsstarker und leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler wollen wir gemeinsam mit den Ländern die besonderen Herausforderungen von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration aufgreifen. Der Bund sorgt dabei für die Förderung der begleitenden Forschung sowie die Evaluierung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen. Die Länder sorgen für die Begleitung und Förderung der teilnehmenden Schulen.

Mit der Investitionsoffensive Schule und dem Digitalpakt Schule tragen wir auch zur inklusiven Bildung bei. In der Bildungsforschung soll die inklusive Bildung entlang der gesamten Bildungsbiographie zu einem Schwerpunkt gemacht werden.

Weitere Schwerpunkte in der Bildungsforschung sollen bei der Qualitätsverbesserung des Unterrichts, der Digitalisierung, der sozialen Integration und dem Abbau von Bildungsbarrieren liegen.

Wir wollen die kulturelle Bildung durch das Programm „Kultur macht stark“ weiter fördern und ausbauen. Die Zusammenarbeit bei der kulturellen Bildung von schulischem und außerschulischem Raum ist zu verstärken. Außerdem wollen wir die Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung intensivieren.

Wir wollen die MINT-Bildung stärken, beginnend mit der Elementarbildung über die Initiative „Haus der Kleinen Forscher“. Die Potentiale von Mädchen und Frauen wollen wir besonders fördern. Wir unterstützen den Aufbau eines bundesweiten MINT-EPortals für mehr Transparenz und Information sowie die Entwicklung von Qualitätskriterien. Zudem wollen wir Wettbewerbe im MINT-Bereich weiter fördern.

2. Berufliche Bildung und Weiterbildung

Die berufliche Bildung in Deutschland ist ein Erfolgsmodell. Für die Unternehmen ist sie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs unverzichtbar. Für die Jugendlichen schafft sie verlässlich gute Chancen für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn. Auch deshalb haben junge Menschen bei uns das geringste Arbeitslosenrisiko im europäischen

Vergleich. Wir steigern die Attraktivität der beruflichen Bildung, sie ist für uns gleichwertig mit der akademischen Bildung.

Den Transformationsprozess in der Arbeitswelt wollen wir zum Nutzen aller gestalten. Insbesondere die berufliche Aus- und Weiterbildung muss mit der wachsenden Dynamik veränderter Qualifikationsanforderungen Schritt halten und langfristig den Qualifizierungsbedarf der Wirtschaft und des öffentlichen Bereichs decken.

Die berufliche Bildung werden wir mit einem Berufsbildungspakt modernisieren und stärken. Dazu gehören im Rahmen der Investitionsoffensive für Schulen nach Art. 104c Grundgesetz (GG) eine Ausstattungsoffensive für berufliche Schulen vor dem Hintergrund der Digitalisierung.

Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. In diesem Rahmen wollen wir die Modernisierung der Ausbildungs- und Aufstiegsordnungen u. a. im Hinblick auf eine digitale Ausbildungsstrategie sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen erreichen.

Wir wollen die Berufsorientierung im Zusammenwirken von Bund und Ländern an allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe weiter stärken, auch an allen Gymnasien. In Zusammenarbeit mit den Ländern wollen wir sie durch qualitativ hochwertige Angebote ausbauen und in gemeinsamen Vereinbarungen mit den Ländern verankern. Darüber hinaus wollen wir die erfolgreiche Arbeit der Jugendberufsagenturen ausweiten.

Wir wollen zudem die „Initiative Berufsbildung 4.0“ ausbauen, die Weiterbildung von Ausbilderinnen und Ausbildern stärken sowie das Sonderprogramm zur Digitalisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) ausweiten. Wir wollen Hilfen für stärkere und schwächere Jugendliche fortentwickeln und wollen mehr Betriebe für die Ausbildung gewinnen, besonders auch Klein- und Kleinstbetriebe. Wir wollen Probleme bei der Passgenauigkeit auf dem Ausbildungsmarkt insbesondere durch verbesserte Mobilitätshilfen reduzieren. Wir stärken regionale Ausbildungsmärkte außerdem durch die Mobilisierung der Akteure vor Ort durch Wettbewerbe. Die Attraktivität von Berufslaufbahnen erhöhen wir auch mit einem Innovationswettbewerb in der beruflichen Bildung.

Wir werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG“) finanzielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abbauen mit dem Ziel einer weiteren deutlichen Verbesserung beim Unterhaltszuschuss, Erfolgsbonus und bei der Familienfreundlichkeit. Darüber hinaus werden wir den Maßnahmenzuschuss erhöhen. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag, um finanzielle Hürden für angehende Technikerinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister sowie Fachwirtinnen und Fachwirte im Sinne der vollständigen Gebührenfreiheit zu beseitigen.

Wir schaffen transparente berufliche Fortbildungsstufen und stellen Aufsteigerinnen und Aufsteiger auf allen drei Stufen ein finanzielles Förderangebot zur Verfügung. Zudem wollen wir innovative Qualifizierungswege wie die höhere Berufsbildung und das duale Studium stärken, indem wir hochschulisches und berufsbildendes Lernen in gemeinsamen Qualifizierungsangeboten zusammenführen und so die Übergänge

zwischen der beruflichen und der akademischen Bildung besser gestalten. Die Durchlässigkeit und Synergien zwischen beruflicher und akademischer Bildung in beide Richtungen wollen wir fördern, um die Ausbildung zu verbessern und Ausbildungszeiten effizienter zu nutzen. Hierzu wollen wir die Anzahl der Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendien steigern.

Wir wollen die Aus- und Weiterbildung in Sozial- und Pflegeberufen attraktiver machen und mehr junge Menschen für dieses Berufsbild gewinnen, um Fachkräfte zu sichern. Deshalb werden wir auch hier finanzielle Ausbildungshürden abbauen und Ausbildungsvergütungen anstreben.

Wir wollen die Allianz für Aus- und Weiterbildung fortsetzen und mit dem Ziel weiterentwickeln, allen jungen Menschen einen qualitativ hochwertigen Ausbildungsplatz garantiert anzubieten. Die assistierte Ausbildung, bei der neben den Jugendlichen auch Eltern, Schulen und Unternehmen unterstützt werden, wollen wir bundesweit ausbauen. Gleichzeitig wollen wir das Instrument der ausbildungsbegleitenden Hilfen stärken, um so Unterstützung bei Lernschwierigkeiten oder bei Problemen im sozialen Umfeld zu ermöglichen. Wir drängen weiter auf die bundesweite ausbildungsfreundliche Umsetzung der wichtigen 3+2-Regelung für den Arbeitsmarktzugang gemäß § 60a Aufenthaltsgesetz.

Die internationale Mobilität von Auszubildenden der beruflichen Bildung wollen wir ausbauen und besser fördern.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und mehr Menschen die Ausbildung zu ermöglichen, wollen wir eine Initiative zur stärkeren Nutzung der Teilzeitausbildung starten.

Außerdem wollen wir die qualifikationsadäquate Beschäftigung von Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen weiter fördern. Die Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zum Anerkennungsgesetz wollen wir weiterentwickeln und den Anerkennungszuschuss ausbauen.

Da ein Grund für schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt mangelnde Grundbildung ist, wollen wir die nationale Dekade für Alphabetisierung ausbauen und insbesondere die arbeitsplatz- und familienorientierte Grundbildung in den Blick nehmen.

Menschen müssen in jedem Alter und in jeder Lebenslage die Chance haben, am digitalen Wandel teilzuhaben, digitale Medien für ihr persönliches Lernen und ihre Bildung zu nutzen und Medienkompetenz zu erwerben. Wir wollen die Entwicklung von attraktiven, niedrigschwelligen Lernangeboten fördern, vor allem im Bereich der Volkshochschulen, und die Qualitätssicherung in der digitalen Weiterbildung durch Bildungsforschung unterstützen.

Aufgrund der Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft werden wir eine EnqueteKommission des Deutschen Bundestags zur „Stärkung der beruflichen Bildung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs“ einrichten.

Neben dem Ausbau der individuellen Förderinstrumente für den beruflichen Aufstieg wie das Aufstiegs-BAföG, die Bildungsprämie sowie die Stipendienprogramme für beruflich Qualifizierte (Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendien) werden wir die

Transparenz auf dem vielfältigen Weiterbildungsmarkt für Menschen und Unternehmen erhöhen und Information und Beratung ausbauen.

Gleichzeitig wollen wir die Weiterbildungsangebote der Hochschulen ausweiten und ein Programm für beruflichen Aufstieg durch Bildung auf den Weg bringen, um beruflichen Aufstieg noch attraktiver zu machen.

Wir wollen die wissenschaftliche Weiterbildung intensivieren und Netzwerke von Hochschulen und Unternehmen, insbesondere von Fachhochschulen und kleinen und mittleren Unternehmen, fördern.

3. Hochschulen und Wissenschaft

Die Bundesaufwendungen für Studienplätze im Rahmen des Hochschulpaktes sind für die Hochschulen unverzichtbar. Um vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Studiennachfrage eine qualitativ hochwertige Lehre sicherzustellen, werden wir die Bundesmittel auf Grundlage des neu geschaffenen Art. 91b Grundgesetz (GG) dauerhaft verstetigen. Die konkreten Förderkriterien können alle sieben Jahre periodisch mit den Ländern und Hochschulen ausverhandelt werden. Dabei sind im Sinne guter Arbeit Kontinuität und Verlässlichkeit wichtige Kriterien und sollen mit qualitativen und quantitativen Aspekten in der Hochschulbildung verbunden werden. Die zielgerichtete Verwendung der Bundesmittel wird regelmäßig überprüft. Für uns stehen die Qualität von Forschung und Lehre und die Berufschancen der Studierenden (Absolventenstudien) im Mittelpunkt.

Den Qualitätspakt Lehre wollen wir verstetigen und in Anlehnung an die Empfehlungen des Wissenschaftsrates weiterentwickeln und u. a. die innovative Hochschullehre, den hochschulübergreifenden Austausch und die Übertragung erfolgreicher Konzepte wettbewerblich fördern.

Die Qualitätsoffensive Lehrerbildung von Bund und Ländern wollen wir fortsetzen und um die Schwerpunkte Digitalisierung und Lehrerinnen- und Lehrerausbildung für die beruflichen Schulen erweitern.

Die Programmpauschalen werden nach 2020 fortgeführt und zur Administrierung dem Grundhaushalt der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zugewiesen. Dabei bleibt bis 2025 der bisherige für Programmpauschalen geltende Finanzierungsschlüssel erhalten. Die Finanzierungsanteile von Bund und Ländern werden für die Zeit nach 2025 neu verhandelt. Perspektivisch streben wir eine Erhöhung der Programmpauschalen auf 30 Prozent an.

Wir wollen die Fachhochschulen stärken. Wir wollen die Projektförderung des Bundes für Forschung an Fachhochschulen ausbauen und insbesondere den Transfer und damit die regionale Innovationsfunktion stärken. Wir wollen gemeinsam mit den Ländern eine breit angelegte Initiative starten, um Karrierewege bis zur Fachhochschulprofessur aktiv zu gestalten und Fachhochschulen bei deren Rekrutierung zu unterstützen. Zudem wollen wir Strategien der Fachhochschulen zur Internationalisierung gezielt unterstützen.

Das Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes (BAföG) wird ausgebaut und die Leistungen werden deutlich verbessert. Unser gemeinsames Ziel ist es, die förderbedürftigen Auszubildenden wieder besser zu erreichen und bis 2021 eine Trendumkehr zu

erreichen. Wir wollen die Stipendienkultur und Begabtenförderwerke in Deutschland weiter stärken. Die Schüler- und Leistungswettbewerbe wollen wir ausbauen.

Auch die Schaffung studentischen Wohnraums, u. a. auch Wohnheimplätze, wollen wir fördern.

Die Digitalisierung bietet für unsere Hochschulen große Chancen. Wir wollen sie unterstützen, diese Chancen umfassend zu nutzen und damit die Qualität von Studium, Lehre, Forschung sowie der Verwaltung und den wissenschaftlichen Austausch zu verbessern. Mit einem Wettbewerb werden wir digital innovative Hochschulen oder Hochschulverbünde fördern. Wir wollen dabei insbesondere hochschulübergreifende, vernetzte Konzepte, z. B. Lehr- und Lernplattformen fördern. Wir wollen den Fernhochschulen mit dem „Open University Network“ eine Plattform zur Koordinierung anbieten.

Wir wollen mit einer nationalen Forschungsdaten-Infrastruktur wissenschaftliche Datenbestände systematisieren und einen nachhaltigen Zugang sicherstellen. So stärken wir unser Wissenschaftssystem auch für den internationalen Wettbewerb. Wir werden mit den Ländern eine auf Dauer angelegte Strategie für Nationales Hochleistungsrechnen nach Art. 91b Grundgesetz (GG) auflegen und diese gemeinsam finanzieren.

Die Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wollen wir – auch in internationaler Kooperation – ausbauen.

Wir wollen eine nationale Open-Access-Strategie entwickeln. Wir werden offene Kanäle für wissenschaftliche Kommunikation und Publikation fördern und Empfänger von Fördermitteln im Rahmen der Projektförderung des Bundes daher regelhaft verpflichten, ihre Publikationen mittels offener Lizenzen frei verfügbar zu machen und im Rahmen der Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die entstehenden Overhead-Kosten in einem angemessenen Umfang zu übernehmen.

Wir werden die Regelungen im Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich umfassend evaluieren und unter Abwägung aller Interessen über eine Verstetigung entscheiden.

Exzellenz ist ein Leitelement in der Wissenschaftspolitik. Hierfür wollen wir neben der Exzellenzstrategie neue Maßnahmen entwickeln, um Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftler in Deutschland zu halten und internationale Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftler zu gewinnen.

Wir wollen prüfen, wie wir die neuen Möglichkeiten des Art. 91b Grundgesetz (GG) nutzen können, um ausgewählte forschungsstarke und exzellente Institute an Hochschulen bundesseitig mitfördern zu können, ohne sie aus der Hochschule herauslö- sen zu müssen.

Wir wollen den wichtigen Weg für gute Arbeit in der Wissenschaft fortsetzen und die Evaluationsergebnisse der letzten Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auswerten, um Karrierewege in der Wissenschaft attraktiv zu halten.

Wir wollen die Umsetzung des „Masterplans Medizinstudium 2020“ zur Neustrukturierung und Verbesserung der Medizinerausbildung, zur Stärkung der Allgemeinmedizin, zur Anpassung des Zulassungsverfahrens und zur besseren flächendeckenden hausärztlichen Versorgung gerade in ländlichen Regionen eng begleiten. Der Bund wird die Länder bei der Novellierung der Hochschulzulassung zum Medizinstudium begleiten, die im Zuge des Bundesverfassungsgerichtsurteils notwendig geworden ist.

Wir wollen die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes weiterhin sicherstellen, indem wir die Zugangsvoraussetzungen im Bundesrecht künftig auch stärker an gewonnenen berufspraktischen Erfahrungen oder besonderen wissenschaftlichen Qualifikationen orientieren und beispielsweise den Zugang zum höheren Dienst des Bundes auch für Bachelor-Absolventen mit Promotion oder mehrjähriger beruflicher Erfahrung öffnen.

Wir wollen dazu beitragen, dass Frauen vermehrt Führungspositionen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen übernehmen. Orientiert am Kaskadenmodell müssen Wissenschaftseinrichtungen auf eine Steigerung des Frauenanteils verpflichtet werden. Wir werden als Kriterium für die Förderung von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen die Vorlage von Gleichstellungs- und Personalentwicklungskonzepten mit verbindlichen Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils sowie die Einhaltung von Gleichstellungsstandards einführen. Einen wichtigen Beitrag wird das erneuerte Professorinnenprogramm leisten. Daneben liefert insbesondere die Geschlechterforschung wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse über Ursachen und Mechanismen, die die Gleichstellung behindern.

4. Forschung und Innovation

Deutschland muss ein Innovationsland bleiben. Deshalb vereinbart der Bund gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft, bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Forschung und Entwicklung aufzuwenden.

Für strukturschwache Regionen in ganz Deutschland, in denen es an unternehmerischer Innovationskraft fehlt, wollen wir mit einem Rahmenprogramm „Innovation und Strukturwandel“ zielgenaue Förderinstrumente entwickeln, z. B. durch das Programm „WIR – Wandel in der Region durch Innovation“ sowie weitere Maßnahmen zum Ausbau der Innovationskompetenz an regionalen Hochschulen und Forschungseinrichtungen und zur Vernetzung von Innovationsakteuren vor Ort. Die östlichen Bundesländer wollen wir bei ihren Anstrengungen in der Wissenschafts- und Innovationspolitik besonders unterstützen.

Die Hightech-Strategie (HTS) wird als ressortübergreifende Forschungs- und Innovationsstrategie weiterentwickelt und auf die großen Herausforderungen Digitalisierung, Gesundheit, Klima und Energie, Mobilität, Sicherheit, soziale Innovationen und die Zukunft der Arbeit fokussiert. Umfassende Technologieoffenheit in der Forschungsförderung ist ein wichtiges Grundprinzip unserer Forschungspolitik. Den Transfer wollen wir als zentrale Säule unseres Forschungs- und Innovationssystems nachhaltig stärken und substantielle Steigerungen erreichen. Zur Förderung von Sprunginnovationen wollen wir neue Instrumente schaffen und die direkte Forschungsförderung des Bundes stärker auf den Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft ausrichten. Wir wollen Forschungscampi ausbauen. Auf ausgewählten Forschungsfeldern wollen wir starke Anreize für die Zusammenarbeit der Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen setzen. Das heißt: Konzepte für Zukunftscluster entwickeln und umsetzen sowie rechtliche Barrieren für Wissenschaftskooperationen abbauen und den Transfer in einer konzertierten Aktion der relevanten Akteure umsetzen. Die laufende Hochtemperatur-Plasmaforschung in Deutschland wollen wir angemessen finanziell absichern. Wir wollen Open-Innovation-Ansätze, soziale Innovationen sowie inter- und transdisziplinäre Ansätze fördern und Experimentierräume einrichten, um innovative technische Systeme und neue Geschäftsmodelle zu erproben. Die Validierung des Innovationspotenzials von Forschungsergebnissen wollen wir ebenso fördern wie Start-ups und Gründungen aus der Forschung. Wir wollen den Dialog von Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft intensivieren, neue Beteiligungsformen unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft erproben und die Wissenschaftskommunikation stärken. Wir wollen auch die Internationalisierung der HTS vorantreiben.

Technologische Basis und Triebfeder der Digitalisierung sind Mikroelektronik, moderne Kommunikationstechnik, künstliche Intelligenz, Robotik, Datenwissenschaften, IT-Sicherheit und Quantentechnologien. Wir wollen die Forschung zu diesen Schlüsseltechnologien intensiv fördern, inklusive sozialer und geisteswissenschaftlicher Begleitforschung. Insbesondere wollen wir Deutschland zu einem weltweit führenden Standort bei der Erforschung von künstlicher Intelligenz machen. Hierzu wollen wir aus der Plattform Lernende Systeme heraus ein Nationales Forschungskonsortium für künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen aufbauen und konsequent auf Anwendungen in allen Feldern der Forschungs- und Innovationsstrategie ausrichten. Wir werden gemeinsam mit unseren französischen Partnern ein öffentlich verantwortetes Zentrum für künstliche Intelligenz errichten. Gemeinsam mit Polen wollen wir ein Zentrum für digitale Innovationen in der Systemforschung einrichten.

Wir wollen die Gesundheitsforschung ausbauen und die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen. Hierzu wollen wir die Hochschulmedizin, insbesondere auch die Versorgungsforschung und die Medizininformatik, stärken. Deutschland soll zum Vorreiter bei der Einführung digitaler Innovationen in das Gesundheitssystem werden. Wir werden eine Roadmap zur Entwicklung und Umsetzung innovativer E-Health-Lösungen erarbeiten. Die Translation von Forschungsergebnissen zu den großen Volkskrankheiten wollen wir durch den Ausbau der Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung beschleunigen. Wir wollen eine Nationale Wirkstoffinitiative starten und eine Nationale Dekade gegen den Krebs ausrufen. Die Forschung zur Demenz, zu psychischen Erkrankungen, Lungenerkrankungen, Immunerkrankungen, Kinder- und Jugendmedizin und zur Prävention wollen wir ebenso ausbauen, wie unser Engagement in der Forschung für globale Gesundheit. Zur Verbesserung der medizinischen Forschung wollen wir ein Förderprogramm für forschende Ärztinnen und Ärzte (clinical scientists) und klinisch tätige Forscherinnen und Forscher auflegen.

Wir werden die Nutzung von Prinzipien der Natur vorantreiben und eine ressortübergreifende Agenda „Von der Biologie zur Innovation“ gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft erarbeiten. Wir wollen überdies die Entwicklung neuer Werkstoffe und intelligenter, programmierbarer Materialien fördern.

In der Energie- und Klimaforschung wollen wir gemeinsam mit der Wirtschaft und zivilgesellschaftlichen Akteuren Systemlösungen erforschen, insbesondere für die

Sektorkopplung von Strom-Mobilität-Wärme. Gleiches gilt für die Erdsystemforschung.

Wir wollen ein Mobilitätsforschungsprogramm inklusive der Erforschung der autonomen Mobilität auflegen, die Förderung der Batterieforschung intensivieren und den Aufbau einer Batteriezellproduktion in Deutschland unterstützen. Wir wollen die Erforschung synthetischer Kraftstoffe stärken und diese pilothaft zum Einsatz bringen.

Um Sicherheit und Ordnung auch in der vernetzen Welt zu fördern, legen wir ein neues Rahmenprogramm für die zivile Sicherheitsforschung auf. Wir wollen die Kompetenzzentren der IT-Sicherheitsforschung zu international sichtbaren Forschungs- und Beratungszentren, auch für technologieorientierte Unternehmensgründungen, weiterentwickeln. Wissenschaft, Wirtschaft, Sicherheitsbehörden und Einsatzkräfte sollen zusammenarbeiten.

Mit unserem Programm „Zukunft der Arbeit“ wollen wir Antworten auf die Frage geben, wie die Arbeitswelt mit den neuen Technologien sinnvoll gestaltet werden kann. Hierzu wollen wir die modellhafte Erarbeitung neuer Arbeitsformen in regionalen Kompetenzzentren der Arbeitsforschung fördern.

Die Küsten-, Polar- und Meeresforschung wollen wir stärken und die Forschungsflotte weiter erneuern. Wir wollen das Meeresforschungsprogramm MARE:N weiterentwickeln und gemeinsam mit den Ländern eine Deutsche Allianz für Meeresforschung gründen.

Den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) setzen wir ab dem Jahr 2021 mit einem jährlichen Aufwuchs von mindestens drei Prozent auf Basis der bewährten BundLänder-Schlüssel fort. Ziele und Instrumente des PFI, insbesondere zum Transfer, zur Gleichstellung, zur Nachwuchsförderung und zur Kooperation mit Hochschulen, wollen wir weiterentwickeln und über die Fortschritte jährlich berichten. Die Forschungsmuseen leisten einen wichtigen Beitrag zur Wissenschaftskommunikationen.

Wir erweitern die Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften für wissenschaftsgetriebene und grundlagenorientierte Forschungsprojekte. Im Fokus unserer Förderung wird die Forschung zu Migration, zu Integration und zu gesellschaftlichem Zusammenhalt, zu Demokratie und Frieden, zu Konfliktursachen und -bewältigungsstrategien und die Förderung der kleinen Fächer stehen.

Wir stärken in der EU die strategische Forschungspolitik, die Innovationsfähigkeit und den europäischen Forschungsraum und werden Exzellenz und Subsidiarität als Grundprinzipien der europäischen Forschungsförderung weiterhin einfordern und verankern. Die Länder Mittel- und Osteuropas („EU 13“) wollen wir stärker in den europäischen Forschungsraum integrieren.

Wir setzen uns dafür ein, dass der nächste mehrjährige EU-Finanzrahmen stärker auf Zukunftsthemen wie Bildung, Forschung und Innovation ausgerichtet ist. Die finanzielle Ausstattung des 9. EU-Forschungsrahmenprogramms sollte mindestens denselben Umfang haben wie der ursprüngliche Haushaltsansatz für „Horizon 2020“.

Der Europäische Forschungsrat muss auch in der künftigen EUForschungsförderung eine herausgehobene Stellung einnehmen und weiter gestärkt werden. Wir werden uns an der konzeptionellen Gestaltung und Umsetzung der französischen Initiative zu europäischen Hochschulen mit einer „bottom up“-Strategie beteiligen.

Wir wollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Wissenschaftssystems konsequent weiter ausbauen und wir intensivieren auf Basis der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung die internationale Vernetzung. Die Internationalisierung der Hochschulen treiben wir weiter voran und wollen die erfolgreichen Programme unsere Mittlerorganisationen Alexander von Humboldt-Stiftung und Deutscher Akademischer Austauschdienst stärken. Wir wollen deren Förderung für geflüchtete Studierende und gefährdete Forscherinnen und Forscher an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fortführen. Erfolgreiche ausländische Studienabsolventinnen und Studienabsolventen, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher wollen wir besser als bisher für den Forschungsstandort Deutschland gewinnen und hier halten. Wir stärken die europäische und internationale Mobilität in Schule, beruflicher Bildung und Hochschule. Dazu trägt ein gestärktes Programm Erasmus+ bei. Wir schaffen Anreize auch für Lehr- und Lernaufenthalte außerhalb Europas.

Wir wollen unsere internationalen Forschungs- und Innovationspartnerschaften ausbauen und insbesondere die internationale Kooperation mit den Ländern Afrikas in Bildung, Wissenschaft und Forschung intensivieren, z. B. bei der Erforschung von armutsbedingten Krankheiten.

5. Digitalisierung

Die Digitalisierung bietet große Chancen für unser Land und seine Menschen. Chancen für Wohlstand und sozialen Fortschritt. Unsere Aufgabe ist es, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit jeder daran teilhaben kann.

Angesichts der Dynamik der Veränderung müssen wir große Schritte wagen, um an die Spitze zu kommen. Wir wollen unser Land in allen Bereichen zu einem starken Digitalland entwickeln.

Dafür setzen wir uns anspruchsvolle Ziele:
· eine flächendeckende digitale Infrastruktur von Weltklasse,
· die Vermittlung von digitalen Fähigkeiten als Schlüsselkompetenz für alle Altersgruppen,
· eine Arbeitswelt, die Menschen im digitalen Wandel befähigt, sichert und mehr Lebensqualität ermöglicht,
· eine Regulierung, die Wettbewerb und Wettbewerbsfähigkeit schafft,
· mehr Sicherheit im Cyberraum,
· mehr Bürgernähe durch eine moderne, digitale Verwaltung,
· einen Rechtsrahmen, der Bürgerrechte garantiert, einen Ausgleich von Freiheit und Sicherheit leistet und gleichzeitig mehr Innovationen ermöglicht.

Wir wollen Neugier auf digitale Technologien wecken und Souveränität im Umgang mit ihnen schaffen. Wir sind überzeugt, dass sie das Leben der Menschen verbessern können und brauchen sie als Antwort auf die großen und globalen Herausforderungen. Um sie zu lösen, wollen wir Deutschland und Europa beispielgebend für die Leistungsfähigkeit und Strahlkraft freier Gesellschaften im digitalen Zeitalter gestalten.

Schnelles Internet bis 2025 (Anm. der Redaktion)

An die Weltspitze im Bereich der digitalen Infrastruktur: Wir gestalten den Weg in die Gigabit-Gesellschaft mit höchster Priorität. Deshalb wollen wir den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 erreichen. Wir wollen den Netzinfrastrukturwechsel zur Glasfaser. Unser Ziel lautet: Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus. Schulen, Gewerbegebiete, soziale Einrichtungen in der Trägerschaft der öffentlichen Hand und Krankenhäuser werden wir bereits in dieser Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz anbinden. Kurzanalyse Die Digitalisierung soll zum Großthema der Koalition werden. Bis 2025 soll ein Recht auf einen Hochgeschwindigkeitszugang zum Internet für jeden in Deutschland gesetzlich verankert werden. Zum Netzausbau wollen Union und SPD in den nächsten Jahren zehn bis zwölf Milliarden Euro bereitstellen. Die Koalition arbeitet damit Versäumnisse der letzten Wahlperiode auf, Deutschland hinkt beim schnellen Internet hinterher.

Dafür ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Telekommunikationsanbietern und Staat erforderlich. Wir gehen von einem öffentlichen Finanzierungsbedarf von zehn bis zwölf Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode aus, die wir in einem Gigabitinvestitionsfonds verlässlich bereitstellen. Hierfür werden wir die Erlöse aus der Vergabe der UMTS- und 5G-Lizenzen zweckgebunden bereitstellen und wollen bis 2021 im Haushalt sicherstellen, dass das Fördervolumen insgesamt erreicht wird.

Diese öffentlichen Fördermittel werden wir so einsetzen, dass ausschließlich Ausbauabschnitte förderfähig sind, die mit Glasfasertechnologie ausgebaut werden. Die Förderverfahren werden wir so gestalten, dass unterversorgte Gebiete in ländlichen Regionen systematisch ausgebaut werden. Dafür werden wir unsere Förderbedingungen vereinfachen und so verändern, dass eine zeitnahe Realisierung möglich wird. Die Aufgreifschwellen werden wir für eine Förderung an diese Zielvorgaben anpassen. Bei der Förderung wollen wir Synergien mit den Ländern sicherstellen.

Ferner wollen wir neue Anreize für den privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau schaffen. Um den Aufbau solcher Netze zu erleichtern, werden wir statt einer detaillierten ex-ante-Regulierung wie bisher im Kupfernetz auf ein Modell des diskriminierungsfreien Zugangs (im Sinne des Open-Access) setzen. Dieses Modell wollen wir zunächst für Kooperationen nutzen und weiter ausbauen. Die Regulierungsbehörde stellt den Wettbewerb sicher und führt eine ex-post-Kontrolle in Streitfällen durch.

Die Netzallianz „Digitales Deutschland“ mit den innovations- und investitionswilligen Telekommunikationsunternehmen setzen wir unter Einbeziehung der Länder fort.

Mit dem hier dargestellten Maßnahmenpaket werden wir das Ziel eines flächendeckenden Zugangs zum schnellen Internet aller Bürgerinnen und Bürger erreichen. Dazu werden wir einen rechtlich abgesicherten Anspruch zum 1. Januar 2025 schaffen und diesen bis zur Mitte der Legislaturperiode ausgestalten.

Wir forcieren den Ausbau der Mobilfunkversorgung und entwickeln Deutschland zum Leitmarkt für 5G. Die Frequenzpolitik und die frequenzregulatorischen Festlegungen der Regulierungsbehörde müssen sicherstellen, dass es zu einer verlässlichen und lückenlosen Mobilfunkversorgung insbesondere im ländlichen Raum kommt. Um den Ausbau in bisher unterversorgten Gebieten wirtschaftlicher zu machen, wollen wir den Mobilfunkanbietern für ein nationales Roaming durch entsprechende Änderungen im Telekommunikations- und Kartellrecht Absprachen erlauben.

Die Lizenzvergabe werden wir mit Ausbauauflagen kombinieren, um bestehende Funklöcher zu schließen und 5G dynamisch aufzubauen. Es muss die Vorgabe gelten: Neue Frequenzen nur gegen flächendeckende Versorgung. Denn innovative, zukunftsfähige Mobilitätsangebote werden gerade für Menschen im ländlichen Raum nur möglich sein, wenn eine Versorgung mit der neuesten Mobilfunktechnologie (5G) an Bundesfernstraßen und in zeitlicher Perspektive abgestuft auch im nachgeordneten Straßennetz und an allen Bahnstrecken sichergestellt ist.

Forschung und Testversuche mit 5G wollen wir fortführen und intensivieren. Wir wollen eine 5x5G-Strategie auflegen. Fünf Regionen sollen prioritär mit einem entsprechenden Mobilfunkstandard ausgestattet sein, um Forschung zu intensivieren und Infrastrukturaufbau zu beschleunigen. Auch ländliche Regionen sollen davon profitieren.

Wir werden bestehende Funklöcher und weiße Flecken beim Mobilfunk und mobilen Internet zügig schließen und dazu mit den Ländern und den Mobilfunkanbietern eine bundesweite Gesamtstrategie erarbeiten. Die Regulierungsbehörde wird die Erfüllung festgelegter Versorgungsauflagen durchsetzen, indem sie mit einem Prüfkonzept und mit bundesweiten Mobilfunknetztests die Erfüllung von Versorgungsauflagen überwacht und im Einzelfall Sanktionen verhängt. Wir werden die Bundesnetzagentur beauftragen, ihre App zur Mobilfunknetzmessung so zu erweitern, dass Bürgerinnen und Bürger einfach und unbürokratisch Funklöcher an die Behörde melden können. Diese Meldungen sollen in einer Mobilfunkversorgungskarte zusammengeführt und veröffentlicht werden. Die Bundesnetzagentur wird jährlich einen Monitoringbericht über die Sicherstellung der zugesagten Netzabdeckung veröffentlichen und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen aussprechen.

WLAN ist wichtiger Teil einer modernen digitalen Infrastruktur. Wir haben die Störerhaftung abgeschafft und damit den Ausbau von WLAN ermöglicht. Nun machen wir an allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes sowie in der Deutschen Bahn in Zü- gen und Stationen offene und kostenfreie WLAN-Hotspots verfügbar. Durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Betriebs und der Unterhaltung offener WLANNetze stärken wir Freifunk-Initiativen und verbessern die Netzabdeckung.

Wir werden die Einrichtung einer Digitalagentur prüfen, die die Bundesregierung als nachgeordnete Behörde in der Umsetzung der Maßnahmen unterstützt. Dazu gehö- ren z. B. die Telekommunikations- und Plattformregulierung oder Marktbeobachtung.

Digitale Kompetenzen für alle Bürgerinnen und Bürger in einer modernen Wissensgesellschaft Wir brauchen eine Digitale Bildungsoffensive, die die gesamte Bildungskette in den Blick nimmt und das gesunde Aufwachsen, die digitale Selbstbestimmung und individuelle aktive Teilhabe, den Umgang mit Daten sowie die hervorragende berufliche Bildung zum Ziel hat. Dafür müssen Bund und Länder verbindliche Vereinbarungen zu Zielen, Umsetzung und Finanzierung treffen.

Mit dem mit fünf Milliarden dotierten Digitalpakt#D zielen Bund und Länder auf die flächendeckende digitale Ausstattung aller Schulen, damit die Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und Lernbereichen eine digitale Lernumgebung nutzen können. In diesem Zusammenhang wollen wir eine nationale Bildungsplattform schaffen, die auch eine offene Schnittstelle für das Zusammenwirken mit bestehenden Lernplattformen und Cloudlösungen anbietet. Im Rahmen einer umfassenden Open Educational Resources-Strategie wollen wir die Entstehung und Verfügbarkeit, die Weiterverbreitung und den didaktisch fundierten Einsatz offen lizenzierter, frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien fördern und eine geeignete Qualitätssicherung etablieren. Auch werden wir regionale Kompetenzzentren für Digitalisierung etablieren und diese mit bestehenden Akteuren und Initiativen vor Ort vernetzen. Ziel der Zentren ist es, technisches und pädagogisches Know-how zu vermitteln sowie Best Practice vorzustellen.

Wir wollen umfassende Maßnahmen zur digitalen Fort- und Weiterbildung von Lehrern und Berufsschullehrern, auch in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, ergreifen.

Die Förderung außerschulischer Medien- und Digitalbildungsprojekte für Kinder und Jugendliche wollen wir ausbauen. Wir werden in einem jährlichen Wettbewerb besondere Medien- und Digitalbildungsprojekte auszeichnen.

Im Bereich der beruflichen Bildung kommt neben dem praxisnahen Einsatz digitaler Elemente im Unterricht der Ausstattung zeitgemäßer Lehrwerkstätten eine besondere Bedeutung zu. Wir wollen eine zukunftsfähige Ausbildung für die Entwicklung der vernetzten Produktion unterstützen und den Einsatz adaptiver Lernsysteme und „Serious Games“ in der Berufsbildung schaffen. Die Ausbildungsordnungen und die Befähigungen der betrieblichen Ausbilderinnen und Ausbilder müssen die fortschreitende digitale Entwicklung kontinuierlich nachvollziehen. Auch dazu werden wir das Berufsbildungsgesetz weiterentwickeln.

In der Erwachsenenbildung wollen wir Programme und digitale Angebote für Menschen jeden Lebensalters fördern, die dem Erwerb von Digitalkompetenzen dienen, z. B. auch an Volkshochschulen und in Mehrgenerationenhäusern.

Wir wollen dafür sorgen, dass auch an Hochschulen mehr Online-Lernangebote und digitale Inhalte entstehen. Alle Studierenden brauchen künftig digitale Kompetenzen. Sie sollen digitale Wissens- und Lernangebote selbstständig nutzen und gestalten können sowie Datenanalyse und grundlegende Programmierkenntnisse beherrschen. Wir wollen, dass sich die Universitäten und Hochschulen öffnen und auf digitale Lehr- und Lernangebote zugreifen sowie selber bereitstellen. Dabei sollen z. B. Nano-Degrees (auch im Rahmen von Weiterbildungsstudienangeboten) an staatlichen Hochschulen erworben werden können.

Deutschland muss ein Innovationsland bleiben. Deshalb vereinbart der Bund gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft, bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung aufzuwenden.

Den Pakt für Forschung und Innovation setzen wir ab dem Jahr 2021 mit einem jährlichen Aufwuchs von mindestens drei Prozent auf Basis der bewährten Bund-LänderSchlüssel fort.

Die Hightech-Strategie wird weiterentwickelt und auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen fokussiert. Dabei werden wir neue Instrumente zur Förderung von Sprunginnovationen und des Wissenstransfers in die Wirtschaft entwickeln. Umfassende Technologieoffenheit in der Forschungsförderung ist ein wichtiges Grundprinzip unserer Forschungspolitik. Wir brauchen eine Ausbildungs- und Forschungsoffensive in allen Digitalisierungsfeldern. Als besonders wichtig erachten wir Innovation, digitale Souveränität und Interdisziplinarität. Die Schwerpunkte der Mikroprozessortechnik und IT-Sicherheit wollen wir weiter stärken. Dazu kommen weitere Forschungsschwerpunkte wie künstliche Intelligenz, Data Science, Digital Humanities sowie Blockchaintechnologie, Robotik und Quanten-Computing. Es gilt heute Data Science in allen Bereichen, insbesondere aber in den Hochschulen, auszubauen. Dazu muss der Umgang mit Daten zu einem zentralen eigenen Wissenschaftsfeld und einer eigenen Disziplin werden. Den digitalen Wandel als gesamtgesellschaftlichen Entwicklungs- und politischen Gestaltungsprozess begleiten wir u. a. mit der Arbeit des Weizenbaum Instituts.

Gute digitale Arbeit 4. Die Bundesregierung sieht sich in der Verantwortung, die Digitalisierung weiterhin aktiv und unter Einbeziehung der Sozialpartner zu gestalten. Weiterbildung ist der Schlüssel, damit die Beschäftigten sich den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt stellen und den sich immer schneller verändernden Qualifikationsanforderungen gerecht werden können.

Wir werden mit allen Akteuren eine Nationale Weiterbildungsstrategie für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende entwickeln, um alle Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder zu bündeln und eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren. Über die Bundesagentur für Arbeit erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildungsberatung. Wird ein Weiterbildungsbedarf jenseits der betrieblichen Weiterbildung festgestellt, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen in der Verantwortung, diesem zu entsprechen. Dies wollen wir fördern, indem zukünftig Zuschüsse des Arbeitgebers zur Weiterbildung generell dann keinen Lohn oder geldwerten Vorteil darstellen, wenn sie der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen.

Arbeitnehmer brauchen mehr Möglichkeiten, ihre berufliche Weiterentwicklung auch in Eigenverantwortung zu organisieren. Wir werden gemeinsam mit den Sozialpartnern prüfen, wie das Instrument der Langzeitkonten mehr Verbreitung finden kann. Sie können ebenso wie andere Guthaben ein Instrument sein, die für Qualifizierung genutzt werden können. Wir werden neue Finanzierungsformen für außerbetriebliche Weiterbildung prüfen, die in Modellversuchen erprobt werden sollen. Betrieblicher Mitbestimmung kommt auch im digitalen Wandel große Bedeutung zu. Das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung werden wir stärken.

Wir wollen einen Rahmen schaffen, in dem Unternehmen, Beschäftigte und die Tarifpartner den vielfältigen Wünschen und Anforderungen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden können. Wir wollen Familien in ihrem Anliegen unterstützen, mehr Zeit füreinander zu haben und die Partnerschaftlichkeit zu stärken. Wir werden dazu Modelle entwickeln, mit denen mehr Spielraum für Familienzeit geschaffen werden kann. Die Chancen der Digitalisierung wollen wir nutzen, um den Beschäftigten mehr Zeitsouveränität zu ermöglichen.

Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen. Zu diesem gehört auch ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie

Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Umgang mit privat genutzter Firmentechnik. Auch die Tarifpartner sollen Vereinbarungen zu mobiler Arbeit treffen.

Arbeitsschutz und Innovation wollen wir zusammen denken. Deutschland soll zu einem führenden Markt für Assistenzsysteme werden, die Inklusion ermöglichen sowie lern- und gesundheitsförderlich sind. Daher wird ein Anwendungsprogramm „Assistenzsysteme für kleine und mittlere Unternehmen“ aufgelegt.

Die Einführung digitaler Arbeitsprozesse wie die E-Akte führen zu mehr Transparenz. Dadurch können zum einen Steuerungsinstrumente zur Optimierung entwickelt werden und zum anderen besteht die Sorge vor dem gläsernen Mitarbeiter. Daher wollen wir Klarheit über Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaffen sowie die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sicherstellen (Beschäftigtendatenschutz).

Das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige wollen wir vereinfachen und zwischen den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung widerspruchsfrei ausgestalten.

Wettbewerbsfähige Wirtschaft Wir fördern die Gründungskultur in Deutschland, indem wir etwa im ersten Jahr der Gründung die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduzieren und die Bedingungen für Wagniskapital verbessern.

Wir wollen, dass Unternehmen etwa mit Hilfe eines „One-Stop-Shop“ und mehr Transparenz in der Förderlandschaft schnell und unbürokratisch gegründet werden können. Wir werden Hürden für den Gründungsprozess abbauen und prüfen Anpassungen im Insolvenzrecht.

Familie und Unternehmensgründung sollen in Zukunft besser vereinbar sein. Um Gründungen aus der Beschäftigung zu erleichtern, prüfen wir die Einführung einer Gründerzeit ähnlich der Familienpflegezeit. Eltern in der unternehmerischen Gründungsphase wollen wir unterstützen, z. B. mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Zuschüssen für haushaltsnahe Dienstleistungen. Wir wollen, dass mehr Frauen Gründerinnen werden und entwickeln dafür Unterstützungsinstrumente.

Bestehende Instrumente zur Finanzierung von Gründungen und Wachstum junger Unternehmen wollen wir fortführen, weiterentwickeln und wo passend auch für NichtAkademiker öffnen (u. a. EIF, INVEST-Zuschuss Wagniskapital, EXIST, KfW, Hightech-Gründerfonds) und um neue Instrumente wie den Tech Growth Fund ergänzen. Mit dem Tech Growth Fund wollen wir die staatlichen Finanzierungsinstrumente in der Wachstumsphase ergänzen, indem wir Kredite als VentureDebt zur Verfügung stellen.

Wir werden die Investitionsbereitschaft in Wachstumsunternehmen erhöhen und hier die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Wir wollen, dass Ideen aus Deutschland auch mit Kapital aus Deutschland finanziert werden können. Deshalb wollen wir mehr privates Kapital sowie institutionelle Anleger für Investitionen in Startups. Gemeinsam mit der deutschen Industrie wollen wir die Auflage eines großen nationalen Digitalfonds initiieren.

Social Entrepreneurship spielt bei der Lösung aktueller gesellschaftlicher und sozialer Herausforderungen eine zunehmend wichtige Rolle. Social Entrepreneurship wollen wir noch stärker als bisher fördern und unterstützen.

Wir setzen uns für einheitliche Regelungen im digitalen Binnenmarkt ein, um die Gründungskultur in Europa zu stärken. Wir werden mehr als bisher auf die einheitliche Anwendung von Unionsrecht drängen. Auf europäischer Ebene wollen wir uns für eine einheitliche Europäische Startup Definition einsetzen, um spezielle zielgenaue Fördermaßnahmen zu ermöglichen.

Freier und sicherer Datenaustausch mit anderen Wirtschaftsräumen ist eine Grundvoraussetzung für den Erfolg der deutschen und europäischen Digitalwirtschaft. Wir wollen den transatlantischen Datenaustausch auf Grundlage des EU/US-PrivacyShield erhalten. Gleichzeitig werden wir uns auf europäischer Ebene dafür einsetzen, entsprechende wirksame Abkommen zum Schutz des Datenaustausches auch mit anderen Weltregionen anzustreben.

Wir wollen insbesondere den Mittelstand auf dem Weg in die Digitalisierung unterstützen. Deswegen wollen wir die Digital Hub Initiative fortsetzen und ausbauen. Den Austausch zwischen Mittelstand und Gründern wollen wir systematisch fördern, z. B. durch Austauschprogramme, Ausbau der Kompetenzzentren, Informationsprogramme wie Breitband@Mittelstand oder Mentoringprogramme.

Wir werden prüfen, inwieweit Förderprogramme für technologische Innovationen auch auf datengetriebene Geschäftsmodelle ausgeweitet werden können, wie z. B. das erfolgreiche Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM).

Wir wollen eine bessere Unterstützung insbesondere des Mittelstandes bei ITSicherheit. Es gilt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Beratungsstelle für kleine und mittlere Unternehmen auszubauen, Investitionen in ITSicherheit besser zu fördern und das IT-Sicherheitsgesetz weiterzuentwickeln.

Für kleine und mittlere Unternehmen bieten die intelligenten, digitalen Produktionsverfahren der Industrie 4.0 große Chancen. Die Entwicklung gemeinsamer globaler Standards und Normen muss vorangetrieben werden.

Wir werden prüfen, inwieweit wir eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben „Regionale Wirtschaftsförderung“ um Digitalisierung in der Fläche erreichen. Wir wollen eine Plattform von Verbänden, Mittelstand, Kammern (IHK, HWK) und Plattform Industrie 4.0, um die Akteure gezielt zu vernetzen und um zielgruppenspezifische Angebote zu erarbeiten, u. a. Co-Working-, Gründer- und Maker-Zentren.

Wir werden gemeinsam mit unseren französischen Partnern ein Zentrum für künstliche Intelligenz errichten. Dies verbinden wir mit einem Masterplan „Künstliche Intelligenz“ auf nationaler Ebene.

Im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III werden wir insbesondere die Statistikpflichten verringern. Wir schaffen Strukturen, die Neugründer und Nachfolger in der Start- und Übergangsphase unterstützen. Europäische Vorgaben werden wir nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Einführung des Prinzips „One in, one out“ ein.

Auch eine kohärente Regulierung und Aufsicht sollen dazu beitragen, Deutschlands Rolle als einer der führenden Digitalisierungs- und FinTech-Standorte zu stärken. Wir werden unnötige bürokratische Hemmnisse beseitigen und dafür sorgen, dass Geschäfte mit gleichen Risiken auch gleich reguliert werden. Um das Potential der Blockchain-Technologie zu erschließen und Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern, wollen wir eine umfassende Blockchain-Strategie entwickeln und uns für einen angemessenen Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowährungen und Token auf europäischer und internationaler Ebene einsetzen. Die Möglichkeiten der bargeldlosen Zahlung sollen im digitalen Zeitalter erweitert werden. Anonymes Bezahlen mit Bargeld muss weiterhin möglich bleiben.

Dort, wo erforderlich, werden wir das Kartellrecht modernisieren, um exzellente regulatorische Rahmenbedingungen für die deutsche und europäische Digitalwirtschaft zu schaffen. Dazu gehören auch die Verfahrensbeschleunigung und eine Neufassung der Marktabgrenzung, um der Entwicklung der Plattformökonomie Rechnung zu tragen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sicherzustellen. Dazu werden wir die Marktbeobachtung verstärken und durch spezialisiertes Personal intensivieren.

Unser Ziel sind starke deutsche und europäische Akteure der Plattformökonomie, deshalb wollen wir vorhandene Hemmnisse abbauen. Wir setzen uns für ein level playing field ein, dazu gehören auch die Rechte von Beschäftigten und Verbrauchern. Dazu werden wir die Mitwirkung der Plattformen einfordern.

Mit Blick auf vergleichbare europäische Länderförderungen und im Interesse eines level playing fields wollen wir eine Förderung von Games zur Entwicklung hochwertiger digitaler Spiele einführen, um den Entwicklerstandort Deutschland zu stärken und international wettbewerbsfähig zu machen.

Sicheres Leben in Deutschland – auch online Damit Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen die Potenziale der Digitalisierung wahrnehmen, braucht es ein grundlegendes Vertrauen in die Sicherheit und Vertraulichkeit von Kommunikation, Daten und IT-Strukturen.

In einem Nationalen Pakt Cybersicherheit werden wir alle gesellschaftlich relevanten Gruppen, Hersteller, Anbieter und Anwender sowie die öffentliche Verwaltung in gemeinsamer Verantwortung für digitale Sicherheit einbinden. Ein Cyberbündnis mit der Wirtschaft soll bestehende Strukturen bündeln; die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft wird ausgebaut. Zur Abwehr von Gefahren des Cyberraums werden wir die Sensibilisierung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kleinunternehmen zielgruppenspezifisch intensivieren.

Wir werden das IT-Sicherheitsgesetz fortschreiben und den Ordnungsrahmen erweitern, um den neuen Gefährdungen angemessen zu begegnen. Wir wollen das BSI als nationale Cybersicherheitsbehörde ausbauen und in seiner Rolle als unabhängige und neutrale Beratungsstelle für Fragen der IT-Sicherheit stärken. Die Aufgaben des BSI werden wir im BSI-Gesetz konkretisieren. Die Beratungs- und Unterstützungsangebote des BSI für Bund und Länder, für Unternehmen und Einrichtungen sowie für Bürgerinnen und Bürger wollen wir ausbauen, den Verbraucherschutz als zusätzliche Aufgabe des BSI etablieren und das BSI als zentrale Zertifizierungs- und Standardisierungsstelle für IT- und Cyber-Sicherheit stärken.

Wir wollen einfache und sichere Lösungen für die elektronische Identifizierung und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für jedermann verfügbar machen und es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, verschlüsselt mit der Verwaltung über gängige Standards zu kommunizieren (PGP/SMIME). Wir werden sicherheitsrelevante Schlüsseltechnologien besser vor einem Ausverkauf oder einer Übernahme schützen und die nationalen und europäischen Außenwirtschaftsinstrumente ergänzen.

Wir wollen die Verbreitung sicherer Produkte und des Entwicklungsprinzips „Security by Design“ fördern. Zusammen mit der Wirtschaft werden wir IT-Sicherheitsstandards für internetfähige Produkte entwickeln. Die Einhaltung dieser über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehenden IT-Sicherheitsstandards werden wir Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einem Gütesiegel für IT-Sicherheit transparent machen. Dabei muss gekennzeichnet werden, wie lange sie mit sicherheitsrelevanten Updates versorgt werden. Die Hersteller und Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen müssen Sicherheitslücken bekanntmachen und schnellstmöglich beheben. Wir werden klare Regelungen für die Produkthaftung in der digitalen Welt aufstellen. Risikound Verantwortungssphären für Verbraucher, Hersteller, Provider werden wir dabei ausgewogen abgrenzen und prüfen, wie wir den Rechtsrahmen für Versicherungsmodelle gegen Cyber-Schäden verbessern können.

Auf dem Weg in die digitale Verwaltung Wir werden in einem digitalen Portal für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen einen einfachen, sicheren und auch mobilen Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen ermöglichen. Dazu vernetzen wir geeignete zentrale und dezentrale Verwaltungsportale in einem Portalverbund. In dem damit verknüpften Bürgerkonto hat der Bürger Einblick, welche Daten beim Staat vorliegen, welche Behörde darauf Zugriff genommen hat und kann den Umgang mit seinen persönlichen Daten steuern. Für die Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) wollen wir 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Wir errichten eine E-Government-Agentur, die gemeinsam schneller als bisher für alle föderalen Ebenen Standards sowie Pilotlösungen entwickelt. Die Initiative Förderale IT-Kooperationen (FITKO) kann damit verbunden werden. Mit der Agentur wollen wir einen Think Tank einrichten, regionale Open Government Labore ermöglichen und einen Incubator/Accelerator für innovative E-Goverment-Lösungen ansiedeln.

In der Bundesregierung werden wir innovative Technologien wie Distributed Ledger (Blockchain) erproben, so dass basierend auf diesen Erfahrungen ein Rechtsrahmen geschaffen werden kann.

Wir werden alle bisherigen und zukünftigen Gesetze auf ihre Digitaltauglichkeit überprüfen und E-Government-fähig machen (Normen-Screening plus). Dazu gehört die erneute, ehrgeizige Überprüfung der Schriftformerfordernisse. Außerdem wollen wir verbindliche Regelungen für Standards, Systemarchitekturen und Interoperationalität.

Die Bundesregierung wird einen Digitalrat berufen, der einen engen Austausch zwischen Politik und nationalen sowie internationalen Experten ermöglicht.

Wir führen eine vollständig elektronische Vorgangsbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung (E-Akte) zügig ein.

Wir werden eine Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der Bundesregierung schaffen, die der transparenten Beteiligung von Bürgern und Verbänden dient und zu denen die Bundesregierung dann Stellung nimmt.

Der elektronische Personalausweis wird zu einem universellen, sicheren und mobil einsetzbaren Authentifizierungsmedium. Der praktische Einsatz muss deutlich benutzerfreundlicher werden. Wir wollen weitere private und öffentliche Einsatzbereiche erschließen. Wir verankern eine Opt-in-Lösung, die das Zustimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger festschreibt. Damit ermöglichen wir Behörden, Daten über gemeinsame Register und eindeutige, registerübergreifende Identifikationen zu verknüpfen („once only“-Prinzip). Wir werden die öffentlichen Register modernisieren und dafür die Vorschläge des Normenkontrollrates prüfen.

IT-Kompetenzen sollen eine stärkere Gewichtung in den Anforderungsprofilen und damit bei der Einstellung und bei der Auswahl von Führungskräften bekommen. Wir werden die Ausbildungs- und Studienordnungen der Verwaltungsausbildungen und der Weiterbildungsangebote modernisieren. Wir wollen innovations- und mitarbeiterfreundliche Arbeitsbedingungen mit wettbewerbsfähigen Löhnen, Gehältern und Aufstiegsmöglichkeiten schaffen.

Die bereits begonnene IT Konsolidierung werden wir mit großem Einsatz fortführen und die Steuerung und das Controlling des Projekts weiter verbessern. Die Bundesregierung stärkt die Rolle des IT-Beauftragten der Bundesregierung. Dieser managt und steuert zentral die IT Konsolidierung, Standardisierung und Beschaffung. Die Umwandlung des Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund) in eine Anstalt des öffentlichen Rechts werden wir zügig umsetzen und damit Planungssicherheit für die Kundenbehörden schaffen.

Die Daten der öffentlichen Verwaltung sollen der Bevölkerung grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung stehen. Damit kann auch ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung innovativer Technologien und neuer Geschäftsmodelle geleistet werden.

Daten – Rohstoff und sensibles Gut Daten sind der Treibstoff für Innovationen und neue Dienste. Diese wollen wir ermöglichen und gleichzeitig den hohen und weltweit angesehenen Datenschutzstandard Europas und Deutschlands halten.

Um die Chancen und den Nutzen behördlicher Verwaltungsdaten für Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger noch weiter zu verbessern, werden wir im Rahmen eines zweiten Open Data Gesetzes die Bereitstellung von Open Data ausweiten.

Wir wollen ein hohes Schutzniveau für die Vertraulichkeit von Kommunikationsdaten bei der E-Privacy-Verordnung und zugleich den Spielraum für Innovation und digitale Geschäftsmodelle erhalten. Wir wollen erreichen, dass z. B. Start-ups und Unternehmen bei digitalen Innovationen einen beratenden Ansprechpartner für Datenschutzfragen erhalten und deutschlandweit geltende Entscheidungen einholen können. Wir wollen ein Innovationsboard auf EU-Ebene einrichten, um konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Europäischen Datenschutzregelungen zu erarbeiten.

Wir wollen uns für eine Stärkung der Kompetenz der Nutzerinnen und Nutzer sowie für mehr Transparenz und „Privacy by Default“ und „Privacy by Design“ auf Seiten der Anbieter einsetzen und die Entwicklung von innovativem Einwilligungsmanagement fördern und unterstützen.

Wir setzen uns für eine innovationsfreundliche Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ein. Verbraucher müssen ihre persönlichen Daten einfach und unkompliziert von einer Plattform zu einer anderen Plattform transferieren können. Daher wollen wir die Datenportabilität und Interoperabilität sowie die Rechte der Nutzer stärken.

Diskriminierungsverbote der analogen Welt müssen auch in der digitalen Welt der Algorithmen gelten. Wir setzen uns für Transparenz bei Online-Vergleichs- und Beratungsportalen ein.

Wir werden zeitnah eine Daten-Ethikkommission einsetzen, die Regierung und Parlament innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen vorschlägt. Die Klärung datenethischer Fragen kann Geschwindigkeit in die digitale Entwicklung bringen und auch einen Weg definieren, der gesellschaftliche Konflikte im Bereich der Datenpolitik auflöst.

Besseres Leben durch Fortschritt Wir werden das bestehende E-Health-Gesetz im Zuge technologischer Innovationen im Dialog mit allen Akteuren weiterentwickeln und einen konkreten Aktionsplan bis 2020 mit Maßnahmen und Meilensteinen aufstellen. Als erste Maßnahme schaffen wir die Möglichkeit, den Impfpass, den Mutterpass und das Untersuchungsheft digital zu speichern, das Zahnbonusheft digital zu verwalten sowie die Möglichkeiten von „Mobile Health“ zu nutzen. Außerdem wollen wir die Möglichkeit der digitalen Rezeptvergabe auch ohne Arztbesuch schaffen.

Grundlagen für den sicheren Austausch sensibler Daten und Informationen sowie die digitale Patientenakte sind eine verlässliche und vertrauenswürdige Telematikinfrastruktur und höchste Datenschutz- und Datensicherheitsstandards. Die Nutzung der digitalen Angebote erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis (Opt-In).

Gemeinsam mit den Ländern wollen wir die Vorteile von Smart City und Smart Rural Area für die Menschen nutzbar machen. Dazu wollen wir ein Bundesprogramm „Smarte Modellregionen“ auflegen, das insbesondere ländliche Regionen und mittlere Städte in den Fokus rückt und die Vernetzung von Stadt und Umland verfolgt sowie den demografischen Wandel im ländlichen Raum gestalten hilft. Wir wollen mit Smart Grids und der Smart Meter-Technologie eine nachhaltige Energieerzeugung und -versorgung sicher und bedarfsgerecht gestalten. Wir wollen Städte und Regionen dabei unterstützen, im Rahmen der Smart Cities Initiative der EU europäische Projekte im Bereich Smart City zu initiieren und sich an internationalen Wettbewerben zu beteiligen.

Wir wollen, dass Mobilität über alle Fortbewegungsmittel (z. B. Auto, ÖPNV, E-Bikes, Car- und Ride Sharing, Ruftaxen) hinweg geplant, gebucht und bezahlt werden kann und führen deshalb eine digitale Mobilitätsplattform ein, die neue und existierende Mobilitätsangebote benutzerfreundlich miteinander vernetzt. Um dies zu erreichen, müssen einheitliche, offene Standards entwickelt und eingehalten werden. Damit können Echtzeitdaten über Verkehrsträger und -situation frei und zwischen allen öffentlichen und privaten Betreibern von Verkehrssystemen und Anbietern von Informationssystemen ausgetauscht werden, um die Einführung von bundesweiten eTickets zu ermöglichen.

Wir wollen Ruf- und Bürgerbusse stärken und etwaige Regelungshindernisse beseitigen. Wir wollen digital organisierte private Mitfahrgelegenheiten unterstützen (insbesondere von Pendlern). Wir werden das Personenbeförderungsgesetz mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote modernisieren. Wir wollen einen Rechtsrahmen für das autonome Fahren schaffen, der Datenschutz und Datensicherheit ebenso gewährleistet wie ein Höchstmaß an Sicherheit.

Wir werden die Regelungen zur Interoperabilität in § 48 Telekommunikationsgesetz (TKG) angesichts der veränderten Anforderungen an den digitalen Hörfunk weiterentwickeln, um das Digitalradio als niedrigschwelliges Medium zu stärken. Wir werden unter Einbeziehung aller Akteure im Digitalradio Board Maßnahmen entwickeln, um die Digitalisierung des Hörfunks weiter voranzutreiben.

Wir werden prüfen, wie ein „Zivilgesellschaftliches Digitalisierungsprogramm" für ehrenamtliches Engagement ausgestaltet und auf den Weg gebracht werden könnte. Dabei werden wir auch prüfen, wie die Finanzierung von zivil- und ehrenamtlichen Initiativen mit gemeinnützigen Zwecken über in Deutschland ansässige Spendenoder Crowdfunding-Plattformen gefördert werden kann.

Auch in politischen Parteien wollen wir digitale Möglichkeiten stärken, damit diese digitale Beteiligung unabhängig vom Ortsprinzip auf der Höhe der Zeit anbieten können. Wir werden prüfen, ob es hierfür eine Änderung der rechtlichen Grundlagen bedarf.

Wir wollen innerhalb des Bundesfreiwilligendienstes eine neue Variante analog zum „Freiwilligen Sozialen Jahr Digital“ einführen, bei dem Menschen ihre technischen Fertigkeiten und Fähigkeiten in den Dienst von gemeinnützigen Einrichtungen stellen.

Wir erkennen die wachsende Bedeutung der E-Sport-Landschaft in Deutschland an. Da E-Sport wichtige Fähigkeiten schult, die nicht nur in der digitalen Welt von Bedeutung sind, Training und Sportstrukturen erfordert, werden wir E-Sport künftig vollständig als eigene Sportart mit Vereins- und Verbandsrecht anerkennen und bei der Schaffung einer olympischen Perspektive unterstützen.

Digitales Europa Die Wettbewerbsfähigkeit Europas hängt entscheidend von der Verwirklichung des einheitlichen digitalen Binnenmarkts ab. Deshalb wollen wir grundsätzlich auf einseitige, nationale Regulierungen verzichten, um die europaweite Umsetzung von digitalen Geschäftsmodellen zu erleichtern. Wir streben an, die Freizügigkeit von Daten als fünfte Dimension der Freizügigkeit zu verankern.

Im Rahmen der Zukunftsdebatte um Europa wollen wir auch eine Diskussion über die Zuständigkeitsverteilung zwischen der europäischen Ebene und der Ebene der Mitgliedstaaten anstoßen, die die vordringliche Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarkts in den Branchen ermöglicht, in denen eine besonders hohe Wertschöpfung durch Digitalisierung absehbar ist.

Wir werden darauf achten, das europäische Innovation am Markt eine faire Chance erhält und die Regeln des Binnenmarktes helfen, Beschäftigung, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die Ausübung von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.

Wir werden auch im Trilog die Revision der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in enger Abstimmung mit den Ländern vorantreiben und die gemeinsamen Ziele (insbesondere die Einbeziehung von sozialen Netzwerken) zur Schaffung eines Single Market im Audio-Visuellen-Bereich umsetzen. Die Weiterentwicklung des Urheberrechts auf europäischer Ebene soll im Sinne eines fairen Ausgleichs der Interessen gestaltet werden.

An der gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität halten wir fest. Netzneutralität und diskriminierungsfreier Netzzugang sind entscheidend für das offene und freie Internet sowie für Teilhabe, Innovation und fairen Wettbewerb. Die nach europarechtlichen Vorgaben möglichen Ausnahmen vom Prinzip der Netzneutralität müssen eng begrenzt bleiben. Sie müssen streng beaufsichtigt werden. Die Einschränkung der Netzneutralität kann auch die inhaltliche Vielfalt beeinträchtigen. Daher soll die Regulierungsbehörde eng mit den Medienanstalten der Länder zusammenarbeiten und diese in die Aufsicht über die Medienvielfalt einbeziehen.

Bei der Revision der E-Commerce-Richtlinie werden wir prüfen, ob es – vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH – eine Weiterentwicklung der Hostproviderhaftung und einer Konkretisierung des Notice-and-Takedown-Verfahrens bedarf. Am Grundsatz der bewährten abgestuften Haftungsprivilegierung halten wir fest.

Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Negative Auswirkungen auf kleinere und mittlere Verlage müssen vermieden werden. Die Daten-Souveränität werden wir auf europäischer Ebene im Rahmen der E-Privacy-Verordnung stärken.

Wir werden die Weiterentwicklung innovativer Rundfunksysteme im digitalen Zeitalter auch auf europäischer Ebene absichern (Sicherung Übertragungskapazitäten, 5G).

Wir setzen uns für eine Interoperabilitätsverpflichtung für Digitalradiogeräte auch auf europäischer Ebene ein.

Im digitalen Zeitalter sind universelle Spielregeln wichtig. Um den Grundrechteschutz auch im digitalen Zeitalter sicherzustellen, begleitet die Bundesregierung das Projekt einer europäischen digitalen Grundrechtecharta. Durch diese Charta sollen die Chancen und Risiken der Digitalisierung zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden.

V. Gute Arbeit, breite Entlastung und soziale Teilhabe sichern

1. Gute Arbeit

Wir bekennen uns zum Ziel der Vollbeschäftigung. Dazu gehört auch, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird.

Mit einem ganzheitlichen Ansatz wollen wir die Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorantreiben. Unser Ziel ist, bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen die ganze Familie in den Blick zu nehmen.

Die Teilhabe am Arbeitsmarkt erfolgt dabei sowohl auf dem ersten Arbeitsmarkt als auch auf dem sozialen Arbeitsmarkt z. B. durch Lohnkostenzuschüsse. Das schließt Arbeitgeber der freien Wirtschaft, gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen ein. Bei den sozialversicherungspflichtig bezuschussten Arbeitsverhältnissen im sozialen Arbeitsmarkt orientiert sich der Zuschuss am Mindestlohn. Dazu schaffen wir u. a. ein neues unbürokratisches Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“. Wir stellen uns eine Beteiligung von bis zu 150.000 Menschen vor. Die Finanzierung erfolgt über den Eingliederungstitel, den wir hierfür um vier Milliarden Euro im Zeitraum 2018 bis 2021 aufstocken werden. Wir ermöglichen außerdem den Passiv-Aktiv-Transfer in den Ländern. Der Bund stellt dazu die eingesparten Passiv-Leistungen zusätzlich für die Finanzierung der Maßnahmen zur Verfügung.

Wir erhöhen die Restmittelübertragung für das Sozialgesetzbuch II auf 400 Millionen Euro jährlich und entfristen die Regelung.

Lebensbegleitendes Lernen wird eine Grundvoraussetzung sein, um der Digitalisierung der Wirtschafts- und Arbeitswelt erfolgreich zu begegnen. Die arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Instrumente der Fachkräftesicherung wollen wir enger verzahnen. Wir begrüßen die vielfältigen Anstrengungen, die bereits heute von den Sozialpartnern und in den Unternehmen unternommen werden, um eine zeitgemäße betriebliche Weiterbildung der Mitarbeiter zu ermöglichen. Mit dem Ziel, breiten Bevölkerungsteilen einen beruflichen Aufstieg zu erleichtern, die Fachkräftebasis zu stärken und die Beschäftigungsfähigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt nachhaltig zu fördern, wollen wir gemeinsam mit den Sozialpartnern und in enger Abstimmung mit den Ländern (und allen anderen Akteuren) eine Nationale Weiterbildungsstrategie entwickeln. Ein Ziel ist, alle Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder zu bündeln, sie entlang der Bedarfe der Beschäftigten und der Unternehmen auszurichten und eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren. Über die Bundesagentur für Arbeit erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildungsberatung.

Innerhalb von drei Monaten nach entstandener Arbeitslosigkeit soll die Bundesagentur für Arbeit mit den betroffenen Menschen Maßnahmen entwickeln, um ihre Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig zu fördern.

Wir werden die Anspruchsvoraussetzung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung im § 81 Sozialgesetzbuch III im Sinne von Erweiterungsqualifizierungen anpassen. Dabei muss sich die Weiterbildung an den Bedarfen der Beschäftigten und Arbeitslosen, der Wirtschaft und des regionalen Arbeitsmarktes orientieren. Dazu wollen wir die bestehenden Instrumente evaluieren.

Wir wollen die Arbeitsmarktinstrumente stärker auf die digitale Weiterbildung ausrichten und wir wollen finanzielle Anreize für die Weiterbildung schaffen. Zusätzlich wollen wir die bestehende Allianz für Aus- und Weiterbildung stärker auf die digitale Fortund Weiterbildung ausrichten.

Wir werden das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung stärken. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebsrat haben über Maßnahmen der Berufsbildung zu beraten. Können sich beide nicht verständigen, kann jede Seite einen Moderator anrufen mit dem Ziel, eine Einigung zu erreichen. Ein Einigungszwang besteht nicht.

Durch einen erleichterten Datenaustausch einschließlich der Schülerdaten soll die Transparenz am Übergang von der Schule in Ausbildung erhöht und die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen verbessert werden, um so einen erfolgreichen beruflichen Werdegang zu unterstützen. Dies ist z. B. für die Jugendberufsagenturen wichtig, um den Übergang von der Schule in den Beruf erfolgreich begleiten zu können.

Die Gruppe der schwer zu erreichenden Jugendlichen soll in dieser Legislaturperiode im Fokus stehen. Für eine Anwendung des § 16h Sozialgesetzbuch II wollen wir ab 2019 50 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen.

Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen. Leistungen sollen künftig möglichst pauschal abgerechnet werden. Dort wo es möglich ist, wollen wir Einzelanträge reduzieren und z. B. Schulen ermöglichen, gesammelte Anträge für die berechtigten Kinder diskriminierungsfrei zu stellen. Unter anderem soll hierzu das Schulstarterpaket aufgestockt werden. Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen. Im Rahmen des bestehenden Teilhabepaketes soll allgemeine Lernförderung auch dann möglich sein, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.

Wir werden prüfen, wie die bei Wahrnehmung des Umgangsrechts zusätzlich entstehenden Bedarfe bei der Leistungsgewährung künftig einfacher berücksichtigt werden können. Damit entlasten wir Alleinerziehende.

Wir wollen die Selbstverwaltung stärken und gemeinsam mit den Sozialpartnern die Sozialwahlen modernisieren.

Das Zeitalter der Digitalisierung wollen wir als Chance für mehr und bessere Arbeit nutzen. Wir wollen deshalb neue Geschäftsmodelle fördern und gleichzeitig die Tarifbindung stärken.

Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern. Dazu werden wir das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtend machen. Für Betriebe mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen wir die Wahl zwischen dem vereinfachten und allgemeinen Wahlverfahren.

Wir setzen uns dafür ein, dass auch bei grenzüberschreitenden Sitzverlagerungen von Gesellschaften die nationalen Vorschriften über die Mitbestimmung gesichert werden.

Neues Arbeitsrecht (Anm. der Redaktion)

Wir wollen den Missbrauch bei den Befristungen abschaffen. Deshalb dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Bei Überschreiten dieser Quote gilt jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet zustande gekommen. Die Quote ist jeweils auf den Zeitpunkt der letzten Einstellung ohne Sachgrund zu beziehen.

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nur noch für die Dauer von 18 statt bislang von 24 Monaten zulässig, bis zu dieser Gesamtdauer ist auch nur noch eine einmalige statt einer dreimaligen Verlängerung möglich.
Kurzanalyse Die sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverträgen werden eingeschränkt und endlose Kettenverträge abgeschafft – hier hatte die SPD nach den Sondierungen noch Nachbesserungen gefordert, herausgekommen ist ein Kompromiss. Grundlos befristete Verträge sollen wieder zur Ausnahme werden, Arbeitgeber mit mehr als 75 Mitarbeitern dürfen nur noch 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Außerdem wird ein gesetzliches Recht auf befristete Teilzeit eingeführt, also ein Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle, aber nur für Unternehmen mit über 45 Beschäftigten. Auf diesem Feld hat die SPD Punkte gemacht, doch wie in der letzten Wahlperiode droht viel Streit bei der Umsetzung.

Wir wollen nicht länger unendlich lange Ketten von befristeten Arbeitsverhältnissen hinnehmen. Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben. Wir sind uns darüber einig, dass eine Ausnahmeregelung für den Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz wegen der Eigenart des Arbeitsverhältnisses (Künstler, Fußballer) zu treffen ist.

Auf die Höchstdauer von fünf Jahren wird bzw. werden auch eine oder mehrere vorherige Entleihung(en) des nunmehr befristet eingestellten Arbeitnehmers durch ein oder mehrere Verleihunternehmen angerechnet. Ein erneutes befristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber ist erst nach Ablauf einer Karenzzeit von drei Jahren möglich.

Wir werden über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen schaffen, um eine Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben. Auf Grundlage von diesen Tarifverträgen kann dann mittels Betriebsvereinbarungen insbesondere die Höchstarbeitszeit wöchentlich flexibler geregelt werden.

Arbeit auf Abruf nimmt zu. Wir wollen jedoch sicherstellen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend Planungs- und Einkommenssicherheit in dieser Arbeitsform haben. Deshalb werden wir gesetzlich festschreiben, dass der Anteil abzurufender und zu vergütender Zusatzarbeit die vereinbarte Mindestarbeitszeit um höchsten 20 Prozent unterschreiten und 25 Prozent überschreiten darf. Fehlt eine Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden. Im Krankheitsfall und an Feiertagen werden wir den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate als verpflichtende Grundlage festschreiben.

Wir wollen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2020 evaluieren.

Wir wollen einen Rahmen schaffen, in dem Unternehmen, Beschäftigte und die Tarifpartner den vielfältigen Wünschen und Anforderungen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden können. Wir wollen Familien in ihrem Anliegen unterstützen, mehr Zeit füreinander zu haben und die Partnerschaftlichkeit zu stärken. Wir werden dazu Modelle entwickeln, mit denen mehr Spielraum für Familienzeit geschaffen werden kann.

Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Insbesondere für Frauen ist es wichtig, nach einer Familienphase ihre beruflichen Pläne voll verwirklichen zu können. Gegenüber dem Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts werden folgende Änderungen vereinbart: 1. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit. 2. Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. 3. Für Unternehmensgrößen von 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, dass lediglich einem pro angefangenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anspruch gewährt werden muss. Bei der Berechnung der zumutbaren Zahlen an Freistellungen werden die ersten 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgezählt. Bei Überschreitung dieser Grenze kann der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen. 4. Der Arbeitgeber kann eine befristete Teilzeit ablehnen, wenn diese ein Jahr unter- oder fünf Jahre überschreitet. Die Tarifvertragsparteien erhalten die Möglichkeit, hiervon abweichende Regelungen zu vereinbaren. 5. Nach Ablauf der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer frühestens nach einem Jahr eine erneute Verringerung der Arbeitszeit verlangen.

Angesichts der Herausforderungen und Veränderungen durch die Digitalisierung und die Globalisierung in unserer Gesellschaft wollen wir eine neue Arbeitsweltberichterstattung entwickeln, die Sozialstaatsforschung wieder verstärken und die sozialpartnerschaftlich ausgerichtete „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ fördern und fortentwickeln. Wir wollen den Sozialstaat modernisieren und fortlaufend an neue Herausforderungen anpassen. Dazu wollen wir u. a. die gesetzliche Unfallversicherung und das Berufskrankheitenrecht weiterentwickeln.

Wir wollen den Arbeitsschutz insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung überprüfen. Die vorliegenden Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, besonders mit Blick auf psychische Erkrankungen, sollen dazu ausgewertet werden.

Um weltweit gute Arbeit zu fördern und soziale Ungleichheit abzubauen, wollen wir die internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinten Nationen – insbesondere der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – vertiefen und die Zusammenarbeit in den G7 und G20 im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik weiter voranbringen. Unsere Strategie zur Bekämpfung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Arbeitsausbeutung soll fortgesetzt, verstetigt und intensiviert werden.

2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei Steuern und Sozialabgaben

Der Soli fällt für viele weg (Anm. der Redaktion)

Wir werden insbesondere untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag entlasten. Wir werden den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen und ab dem Jahr 2021 mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro beginnen. Dadurch werden rund 90 Prozent aller Zahler des Solidaritätszuschlags durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet. Kurzanalyse Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer wird für die Mehrzahl der Steuerzahler abgeschafft. Die Grenze ist bei Alleinstehenden ein zu versteuerndes Einkommen von 61.000 Euro im Jahr, nur noch zehn Prozent der Abgabepflichtigen müssten dann noch zahlen – die allerdings tragen den größten Batzen der Soli-Last. Der Fiskus verzichtet so auf zehn Milliarden Euro jährlich. Eine große Steuerreform für alle ist aber nicht geplant. Da bleibt die Koalition unter ihren Möglichkeiten – eine umfassende Entlastung der Bürger, wie sie die Union versprochen hatte, wäre machbar.

Wir werden die Steuerbelastung der Bürger nicht erhöhen. Wir halten an der bewährten Übung fest, alle zwei Jahre einen Bericht zur Entwicklung der kalten Progression vorzulegen und den Einkommensteuertarif im Anschluss entsprechend zu bereinigen. Wir prüfen zudem eine Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit einer Behinderung.

Geringverdienerinnen und Geringverdiener werden wir bei Sozialbeiträgen entlasten (Ausweitung Midi-Jobs). Dabei wird sichergestellt, dass die geringeren Rentenversicherungsbeiträge nicht zu geringeren Rentenleistungen im Alter führen.

Wir werden den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte senken.

VI. Erfolgreiche Wirtschaft für den Wohlstand von morgen

1. Wirtschaft

Die deutsche Wirtschaft ist in guter Verfassung. Das Gütesiegel „Made in Germany“ steht für alles, was die Wirtschaft dieses Landes ausmacht: Ideen, Innovationen und Qualität. Damit das so bleibt, muss die Wirtschaft durch Stärkung von privaten und öffentlichen Investitionen, durch Stärkung der Innovationen und einen verbesserten Transfer der wissenschaftlichen Erkenntnisse in hochwertige Produkte und Verfahren, durch weitere Modernisierung der Infrastruktur und gezielte Qualifikation der Beschäftigten zukunftsfest gemacht werden. Auch in Zukunft wollen wir unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern. Deutschland braucht ein weltweit wettbewerbsfähiges Steuer- und Abgabensystem. Offene Märkte und freier und fairer Handel sind Grundlagen für Wachstum und Beschäftigung, Protektionismus lehnen wir ab. Wir setzen uns im Rahmen der Welthandelsorganisation für ein regelbasiertes, multilaterales Handelssystem ein.

Die Soziale Marktwirtschaft ist der Motor, der unser Land wirtschaftlich nach vorn gebracht hat. Digitalisierung, Globalisierung, Klimawandel und abnehmender gesellschaftlicher Zusammenhalt stellen uns vor zahlreiche Herausforderungen. Wir wollen mit Hilfe der Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, wie fairen Wettbewerb, Unternehmerverantwortung, Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung und gerechter Verteilung des erwirtschafteten Wohlstands, die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir auch in zehn, fünfzehn Jahren noch Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung haben. Eine starke Wirtschaft bedeutet für uns immer auch, dass alle gerecht an den Erfolgen beteiligt werden. Wir brauchen ehrbare Kaufleute als Vorbilder unternehmerischen Handelns. Eigentum und Haftung gehören dabei zusammen.

Inklusives Wachstum schafft die Voraussetzungen dafür, dass alle an den Erfolgen beteiligt werden. Eine funktionierende Sozialpartnerschaft ist eine wichtige Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands. Ein ökonomisch starkes, innovatives, zukunftsorientiertes Europa ist für uns politisch und ökonomisch von zentraler Bedeutung. Eine der zentralen Grundlagen dafür ist ein funktionierender EU-Binnenmarkt, den wir sichern und weiterentwickeln müssen. Ein zentrales Ziel muss dabei sein, den digitalen Binnenmarkt in Europa endlich zu vollenden. Wir brauchen gemeinsame Anstrengungen einer koordinierten Industrie- und Forschungspolitik, um Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfähigkeit im internationalen Standortwettbewerb zu sichern.

Wir werden mit Frankreich konkrete Schritte zur Verwirklichung eines deutschfranzösischen Wirtschaftsraums mit einheitlichen Regelungen vor allem im Bereich des Unternehmens- und Konkursrechts und zur Angleichung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer vereinbaren. Gemeinsam mit Frankreich werden wir uns für eine entsprechende Harmonisierung der Regelungen zur Vollendung des europä- ischen Binnenmarkts einsetzen.

Eine gute Zukunft braucht Investitionen und Innovationen. Investitionen in die Infrastruktur und in Schlüsseltechnologien müssen daher oben auf der Agenda stehen. Sie sind wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Jetzt geht es aber auch zusätzlich um Investitionen in Vernetzungs- und Digitalisierungsstrategien, um moderne Geschäfts- und Managementprozesse, eine moderne, schlanke öffentliche

Verwaltung, um Investitionen in Forschung und Entwicklung und die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Digitalisierung ist der ökonomische Basistrend unserer Zeit. Über Länder-, Sektoren-, Markt- und Unternehmensgrenzen hinweg findet eine immer intensivere technische und ökonomische Vernetzung statt. Die daraus gerade für Deutschland entstehenden Wachstumschancen sind groß, vor allem im Bereich Wirtschaft 4.0. Diese Chancen werden wir nur nutzen können, wenn wir die digitale Transformation aktiv gestalten, die dafür notwendigen Infrastrukturen bereitstellen und eine digitale Ordnungspolitik entwickeln. Insbesondere die Digitalisierung und Wirtschaft 4.0 bringen eine neue Arbeitswelt mit neuen Qualifikationsanforderungen mit sich. Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sind Schlüsselelemente, um den Wandel der Industrie, der Unternehmen und Beschäftigten zukunftsfähig zu machen.

Wir brauchen eine zukunftsorientierte Industriepolitik als Antwort auf den stattfindenden Strukturwandel. In Deutschland und Europa ist das Ziel, auf den entscheidenden Technologiefeldern der Zukunft über eigene Forschungs-, Produktions- und Kompetenzstrukturen zu verfügen.

Kommunale und andere öffentliche Unternehmen sind wichtige Säulen der Sozialen Marktwirtschaft und der Daseinsvorsorge. Sie bieten sichere und gute Arbeit, stärken die regionale Identität und sind unverzichtbar für die Bereitstellung öffentlicher Güter. Sie sind von großer Bedeutung für die lokale Wertschöpfung. Dabei muss die Wettbewerbsgleichheit zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen sichergestellt werden.

Mit einem kohärenten Zusammenspiel von privaten und öffentlichen Investitionen, einer Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen, dem gezielten Ausbau moderner Infrastrukturen und einer Qualifikationsoffensive wollen wir, dass Deutschland auch in den nächsten Jahren auf Wachstumskurs bleibt und somit die Bedingungen für mehr Beschäftigung weiter verbessert werden. Unser Ziel ist Vollbeschäftigung. Insbesondere Langzeitarbeitslose gilt es, besser zu fördern und zu aktivieren und ihnen den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Veränderung der Arbeitswelt führt dazu, dass neue Flexibilitätskonsense in der Arbeit notwendig werden. Die Sozialabgaben wollen wir im Interesse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei unter 40 Prozent stabilisieren.

Industrie Deutschland hat mit einem Anteil von 24 Prozent der Bruttowertschöpfung eine starke und leistungsfähige Industrie. Sie ist Träger von Investition, Innovation und Beschäftigung und der harte Kern des deutschen Wirtschaftsstandortes. Diese Stärke unserer Industrie und der Erhalt möglichst vollständiger Wertschöpfungsketten am Standort Deutschland sind wichtige Fundamente unserer Wettbewerbsfähigkeit und eines breiten gesellschaftlichen Wohlstands. Wir wollen die in Deutschland bestehenden geschlossenen Wertschöpfungsketten von der energieintensiven Grundstoffindustrie bis zur Herstellung von High-Tech-Produkten erhalten und ausbauen, ebenso die gewachsenen Clusterstrukturen aus leistungsfähigen Klein-, Mittel- und Großunternehmen und Forschungseinrichtungen. Bei der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen gilt es, Kosteneffizienz und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten sowie „Carbon Leakage“ zu verhindern. Dazu brauchen die Unternehmen Planungs- und Rechtssicherheit im Planungs- und Umweltrecht, z. B. durch schnellere, einfachere Genehmigungsverfahren und eine konsequente 1:1-Umsetzung von EUVorgaben.

Die Digitalisierung der Produktionsprozesse, die Modernisierung der Mobilität und die Nutzung vollkommen neuer Materialien und Produktionstechnologien werden Wertschöpfungsketten nachhaltig verändern und neue, datenbasierte Geschäftsmodelle hervorbringen. Notwendig ist eine zukunftsorientierte Industriepolitik für die Transformation in eine digitale, nachhaltige und wachstumsorientierte Wirtschaft und Gesellschaft.

Um die ehrgeizigen umwelt- und klimaschutzpolitischen Ziele zu erreichen, brauchen wir moderne Produkte und Verfahren. Wir wollen ein Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie auflegen. Es dient der langfristigen Sicherung des Industriestandorts Deutschland, stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und schafft zukunftsfähige Arbeitsplätze in Deutschland.

Wir wollen das Bündnis „Zukunft der Industrie“ und die Branchendialoge fortsetzen, um wesentliche industriepolitische Belange auch künftig unter Beteiligung von Sozialpartnern, Wissenschaft und Gesellschaft zu erörtern und abzustimmen.

Wir stehen mit intelligenten Fabriken am Beginn der vierten industriellen Revolution. Deutschland hat sich in den letzten Jahren weltweit als führendes Land im Bereich Industrie 4.0 positioniert. Zu diesem Zweck wollen wir die Aktivitäten der Plattform Industrie 4.0 ausbauen und dabei auch spezifische Zukunftsthemen aufgreifen. Zentrale Ziele sind u. a. die Schaffung offener und interoperabler Standards für Industrie 4.0 und tragfähige Lösungen für die IT-Sicherheit.

Um in der Digitalisierung erfolgreich zu sein, müssen Europa und Deutschland sicherstellen, dass digitale Technologien und das Know-how in Wirtschaft, Wissenschaft, Produktion und Verfahren vorhanden sind. Dazu wollen wir den Aufbau von digitalen Schlüsseltechnologien, digitalen Forschungs- und Entwicklungszentren gezielt unterstützen. Es bedarf einer engen Koordination und Kooperation von europäischen und nationalen Initiativen.

Wir wollen die bestehenden Technologieprogramme für anwendungsnahe Forschung zur Förderung digitaler Spitzentechnologien wie Quantencomputing, Robotik, autonome Systeme, Augmented Reality (3D Virtualisierung), Blockchain, Visible Light Communication und Smart Home fortführen und ausbauen. Gleichzeitig werden wir gemeinsam mit unseren französischen Partnern ein öffentlich verantwortetes Zentrum für künstliche Intelligenz errichten.

Die Mikroelektronik als eine Schlüsseltechnologie für die Digitalisierung der Wirtschaft, für das 5G-Breitbandnetz, für die Elektromobilität und für das automatisierte und vernetzte Fahren wollen wir bei Forschung und Investitionen auch im Europäischen Rahmen weiterhin unterstützen. Wir wollen die Industrie dabei unterstützen, die gesamte Wertschöpfungskette der Elektromobilität in Deutschland und Europa vorzuhalten. Die Ansiedlung einer Batteriezellfertigung ist für Deutschland und Europa ein wichtiges wirtschafts- und industriepolitisches Handlungsfeld. Die Überlegungen der EU-Kommission, im Bereich Batteriezellfertigung ein Programm (IPCEI) aufzulegen, wollen wir unterstützen. Um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas zu erhöhen, beteiligt sich Deutschland auch an weiteren Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse.

Der Leichtbau trägt maßgeblich zu einer höheren Material- und Energieeffizienz und damit zu einem besseren Umwelt- und Klimaschutz bei. Deshalb wollen wir die Förderung dieser Schlüsseltechnologie mit dem Ziel einer breiteren industriellen Anwendung konsequent fortsetzen und ausbauen sowie branchenübergreifende Kooperationen prüfen. Wir wollen den „Neuen Werkstoffen“ – wie bionisch optimierte Werkstoffe und Adaptive Werkstoffe – verstärkte Aufmerksamkeit widmen und vor allem die branchenübergreifende Forschungsförderung mit dem Schwerpunkt Mittelstand in diesem Bereich ausbauen. Der Wandel zu einer auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden Wirtschaft soll mit Hilfe der Bioökonomie weiter vorangetrieben werden. Dazu werden wir frühzeitig einen Dialog zwischen der Industrie und den gesellschaftlichen Akteuren über die Anforderungen an eine veränderte Rohstoffbasis im Rahmen einer Plattform initiieren.

Die Mobilität – und damit die Automobilwirtschaft – steht aktuell vor enormen Herausforderungen. Klimaschutz, Luftreinhaltung, neue Mobilitäts- und Geschäftsmodelle sowie sich stark divergent entwickelnde Weltmärkte sind hierbei bedeutende Aspekte. Das gemeinsame Ziel, das sich die Weltgemeinschaft u. a. mit dem Pariser Abkommen gesetzt hat, ist die Realisierung einer emissionsarmen und klimaneutralen Mobilität. Hierzu müssen alle Potenziale genutzt werden. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass der Weg zu einer nachhaltigen Mobilität technologieoffen und ohne politische Technologiefestlegung erfolgt. Die Politik ist gefordert, die richtigen Rahmenbedingungen und Grenzwerte zu setzen und deren Einhaltung zu überwachen. Die Wirtschaft ist gefordert, die richtigen Technologien zu entwickeln und mit innovativen Produkten und Geschäftsmodellen die gemeinsam gesetzten Ziele umzusetzen. Das Gelingen dieses Wandels ist wichtig für die Sicherheit der Arbeitsplätze in der Automobilindustrie.

Die Luft- und Raumfahrtindustrie hat eine strategische Bedeutung für den HightechStandort Deutschland. Wir wollen die Mittel der hierfür zentralen Forschungsprogramme auf nationaler Ebene und insbesondere des Luftfahrtforschungsprogramms verstetigen und erhöhen. Um die Beteiligung an internationalen Luftfahrzeug- oder Triebwerkprogrammen zu ermöglichen, wollen wir die Entwicklung neuer, innovativer Produkte am Standort Deutschland weiter unterstützen. Wir setzen uns dafür ein, die Europäische Weltraumorganisation (ESA) als eigenständige internationale Organisation zu erhalten und wollen sie weiter stärken. Wir wollen die Beteiligung innovativer mittelständischer Unternehmen bei Luft- und Raumfahrtprojekten erhöhen. Wir werden ein Weltraumgesetz auf den Weg bringen, um Investitions- und Rechtssicherheit für nicht-staatliche Raumfahrtaktivitäten zu schaffen.

Für ein außenhandelsorientiertes Land wie Deutschland ist eine leistungsstarke, international wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft von großer gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Die Ziele der Maritimen Agenda 2025 wollen wir umsetzen und Förderungs- sowie Finanzierungsinstrumente ausbauen. Wir werden auf faire und chancengleiche Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Schiffbauindustrie im internationalen Umfeld hinwirken. Den Überwasserschiffbau werden wir als Schlüsseltechnologie Deutschlands einstufen. Wir wollen Flüssiggas (LNG), Landstrom und Wasserstoff als umweltfreundliche Antriebe für Schiffe durch Verstärkung der Förderung im Bereich der See- und Binnenschifffahrt etablieren. Wir streben die zügige Ratifizierung der Work in Fishing Convention (Bekämpfung der illegalen Fischerei) und der Hongkong-Convention (Umwelt- und Sozialstandards im Schiffsrecycling) an. Die Schwerpunkte des Nationalen Masterplans Maritime Technologien (NMMT) werden durch Pilot- und Referenzprojekte sichtbar gemacht.

Im Eckpunktepapier zur Sicherheits- und Verteidigungsindustrie von 2015 hat die Bundesregierung den Stellenwert der Branche betont und Schlüsseltechnologien definiert. Dabei gewinnt die europäische Ebene immer mehr an Bedeutung. Dies drückt sich in einer Vielzahl von Initiativen der Industrie, der Mitgliedstaaten und der Europäischen Institutionen zur Stärkung von Schlüsseltechnologien in diesem Bereich aus. Wir wollen über die weitere Harmonisierung des Bedarfs in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die gegenwärtige Vielfalt militärischer Systeme reduzieren und durch Anreize für gemeinsame Entwicklung und Fertigung die Kooperationen und die Konsolidierung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Europa sowie innerhalb der NATO und vergleichbarer verbündeter Staaten fördern. Diesen Weg wollen wir in Europa begleiten und unterstützen. Vor dem Hintergrund der europäischen Initiativen in diesem Bereich werden wir die Eckpunkte der Bundesregierung weiterentwickeln.

Innovationen Unser Wohlstand hängt maßgeblich auch von der Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ab. Wir wollen alle vorhandenen Innovationspotenziale nutzen und die Unternehmen, insbesondere auch den innovativen Mittelstand, weiter stärken. Wir wollen eine Transfer-Initiative starten, die die Unternehmen darin unterstützt, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung in Produkte und Verfahren umzusetzen. Wir wollen insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen eine steuerliche Förderung einführen, die bei den Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung ansetzt. Die Projektförderung für die kleinen und mittleren Unternehmen bleibt davon unbenommen. Die Projektförderungen wie z. B. das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) und die Forschungs- und Entwicklungs-Förderung externer Industrieforschungseinrichtungen (Innovationskompetenz – INNO-KOM) werden weitergeführt sowie transparenter und unbürokratischer gestaltet. Soziale Innovationen haben unsere Unterstützung.

Investitionen von Unternehmen in die Digitalisierung wollen wir unterstützen. Dazu werden wir überprüfen, ob zugunsten digitaler Innovationsgüter die Abschreibungstabellen überarbeitet werden.

Es ist wichtig, die Potenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft für den Innovationsstandort Deutschland zu nutzen. Wir wollen den German Motion Picture Funds stärken.

Rohstoffpolitik Die Versorgung mit und der sichere Zugang zu Rohstoffen sind entscheidende Faktoren für den Wirtschaftsstandort. Wir wollen die internationale Zusammenarbeit im Rohstoffbereich weiter stärken, u. a. auf WTO-Ebene und in bilateralen Handelsverträgen sowie auf der Ebene der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit. Wir wollen das bestehende Rohstoffmonitoring durch die Deutsche Rohstoffagentur weiter ausbauen mit einem besonderen Fokus auf Rohstoffe und Zwischenprodukte für Zukunftstechnologien (z. B. Elektromobilität, Leichtbau). Wir unterstützen die EUKommission beim Aufbau eines EU-weiten Rohstoffinformationssystems. Die bestehenden Kompetenzzentren für Bergbau und Rohstoffe in den Deutschen Außenhandelskammern in rohstoffreichen Ländern wollen wir stärken und im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung finanziell dauerhaft absichern sowie die Einrichtung weiterer Kompetenzzentren an geeigneten Standorten prüfen. Vor dem Hintergrund des wachsenden Bedarfs an Hochtechnologie-Rohstoffen wollen wir Projekte im Tiefseebergbau vorantreiben und unterstützen die Durchführung von Pilot-Mining-Tests. Wir setzen uns dafür ein, dass heimische Bodenschätze in Deutschland weiterhin wirtschaftlich abgebaut werden können und die dafür notwendige langfristige Investitions- und Planungssicherheit bestehen bleibt. Wir unterstützen Bemühungen der Industrie, Ressourceneffizienz und Recycling (z. B. von „kritischen“ Metallen) weiter zu steigern und wollen das nationale Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) nach dem Grundsatz „Freiwilligkeit vor Regulierung“ fortentwickeln.

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Wir werden ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen entwickeln, das allen Bundesländern gerecht wird und das Fördergefälle zu Nachbarstaaten Deutschlands berücksichtigt. Die künftige Strukturförderung soll für eine breitere Verwendung geöffnet werden. Neben dem bekannten Instrumentarium müssen Produktivitätssteigerung, Digitalisierung, Fachkräftesicherung, Breitbandversorgung und vor allem die verstärkte Förderung unternehmerischer Aktivitäten in Forschung und Entwicklung in den Vordergrund gerückt werden. Um die flächendeckende Strukturschwäche insbesondere in den neuen Bundesländern zu überwinden, ist die Förderung in den struktur-schwächsten Regionen durch eine Abstufung der Fördersätze zu intensivieren und bei der Mittelverteilung angemessen zu berücksichtigen. Um gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu gewährleisten, wollen wir nicht abgerufene Fördermittel aus diesen Bundesprogrammen überjährig bündeln und für Regionalprojekte in strukturschwachen Regionen einsetzen.

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) soll weiterhin auch und gerade die wirtschaftlichen Strukturprobleme ländlicher und städtischer Räume adressieren. Sie soll auch zum Abbau des Strukturgefälles innerhalb von Bundesländern beitragen. Ebenfalls wollen wir weitere Bundesprogramme im Rahmen der Konzipierung des gesamtdeutschen Fördersystems daraufhin überprüfen, ob und wie sie zur Förderung strukturschwacher Regionen beitragen können. Dabei wollen wir die fachpolitischen Zielrichtungen der Programme wahren.

Wir setzen uns für eine starke EU-Kohäsionspolitik ein, die auch künftig alle Regionen angemessen berücksichtigt und gleichzeitig notwendige Strukturreformen in den Mitgliedstaaten besser unterstützt. Das europäische Beihilferecht ist eine gewichtige Rahmenbedingung für die Ausgestaltung der künftigen Strukturförderung und darf diese nicht konterkarieren. Wir werden den Prozess der Erstellung der neuen Regionalleitlinien auf europäischer Ebene eng begleiten mit dem Ziel, eine beihilferechtliche Flankierung des gesamtdeutschen Strukturfördersystems zu erreichen.

Digitalisierung Auf EU-Ebene werden wir uns für eine rasche Vollendung des digitalen Binnenmarkts einsetzen – mit flächendeckend leistungsfähigen Breitbandnetzen, einem schnellen und einfachen Zugang zu digitalen Innovationen und Rahmenbedingungen, die Unternehmen und Startups eine unbürokratische Skalierung von digitalen Geschäftsmodellen ermöglicht. Wir werden uns auf EU-Ebene außerdem für eine EPrivacy-Verordnung einsetzen, die im Einklang mit der EU-DatenschutzGrundverordnung die berechtigten Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Wirtschaft angemessen und ausgewogen berücksichtigt.

Wir brauchen eine Modernisierung des Kartellrechts in Bezug auf die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaftswelt. Wir wollen das Wettbewerbsrecht für digitale Geschäftsmodelle ergänzen. Wir wollen die Verfahren im allgemeinen Wettbewerbsrecht spürbar beschleunigen, ohne dabei rechtsstaatliche Garantien einzuschränken. Ein wichtiger Schritt sollte dabei die Stärkung des Instrumentariums der einstweiligen Maßnahmen sein. Für die Wettbewerbsbehörde soll ein vorläufiges Einschreiten schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens erleichtert werden, damit irreparable Schäden für den Wettbewerb wirksam verhindert werden. Wir benötigen neben dem allgemeinen Wettbewerbsrecht eine kompetentere und aktivere systematische Marktbeobachtung. Die Wettbewerbsbehörde muss Missbrauch von Marktmacht vor allem auf sich schnell verändernden Märkten zügig und effektiv abstellen können. Dazu werden wir die wettbewerbsbehördliche Aufsicht weiterentwickeln, insbesondere im Hinblick auf Missbräuche von Plattformunternehmen.

Gleichzeitig wollen wir im Wettbewerbsrecht alle Voraussetzungen dafür schaffen, in Deutschland und Europa die Entstehung von Digitalkonzernen zu ermöglichen, die international eine wettbewerbsfähige Größe erreichen. Um Eckpunkte für entsprechende Reformen zu entwickeln, setzen wir eine Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“ ein. Wir streben die Harmonisierung und Zusammenführung der rechtlichen Grundlagen im Digitalbereich an.

Wir wollen die Einrichtung einer Digitalagentur prüfen, die die Bundesregierung als nachgeordnete Behörde in der Umsetzung der Maßnahmen unterstützt. Dazu gehö- ren z. B. die Telekommunikations- und Plattformregulierung oder Marktbeobachtung.

Die Digitalisierung hat zu gravierenden Veränderungen auf den klassischen Postdienstleistungsmärkten geführt. Daher werden wir die bestehenden Regulierungen überprüfen und vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklungen anpassen. Unser Ziel ist es, weiterhin eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und erschwingliche Grundversorgung mit Postdienstleistungen sicherzustellen. Es gilt, die Qualität und die Effizienz auf den Postdienstleistungsmärkten zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten und zu erhöhen.

Mittelstand Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und steht weltweit für hohe Qualitätsstandards. Selbstständige, Familienunternehmen, Freie Berufe und Handwerk schaffen mit Abstand die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Allgemeinwohl. Wir wollen ihre Leistung künftig noch stärker öffentlich anerkennen und fördern. Der Mittelstand prägt Kultur und Selbstverständnis der deutschen Wirtschaft und leistet einen starken Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.

Viele kleine und mittlere Unternehmen sind weltweit Innovationsführer. Das zeigen die ca. 2000 deutschen „Hidden Champions“ mit ihrer Spitzenstellung auf bestimmten Technologiefeldern. Eine wesentliche Aufgabe der Wirtschaftspolitik ist es daher, die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen so zu gestalten, dass ihre Entwicklungs- und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und Unternehmensgründungen ermöglicht werden. Dazu wollen wir beispielsweise die Exportfinanzierung bei kleinen Kreditsummen (Small Tickets) unbürokratischer und passgenauer gestalten. Wir wollen mittelständische Unternehmen fördern und durch stärkere Vernetzung Innovationen in diesem Bereich unterstützen.

Das deutsche Handwerk bildet mit rund einer Million Betriebe und mehr als 5,3 Millionen Erwerbstätigen eine tragende Säule des deutschen Mittelstands. Es ist hoch innovativ, regional verankert und erschließt durch seine leistungsfähigen Unternehmen auch erfolgreich neue Märkte auf europäischer und internationaler Ebene. Auf europäischer Ebene setzen wir uns weiter für den Fortbestand bewährter Qualifikationsstandards ein und lehnen die Einführung des Herkunftslandprinzips ab. Das Kompetenzzentrum „Digitales Handwerk“ wollen wir fortführen.

Freie Berufe sind ein wichtiges Element unserer Wirtschaft. Sie stehen für Vielfalt und unternehmerische Verantwortung. Wir werden uns für die Belange der Freien Berufe einsetzen und darauf hinwirken, dass die hohen Qualitätsstandards und die Unabhängigkeit freiberuflicher Dienstleistungen auch im europäischen Kontext angemessen berücksichtigt werden.

Die Digitalisierung ist Chance und Herausforderung für den Einzelhandel. Es soll ein Kompetenzzentrum Handel geschaffen werden, um konkrete Hilfestellungen für den kleinen und mittleren Einzelhandel zu leisten.

Wir werden die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Mittelstand auf breiter Front die Chancen der Digitalisierung ergreifen kann und die digitale Transformation des Mittelstands mit gezielten Maßnahmen der Information, Beratung und dem Angebot von Testanwendungen fördern. Dazu wollen wir im Rahmen von MittelstandDigital unser bestehendes Netzwerk an Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren und Mittelstand 4.0-Agenturen weiter ausbauen. Mit dem neuen bundesweiten Förderprogramm go-digital wollen wir kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe auf den Feldern IT-Sicherheit, digitale Markterschließung und digitalisierte Geschäftsprozesse mit konkreten Maßnahmen unterstützen. Darüber hinaus wollen wir ein neues Investitionsprogramm „Digitalisierung des Mittelstands“ auflegen, um gezielt in digitale Technologien und Know-how zu investieren.

Gründungen Wir fördern die Gründungskultur in Deutschland und wollen deshalb unsere erfolgreichen Programme wie EXIST fortführen. Wir schaffen Strukturen, die Neugründungen und Nachfolge in der Start- und Übergangsphase unterstützen. In der Start- und Übergangsphase werden wir die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduzieren. In den ersten beiden Jahren nach Gründung werden wir die Unternehmen von der monatlichen Voranmeldung der Umsatzsteuer befreien. Zudem werden wir die Bedingungen für Wagniskapital weiter verbessern. Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren werden wir vereinfachen. Ziel sollte ein „One-Stop-Shop“ sein. Wir brauchen in Deutschland eine deutliche Ausweitung des Volumens des Wagniskapitalmarktes, um insbesondere Unternehmen in der Wachstumsphase zu unterstützen. Deshalb wollen wir die Einführung steuerlicher Anreize zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital über die bisherigen Maßnahmen hinaus prüfen. An diesen Wagniskapitalfinanzierungen sollen sich Privatwirtschaft, öffentliche Hand, KfW und europäische Finanzpartner beteiligen. Die klassische Mittelstandsfinanzierung über Sparkassen, Volks- und Genossenschaftsbanken, Privatbanken, Förderbanken sowie Bürgschaftsbanken wollen wir sichern und stärken.

Wir wollen die Zusammenarbeit von Start-ups mit der etablierten Wirtschaft in geeigneten Formaten weiter unterstützen und den internationalen Austausch von Startups, auch im Rahmen der Digital Hub-Initiative und des German Israeli Start-up Exchange Program (GISEP), fördern. Wir werden neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung prüfen.

Bürokratieabbau Wir treiben den Abbau von Bürokratie weiter voran und stärken damit die Wirtschaft. Deshalb wollen wir für diese durch Entlastungen neue Freiräume für ihr Kerngeschäft und neue Investitionen schaffen. Im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III werden wir insbesondere die Statistikpflichten weiter verringern. Darüber hinaus werden wir weiterhin u. a. die Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen, die Harmonisierung, z. B. von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden, die Vermeidung von Doppelmeldung zur Berufsgenossenschaft, die Überprüfung von Schwellenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht sowie bei Berichtspflichten und der Verwendungspflicht bestimmter Formulare anstreben. Wir setzen eine ressortübergreifende Bund-/Länder-Arbeitsgruppe ein, die zur signifikanten Reduzierung der Statistikpflichten bis Ende 2019 konkrete Vorschläge erarbeitet. Europäische Vorgaben werden wir nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Einführung des Prinzips „one in, one out“ ein. National kann die Bürokratie- und Kostenbremse „one in, one out“ nur erfolgreich sein, wenn die laufenden Kosten erfasst werden. Wir werden uns bei der EU für eine angemessenere Abgrenzung für kleine und mittlere Unternehmen einsetzen, die zukünftig bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen soll, damit mehr Unternehmen von europäischen Berichtspflichten entlastet werden. Verwaltungsmodernisierung und E-Government bergen enorme Potenziale, um die Bürokratielasten zu reduzieren und die Verfahren zu beschleunigen.

Wir wollen die Digitalisierung der Verwaltung und wollen ein zentrales, einheitliches digitales Portal für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schaffen. Die Umsetzung werden wir mit großer Dynamik in dieser Legislaturperiode vorantreiben.

Wir wollen das Onlinezugangsgesetz um einen Digitalisierungspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen ergänzen. Darin bekennen wir uns zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und regeln die Verteilung der notwendigen Investitionskosten. Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten nur einmal angeben müssen, entwickeln wir ein behördenübergreifendes Datenmanagement, das die Weitergabe von Daten zwischen Behörden erleichtert und gleichzeitig das hohe deutsche Datenschutzniveau erhält. Wir nutzen das Konzept, die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen online anzubieten. Schwerpunkte setzen wir dabei in den Bereichen Steuern und Abgaben, Bilanzierung und Buchführung, Personal, Ausschreibungen und öffentliche Aufträge, Unternehmensübergang sowie Bauen und Immobilien und erarbeiten die hierfür notwendigen Angebote in enger Abstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern aus den Unternehmen. Hierfür definieren wir verbindliche Meilensteine, innerhalb derer umfassende Angebote in der Legislaturperiode etabliert sein müssen. Dabei ist ein angemessener Ausgleich zwischen den Anforderungen eines modernen E-Governments und einer Digitalisierung der unternehmerischen

Geschäftsprozesse erforderlich. Im Interesse einer besseren Rechtsetzung erproben wir die Potenziale von alternativen, insbesondere datengestützten Regulierungsinstrumenten („smarte Regulierung“) in Reallaboren.

Langwierige und bürokratische Planungs- und Genehmigungsverfahren sind ein massives Hindernis für neue Investitionen in Betriebe und neue Infrastrukturen. Dies wirkt sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands aus, gerade auch für kleinere und mittlere Unternehmen. Wir werden das Planungs- und Genehmigungsrecht daher umfassend auf Beschleunigungs- und Entbü- rokratisierungsmöglichkeiten überprüfen. EU-Regelungen werden wir 1:1 umsetzen. Ebenso wollen wir uns auf EU-Ebene für eine Reduzierung von Bürokratiebelastungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren einsetzen.

Die öffentliche Beschaffung ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Öffentliche Aufträge müssen mittelstandsfreundlich ausgeschrieben werden. Zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts prüfen wir die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung.

Genossenschaften, Kammern und Tourismus Wir wollen Genossenschaften als nachhaltige und krisenfeste Unternehmensform in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen stärken. Dazu benötigen wir Maßnahmen, die eine starke Mitgliederbeteiligung unterstützen und kleinere Genossenschaften Orientierungshilfen bieten. Für die Vereinbarkeit des Kartellrechts mit dem Genossenschaftswesen, das wir stärken wollen, werden wir die entsprechenden Bedingungen schaffen und dafür Leitlinien für die Vereinbarkeit mit dem deutschen Kartellrecht entwickeln.

Wir bekennen uns zu den Kammern und den rechtlichen Grundlagen des bestehenden Kammerwesens. Die Kammern müssen einen spürbaren Beitrag zur Stärkung ihrer Akzeptanz bei den Mitgliedsunternehmen leisten. Wir bestärken sie darin, ihre Leistungen inklusive der Servicequalität für die Mitgliedsunternehmen weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland, auch in ländlichen Räumen. Wir wollen die touristische Entwicklung nachhaltig stärken. Wir vereinbaren unter Beachtung der föderalen Grundsätze der Tourismuspolitik (gemeinsam mit den Ländern) und den Kompetenzen des Bundes für die Tourismuswirtschaft einen ganzheitlichen wirtschaftspolitischen Ansatz in Form einer nationalen Tourismusstrategie. Dabei wollen wir die Rahmenbedingungen für den Tourismus in Deutschland weiter verbessern, von der Werbung im Ausland über einheitliche Qualitätskriterien und eine Fachkräfteoffensive mit der Branche bis hin zur Barrierefreiheit. Die Förderinstrumente von EU, Bund und Ländern müssen enger miteinander verzahnt werden.

Fachkräftebedarf Um dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen, werden wir eine Fachkräftestrategie aufbauend auf der bestehenden „Partnerschaft für Fachkräfte“ entwickeln und stellen sie auf drei Säulen: die inländischen, die innereuropäischen und die internationalen Potenziale. Im Inland setzen wir uns vor allem für eine Qualifizierung von geringqualifizierten Beschäftigten und bessere Rahmenbedingungen für ältere Beschäftigte ein. Diese Aufgaben erfordern eine stärkere gemeinsame Verantwortung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmern für die berufsbezogene Weiterbildung. Zudem wollen wir durch Qualifizierung und Weiterbildung Langzeitarbeitslosen und Bildungsabbrechern bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und den Herausforderungen der Digitalisierung wird das lebensbegleitende Lernen immer wichtiger. Die Entwicklung einer Nationalen Weiterbildungsstrategie ist daher von großer Bedeutung. Die Ausbildungsinitiativen innerhalb der Europäischen Union zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wollen wir stärken. Um Deutschland für qualifizierte internationale Fachkräfte noch attraktiver zu machen, wollen wir ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschieden, mit dem wir den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland ordnen und steuern.

Wir wollen den Anteil der Frauen im Erwerbsleben in Deutschland erhöhen. Damit leisten wir auch einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Daher werden wir Frauen und Männern die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Wir wollen vor allem auch Frauen den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern. Unterstützungsmaßnahmen für Gründerinnen und Unternehmerinnen wollen wir weiterentwickeln und ausbauen sowie erfolgreiche Gründerinnen und Unternehmerinnen in ihrer Vorbildfunktion stärken.

Berufliche und akademische Bildung sind für uns gleichwertig. Wir bekennen uns zur dualen Ausbildung in Betrieb und Schule und werden sie stärken. Kooperationen von Wirtschaft und Schulen wollen wir unterstützen, um Selbstständigkeit, Unternehmertum und die Vermittlung von handwerklichen Berufsbildern weiter zu fördern. Wir werden den Meisterbrief erhalten und verteidigen. Wir werden prüfen, wie wir ihn für einzelne Berufsbilder EU-konform einführen können. Um die berufliche Bildung gerade im Handwerk weiter aufzuwerten, soll sie durch die öffentliche Finanzierung der Meisterprüfung dem kostenlosen Hochschulstudium stärker angeglichen werden.

Die Berufliche Bildung werden wir mit einem Berufsbildungspakt modernisieren und stärken. Dazu gehören eine Ausstattungsoffensive für berufliche Schulen vor dem Hintergrund der Digitalisierung und eine Novelle des Berufsbildungsgesetzes. In diesem Rahmen werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Wir werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG“) finanzielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abbauen und Meisterinnen und Meistern in einem ersten Schritt im Handwerk bei bestandener Meisterprüfung die angefallenen Gebühren ganz oder teilweise erstatten (Meisterbonus). Wir wollen die digitalen Kompetenzen in der beruflichen Bildung stärken. Notwendig ist eine schnellere Modernisierung der Ausbildungsordnungen und Berufsbilder.

Außenhandel Wir wollen freien und fairen Handel in der Welt. Es gilt, in Zeiten der Globalisierung als Europäische Union stärker und einheitlicher in der Handelspolitik aufzutreten. Internationale Organisationen wie Internationaler Währungsfonds, Welthandelsorganisation, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Weltbank haben sich in den letzten Jahren zu zentralen Foren der Gestaltung multilateraler Standards und Regeln entwickelt. Sie wollen wir weiter unterstützen und stärken. Protektionismus lehnen wir ab und setzen vorrangig auf multilaterale Vereinbarungen. Wir sind fest davon überzeugt, dass neben den Verhandlungen auf multilateraler Ebene bilateralen und plurilateralen Abkommen eine entscheidende Bedeutung für eine aktive Gestaltung der Globalisierung zukommt. Im europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA sind zukunftsweisende Regelungen für den Schutz von Umwelt und Gesundheit, Arbeitnehmerrechten, öffentlicher Daseinsvorsorge und für einen fortschrittlichen Investitionsschutz vereinbart worden. Dies muss auch für künftige Handelsabkommen gelten. Wir wollen in Deutschland die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das CETA-Abkommen umfassend in Kraft treten kann. Wir wollen umfassende, moderne bilaterale Freihandelsabkommen mit Drittstaaten insbesondere im asiatisch-pazifischen Raum und Lateinamerika abschließen und unterstützen gleichzeitig das Ziel einer weiteren Vertiefung der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen.

Wir wollen das Außenwirtschaftsförderinstrumentarium, insbesondere in Bezug auf neue Märkte und mit dem Schwerpunkt Afrika, weiterentwickeln. Wir nehmen bewusst die Zukunftsthemen des afrikanischen Kontinents in den Fokus – Digitalisierung, Innovation und Ausbildung – und setzen zu diesem Zwecke das Eckpunktepapier zur wirtschaftlichen Entwicklung Afrikas um, u. a. durch die Stärkung privater Investitionen, Hermes-Bürgschaften und innovativer Finanzierungsinstrumente. Das Netzwerk der Deutschen Außenhandelskammern ist ein wichtiger Pfeiler unserer Außenwirtschaftspolitik, das wir weiter stärken und ausbauen wollen.

Wir werden Deutschland als einen offenen Investitionsstandort erhalten, achten aber auf faire Wettbewerbsbedingungen. Wir unterstützen die EU-Initiative für ein verbessertes Investitions-Screening.

2. Finanzen und Steuern

Solide Finanzen Wir wollen die finanziellen Spielräume des Bundes, die aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage bestehen, verantwortlich und sozial ausgewogen für politische Gestaltung nutzen. Wir sind uns über das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ohne neue Schulden und unter Einhaltung der entsprechenden grundgesetzlichen Vorgaben einig. Wie im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehen, wollen wir die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote auf unter 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückführen.

Das 2011 eingeführte Eckwerteverfahren („Top-Down“) zur Haushaltsaufstellung hat sich bewährt und wird fortgesetzt. Die bestehenden Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestags und seines Haushaltsausschusses bei finanzwirksamen Entscheidungen auf europäischer Ebene werden gewahrt.

Auf Grundlage des ausgeglichenen Haushalts wollen wir mit den vorhandenen Mitteln noch mehr für die Bürgerinnen und Bürger bewirken. Hierzu gehört auch, durch umfassende Aufgabenkritik sowie durch die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen auf Effektivität und Effizienz zusätzliche Spielräume zu erarbeiten. Dazu werden die Ansätze zur Verbesserung der Wirkungsorientierung des Haushalts, z. B. einnahme- und ausgabeseitige Haushaltsanalysen, gestärkt und weiterentwickelt.

Für die Jahre 2018 bis 2021 sind nach der Finanzplanung des Bundes für die Haushaltsaufstellung (51. Finanzplan) Ausgaben von 1,392 Billionen Euro vorgesehen. Über die dort eingeplanten Maßnahmen hinaus wollen wir den absehbaren finanziellen Spielraum der nächsten vier Jahre für prioritäre Ausgaben in den folgenden Schwerpunkt-Bereichen nutzen:

Prioritäre Ausgaben in den folgenden Schwerpunkt-Bereichen 1. Investitionen in Zukunft: Bildung, Forschung, Hochschulen, Digitalisierung Maßnahme Summe 2018Programm Ganztagsschule / Ganztagsbetreuung 2,Aufstiegsfortbildung in der beruflichen Bildung 0Reform BAföG 1,Nachfolge Hochschulpakt (ab 2021) 0,Anteil Bund am schrittweisen Erreichen 3,5-Prozent-Ziel Forschung und Entwicklung bis 2,Breitbandausbau, Digitalpakt Schulen (Infrastruktur) Fonds Summe (Mrd.) 5 2. Familien, Kinder und Soziales Maßnahme Summe 2018Erhöhung Kindergeld und Kinderfreibetrag (Anteil Bund) 3,Kita (Gebühren und Qualität) 3,Bekämpfung Kinderarmut durch Kinderzuschlag 1,Eingliederungstitel SGB II: Sozialer Arbeitsmarkt / Soziale Teilhabe 4,Summe (Mrd.) 12, 3. Bauen und Wohnen Maßnahme Summe 2018Weitere Förderung sozialer Wohnungsbau durch Bund in /2,Steuerliche Förderung von mehr Wohneigentum (AfA, energetische Gebäudesanierung, Förderung Eigentum für Familien) 2,Summe (Mrd.) 4, 4. Gleichwertige Lebensverhältnisse, Landwirtschaft, Verkehr und Kommunen Maßnahme Summe 2018Erhöhung der Mittel Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) 20201,Regionale Strukturpolitik / Strukturwandel Kohlepolitik 1,Ländliche Räume / Landwirtschaft 1,Fortsetzung kommunaler wie auch Landesprogramme 8,Summe (Mrd.) 12, 5. Internationale Verantwortung bei Sicherheit und Entwicklung Maßnahme Summe 2018Erhöhung Etats für Verteidigung und ODA-Quote 2,Summe (Mrd.) 2, 6. Entlastung der Bürger Maßnahme Summe 2018Solidaritätszuschlag 10,Summe (Mrd.) 10, Die weiteren Maßnahmen werden im Rahmen der Haushaltsaufstellungen 2018/2019 geklärt.

Weitere Maßnahmen, auf die sich die Koalition einigt, können finanziert werden, wenn sich zusätzliche finanzielle Spielräume ergeben oder eine entsprechende unmittelbare, vollständige und dauerhafte Gegenfinanzierung sichergestellt ist.

Mit den Versteigerungserlösen der 5G-Lizenzen wollen wir einen Investitionsfonds einrichten, der für den Ausbau der digitalen Infrastruktur zur Verfügung steht.

Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam – wo erforderlich – effizienter neu aus.

Wir wollen durch die konkrete Programmgestaltung sicherstellen, dass die Mittel, die der Bund für definierte Aufgaben, z. B. den sozialen Wohnungsbau, an andere Gebietskörperschaften gibt, auch vollständig für genau diese Zwecke eingesetzt werden.

Steuerpolitik Wir werden insbesondere untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag entlasten. Wir werden den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen und ab dem Jahr 2021 mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro beginnen. Dadurch werden rund 90 Prozent aller Zahler des Solidaritätszuschlags durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet.

Steuervereinfachung ist eine Daueraufgabe. Es ist ein wichtiges politisches Ziel, hier Schritt für Schritt voranzukommen und dabei insbesondere auch die technischen Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung zu nutzen. Wir werden das Angebot an die Bürger für eine elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ausbauen. Wir streben die Einführung einer vorausgefüllten Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen bis zum Veranlagungszeitraum 2021 an.

Wir wollen eine gerechte Verteilung der Steuerlast bei Ehegatten. Wir wollen Ehegatten über das Faktorverfahren besser informieren und die Akzeptanz stärken. Personen mit Steuerklassenkombination III/V sollen in den Steuerbescheiden regelmäßig über das Faktorverfahren informiert und auf die Möglichkeit des Wechsels zur Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor hingewiesen werden.

Wir unterstützen in Europa eine gemeinsame Bemessungsgrundlage und Mindestsätze bei den Unternehmenssteuern. Hier wollen wir mit Frankreich Initiativen ergreifen, um auch eine Antwort auf internationale Veränderungen und Herausforderungen, nicht zuletzt in den USA, zu geben.

Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft; Umgehungstatbestände werden wir verhindern. An dem bisherigen Ziel der Einführung einer Finanztransaktionsteuer im europäischen Kontext halten wir fest.

In Deutschland wollen wir einen gerechten Steuervollzug – von der Steuererhebung bis zur Steuerprüfung. Sämtliche aus einer Straftat erlangten Vermögenswerte und alle rechtswidrigen Gewinne sollen konsequent eingezogen werden.

Das Erhebungs- und Erstattungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer stellt einen gravierenden Wettbewerbsnachteil für die deutschen Industrie- und Handelsunternehmen sowie für die deutschen Flug- und Seehäfen dar. Wir werden daher diese Verfahren in Kooperation mit den Bundesländern optimieren.

Wir werden die Rolle des Bundeszentralamtes für Steuern mit entsprechender Ausstattung stärken und weiterentwickeln. Es soll für Gebietsfremde zur zentralen Anlaufstelle für steuerliche Fragen und verbindliche Auskünfte werden.

Steuerfairness Wir wollen Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, unfairen Steuerwettbewerb und Geldwäsche effizient und unbürokratisch im nationalen, europäischen und internationalen Rahmen bekämpfen.

Wir unterstützen ausdrücklich alle Bemühungen für eine gerechte Besteuerung großer Konzerne, insbesondere auch der Internetkonzerne. Dabei setzen wir weiterhin auf internationalen Konsens. Durch weltweit möglichst breite Implementierung der OECD-BEPS-Verpflichtungen sowie -Empfehlungen schaffen wir faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen für grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeiten. Wir werden unsere Verpflichtungen aus der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie im Interesse des Standorts Deutschland umsetzen, die Hinzurechnungsbesteuerung zeitgemäß ausgestalten, Hybridregelungen ergänzen und die Zinsschranke anpassen.

Wir werden Maßnahmen für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft ergreifen. Zur weiteren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet werden wir gesetzliche Regelungen schaffen, um Betreiberinnen und Betreiber von elektronischen Marktplätzen, die den Handel unredlicher Unternehmerinnen und Unternehmer über ihren Marktplatz nicht unterbinden, für die ausgefallene Umsatzsteuer in Anspruch zu nehmen. Die Betreiberinnen und Betreiber werden wir dazu verpflichten, über die auf ihren Plattformen aktiven Händlerinnen und Händler Auskunft zu erteilen.

Der Zoll leistet wertvolle Arbeit bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, von Finanz- und Steuerbetrug sowie von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Wir werden den Zoll in allen Aufgabenbereichen, auch bei der Abfertigung internationaler Handelsströme, insbesondere durch Personalmaßnahmen (Stellen, Besoldung) stärken.

Finanzmarkt und Digitalisierung Unsere Finanzmarktpolitik gibt der realwirtschaftlichen Dienstleistungsfunktion des Finanzsektors Vorrang. Indem wir Transparenz schaffen, nachhaltige Wachstumsstrategien fördern und die Krisenfestigkeit der Finanzmarktakteure stärken, verbessern wir die Funktionsfähigkeit und Stabilität der Finanzmärkte. Risiko und Haftung gehören zusammen. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen nicht mehr für die Risiken des Finanzsektors einstehen müssen. Für uns gilt deshalb der Grundsatz: Kein Finanzmarktakteur, kein Finanzprodukt und kein Markt darf in Zukunft ohne angemessene Regulierung bleiben. Dies trägt auch zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte bei.

Wir setzen uns für eine zielgenaue, wirksame und angemessene Finanzmarktregulierung ein. Daher wollen wir die (Wechsel-)Wirkungen der nach der Finanzmarktkrise beschlossenen Regulierungsmaßnahmen untersuchen. Dabei wollen wir prüfen, ob ihre Ziele erreicht wurden und ob die Regulierung und die Aufsicht nach dem Grundsatz der doppelten Proportionalität ausgerichtet sind. Dort, wo es notwendig ist, werden wir auf eine Nachjustierung auch auf europäischer und internationaler Ebene hinwirken. Wir wollen dabei insbesondere kleine Institute entlasten, soweit von ihnen geringe Risiken für die Finanzstabilität ausgehen.

Regional tätige Finanzinstitute wie Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Förderbanken sind wichtige Finanzpartner vieler Menschen und Unternehmen in unserem Land. Wir sehen sie als wichtige Säule für die Stabilität im Finanzsystem und kämpfen daher für ihren Erhalt. Wir werden bei der Regulierung danach unterscheiden, ob es sich um Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Förderbanken bzw. kleine und mittlere Privatbanken mit risikoarmen Geschäftsmodellen handelt oder um systemrelevante Großbanken.

Im Rahmen einer europäischen oder internationalen Lösung streben wir für Finanzinstitute außerhalb des Banken- und Versicherungssektors, z. B. für Hedgefonds und Schattenbanken, einen Kriterienkatalog zur Prüfung ihrer Bedeutung für das Finanzsystem an. Systemrelevante Finanzinstitute sollen verbindlichen Regulierungsanforderungen und einer Aufsicht unterliegen. Gleiches Geschäft muss gleich reguliert werden.

Wir werden uns für attraktive Rahmenbedingungen am Finanzplatz Deutschland einsetzen und die digitale Infrastruktur für die Finanzmärkte weiter stärken. Angesichts des bevorstehenden Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU wollen wir den Standort Deutschland für Finanzinstitute attraktiver gestalten. Dazu werden wir es möglich machen, Risikoträger im Sinne von § 2 Abs. 8 Institutsvergütungsverordnung, deren jährliche regelmäßige Grundvergütung das Dreifache der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung überschreitet, im Kündigungsschutzgesetz leitenden Angestellten gleichzustellen.

Auch eine kohärente Regulierung und Aufsicht sollen dazu beitragen, Deutschlands Rolle als einer der führenden Digitalisierungs- und FinTech-Standorte zu stärken. Wir werden unnötige bürokratische Hemmnisse beseitigen und dafür sorgen, dass Geschäfte mit gleichen Risiken auch gleich reguliert werden. Um das Potential der Blockchain-Technologie zu erschließen und Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern, wollen wir eine umfassende Blockchain-Strategie entwickeln und uns für einen angemessenen Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowährungen und Token auf europäischer und internationaler Ebene einsetzen. Die Möglichkeiten der bargeldlosen Zahlung sollen im digitalen Zeitalter erweitert werden. Anonymes Bezahlen mit Bargeld muss weiterhin möglich bleiben.

Die Sicherheit der IT-Systeme ist sowohl für Kundinnen und Kunden als auch für die Stabilität der Finanzmärkte von großer Bedeutung. Die Abwehr von Cyber-Angriffen stellt auch für Finanzdienstleister eine wesentliche Herausforderung dar. Wir wollen die Fähigkeiten der Finanzaufsicht im Bereich Digitalisierung und IT-Sicherheit stärken und auch die Zusammenarbeit mit allen zuständigen Aufsichts- und Sicherheitsbehörden intensivieren.

Wir wollen die bisherigen Maßnahmen zum finanziellen Verbraucherschutz evaluieren.

3. Energie

Wir wollen im Energiebereich die Rahmenbedingungen so setzen, dass die Energiewende zum Treiber für Energieeffizienz, Modernisierung, Innovationen und Digitalisierung im Strom-, Wärme-, Landwirtschafts- und Verkehrssektor wird, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland zu gefährden. Die dafür erforderliche Versorgungssicherheit muss durch entsprechende Rahmenbedingungen auch am deutschen Energiemarkt zuverlässig gewährleistet sein. Die Einbettung der Energiewende in den europäischen Zusammenhang eröffnet die Chance, die Kosten zu senken und Synergien zu nutzen. Wir wollen zusätzliche Wachstums- und Beschäftigungschancen in Deutschland und Exportchancen für deutsche Unternehmen auf internationalen Märkten. Zentrale Orientierung bleibt das energiepolitische Zieldreieck von Versorgungssicherheit, verlässlicher Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit.

Wir werden die internationale Energiezusammenarbeit ausbauen, um die Vorreiterrolle Deutschlands bei der Energiewende international zu nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu unterstützen. Um die deutsche Wirtschaft weltweit zu vernetzen, werden wir verstärkt die internationalen Formate (z. B. G7, G20) sowie die internationalen Energieinstitutionen (z. B. IEA, IRENA) nutzen. Wir werden weitere bilaterale Energiepartnerschaften entwickeln, mit dem Ziel, der deutschen Industrie den Marktzugang zu erleichtern und die weltweite Energiewende voranzubringen.

Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen streben wir einen Anteil von etwa 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 an und werden entsprechende Anpassungen vornehmen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutlich erhöht werden, auch um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken.

Vorgesehen sind Sonderausschreibungen, mit denen acht bis zehn Millionen Tonnen CO2 zum Klimaschutzziel 2020 beitragen sollen. Hier sollen je vier Gigawatt Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie ein Offshore-Windenergiebeitrag zugebaut werden, je zur Hälfte wirksam in 2019 und 2020. Voraussetzung ist die Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze.

Die Herausforderung besteht in einer besseren Synchronisierung von Erneuerbaren Energien und Netzkapazitäten. Wir halten an dem Ziel der einheitlichen Stromgebotszone in Deutschland fest. Wir werden eine bessere regionale Steuerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien einführen und für die Ausschreibungen südlich des Netzengpasses einen Mindestanteil über alle Erzeugungsarten festlegen. Wir werden die Akteursvielfalt auch künftig sicherstellen, aber ausschließlich bundesimmissionsschutzrechtlich genehmigte Projekte an Ausschreibungen teilnehmen lassen.

Wir wollen durch eine stärkere Marktorientierung der Erneuerbaren Energien Investitionen in Speichertechnologien und intelligente Vermarktungskonzepte fördern. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit in allen Teilen Deutschlands weiterhin sicherzustellen und die EEG- und Systemkosten so gering wie möglich zu halten.

Offshore-Wind-Energie hat eine industriepolitische Bedeutung für Deutschland und kann auch zur Kostensenkung beitragen. Wir setzen uns deshalb für ein nationales Offshore-Testfeld ein, mit dem wir die Offshore-Potenziale in der Energiewende erforschen werden.

Wir werden:
· Anstrengungen zum Ausbau und zur Modernisierung der Energienetze unternehmen. Zu diesem Zweck werden wir einen ambitionierten Maßnahmenplan zur Optimierung der Bestandsnetze und zum schnelleren Ausbau der Stromnetze erarbeiten. Es geht darum, mit neuen Technologien und einer stärkeren Digitalisierung, aber auch mit einer besseren Zusammenarbeit der Netzbetreiber die vorhandenen Netze höher auszulasten. Wir werden das Netzausbaubeschleunigungsgesetz novellieren und vereinfachen. Notwendig sind auch ökonomische Anreize für eine Optimierung der Netze;
· mehr Akzeptanz für den Netzausbau schaffen und zu dessen Beschleunigung beitragen, indem wir mehr Erdverkabelung insbesondere im Wechselstrombereich und dort vor allem an neuralgischen Punkten, soweit technisch machbar, ermöglichen. Die politischen Vereinbarungen unserer Parteivorsitzenden („Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“) vom 1. Juli 2015 gelten fort;
· die Verordnung zur Umsetzung der bereits beschlossenen bundesweit einheitlichen Übertragungsnetzentgelte unverzüglich erarbeiten;
· mit einer Reform der Netzentgelte die Kosten verursachergerecht und unter angemessener Berücksichtigung der Netzdienlichkeit verteilen und bei Stromverbrauchern unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit mehr Flexibilität ermöglichen;
· unter Anerkennung der zunehmenden Verantwortung der Stromverteilnetzbetreiber den Regulierungsrahmen weiterentwickeln, um Investitionen in intelligente Lö- sungen (Digitalisierung) – gerade auch im Bereich der Verteilnetze – zu flankieren;
· im Rahmen des gesetzlichen Monitorings die Bezahlbarkeit von Energie und die Versorgungssicherheit regelmäßig bewerten. Außerdem werden wir jedes Jahr überprüfen, wie sich die Netzengpässe entwickeln, und ab Anfang 2019 daraus den notwendigen Handlungsbedarf ableiten (Stresstests);
· beim weiteren Ausbau der Windenergie an Land einen besseren Interessenausgleich zwischen Erneuerbaren-Branche einerseits und Naturschutz- und Anwohneranliegen andererseits gewährleisten;
· durch eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von EEAnlagen beteiligen und die Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verbessern, ohne dass dies insgesamt zu Kostensteigerungen beim EE-Ausbau führt. Wir werden die bestehende Mieterstromregelung optimieren, indem der Verlust der tradierten gewerbesteuerlichen Behandlung von Wohnungsbaugenossenschaften vermieden wird, um nachhaltige Mieterstrommodelle zu ermöglichen;
· die Kopplung der Sektoren Wärme, Mobilität und Elektrizität in Verbindung mit Speichertechnologien voranbringen. Dafür müssen die Rahmenverbindungen angepasst werden. Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber haben durch ihre Nähe zu Energieversorgern und Verbrauchern sowie dem öffentlichen Nahverkehr eine Schlüsselposition in der Sektorkopplung. Für Speicher wollen wir entsprechende Forschungs- und Fördermittel bereitstellen. Deutschland soll wieder Standort für Batteriezellproduktion werden. Wir wollen ein Fraunhofer-Institut für Speichertechnologien einrichten und vorhandene Kompetenzen einbinden. Die Wasserstofftechnologie wollen wir stärken;
· prüfen, inwieweit zukünftig nicht mehr benötigte Kraftwerksstandorte für große thermische Speicher-Kraftwerke genutzt werden können. Wir werden die unterschiedliche Belastung von gespeicherter Energie prüfen und vereinheitlichen. Wir werden Speichern die Möglichkeit eröffnen, mehrere Dienstleistungen gleichzeitig zu erbringen, etwa Regelenergie und Mieterstrom. Wir werden Wärmespeicher insbesondere für Quartiers- und Siedlungslösungen unterstützen;
· die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiterentwickeln und umfassend modernisieren, so dass sie im Rahmen der Energiewende eine Zukunft hat. Wir werden die Kraft-Wärme-Kopplung CO2-ärmer ausgestalten und flexibilisieren. Wir wollen KWK-Anlagen und die Fernwärmeinfrastruktur ausbauen und effizienter machen;
· die Planung und Finanzierung von Energieinfrastrukturen – einschließlich der bestehenden Gas- und Wärmeinfrastruktur für die Sektorkopplung – so reformieren, dass die verschiedenen Infrastrukturen koordiniert energiewendetauglich und kosteneffizient weiterentwickelt werden;
· Deutschland zum Standort für LNG-Infrastruktur machen.

Wir werden unter breiter Beteiligung eine ambitionierte und sektorübergreifende Energieeffizienzstrategie des Bundes erarbeiten und darin das Leitprinzip „Efficiency First“ verankern mit dem Ziel, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 um 50 Prozent zu senken. Den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) werden wir basierend auf den Ergebnissen des Grünbuchs Energieeffizienz weiterentwickeln und schnellstmöglich umsetzen. Bestehende Programme zur Förderung der Energieeffizienz wollen wir evaluieren und bei Bedarf nutzergerecht optimieren. Wir wollen die Fördermittel auf dem derzeitigen Niveau stabilisieren.

Wir werden die Energieforschung vermehrt auf die Energiewende ausrichten. Gemeinsam mit der Wirtschaft und der Wissenschaft werden wir neue Formate der Vernetzung schaffen, die uns helfen, die Wertschöpfung und die klügsten Köpfe in Deutschland zu halten. Dazu wollen wir u. a.:
· im Rahmen der Energieforschung gezielt öffentliche Mittel zur Entwicklung CO2- armer Industrieprozesse bzw. zur CO2-Kreislaufwirtschaft bereitstellen,
· den Übergang von Forschung zu Demonstration und Markteinführung unterstützen und die „Reallabore“ (z. B. Power to Gas/Power to Liquid) als weitere Säule der Energieforschung ausbauen,
· den Zugang zu der Forschungsförderung für Start-ups deutlich erleichtern.

4. Verkehr

Mobilität ist eine zentrale Grundlage für individuelle Freiheit und gesellschaftlichen Wohlstand, für wirtschaftliches Wachstum und für Arbeitsplätze in allen Regionen. Wir wollen deshalb für alle Menschen in Deutschland eine moderne, saubere, barrierefreie und bezahlbare Mobilität organisieren und dabei die gesellschaftlichen Herausforderungen, wie den demografischen Wandel, die Urbanisierung, Anbindung ländlicher Räume und Globalisierung, meistern. Um den Zusammenhalt in Europa zu stärken, werden wir die grenzüberschreitende Mobilität verbessern. Wir wollen unsere Infrastruktur weiter ausbauen und modernisieren und die großen Chancen von digitalen Innovationen, wie automatisiertes und vernetztes Fahren, und von alternativen Antrieben auf allen Verkehrsträgern nutzen.

Finanzierung / Verkehrsinvestition Wir werden den Investitionshochlauf auf einem Rekordniveau für die Verkehrsinvestitionen mindestens auf dem heutigen Niveau fortführen. Für die Planungs- und Finanzierungssicherheit wird die Überjährigkeit der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel dauerhaft sichergestellt. Zugleich werden wir Finanzierungsinstrumente implementieren, mit denen jährlichen Haushaltsresten entgegengesteuert wird. Wir setzen weiterhin unseren Schwerpunkt auf den Erhalt vor dem Neu- und Ausbau.

Die prioritären Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 wollen wir auskömmlich finanzieren. Bis zum 3. Quartal 2018 werden wir die Schienenprojekte des potenziellen Bedarfs unter Berücksichtigung der Berechnungen des Verkehrsressorts bewerten. Im neuen Verkehrsinfrastrukturzustandsbericht werden wir transparent die prioritären Erhaltungsmaßnahmen nach Bundesländern aufführen.

Wir werden die noch nicht fertiggestellten Öffentlich-Privaten Partnerschaften der 1.-3. Staffel realisieren, wenn deren Wirtschaftlichkeit auf Basis der mit dem Bundesrechnungshof abgestimmten Regularien transparent nachgewiesen worden ist. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und die Konzessionsverträge werden wir nach Vergabe bei Zustimmung des Konzessionsnehmers im Internet veröffentlichen.

Den Aufbau der Infrastrukturgesellschaft Verkehr werden wir unter Einbindung der Gewerkschaften und Personalräte bei den Organisationsentscheidungen eng begleiten. Die Möglichkeit, die Planfeststellung weiterhin durch die Länder durchführen zu können, ist rechtssicher auszugestalten.

Die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zu einer verbesserten Ausgabenpauschale für die Bundesfernstraßen wollen wir umsetzen.

Eine Privatisierung der Straßeninfrastruktur und der Infrastrukturgesellschaft Verkehr bleibt ausgeschlossen.

Wir halten an der zügigen Ausdehnung der Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen auf alle Bundestraßen fest und werden auf Grundlage des neuen Wegekostengutachtens eine durchschnittliche Mauthöhe für Lkw auf allen Bundesfernstraßen festlegen.

Wir werden die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bis 2021 auf jährlich eine Milliarde Euro erhöhen und danach jährlich dynamisiert für Aus- und Neubaumaßnahmen zur Verfügung stellen.

Planungsbeschleunigung Wir werden ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz verabschieden. Damit wollen wir deutliche Verbesserungen und noch mehr Dynamik in den Bereichen Verkehr, Infrastruktur, Energie und Wohnen erreichen. Durch frühzeitige Bürgerbeteiligung, weniger Bürokratie und gezielten Personaleinsatz wollen wir unsere öffentlichen Verkehrswege schneller planen und bauen. Mit Änderung der rechtlichen Vorgaben wollen wir Erleichterungen für Infrastrukturprojekte erreichen. Dabei orientieren wir uns an den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit sowie an den zwölf Punkten der Strategie Planungsbeschleunigung des Verkehrsressorts. Für ausgewählte Projekte mit überragendem öffentlichem Interesse werden wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzen und die Verwaltungsgerichtsverfahren auf eine Instanz beschränken.

Zudem wollen wir auf Grundlage europäischen Rechts das Verbandsklagerecht in seiner Reichweite überprüfen und uns auf EU-Ebene für die Wiedereinführung der Präklusion einsetzen.

Für fünf Pilotprojekte wollen wir Baurecht durch Maßnahmengesetze erproben. Das Instrument der Plangenehmigung wollen wir stärken, insbesondere bei Ersatzneubauten und Lärmschutzmaßnahmen. Gemeinsam mit der Wirtschaft werden wir die Gewinnung von Fachpersonal gezielt angehen.

Die digitale Planungsmethode „Building Information Modeling“ (BIM) reduziert Kosten und minimiert die Risiken von Kosten- und Terminüberschreitungen. Deshalb werden wir die BIM baldmöglichst bei allen neu zu planenden Verkehrsinfrastrukturprojekten zur Anwendung bringen.

Mobilität und Umwelt Wir werden eine Kommission unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einsetzen, die bis Anfang 2019 eine Strategie „Zukunft der bezahlbaren und nachhaltigen Mobilität“ mit verlässlicher Zeitschiene erarbeitet. Die Mobilität – und damit die Automobilwirtschaft – stehen aktuell vor enormen Herausforderungen. Klimaschutz, Luftreinhaltung, neue Mobilitäts- und Geschäftsmodelle und sich stark divergent entwickelnde Weltmärkte sind hierbei bedeutende Aspekte. Die Mobilitätspolitik ist dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung verpflichtet. Wir wollen die Klimaziele von Paris erreichen und dabei soziale Belange berücksichtigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleisten und bezahlbare Mobilität sicherstellen. Dafür bedarf es eines ganzen Bündels von Maßnahmen, wie z. B. der Förderung von Elektromobilität, des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenverkehrs, effizienteren und sauberen Verbrennungsmotoren inklusive Nachrüstungen sowie der Verstetigung der Mittel im Rahmen des Nationalen Forums Diesel.

Wir wollen gemeinsam mit Ländern und Kommunen unsere Anstrengungen für eine Verbesserung der Luftqualität insbesondere in besonders belasteten Innenstädten erheblich verstärken. Wir wollen Fahrverbote vermeiden und die Luftreinhaltung verbessern. Die Kommunen wollen wir unterstützen, die Emissionsgrenzwerte im Rahmen ihrer Luftreinhaltepläne mit anderen Maßnahmen als mit pauschalen Fahrverboten einzuhalten.

Wir wollen insbesondere die Schadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr an der Quelle weiter reduzieren. Dazu gehören – soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar – technische Verbesserungen von Fahrzeugen im Bestand. Wir werden im Jahr 2018 auf Basis der Ergebnisse der laufenden Untersuchungen zu HardwareNachrüstungsvarianten in der Arbeitsgruppe „Technische Nachrüstung“ und den weiteren Entscheidungen des „Diesel-Gipfels“ sowie aller rechtlicher Fragen der Zulassung, Gewährleistung und Kostentragung sowie in Kenntnis von Gerichtsentscheidungen und den Entscheidungen auf europäischer Ebene über weitere Schritte zur NOx-Reduzierung, auch der technischen Nachrüstungen, entscheiden. Wir setzen uns dabei für ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen von Bund, Ländern, Kommunen, Unternehmen und Gewerkschaften ein.

In den besonders betroffenen Städten wollen wir aus dem Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ Mobilitätspläne zur Schadstoffreduktion sowie die darin verankerten Maßnahmen fördern. Das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ wollen wir fortschreiben. Bundes- und Landesprogramme sollen kumuliert werden können.

Wir wollen den Umstieg der Fahrzeugparks von Behörden, Taxiunternehmen, Handwerksbetrieben sowie des ÖPNV auf emissionsarme bzw. -freie Antriebstechnologien durch Aufwertung der Förderprogramme vorantreiben. Außerdem wollen wir die Verlagerung der Pendlerverkehre auf die Schiene (u. a. Park+Ride) fördern. Zudem wollen wir den Ordnungsrahmen so ändern, dass Länder, Städte und Kommunen in der Lage sind, verbindliche Vorgaben und Emissionsgrenzwerte für den gewerblichen Personenverkehr wie Busse, Taxen, Mietwagen und Carsharing-Fahrzeuge sowie für Kurier-, Express-, Paket-Fahrzeuge zu erlassen. Gleichzeitig wollen wir bei Taxen und leichten Nutzfahrzeugen den Umstieg auf emissionsarme Antriebe technologieoffen im bestehenden Finanzrahmen durch eine Erhöhung der bestehenden Kaufprämie bei Elektrofahrzeugen fördern und für weitere Technologien andere Förderinstrumente entwickeln.

Für die Überwachung der bereits im Markt befindlichen Fahrzeuge werden wir eine flächendeckende Feldüberwachung sowie ein wirksames Sanktionssystem bei Nichteinhaltung von Emissionsvorschriften gegenüber den Herstellern etablieren. Wir werden die Gründung des Deutschen Instituts für Verbrauchs- und Emissionsmessungen (DIVEM) vorantreiben.

Wir wollen das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie fortführen. Wir wollen die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie (MKS) technologieoffen weiterentwickeln und die Mittel zu deren Umsetzung erhöhen. Wir wollen die Sektorenkopplung voranbringen und den regulativen Rahmen ändern, so dass „grüner Wasserstoff“ und Wasserstoff als Produkt aus industriellen Prozessen als Kraftstoff oder für die Herstellung konventioneller Kraftstoffe (z. B. Erdgas) genutzt werden kann. Wir wollen die TMGQuote weiterentwickeln, um die Produktion von Biokraftstoffen abfall- und reststoffbasiert sowie auf Pflanzenbasis zu unterstützen.

Bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung werden wir für E-Fahrzeuge (Elektround Hybridfahrzeuge) einen reduzierten Satz von 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises einführen.

Wir wollen die Elektromobilität (batterieelektrisch, Wasserstoff und Brennstoffzelle) in Deutschland deutlich voranbringen und die bestehende Förderkulisse, wo erforderlich, über das Jahr 2020 hinaus aufstocken und ergänzen. Wir wollen den Aufbau einer flächendeckenden Lade- und Tankinfrastruktur intensivieren. Ziel ist, bismindestens 100 000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zusätzlich verfügbar zu machen – wovon mindestens ein Drittel Schnellladesäulen (DC) sein sollen. Zudem wollen wir die Errichtung von privaten Ladesäulen fördern. Für eine nachhaltige Umstellung der Busflotten auf alternative Antriebe sind neben den Fahrzeugen auch eine geeignete Ladeinfrastruktur sowie Betriebsmanagementsysteme erforderlich. Den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge von Mieterinnen und Mietern sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern werden wir rechtlich erleichtern. Außerdem werden wir die gesetzlichen Bedingungen für benutzerfreundliche Bezahlsysteme verbessern.

Für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge führen wir eine auf fünf Jahre befristete Sonder-AfA (Abschreibung für Abnutzung) von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung ein. Wir wollen zudem die Förderung für die Umrüstung und Anschaffung von E-Taxen, E-Bussen, E-Nutzfahrzeugen und Carsharing verstetigen.

Wir wollen die bestehende „Nationale Plattform Elektromobilität“ zu einer Plattform „Zukunft der Mobilität“ umgestalten, die sich mit der Weiterentwicklung der Automobilindustrie beschäftigt. Die Ansiedlung einer Batteriezellfertigung ist für Deutschland und Europa ein wichtiges wirtschafts- und industriepolitisches Handlungsfeld. Wir wollen die Industrie dabei unterstützen, die gesamte Wertschöpfungskette der Elektromobilität in Deutschland und Europa vorzuhalten.

Für den Schienenverkehr wollen wir ein umfassendes Förderprogramm auflegen, das sowohl die Elektrifizierung von Strecken als auch die Anschaffung von Fahrzeugen nebst Nachlade-/Tankinfrastruktur umfasst. Den Schienenpersonennahverkehr wollen wir mit Investitionszuschüssen für Brennstoffzellen-Hybrid-Triebwagen inkl. Ausstattung/Umrüstung der Depots und Bau und Betrieb von Wasserstofftankstellen unterstützen. Um die Wirtschaftlichkeit von Elektrobussen zu erhöhen, wollen wir sie analog der Schienenbahnen von der EEG-Umlage freistellen.

Schienenverkehr Pünktlichkeit, guter Service und hohe Qualität müssen das Markenzeichen der Eisenbahnen in Deutschland sein. Mit einem Schienenpakt von Politik und Wirtschaft wollen wir bis 2030 doppelt so viele Bahnkundinnen und Bahnkunden gewinnen und dabei u. a. mehr Güterverkehr auf die umweltfreundliche Schiene verlagern. Wir wollen die Maßnahmen des Masterplans Schienengüterverkehr dauerhaft umsetzen. Die Eisenbahnen müssen im Gegenzug in mehr Service, mehr Zuverlässigkeit und mehr Innovationen investieren.

Die priorisierten Maßnahmen zur Schaffung eines deutschlandweiten 740-Meter-Netzes für Güterzüge werden wir bis 2020 realisieren.

Wir wollen die Digitalisierung der Schiene, auch auf hochbelasteten S-Bahnstrecken, vorantreiben und den Ausbau der europäischen Leit- und Sicherungstechnik ETCS, elektronischer Stellwerke und Umrüstung der Lokomotiven durch den Bund unterstützen. Die Automatisierung des Güterverkehrs und das autonome Fahren auf der Schiene wollen wir durch Forschung und Förderung unterstützen.

Bis 2025 wollen wir 70 Prozent des Schienennetzes in Deutschland elektrifizieren. Mit einer neuen Förderinitiative wollen wir regionale Schienenstrecken elektrifizieren. Wir wollen zudem mehr hindernisfreie Mobilität ermöglichen. Ein Schlüsselprojekt dabei ist das Programm zur Förderung von Barrierefreiheit auf Bahnhöfen.

Wir wollen Bundesmittel für den Betrieb von Schienennebenstrecken zur Verfügung stellen sowie ein Programm zur Förderung der Mobilität im ländlichen Raum auflegen. Wir wollen Bahnhöfe und -haltestellen in den Regionen halten.

Wir wollen ein Instrumentarium entwickeln, mit dem Aufgabenträger übergreifende Schienenverkehrsprojekte von besonderer Bedeutung beschleunigt realisieren können (z. B. Schienenverkehrsknoten in Mischnutzung aus S-Bahn, Schienennahund Fernverkehr sowie strategische grenzüberschreitende Schienenverbindungen).

Wir wollen die Förderung für NE-Bahnen für den Ausbau öffnen. Das Eisenbahnkreuzungsgesetz wollen wir ändern, um den kommunalen Anteil der Finanzierung an TEN-Strecken zu reduzieren.

Für ein „Tausend-Bahnhöfe“-Förderprogramm zur Attraktivitätssteigerung gerade kleinerer Bahnhöfe, das Bahnanlagen und das Bahnhofsumfeld einbezieht, wollen wir die Länder, Kommunen und die Deutsche Bahn als Partner gewinnen. Damit wollen wir u. a. die Sanierung von Bahnhofsgebäuden fördern.

Für uns steht als Eigentümer der Deutschen Bahn AG nicht die Maximierung des Gewinns, sondern eine sinnvolle Maximierung des Verkehrs auf der Schiene im Vordergrund.

Wir halten am integrierten Konzern Deutsche Bahn AG fest. Eine Privatisierung der Bahn lehnen wir ab. Das Schienennetz und die Stationen sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Entscheidungen, an welcher Stelle des Netzes in den Erhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur investiert wird, müssen durch den Bund frei von Gewinninteressen privater Dritter gefällt werden.

Wir werden in den Satzungen der DB Netz AG, der DB Station&Service AG sowie des Gesamtkonzerns volkswirtschaftliche Ziele wie die Steigerung des Marktanteils der Schiene festschreiben und die Vorstände der Unternehmen auf die Erfüllung der Ziele verpflichten.

Die für den Schienenverkehr zuständige Fachabteilung und deren nachgeordnete Behörden im für Verkehr zuständigen Ressort wollen wir strukturell und personell stärken und eine/n hochrangige/n Beauftragte/n der Bundesregierung für den Schienenverkehr einsetzen.

Zur Kostenentlastung und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs wollen wir die Senkung der Trassenpreise konsequent weiterverfolgen. Wir werden das Eisenbahnregulierungsrecht evaluieren.

Wir wollen mit der DB AG eine neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung abschließen (LuFV III). Wesentliches Qualitätskriterium ist dabei die Netzverfügbarkeit. Zudem wollen wir Anreize für ein nutzerfreundliches Baustellenmanagement im Schienennetz schaffen.

Wir werden prüfen, wie Einzelwagenverkehre wirtschaftlich betrieben werden können.

Wir werden die Umsetzung des Deutschlandtakts vorantreiben. Die dafür vorgesehenen Aus- und Neubaumaßnahmen wollen wir bevorzugt realisieren. Unser Ziel ist, vertakteten Fernverkehr auf der Schiene deutlich zu stärken, das beinhaltet auch eine Ausweitung des Angebots auf größere Städte und Regionen, so dass mehr Menschen von Direktverbindungen im Fernverkehr profitieren. Den optimierten Zielfahrplan bestimmt die Politik. In diesem Fahrplan sind auch die notwendigen leistungsfähigen Güterverkehrstrassen enthalten. Unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums müssen die Infrastrukturunternehmen, die Eisenbahnverkehrsunternehmen des Fernverkehrs, die Bundesländer mit den Aufgabenträgern des SPNV sowie die Öffentlichkeit inklusive der Fahrgast- und Verbraucherverbände an diesem Prozess beteiligt werden. Der weitere Ausbau der Infrastruktur muss sich am gewünschten Fahrplan ausrichten.

Wir werden die gesetzlichen Regelungen zum Vergaberecht so anpassen, dass die Landkreise und Kommunen die Weiterbeschäftigung der bisherigen Beschäftigten beim Leistungsübergang im ÖPNV auf andere Betreiber zu den bestehenden Arbeits- und Sozialbedingungen vorschreiben können.

Wir werden uns im Mobilitätsbereich an der UN-Behindertenrechtskonvention orientieren. Der Bund begleitet den Prozess zum barrierefreien ÖPNV bis 2022.

Mehr Verkehrssicherheit und Mobilität 4. Wir sehen uns der „Vision Zero“, also der mittelfristigen Senkung der Anzahl der Verkehrstoten auf null, verpflichtet. Deshalb wollen wir nach Auslaufen des „Verkehrssicherheitsprogramms 2011“ ein Anschlussprogramm auflegen. Die Umsetzung von verkehrssicherheitserhöhenden Projekten, wie z. B. „Schutzstreifen für Radfahrer außerorts“, wollen wir unterstützen. Die Kontrollbehörden des Bundes wollen wir personell besser ausstatten, um die Kontrolldichte zu erhöhen. Wir werden zur Steigerung der Verkehrssicherheit den rechtssicheren Einsatz moderner technischer Hilfsmittel wie z. B. Alcolocks ermöglichen. Nach der Einführung des neuen Punktesystems ist eine Evaluierung des Bußgeldkatalogs notwendig.

Wir werden die großen Chancen von digitalen Innovationen wie automatisiertes und vernetztes Fahren nutzen. Die Digitalisierung des Verkehrssystems erfordert neben großen Investitionen in die Verkehrstechnik auch den Ausbau der Informations- und Kommunikationstechnik. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Breitbandversorgung aller Verkehrsträger in den kommenden Jahren sichergestellt und dass schnelles mobiles Internet (5G) durch die TelekommunikationsUnternehmen ausgebaut wird. Bei der Versteigerung der Frequenzen werden wir entsprechende Vorgaben zur Versorgung und flächendeckenden Abdeckung vorlegen.

Damit autonome Fahrzeuge im öffentlichen Raum rechtssicher getestet und eingesetzt werden können, werden wir Experimentierklauseln bzw. Ausnahmeregelungen schaffen. Bis zum Ende der Legislaturperiode werden wir die rechtlichen Voraussetzungen für vollautonome Fahrzeuge (Stufe 5) auf geeigneten Infrastrukturen schaffen. Wir wollen die Haftungsregelungen beim Einsatz autonomer Systeme (z. B. selbstfahrende Kfz, Roboter) mit dem Ziel auf den Prüfstand stellen, um gegebenenfalls drohende Haftungslücken zu schließen.

Den Ausbau der Straßenverkehrstelematik wollen wir weiterführen und intelligente Parkleitsysteme aufbauen. Hierfür werden wir ein „digitales Straßengesetz" erarbeiten.

Wir wollen den erfolgreichen Aufbau der „Digitalen Testfelder Autobahnen“ weiterführen und Digitale Testfelder auf der Straße (insbesondere in den Städten), Schiene und Wasserstraße („autonomes Fahren auf der Elbe“ – Elbe 4.0) unterstützen. Wir werden Fahrerassistenzsysteme wie nicht abschaltbare Notbremssysteme oder Abbiegeassistenten für Lkw und Busse verbindlich vorschreiben und eine Nachrüstpflicht für Lkw- Abstandswarnsysteme prüfen.

Wir wollen, dass die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV künftig mit einem elektronischen Ticket (eTicket) bargeldlos – vorzugsweise mit einer Anwendung im Smartphone – über Verkehrsverbünde hinweg, bundesweit fahren können. Wir werden die Verknüpfung der Verkehrsträger verbessern, indem wir bessere Informationen in Echtzeit zur Verfügung stellen. Im Rahmen der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) werden wir die internetbasierte Neuzulassung und Umschreibung einführen.

Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Wir wollen durch neue Open-DataAnwendungen die Mobilität der Menschen und den Transport der Waren vereinfachen. Gleichzeitig kann durch Open-Data Transparenz hergestellt und Betrug, z. B. durch Tachomanipulationen, wirksam bekämpft werden.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen sicher sein, dass ihre Daten jederzeit geschützt sind und nicht gegen ihre Interessen eingesetzt werden. Um beim automatisierten Fahren Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, werden wir einen Verordnungsentwurf im Bundestag vorlegen.

Luftverkehr Wir wollen faire Rahmenbedingungen im Einklang mit europäischen und internationalen Regelungen für die Luftverkehrswirtschaft. Dazu gehören die Umsetzung des Luftverkehrskonzeptes, die Entlastung unserer Flughäfen und Luftfahrtunternehmen von einseitigen nationalen Kosten. Damit haben wir bereits im letzten Jahr begonnen.

Die bedarfsgerechte Kapazitätserweiterung der Flughäfen muss auch in Zukunft möglich sein. Die Luftverkehrswirtschaft ist aufgefordert, den durch Emissionen verursachten Nachteilen wirksam zu begegnen.

Luftsicherheitskontrollen sind eine hoheitliche Aufgabe. Daher soll der Staat mehr strukturelle Verantwortung und Anteile der in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für die Sicherheit der Menschen beim Fliegen übernehmen. Wir werden gleichzeitig die bestehende Organisation und Aufgabenwahrnehmung und -verteilung für die Luftsicherheit begutachten und konzeptionelle Vorschläge erarbeiten lassen, um diese in Deutschland einheitlicher und effizienter zu gestalten.

Wir befürworten den Beschluss zur weltweiten Einführung des Klimaschutzinstruments CORSIA durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) ab 2020. Innovative Luftverkehrstechnologien werden wir fördern. Wir werden uns national, europäisch und international dafür einsetzen, dass die Emissionen des Luft- und insbesondere Seeverkehrs gesenkt werden und beide Sektoren zu den internationalen Klimazielen beitragen. Den Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug des Luftfahrtforschungsprogramms (LUFO) wollen wir weiter ausbauen und mehr finanzielle Mittel zur Verbesserung der Erforschung und Erprobung alternativer Treibstoffe im Luftverkehr bereitstellen, dazu gehört auch die Ausstattung von Flughäfen mit Landstrom. Für den Luftverkehr wollen wir die Forschung und Entwicklung zur Herstellung und Nutzung von alternativen, strombasierten Kraftstoffen vorantreiben und fördern.

Wir wollen die industriepolitische Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Luftfahrt und Gewerkschaften zur Stärkung von Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtstandorts Deutschland institutionalisieren und mit einer regelmäßigen BundLänder-Konferenz begleiten.

Die Sicherheit der Menschen muss auch bei zunehmender kommerzieller und privater Nutzung von Drohnen gegeben sein. Den rechtlichen Rahmen werden wir weiterentwickeln. Wir setzen dabei insbesondere auf eine Registrierungspflicht, vereinfachte Zulassungsverfahren und technische Neuerungen (z. B. Geofencing). Wir wollen auf die Deutsche Flugsicherung einwirken, die Treibstoffschnellablässe zeitnah auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Wir halten an der Beteiligung des Bundes am Flughafen Köln-Bonn fest. Alle Beteiligten sind aufgefordert, an einer zügigen Fertigstellung des neuen Hauptstadtflughafens BER mitzuwirken.

Wir werden die Genehmigungsdauer für Ein- und Ausflüge von Ad-hocFrachtchartern deutlich verkürzen. Hierfür werden wir das Luftfahrtbundesamt stärken. Für den Flughafen Leipzig-Halle wollen wir die Frachtfluglanderechte erweitern und diesen generell als Landepunkt für den Luftfrachtverkehr in die assoziierten Dokumente und damit in die Luftverkehrsabkommen aufnehmen.

Wir unterstützen den Novellierungsvorschlag der EU-Kommission für die europäische Fluggastrechte-Verordnung.

Schifffahrt Das Gesamtsystem aus Häfen und Wasserstraßen werden wir durch eine bessere konzeptionelle Vernetzung nachhaltig stärken. Zur Förderung des maritimen Standortes wollen wir die Förderinstrumente evaluieren und weiterentwickeln. Das nationale Hafenkonzept wollen wir konsequent umsetzen. Das Deutsche Maritime Zentrum (DMZ) wird als zentraler Ansprechpartner etabliert.

Wir werden das Maritime Bündnis unter Einbeziehung der Gewerkschaften stärken. Wir werden in Deutschland maritimes Know-how erhalten und dazu die maritime Ausbildung stärken. Die Auswirkungen der Entlastungsoffensive für die deutsche Flagge werden evaluiert. Bei Bedarf wollen wir das Gesamtpaket – einschließlich der Ausbildungsplatzförderung – anpassen. Die Optimierung und Modernisierung der Flaggenstaatverwaltung werden wir weiter voranbringen. Dazu gehört sowohl die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der bisherigen Strukturen als auch die komplett elektronische Abwicklung der Verfahren bis 2020 sowie die dringend notwendige Modernisierung des Schifffahrtsrechts.

Auf nationaler Ebene wollen wir unsere technologieoffenen Initiativen zugunsten alternativer Antriebe und Energiequellen in der Schifffahrt und in den Häfen (LNG, Wasserstoff/Brennstoffzelle, Methanol, Elektromobilität) verstärken und verstetigen.

Im Hafenbereich gehören die Absenkung der EEG-Umlage und der Einsatz energieeffizienter Fahrzeuge dazu. Wir stellen flächendeckend Landstrom für die deutschen Häfen zur Verfügung. Wir setzen uns für eine europaweit einheitliche Nutzungspflicht ein. Der einheitlichen Rechtsanwendung und dem entsprechenden Genehmigungsmanagement beim Thema LNG kommt in den Häfen hohe Bedeutung zu.

Wir wollen digitale Technologien und den automatisierten Betrieb in der Schifffahrt, den Häfen und der maritimen Lieferkette vorantreiben (z. B. digitales Testfeld Hamburger Hafen).

Das Förderprogramm Innovative Hafentechnologien wollen wir über 2020 hinaus verlängern. Unser Ziel ist, dass die Häfen ihre Stärken künftig gemeinsam noch besser nutzen – beispielsweise als „German Ports“.

Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt wollen wir die Befahrensabgaben für die Nutzung der Binnenwasserstraßen (ausgenommen der Nord-Ostsee-Kanal – NOK) abschaffen.

Das Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen“ wollen wir fortsetzen und ausbauen. Fördern wollen wir zudem alternative Antriebe in der Seeund Binnenschifffahrt sowie Pilotprojekte für alternative Antriebskonzepte und Kraftstoffe. Gemeinsam mit dem Gewerbe werden wir einen „Masterplan Binnenschifffahrt“ entwickeln. Wichtige Bestandteile werden die Modernisierung und Umweltfreundlichkeit der Flotte, Anreizsysteme sowie Infrastruktur/Logistik sein. Wir wollen ein Konzept einer Gebührenstaffelung zur Förderung einer modernen und nachhaltigen Flotte vorlegen. Wir werden die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) zügig umsetzen.

Für die Nutzung der Wasserstraßen und Häfen braucht es zudem klare und verständliche Rechtsregelungen, die wir u. a. durch ein modernes Schifffahrtsgesetzbuch schaffen werden.

Für die ausschließlich dem Tourismus oder Sport dienenden Nebenwasserstraßen des Bundes wollen wir entsprechend der Befahrbarkeit neue Prioritäten setzen und diese unterstützen. Wir streben an, zusammen mit den Bundesländern und Regionen neue Konzepte für die einzelnen Wasserwege zu entwickeln.

Transport und Logistik Wir werden uns weiterhin für EU-weit einheitliche und faire Wettbewerbsbedingungen in der Logistik einsetzen und entsprechende Kontrollmechanismen optimieren.

Sozialbetrug und Sozialdumping darf es auf unseren Straßen nicht geben. Wir werden daher klarere Regelungen der Haftung entlang der Logistikkette entwickeln. In diesem Zusammenhang werden wir auch die EU-Initiative „Europe on the Move“ kritisch begleiten. Wichtige Kriterien dabei sind die Anwendung der Entsenderichtlinie für Lkw-Fahrer und der Mindestlohnregelungen. Die Kabotage darf dabei nicht weiter ausgeweitet werden. Wir werden wirksame Instrumente zur Kontrolle der Kabotage schaffen. Auch Transporter im gewerblichen Güterverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen müssen künftig den Bedingungen des Güterkraftverkehrsrechts unterliegen.

Wir wollen den kombinierten Verkehr weiter stärken.

Die führende Position des Güterverkehr- und Logistikstandorts Deutschland wollen wir mit einem „Innovationsprogramm Logistik 2030“ sichern. Auch wollen wir das Netzwerk Güterverkehr und Logistik stärken und die Vermarktungsoffensive „Logistics made in Germany“ fortsetzen. Wir unterstützen eine Ausbildungsinitiative für Berufskraftfahrer.

Die Mautharmonisierung bleibt Bestandteil unserer Nutzerfinanzierung. Mit der Branche werden wir gezielte Maßnahmen ergreifen, um dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen. Zur besseren Kontrolle setzen wir uns auf europäischer Ebene für die Einführung eines europaweiten elektronischen Frachtbriefs ein. Außerdem wollen wir die Kontrollbehörden im Straßengüterverkehr, insbesondere das Bundesamt für Gü- terverkehr, aufgabenadäquat besser personell ausstatten.

Die Genehmigungspraxis für Schwer- und Großraumtransporte werden wir beschleunigen und verbessern.

Zur verkehrssicheren Abwicklung des Verkehrs auf unseren Autobahnen gehört auch die bedarfsgerechte Bereitstellung von Stellplätzen für den Güterkraftverkehr, damit die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden können. Wir wollen deshalb weiterhin in den Ausbau des Parkplatzangebotes für Lkw auf den Rastanlagen der Bundesautobahnen investieren.

Zudem wollen wir strategische Forschungs- und Demonstrationsprojekte zu innovativen Mobilitäts- und Logistikkonzepten fördern.

Forschung und Entwicklung Die von der Bundesregierung geförderte Mobilitätsforschung wird künftig verstärkt die gesamte Breite von Mobilitätsangeboten auch unter klimapolitischen sowie gesellschafts- und sozialwissenschaftlichen Aspekten betrachten. Für mehr Effizienz wollen wir Mobilitätsforschung im zuständigen Ministerium für Verkehr bündeln.

Wir wollen ein eigenständiges Forschungsprogramm für den Schienenverkehr schaffen und ergreifen die Initiative zur Etablierung eines deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung, das als eine praxisorientierte, technisch-wissenschaftliche Forschungseinrichtungen aufgebaut werden soll. Zudem wollen wir die Lärmforschung an der Schiene fördern und ein Pilotprojekt „LärmLab 21“ in mehreren lärmbelasteten Regionen einrichten, um Verfahren für einen besseren Lärmschutz zu testen und einen intensiveren Dialogprozess mit allen Beteiligten anzustoßen.

Zur Erforschung und Eindämmung von Weltraumwetterrisiken auf unsere technische Infrastruktur wollen Bund und Länder am Aufbau eines globalen Weltraumwetterzentrums unter Zuhilfenahme bestehender Strukturen mitwirken.

5. Landwirtschaft und Ernährung

Unser Ziel ist eine nachhaltige flächendeckende Landwirtschaft – sowohl ökologisch als auch konventionell. Nachhaltige Landwirtschaft und Naturschutz sind keine Gegensätze. Wir wollen eine multifunktional ausgerichtete, bäuerlich-unternehmerische, familiengeführte und regional verwurzelte Landwirtschaft erhalten. Der gesellschaftlich geforderte Wandel in der Landwirtschaft und die veränderten Erwartungen der Verbraucher bedürfen einer finanziellen Förderung – national wie europäisch.

Gemeinsame Europäische Agrarpolitik Dafür bedarf es einer Weiterentwicklung und Neujustierung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP). Wir streben eine Haushaltsausstattung im bisherigen Volumen auf EU-Ebene an. Aber die Förderstrukturen nach 2020 müssen gezielter und einfacher als bisher ausgerichtet werden. Wir wollen weniger Bürokratie und mehr Effizienz für eine marktfähige Landwirtschaft, die gesunde Lebensmittel nachhaltig produziert. Insofern sind besonders Tier-, Natur- und Klimaschutz sowie die Wahrung sozialer Standards im öffentlichen Interesse auch öffentlich zu fördern. Die Verwendung der Mittel soll neben der Einkommensstabilisierung besser auf diese Ziele ausgerichtet werden. Dabei achten wir auch auf ertragsschwache Standorte mit geringen Bodenwerten.

Förderung der ländlichen Entwicklung Wir wollen lebenswerte und attraktive ländliche Räume. Gerade mit Blick auf die Herausforderungen von Demografie und Daseinsvorsorge wird die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) bei finanzieller Stärkung um ländliche Entwicklung ergänzt. Die Mittel sind im bisherigen Maße übertragbar. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse wollen wir mit einem erweiterten Förderrahmen erreichen und dabei auch das Ehrenamt stärken. Wir wollen einen GAK-Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ einsetzen. Den Sonderrahmenplan Hochwasser- und Küstenschutz wollen wir fortführen und an die Herausforderungen des Klimawandels anpassen.

Gentechnik Patente auf Pflanzen und Tiere lehnen wir ab. Ebenso das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung. Wir halten an der Saatgutreinheit fest. Ein Gentechnikanbau-Verbot werden wir bundesweit einheitlich regeln (Opt-Out-Richtlinie der EU). Im Anschluss an die noch ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen molekularbiologischen Züchtungstechnologien werden wir auf europäischer oder gegebenenfalls nationaler Ebene Regelungen vornehmen, die das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit gewährleisten.

Ökologische Landwirtschaft und Eiweißstrategie stärken Ausgehend von der Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau werden wir den Ökolandbau weiter ausbauen, um einen Flächenanteil von 20 Prozent nachfrageorientiert und bei Ausbau der Forschung bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Wir wollen im Rahmen der Modell- und Demonstrationsprojekte (Best-Practice) Vorhaben zur regionalen Wertschöpfung und Vermarktung fördern, z. B. Netzwerk Solidarische Landwirtschaft (Solawi).

Die Attraktivität des Anbaus von Eiweißpflanzen wollen wir im Rahmen der Weiterentwicklung der Eiweißpflanzenstrategie erhöhen. Dauergrünland werden wir als Beitrag zum Klimaschutz weiter effektiv schützen. Die Fünfjahresfrist zur Umwandlung von Ackergras in Dauergrünland werden wir überprüfen.

Wir wollen Initiativen für nachhaltige, entwaldungsfreie Lieferketten von Agrarrohstoffen, z. B. Palmöl, Kakao und Soja, unterstützen.

Aus Gründen des Klimaschutzes werden wir die Beihilfefähigkeit oder andere Formen der finanziellen Unterstützung von klimafreundlichen Paludikulturen prüfen.

Ackerbaustrategie und Insektenschutz Die Umsetzung der Ackerbaustrategie für u. a. umwelt- und naturverträgliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln werden wir gemeinsam mit der Landwirtschaft vornehmen und adäquat mit Fördermitteln für Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie und insbesondere des Insektenschutzes untersetzen. Dabei liegt uns der Schutz der Bienen besonders am Herzen. Wir legen diese Strategien bis Mitte der Legislaturperiode vor.

Die an der Pflanzenschutzmittel-Zulassung beteiligten Behörden statten wir mit zusätzlichem Personal aus, um die Zulassungsverfahren zügig durchführen zu können. Wir sorgen für eine bessere Transparenz der Zulassungsverfahren für Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel auf EU- und nationaler Ebene. Wir werden die Forschung verstärken, um die Bandbreite innovativer und vorhandener Pflanzenschutzmittel – auch im ökologischen Landbau – zu erweitern. Wir beziehen in diese Strategie auch den Garten- und Weinbau sowie die Forstwirtschaft mit ein. Wir werden die Ackerbaustrategie durch ein Innovationsprogramm für digital-mechanische Methoden, z. B. zur Unkrautbekämpfung und Bodenlockerung, ergänzen. Dies soll dazu beitragen den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln wirksam zu reduzieren.

Chancen der Digitalisierung nutzen Mit einer fortschrittlichen Digitalisierungspolitik werden wir die Zukunftschancen unserer Land- und Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie der Fischerei verbessern. Wir werden die Potenziale der Digitalisierung in der landwirtschaftlichen Produktion, beispielsweise zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, des Medikamenteneinsatzes in der Tierhaltung sowie die Erhebung meldepflichtiger Angaben fördern. Hier begleiten wir das Thema Datenschnittstelle und standardisierter Datenformate. Die mit öffentlichen Mitteln erzeugten Daten müssen kostenlos und in geeigneten Formaten zur Verfügung gestellt werden. Dazu müssen Rahmenbedingungen für eine gemeinsam getragene Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft entwickelt werden. Wir werden verhindern, dass sensible Daten und andere betriebsspezifische Daten unkontrolliert an Dritte weitergegeben werden.

Grüne Berufe sollen attraktiver und zukunftsfähiger werden. Insbesondere im Bereich der Digitalisierung in der Land- und Forstwirtschaft werden wir in Kooperation mit den Ländern, dem Berufsstand und den Sozialpartnern eine Aus-, Fort- und Weiterbildungsstrategie entwickeln.

Tierschutz, Tierwohllabel und Nutztierhaltung – Deutschland soll beim Tierschutz eine Spitzenposition einnehmen. Die Erkennbarkeit von tierischen Lebensmitteln, die über die gesetzlichen Vorgaben der Haltung hinausgehen, wollen wir verlässlich, einfach und verbraucherfreundlich gestalten. Dazu brauchen wir den mehrstufigen Aufbau einer staatlichen Kennzeichnung anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch aus besserer Tierhaltung (Tierwohllabel) und schaffen dafür bis zur Mitte der Legislaturperiode die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen. Der Mehraufwand soll honoriert werden.

Wir entwickeln die nationale Nutztierstrategie weiter, die den Tier- und Umweltschutz genauso beachtet wie die Qualität bei der Erzeugung und Marktorientierung. Um das Ziel der Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung zu erreichen, sind Investitionen und Offenheit für die Modernisierung tierwohlorientierter Ställe der Zukunft notwendig. Dabei werden wir die Landwirtinnen und Landwirte unterstützen. Wir wollen einen Bestandsschutz genehmigter Tierhaltungsanlagen bei Modernisierungsmaßnahmen zu Tierwohlzwecken. Wir werden ein bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Tierhaltungssysteme bei Nutz- und Heimtieren vorlegen und dabei auf die Besonderheiten kleiner und mittlerer Hersteller und ihre Innovationsfähigkeit Rücksicht nehmen.

Wir werden Lücken in den Haltungsnormen im Tierschutzrecht schließen. Ziel ist es, wie beim Schnabelkürzen bei Legehennen, in der Nutztierhaltung auf nicht-kurative Eingriffe zu verzichten. Das Töten von Eintagsküken werden wir bis zur Mitte der Legislaturperiode beenden. Hierzu wollen wir die Beratung und Forschung verstärken sowie spezifische Ausstiegsszenarien entwickeln. Zusätzlich zu den bestehenden Wegen sollen für weitere tierschutz- und praxisgerechte Alternativen zur Ferkelkastration die rechtlichen Voraussetzungen auf wissenschaftlicher Grundlage geschaffen werden.

Die intensiven Bemühungen zur Erforschung und Anwendung von Ersatzmethoden für Tierversuche wollen wir fortführen. Wir haben in verschiedenen Bereichen Herausforderungen im Tierschutz (Wildtier- und Exotenhaltung, Qualzuchten, Tierbörsen, Internet und Versandhandel von lebenden Heimtieren, illegaler Welpenhandel, Situation der Tierheime und Heimtierzubehör). Das für Tierschutzfragen zuständige Ministerium wird bis zur Mitte der Legislaturperiode Vorschläge für konkrete Maß- nahmen bis hin zu Verboten zur Verbesserung des Tierschutzes in diesen Bereichen vorlegen.

Wir setzen den Weg der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung im Sinne der „Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie“ (DART 2020) und des OneHealth-Ansatzes konsequent fort und nehmen gegebenenfalls Anpassungen auf Basis von europäischen Vorgaben und wissenschaftlicher Evaluation vor.

Wir setzen uns auf europäischer Ebene dafür ein, dass die Tiertransportzeiten verkürzt werden und fordern die EU-Kommission auf, Lebendtiertransporte effektiver zu kontrollieren.

Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden.

Die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Tierarzneimittel, einschließlich der Zulassung von Tierarzneimitteln führen wir zusammen.

Viele Infektionskrankheiten bedrohen die Tiergesundheit und können erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Die diesbezügliche Forschung werden wir verstärken. Wir ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um diese Krankheitserreger frühzeitig erkennen und bekämpfen zu können. Die Organisation der Tierseuchenvorsorge und -bekämpfung in Deutschland werden wir überprüfen und mit den Ländern optimieren.

Flächenschutz Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.

Die Bundesregierung unterstützt die Bundesländer bei der Novellierung bodenrechtlicher Vorgaben mit dem Ziel einer ausgewogenen Agrarstruktur und der Abwehr außerlandwirtschaftlicher Investitionen. In diesem Zusammenhang sind die Regelungen zur Vergabe der noch verbliebenen Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) zu überarbeiten. Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer sind dabei besonders zu berücksichtigen.

Wir prüfen die Grundlage für eine finanzielle Beteiligung betroffener Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer an der Wertschöpfung des Netzausbaus, gegebenenfalls sind wiederkehrende Zahlungen eine Option.

Wald und Forstwirtschaft Die multifunktionale Forstwirtschaft ist eine wichtige Landnutzungsform in Deutschland. Mit der Charta für Holz 2.0 wollen wir unsere auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit ausgerichtete Forstpolitik weiter ausbauen. Wir wollen die Waldstrategieals zentrale Leitlinie, ergänzt durch den Gedanken der Biodiversität, fortführen. Wir wollen ein Kompetenzzentrum für Wald und Holz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einrichten. Im Rahmen aller Aktivitäten gegen die Klimaveränderungen muss die Forst- und Holzforschung zukünftig ein Schwerpunkt der öffentlichen Forschungsförderung sein. Gemeinsame internationale Aktivitäten sollen gefördert werden.

Jagd Wir erkennen die Jagd als nachhaltige Nutzungsform an und wollen sie weiterhin stärken. Wir werden bundeseinheitliche Regelungen für eine Zertifizierung von Jagdmunition mit optimaler Tötungswirkung bei gleichzeitiger Bleiminimierung, einen Schießübungsnachweis, die Jäger- und Falknerausbildung sowie -prüfung schaffen.

Weinbau Damit die deutsche Weinwirtschaft auch in Zukunft gut aufgestellt bleibt und die typischen deutschen Kulturlandschaften erhalten werden, setzen wir die Änderungen im europäischen Weinbezeichnungsrecht um. Vor dem Hintergrund des internationalen Wettbewerbs fördern wir die qualitätsorientierte Herkunftsprofilierung, den internationalen Schutz dieser Bezeichnungen und die nachhaltige Entwicklung im Weinbau, insbesondere in Steil- und Steilstlagen. Die Ausweitung von Rebpflanzrechten soll weiterhin restriktiv gehandhabt werden.

Gartenbau Wir stärken die Betriebe im Gartenbausektor, wollen das Bundesprogramm Energieeffizienz fortführen und erarbeiten eine Torfschutzstrategie mit dem Ziel, klimafreundliche Alternativen zur Minderung der Torfanteile zur Verfügung zu stellen.

Fischerei, Angeln und Aquakultur Wir wollen auch nach dem Brexit eine nachhaltige Fischerei in der Nord- und Ostsee erhalten und legen besonderen Wert auf die Meeresumwelt und den Schutz der Bestände. Wir wollen die nachhaltige Fischerei auf dem Meer und im Binnenland sowie die Aquakultur in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärken und als moderne nachhaltige Nutzung voranbringen.

Weidetierhaltung Die Weidetierhaltung ist aus ökologischen, kulturellen und sozialen Gründen sowie zum Erhalt der Artenvielfalt und Kulturlandschaft zu erhalten. Im Umgang mit dem Wolf hat die Sicherheit der Menschen oberste Priorität. Wir werden die EUKommission auffordern, den Schutzstatus des Wolfs abhängig von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um die notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können. Unabhängig davon wird der Bund mit den Ländern einen geeigneten Kriterien- und Maßnahmenkatalog zur Entnahme von Wölfen entwickeln. Dazu erarbeiten wir mit der Wissenschaft geeignete Kriterien für die letale Entnahme. Wir wollen, dass Wölfe, die Weidezäune überwunden haben oder für den Menschen gefährlich werden, entnommen werden.

Bioenergie Die Bioenergie trägt zur Erreichung der Klimaziele im Energie- und Verkehrssektor bei. Den Bestand von Bioenergieanlagen wollen wir im Zuge der Ausschreibungen weiterentwickeln. Die Reststoffverwertung werden wir verstärken und den Einsatz von Blühpflanzen erhöhen.

Milch Die Milcherzeugung hat eine herausragende Bedeutung für die deutsche Landwirtschaft, vor allem mit Blick auf eine flächendeckende Grünlandbewirtschaftung. Wir wollen Maßnahmen und Instrumente entwickeln, um auf schwere Krisen auf dem Milchmarkt zukünftig besser vorbereitet zu sein. Insbesondere die Modernisierung der Lieferbeziehungen halten wir hier für einen wichtigen Schritt.

Agrarsoziale Sicherung Wir bekennen uns zum eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystem und wollen ein leistungsfähiges, bezahlbares System erhalten.

Internationaler Agrarhandel Etwa ein Drittel der Erzeugung der deutschen Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus wird exportiert. Wir wollen deshalb die Unterstützung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft bei der Erschließung kaufkräftiger internationaler Märkte weiter ausbauen.

Fairer Handel bedingt einen Ausgleich ökonomischer, ökologischer und sozialer Fragen. In Deutschland erzeugte landwirtschaftliche Produkte dürfen nicht zu Lasten der Entwicklungsländer produziert und exportiert werden. Wir wollen die internationale land- und ernährungswirtschaftliche Projekt- und Forschungszusammenarbeit sowie die Kooperation mit internationalen Organisationen, insbesondere mit der FAO und OIE, im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft verstärken.

Ernährung und gesundheitlicher Verbraucherschutz Wir wollen vom Acker bis zum Teller einen gesundheitserhaltenden und nachhaltigen Lebensstil fördern, ernährungsmitbedingte Krankheiten bekämpfen und den gesundheitlichen Verbraucherschutz stärken. In Deutschland nehmen gesundheitliche Risiken wie Übergewicht, Fettleibigkeit und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu. Dies hat große negative Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen und verursacht hohe Kosten für das Gesundheits- und Sozialsystem. Wir wollen die Wertschätzung für Lebensmittel in der Gesellschaft erhöhen. Lebensmittel haben ihren Wert und sollten nicht als Lockangebote verkauft werden. Wir wollen dazu beitragen, die Vielfalt von Erzeugern – insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen – und hochwertigen Lebensmitteln zu erhalten und die Lebensmittelverschwendung einzudämmen. Neugründungen im Lebensmittelbereich werden wir unterstützend begleiten. Der Ernährungsbildung messen wir großen Wert bei.

Gesunde Ernährung Der bewährte Aktionsplan „In FORM“ soll auf Grundlage der laufenden Evaluierung mit dem Fokus auf die ersten 1000 Tage im Leben und die besonderen Bedürfnisse von Kindern sowie Seniorinnen und Senioren weiterentwickelt werden.

Für die Nationale Reduktionsstrategie für Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten werden wir 2018 gemeinsam mit den Beteiligten ein Konzept erarbeiten, und dies mit wissenschaftlich fundierten, verbindlichen Zielmarken und einem konkreten Zeitplan versehen. Gemeinsam mit dem Lebensmittelhandwerk werden wir die Möglichkeiten einer praktikablen Umsetzung in diesem Bereich gewährleisten. Wir werden dabei gerade die Belange handwerklicher Betriebe im Blick haben.

Transparenz und Information für Verbraucherinnen und Verbraucher soll durch eine verständliche und vergleichbare Lebensmittelkennzeichnung gewährleistet werden, um eine ausgewogene Ernährung zu erleichtern. Wir werden das Nährwertkennzeichnungssystem für verarbeitete und verpackte Lebensmittel weiterentwickeln, indem das Verhältnis zur Referenzzahl gegebenenfalls vereinfacht visualisiert wird. Wir lehnen uns dabei an bereits bestehende Systeme an. Dazu werden wir Erkenntnisse aus dem Bericht der EU-Kommission zur Evaluierung bestehender freiwilliger Kennzeichnungssysteme und deren Wirkungen berücksichtigen. Wir werden darauf basierend ein Modell in Zusammenarbeit mit Lebensmittel- und Verbraucherverbänden unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen bis zum Sommer 2019 erarbeiten und unter Beachtung der EU-rechtlichen Situation einführen.

Soweit die EU-Kommission im Rahmen ihres REFIT-Programms Nährwertprofile vorlegen sollte, müssen diese traditionelle Lebensmittel und Ernährungsgewohnheiten der Bevölkerung hinreichend berücksichtigen.

Wir streben auf europäischer Ebene rechtlich verbindliche Kriterien für die Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln an.

Bestehende Herkunftskennzeichnungen und das Regionalfenster sollen evaluiert und EU-Rechts-kompatibel weiterentwickelt und gegebenenfalls ergänzt werden. Es wird geprüft, inwieweit die Herkunftskennzeichnung im Lichte der EU-Entscheidung auf alle verarbeiteten tierischen Produkte ausgeweitet werden kann.

Der Bund unterstützt die Länder, damit die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) als Mindeststandards flächendeckend in Schulen, Kitas und in der Gemeinschaftsverpflegung eingeführt werden. Dies erfolgt über die stärkere Unterstützung der Schulvernetzungsstellen und den Ausbau des „Nationalen Qualitätszentrums für Ernährung in Kita und Schule“ (NQZ).

Die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung werden wir gezielt weiterverfolgen und dabei die gesamte Wertschöpfungskette einbeziehen. Für die Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle in der Lebensmittelwirtschaft werden wir mit den Beteiligten Zielmarken vereinbaren. Die Initiative „Zu gut für die Tonne“ wird mit den Ländern zu einer nationalen Strategie weiterentwickelt. Wir werden das Mindesthaltbarkeitsdatum überprüfen, um die Verschwendung von Lebensmitteln zu vermeiden. Wir fördern auch die Einführung intelligenter Verpackungen.

Lebensmittelsicherheit Wir streben nach dem zu erwartenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Normenkontrollklage eine rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten Verstö- ßen gegen die Lebensmittelsicherheit im Sinn von § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) auf Grundlage eines einheitlichen Bußgeldkataloges an.

Wir werden eine Regelung schaffen, die eine übersichtliche und eindeutige Verbraucherinformation zu Hygiene und Lebensmittelsicherheit gewährleistet und den Betrieben auf freiwilliger Basis die Möglichkeit bietet, die Kontrollergebnisse darzustellen. Gleichzeitig wird im Rahmen der Änderung des LFGB klargestellt, dass in Bezug auf die Veröffentlichung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen Raum für landesrechtliche Regelungen bleibt.

Wir überprüfen auf Basis des Gutachtens des Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung („Engels-Gutachten“) die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes von Bund und Ländern mit dem Ziel, Schwachstellen zu beseitigen. Die Befugnisse der Lebensmittelkontrolleure müssen an den Internethandel mit Lebensmitteln angeglichen werden.

Den Prozess der Vernetzung der Länderkontrollinstanzen mit dem Bund setzen wir fort, damit die Entwicklung einheitlicher Standards, einer sachgerechten Kontrolldichte sowie die schnelle Reaktion im Krisenfall weiter verbessert werden kann. Die Plattform www.lebensmittelwarnung.de wird im Zusammenwirken mit den Ländern verbraucherfreundlich überarbeitet.

Werbung An Kinder gerichtete Werbung bedarf der kritischen Beobachtung. Wir unterstützen die EU-Kommission bei der Umsetzung der „Audiovisuellen Mediendienst Richtlinie“, damit auf europäischer Ebene Verhaltensregeln umgesetzt werden, die einen verantwortlichen Umgang der Wirtschaft mit an Kinder gerichteter Werbung beinhalten.

Forschung Wir wollen eine Bündelung und Verstärkung der Forschungsaktivitäten im Bereich gesunde Ernährung. Zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Vergiftungen richten wir beim Bundesinstitut für Risikobewertung ein nationales Vergiftungsregister ein.

Das Nationale Referenzzentrum für die Echtheit und Integrität der Lebensmittelkette wollen wir planmäßig ausbauen.

VII. Soziale Sicherheit gerecht und verlässlich gestalten

1. Rente

Die Rente muss für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein. Dazu gehören die Anerkennung der Lebensleistung und ein wirksamer Schutz vor Altersarmut.

Rentenniveau bis 2025 sichern (Anm. der Redaktion)

Vertrauen in die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein hohes Gut in unserem Sozialstaat. Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 absichern und bei Bedarf durch Steuermittel sicherstellen, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird. Für die Sicherung des Niveaus bei 48 Prozent werden wir in 2018 die Rentenformel ändern und parallel dazu eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ einrichten, die sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025 befassen wird. Kurzanalyse Die gesetzliche Rente soll bis 2025 auf dem heutigen Niveau von 48 Prozent des Durchschnittslohns gesichert werden – gleichzeitig soll der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Geringverdiener mit mindestens 35 Beitragsjahren bekommen eine Grundrente, die zehn Prozent über der Soziallhilfe liegt. Für Selbstständige wird eine Altersversorgung vorgeschrieben. Und die Mütterrente wird noch einmal aufgestockt. Allerdings: 2013 ließ es die Koalition bei der Rente richtig krachen, diesmal täuscht der Schein. Die Grundrente im Alter hatten Union und SPD schon vor vier Jahren vereinbart, aber nicht umgesetzt. Die Renten-Garantie für 2025 wird bei halbwegs guter Konjunktur ohne Eingriffe erreicht. Die großen Probleme drohen erst Ende des nächsten Jahrzehnts – da bleibt die Koalition mangels Einigkeit alle Antworten schuldig. Den Streit verlagern Union und SPD in eine Kommission.

Sie soll eine Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag vorlegen. Dabei streben wir eine doppelte Haltelinie an, die Beiträge und Niveau langfristig absichert. Die Rentenkommission soll ihren Bericht bis März 2020 vorlegen. Ihr sollen Vertreter der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft angehören. Die Rentenkommission soll die Stellschrauben der Rentenversicherung in ein langfristiges Gleichgewicht bringen sowie einen Vorschlag unterbreiten, welche Mindestrücklage erforderlich ist, um die ganzjährige Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern.

Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden.

Die Grundrente gilt für bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug der „Grundrente“ ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung.

Die Abwicklung der „Grundrente“ erfolgt durch die Rentenversicherung. Bei der Bedürftigkeitsprüfung arbeitet die Rentenversicherung mit den Grundsicherungsämtern zusammen.

Wir wollen, dass der Bezug sozialer staatlicher Leistungen und der neu geschaffenen Grundrente nicht dazu führt, dass selbstgenutztes Wohneigentum aufgegeben werden muss. Dazu werden wir die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende überarbeiten, angleichen und so ändern, dass Bezieher sozialer staatlicher Leistungen in ihrem Wohneigentum wohnen bleiben können.

Wir werden diejenigen besser absichern, die aufgrund von Krankheit ihrer Erwerbstä- tigkeit nicht mehr nachgehen können. Wir wollen die Anhebung der Zurechnungszeiten beschleunigen, indem wir das jetzt vorgesehene Alter von 62 Jahren und drei Monaten in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate anheben. Danach wird die Zurechnungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das Alter 67 angehoben.

Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln und gerechter gestalten. Es ist ein Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft anzustoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts.

Wir werden eine säulenübergreifende Renteninformation einführen, mit der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können. Die säulenübergreifende Renteninformation soll unter Aufsicht des Bundes stehen.

Wir wollen Möglichkeiten und Anreize zum freiwilligen längeren Arbeiten und damit auch das Angebot der „Flexi-Rente“ nachhaltig gestalten.

Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können. Wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen. Zudem werden wir die Mindestkrankenversicherungsbeiträge für kleine Selbstständige reduzieren. Die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge sollen gründerfreundlich ausgestaltet werden.

Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor 1992 haben wir einen ersten Schritt getan. Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Wir wollen die „Mütterrente II“ einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Entgeltpunkt pro Kind sollen für Mütter und Väter gelten, die drei und mehr Kinder erzogen haben.

Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte – in Stadt und Land gleichermaßen – wird bei Minijobs von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2022, von 15 auf 5 Prozent abgesenkt.

Wir wollen schrittweise einen höheren Anteil bei den Erstattungen an die Rentenversicherung für die Ansprüche aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR übernehmen und damit die ostdeutschen Bundesländer entlasten (AAÜG).

Wir wollen die Rehabilitation in der Rentenversicherung weiter stärken und die in der vergangenen Legislaturperiode eingeführten Verbesserungen weiterentwickeln.

Für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess wollen wir einen Ausgleich durch eine Fondslösung schaffen. Entsprechendes wollen wir auch für die Gruppe der Spätaussiedler und der jüdischen Kontingentflüchtlinge prüfen.

2. Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Mit dem Bundesteilhabegesetz haben wir einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention getan. Seine Umsetzung werden wir in den kommenden Jahren intensiv begleiten und gleichzeitig die Teilhabe weiter fördern.

Teilhabe an Arbeit Wir prüfen die Einführung eines Budgets für Ausbildung. Wir wollen zudem die Assistierte Ausbildung um zwei Jahre verlängern und weiterentwickeln. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit den Akteuren der Arbeitsmarktpolitik klären, wie Teilqualifizierungen einen Beitrag leisten können, auch Menschen mit Beeinträchtigungen, die als nicht ausbildungsfähig gelten, einen schrittweisen Einstieg in eine anerkannte Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBIG) oder § 42m Handwerksordnung (HwO) zu ermöglichen. Inklusionsbetriebe werden wir weiter fördern. Wir wollen die Werkstätten für behinderte Menschen unterstützen, ihr Profil entsprechend neuer Anforderungen weiterzuentwickeln und dem Wunsch der Menschen mit Behinderungen nach Selbstbestimmung Rechnung zu tragen.

Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit werden wir die Ursachen der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen genau analysieren und passgenaue Unterstützungsangebote entwickeln. Wir wollen die Meldepflicht an die Arbeitsagenturen für offene Stellen im öffentlichen Dienst, die von einem Menschen mit Schwerbehinderung besetzt waren, wiedereinführen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement wollen wir stärken. Für alle Menschen mit Behinderungen, ob im allgemeinen Arbeitsmarkt oder in Werkstätten beschäftigt, wollen wir den vollen Zugang zu medizinisch-beruflicher Rehabilitation verbessern. Wir sehen dabei insbesondere für Menschen mit psychischer Erkrankung einen Nachholbedarf.

Barrierefreiheit Wir wollen behinderungsgerechten, barrierefreien Wohnungsbau und barrierefreie Mobilität fördern, damit Menschen mit Behinderungen eine Wahl haben, wo und wie sie leben wollen. Wir wollen darüber hinaus Initiativen zu mehr Barrierefreiheit in Städten und Gemeinden stärken. Wir wollen Anreize auch durch Förderprogramme zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Kommunen setzen (z. B. Einsatz leichter Sprache und Gebärdendolmetscher, mobile sanitäre Anlagen, barrierefreie Veranstaltungen). Im Rahmen der Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden wir prüfen, wie Private, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen, angemessene Vorkehrungen umsetzen können. Ein erster Schritt wird den Gesundheitssektor betreffen.

Die Digitalisierung eröffnet neue Teilhabechancen insbesondere für sinnesbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen. Hier wollen wir einen Schwerpunkt im Nationalen Aktionsplan setzen.

Wir werden darauf hinwirken, dass die Produzenten der Medien ihren Verpflichtungen nachkommen, zugängliche und barrierefreie Angebote in Film, Fernsehen und Print anzubieten. Dabei haben die öffentlichen Medien eine Vorbildfunktion.

Unabhängige Teilhabeberatung Unabhängige Teilhabeberatung wollen wir durch eine Weiterführung der Finanzierung verlässlich schützen.

Politische Partizipation Unser Ziel ist ein inklusives Wahlrecht für alle. Wir werden den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden. Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag, in seinen aktuellen Beratungen zu Änderungen am Wahlrecht, dieses Thema entsprechend umzusetzen.

Schutz vor Gewalt Menschen mit Behinderungen werden besonders häufig Opfer von Gewalt in unterschiedlichster Form. Wir wollen die Aufklärung und Stärkung der Menschen fördern sowie Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen und eine Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten nach Übergriffen, z. B. in barrierefreien oder mit speziell geschultem Personal besetzten Frauenhäusern.

Schnittstellenklärung eingeschränkte bzw. dauerhafte Erwerbsminderung Die unterschiedliche Gewährung existenzsichernder Leistungen bei Menschen mit befristeter und dauerhafter Erwerbsminderung werden wir prüfen.

3. Reform des Sozialen Entschädigungsrechts

Wir wollen das Soziale Entschädigungsrecht (SER) reformieren. Dabei werden die Regelungen insbesondere an den Bedarfen der Opfer von Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrortaten ausgerichtet. Psychische Gewalt wird in den Gewaltbegriff einbezogen. Neue Leistungen der Sofort- bzw. Akuthilfen (u. a. Traumaambulanzen) werden schnell, niedrigschwellig und unbürokratisch zugänglich gemacht. Entschädigungszahlungen für Geschädigte und Hinterbliebene werden erhöht. Teilhabeleistungen werden künftig grundsätzlich ohne den Einsatz von Einkommen und Vermö- gen erbracht. Bei der Reform wird ein Bestandsschutz für die Kriegsopfer und ihre Angehörigen eingehalten.

Wir wollen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Opfern des Terrors realisieren. Dazu wird ein/e Beauftragte/r der Bundesregierung für die Belange von Terroropfern benannt.

Im Zuge der SER-Reform soll auch die Situation der Opfer sexueller Gewalt verbessert werden.

4. Gesundheit und Pflege

Kranke, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen müssen auf die Solidarität der Gesellschaft vertrauen können. Wir werden sicherstellen, dass alle auch zukünftig eine gute, flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung von Beginn bis zum Ende ihres Lebens erhalten, unabhängig von ihrem Einkommen und Wohnort. Das Patientenwohl ist für uns entscheidender Maßstab für gesundheitspolitische Entscheidungen, die Patientenorientierung ist unser Leitbild für das Gesundheitswesen. Die Zusammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitswesen müssen ausgebaut und verstärkt werden. Zur Erreichung einer sektorübergreifenden Versorgung wollen wir nachhaltige Schritte einleiten.

Pflege Eine gute und verlässliche Pflege ist für immer mehr Betroffene und ihre Angehörigen von zentraler Bedeutung. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir die Pflegeversicherung mit den Pflegestärkungsgesetzen grundlegend reformiert. Auch in den kommenden Jahren werden wir nicht nachlassen, die Pflege und die häusliche Versorgung zu verbessern, die Unterstützung für pflegende Angehörige auszubauen und die Arbeitsbedingungen von Fachkräften und Betreuern in der Pflege so attraktiv zu machen, dass ausreichend Menschen den Pflegeberuf ergreifen, beibehalten und damit die Versorgung sicherstellen. Dazu werden wir ein Sofortprogramm Pflege und darüber hinaus eine „Konzertierte Aktion Pflege“ zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Situation in der Pflege auf den Weg bringen.

Wir werden die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sofort und spürbar verbessern. Es werden Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege und im Krankenhausbereich ergriffen und dafür zusätzliche Stellen zielgerichtet gefördert. In der Altenpflege sollen die Sachleistungen kontinuierlich an die Personalentwicklung angepasst werden.

Bessere Pflege (Anm. der Redaktion)

In einem Sofortprogramm werden wir 8000 neue Fachkraftstellen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen schaffen. Der dafür erforderliche finanzielle Mehraufwand soll durch eine Vollfinanzierung aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgen. Dem Sofortprogramm werden weitere Schritte folgen. Kurzanalyse Die Betreuung in Pflegeheimen soll mit einem Sofortprogramm verbessert werden. 8000 neue Fachkraftstellen sind vereinbart, dazu die flächendeckende Anwendung von Tarifverträgen, um die Bezahlung der Altenpfleger in vielen Fällen zu erhöhen. Geplant sind auch verbindliche Personalschlüssel für die Altenheime. Mehr Tages-Betreuungseinrichtungen sollen Angehörige entlasten. Die Koalition packt ein drängendes Problem an, auch wenn die 8000 Stellen nicht reichen werden. Die Mehrkosten für die Pflegeversicherung dürften allerdings mittelfristig zu höheren Beiträgen führen.

Wir wollen in einer „Konzertierten Aktion Pflege“ eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Situation in der Altenpflege erreichen. Deshalb entwickeln wir verbindliche Personalbemessungsinstrumente, auch im Hinblick auf die Pflegesituation in der Nacht. Die „Konzertierte Aktion Pflege“ umfasst u. a. eine Ausbildungsoffensive, Anreize für eine bessere Rückkehr von Teil- in Vollzeit, ein Wiedereinstiegsprogramm, eine bessere Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten sowie eine Weiterqualifizierung von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern zu Pflegefachkräften.

Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen. Wir wollen angemessene Löhne und gute Arbeitsbedingungen in der Altenpflege. Dafür schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen. Im Krankenhausbereich werden wir eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen herbeiführen, verbunden mit der Nachweispflicht, dass dies auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Wir bitten die PflegemindestlohnKommission, sich zeitnah mit der Angleichung des Pflegemindestlohns in Ost und West zu befassen.

Wir werden die ambulante Alten- und Krankenpflege insbesondere im ländlichen Raum stärken. Dazu gehört u. a. eine bessere Honorierung der Wegezeiten, wenn die Versorgung nur mit längeren Anfahrtswegen sichergestellt werden kann.

Um Angehörige besser zu unterstützen, gehören insbesondere Angebote in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einer guten pflegerischen Infrastruktur. Wir wollen die o. g. Leistungen, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenfassen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann. Damit können wir erheblich zur Entbürokratisierung in der ambulanten Pflege beitragen, die häusliche Versorgung stärken und pflegende Angehörige entlasten. Wir werden die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege stärken, indem wir eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen. Um die Situation pflegender Angehöriger zu verbessern, werden sie einen Anspruch auf medizinisch erforderliche Rehabilitationsleistung nach ärztlicher Verordnung erhalten.

Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.

Wir wollen möglichst frühzeitig Pflegebedürftigkeit vermeiden. Dafür fördern wir den präventiven Hausbesuch durch Mittel des Präventionsgesetzes. Kommunen sollen mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Ausrichtung der pflegerischen Versorgungsangebote vor Ort im Rahmen der Versorgungsverträge erhalten.

Pflegebedürftige Menschen haben einen hohen Bedarf an medizinischen Leistungen. Die kassenärztlichen Vereinigungen und die Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, Kooperationsverträge abzuschließen.

Den Auftrag an Kassen und Krankenhäuser, Personaluntergrenzen für pflegeintensive Bereiche festzulegen, werden wir dergestalt erweitern, dass in Krankenhäusern derartige Untergrenzen nicht nur für pflegeintensive Bereiche, sondern für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden.

Sektorübergreifende Versorgung Die Zusammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitswesen müssen ausgebaut und verstärkt werden. Für eine sektorenübergreifende Versorgung wollen wir weitere nachhaltige Schritte einleiten, damit sich die Behandlungsverläufe ausschließlich am medizinisch-pflegerischen Bedarf der Patientinnen und Patienten ausrichten.

Wir werden eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag einrichten. Diese Arbeitsgruppe wird Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationä- ren und ambulanten Systems im Hinblick auf Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der telematischen Infrastruktur bis 2020 vorlegen. Dabei sollen Spielräume für regionale Ausgestaltungen ermöglicht werden.

Ambulante Versorgung Wir werden in einem Sofortprogramm die Leistungen und den Zugang zur Versorgung für gesetzlich Versicherte verbessern. Dazu werden die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter einer bundesweit einheitlichen, einprägsamen Telefonnummer von 8 bis 18 Uhr erreichbar sein und auch haus- und kinderärztliche Termine vermitteln.

Das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten wird von 20 auf 25 Stunden erhöht. Ärztinnen und Ärzte, die in wirtschaftlich schwachen und unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren, werden über regionale Zuschläge besonders unterstützt. Dazu werden die hausärztliche Versorgung und die „sprechende Medizin“ besser vergütet. Dies beinhaltet auch die koordinierenden Leistungen, inklusive der Terminvermittlung zum Facharzt.

Die Möglichkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Sicherstellung durch Eigeneinrichtungen zu gewährleisten, wird erweitert.

Wir werden weiterhin darauf drängen, dass die Bedarfsplanung zur Verteilung der Arztsitze kleinräumiger, bedarfsgerechter und flexibler gestaltet wird. In ländlichen oder strukturschwachen Gebieten entfallen Zulassungssperren für die Neuniederlassung von Ärztinnen und Ärzten. Die Bestimmung der von dieser Regelung erfassten Gebiete obliegt den Ländern.

Wir werden die Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen erhöhen, verbindlicher ausgestalten und im Verwendungszweck flexibilisieren. Die Länder erhalten ein Mitberatungs- und Antragsrecht in den Zulassungsausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Wir werden den Innovationsfonds über das Jahr 2019 mit einem Volumen vonMillionen Euro jährlich fortsetzen. Wir wollen gewährleisten, dass erfolgreiche Versorgungsansätze zügig in die Regelversorgung überführt werden. Eigene Modellprojekte des Bundesministeriums für Gesundheit wollen wir ermöglichen.

Wir wollen gezielt Volkskrankheiten wie Krebs, Demenz oder psychische Störungen bekämpfen. Dabei betonen wir die nationale Diabetesstrategie. Wir werden die Disease-Management-Programme weiter stärken, insbesondere durch eine Umsetzung der Programme für Rückenschmerz und Depressionen.

Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden wir von bisher 50 Prozent auf 60 Prozent erhöhen.

Zu einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung gehören für uns neben einer gut erreichbaren ärztlichen Versorgung auch eine wohnortnahe Geburtshilfe, Hebammen und Apotheken vor Ort.

Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.

Wir werden die Hospiz- und Palliativversorgung weiter stärken, insbesondere durch Kostenübernahme für die Koordination von Hospiz- und Palliativversorgungsnetzwerken sowie durch Verbesserungen bei der Versorgung von Kindern und in Altenpflegeeinrichtungen. Wir werden zeitnah überprüfen, ob die zuschussfähigen Leistungen bei den Hospizen angemessen erfasst sind.

Wir wollen prüfen, ob eine Herausnahme der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch eine entsprechende Klarstellung in § 69 Abs. 2 Satz 2 Sozialgesetzbuch V erforderlich ist.

Wir werden die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung stärken, deren Unabhängigkeit gewährleisten und für bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung Sorge tragen.

Damit medizinische Innovationen schneller in die Regelversorgung gelangen, werden wir die Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses beschleunigen, indem der Aufgabenkatalog und die Ablaufstrukturen gestrafft werden. Über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden soll zukünftig schneller entschieden werden. Den Ländern werden künftig in den Beratungen zur Bedarfsplanung und zu allen Aspekten der Qualitätssicherung die gleichen Rechte und Pflichten wie den Patientenvertretern eingeräumt.

Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden. Deshalb wollen wir ein modernes Vergütungssystem schaffen, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet. Dies bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Die Bundesregierung wird dazu auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums eine wissenschaftliche Kommission einsetzen, die bis Ende 2019 unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen Vorschläge vorlegt. Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, wird danach entschieden.

Krankenhäuser Um eine gute stationäre Versorgung sicherzustellen, sind deutlich erhöhte Investitionen in Krankenhäuser für Umstrukturierungen, neue Technologien und Digitalisierung notwendig. Die Länderkompetenz in der Krankenhausplanung und die Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung bleiben erhalten. Um den notwendigen Strukturwandel der Krankenhauslandschaft und die Qualität der stationären Versorgung zu befördern, wird der aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und von den Ländern hälftig finanzierte Strukturfonds für weitere vier Jahre in Höhe von einer Mrd. Euro/jährlich fortgesetzt.

Die Qualitätsoffensive für Krankenhäuser soll fortgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere eine qualitätsorientierte Arbeitsteilung und Vernetzung zwischen einer gut erreichbaren Grund- und Regelversorgung, Zentren für schwerwiegende, komplexe oder seltene Erkrankungen sowie damit verbundenen Anbietern des Gesundheitsund Pflegewesens. Die Zentren bieten interdisziplinäre Behandlungsteams mit hoher medizinischer Kompetenz und sollen auch mit ambulanten Schwerpunktpraxen zusammenarbeiten, um so spezialmedizinische Kompetenz auch in der Fläche verfügbar zu machen. Die für die Ausweisung der Zentren notwendigen Instrumente der Qualitätssicherung sind weiterzuentwickeln. Wir werden die rechtlichen Anpassungen für die entsprechende Weiterentwicklung der Krankenhausplanung vornehmen.

Als zusätzliche Aufgabe der stationären Grundversorgung sollen die Krankenhäuser insbesondere im ländlichen Raum im Verbund mit den Schwerpunktkrankenhäusern und örtlichen Pflegeanbietern ergänzende niedrigschwellige Versorgungsangebote z. B. in der Nachsorge vorhalten.

Künftig sollen Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden. Die Krankenhausvergütung wird auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt. Die Pflegepersonalkostenvergütung berücksichtigt die Aufwendungen für den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf. Die DRG-Berechnungen werden um die Pflegepersonalkosten bereinigt.

Wir werden die bereits eingeleiteten Verbesserungen der Versorgung psychisch Kranker mit Nachdruck umsetzen, insbesondere die Schaffung einheitlicher und hinreichender Personalstandards sowie die Einführung stationsersetzender Leistungen.

Eine qualitativ hochwertige Geburtshilfe auch durch Belegärztinnen und -ärzte ist uns ein Anliegen. Wir werden die Finanzierungsgrundlagen dazu überprüfen.

Wir wollen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte schaffen und diese finanzieren. Die Organentnahme wird höher vergütet.

Zur Infektionsprävention und -bekämpfung wird das Hygienesonderprogramm für Krankenhäuser verlängert und evaluiert.

Zur Verbesserung der Notfallversorgung wird eine gemeinsame Sicherstellung der Notfallversorgung von Landeskrankenhausgesellschaften und Kassenärztlichen Vereinigungen in gemeinsamer Finanzierungsverantwortung geschaffen. Dazu sind Notfallleitstellen und integrierte Notfallzentren aufzubauen.

Gesundheitsberufe Stärken unseres Gesundheitswesens sind die Freiberuflichkeit der Heilberufe, freie Arzt- und Krankenhauswahl, die Therapiefreiheit und gut qualifizierte Gesundheitsberufe.

Wir legen auch in Zukunft Wert darauf, hoch motivierten und hervorragend ausgebildeten Nachwuchs in den Gesundheitsberufen zu gewinnen. Dazu müssen wir attraktive Ausbildungsmöglichkeiten schaffen. Den Masterplan Medizinstudiumwollen wir insbesondere im Hinblick auf die Neuregelung des Studienzugangs, die Stärkung der Allgemeinmedizin sowie die Landarztquote zügig umsetzen. Dazu gehören auch mehr Medizinstudienplätze.

Um die ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum zu fördern, werden zudem an medizinischen Fakultäten modellhaft neue Unterrichtskonzepte als Schwerpunkt- bzw. Vertiefungsprogramme gefördert und evaluiert. Lücken in der Weiterbildung der Allgemeinmedizin werden ebenso evaluiert und geschlossen. Darüber hinaus werden wir

zusätzliche Anreize zur Qualifizierung von Weiterbildern durch die regionalen Kompetenzzentren Weiterbildung Allgemeinmedizin setzen.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist eine wichtige Säule des Gesundheitswesens, insbesondere bei der Prävention und Gesundheitsförderung. Wir stehen für eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ein.

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Finanzierungsverordnung des Pflegeberufegesetzes werden zeitnah vorgelegt.

Wir werden die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neu ordnen und stärken. Wir wollen das Schulgeld für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen abschaffen, so wie es in den Pflegeberufen bereits beschlossen wurde. Wir werden die Hebammenausbildung nach den EU-Vorgaben als akademischen Beruf umsetzen. Die Novellierungen der Ausbildung der bisherigen psychologischen Psychotherapeuten in Form einer Direktausbildung und der Approbationsordnung für Zahnärzte werden wir zügig abschließen.

Für die zukünftigen Herausforderungen des Gesundheitswesens ist die Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe neu zu justieren und den Gesundheitsfachberufen mehr Verantwortung zu übertragen. Die Ergebnisse der Modellprojekte der Heilberufe werden wir berücksichtigen. Im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit wollen wir das Spektrum der heilpraktischen Behandlung überprüfen.

Prävention Wir wollen die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung und die Prävention in allen Lebensbereichen deutlich stärken. Auf Grundlage des Berichtes der Nationalen Prä- ventionskonferenz und der anschließenden Beratungen im Deutschen Bundestag werden wir ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes vorlegen.

Mit einem Nationalen Gesundheitsportal wollen wir, dass sich die Patientinnen und Patienten verlässlich schnell und umfassend im Internet über medizinische Fragestellungen und Strukturen unseres Gesundheitswesens informieren können.

Wir werden Patientenrechte stärken. Dazu werden wir Vorschläge für einen Patientenentschädigungsfonds für Schäden in Härtefällen, bei denen die bestehenden Haftungsregelungen nicht greifen, prüfen.

Wir werden weitere Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen.

Weitere Schwerpunkte werden in der Prävention chronischer Erkrankungen, insbesondere in der Entwicklung einer nationalen Strategie zur Reduzierung von Übergewicht vor allem bei Kindern und Jugendlichen liegen. Wir werden Drogenmissbrauch weiterhin bekämpfen und dabei auch unsere Maßnahmen zur Tabak- und Alkoholprävention gezielt ergänzen. Dabei ist uns das Wohl der Kinder von Suchtkranken besonders wichtig.

Wir werden die Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin fördern.

Wir werden uns weiterhin für eine Reduzierung des Antibiotikaverbrauchs und der Verhinderung von Antibiotikaresistenzen einsetzen und dies zusätzlich durch Forschung unterstützen.

E-Health und Gesundheitswirtschaft Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist eine der größten Herausforderung des Gesundheitswesens in den nächsten Jahren.

Wir werden die Telematikinfrastruktur weiter ausbauen und eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten in dieser Legislaturperiode einführen. Wir wollen neue Zulassungswege für digitale Anwendungen schaffen, die Interoperabilität herstellen und die digitale Sicherheit im Gesundheitswesen stärken. Die einschränkenden Regelungen zur Fernbehandlung werden wir auf den Prüfstand stellen. Auch die pflegerische Versorgung wollen wir mit den Möglichkeiten der Digitalisierung weiterentwickeln, so dass sowohl Pflegekräfte als auch pflegebedürftige Menschen Informationsund Kommunikationstechnologien sowie neue technische Anwendungen besser nutzen können. Dazu gehört auch, die Pflege in die Telematikinfrastruktur einzubeziehen. Ziel ist zudem, Bürokratie in Diagnostik und Dokumentation abzubauen.

Die Anwendung und Abrechenbarkeit telemedizinischer Leistungen soll ausgebaut werden. Es wird sichergestellt, dass die Datenspeicherung den strengen Anforderungen des Datenschutzes unterliegt. Die gespeicherten Daten sind Eigentum der Patientinnen und Patienten.

Wir werden die E-Health-Initiative und den Strategieprozess Medizintechnik weiterführen, um Deutschland als Standort der Gesundheitswirtschaft nachhaltig und zukunftsorientiert zu gestalten. Wir werden auch den Pharma-Dialog unter Einbeziehung der Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestags fortsetzen.

Wir werden den Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland (AMTS) entschlossen umsetzen und die Fälschungssicherheit von Arzneimitteln verbessern. Wir wollen die Arzneimittelsicherheit durch weitere Maßnahmen von der Produktion über den Transport bis zum Endverbraucher gewährleisten.

Globale Gesundheit Deutschland wird eine Strategie zur globalen Gesundheitspolitik erarbeiten, um noch stärker seiner internationalen Verantwortung gerecht zu werden. Schwerpunkte werden die Gesundheitssicherheit und die Prävention von internationalen Pandemien sowie Stärkung von Gesundheitssystemen in Entwicklungsländern sein. Dafür werden wir internationale Kooperationen und strategische Partnerschaften weiter aufbauen und ausbauen. Außerdem gilt es, die WHO zu stärken, indem wir auch den Reformprozess in der WHO unterstützen.

Krankenkassenbeiträge sinken (Anm. der Redaktion)

Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen. Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert. Kurzanalyse Arbeitnehmer werden bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung etwas entlastet, Arbeitgeber müssen im Gegenzug etwas mehr bezahlen– beide Seiten teilen sich wieder je zur Hälfte die Krankenversicherungskosten, der Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer von durchschnittlich rund ein Prozent wird dafür abgeschafft. Der Grundsatzstreit zwischen SPD und Union über die Zukunft der Privatkassen, ist aber ungelöst - hier droht viel Streit. Eine Kommission soll Vorschläge für eine gemeinsame Honorarordnung für die gesetzliche und die private Krankenversicherung machen, wie sie die SPD gefordert hatte. Ob diese Vorschläge dann umgesetzt werden, ist völlig offen.

Wir wollen die schrittweise Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung für die Bezieher von ALG II aus Steuermitteln finanzieren.

Um kleine Selbständige zu entlasten, werden wir die Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge von heute 2283,75 Euro auf 1150 Euro nahezu halbieren.

Unter Berücksichtigung der Gutachten des Expertenbeirats des Bundesversicherungsamtes (BVA) werden wir den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs weiterentwickeln und ihn vor Manipulation schützen. Es wird eine regelmäßige gutachterliche Überprüfung gesetzlich festgelegt.

VIII. Zuwanderung steuern – Integration fordern und unterstützen

1. Flüchtlingspolitik

Deutschland bekennt sich zu seinen bestehenden rechtlichen und humanitären Verpflichtungen. Wir werden das Grundrecht auf Asyl nicht antasten: Wir bekennen uns strikt zum Recht auf Asyl und zum Grundwertekatalog im Grundgesetz, zur Genfer Flüchtlingskonvention, zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

Wir sind stolz auf die Integrationsleistung unseres Landes, insbesondere auf das vielfältige ehrenamtliche Engagement in den Städten und Gemeinden. Wir sind uns darüber einig, dass die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft nicht überfordert werden darf. Integrationsfähigkeit bemisst sich dabei nicht nur daran, wie die Aufnahme und Integration zugewanderter Menschen in die Gesellschaft gelingt, vielmehr beinhaltet sie auch unseren Anspruch, die Lebensbedingungen der hier lebenden Menschen gerade angesichts der zu bewältigenden Zuwanderung zu berücksichtigen (z. B. Versorgung mit Kita-Plätzen, Schulen, Wohnungen).

Deswegen setzen wir unsere Anstrengungen fort, die Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa angemessen mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft zu steuern und zu begrenzen, damit sich eine Situation wie 2015 nicht wiederholt.

"Obergrenze" für Flüchtlinge (Anm. der Redaktion)

Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung – das Grundrecht auf Asyl und die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bleiben unangetastet – stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden. Dem dient auch das nachfolgende Maßnahmenpaket. Kurzanalyse Für die Zahl der Zuwanderer wird im Koalitionsvertrag für die nächsten Jahre eine Größenordnung von 180.000 bis 200.000 jährlich genannt. Eine ausdrückliche „Obergrenze“ ist das zwar nicht, doch die Handschrift von CSU-Chef Horst Seehofer, dem künftigen Innenminister, ist erkennbar. Die Familienzusammenführung wird auf monatlich tausend Angehörige begrenzt. Ausnahmen soll es für Härtefälle geben. Verabredet ist auch ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Es soll eine Fachkommission der Bundesregierung eingesetzt werden, die sich mit den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit befasst und einen entsprechenden Bericht dem Deutschen Bundestag zuleitet. Wir stärken die Migrations- und Integrationsforschung.

Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen, nicht die Flüchtlinge.

Dazu wollen wir:
· die Entwicklungszusammenarbeit verbessern;
· den Ausbau humanitären Engagements; UNHCR und World Food Programme (WFP) angemessen ausstatten und für eine kontinuierliche Finanzierung sorgen;
· das Engagement für Friedenssicherung ausweiten (u. a. Stärkung internationaler Polizeimissionen);
· eine faire Handels- und Landwirtschaftspolitik (faire Handelsabkommen);
· einen verstärkten Klimaschutz;
· eine restriktive Rüstungsexportpolitik.

Wir werden eine Kommission „Fluchtursachen“ im Deutschen Bundestag einrichten, die der Bundesregierung und dem Bundestag konkrete Vorschläge unterbreiten soll.

Wir treten für ein gemeinsames europäisches Asylsystem ein und beteiligen uns daher aktiv am Prozess der Reform des Dublin-Verfahrens. Ein fairer Verteilmechanismus für Schutzbedürftige, die Frage der Menschenrechte in Drittstaaten sowie das Prinzip der Zuständigkeit des Ersteinreiselandes für Asylbewerber müssen hierbei eine übergeordnete Rolle spielen. Dabei muss klar sein, dass eine unbefristete Berufung auf einen anderen Staat der Ersteinreise ausscheidet. Bei der Ausgestaltung des Selbsteintrittsrechts wird die Frage der Herstellung der Einheit der Kernfamilie zu berücksichtigen sein. Damit eine Verteilung in der Praxis funktioniert, muss es wirksame Mechanismen zur Verhinderung von Sekundärmigration geben. Dazu wollen wir insbesondere die Asylverfahren einschließlich der Standards bei der Versorgung und Unterbringung von Asylbewerbern harmonisieren und dafür sorgen, dass volle Leistungen nur noch im zugewiesenen EU-Mitgliedstaat gewährt werden. In diesem Sinne wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen auf EU-Ebene abgestimmt positionieren. Dies gilt auch für eine gemeinsame Durchführung von Asylverfahren überwiegend an den Außengrenzen sowie gemeinsame Rückführungen von dort. Dabei werden europäische Menschenrechtsstandards eingehalten.

Wir unterstützen eine Politik der EU, die verhindern soll, dass kriminelle Schlepper und Schleuser entscheiden, wer nach Europa kommt. Wir wollen Anreize ausschließen, die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden.

Wir wollen die Zusammenarbeit mit UNHCR, IOM, Herkunfts- und Transitstaaten weiter ausbauen. Zur Sicherung der Freizügigkeit innerhalb Europas gehört ein wirksamer Schutz der europäischen Außengrenzen. Dazu wollen wir Frontex zu einer echten Grenzschutzpolizei weiterentwickeln. Bis der Schutz der EU-Außengrenzen effektiv funktioniert, sind Binnengrenzkontrollen vertretbar.

Wir unterstützen europäische Beschlüsse zur Verteilung von Flüchtlingen (Relocation) und leisten einen angemessenen Beitrag zu Aufnahmekontingenten humanitär Schutzbedürftiger (Resettlement). Die Größenordnung dieses aus humanitären Motiven erfolgenden legalen Zugangs muss jedoch von der Größenordnung des Zugangs humanitär Schutzsuchender insgesamt abhängen.

Für die Frage des Familiennachzugs wird Bezug genommen auf das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Das Nähere regelt ein noch zu erlassendes Bundesgesetz.

Für diese Regelung zum Familiennachzug bei subsidiär Geschützten ab dem 1. August 2018 ist die Festsetzung erfolgt, dass der Zuzug auf 1000 Personen pro Monat begrenzt ist und die Härtefallregelung nach §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz jenseits dieses Kontingents Anwendung findet. Die weitere Ausgestaltung des Gesetzes obliegt den Koalitionsparteien bzw. deren Bundestagsfraktionen.

1. Dieser Familiennachzug wird nur gewährt,
· wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen worden sind,
· keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden,
· es sich nicht um Gefährder handelt,
· eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist.

2. Mit der gesetzlichen Neuregelung wollen wir Anreize ausschließen, die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden.

3. Mit der gefundenen Lösung zum Familiennachzug werden fortan subsidiär Geschützte im Rahmen des Kontingents eine ungefährliche Möglichkeit auf Familiennachzug ihrer Kernfamilie haben. Die Einstufung gemäß der GFK soll sachgerecht erfolgen

2. Erwerbsmigration

Unser Land braucht geeignete und qualifizierte Fachkräfte in großer Zahl. Kein Arbeitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt. Den Fachkräftezuzug nach Deutschland haben wir in den vergangenen Jahren bereits erheblich verbessert und vereinfacht. Dieser Bedarf wird voraussichtlich in den nächsten Jahren aufgrund unserer guten wirtschaftlichen Entwicklung und wegen der rückläufigen Zahl junger Menschen, die neu ins Erwerbsleben eintreten, weiter steigen.

Deshalb werden wir ein Regelwerk zur Steuerung von Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und das damit verbundene Recht des Aufenthalts und der Rückkehr in einem Gesetzeswerk erarbeiten, das sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientiert. Ein solches Gesetz wird die bereits bestehenden Regelungen zusammenfassen, transparenter machen und, wo nötig, effizienter gestalten.

Maßgeblich zu berücksichtigen für den Zuzug nach Deutschland sind der Bedarf unserer Volkswirtschaft, Qualifikation, Alter, Sprache sowie der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und die Sicherung des Lebensunterhalts.

Unter Fachkräften verstehen wir sowohl Hochschulabsolventen als auch Einwandererinnen und Einwanderer mit qualifizierter Berufsausbildung bzw. ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen. Eine Gleichwertigkeitsprüfung der beruflichen bzw. akademischen Qualifikationen der Fachkräfte soll möglichst ohne lange Wartezeiten erfolgen. Auf eine Vorrangprüfung wird verzichtet, soweit die Landesregierungen nicht in Bezirken mit hoher Arbeitslosigkeit an der Vorrangprüfung festhalten wollen. Unberührt hiervon bleibt die Prüfung der Arbeitsbedingungen auf Gleichwertigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit.

Mit einer klug gesteuerten Einwanderungspolitik für Fachkräfte unterstützen wir die Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland und verringern spürbar die Attraktivität von illegaler und ungesteuerter Einwanderung.

Um angemessen auf Entwicklungen unseres Arbeitsmarktes reagieren zu können, achten wir darauf, nationale Regelungsmöglichkeiten für Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu erhalten.

3. Gelingende Integration

Menschen mit Migrationshintergrund gehören zu unserer Gesellschaft und prägen sie mit. Ihre Repräsentanz auf allen Ebenen in den Unternehmen, gesellschaftlichen Einrichtungen und vor allem auch im öffentlichen Dienst gilt es weiterhin zu verbessern.

Die vielfältigen Integrationsmaßnahmen werden wir in einer bundesweiten Strategie nach dem Grundsatz „Fordern und Fördern“ bündeln, größere Transparenz in das Geflecht der bestehenden Integrationsmaßnahmen bringen, die Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen deutlich verbessern und dadurch eine effizientere Wahrnehmung der bestehenden Zuständigkeiten erreichen. Wir wollen mehr Erfolgskontrolle und werden dazu Integrationsforschung und -messung im Sinne eines echten Integrationsmonitorings intensivieren, um die Erfolge der Integrationspolitik sichtbar zu machen und Fehlentwicklungen frühzeitig zu korrigieren.

So wollen wir z. B. die Teilhabe an den Angeboten der Gesundheitsversorgung (insbesondere in der Pflege) gerade für die erste Generation der Arbeitsmigranten der 50er und 60er Jahre unabhängig von kultureller Herkunft und Status verbessern. Mit Blick auf Vorsorge- und Früherkennungsangebote sowie Rehabilitation sollen die Akteure im Gesundheitswesen verstärkt mehrsprachige gesundheitsfördernde Angebote unterbreiten, die die Betroffenen auch wirklich erreichen.

Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam, wo erforderlich, effizienter neu aus. Wir prüfen zusätzliche finanzielle Anreize bei freiwilligem Engagement von Kommunen für erfolgreiche Integrationsarbeit.

Wir bekennen uns zur Integration für diejenigen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Dazu gehören Sprache und Arbeit. Die im Jahr 2005 eingeführten Integrationskurse sind der zentrale Ausgangspunkt für alle weiteren Integrationsschritte. Qualität und Effizienz dieser Kurse wollen wir weiter verbessern, insbesondere mit Blick auf eine bessere Zielgruppenorientierung. Erforderlich ist eine stärkere Kursdifferenzierung nach Vorkenntnissen. Die Mitwirkung beim Spracherwerb werden wir stärker einfordern. Wir wollen für den Spracherwerb zusätzliche Anreize setzen, Hilfestellungen ausbauen und Sanktionsmöglichkeiten konsequent nutzen. Zudem wollen wir auch in der Integrationspolitik die Chancen der Digitalisierung nutzen und digitale Angebote bei Orientierungs- und Integrationskursen ermöglichen. Schließlich wollen wir die Regelungen des Integrationsgesetzes entfristen und die Wohnsitzregelung zeitnah evaluieren.

Die Zugangsvoraussetzungen zu den ausbildungs- und berufsvorbereitenden Leistungen wollen wir vereinheitlichen und für die Gruppe der Geduldeten mit dem rechtlichen Arbeitsmarktzugang harmonisieren. Gleichzeitig sollen insbesondere diejenigen, bei denen die Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist, Angebote nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns für Spracherwerb und Beschäftigung bekommen. Dazu soll ein Vorschlag erarbeitet werden, wie für diese Gruppe der Zugang zu Sprachkursen und Beschäftigung gewährt werden kann, ohne dass es zu einer Verfestigung von Aufenthaltsrechten und einer Gleichstellung mit denjenigen führt, die eine rechtliche Bleibeperspektive haben.

Für langjährig Geduldete, die die Integrationsanforderungen im Sinne des § 25a und b des Aufenthaltsgesetzes erfüllen, wollen wir Verbesserungen und Vereinfachungen für den Aufenthalt und bei der Ausbildung und Arbeitsmarktintegration erarbeiten. Damit wollen wir auch Klarheit für die Betroffenen hinsichtlich ihrer Zukunft in Deutschland schaffen.

Die 3+2-Regelung für Auszubildende wollen wir bundesweit einheitlich anwenden. Diese Regelung zielt auf die Ermöglichung eines Zugangs zu einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Duldung. Dieses Ziel darf nicht durch eine zu enge Anwendung des Beschäftigungsrechts für Geduldete unterlaufen werden. Diese Regelung wollen wir auch auf staatlich anerkannte Helferausbildungen anwenden, soweit daran eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf anschlussfähig ist. Eine Ausbildungszusage muss dabei vorliegen. Bei alledem wollen wir zusätzliche Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme vermeiden.

4. Effizientere Verfahren

Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, brauchen Asylverfahren, die schnell, umfassend und rechtssicher bearbeitet werden. Deren Bearbeitung erfolgt künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen, in denen BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten. In den AnKER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung (AnKER) stattfinden. Eine unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung ist zu gewährleisten. Über die Frage von Zuständigkeit und Trägerschaft wird eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern getroffen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren in einzigartiger Weise humanitär engagiert. Menschen, die von Krieg und Verfolgung betroffen sind, bieten wir Schutz. Wir haben das Recht zu wissen, wer in unserem Land leben will; dazu bestehen besondere Mitwirkungspflichten durch die Ankommenden. Das betrifft zuallererst die umfassende Identitätsfeststellung: Name, Herkunft, Alter, Fingerabdruck. Bei ungeklärter Identität wollen wir die behördlichen Möglichkeiten zu deren Feststellungen erweitern und Identitätstäuschungen wirksamer begegnen. Die umfassende Identitätsfeststellung findet in den AnKER-Einrichtungen statt.

Nach der Altersfeststellung werden unbegleitete Minderjährige durch Jugendbehörden in Obhut genommen, Erwachsene verbleiben in den AnKER-Einrichtungen. Steht in Zweifel, ob es sich um Jugendliche oder um Erwachsene handelt, erfolgt die Altersfeststellung durch das zuständige Jugendamt unter Beteiligung des BAMF in den AnKER-Einrichtungen.

Um die Chance auf eine erfolgreiche Integration zu wahren und europarechtliche Vorgaben zu erfüllen, ist die Bleibeverpflichtung in den AnKER-Einrichtungen zeitlich und sachlich zu begrenzen. Sowohl in den Aufnahmeeinrichtungen als auch in den AnKER-Einrichtungen soll die Aufenthaltszeit in der Regel 18 Monate nicht überschreiten (§ 47 Abs. 1a und 1b Asylgesetz bleibt davon unberührt), bei Familien mit minderjährigen Kindern in der Regel sechs Monate. Insgesamt ist eine geschlechterund jugendgerechte Unterbringung zu gewährleisten.

Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.

Spätestens drei Jahre nach einer positiven Entscheidung ist eine Überprüfung des gewährten Schutzes erforderlich. Für dieses Prüfverfahren werden verbindliche Mitwirkungspflichten der Betroffenen gelten. Dazu sollen Belehrungen stattfinden.

Vollziehbar Ausreisepflichtige müssen unser Land verlassen. Freiwillige Rückkehr und konsequente Abschiebung sind dabei von wesentlicher Bedeutung. Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang. Bestehende Hindernisse (z. B. Identitätsfeststellung, Aufnahmewillen der Herkunftsländer, Passersatzbeschaffung, Arbeit der Potsdamer Clearingstelle, ZUR) wollen wir weiter verringern. Wir starten eine Qualitätsoffensive für die Arbeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Gerade im Interesse der wirklich Schutzbedürftigen und der Akzeptanz in der Bevölkerung wollen wir Ausreisepflichtige stärker danach unterscheiden, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ihnen die fehlende Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht zugerechnet werden muss. Diese Unterscheidung hat auch Konsequenzen, beispielsweise hinsichtlich des Bezugs von Leistungen. Entsprechendem Änderungsbedarf werden wir nachkommen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist möglichst frühzeitig über die Einleitung eines Strafverfahrens zu informieren. Dazu werden wir § 8 Abs. 1a des Asylgesetzes ändern.

Wer sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser Land verlassen. Das gilt auch bei Fällen von Sozialleistungsbetrug und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, soweit diese zu einer Verurteilung von mindestens einem Jahr geführt haben.

Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam, einschließlich des Beschwerdeverfahrens, werden wir praktikabler ausgestalten, die Voraussetzungen absenken und klarer bestimmen. Ziel ist, die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu erhöhen.

Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung werden Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung bleibt unberührt. Gleichzeitig wird durch eine spezielle Rechtsberatung für besondere vulnerable Fluchtgruppen deren besondere Schutzwürdigkeit berücksichtigt.

Wir werden das Ausländerzentralregister (AZR) ertüchtigen, um belastbarere Auskünfte erhalten zu können, allen relevanten Behörden unkomplizierten Zugriff zu ermöglichen und es auch zur besseren Steuerung der Rückführung und freiwilligen Ausreise einsetzen zu können. Wir werden es in Zusammenarbeit mit den Ländern zu einem insgesamt den zeitgemäßen Anforderungen entsprechenden zentralen Ausländerdateisystem weiterentwickeln. Im Rahmen dieser Ertüchtigung werden wir auch den Bestand der tatsächlich zur Rückführung anstehenden Personen besser abbilden.

IX. Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen

Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse im urbanen und ländlichen Raum in ganz Deutschland.

Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum gerade in wachsenden Städten und Ballungsräumen ist weiterhin groß. Hier belasten die steigenden Mieten und Kaufpreise die Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen zunehmend.

1. Wohnraumoffensive

Wir wollen erreichen, dass 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheime frei finanziert und öffentlich gefördert gebaut werden. Hierzu gehört auch, dass der Bestand an bezahlbarem Wohnraum gesichert wird.

Wir werden im Rahmen eines „Wohngipfels 2018“ mit Ländern, Kommunen, Vertretern der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Mieter- und Vermieterverbände und der Gewerkschaften Eckpunkte eines Gesetzespaketes „Wohnraumoffensive“ vereinbaren.

Das „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ und die im Rahmen dessen begründete Innovationspartnerschaft werden fortgesetzt. Beide werden bis 2021 die Umsetzung der Vereinbarungen begleiten und gegebenenfalls weitere Initiativen zur Zielerreichung beim Wohnungsneubau anstoßen. Für eine „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ werden wir eine Enquête-Kommission einsetzen.

Wir wollen die Gewinnung von Wohnbauland von Landwirten durch steuerlich wirksame Reinvestitionsmöglichkeiten in den Mietwohnungsbau nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung verbessern.

Wir werden nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung den Kommunen durch Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit einräumen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. Durch die Einführung einer Grundsteuer C ermöglichen wir den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke zu verbessern.

Wir wollen ermöglichen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Ländern und Kommunen zu Zwecken der sozialen Wohnraumförderung bundeseigene Grundstücke rechtssicher und im beschleunigten Verfahren zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung stellen kann. Die bestehende Erstzugriffsoption für Kommunen soll im Haushaltsgesetz des Bundes auf alle entbehrlichen Liegenschaften des Bundes ausgeweitet werden.

Wir werden die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützen und streben dazu weitere Verbesserungen im Bauplanungsrecht an.

Weitere Verschärfungen der Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen in Eigentumsrechte durch Gestaltung auf Bundesebene werden dabei nicht verfolgt.

Wir wollen das Bauplanungsrecht und die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften besser aufeinander abstimmen, um die Kommunen in die Lage zu versetzen, mit

Nutzungskonflikten vor Ort umzugehen und eine bessere Nutzungsmischung zu ermöglichen.

Das beschleunigte Bebauungsplanverfahren für den Wohnungsbau werden wir evaluieren und gegebenenfalls weiterentwickeln. Ferner gehört dazu ein vielseitiger Mix qualitativ hochwertiger Ausgleichsmaßnahmen, damit Genehmigungsbehörden flexible Instrumente erhalten, auch bei der Schaffung von Wohnraum die Flächeninanspruchnahme gering zu halten.

Der soziale Wohnungsbau muss mindestens auf heutigem Niveau und langfristig verstetigt werden. Dafür ist es erforderlich, dass der Bund auch in Zukunft gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen kann. Falls erforderlich wird dazu eine Grundgesetzänderung vorgenommen. Ungeachtet dessen werden wir in den Jahren 2020/2021 mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zweckgebunden bereitstellen.

Wir schaffen insbesondere für den freifinanzierten Wohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment steuerliche Anreize. Dazu werden wir eine bis Ende des Jahresbefristete Sonderabschreibung einführen. Sie beträgt zusätzlich zur linearen Abschreibung über vier Jahre fünf Prozent pro Jahr.

Milliarden für Wohnungsbau (Anm. der Redaktion)

Wir werden die Eigentumsbildung für Familien finanziell unterstützen. Dafür führen wir für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand ein Baukindergeld als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr ein, das über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Kurzanalyse Mit einer Milliardenförderung soll der Wohnungsbau angekurbelt werden. Zwei Milliarden sind für die Eigentumsförderung von Familien und für Investitionsanreize geplant, zwei Milliarden für sozialen Wohnungsbau. So sollen insgesamt 1,5 Millionen Wohnungen entstehen. Außerdem wollen Union und SPD die Mietpreisbremse nachbessern und Vermieter verpflichten, die Vormiete offenzulegen.

Wir wollen ein Bürgschaftsprogramm der KfW einführen, mit dem ein Anteil des Kaufpreises bzw. der Baukosten selbstgenutzten Wohneigentums abgesichert wird. Dadurch kann das beim Erwerb notwendige Eigenkapital gesenkt werden. Die Bürgschaft soll für 20 Jahre gelten.

Wir prüfen einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien ohne Rückwirkung beim Länderfinanzausgleich.

Nach Abschluss der Prüfarbeiten durch Bund und Länder werden wir eine effektive und rechtssichere gesetzliche Regelung umsetzen, um missbräuchliche Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals zu beenden. Die gewonnenen Mehreinnahmen können von den Ländern zur Senkung der Steuersätze verwendet werden.

Die Wohnungsbauprämie behalten wir als Anreizinstrument insbesondere für junge Menschen, frühzeitig mit der Ansparphase zu beginnen, bei. Wir wollen sie attraktiver gestalten. Dazu wollen wir die Einkommensgrenzen an die allgemeine Einkommensund Preisentwicklung anpassen und den Prämiensatz erhöhen.

Der Bund nimmt für seine Beschäftigten insbesondere in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Wohnungsfürsorge verstärkt wahr.

Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen benötigen barrierefreie und barrierearme Wohnungen und ein Wohnumfeld, in dem sie möglichst lange selbstbestimmt leben können. Deshalb wollen wir das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ verstetigen. Zugleich wollen wir die Wiedereinführung der Kreditvariante des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ mit Bundesmitteln ebenso prüfen wie eine finanzielle Unterstützung des KfW-Programms „Barrierearme Stadt“.

Das erfolgreiche KfW-Förderprogramm „Prävention durch Einbruchsicherung“ wollen wir ebenfalls verstetigen. Von der Förderung sollen Eigentümer, Mieter und private Kleinvermieter auch von Mehrfamilienhäusern, profitieren. Zudem wollen wir die Förderung von Maßnahmen zur Kriminalprävention auf den Neubau ausweiten.

Wir werden die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts reformieren und mit dem Mietrecht harmonisieren, um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz zu erleichtern.

Wir wollen das Engagement von Genossenschaften, kommunalen und kirchlichen Wohnungsunternehmen, nicht gewinnorientierten Initiativen und Stiftungen für den Neubau und eine sozialverträgliche Sanierung im Sinne einer Gemeinwohlorientierung unterstützen. Wir wollen dazu gezielt langfristige Finanzierungen und Bürgschaften über 20 Jahre durch die KfW zur Verfügung stellen. Mit Beratung, weiteren innovativen Finanzierungsmodellen und einem Austausch guter Beispiele wollen wir auch Neugründungen in diesem Feld unterstützen.

Wir wollen eine Anpassung des Wohngeldes an die jeweiligen allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen vornehmen. Die Veränderung der maßgeblichen Kriterien wollen wir regelmäßig prüfen.

Die Einführung einer Klimakomponente beim Wohngeld erfolgt nach Vorlage eines mit den Ländern inhaltlich und finanziell abgestimmten Modells.

2. Mieten

Wir werden durch gesetzliche Mindestanforderungen eine standardisierte Gestaltung qualifizierter Mietspiegel sichern. Unser Ziel ist es, eine repräsentative und differenzierte Qualität dieses Instruments zur rechtssicheren und zuverlässigen Abbildung der Vergleichsmiete zu gewährleisten. Wir wollen erreichen, dass die tatsächlichen Marktverhältnisse auf zuverlässiger Datengrundlage differenziert dargestellt werden.

Die Ausgestaltung der neuen Vorgaben für qualifizierte Mietspiegel erfolgt so, dass die für die Erstellung und Fortschreibung anfallenden Kosten für die Gemeinden möglichst gering bleiben.

Dazu werden wir den Bindungszeitraum für einen qualifizierten Mietspiegel von zwei auf drei Jahre verlängern. Dadurch wird zugleich der Mietenanstieg gedämpft.

Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums wird geprüft.

Der einfache Mietspiegel soll insbesondere in kleineren Städten und Gemeinden als Instrument der Orientierung und des Rechtsfriedens stärker zu Anwendung kommen.

Wir wollen mit einer gesetzlichen Auskunftspflicht des Vermieters bezüglich der Vormiete – wenn sich der Vermieter bei der Begründung des Mietverhältnisses auf diese beruft – mehr Transparenz bei der Mietpreisbremse erreichen.

Die Mietpreisbremse wird frühzeitig bis Ende 2018 auf Geeignetheit und Wirksamkeit bewertet. Dabei werden die praktische Bedeutung und die Erkenntnisse aus der Rechtsprechung berücksichtigt.

Wir werden die Anforderungen an eine qualifizierte Rüge des Mieters bezüglich der Miethöhe erleichtern. Künftig soll eine einfache Rüge der Miethöhe ausreichen.

Wir wollen Mieter besser vor bewusstem Missbrauch bei der Ankündigung und der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen schützen. Das gezielte Herausmodernisieren wird künftig den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen und für Mieter Schadensersatzansprüche begründen.

In Gebieten geltender Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird die Modernisierungsumlage auf acht Prozent abgesenkt. Diese Regelung wird auf fünf Jahre befristet und zum Laufzeitende überprüft.

Wir wollen verhindern, dass Mieter durch Modernisierungsmaßnahmen unverhältnismäßig belastet werden. Die monatliche Miete darf künftig nach einer Modernisierung nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöht werden (Kappungsgrenze).

Für kleinere Modernisierungen werden wir ein optionales, vereinfachtes Mieterhö- hungsverfahren einführen, bei dem die formellen Anforderungen an die Ankündigung abgesenkt werden und ein maximaler Betrag von 10.000 Euro unter Berücksichtigung eines Instandhaltungsanteils von 30 Prozent umgelegt werden kann.

Wir werden die neuen mietrechtlichen Regelungen innerhalb des Gesetzespaketes zur Wohnraumoffensive auf den Weg bringen.

3. Stadtentwicklung und Baukultur

Wir sorgen dafür, dass zwischen Städten und ländlichen Regionen keine Kluft entsteht, dass die Menschen in diesem Land unabhängig von ihrem Wohnort gleichwertige Entwicklungschancen haben.

Unser Ziel ist, die ländlichen Räume weiter zu stärken und Regionen und Städte zukunftsfest zu machen. Dazu gehören Investitionen in eine moderne Infrastruktur z. B. in den Bereichen Mobilität, Energie und Digitalisierung, in ein qualitativ hochwertiges Wohnumfeld und Sicherheit in öffentlichen Räumen.

Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen an den Prozessen der Stadtentwicklung wollen wir stärken und eine bessere Beteiligung von Privaten an der Städtebauförderung erreichen.

Dazu unterstützen wir seit Jahrzehnten die Kommunen mit der Städtebauförderung. Mit Blick auf die sich örtlich und inhaltlich stetig verändernden Aufgaben der Stadtentwicklung ist diese Förderung auch zukünftig unverzichtbar. Wir wollen die Städtebauförderung daher als ein eigenständiges, eng an lokalen Problemlagen orientiertes Förderinstrument neben den Gemeinschaftsaufgaben beibehalten. Wir wollen die Städtebauförderung inklusive des Investitionspaktes „Soziale Integration im Quartier“ mindestens auf dem derzeitigen Niveau fortführen. Wir werden die Programme flexibilisieren, entbürokratisieren und weiterentwickeln.

Wir werden mit den Ländern die der Städtebauförderung zu Grunde liegende Grundvereinbarung neu verhandeln und wollen dabei den Verfügungsrahmen für gewährte Mittel der Städtebauförderung verlängern.

Zur Vorbereitung einer Weiterentwicklung der Städtebauförderung wollen wir Modellprojekte gemeinsam mit einzelnen, unterschiedlich großen Kommunen realisieren, die beispielhaft Modernisierungs- und Anpassungsstrategien für den klimagerechten Umbau, Infrastruktur für neue Mobilitätsformen, für Nachverdichtung und Nebeneinander von Sport, Wohnen, Freizeit und Gewerbe und den sozialen Zusammenhalt entwickeln.

Vor allem zur Unterstützung von Wohnungsbau prüfen wir die Sanierung und Herrichtung von Industriebrachen als eigenen Förderschwerpunkt. Unabhängig davon werden wir zur Förderung der Revitalisierung von Industrie- und Konversionsbrachflächen das Bundesimmissionsschutzgesetz und damit in Verbindung stehende Technische Anleitungen auf Anpassungsbedarfe in Bezug auf bestehende Hindernisse bei der Brachflächenaktivierung überprüfen und bis 2021 bestehende Hemmnisse beseitigen.

Das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ wollen wir fortführen.

Wir werden die ressortübergreifende Zusammenarbeit ausbauen. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen wollen wir ehrenamtliches Engagement und gemeinwohlorientierte Initiativen stärken. Dafür wollen wir bestehende Rechtsgrundlagen sowie Finanzierungs- und Beratungsinstrumente überprüfen und wo nötig verbessern.

Die Nationale Stadtentwicklungspolitik wollen wir als Förderinstrument für innovative, modellhafte Lösungen in der Stadtentwicklung stärken. Wir wollen Projektförderungen auf dem Feld der nachhaltigen Stadtentwicklung auch im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) erheblich ausweiten. Wir wollen das World Urban Forum 2022 in Deutschland ausrichten.

Wir wollen Städte, Kreise und Gemeinden bei der digitalen Modernisierung und Entwicklung zu Smart Cities aktiv begleiten. Dazu werden wir die Dialogplattform „Smart Cities“ fortsetzen und zukunftsfähige Modellprojekte in Deutschland fördern.

Die Bundesstiftung Baukultur wollen wir als wichtige Institution zur Förderung der Baukultur ausbauen. Mit der Wiedererrichtung der Schinkel‘schen Bauakademie werden wir ein nationales und internationales Schaufenster für Architektur, Baukunst, Handwerk und Stadtentwicklung schaffen. Das zum Erhalt der „Weißen Stadt" Tel Aviv als deutsch-israelische Kooperation in Tel Aviv eingerichtete Architektur- und Denkmalschutzzentrum unterstützen wir weiter finanziell und organisatorisch.

Die Arbeit der unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der NSVergangenheit der für Stadtentwicklung, Wohnungswesen und Bauen zuständigen Institutionen werden wir unterstützen und wollen die für das Projekt notwendigen Mittel bereitstellen.

4. Innovation und Wirtschaftlichkeit beim Bauen

Der Bausektor ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und auch im internationalen Vergleich leistungs- und innovationsstark. Wir wollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Baubereiches stärken, die Qualifizierung und Ausbildung von Fachkräften verbessern, der Bauwirtschaft Planungssicherheit für Kapazitätsund Beschäftigungsaufbau geben, sie unterstützen bei der Suche nach innovativen Lösungen und die Bauverwaltungen leistungsfähiger machen. Das Potenzial für wettbewerbsfähige und wirtschaftliche Lösungen insbesondere beim klimagerechten, ressourcenschonenden und bezahlbaren Bauen wollen wir erschließen.

Wir wollen für die Erreichung der Klimaziele und zur Beschleunigung der Energiewende im Wärmesektor die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich weiter voranbringen. Dabei gelten für uns weiterhin die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Technologieoffenheit, der Vereinfachung sowie der Freiwilligkeit. Die anzustrebenden CO2-Einsparungen können auch auf Quartiersebene bilanziert werden.

Wir werden das Ordnungsrecht entbürokratisieren und vereinfachen und die Vorschriften der EnEV, des EnergieeinsparG und des EEWärmeG in einem modernen Gebäudeenergiegesetz zusammenführen und damit die Anforderungen des EURechts zum 1. Januar 2019 für öffentliche Gebäude und zum 1. Januar 2021 für alle Gebäude umsetzen. Dabei gelten die aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau fort. Wir wollen dadurch insbesondere den weiteren Kostenauftrieb für die Mietpreise vermeiden. Zusätzlich werden wir den Quartiersansatz einführen. Mögliche Vorteile einer Umstellung künftiger gesetzlicher Anforderungen auf die CO2-Emissionen werden wir prüfen. Die mögliche Umstellung soll spätestens bis zum 1. Januar 2023 eingeführt werden.

Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung wollen wir fortführen und die bestehenden Programme überarbeiten und besser aufeinander abstimmen. Dabei wollen wir erreichen, dass jeder eingesetzte öffentliche Euro dazu beiträgt, möglichst viel CO2 einzusparen.

Wir wollen das CO2-Gebäudesanierungsprogramm fortsetzen. Der Austausch von alten, ineffizienten Heizungsanlagen gegen moderne, hocheffiziente Heizungen (auch Brennwertkessel) wird weiterhin zur Erreichung unserer Klimaziele gefördert.

Wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern. Dabei werden wir für die Antragsteller ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens vorsehen.

Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Gebäudebereich nehmen wir ernst. Wir wollen einen Gebäudeeffizienzerlass sowie einen energetischen Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften beschließen und im Rahmen der Finanzplanung konsequent umsetzen. Dabei sind die Klimaschutzziele unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und der Kosteneffizienz zu erreichen.

Die Energieberatung wollen wir ausbauen und adressatengerechter gestalten.

Die Innovationen bei der Gebäudetechnik werden immer schneller. Die Technologie von morgen muss auch künftig ihre Chance im Wettbewerb haben. Deshalb wollen wir bei der Erarbeitung der Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich technologische Innovationen besonders fördern.

Die öffentlichen Bauleistungen sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Sie fördern insbesondere den Mittelstand. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als faire, wettbewerbsneutrale und von allen Bauverbänden getragene Verfahrensregelung garantiert gute Bauleistungen. Sie ist zu sichern und anwenderorientiert weiterzuentwickeln.

Die Arbeit der im Rahmen des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“ eingesetzten Baukostensenkungskommission wird fortgesetzt. An den zur Umsetzung ihrer Empfehlungen eingeleiteten Maßnahmen für die Begrenzung der Baukosten wird weitergearbeitet. Wir werden Maßnahmen vermeiden, die die Schaffung von Wohnraum verteuern. Normen müssen auf ihren Nutzen überprüft und auf ihren erforderlichen Umfang reduziert werden. Durch Abschaffung überflüssiger Vorschriften auf allen Ebenen wollen wir Kostensenkungspotenziale erschließen. Wir setzen uns dafür ein, dass für jede neue Normung im Bereich des Bauens eine Folgeabschätzung für die Kosten des Bauens und Wohnens vorgenommen wird, die zur Entscheidungsgrundlage über die Einführung einer Normung gemacht und öffentlich zugänglich (Internetportal) dokumentiert wird. Wir streben eine stärkere Harmonisierung des Bauordnungsrechts im Einklang mit den Ländern an, insbesondere beim Brandschutz. Das serielle und modulare Bauen soll im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft Bau“ weiterentwickelt und in Modellprojekten erprobt werden. Wir wollen die Länder dabei unterstützen, referenzielle Baugenehmigungen einzuführen.

Wir wollen eine gemeinsame Initiative mit der Bauwirtschaft und weiteren betroffenen Partnern anschieben, um ein Maßnahmenbündel gegen Arbeitskräftemangel zu entwickeln.

Das Reformprogramm für den Bundesbau ist zügig umzusetzen. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bauministerium zuständig für den Bundesbau und die für den Bund tätigen Bauverwaltungen. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) soll gestärkt und mit dem für die Qualitätssicherung des Bundesbaus notwendigen Personal ausgestattet werden.

Der zunehmenden Gefährdung von In- und Auslandsliegenschaften des Bundes wollen wir mit einem verbesserten baulichen Schutz insbesondere bei deutschen Vertretungen in Ländern mit hohem Gefährdungspotential begegnen.

Wir wollen die Digitalisierung des Planens und Bauens in der gesamten Wertschöpfungskette Bau vorantreiben und dabei die Interessen des Mittelstands und kleinerer Planungsbüros berücksichtigen. Dazu gehört die Weiterentwicklung des Building Information Modelling (BIM) für alle Planungs- und Baudisziplinen. Bei Baumaßnahmen des Bundes wollen wir BIM verstärkt zum Einsatz bringen.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung von Bauqualität und Baukultur und Voraussetzung eines fairen Leistungswettbewerbs. Wir werden uns für den Erhalt in Deutschland auf europäischer Ebene einsetzen. Wir wollen die hohe Qualität der Ausbildung von Architekten und Ingenieuren auch künftig sicherstellen.

Die Forschungsinitiative Zukunft Bau wollen wir fortsetzen und mit Blick auf die Themen Klimaschutz und CO2-neutrale Gebäudekonzepte, studentisches Wohnen, bezahlbares Bauen, Digitalisierung und Holzbau entsprechend weiterentwickeln. Beim Bauen mit Holz sehen wir weiteres Entwicklungspotenzial und wollen prüfen, mit welchen Maßnahmen bestehende Hürden und Hemmnisse abgebaut werden können.

5. Heimat mit Zukunft

Kommunen sind die Heimat der Menschen und das Fundament des Staates. Der Bund setzt sich intensiv für eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein. In der letzten Legislaturperiode haben wir die Kommunen in besonderer Weise unterstützt. Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in handlungs- und leistungsfähigen Kommunen in städtischen und ländlichen Räumen, in Ost und West.

Gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen Ein neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen, Städte, Gemeinden und Kreise richtet sich gegen wachsende Ungleichheit zwischen Städten und Regionen und dient dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland.

Wir werden die Strukturschwächen in ländlichen Räumen, in Regionen, Städten und Kommunen in allen Bundesländern wirkungsvoll bekämpfen und die Kommunen beim demografischen Wandel unterstützen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Wir wollen, dass die Menschen in allen Regionen einen guten Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge einschließlich der Bildung haben. Sie sollen am Aufbau neuer, moderner Infrastrukturen teilhaben. Wir wollen, dass der Strukturwandel in den Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit gelingt und die wirtschaftlichen Unterschiede weiter abgebaut werden. Wir richten deshalb unsere Maßnahmen zweckund bedarfsgerecht auf ländliche und städtische Räume aus und berücksichtigen dabei die gegenseitigen Wechselbeziehungen. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen der Daseinsvorsorge sowie eine flächendeckende Gesundheits- und Pflegeversorgung, Infrastruktur, Mobilitätsangebote und -konzepte, Bildung und Kultur, Hochschule und Forschung, Breitband- und Mobilfunkausbau, Digitalisierung, Unternehmensund Behördenansiedlungen, die Stärkung der regionalen Wirtschafts- und Innovationskraft und Fachkräftesicherung. Dem dienen auch eine Dezentralisierungsstrategie sowie eine Flexibilisierung im Bau-, Planungs- und Raumordnungsrecht.

Wir werden angespannte Situationen in Städten entlasten und den Auswirkungen des demografischen Wandels in ländlichen Regionen und strukturschwachen Städten entgegenwirken. Hierzu gehört auch die Bekämpfung der Ursachen und Folgen europäischer Armutszuwanderung.

Die Bundesregierung wird zusammen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ einsetzen, die bis Mitte 2019 konkrete Vorschläge erarbeitet. Hierbei geht es um alle Aspekte der Daseinsvorsorge genauso wie gezielte Strukturverstärkungen in Ländern und Kommunen. Maßnahmen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe für Kommunen zum Beispiel mit Altschulden und hohen Kassenkrediten ebenso wie die Altschuldenproblematik kommunaler Wohnungsbauunternehmen werden in die Prüfung einbezogen.

Stabile Finanzen für unsere Kommunen Die grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltung sichert den Kommunen die Handlungsfreiheit. Staatliche Leistungen müssen deshalb auch auf der kommunalen Ebene auskömmlich finanziert sein. Es gilt der Grundsatz: Wer eine Leistung veranlasst, muss für ihre Finanzierung aufkommen („Wer bestellt, bezahlt“). Das ist Grundsatz allen politischen Handelns der Koalitionspartner.

Wir werden alle bisher kommunal entlastend wirksamen Finanzprogramme fortführen, sicherstellen und zweck- und bedarfsgerecht anpassen. Dazu gehören u. a. die Städtebauförderung sowie die bisherigen Programme im Zusammenhang mit Flucht, Zuwanderung und Integration.

Förderprogramme mit neuen Akzenten fortsetzen Wir werden die Städtebauförderung fortsetzen und mit Blick auf die Förderung von strukturschwachen Regionen, einer Stärkung von interkommunalen Kooperationen und Stadt-/Umlandpartnerschaften weiterentwickeln. Ein Schwerpunkt liegt dabei – unter Berücksichtigung der ländlichen Regionen – auf der Belebung von Orts- und Stadtkernen.

Erfolgreiche Modellvorhaben zur ländlichen Entwicklung werden wir zügig in die Regelförderung überführen und diese auch für die Unterstützung der Akteure vor Ort öffnen. Die Übernahme dieses Verfahrens für städtische Räume werden wir prüfen.

Die im Programm Soziale Stadt begonnene ressortübergreifende Zusammenarbeit werden wir mit einer besseren Abstimmung von Förderprogrammen und - instrumenten fortsetzen.

Kommunale Daseinsvorsorge sichern Wir sind uns der Bedeutung des steuerlichen Querverbundes für die Finanzierung kommunaler Daseinsvorsorge bewusst. Wir werden uns deshalb weiterhin, gegebenenfalls auch durch Anpassung der relevanten Gesetze, für dessen dauerhaften Erhalt einsetzen.

Der Bund setzt sich weiterhin für die Absicherung und Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge sowie für Chancengleichheit gegenüber privaten Unternehmen in den Märkten zur Infrastrukturbereitstellung im Europäischen Binnenmarkt und bei Freihandelsabkommen ein.

Stärkung der Zivilgesellschaft und des Ehrenamts Ein starkes Ehrenamt und ausgeprägtes bürgerschaftliches Engagement sind Markenzeichen unseres Landes. Millionen von Menschen sind freiwillig für das Gemeinwohl aktiv – vom individuellen Engagement bis zum Ehrenamt, z. B. in Sportvereinen, Kirchen, Stiftungen, Vereinen, Migrantenorganisationen und der Wohlfahrtspflege. In ländlichen Regionen ist das Ehrenamt eine tragende Säule eines lebendigen und funktionierenden Gemeinwesens. Dieses ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement für alle Generationen verdient Anerkennung und Wertschätzung. Wir werden es herausgehoben in der Bundesregierung verankern und durch konkrete Maßnahmen unterstützen und stärken.

Um diese Kultur des zivilgesellschaftlichen Engagements und des Ehrenamts zu fördern und zu stärken, wollen wir:
· bestehende Regelungen entbürokratisieren, die digitalen Kompetenzen stärken und konkrete Hilfestellungen für eine entsprechende Organisationsentwicklung der Verbände, Vereine und Stiftungen leisten. Eine Ehrenamtsstiftung oder eine Service-Agentur kann dabei helfen.
· den rechtlichen Rahmen für ehrenamtliche Betätigung und soziales Unternehmertum weiter verbessern sowie
· das Gemeinnützigkeitsrecht verbessern. Insbesondere streben wir im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Eintragungsfähigkeit von Vereinen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb im Interesse von bürgerschaftlichen Initiativen Verbesserungen im Vereinsrecht an. Zudem werden wir das Stiftungsrecht auf Grundlage der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Stiftungsrecht“ ändern (mod. Beitrag UAG Stärkung der Zivilgesellschaft).
· Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendienste in ihrer Bandbreite ausbauen und stärken, ehrenamtliche und gemeinnützige Organisationen mit innovativen und sozialen Ideen und nachweislichem gesellschaftlichen, ökologischem oder wirtschaftlichem Nutzen in ihrer Start- und Wachstumsphase unterstützen. Den Zugang für Menschen mit Behinderungen und für Benachteiligte wollen wir in den Jugendfreiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst ausweiten.
· initiieren, dass in Kooperation mit den Bundesländern, Wohlfahrtsverbänden und Kommunen insbesondere Grundschulkinder in Ganztagsbetreuung gezielt an ehrenamtliche Tätigkeit herangeführt werden.
· zur besseren Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement Ehrenamtliche steuerlich entlasten sowie Hauptamtliche zu ihrer Entlastung vermehrt einsetzen. Wir werden den rechtlichen Rahmen für ehrenamtliche Betätigung und soziales Unternehmertum weiter verbessern.

Gesellschaft und Demokratie leben von Gemeinschaft. Familiäre Bindung und ein stabiles Netz mit vielfältigen sozialen Kontakten fördern das individuelle Wohlergehen und verhindern Einsamkeit. Angesichts einer zunehmend individualisierten, mobilen und digitalen Gesellschaft werden wir Strategien und Konzepte entwickeln, die Einsamkeit in allen Altersgruppen vorbeugen und Vereinsamung bekämpfen.

Die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften stiften Identität und vermitteln Werte. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft in Deutschland und Europa. Darüber hinaus sind sie wichtige Stützen im Bildungs- und Sozialwesen mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, mit Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Wir wollen den Dialog und die Zusammenarbeit des Staates mit den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften verstärken. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die Integration der Muslime in Deutschland.

Wir wollen eine teilhabeorientierte Gesellschaftspolitik für alle Menschen – ob mit oder ohne Migrationshintergrund. Deshalb werden wir die Jugendmigrationsdienste sowie Zugangsmöglichkeiten und Beteiligungschancen bei zivilgesellschaftlichem Engagement auch für Migrantenorganisationen stärken.

Stärkung der Demokratie und Extremismusprävention Die Stärkung der freiheitlichen Demokratie muss allen am Herzen liegen. Deshalb wollen wir Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und der Zivilgesellschaft umsetzen, um das zivilgesellschaftliche Engagement gegen jede Form von Extremismus weiter zu stärken. Dazu gehören:


· Nachhaltige Absicherung von qualitativ guten Programmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention.
· Ausbau unserer erfolgreichen Programme gegen Rechtsextremismus, gegen Linksextremismus, gegen Antisemitismus, gegen Islamismus und Salafismus.
· Stärkung politischer und kultureller Bildung. Darüber hinaus unterstützen wir das „Forum Recht“ als dauerhafte Einrichtung des Bundes mit Hauptsitz in Karlsruhe. Ziel ist, den Bürgerinnen und Bürgern den Rechtsstaat im Sinne einer gewachsenen Rechtskultur als unverzichtbaren Teil unseres Zusammenlebens näherzubringen.
· Im Jahr 2019 werden wir 100 Jahre Demokratie in Deutschland und 100 Jahre Frauenwahlrecht feiern sowie an 70 Jahre Grundgesetz und 30 Jahre friedliche Revolution erinnern.
· Unsere Geschichte mahnt uns, antidemokratischem, rassistischem und nationalistischem Gedankengut entschieden zu begegnen. Die Empfehlungen der NSUUntersuchungsausschüsse bleiben für die präventive Arbeit gegen Rechtsextremismus handlungsleitend. Das Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus wollen wir über das Jahr 2018 hinaus fortführen.
· Ausbau der Koordinierung der Maßnahmen zur Extremismusprävention von Bund und Ländern und Weiterentwicklung auf Grundlage von externen Forschungs- und Evaluierungsergebnissen.
· Wir verurteilen Rassismus und Diskriminierung in jeder Form. Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle wird fortgesetzt. Entsprechende Aktionspläne werden wir fortführen und weiterentwickeln.
· Wir werden eine/n Beauftragte/n der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus einsetzen. Ferner wollen wir eine Expertenkommission zum Thema Antiziganismus einsetzen.
· Wir wollen die Erinnerungskultur und die Rehabilitierung der Opfer des SEDUnrechtregimes weiterentwickeln und die Fristen für die Beantragung nach den Rehabilitierungsgesetzen im Einvernehmen mit den Bundesländern aufheben. Wir werden prüfen, inwieweit die bestehenden rechtlichen Grundlagen für die DDRHeimkinder verbessert werden können.
· Mit einer Kampagne für den Rechtsstaat wollen wir dessen Bedeutung für jede Einzelne und jeden Einzelnen stärker in das Bewusstsein rücken.
· Die „Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V.“ leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Rechtsstaatsförderung im Ausland. Ihre Arbeit wollen wir weiter fördern.
· Eine Kampagne initiieren, die private und öffentliche Arbeitgeber ermuntert, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Wahrnehmung des Ehrenamtes zu unterstützen, und dabei bei den Bundesbediensteten mit gutem Beispiel voranzugehen.
· Für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit sowie Ehrenamt speziell im Katastrophenschutz Hürden abbauen.

Der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte, Rettungskräfte und anderen Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staates sowie gegen ehrenamtliche Engagierte muss auf allen Ebenen konsequent entgegengewirkt werden.

6. Lärmschutz und Bürgerbeteiligung

Lärm ist in unserem dichtbevölkerten Land ein großes Problem. Den durch Mobilität verursachten Lärm wollen wir deutlich reduzieren. Wir werden die Bürger frühzeitiger bei Verkehrsprojekten beteiligen und eine Gesamtlärmbetrachtung einführen. Wir werden ein verkehrsträgerübergreifendes Lärmkonzept erstellen.

Wir wollen die ausreichende Finanzausstattung des Lärmsanierungsprogramms an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes sicherstellen.

Wir wollen bei deutlicher Verkehrszunahme auch an Bestandsstrecken der Schiene und an Fernstraßen in Baulastträgerschaft des Bundes flexibel erhöhte Lärmschutzmaßnahmen ergreifen.

Der Schienenlärm soll bis 2020 halbiert werden. Wir setzen uns für das Verbot lauter Güterwagen auch auf EU-Ebene ein. Das lärmabhängige Trassenpreissystem werden wir weiterentwickeln. Wir wollen die Forschung, Entwicklung und Markteinführung von innovativen Lärmvermeidungstechniken sowie von lärmarmen Güterwagen fördern. In Ergänzung zur Umrüstung von Waggons soll ein Innovationsbonus für die Neuanschaffung und den Umbau von Triebwagen und Lokomotiven gewährt werden.

Bei der Gestaltung von Lärmschutzmaßnahmen im Schienenverkehr sollen insbesondere die jeweiligen Anforderungen an Sanierungsabschnitte mit besonderer Bedeutung für die Tourismus- oder Gesundheitswirtschaft berücksichtigt werden. Wir prüfen zudem, ob das freiwillige Lärmsanierungsprogramm und die Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie stärker miteinander verschränkt werden können. Wir wollen die Förderung für freiwilligen Lärmschutz an der Schiene erhö- hen. An Bahnstrecken werden weitere Messstationen für ein umfassendes Lärmmonitoring eingerichtet.

Wir wollen beim Ausbau des Schienennetzes die Bürger frühzeitig beteiligen und ein strukturiertes Verfahren entwickeln, mit dem das Ergebnis der Bürgerbeteiligung automatisch dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird und der Gesetzgeber die Möglichkeit erhält, im Einzelfall für das weitere Planungsverfahren über begründete alternative Trassierungen und über das gesetzliche Maß hinausgehende Lärmschutzmaßnahmen entscheiden zu können.

Die Verschärfung der Lärmzulassungsgrenzwerte für neue Flugzeuge auf internationaler Ebene (ICAO) befürworten wir.

Wir wollen zusätzliche Mittel für die Forschung und Entwicklung neuer lärmarmer Technologien wie für emissionsarme Flugzeugtriebwerke bereitstellen. Für die Festlegung der Flugrouten setzen wir auf eine verbesserte Transparenz in den Verfahren. Dabei ist entscheidend, frühzeitig die betroffenen Menschen zu informieren und in einen Dialogprozess mit allen Beteiligten einzubinden. Die Fluglärmkommissionen werden wir in ihrer Arbeit unterstützen. Die bestehenden Nachtflugverbote bleiben erhalten.

Wir wollen im Luftverkehr die zügige Umsetzung lärmarmer Flugverfahren vorantreiben und Anreize für den Einsatz leiserer Flugzeuge setzen. Bei allen Planungen an Flughafenstandorten müssen die Bürger frühzeitig einbezogen werden. Dabei ist auf die Nachtruhe für die Bevölkerung rund um den Flughafen in den Verfahren nach dem Luftverkehrsgesetz weiterhin in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.

Die Lärmgrenzwerte für den Schutz der Menschen rund um die Flughäfen werden wir nach den gesetzlichen Vorgaben des Fluglärmschutzgesetzes unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik überprüfen und weiterentwickeln.

7. Personenbeförderungsrecht, ÖPNV und Mobilität im ländlichen Raum

Wir wollen die individuelle Mobilität der Menschen stärken, neue Angebotsformen zur Verbesserung des Mobilitätsangebots im ländlichen Raum unterstützen und diese mit Pilotprojekten erproben.

Wir werden das Personenbeförderungsrecht modernisieren und die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr und neue Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen (Ride Pooling) an die sich ändernden Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und neue technischen Entwicklungen anpassen. Neue plattformbasierte digitale Mobilitätsangebote brauchen eine rechtssichere Grundlage für ihre Zulassung. Dabei achten wir darauf, dass ein fairer Ausgleich (level playing field) zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen gewahrt bleibt. Kommunen müssen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten. Gute soziale Rahmenbedingungen zum Schutz der Beschäftigten sind für uns dabei zentrale Voraussetzung. Sowohl der Taxi- wie auch der Mietwagenbetrieb soll von regulatorischen Entlastungen profitieren.

Für einen attraktiven und in die Zukunft gerichteten ÖPNV wollen wir digitale Informations- und Vertriebssysteme fördern. Neue Mobilitätsangebote sowie moderne Bedienformen und der ÖPNV müssen sich bestmöglich ergänzen.

Wir wollen den erfolgreichen Förderfonds mFUND für die frühe Entwicklung digitaler Innovationen im Bereich Mobilität fortschreiben und weiterentwickeln. Die mCLOUD zur offenen Bereitstellung öffentlicher Mobilitäts-, Geo- und Wetterdaten wollen wir ausbauen und bieten damit Startups und Mobilitätsanbietern eine zentrale Plattform.

An den Festlegungen im Personenbeförderungsgesetz für den Vorrang von eigenwirtschaftlichen Verkehren im Personennahverkehr halten wir fest.

Im Personenbeförderungsgesetz werden wir klarstellen, dass über die Nahverkehrspläne soziale Standards zum Schutz der Beschäftigten sowie qualitative und ökologische Standards auch für eigenwirtschaftliche Verkehre gelten.

Wir wollen die Mittel für den Radverkehr als Testlauf aufstocken. Wir wollen damit in den Radwegebau investieren und die gesetzliche Grundlage schaffen, damit die Radwege unabhängig vom Verlauf der Bundesstraßen geführt werden können. Zudem wollen wir das Programm für den Bau von Radschnellwegen praxisnaher ausgestalten und weitere innovative Projekte fördern, die den Radverkehr in Deutschland verbessern.

Wir werden die Straßenverkehrsordnung mit dem Ziel der Radverkehrsförderung überprüfen und gegebenenfalls fahrradgerecht fortschreiben einschließlich einer Innovationsklausel für örtlich und zeitlich begrenzte Pilotprojekte. Wir wollen den Nationalen Radverkehrsplan 2020 fortschreiben.

Unser Ziel ist eine selbstbestimmte sichere Mobilität von Seniorinnen und Senioren. Dies wollen wir mit der Förderung freiwilliger Angebote noch stärker unterstützen.

X. Ein handlungsfähiger und starker Staat für eine freie Gesellschaft

1. Pakt für den Rechtsstaat

Wir werden den Rechtsstaat handlungsfähig erhalten. Dies stärkt auch das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie. Wir werden einen Pakt für den Rechtsstaat auf Ebene der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern schließen.

Justiz Bestandteil dieses Paktes sind 2000 neue Richterstellen bei den Gerichten der Länder und des Bundes sowie entsprechendes Folgepersonal. Die Länder haben mit der Ausweitung des Justizpersonals bereits begonnen. Die Personalausstattung des Generalbundesanwalts wird verbessert. Wir werden die Digitalisierung der Justiz in allen Bereichen konsequent und einheitlich vorantreiben. Wir stärken die digitale und interkulturelle Kompetenz.

Wir wollen das historische Bewusstsein für das nationalsozialistische Unrecht schärfen, um aus den dunklen Kapiteln unserer Vergangenheit lernen zu können. Wir sind uns einig, dass die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Justizunrecht auch Teil der Juristenausbildung ist.

Sicherheitsbehörden Bund und Länder haben die personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden bereits vorangebracht. Am Ende dieser Ausbauphase werden insgesamt 15 000 Stellen geschaffen worden sein. Der Bund wird 7500 zusätzliche Stellen schaffen. Wir wollen das Bundeskriminalamt als zentrales Datenhaus im polizeilichen Informationsverbund etablieren und einen gemeinsamen Investitionsfonds für die IT der deutschen Polizei schaffen. Im Bereich der Strafverfolgung werden wir den Datenaustausch zwischen Polizei und Justiz verbessern.

Verfahrensrecht Wir stärken das Vertrauen in den Rechtsstaat, indem wir die Strafprozessordnung (StPO) modernisieren und Strafverfahren beschleunigen mit folgenden Maßnahmen: Wir modernisieren das Selbstleseverfahren. Wir ermöglichen in besonders umfangreichen Strafverfahren die gebündelte Vertretung der Interessen von Nebenklägern durch das Gericht. Wir prüfen die systematische Kodifizierung der Regeln zur Zulässigkeit von Beweiserhebung und -verwertung. Wir prüfen gesetzgeberischen Handlungsbedarf einer Rechtsgrundlage für die Tatprovokation. Wir unterstützen Einrichtungen, in denen Opfer von Gewalttaten ihre Verletzungen anonym dokumentieren lassen können. Wir vereinfachen weiter die Ablehnungsmöglichkeiten von missbräuchlichen Befangenheits- und Beweisanträgen. Besetzungsrügen sollen künftig in einem Vorab-Entscheidungsverfahren entschieden werden. Die DNA-Analyse wird im Strafverfahren auf äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) sowie Alter ausgeweitet (§ 81e StPO). Wir führen gesetzliche bundeseinheitliche Qualitätsstandards für Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetscher ein.

Musterfeststellungsklage Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage werden wir die Rechtsdurchsetzung für die Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern.

Wir wollen die Klagebefugnis auf festgelegte qualifizierte Einrichtungen beschränken, um eine ausufernde Klageindustrie zu vermeiden. Bewährte wirtschaftliche Strukturen sollen nicht zerschlagen werden.

Wir werden drohende Verjährungen zum Jahresende 2018 verhindern und deshalb das Gesetz (spätestens) zum 1. November 2018 in Kraft treten lassen.

Wir werden für die Einleitung des Verfahrens die schlüssige Darlegung und Glaubhaftmachung einer Mindestzahl von zehn individualisierten Betroffenen sowie für die Durchführung des Verfahrens von 50 Anmelderinnen und Anmeldern zum Klageregister in einer Frist von zwei Monaten festsetzen, um die Effektivität des Verfahrens für Gerichte und Parteien zu gewährleisten.

Die Feststellungen des Urteils sind für die Beklagte oder den Beklagten und die im Klageregister angemeldeten Betroffenen bindend. Die Bindungswirkung entfällt nur, wenn die Anmeldung bis zum Beginn der ersten mündlichen Verhandlung zurückgenommen ist.

Mit Blick auf kleine „Streuschäden“ prüfen wir einen Ausschluss von Abtretungsverboten für Forderungen in AGB.

Rechtsdurchsetzung und Schlichtung im Verbraucherschutz Wir wollen die vorhandenen Marktwächter durch eine finanzielle Förderung verstetigen und auf eine rechtliche Grundlage stellen.

Wir wollen den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts verhindern, z. B. durch die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes, und so kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher schützen. Zudem wollen wir die Aufsicht über die Inkassounternehmen verstärken und die Regelungen zum Inkassorecht verbraucherfreundlich weiterentwickeln.

Wir erleichtern Verbraucherinnen und Verbrauchern die Rechtsdurchsetzung durch Digitalisierung, insbesondere bei smart contracts. Deshalb werden wir die Entwicklung der automatischen Vertragsentschädigung fördern und rechtssicher gestalten.

Die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wird dauerhaft zentral vom Bund getragen werden. Mit den Ländern sollen Gespräche über eine Beteiligung geführt werden.

Wir wollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor telefonisch untergeschobenen Verträgen und Kostenfallen schützen.

Wir wollen von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine Reparaturklausel im Designrecht einzuführen und Verbraucherinnen und Verbraucher besser gegen Tachomanipulationen schützen.

Im Bauträgerrecht wollen wir vorhandene Schutzlücken durch wirksame Absicherung des Erwerbers eines Bauträgerobjekts für den Fall der Insolvenz des Bauträgers und eine Erleichterung der Abnahme bei Gemeinschaftseigentum schließen.

Weitere Verfahren

Damit Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten künftig zügiger durchgeführt werden können, werden wir Gesetzesänderungen zur weiteren Verfahrensbeschleunigung, -vereinfachung und -vereinheitlichung prüfen.

Wir wollen Genehmigungsverfahren beschleunigen. Wir werden deshalb das Verwaltungsverfahrensrecht auf Möglichkeiten zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren prüfen.

Wir erweitern die Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten der oder des freigesprochenen Angeklagten in Bezug auf die nicht verjährbaren Straftaten.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass der EU Rechtsrahmen für „Justice in Cyberspace/E-Evidence“, sowohl die schützenswerten Interessen der Dateninhaberinnen und -inhaber, der Netzgemeinde und der Provider berücksichtigt als auch dem Bedürfnis der Strafverfolgungspraxis nach Beschleunigung Rechnung trägt. Insbesondere werden wir uns für die Transparenz der Verfahren und dafür einsetzen, dass hohe rechtsstaatliche Standards gewährleistet sind.

Wir schaffen eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, dass Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verdecken dürfen, außer medizinische Gründe sprechen dem entgegen, wenn es zur Identitätsfeststellung oder zur Beurteilung des Aussageverhaltens notwendig ist.

Digitales / Cybersicherheit Eine erfolgreiche Digitalisierungsstrategie setzt Datensicherheit voraus. Wir wollen, dass gemeinsam zwischen Bund und Ländern, möglichst sogar in ganz Europa, Sicherheitsstandards für die IT-Strukturen und den Schutz der kritischen Infrastruktur entwickelt werden. Den mit dem IT-Sicherheitsgesetz eingeführten Ordnungsrahmen werden wir in einem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 weiterentwickeln und ausbauen. In diesem Zusammenhang werden wir die Herstellerinnen und Hersteller sowie Anbieterinnen und Anbieter von IT-Produkten, die neben den kritischen Infrastrukturen von besonderem nationalem Interesse sind, stärker in die Pflicht nehmen.

Keine Toleranz bei Wirtschaftskriminalität, Einbruchdiebstahl und organisierter Kriminalität. Wir bekämpfen konsequent jede Form von Kriminalität, insbesondere die organisierte Kriminalität. Wohnungseinbrüche führen nicht nur zu materiellen Schäden, sondern häufig zu einer Traumatisierung der Opfer. Unseren Kampf gegen Einbrecher intensivieren wir deshalb weiter, indem wir unseren Sicherheitsbehörden die notwendigen Ermittlungsinstrumente zur Verfügung stellen und die in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Maßnahmen zur Ahndung und Bekämpfung von Einbruchskriminalität konsequent anwenden. Darüber hinaus unterstützen wir die Bürger dabei, Einbrüche in ihre Wohnungen oder Häuser zu verhindern.

Das KfW-Förderprogramm „Prävention durch Einbruchsicherung“ ist ein Beispiel für gelungene Prävention. Diese Förderung wollen wir aufstocken und auf Mehrfamilienhäuser erweitern, um flächendeckend Einbruchsschutz von Wohnungen und Häusern zu erreichen. Wir werden in Abstimmung mit den Ländern Möglichkeiten prüfen, um den Einbau von Einbruchschutz bei Neubauten zu fördern.

Unternehmenssanktionen Wir wollen sicherstellen, dass Wirtschaftskriminalität wirksam verfolgt und angemessen geahndet wird. Deshalb regeln wir das Sanktionsrecht für Unternehmen neu. Wir werden sicherstellen, dass bei Wirtschaftskriminalität grundsätzlich auch die von Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitierenden Unternehmen stärker sanktioniert werden. Bislang liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde, ob auch das betreffende Unternehmen verfolgt wird. Durch die Abkehr vom Opportunitätsprinzip des bislang einschlägigen Ordnungswidrigkeitenrechts sorgen wir für eine bundesweit einheitliche Rechtsanwendung. Durch klare Verfahrensregelungen erhöhen wir zudem die Rechtssicherheit der betroffenen Unternehmen. Zugleich werden wir spezifische Regelungen über Verfahrenseinstellungen schaffen, um der Justizpraxis die notwendige Flexibilität in der Verfolgung einzuräumen. Wir werden das Sanktionsinstrumentarium erweitern: Die geltende Bußgeldobergrenze von bis zu zehn Millionen Euro ist für kleinere Unternehmen zu hoch und für große Konzerne zu niedrig. Wir werden sicherstellen, dass sich die Höhe der Geldsanktion künftig an der Wirtschaftskraft des Unternehmens orientiert. Bei Unternehmen mit mehr alsMillionen Euro Umsatz soll die Höchstgrenze bei zehn Prozent des Umsatzes liegen. Zudem schaffen wir weitere Sanktionsinstrumente. Weiterhin schaffen wir konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln für Unternehmensgeldsanktionen. Die Sanktionen sollen auf geeignetem Weg öffentlich bekannt gemacht werden.

Um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, werden wir gesetzliche Vorgaben für „Internal Investigations“ schaffen, insbesondere mit Blick auf beschlagnahmte Unterlagen und Durchsuchungsmöglichkeiten. Wir werden gesetzliche Anreize zur Aufklärungshilfe durch „Internal Investigations“ und zur anschließenden Offenlegung der hieraus gewonnenen Erkenntnisse setzen.

Der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte, Rettungskräfte und anderen Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staates muss auf allen Ebenen konsequent entgegengewirkt werden.

Die Schutzlücken des § 201a Strafgesetzbuch (StGB) hinsichtlich bloßstellender Bildaufnahmen (Herstellung und Verbreitung) von verstorbenen Personen werden wir schließen. Wir erweitern den veralteten Schriftenbegriff in § 11 Abs. 3 StGB hin zu einem modernen Medienbegriff.

Sicherheitsarchitektur / Operative Fähigkeiten Wir wollen keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit in Deutschland. Dazu gehört die Erarbeitung eines gemeinsamen Musterpolizeigesetzes (gemäß Innenministerkonferenz-Beschluss).

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Bundespolizei bundesweit im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten und Aufgaben eingesetzt wird, so auch zur Bekämpfung von Straftaten an Kriminalitätsschwerpunkten wie z. B. Bahnhöfen, insbesondere von Alltagskriminalität. Die Bereitschaftspolizeien der Länder sowie des Bundes sind eine tragende Säule der inneren Sicherheit und sehen sich einer erhöhten Einsatzbelastung flächendeckend ausgesetzt. Die erforderliche Verbesserung der Ausstattung wird intensiviert.

Die Menschen sollen sich auf unseren Straßen und Plätzen sicher bewegen können. Deshalb wollen wir die Videoüberwachung an Brennpunkten einsetzen, sie verhältnismäßig und mit Augenmaß effektiv ausbauen und dabei auch technisch verbessern. Intelligente Videoüberwachung kann dabei eine Weiterentwicklung sein. Deswegen werden wir den laufenden Modellversuch abwarten, prüfen und bewerten.

Private Sicherheitsbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit. Durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz werden wir die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig verbessern und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit sorgen.

Bei der Bekämpfung des Terrorismus wollen wir im Rahmen eines zeitgemäßen und effektiven Rechts gemeinsame Standards, verbindlichen Umgang, einheitliche Praxis und klare Zuständigkeitsregelungen. Die Standorte der Bundessicherheitsbehörden sollen bestehen bleiben. Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) werden wir gemeinsam mit den Ländern als Kooperations- und Kommunikationsplattform so weiterentwickeln, dass dort Informationen reibungsloser ausgetauscht und verbindliche Absprachen auch zur Bearbeitung des Einzelfalls getroffen werden.

Zur Verbesserung der Sicherheit in unserem Land wird das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Bereich der zentralen Auswertung und Analyse in Angelegenheiten des islamistischen Terrorismus sowie bei länderübergreifenden extremistischen Phänomenen von bundesweiter Bedeutung seine Steuerungsfunktion verstärkt wahrnehmen, auch bei solchen, die zunächst keinen unmittelbaren Gewaltbezug aufweisen. Aufgrund des ständigen technischen Fortschrittes und des damit einhergehenden personellen und finanziellen Ressourceneinsatzes soll das BfV als zentrale Servicedienststelle für den Einsatz operativer Technik im Verbund gestärkt werden. Zudem wollen wir die Befugnisse des Verfassungsschutzes des Bundes und der Länder vereinheitlichen, insbesondere bei der Datenerhebung und Datenspeicherung. Zu diesem Zwecke werden wir das Bundesverfassungsschutzgesetz auf Grundlage eines einheitlichen Rechtsrahmens der Innenministerkonferenz novellieren. Wir sind uns bewusst, dass auch maßvolle und sachgerechte Kompetenzerweiterungen des BfV eine gleichzeitige und entsprechende Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle erfordern.

Wir haben in der vergangenen Wahlperiode die gesetzliche Grundlage für eine effektivere Kontrolle der Nachrichtendienste geschaffen. Die Bundesregierung wird diese Kontrolle durch eine umfassende Wahrnehmung der Unterrichtungs- und Vorlagepflichten gegenüber den gesetzlich vorgesehenen Kontrollorganen unterstützen.

Wir werden die europäische Sicherheitskooperation unter Einbeziehung und Stärkung internationaler und europäischer Organisationen (Europol, Interpol, Europäische Staatsanwaltschaft) verbessern und vertiefen. Ziel muss es sein, durch strukturelle Maßnahmen und mit einer leistungsfähigen IT-Struktur sicherzustellen, dass Straftäterinnen und Straftäter sowie Gefährderinnen und Gefährder überall in Europa identifiziert und relevante Erkenntnisse ausgetauscht werden können. Zu diesem Zwecke werden wir auf eine effektive Vernetzung und Verbesserung der für die Sicherheitsbehörden relevanten Datenbanken hinwirken. Den Informationsaustausch und die Koordinierung von präventiven und operativen Maßnahmen zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei Europol im Rahmen des „European Counter Terrorism Center“ und auch die internationale Zusammenarbeit, u. a. im Rahmen von Interpol, wollen wir intensivieren und verbessern. Wir wollen dabei in Absprache mit den Ländern auch die europäische und internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der

organisierten Kriminalität intensivieren und ebenso die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität beim Bundeskriminalamt stärken, um etwa organisierten Einbrecherbanden noch besser zu begegnen.

Wir bekennen uns zum deutschen Engagement in internationalen Polizeimissionen. Wir werden Möglichkeiten finden, dies auszubauen, etwa durch Einrichtung eines Stellenpools für Auslandsverwendungen und Polizeimissionen.

Befugnisse Die Sicherheitsbehörden brauchen gleichwertige Befugnisse im Umgang mit dem Internet wie außerhalb des Internets. Das bedeutet im Einzelnen: Es darf für die Befugnisse der Polizei zu Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis zum Schutz der Bevölkerung keinen Unterschied machen, ob die Nutzer sich zur Kommunikation der klassischen Telefonie oder klassischer SMS bedienen oder ob sie auf internetbasierte Messenger-Dienste ausweichen. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Cyberabwehr soll ausgebaut, verbessert und strukturell neu geordnet werden. Die Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird gestärkt.

Wo Strafbarkeitslücken bestehen, werden wir eine Strafbarkeit für das Betreiben krimineller Infrastrukturen einführen, um speziell im Internet eine Ahndung von Delikten wie z. B. das Betreiben eines Darknet-Handelsplatzes für kriminelle Waren und Dienstleistungen einzuführen.

Wir wollen Angriffe aus dem Cyberraum gegen unsere kritischen Infrastrukturen abwehren und verhindern.

Wir wollen die Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung und Prävention von Cyberkriminalität durch die Schaffung notwendiger rechtlicher, organisatorischer sowie technischer Rahmenbedingungen stärken.

Wir wollen, dass die Sicherheitsbehörden ihre bestehenden Befugnisse auch in der digitalen Welt anwenden und tatsächlich durchsetzen können.

Wir werden einen neuen Verlusttatbestand in das Staatsangehörigkeitsgesetz einfü- gen, wonach Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann.

2. Moderner Staat

Öffentlicher Dienst Wir bekennen uns zu einem modernen öffentlichen Dienst, der mit bestens ausgebildeten und hochmotivierten Beschäftigten seine Aufgabe gut, zuverlässig und effizient erledigt. Wir werden uns um die Nachwuchsgewinnung kümmern. Der öffentliche Dienst muss unter Beibehaltung seiner Qualifikationsanforderungen attraktiv sein, damit der Staat im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen kann. Tarifabschlüsse (TVöD) wollen wir grundsätzlich gleich auf die Bundesbeamtenbesoldung übertragen. Das Bundespersonalvertretungsrecht wird novelliert.

Wir wollen Arbeitszeitkontenmodelle im öffentlichen Dienst einführen, die einen planbaren Überstunden- und Mehrarbeitsabbau unter Berücksichtigung besonders belasteter Bereiche ermöglichen.

Der Bund nimmt für seine Beschäftigten, insbesondere auch für die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Wohnungsfürsorge verstärkt wahr. Dazu soll der Wohnungsbestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben genutzt und weiterentwickelt werden.

Wir stehen zum Bonn-Berlin-Gesetz. Bonn bleibt das zweite bundespolitische Zentrum. Der Bund wird mit der Region Bonn sowie den Bundesländern NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz eine vertragliche Zusatzvereinbarung („BonnVertrag“) schließen.

Digitale Verwaltung Der digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen soll zur Regel, Schriftform und das persönliche Erscheinen soweit möglich durch gleichwertige digitale Lösungen ersetzt werden (Digital First).

Wir wollen ein digitales „Bürgerportal“ für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen schaffen, indem wir zentrale und dezentrale Verwaltungsportale miteinander vernetzen.

Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sollen ihre Daten grundsätzlich nur einmal angeben müssen. Mit ihrer Zustimmung sollen bestimmte zur Verfügung gestellte Daten unter den Behörden weitergegeben werden. Wir wollen damit auch erreichen, dass berechtigte Leistungsansprüche, wie z. B. das Kindergeld nach der Meldung einer Geburt, künftig antragslos und proaktiv gewährt werden können. Dabei sorgen wir für sichere Kommunikationswege, sowie vollständige Transparenz und Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger über ihre Daten.

Wir stehen zu unseren Verpflichtungen aus dem internationalen Open Government Partnership. Im Bereich „Open Data“ wollen wir erreichen, dass die Bundesregierung internationaler Vorreiter wird. Die entsprechende Veröffentlichung von Daten soll entsprechend dem Prinzip „Open by default“ Teil des täglichen Verwaltungshandelns werden. Der digitale Wandel der öffentlichen Verwaltung wird auch in der Aus- und Fortbildung und der Organisationsentwicklung vorangetrieben.

Datenschutz Bei der Plattformregulierung soll ein sektorspezifischer Ansatz verfolgt werden.

Die Mitte 2020 anstehende Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wollen wir intensiv begleiten und dabei alle Regelungen auf ihre Zukunftsfä- higkeit und Effektivität überprüfen. Wir wollen eine sichere, mobile, digitale Authentifizierung.

Wir wollen die Arbeit der Stiftung Datenschutz fördern.

Die Frage, ob und wie ein Eigentum an Daten ausgestaltet sein kann, müssen wir zügig angehen. Wir wollen die Öffnungsklausel in Artikel 88 der DatenschutzGrundverordnung nutzen und prüfen die Schaffung eines eigenständiges Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz, das die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten am Arbeitsplatz schützt und Rechtssicherheit für den Arbeitgeber schafft.

Zivil- und Katastrophenschutz Wir wollen den Zivil- und Katastrophenschutz sachgemäß und den heutigen Anforderungen entsprechend strukturieren und ausstatten.

Einen wichtigen Beitrag für unser funktionierendes Hilfeleistungssystem für Katastrophen leisten die vielen ehren- und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer bei den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk (THW). Wir wollen das ehrenamtliche Engagement nachhaltig stärken. Wir wollen die Arbeit der 80.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des THW durch einen weiteren Ausbau des hauptamtlichen Personals unterstützen – auch beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) – und entlasten sowie weiter darin fortfahren, den Investitionsstau bei der Fahrzeugbeschaffung und den Liegenschaften des THW abzubauen. Der Bund wird seiner Verpflichtung im Rahmen des ergänzenden Katastrophenschutzes gerecht werden.

Um Anerkennung und Wertschätzung für ehrenamtlich Tätige zu erhöhen und die Nachwuchsgewinnung zu stärken, wollen wir bei öffentlichen wie privaten Arbeitgebern dafür werben, bei gleicher Qualifizierung ehrenamtlich Tätige (z. B. aktive Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren oder des THW) bevorzugt einzustellen.

3. Modernes Recht für eine moderne Gesellschaft

Eine moderne Gesellschaft braucht modernes Recht.

Opferschutz

Wir werden den Opferschutz weiter stärken. Die Empfehlungen des Opferbeauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Anschlags auf dem Breitscheidplatz werden wir zügig umsetzen, die Erfahrungen nach den Morden und Sprengstoffanschlä- gen der Terrorgruppe NSU berücksichtigen und zentrale Strukturen auf Bundesebene schaffen. Dazu werden wir innerhalb der Bundesregierung als dauerhafte Struktur eine/n ständige/n Opferbeauftragte/n einrichten, um Opfern sofort einen direkten Ansprechpartner an die Seite zu stellen.

Wir werden die Opferentschädigung neu regeln, erhöhen die Härteleistungen des Bundes signifikant und stellen die für die Betreuung der Opfer und Abwicklung der Hilfeleistungen erforderlichen personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung.

Mit einer Informations-Kampagne werden wir die Angebote der Opferhilfe und des Opferschutzes in der Öffentlichkeit bekannter machen.

Wir werden alles Notwendige tun, um Kindesmissbrauch und Kinderpornografie möglichst zu verhindern und entschieden zu bekämpfen. Präventionsprogramme wie „Kein Täter werden" sind dabei ein wichtiges Element. Wir führen eine Strafbarkeit für den Versuch des Cybergroomings ein, um Kinder im Internet besser zu schützen und die Effektivität der Strafverfolgung pädophiler Täter, die im Netz Jagd auf Kinder machen, zu erhöhen.

Die Befugnis der Bewährungshelferinnen und -helfer sowie Führungsaufsichtsstellen, zur Gefahrenabwehr in Eilfällen unmittelbar die zuständigen Behörden zu informieren, wird im Gesetz unmissverständlich klargestellt. Zudem wird eine eindeutige und umfassende gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Polizei und anderen Verwaltungsbehörden im Rahmen runder Tische geschaffen.

Wir prüfen, wie kindliche Zeuginnen und Zeugen in Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs außerhalb des Gerichtssaals durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden vernommen und diese Vernehmung in den Sitzungssaal übertragen werden kann.

Rechtsfolgen der Digitalisierung

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Wir setzen uns für eine europäische Harmonisierung der Regelungen über die grenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften („SitzverlegungsRichtlinie“) und die Europäische Privatgesellschaft (SPE) unter Wahrung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Unternehmensmitbestimmung, der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter ein.

Bei Onlineregistrierungen von Gesellschaften setzen wir uns – auch auf europäischer Ebene – für effektive präventive Kontrollen und zuverlässige Identitätsprüfungen ein, um die Richtigkeit der Eintragungen und den Vertrauensschutz öffentlicher Register zu gewährleisten; einfache Online-Anmeldungen lehnen wir ab.

Wir werden das Personengesellschaftsrecht reformieren und an die Anforderungen eines modernen, vielfältigen Wirtschaftslebens anpassen; wir werden eine Expertenkommission einsetzen, die gesetzliche Vorschläge für eine grundlegende Reform erarbeitet.

Im aktienrechtlichen Beschlussmängelrecht werden wir im Interesse des Minderheitenschutzes und der Rechtssicherheit Brüche und Wertungswidersprüche beseitigen. Ferner werden wir das langwierige und teure Spruchverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Interessen von Minderheitsaktionärinnen und -aktionären sowie Kleinanlegerinnen und -anlegern evaluieren. Wir prüfen, ob zur Erleichterung von Forschungskooperationen eine neue Rechtsform für diese Art der Zusammenarbeit eingeführt werden sollte.

Wir werden die Vererbbarkeit des digitalen Eigentums (z. B. Nutzer Accounts, Datenbestände) rechtssicher gesetzlich regeln.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist ein richtiger und wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Hasskriminalität und strafbaren Äußerungen in sozialen Netzwerken. Wir werden auch weiterhin den Schutz der Meinungsfreiheit sowie der Persönlichkeitsrechte der Opfer von Hasskriminalität und strafbaren Äußerungen sicherstellen. Die Berichte, zu denen die Plattformbetreiber verpflichtet sind, werden wir sorgfältig auswerten und zum Anlass nehmen, um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz insbesondere im Hinblick auf die freiwillige Selbstregulierung weiterzuentwickeln.

Wir werden das AGB-Recht für Verträge zwischen Unternehmen auf den Prüfstand stellen mit dem Ziel, die Rechtssicherheit für innovative Geschäftsmodelle zu verbessern. Kleine und mittelständische Unternehmen, die Vertragsbedingungen ihres Vertragspartners aufgrund der wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse faktisch akzeptieren müssen, sollen im bisherigen Umfang durch das AGB-Recht geschützt bleiben. Sozialen Netzwerken kommt eine immer größere Bedeutung in unserer Gesellschaft zu, sie behalten sich aber einseitig alle Rechte und Nutzungseinschränkungen vor. Wir wollen die vertraglichen Rechte der Nutzer stärken, z. B. gegen unberechtigte Löschungen und Sperrungen. Im Insolvenzrecht werden wir den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger ohne Einschränkung bewahren. Wir werden gesetzliche Rahmenbedingungen für die Berufszulassung und -ausübung von Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter sowie Sachwalterinnen und Sachwaltern regeln, um im Interesse der Verfahrensbeteiligten eine qualifizierte und zuverlässige Wahrnehmung der Aufgaben sowie effektive Aufsicht zu gewährleisten. Zudem werden wir die Digitalisierung des Insolvenzverfahrens konsequent vorantreiben.

Zur Stärkung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Deutschland wollen wir die Rechte des Lizenznehmers im Insolvenzfall des Lizenzgebers besser schützen. Wir werden die Insolvenzantragspflichten im Lichte der europäischen Vorgaben zum Restrukturierungs- und Insolvenzrecht sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen bei Naturkatastrophen reformieren.

Urheberrecht

Im Urheberrecht unterstützen wir nachdrücklich eine zeitnahe Regelung zur Verlegerbeteiligung bei den Verwertungsgesellschaften und stärken die Position der Verleger auf europäischer Ebene durch eine eigene Rechtsposition. Wir werden die Rechtsposition der Urheberinnen und Urheber stärken und uns hierbei für einen gerechten Interessenausgleich zwischen Kreativen und den Unternehmen der Kulturwirtschaft, Plattformen und Nutzern einsetzen. Zudem wollen wir die Stellung von Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern verbessern, die sich an der öffentlichen Zugänglichmachung von Werken beteiligen. Den Vertrag von Marrakesch zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen setzen wir zügig um.

Wir wollen das System der Vergütung für gesetzlich erlaubte Nutzungen auf eine neue Grundlage stellen, indem moderne Nutzungsformen einbezogen werden und die an Urheberinnen und Urheber sowie Leistungsschutzberechtigte zu zahlende angemessene Vergütung effizient, berechenbar und zeitnah bestimmt wird. Wo immer möglich soll die Vergütung direkt bei der nutzenden Einrichtung erhoben werden. Wir streben an, das gegenwärtig zeitaufwändige Schiedsstellenverfahren in einen schnelleren Entscheidungsprozess zu überführen.

Wir greifen den Wunsch des Deutschen Bundestages auf und werden einen strukturierten Dialog führen, wie möglichst rasch innerhalb der nächsten fünf Jahre der Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen im Interesse aller Beteiligten – der Autorinnen und Autoren, der vielfältigen deutschen Verlagslandschaft und der nutzenden Wissenschaft – über eine Lizenzierungsplattform praktisch verbessert werden kann.

Familien- und Abstammungsrecht

Im Hinblick auf die zunehmenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin und Veränderungen in der Gesellschaft werden wir Anpassungen des Abstammungsrechts unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Arbeitskreises Abstammungsrecht prüfen.

Wir werden unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Vorgaben prü- fen, ob sich das anwendbare Recht insbesondere im Bereich des Familienrechts stärker nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten bestimmen sollte.

Zumeist wollen beide Elternteile nach Trennung und Scheidung intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben. Dies wollen wir bei Umgang und Unterhalt stärker berücksichtigen, wenn die Eltern sich einig sind oder Gründe des Kindeswohls vorliegen. Dabei muss das Kindeswohl stets im Mittelpunkt stehen. Wir prüfen, inwieweit Unterhaltsbedarf und Selbstbehalt verbindlich geregelt werden könnten.

Wir befürworten Fortbildungen für Richterinnen und Richter insbesondere an Familiengerichten und streben verbindliche Regelungen in Abstimmung mit den Ländern an. Wir wollen Ehepartnern ermöglichen, im Betreuungsfall füreinander Entscheidungen über medizinische Behandlungen zu treffen, ohne dass es hierfür der Bestellung einer Betreuerin bzw. eines Betreuers oder der Erteilung einer Vorsorgevollmacht bedarf.

Betreuungsrecht und Selbstbestimmung

Wir werden das Vormundschaftsrecht modernisieren und das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngst durchgeführten Forschungsvorhaben in struktureller Hinsicht verbessern. Im Einzelnen wollen wir den Vorrang sozialrechtlicher Hilfen vor rechtlicher Betreuung, die Qualität der Betreuung sowie Auswahl und Kontrolle von Betreuerinnen und Betreuern, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen („Unterstützen vor Vertreten“), sowie die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern stärken. Für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wollen wir ebenfalls zeitnah Sorge tragen.

Gleichberechtigung und Vielfalt

Wir werden die erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen, die sich durch die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts ergeben, zügig vornehmen.

Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten.

Die Arbeit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ist für die Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland unverzichtbar. Wir wollen die Bundesstiftung daher weiterhin über eine institutionelle Förderung in ihrer Aufgabenwahrnehmung absichern.

Illegale Paralleljustiz werden wir nicht dulden.

4. Prävention

Wir betonen die Bedeutung der sozialwissenschaftlichen und kriminologischen Sicherheitsforschung, u. a. die hohe Relevanz von Dunkelfeldstudien und anderer empirischer Forschung z. B. zu organisierter Kriminalität, und wollen diese wissenschaftlichen Bereiche beim Bundeskriminalamt und in der wissenschaftlichen Forschung durch Universitäten und Dritte stärken.

Wir treten für eine evidenzbasierte Kriminalpolitik ein. Wir wollen, dass kriminologische Evidenzen sowohl bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen als auch bei deren Evaluation berücksichtigt werden. Wir unterstützen das unabhängige Deutsche Forum für Kriminalprävention. Um ein Gesamtbild der langfristigen Kriminalitätsentwicklung zu bekommen, streben wir eine zügige Aktualisierung des Periodischen Sicherheitsberichts an. Um die Aussagekraft der Strafrechtspflegestatistiken zu erhöhen, werden wir in Zusammenarbeit mit den Ländern ein Strafrechtspflegestatistikgesetz schaffen. Die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken sollen langfristig zu einer Verlaufsstatistik zusammengeführt werden. Hierzu soll eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden.

Gerade im weiter wachsenden Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus wollen wir Prävention und Deradikalisierung weiter stärken, national und auf EU-Ebene.

Wir werden den radikalen Islam in Deutschland zurückdrängen. Wir erwarten, dass Imame aus dem Ausland Deutsch sprechen. Radikalisierte Moscheen werden wir beobachten und gegebenenfalls schließen. Hierzu werden wir die Praxis zwischen Bund und Ländern abstimmen.

Wir stellen sicher, dass öffentliche Gelder des Bundes nicht an Einrichtungen und Initiativen vergeben werden, die verfassungsfeindliche Tendenzen aufweisen.

Wir werden die Deutsche Islam Konferenz fortsetzen. Die in dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland vorgesehenen Staatsleistungen werden angepasst.

Wir bekennen uns weiterhin zur besonderen Verpflichtung gegenüber den Deutschen in Mittelosteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die als Aussiedler und Spätaussiedler zu uns kamen oder als deutsche Minderheiten in den Herkunftsgebieten leben. Wir wollen die nationalen Minderheiten in Deutschland und die deutschen Minderheiten in Dänemark, in Mittelost- und Südosteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion weiter fördern. Wir wollen die Maßnahmen zum Erhalt des kulturellen Erbes der Heimatvertriebenen, der Aussiedler und der deutschen Minderheiten unter ihrer Einbeziehung – gegebenenfalls auch strukturell – weiterentwickeln.

5. Verbraucherschutz

Die Bundesregierung wird zur leichteren und schnelleren Auffindbarkeit von Verbraucherinformation und -beratung ein einheitliches bundesweites Portal Verbraucherlotse anbieten. Mit bestehenden Einrichtungen und Behörden wird kooperiert.

Gemeinsam mit Bundesländern und ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteuren wollen wir die Unterstützungsangebote für Verbraucherinnen und Verbraucher in ländlichen Räumen ausbauen und verbessern. Zudem werden wir die Initiative des „aufsuchenden Verbraucherschutzes“ im Rahmen des Projekts soziale Stadt weiterentwickeln.

Die Grundversorger von Strom, Gas, Wärme und Wasser werden verpflichtet, säumigen Kundinnen und Kunden eine Versorgung auf Basis von Vorauszahlungen anzubieten, wenn die Kundin oder der Kunde Ratenzahlungen auf Altschulden leistet oder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

Wir werden die Verbraucherrechte bei ambulanten Pflegeverträgen stärken. Wir wollen eine bessere Kooperation von Unabhängiger Patientenberatung, Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest.

Vorfälligkeitsentschädigungen bei Immobilienkrediten müssen angemessen, nachvollziehbar und objektiv überprüfbar sein.

Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen. Dabei wollen wir sicherstellen, dass die dadurch bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich verwendet werden.

Wir wollen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher Algorithmen- und KIbasierte Entscheidungen, Dienstleistungen und Produkte überprüfbar machen, insbesondere im Hinblick auf mögliche unzulässige Diskriminierungen, Benachteiligungen und Betrügereien. Wir werden Mechanismen entwickeln, um bei bedenklichen Entwicklungen tätig werden zu können.

Dynamische Preisbildung muss Verbraucherinnen und Verbrauchern nach klaren Regeln transparent dargestellt werden.

Wir wollen Anbieter digitaler Kommunikationssysteme mit hohem Verbreitungsgrad dazu verpflichten, den verlustfreien Wechsel in andere Systeme zu ermöglichen.

Anbieter des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs werden dazu verpflichtet, eine Schnittstelle für Portale bereitzustellen, die Information und Buchung integrierter Mobilität (wie z. B. Tickets) deutschlandweit ermöglicht. Diese soll auch anderen Anbietern offenstehen.

Wir werden das Produktsicherheitsrecht novellieren, um die IT-Sicherheit in verbrauchernahen Produkten zu erhöhen. Dazu werden wir u. a. das Produkthaftungsrecht anpassen, Mindeststandards vorschreiben und die Einführung einer gewährleistungsähnlichen Herstellerhaftung prüfen. Darüber hinaus werden wir ein europaweit gültiges IT-Sicherheits-Gütesiegel etablieren.

Auf Vermittlungs-, Buchungs- und Vergleichsplattformen wollen wir die Transparenz hinsichtlich ihrer Bewertungssysteme, der Gewichtung ihrer Ergebnisse, der Provisionen und Marktabdeckung sowie der Zusammenhänge zwischen Portalen und wirtschaftliche Verflechtungen erhöhen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besser vor gefälschten Bewertungen, Datenmissbrauch und elementaren Risiken abgesichert werden. Vermittlungsplattformen sollen den Nutzerinnen und Nutzern gegenüber transparent machen müssen, ob Angebote privat oder gewerblich sind.

Die Verbraucherzentralen werden mit der Fortsetzung der Bereitstellung von Materialkompassen in den Bereichen Verbraucherschutz, Verbraucherbildung, digitale Kompetenzen und nachhaltiger Konsum für die Bildungscloud beauftragt.

Die Arbeit des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen wird fortgesetzt, um relevante und praxisnahe Politikberatung sowie Impulse für die Verbraucherpolitik zu gewährleisten.

Wir wollen den Verbraucherschutz auch in der digitalen Welt sicherstellen. Gleiches Recht für alle muss durch Netzneutralität und diskriminierungsfreien Netzzugang gewährleistet werden.

6. Sport

Wir wissen um die überragende Bedeutung des Sports gerade für die Integration, die Inklusion und den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft. Der Sport erhält aufgrund seiner gesellschaftlichen Kraft auch in Zukunft unsere Unterstützung, sowohl im Breiten- wie auch im Leistungssport.

Die beschlossene Reform zur Förderung des Leistungssports werden wir im Dialog mit allen Beteiligten umsetzen und wollen dafür deutlich mehr Mittel bereitstellen. Die Förderung und die Absicherung der Bedürfnisse der Athletinnen und Athleten, insbesondere im Hinblick auf die Altersversorgung und die Duale Karriere, sollten dabei besonders im Mittelpunkt stehen.

Der Aufbau und die Umsetzung einer langfristig angelegten Strategie für Sportgroß- veranstaltungen, insbesondere olympische und paralympische Spiele sowie Universiaden, wird die Spitzensportreform begleiten. Hierfür wollen wir übergeordnete Leitlinien entwickeln. Darüber hinaus werden wir dem Modernisierungs- und Sanierungsstau in der Infrastruktur der Sportanlagen, die dem Spitzensport dienen, entgegenwirken. Insbesondere wollen wir uns stärker an den Unterhaltskosten der Spitzensportanlagen, die in kommunaler Trägerschaft liegen, beteiligen.

Zugleich setzen wir uns für eine insgesamt moderne und bedarfsgerechte Sportstätteninfrastruktur in Deutschland ein.

Die effektive Bekämpfung von Doping im Sport ist die Grundlage für die Zukunft und den Erfolg des Sports. Die wichtige Arbeit der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) wollen wir weiterhin unterstützen und fördern, sowohl von öffentlicher Seite als auch vom Sport selbst.

Wir sind uns darin einig, Gewalt jeglicher Art bei und im Umfeld von Sportereignissen zu verurteilen und zu verfolgen. Der Bund wird sich in diesem Zusammenhang mit den Sportverbänden, den Ländern und anderen Akteuren für eine zielgerichtete Prä- ventionsarbeit einsetzen. Die Integrität des Sports und seiner Spitzenorganisationen ist unabdingbare Voraussetzung für öffentliche Förderung. Darauf werden wir unter Achtung der Autonomie des Sports in seinem Interesse achten.

Sport leistet einen wichtigen gesamtgesellschaftlichen Beitrag, er verbindet Menschen mit und ohne Behinderung und trägt dazu bei, Barrieren und Vorurteile abzubauen. Bei jeder von Deutschland unterstützten Bewerbung um Austragung olympischer und paralympischer Spiele sowie anderer internationaler Sportveranstaltungen soll der paralympische Sport gleichberechtigt berücksichtigt und gefördert werden.

Wir wissen um die überragende Bedeutung des Sports gerade für die Integration, Inklusion und den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Neben der wichtigen Aufgabe des Breitensports werden wir die beschlossene Reform der Förderung des Leistungssports mit allen Beteiligten umsetzen und wollen dafür deutlich mehr Mittel bereitstellen.

XI. Verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen

1. Umwelt und Klima

Wir wollen für unsere Kinder und Enkelkinder eine intakte Natur bewahren. Eine saubere Umwelt und der Schutz der Biodiversität sind unser Ziel. Dafür werden wir das Prinzip der Nachhaltigkeit umfassend beachten und wirksame Maßnahmen ergreifen, um den Artenschwund zu stoppen, die Landnutzung umweltgerechter zu gestalten, Wasser und Böden besser zu schützen, die Luft sauberer zu halten und unsere Ressourcen im Kreislauf zu führen.

Wir stehen für eine Umwelt- und Klimapolitik, die die Bewahrung der Schöpfung und den Schutz natürlicher Ressourcen mit wirtschaftlichem Erfolg und sozialer Verantwortung erfolgreich verbindet. Wir treten für eine effiziente, technologieoffene und innovationsfördernde Umweltpolitik ein, die wir gemeinsam mit den gesellschaftlichen Partnern gestalten. EU-Recht setzen wir 1:1 um.

Wir werden zeigen, dass anspruchsvoller Klimaschutz, wirtschaftliche Prosperität und sozialer Ausgleich erfolgreich vereinbar sind. Mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und dem bereits weit fortgeschrittenen Ausstieg aus der Kernenergie haben wir wichtige Grundlagen für die Zukunft gelegt. Wir werden nun ein neues integriertes Energiesystem schaffen aus Erneuerbaren, Energieeffizienz, einem beschleunigten Ausbau der Stromnetze, einer schrittweisen Reduzierung der Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern und einer forcierten Nutzung der Digitalisierung. Klima- und Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit sind die Eckpfeiler dieser Energiepolitik. Die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes ist Grundbedingung einer erfolgreichen Energiewende und dafür, dass sie auch international zum Erfolgsmodell wird.

Umwelt

Umweltschutz als Teil einer umfassenden Nachhaltigkeitspolitik

Die Umsetzung der Agenda 2030 und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung sind Maßstab des Regierungshandelns. Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie wollen wir kontinuierlich und ambitioniert weiterentwickeln.

Wir wollen das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum weiterentwickeln sowie das „Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum“ weiter stärken. Wir werden auf die Stärkung der ökologischen Standards in der EU-Öko-Design-Richtlinie hinwirken.

Um der Vorbildwirkung der öffentlichen Verwaltung gerecht zu werden, soll die Bundesregierung ihr „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ umsetzen und weiterentwickeln.

Wir werden alle Subventionen – neue und alte – gemäß den subventionspolitischen Leitlinien und dem Prinzip der Nachhaltigkeit einer stetigen Überprüfung unterziehen.

Internationaler und europäischer Umweltschutz Die globalen Umweltbedrohungen brauchen eine starke internationale Umweltpolitik. Deshalb werden wir uns – in besonderer und enger Zusammenarbeit mit Frankreich – für eine Stärkung der internationalen Umweltinstitutionen einsetzen. Wir wollen die Mittel für die internationale Umweltpolitik aufstocken. Wir setzen uns gegen den fortschreitenden Verlust an biologischer Vielfalt, die Zerstörung von Wäldern und den zunehmenden Verlust an fruchtbaren Böden ein. Unser Engagement im internationalen Artenschutz und gegen die Wilderei sowie den illegalen Wildtierhandel werden wir ausweiten. Sauberes Wasser ist die wichtigste Lebensgrundlage aller Menschen. Zur Krisenprävention und Bekämpfung der Fluchtursachen wollen wir insbesondere in Afrika in einer gemeinsamen Initiative mit der deutschen Wasserwirtschaft Maß- nahmen zur Verbesserung der Versorgung mit Wasser auf lokaler Ebene ermöglichen.

Wir werden die EU-Präsidentschaft im Jahr 2020 nutzen, um das Ambitionsniveau des europäischen Umweltschutzes weiter zu steigern. Dabei bekennen wir uns zum europäischen Vorsorgeprinzip. Wir wollen Europa auf dem Weg zu einem nachhaltigen Wirtschaften voranbringen.

Internationaler Meeresschutz Wir werden der übermäßigen Nutzung der Ozeane entgegenwirken und den Schutz der Meere insbesondere vor Vermüllung verbessern. Wir setzen uns für ein Schutzgebietsnetz für Hochseegebiete und für ein internationales Durchführungsübereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt im Bereich der Hohen See ein und unterstützen die Einrichtung von Schutzgebieten in Arktis und Antarktis. Um Nord- und Ostsee besser zu schützen, werden wir ein wirksames Management der Freizeitfischerei in den Schutzgebieten in Kraft setzen und uns für wirksame Fischereiregelungen auf EU-Ebene sowie eine bessere Förderung ökosystemgerechter Fangtechniken und -methoden einsetzen. Für einen umweltverträglichen Tiefseebergbau sollen internationale Regeln entwickelt werden.

Hochwasserschutz, Gewässerschutz Wir werden das Nationale Hochwasserschutzprogramm umsetzen und stärken es, indem wir es über die derzeit vorgesehenen zehn Jahre hinaus dauerhaft ausstatten. Zudem werden wir dieses Programm zum vorbeugenden Hochwasserschutz ausbauen und den Küstenschutz sicherstellen. Die Interessen der Flächeneigentümer werden wir wie bisher berücksichtigen.

Wir werden für einen verbesserten Hochwasserschutz bis 2021 länderübergreifende Raumordnungspläne zum Schutz der Menschen und Umwelt entlang unserer Gewässer entwickeln.

Im Dialog mit der Landwirtschaft werden wir auf eine gewässerschonende Bewirtschaftung hinwirken. Die Abwasserabgabenregelung wollen wir mit dem Ziel der Reduzierung von Gewässerverunreinigungen weiter entwickeln. Wir wollen mit einer Öffentlichkeitskampagne auf die Gefahren einer falschen Entsorgung von Arzneimitteln über das Abwasser hinweisen, auf eine sachgerechte Handhabe abzielen und damit insbesondere den Schutz unserer Wasserressourcen vor Chemikalieneinträ- gen verbessern.

Wir wollen die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel fortentwickeln und dafür die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen.

Schutz der biologischen Vielfalt Den Schutz der biologischen Vielfalt werden wir als Querschnittsaufgabe zu einem starken Pfeiler unserer Umweltpolitik machen. Dazu wollen wir die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt forcieren.

Das erfolgreiche Programm „Nationales Naturerbe“ werden wir mit einer vierten Tranche über 30 000 Hektar, darunter 20 000 Hektar von der Bodenverwertungsund -verwaltungs GmbH, fortsetzen.

Wir wollen das Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“ fortführen und werden die Mittel für „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ erhöhen. In Zusammenarbeit mit den Ländern werden wir einen Aktionsplan Schutzgebiete erarbeiten. Wir werden einen „Wildnisfonds“ zur Verfügung stellen mit dem Ziel, die Länder bei der Umsetzung des Zwei-Prozent-Ziels Wildnis zu unterstützen. Das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ werden wir weiter umsetzen. Wir wollen eine Moorschutzstrategie erarbeiten und die ersten Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode umsetzen. Zur Erhöhung der Arten- und Biotopvielfalt in den Städten wollen wir einen Masterplan zur Umsetzung des Weißbuchs „Grün in der Stadt“ entwickeln und umsetzen.

Wir werden das Insektensterben umfassend bekämpfen. Mit einem „Aktionsprogramm Insektenschutz“ wollen wir die Lebensbedingungen für Insekten verbessern. Wir wollen ein wissenschaftliches Monitoringzentrum zur Biodiversität unter Einbeziehung des Bundesumwelt- sowie des Bundeslandwirtschaftsministeriums aufbauen.

Wir werden uns in der EU für mehr Mittel für den Naturschutz, die sich am Bedarf von Natura 2000 orientieren, und einen eigenständigen EU-Naturschutzfonds einsetzen.

Wir initiieren einen Dialog zwischen Landwirten, Jägern, Fischern, den Naturschutzverbänden und der Wissenschaft, um den Schutz der heimischen Flora und Fauna vor sich zunehmend ausbreitenden nicht-heimischen Tier- und Pflanzenarten zu verbessern.

Unser Ziel ist, Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst zu vermeiden. Dort, wo dies nicht möglich ist, sind entstandene Beeinträchtigungen wieder auszugleichen, um die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes auf Dauer zu sichern. Wir wollen eine Bundeskompensationsverordnung mit einem vielseitigen Mix qualitativ hochwertiger Maßnahmen schaffen, damit Genehmigungsbehörden Spielraum erhalten, auch bei der Errichtung Erneuerbarer-Energien-Anlagen und beim Netzausbau die Flächeninanspruchnahme möglichst gering zu halten.

Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft haben große Potenziale für den Klimaschutz und die Bewahrung der Biodiversität. Schutzmaßnahmen wollen wir deshalb verstärkt in Zusammenarbeit mit diesen Sektoren voranbringen und die vorhandenen Instrumente verstärkt nutzen. Wir wollen international Schutz, Erhaltung und Wiederaufbau von Wäldern und die Finanzierung dafür voranbringen.

Kreislaufwirtschaft Wir stehen für eine Weiterentwicklung des erfolgreichen deutschen Modells der Kreislaufwirtschaft. Anspruchsvolle Recyclingquoten, Wettbewerb und Produktverantwortung sollen dabei auch künftig die Leitplanken sein. Wir wollen, auch im Rahmen des europäischen Kreislaufwirtschaftspakets und der weiteren Arbeiten an der europäischen Plastikstrategie, Abfallvermeidung und Recycling stärken, die Einsatzmöglichkeiten für recycelte Materialien verbessern und entsprechende Anreize sowie mögliche gesetzliche Pflichten prüfen. Daneben wollen wir die Produktverantwortung weiterentwickeln, d.h. Hersteller müssen Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Wiederverwendbarkeit stärker berücksichtigen.

Wir werden die Recyclingpotenziale weiterer relevanter Abfallströme wie Altholz, Alttextilien oder Altreifen evaluieren und verstärkt nutzen. Bei der Einweg-MehrwegDiskussion setzen wir auf Wissenschaftlichkeit und den größten ökologischen Nutzen. Deshalb werden wir für Ökobilanzen als Entscheidungsgrundlage zügig die einheitliche Methodik weiterentwickeln. Wir werden eine „Nationale Forschungs- und Innovationsstrategie für Ressourcenschutztechnologie“ gemeinsam mit der Wirtschaft erarbeiten.

Wir wollen den Bodenschutz in der Praxis voranbringen und einen bundeseinheitlichen und rechtsverbindlichen Rahmen für die Verwertung mineralischer Abfälle schaffen. Die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz muss ein hohes Schutzniveau für Mensch, Boden und Grundwasser gewährleisten, gleichzeitig aber praxistauglich und kosteneffizient ausgestaltet sein sowie Entsorgungsengpässe vermeiden. Wir wollen den Ländern bei entsprechenden Änderungsanträgen des Bunderates mit der Aufnahme einer Öffnungsklausel die Möglichkeit einräumen, bereits bestehende und bewährte länderspezifische Regelungen bei der Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen gesetzlich abzusichern.

Luftreinhaltung Wir werden die Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zügig verabschieden und damit an den Stand der Technik anpassen.

Umwelt und Gesundheit Wir werden auch aus Wettbewerbsgründen auf EU-Ebene dafür eintreten, dass Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten und freisetzen können, im Rahmen der bestehenden Chemikalienverordnung REACH geregelt werden, wenn sie nicht in der EU hergestellt werden. Eine geeignete und bewährte Maßnahme zur Regelung von Stoffen in Erzeugnissen ist das REACHBeschränkungsverfahren. Die Regulierung dieser Erzeugnisse soll beschleunigt und erleichtert werden. Regelungslücken, die europäische Unternehmen benachteiligen, sollen bei künftigen Anpassungen der bestehenden REACH-Vorschriften geschlossen werden.

Wir wollen das ressortübergreifende „Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit“ weiterentwickeln, um den Schutz der Menschen vor umweltbedingten Gesundheitsrisiken weiter zu verbessern.

Wir wollen zur Verbesserung des Schutzes der Gesundheit vor ionisierender Strahlung das Strahlenschutzgesetz 2017 auf der Verordnungsebene konkretisieren. Im Bundesamt für Strahlenschutz wollen wir ein Kompetenzzentrum „Strahlenschutz und Stromnetze“ einrichten. Wir wollen den Schutz vor elektromagnetischen Feldern bei der Digitalisierung, insbesondere auch bei dem Aufbau des zukünftigen Mobilfunkstandards, sicherstellen.

Atompolitik Wir werden den beschlossenen Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie bis Ende 2022 zielgerichtet vorantreiben. Auch für den verbleibenden Nutzungszeitraum bleibt bestmögliche Sicherheit das oberste Gebot und muss von den Betreibern jederzeit gewährleistet werden.

Wir wollen ein In-camera-Verfahren im Hauptsacheverfahren einführen, so dass geheimhaltungsbedürftige Unterlagen zum Zwecke des Nachweises der Genehmigungsvoraussetzungen in ein verwaltungsgerichtliches Hauptsacheverfahren bei gleichzeitiger Wahrung des Geheimschutzes eingeführt werden können.

In der EU werden wir uns dafür einsetzen, dass die Zielbestimmungen des EURATOM-Vertrages hinsichtlich der Nutzung der Atomenergie an die Herausforderungen der Zukunft angepasst werden. Wir wollen keine EU-Förderung für neue Atomkraftwerke. Wir wollen eine konsequente Beendigung aller Beteiligungen staatlicher Fonds an AKWs im Ausland umsetzen.

Wir stehen für eine zügige Umsetzung bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle gemäß Standortauswahlgesetz. An dem gesetzlich festgelegten Ziel, bis 2031 den Standort für ein Endlager festzulegen, halten wir fest. Dafür ist als nächster Schritt die schnellstmögliche Festlegung der übertägigen Erkundungsstandorte erforderlich. Die Zugänglichkeit und Veröffentlichung der hierfür benötigten wissenschaftlichen Daten ist durch die rasche Verabschiedung des Geowissenschaftsdatengesetzes zu ermöglichen. Ein zügiges Verfahren ist auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen, in denen sich derzeit atomare Zwischenlager befinden. Diese dürfen nicht zu faktischen Endlagern werden.

Um die sichere Entsorgung der bereits angefallenen erheblichen Mengen schwachund mittelradioaktiver Abfälle und einen zügigen Rückbau der Atomkraftwerke zu ermöglichen, wollen wir eine möglichst rasche Fertigstellung und Inbetriebnahme von Schacht Konrad als Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle wie auch die zuvor erforderliche Produktkontrolle vorantreiben. Für einen zügigen Einlagerungsbetrieb ist die Errichtung eines Bereitstellungslagers unverzichtbar. Wir wollen deshalb ein solches Bereitstellungslager einrichten und mit den Planungen dafür unverzüglich beginnen.

Wir werden ein Konzept zum perspektivischen Erhalt von Fachwissen und -personal für Betrieb, Rückbau und zu Sicherheitsfragen bei Nuklearanlagen sowie für Zwischen- und Endlagerung erarbeiten.

Wir wollen, dass Deutschland bei der Reaktorsicherheit in Europa dauerhaft Einfluss ausübt – auch nach dem Ausstieg aus der nationalen Nutzung der Kernenergie. Etliche Nachbarländer nutzen die Kernenergie weiter. Angesichts des alternden Bestands der Atomkraftwerke in Europa wollen wir uns weiterhin für umfassende Sicherheitsüberprüfungen, ambitionierte verbindliche Sicherheitsziele in der EU und ein System wechselseitiger Kontrolle bei fortbestehender nationaler Verantwortung für die Sicherheit einsetzen. Wer in Sicherheitsfragen mitreden will, der muss das auch können. Dafür ist der Know-how-Erhalt unverzichtbar.

Die Arbeiten zur Rückholung der Abfälle aus dem Forschungsbergwerk Asse sind mit hoher Priorität fortzusetzen. Auch die sichere Stilllegung des Endlagers Morsleben muss schnellstmöglich vorangebracht werden.

Wir wollen verhindern, dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, zum Einsatz kommen. Wir werden deshalb prüfen, auf welchem Wege wir dieses Ziel rechtssicher erreichen.

Biodiversitätsschutz Wir werden mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden. Dazu werden wir gemeinsam mit der Landwirtschaft Alternativen im Rahmen einer Ackerbaustrategie entwickeln und u. a. umwelt- und naturverträgliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln regeln. Die dazu notwendigen rechtlichen Maßnahmen werden wir in einem EU-konformen Rahmen verankern.

Wenig Ambitionen beim Klimaschutz (Anm. der Redaktion)

Klima: Wir bekennen uns zu den national, europäisch und im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbarten Klimazielen 2020, 2030 und 2050 für alle Sektoren. Deutschland setzt sich gemäß dem Pariser Klimaschutzabkommen dafür ein, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und spätestens in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts weltweit weitgehende Treibhausgasneutralität zu erreichen. Kurzanalyse Die Koalition will bis Ende des Jahres ein neues Aktionsprogramm zum Klimaschutz erarbeiten, das vor allem Ziele bis 2030 setzt – nachdem die Klimaziele bis 2020 wohl verfehlt werden. Verabredet ist ein Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung. Noch nicht geklärt ist, ob ältere Diesel-Fahrzeuge nachgerüstet werden müssen. Dafür soll aber die Elektromobilität stärker gefördert werden: Bis 2020 soll es mindestens 100.000 zusätzliche Ladestationen für die Stromautos geben, neue Förderprogramme sollen Kaufanreize geben. In der Klima- und Verkehrspolitik sind sich Union und SPD weitgehend einig. Große Ambitionen beim Klimaschutz zeigt die nächste Koalition nicht, Verwerfungen etwa in der Kohlebranche oder neue Belastungen in der Autoindustrie sollen verhindert werden.

Wir setzen das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den Klimaschutzplanmit den für alle Sektoren vereinbarten Maßnahmenpaketen und Zielen vollständig um und werden Ergänzungen vornehmen, um die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 so schnell wie möglich zu schließen. Das Minderungszielwollen wir auf jeden Fall erreichen. Dies soll unter Beachtung des Zieldreiecks Versorgungssicherheit, Sauberkeit und Wirtschaftlichkeit sowie ohne Strukturbrüche und mithilfe einer deutlichen Steigerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz realisiert werden. Wir stehen weiterhin für eine wissenschaftlich fundierte, technologieoffene und effiziente Klimapolitik.

Wir werden eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einsetzen, die auf Basis des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 und des Klimaschutzplans 2050 bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm mit folgenden Elementen erarbeiten soll:
· Maßnahmen, um die Lücke zur Erreichung des 40 Prozent-Reduktionsziels bis 2020 so weit wie möglich zu reduzieren,
· Maßnahmen, die das 2030-Ziel für den Energiesektor zuverlässig erreichen, einschließlich einer umfassenden Folgenabschätzung,
· einen Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung, einschließlich eines Abschlussdatums und der notwendigen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und strukturpolitischen Begleitmaßnahmen und
· die finanzielle Absicherung für den notwendigen Strukturwandel in den betroffenen Regionen und einen Fonds für Strukturwandel aus Mitteln des Bundes.

Ein zeitlich paralleles Vorgehen soll für den Bau- und Verkehrssektor erfolgen. Damit schaffen wir die Grundlagen dafür, dass die Sektorziele 2030 erreicht werden. Auf dieser Grundlage wollen wir ein Gesetz verabschieden, das die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet. Wir werden 2019 eine rechtlich verbindliche Umsetzung verabschieden.

Der Bund wird sich mit den betroffenen Regionen auch über die Fortführung der Braunkohlesanierung nach 2022 abstimmen.

Die Nationale Klimaschutzinitiative wird fortgesetzt.

Den EU-Emissionshandel wollen wir als Leitinstrument weiter stärken. Unser Ziel ist ein CO2-Bepreisungssytem, das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst. Wir werden die Impulse der gemeinsamen Resolution von Assemblée nationale und Deutschem Bundestag zum 55. Jahrestag des Élysée-Vertrags am 22. Januar 2018 aufgreifen und im Rahmen der deutschfranzösischen Freundschaft die enge Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 und der Verpflichtungen des „One Planet Summit" von 2017 fortsetzen.

Wir gewährleisten die internationale Wettbewerbsfähigkeit insbesondere energieintensiver Industrien, sichern damit unsere integrierten Wertschöpfungsketten und sorgen für einen umfassenden Schutz vor carbon leakage.

Wir bekennen uns zur deutschen Verantwortung für den internationalen Klimaschutz und sorgen für einen weiteren Aufwuchs der internationalen Klimaschutzfinanzierung durch Deutschland im Rahmen der Erhöhung der ODA-Mittel.

2. Raumordnung

Bis 2021 werden wir auch die Raumordnungspläne für die Außenwirtschaftszonen in Nord- und Ostsee anpassen, um vor dem Hintergrund der zu erwartenden klimatischen Veränderungen die nachhaltige Nutzung der Meere sicherzustellen.

XII. Deutschlands Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit in der Welt

Deutsche Außenpolitik ist dem Frieden verpflichtet und fest in den Vereinten Nationen und der Europäischen Union verankert. Wir setzen uns für eine dauerhaft friedliche, stabile und gerechte Ordnung in der Welt ein. Gemeinsam mit unseren Partnern verfolgen wir einen umfassenden und vernetzten Ansatz. Dabei setzen wir auf Diplomatie, Dialog und Kooperation sowie Entwicklungszusammenarbeit. In diesem Rahmen bleibt die Bundeswehr – wie im Weißbuch von 2016 dargelegt – ein unverzichtbarer Bestandteil deutscher Sicherheitspolitik. Unsere Politik basiert auf unseren Werten und dient unseren Interessen.

In den vergangenen Jahren ist die Welt unberechenbarer und unsicherer geworden – auch für Deutschland und Europa. Internationale Ordnungen und fundamentale Prinzipien wie Multilateralismus, das Völkerrecht und die universelle Gültigkeit von Menschenrechten sind unter Druck und drohen zu erodieren. Die Folgen des Klimawandels, Risiken von Handelskriegen, Rüstungswettläufen und bewaffneten Konflikten, Instabilität im Nahen und Mittleren Osten, Fluchtbewegungen, sowie neue aggressive Nationalismen innerhalb und außerhalb Europas fordern uns heraus und wirken bis in unsere Gesellschaften hinein.

In dieser Lage ist es die überragende Aufgabe deutscher Politik, auf Regeln basierende internationale Kooperationen, Institutionen und Organisationen als Grundlage von Frieden, Sicherheit und Stabilität zur stärken und weiter zu entwickeln. Unser Ziel ist eine gerechte Gestaltung der Globalisierung im Sinne der Agenda 2030, die allen Menschen ein Leben in Würde und Sicherheit bietet. Wir setzen auf starke Partnerschaften und Allianzen. Dabei steht die Stärkung gemeinsamen europäischen Handelns und der Gestaltungskraft der EU im Mittelpunkt.

Europa wird nur dann politisch und wirtschaftlich erfolgreich sein, wenn es seiner Verantwortung in der Welt gerecht wird. Europa nutzt heute sein politisches und wirtschaftliches Potenzial zu wenig und mit zu geringem Selbstbewusstsein. Wir brauchen eine neue Kultur der Verantwortung, die die Glaubwürdigkeit Europas als Partner in der westlichen Welt erhöht und unsere Position gegenüber aufstrebenden Mächten stärkt.

In dieser Lage verfolgt Deutschland zwei zentrale Ziele: Europa muss international eigenständiger und handlungsfähiger werden. Gleichzeitig wollen wir die Bindung an die USA festigen. Wir wollen transatlantisch bleiben und europäischer werden.

Wir brauchen eine entschlossene und substanzielle Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik aus einem Guss. Wir wollen die dafür zur Verfügung stehenden Mittel deutlich stärken, um die immensen internationalen Herausforderungen zu bewältigen.

Die Zunahme von weltweiten Krisen stellt auch Deutschland vor enorme Herausforderungen - sowohl in der Außen- und Verteidigungspolitik wie in der Entwicklungszusammenarbeit. Unser Land wird gemeinsam mit unseren Nachbarn in Europa in Zukunft mehr eigene Verantwortung für seine Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit übernehmen müssen. Zugleich werden wir noch mehr als bisher bei gemeinsamen Initiativen in den Vereinten Nationen, in der EU oder auch im bilateralen Verhältnis zu

anderen Staaten gefordert werden. Humanitäre Hilfe zu leisten bei Krieg, Bürgerkrieg, Hunger und Not gehört zu unserem politischen Selbstverständnis. Aber wir verfolgen dabei auch ein umfassendes Konzept für Sicherheit. Wir wissen, dass militärische Mittel zur Abwehr von Gewalt und Terror notwendig sein können. Zugleich wissen wir aber auch, dass für eine Befriedung von Konflikten insbesondere die nachhaltige Schaffung von Lebensperspektiven in den betroffenen Ländern von zentraler Bedeutung ist. Dies gilt insbesondere für junge Menschen. Deshalb will Deutschland die für diese Aufgaben bereitgestellten Mittel angemessen erhöhen.

Kontinuität bei der Verteidigung (Anm. der Redaktion)

Im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung ab 2018 bis 2021 wird die Koalition zusätzlich entstehende Haushaltsspielräume prioritär dazu nutzen, neben den Verteidigungsausgaben zugleich die Mittel für Krisenprävention, humanitäre Hilfe, auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit ausgehend von der Grundlage des 51. Finanzplans angemessen zu erhöhen im Verhältnis von eins zu eins beim Verteidigungshaushalt zu Ausgaben im Rahmen der ODA-Quote (Krisenprävention, humanitäre Hilfe, Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit). Diese Erhöhungen dienen der Schließung von Fähigkeitslücken der Bundeswehr und der Stärkung der europäischen Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich wie auch gleichermaßen der Stärkung der zivilen Instrumente der Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen einer umfassenden gemeinsamen Friedens- und Sicherheitspolitik. Deutschland wird verbindlich mit dieser Haushaltspolitik und der Koppelung von Verteidigungsausgaben und ODAquotenfähigen Ausgaben sowohl dem Zielkorridor der Vereinbarungen in der NATO folgen als auch den internationalen Verpflichtungen zur weiteren Steigerung der ODA-Quote nachkommen, deren beider Absinken bereits 2018 verhindert werden muss. Kurzanalyse Die nächste große Koalition will die Bundeswehr besser ausstatten und dazu auch mehr Geld bereitstellen. Die Truppe, die in den vergangenen Jahren verstärkt auf weltweite Kriseneinsätze ausgerichtet wurde, soll sich wieder mehr auf die Bündnis- und Landesverteidigung konzentrieren. Die Entwicklung der Militärausgaben soll den Vereinbarungen in der Nato folgen – also in Richtung zwei Prozent des Bruttosozialprodukts zu erhöhen. Doch wollen Union und SPD Wehretat und humanitäre Ausgaben im gleichen Verhältnis steigern. Rüstungsexporte sollen weiter eingeschränkt werden. In der Verteidigungspolitik ist Kontinuität angesagt, die Handschrift der Union ist klar erkennbar - die weiter amtierende Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat dafür gesorgt, dass sie nicht zum Kurswechsel gezwungen wird; die SPD hat sich auf andere Felder konzentriert.

Die weitere (nicht ODA-quotenfähige) angemessene Mittelausstattung des Auswärtigen Dienstes einschließlich des Konsularwesens, z. B. zum Schutz der Auslandsvertretungen, zur vollständigen Umsetzung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, sowie für den Aufbau einer einheitlichen Auslands-IT für alle Bundesbehörden, insbesondere die diplomatischen Auslandsvertretungen, bleibt davon unberührt.

1. Europäische Außen- und Sicherheitspolitik

Wir wollen eine Europäische Union, die nach Innen erfolgreich ist und zugleich in der globalisierten Welt unsere Interessen wahrt und mit unseren Werten überzeugt. Hierzu braucht sie eine kraftvolle gemeinsame Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs- und Entwicklungspolitik, die weit intensiver als bisher mit einer Stimme spricht und mit gut ausgestatteten und aufeinander abgestimmten zivilen und militärischen Instrumenten arbeitet.

Dafür müssen die außenpolitischen Entscheidungsmechanismen innerhalb der EU fortentwickelt werden. Analog zur Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit im militärischen Bereich (PESCO) wollen wir auch im zivilen Bereich eine vergleichbare Struktur schaffen und werden hierzu eine Initiative anstoßen. Ebenso notwendig ist auch die Weiterentwicklung der Strukturen der EU-Entwicklungspolitik.

Wir werden die Europäische Verteidigungsunion mit Leben füllen. Dabei werden wir die in die PESCO eingebrachten Projekte vorantreiben und das neue Instrument des Europäischen Verteidigungsfonds nutzen. Wir setzen uns für ein angemessen ausgestattetes Hauptquartier der EU zur Führung der zivilen und militärischen Missionen ein. Wir wollen, dass die Planungsprozesse innerhalb der EU effizienter abgestimmt und mit denen der NATO harmonisiert werden. Auch im Rahmen dieser Kooperation bleibt die Bundeswehr eine Parlamentsarmee. Wir werden weitere Schritte auf dem Weg zu einer „Armee der Europäer“ unternehmen.

Gemeinsam mit Frankreich werden wir die vereinbarten Projekte des deutschfranzösischen Arbeitsplans („Feuille de Route“) engagiert fortsetzen. Gleiches gilt für die deutsch-niederländische und die deutsch-norwegische Kooperationen, die wir ausbauen wollen.

Damit die Fähigkeits- und Rüstungskooperation innerhalb Europas künftig effizienter wird, wollen wir in Zukunft militärische Fähigkeiten stärker gemeinsam planen, entwickeln, beschaffen und betreiben. Dabei soll ein einheitliches Design auf Basis einheitlicher Fähigkeitsforderungen entwickelt werden und ein Staat die Federführung der Umsetzung des Projektes übernehmen. Ferner soll die Wertschöpfung dort erfolgen, wo die beste unternehmerische und technologische Kompetenz in Industrie und Mittelstand liegt.

Außen-, sicherheits- und entwicklungspolitische Handlungs- und Strategiefähigkeit sicherstellen Angesichts der internationalen Herausforderungen muss Deutschland seine Kapazitäten zur strategischen Analyse stärken und seine strategische Kommunikation intensivieren. Deshalb wird die Bundesregierung in den Ausbau des außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Sachverstands investieren und bestehende Einrichtungen wie die Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik (DIE), die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF), das German Institute of Global and Area Studies (GIGA), die Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK), das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik Hamburg (IFSH), die Münchner Sicherheitskonferenz (MSC), das Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOIS) und die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) stärken.

Zur Stärkung europäischer Handlungsfähigkeit wollen wir die Idee eines „European Council on Global Responsibilities“ unterstützen, die in EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und Polen diskutiert wird. Der Council soll als unabhängige Institution Initiativen formulieren, die Europas Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit ermutigen und dazu beitragen, unsere Interessen bei der Gestaltung einer neuen Weltordnung selbstbewusster zur Geltung zu bringen.

Die Ertüchtigung von Partnern in fragilen Regionen ist ein zentrales Ziel deutscher Sicherheitspolitik. Wir wollen darum den nationalen, von Auswärtigem Amt und Bundesministerium der Verteidigung verantworteten Mittelansatz ausbauen und auch weiterhin den Bedarf unserer Partner an Beratung, Ausbildung und Ausstattung abdecken. Wir setzen uns dafür ein, dass für Ertüchtigungsprojekte im Sicherheitsbereich auf EU-Ebene (CBSD) rasch ein gesondertes Finanzinstrument außerhalb der EU-Entwicklungsfinanzierung eingerichtet wird.

2. Internationale und europäische Bündnisse und Partnerschaften

Vereinte Nationen stärken Die Vereinten Nationen (VN) sind Fundament einer regelbasierten Internationalen Ordnung. Deutschland will mehr Verantwortung für Frieden und Sicherheit übernehmen, auch mit Übernahme eines ständigen Sitzes im Sicherheitsrat. Für die Jahre 2019/2020 streben wir einen nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat an. Für die Zukunft streben wir einen ständigen Sitz der Europäischen Union an.

Wir sind bereit, unsere freiwilligen VN-Beiträge strategischer auszurichten und zu erhöhen. Wir werden die Vereinten Nationen weiterhin in der Friedenssicherung engagiert und verlässlich unterstützen, indem wir insbesondere Hochwertfähigkeiten für Friedensmissionen nach dem Rotationsprinzip bereitstellen. Zudem wollen wir den VN-Standort Bonn auf Grundlage eines neuen Gaststaatsgesetzes stärken.

Transatlantische Partnerschaft als Werte- und Interessengemeinschaft festigen Mit den USA und Kanada verbindet uns eine starke Werte- und Interessengemeinschaft. Nur gemeinsam können wir die Herausforderungen in unserer Nachbarschaft und die der Globalisierung bewältigen. Davon lassen wir uns in unseren Beziehungen leiten. Diese bleiben auch wirtschaftlich von herausragender Bedeutung für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit für Deutschland und Europa.

Die USA durchlaufen einen tiefgreifenden Wandel, der uns vor große Herausforderungen stellt. Darauf werden wir unsere Politik entsprechend ausrichten. Wir wollen darauf mit Dialog und verstärkten Kooperationsangeboten reagieren. Wir setzen uns für einen offenen, intensiven Dialog mit der US-Administration, dem Kongress und Vertretern der US-Bundesstaaten ein und intensivieren unsere Anstrengungen, deutschen und europäischen Positionen in Washington Gehör zu verschaffen. Hierzu gehört eine stärkere, regelmäßige Präsenz deutscher und europäischer Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in den USA.

Um das gegenseitige Verständnis und Vertrauen der kommenden Generationen ineinander zu festigen, streben wir einen intensiveren Austausch mit der amerikanischen Bevölkerung auch außerhalb der politischen und wirtschaftlichen Zentren der USA an, und wir wollen gezielt Institutionen fördern, die eine Plattform für diesen Dialog bieten.

Wir werden das Deutschlandjahr in den USA in den Jahren 2018/2019 nutzen, um den gesellschaftlichen Dialog in aller Breite zu verstärken und die Kontaktmöglichkeiten auszubauen.

Wir wollen faire und belastbare Handelsbeziehungen zu den USA. Protektionismus ist nicht der richtige Weg.

Deutschland als verlässlicher Partner in NATO, OSZE und Europarat Die NATO bleibt unverzichtbarer Garant und ist Fundament unserer Sicherheit. Deutschland ist und bleibt ein verlässlicher Partner in der Allianz.

Wir wollen den europäischen Beitrag zur transatlantischen Partnerschaft stärken und setzen uns für eine engere Zusammenarbeit der NATO und der EU ein. Wir wollen die vereinbarten NATO-Fähigkeitsziele erreichen und Fähigkeitslücken schließen.

Deutschland wird auch künftig einen angemessenen Beitrag zum Erhalt der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses und zu einer starken europäischen Verteidigung leisten. Zugleich bleibt die NATO dialogbereit.

Wir begrüßen die Wiederaufnahme von regelmäßigen Konsultationen im Rahmen des NATO-Russland-Rats und werden uns auch künftig dafür einsetzen, dieses Instrument verstärkt zur Vertrauensbildung und Konfliktreduzierung zu nutzen.

OSZE Wir bekräftigen die zentrale Rolle der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für die gesamteuropäische Sicherheit und Vertrauensbildung und für die Beilegung bewaffneter Konflikte in Europa. Wir setzen uns für eine Stärkung der Sonderbeobachtermission SMM als zentrales Element zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen in der Ukraine ein.

Europarat Gerade in einer Zeit neuer Herausforderungen wollen wir, dass der Europarat Hüter und Bewahrer elementarer Grund- und Menschenrechte bleibt. Für die effiziente Bewältigung der Aufgaben benötigt er eine ausreichende finanzielle Grundlage, zu der wir beitragen wollen. Wir wirken daran mit, dass eine klare wertebasierte Arbeit des Europarats stets möglich ist. Die gleichberechtigte Mitarbeit aller Mitglieder ist langfristig unser Ziel.

3. Abrüstung und restriktive Rüstungsexportpolitik Rüstungskontrolle und Abrüstung bleiben prioritäre Ziele deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Wir wollen ein neues konventionelles und nukleares Wettrüsten auf unserem Kontinent vermeiden. Deutschland wird deshalb neue Initiativen für Rüstungskontrolle und Abrüstung ergreifen. Wir setzen uns entschlossen für die weltweite verifizierbare Abrüstung von allen Massenvernichtungswaffen ein.

Ziel unserer Politik ist eine nuklearwaffenfreie Welt. Wir unterstützen daher regionale Initiativen für Zonen, die frei von Massenvernichtungswaffen sind. Wir setzen auf die Einhaltung und einen stetigen und verantwortlichen Ausbau der Nichtverbreitungsund Kontrollregime.

Im nuklearen Bereich setzen wir uns für die strikte Einhaltung des INF-Vertrages (Intermediate Range Nuclear Forces) ein. Eine vollständige Überprüfbarkeit ist essentiell. Ein russischer Vertragsbruch, für den es begründete Sorgen gibt, hätte erhebliche Auswirkungen, weil derartige Waffen jedes Ziel in Europa erreichen könnten.

Solange Kernwaffen als Instrument der Abschreckung im Strategischen Konzept der NATO eine Rolle spielen, hat Deutschland ein Interesse daran, an den strategischen Diskussionen und Planungsprozessen teilzuhaben. Erfolgreiche Abrüstungsgesprä- che schaffen die Voraussetzung für einen Abzug der in Deutschland und Europa stationierten taktischen Nuklearwaffen.

Wir wollen den „Strukturierten Dialog“ der OSZE intensivieren, um Bedrohungsperzeptionen zu erörtern, Sicherheitskooperation wiederzubeleben und die konventionelle Rüstungskontrolle zu stärken.

Wir setzen uns dafür ein, dass der Einsatz von Explosivwaffen in dicht besiedelten Gebieten, wie wir ihn mit der grausamen Kriegsführung mit Fassbomben in Syrien erleben mussten, in aller Deutlichkeit geächtet wird.

Autonome Waffensysteme, die der Verfügung des Menschen entzogen sind, lehnen wir ab. Wir wollen sie weltweit ächten.

Deutschland wird auch künftig für die Einbeziehung bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge in internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime eintreten.

Für eine restriktive Rüstungsexportpolitik Wir schränken die Rüstungsexporte für Drittländer weiter ein, die weder NATO noch EU-Mitgliedsländer sind, noch diesen gleichgestellt. Ergänzend zu den Kleinwaffengrundsätzen vom Mai 2015 sollen Kleinwaffen grundsätzlich nicht mehr in Drittländer exportiert werden. Wir schärfen noch im Jahr 2018 die Rüstungssexportrichtlinien aus dem Jahr 2000 und reagieren damit auf die veränderten Gegebenheiten.

Wir werden ab sofort keine Ausfuhren an Länder genehmigen, solange diese unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind. Firmen erhalten Vertrauensschutz, sofern sie nachweisen, dass bereits genehmigte Lieferungen ausschließlich im Empfängerland verbleiben. Wir wollen diese restriktive Exportpolitik mit Blick auf den Jemen auch mit unseren Partnern im Bereich der europäischen Gemeinschaftsprojekte verabreden.

Auf dieser Basis streben wir ebenfalls eine gemeinsame europäische Rüstungsexportpolitik an und wollen den gemeinsamen Standpunkt der EU fortentwickeln.

4. Bilaterale und regionale Zusammenarbeit in Europa und der Welt

Westlicher Balkan Wir stehen zur EU-Beitrittsperspektive der Staaten des Westlichen Balkans. Es ist Voraussetzung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen bzw. einen EU-Beitritt, dass die Staaten der Region die dafür vorgesehenen Kriterien vollständig erfüllen. Dazu gehören insbesondere umfassende, nachhaltige und unumkehrbare Reformen beim Aufbau von Rechtsstaatlichkeit und bei der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Korruption.

Wir setzen uns dafür ein, die Reformbemühungen der Westbalkan-Staaten noch stärker als bisher zu unterstützen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung die Zusammenarbeit innerhalb der Region, insbesondere im Rahmen des „Berliner Prozesses“, auch in Zukunft entschieden unterstützen.

Russland Deutschland hat ein nachdrückliches Interesse an guten Beziehungen zu Russland und an enger Zusammenarbeit zur Sicherung von Frieden und zur Regelung wichtiger internationaler Herausforderungen.

Russland ist unser größter europäischer Nachbar, mit dem wir Frieden in Europa, die Integrität nationaler Grenzen und die Souveränität aller Staaten nur auf Grundlage der OSZE-Prinzipien garantieren wollen. Es besteht im wirtschaftlichen Austausch ein großes Potenzial und im zivilgesellschaftlichen Bereich ein starkes Kooperationsinteresse.

Deshalb bedauern wir, dass Russlands Politik, einschließlich der Menschenrechtslage, einen erheblichen Rückschritt bedeutet. Russland verletzt durch seine völkerrechtswidrige Krim-Annexion und das Eingreifen im Osten der Ukraine die europäische Friedensordnung. Diese gegenwärtige russische Außenpolitik verlangt von uns besondere Achtsamkeit und Resilienz.

Deutschland und Frankreich werden sich weiter intensiv für die Lösung des Konflikts in der Ostukraine und die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen einsetzen. Im Mittelpunkt dieser Anstrengungen stehen zunächst die Einhaltung des Waffenstillstands im Osten der Ukraine und der Rückzug aller schweren Waffen und aller bewaffneten Einheiten aus diesem Gebiet. Diese Entwicklungen sollen durch eine Mission der Vereinten Nationen abgesichert werden. Sowohl Russland als auch die Ukraine müssen ihre Verpflichtungen aus den Minsker Vereinbarungen erfüllen.

Bei Umsetzung der Minsker Vereinbarungen sind wir zu einem Abbau der Sanktionen bereit und werden darüber einen Dialog mit unseren europäischen Partnern führen.

Wir halten an der Vision eines gemeinsamen Wirtschaftsraums von Lissabon bis Wladiwostok fest. Beide Seiten und ganz Europa können davon profitieren.

Ziel unserer Politik gegenüber Russland bleibt eine Rückkehr zu auf gegenseitigem Vertrauen und friedlichem Interessenausgleich basierenden Beziehungen, die wieder eine enge Partnerschaft ermöglichen.

Wir werden die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und mit Russland, u. a. im Petersburger Dialog, stärken und wollen die Mittel dafür erhöhen.

Ukraine Wir werden die Ukraine bei der Wiederherstellung voller territorialer Integrität sowie Stärkung der Stabilität und gesellschaftlicher Fortentwicklung engagiert unterstützen. Wir erwarten und fördern die konsequente Implementierung der Reformagenda in der Ukraine, insbesondere die Bekämpfung der Korruption, mit dem Ziel einer umfassenden Modernisierung des Landes. Unsere Finanztransfers werden wir nur unter strikten Konditionalitäten gewähren.

Deutschland ist bereit, sich substantiell am Wiederaufbau des Donbass zu beteiligen, sobald wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen dies ermöglichen.

Türkei Die Türkei ist ein wichtiger Partner Deutschlands und Nachbar der EU, zu dem wir vielfältige Beziehungen haben. Deshalb haben wir ein besonderes Interesse an einem guten Verhältnis zur Türkei.

Die Lage der Demokratie, von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten in der Türkei hat sich seit längerem verschlechtert. Deshalb wollen wir bei den Beitrittsverhandlungen keine Kapitel schließen und keine neuen öffnen.

Visa-Liberalisierung oder eine Erweiterung der Zollunion sind erst dann möglich, wenn die Türkei die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.

Region des Nahen und Mittleren Ostens, Golfregion und Nordafrika Wir bekennen uns zu der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel als jüdischem und demokratischem Staat und dessen Sicherheit. Das Existenzrecht Israels ist für uns unumstößlich und ein Pfeiler deutscher Politik. Unser Ziel ist ein Leben aller Menschen im Nahen und Mittleren Osten ohne Angst und in Würde.

Deutschland wird sich weiter für eine Lösung des Nahostkonflikts auf Basis einer Zweistaatenlösung einsetzen. Der Status von Jerusalem wird genauso wie andere abschließende Statusthemen erst im Zuge von Verhandlungen geklärt werden, um dauerhaft akzeptiert und haltbar zu sein. Die aktuelle Siedlungspolitik Israels widerspricht geltendem Völkerrecht und findet nicht unsere Unterstützung, weil sie eine Zwei-Staatenlösung erschwert.

Wir werden in der EU eine Initiative sowohl zur ausreichenden und nachhaltigen Finanzierung als auch der Reform des Hilfswerks der Vereinten Nationen für PalästinaFlüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) ergreifen. Zugleich verurteilen wir jegliche Aufrufe zu Gewalt und Hetze. Das Existenzrecht Israels darf nicht in Frage gestellt werden. Wir fordern, dass Handlungen, egal von welcher Seite, die einer endgültigen Friedenslösung entgegenstehen, sofort beendet werden. In den palästinensischen Gebieten sind auf allen Ebenen demokratische Fortschritte nötig.

Der Nahe und Mittlere Osten ist von politischer Instabilität, innerstaatlichen Konflikten und regionalen Spannungen geprägt. Der Krieg in Syrien ist nicht beendet, der Terror des IS ist nicht überwunden. Diese Krisen betreffen Deutschland und Europa direkt durch Fluchtbewegungen sowie durch Terroranschläge.

Es ist unser zentrales Interesse, den politischen Prozess zur Überwindung des syrischen Konflikts in Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern mitzugestalten. Dabei halten wir am Prinzip der territorialen Integrität Syriens und des Iraks fest. Wir sind bereit, unser stabilisierendes, humanitäres und entwicklungspolitisches Engagement in beiden Staaten weiter zu intensivieren. Deutschland wird sich u. a. auch durch den Ausbau freiwilliger Rückkehrprogramme dafür engagieren, dass die Menschen wieder in ihre Heimat zurückkehren können.

Wir werden in diesem Rahmen auch unser Engagement im Rahmen der Anti-ISKoalition fortsetzen und anpassen.

Wir werden unsere Anstrengungen fortsetzen, Spannungen und Rivalitäten innerhalb der Region abzubauen. Dort, wo unsere Partner in der Region Reformen zur Modernisierung und Öffnung voranbringen (z. B. „Vision 2030“ in Saudi-Arabien“), begrü- ßen wir dies. Gleichzeitig erwarten wir insbesondere die Verbesserung der besorgniserregenden Menschenrechtslage.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Nuklearvereinbarung mit Iran (JCPOA) bewahrt und vollständig umgesetzt wird. Dazu gehört u. a. die strikte Beachtung ihrer nukleartechnischen Bestimmungen ebenso wie der Abbau spezifischer Hindernisse, die die wirtschaftliche Aktivität Irans belasten.

Die Rolle Irans im Nahen- und Mittleren Osten bleibt problematisch. Wir haben Sorge wegen des ballistischen Raketenprogramms und Irans Aktivitäten in seiner Nachbarschaft. Hierzu wollen wir gemeinsam mit unseren Partnern Politikansätze entwickeln.

In Ländern wie Jordanien, Libanon, Ägypten und Tunesien werden wir die wirtschaftliche und politische Stabilisierung fördern und die Resilienz gegen Gefahren terroristischer Strukturen stärken. Zudem werden wir die Einheitsregierung Libyens und den dortigen VN-Prozess und Institutionenaufbau auch im Rechtsbereich unterstützen.

Afrika In keiner Region der Welt zeigen sich die Veränderungen der internationalen Politik so drastisch wie in Afrika. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Staaten Afrikas ist eine zentrale Aufgabe unserer Zeit. Es liegt in unserem eigenen wirtschaftspolitischen, sicherheitspolitischen und migrationspolitischen Interesse, zu einem Abbau des Entwicklungs- und Wohlstandsgefälles beizutragen.

Unsere Afrika-Politik folgt inzwischen einem breiten Ansatz, an dem mehrere Ressorts beteiligt sind. Das wird seinen Ausdruck auch in der Fortschreibung und Weiterentwicklung unserer afrikapolitischen Leitlinien finden, an der alle betroffenen Ressorts unter Federführung des Auswärtigen Amtes beteiligt werden.

Aufbauend auf den Weichenstellungen der vergangenen Legislaturperiode müssen wir durch entschlossene, weitreichende Maßnahmen in zentralen Bereichen unsere – deutschen wie europäischen – Handlungsansätze ausbauen: mit neuen Ansätzen für gute Regierungsführung, für den Auf- und Ausbau der afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur, bei der Förderung von nachhaltigen und entwicklungsfördernden Privatinvestitionen, dem Aufbau der Infrastruktur, unserer Unterstützung im Bildungssektor und bei der Schaffung menschenwürdiger Arbeit sowie bei der Förderung im Bereich der Sicherheitssektoren.

Anstrengungen der Afrikanischen Union (AU) und regionaler Organisationen zur verstärkten Integration wollen wir, auch finanziell, unterstützen.

Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern werden wir die Zusammenarbeit mit der Region der G5 Sahel im Rahmen eines umfassenden Politikansatzes die zivile und sicherheitspolitische Zusammenarbeit intensivieren. Wir unterstützen den Aufbau der neu gegründeten Eingreiftruppe der G5-Sahel-Staaten.

Lateinamerika Lateinamerika und Europa haben vieles gemeinsam und teilen strategische Interessen. Wir wollen insbesondere unsere Handelsbeziehungen intensivieren und dabei die laufenden Verhandlungen der EU mit Mexiko und dem MERCOSUR zu einem baldigen Abschluss bringen. Neben Handelsfragen sind für uns Klimapolitik, Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit, eine faire Globalisierung sowie Sicherheit und Frieden zentrale Punkte unserer Kooperation.

Asien Die ungebrochene Dynamik Asiens bietet weiterhin große Chancen für Deutschland und Europa. Gleichzeitig zeichnen sich in der Region massive Veränderungen der internationalen Ordnung ab. Asien birgt durch eine Vielzahl ungelöster Konflikte großes Konfliktpotenzial. Wir setzen uns daher ein für ein starkes wirtschafts-, gesellschafts- und sicherheitspolitisches Engagement Deutschlands und Europas in Asien.

Wir wollen unsere seit Jahrzehnten mit Japan bestehende enge und bewährte Freundschaft und Wertepartnerschaft pflegen und weiterentwickeln. Dies gilt auch für Südkorea.

Aufgrund Indiens geostrategischer Lage, seiner Größe und seiner dynamischen Entwicklung haben wir ein herausragendes Interesse an der Vertiefung unserer strategischen Partnerschaft.

Chinas Politik und künftige Entwicklung ist auch für uns von großer Bedeutung. Seine geostrategische Rolle wird weiter wachsen. Dazu werden wir unsere strategische Partnerschaft ausbauen. Chinas ökonomische Entwicklung ist besonders für die deutsche Wirtschaft eine große Chance. Zugleich verlangt die Gestaltung unserer Beziehungen große Aufmerksamkeit. Deutschland und Europa müssen bei der Öffnung ihrer Märkte auf das Prinzip der Gegenseitigkeit setzen und definieren, wo unsere gemeinsamen strategischen Interessen liegen und wie sie gesichert werden können. Exemplarisch für Chancen und Risiken steht die Seidenstraßen-Initiative Chinas. Wir wollen hierzu eine europäische Antwort entwickeln, um unsere Interessen zu wahren, und deutsche und europäische Finanzinstrumente besser ausstatten und bündeln.

Zugleich werden wir im Dialog mit China angesichts der vielfältigen chinesischen Macht- und Einflussprojektionen die Bedeutung einer regelbasierten internationalen Ordnung für Stabilität und eine funktionierende Weltwirtschaft betonen. Dabei werden wir ebenso auf Wahrung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit beharren.

Nordkoreas militärisches Nuklearprogramm ist aktuell eine der größten Gefahren für den Weltfrieden. Deshalb ist das Land zu Recht mit Sanktionen belegt. Wir sind davon überzeugt, dass es nur eine diplomatische Lösung geben kann.

Afghanistan Wir sind überzeugt, dass Afghanistan weiter unterstützt werden muss, damit es zukünftig mit funktionierenden Sicherheitsstrukturen selbst für Sicherheit im eigenen Land sorgen kann. Unser Ziel ist ein afghanisch geführter Friedens- und Versöhnungsprozess und eine konstruktive Einbindung der regionalen Akteure, insbesondere Pakistans. Wir sind bereit, gemeinsam und in Abstimmung mit unseren Verbündeten unser ziviles und auch unser militärisches Engagement insbesondere im Norden des Landes fortsetzen.

5. Außenwirtschaftspolitik sowie Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik

Deutschlands Wirtschaftskraft ist die Grundlage für unseren Wohlstand und zugleich Voraussetzung für unser außenpolitisches Gewicht. Die Stärke der deutschen Wirtschaft beruht auf ihrer hohen Wettbewerbsfähigkeit und internationalen Verflechtung.

In den nächsten Jahren wird sich entscheiden, welche Standards und Regeln in Handel, Klima- und Energiepolitik die internationale Ordnung prägen werden. Internationale Handels- und Wirtschaftspolitik hat in Zeiten von zunehmendem Protektionismus eine gestiegene außenpolitische Bedeutung. Deshalb wollen wir die zentralen Institutionen eines regelbasierten, multilateralen Wirtschafts- und Handelssystems wie Welthandelsorganisation, OECD und Internationale Energieagentur, Internationaler Währungsfonds und die Weltbank stärken und weitere Freihandelsabkommen mit hohen, verbindlichen Standards und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft schließen.

Politische Stiftungen unterstützen Die politischen Stiftungen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum internationalen Dialog und stärken damit auch das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland. Wir wollen die internationale Arbeit der politischen Stiftungen auch in Zukunft unterstützen und rechtlich sichern.

Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ausbauen Der härter werdende globale Wettbewerb um Köpfe, Ideen und Werte verdeutlicht die wichtige Aufgabe der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) für Deutschlands Ansehen und Einfluss in der Welt. Sie ist integraler Bestandteil unserer Außenpolitik. Wir wollen in dieser Legislaturperiode die Mittel für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik erhöhen.

Wir wollen die Chancen der AKBP noch besser nutzen, indem wir den internationalen Austausch, insbesondere im Bereich Wissenschaft, Kultur, Bildung, Sprache und Sport ausbauen. Das Netzwerk des Goethe-Instituts soll insbesondere in deutschfranzösischer Zusammenarbeit ausgebaut, im digitalen Bereich modernisiert und durch eine Öffnung gegenüber neuen Kooperationsformen weiterentwickelt werden. Das Netzwerk deutscher Auslandsschulen und internationaler Schulpartnerschaften soll ausgebaut und gestärkt werden. Unsere Mittler, wie etwa den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), die Alexander von Humboldt-Stiftung und das Institut für Auslandsbeziehungen, unterstützen wir in ihrem Wirken.

Europa ist auch ein kulturelles Projekt. Deshalb soll die europäische Dimension der AKBP auf allen Ebenen auch mit Blick auf die deutsche Ratspräsidentschaftnoch stärker berücksichtigt werden.

Gerade in Krisengebieten werden wir unseren Einsatz für Kulturgüterschutz und den Erhalt kulturellen Erbes insbesondere durch das Deutsche Archäologische Institut, sowie Programme zum Schutz von verfolgten Künstlern, Wissenschaftlern und Journalisten verstärken.

Wir wollen die strategische Auslandskommunikation und insbesondere die Zusammenarbeit mit der Deutschen Welle verstärken und auf die digitale Zukunft ausrichten, um ein realistisches Bild von Deutschland zu befördern. Dies ist auch notwendig, um im Wettbewerb der Narrative und Werte zu bestehen und in verschiedenen Regionen der Welt gegen hybride Informationsverfälschung vorgehen zu können.

Wir wollen die kulturelle Zusammenarbeit mit Afrika verstärken und einen stärkeren Kulturaustausch befördern, insbesondere durch die Aufarbeitung des Kolonialismus sowie den Aufbau von Museen und Kultureinrichtungen in Afrika.

Wir wollen Mittel bereitstellen u. a. für die Ausstellung des Flugzeugs „Landshut“ im Gedenken an die Entführung im Jahr 1977 und für die dringend notwendige Sanierung der Abtei Dormitio in Jerusalem.

Wir wollen die notwendigen Reformen der UNESCO aktiv unterstützen. Dazu werden wir die Arbeit der Deutschen UNESCO-Kommission weiterentwickeln und sie adä- quat ausstatten.

Deutsche Volksgruppen und Minderheiten Die deutschen Volksgruppen und Minderheiten sind Teil unserer kulturellen und historischen Identität, bereichern die kulturelle Vielfalt in ihren Ländern und stellen ein wichtiges Band der Verbindung zwischen Deutschland und seinen Partnerländern dar. Wir wollen sie weiter fördern und unterstützen.

6. Menschenrechte, Krisenprävention und humanitäre Hilfe

Die Menschenrechte sind universell und unteilbar. Wir wenden uns entschlossen gegen die zunehmende und gezielte Einschränkung von Zivilgesellschaften („Shrinking Spaces“), die sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen.

Wir treten weiterhin konsequent ein für die Abschaffung der Todesstrafe und das Verbot von Folter, die Stärkung der Rechte von Frauen insbesondere in gewaltsamen Konflikten, den Schutz und die Stärkung von Kinderrechten, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Gewerkschaftsrechte. Wir kämpfen gegen Menschenhandel, illegalen Organhandel sowie Ausgrenzung und Gewalt aufgrund sexueller Orientierung.

Die Menschenrechtsschutzmechanismen auf der Ebene der Vereinten Nationen, der Europäischen Union sowie des Europarates wollen wir konsequent stärken. Wir engagieren uns mit Nachdruck für die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofes und der Ad-hoc-Tribunale der Vereinten Nationen sowie deren Unterstützung durch die internationale Staatengemeinschaft und beteiligen uns an der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts. Wir bekennen uns zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Darüber hinaus werden wir die menschenrechtliche Kohärenz zwischen den einzelnen Politikfeldern verbessern und die Menschenrechtsarchitektur in Deutschland stärken.

Zum Schutz von verfolgten Parlamentarierinnen und Parlamentariern sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern wollen wir das erfolgreiche parlamentarische Patenschaftsprogramm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ des Deutschen Bundestags stärken.

Wir streben die Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Sozialpakt der Vereinten Nationen sowie der ILO-Konvention 169 zum Schutz der indigenen Völker an.

Religionsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht, das weltweit zunehmend eingeschränkt oder komplett infrage gestellt wird. Das gilt für zahlreiche religiöse Minderheiten weltweit. Unsere Solidarität gilt allen benachteiligten religiösen Minderheiten.

Dazu zählt der beharrliche Einsatz für viele Millionen verfolgter Christinnen und Christen.

Wir werden das Amt der/des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit schaffen. Wir werden den Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit im zweijährigen Rhythmus und systematischen Länderansatz fortschreiben.

Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ein, einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens. Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.

Krisenprävention und humanitäre Hilfe Wir werden die im Jahr 2017 beschlossenen Leitlinien für Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und Friedensförderung als Referenzrahmen für Deutschlands Engagement zur Krisenverhütung und Friedensförderung konsequent umsetzen.

Wir setzen den zweiten Nationalen Aktionsplan zur VN-Resolution 1325 für eine gleichberechtigte Mitwirkung von Frauen in der Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedenskonsolidierung um.

Wir werden den Zivilen Friedensdienst und das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) als Kompetenzzentrum für Friedenseinsätze stärken. Mittelfristig streben wir an, das ZIF auch für Aufbau und Unterhaltung einer kurzfristig verfügbaren zivilen Einsatzreserve zu befähigen.

Wir werden uns entsprechend der wachsenden Bedeutung humanitärer Hilfe engagieren und diese weiter ausbauen sowie die Wahrung der internationalen humanitä- ren Prinzipien und das VN-System stärken. Dieses ist sowohl im Sinne der konkreten Hilfe zum Überleben von Menschen als auch der Konfliktminimierung. Wir werden die humanitäre Hilfe stärker und effizienter mit den Aufgaben der Krisenprävention, der Stabilisierung, der Katastrophenrisikovorsorge sowie der Friedensförderung abstimmen und in Umsetzung der Beschlüsse des Humanitären Weltgipfels 2016 stärker mit der strukturbildenden Entwicklungszusammenarbeit vernetzen.

7. Moderne Bundeswehr

Die Bundeswehr ist Garant unserer Sicherheit. Gemeinsam mit unseren Partnern leistet sie entscheidende Beiträge zum Schutz und zur Verteidigung unseres Landes und unserer Verbündeten. Innerhalb des umfassenden und vernetzten Ansatzes engagiert sie sich weltweit für Frieden und Sicherheit.

Wir betonen den Charakter der Bundeswehr als Parlamentsarmee. Sie unterliegt der Kontrolle des Deutschen Bundestages, der damit eine besondere Verantwortung für unsere Soldatinnen und Soldaten trägt. Damit die Bundeswehr die ihr erteilten Aufträge in allen Dimensionen sachgerecht erfüllen kann, werden wir den Soldatinnen und Soldaten die bestmögliche Ausrüstung, Ausbildung und Betreuung zur Verfügung stellen – dies gilt insbesondere auch für den Bereich der persönlichen Ausstattung.

Hierzu werden wir die in der Bundeswehr eingeleiteten Trendwenden Personal, Material und Finanzen konsequent fortführen. Dabei erfordert die sicherheitspolitische Lage eine stärkere Akzentuierung der Landes- und Bündnisverteidigung. Die Grundaufstellung der Bundeswehr muss dem Rechnung tragen.

Aktuelle Auslandseinsätze der Bundeswehr anpassen Auslandseinsätze der Bundeswehr erfolgen stets im Rahmen eines politischen Konzepts, das fortlaufender Evaluierung unterliegt.

Die Bundeswehrmission im Nordirak war erfolgreich, der IS ist dort weitgehend militä- risch zurückgedrängt. Deshalb können wir das Ausbildungsmandat im Nordirak auslaufen lassen und beenden. Die Obergrenze des Anti-IS-Mandats zur Unterstützung und Entlastung unserer Verbündeten, insbesondere Frankreichs, kann deutlich abgesenkt werden. In einem weiteren Schritt wollen wir dieses Mandat zur umfassenden Stabilisierung und zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors insbesondere durch capacity building weiterentwickeln.

Unsere Beteiligung am RSM-Mandat (Resolute Support Mission) in Afghanistan wollen wir bei unverändertem Auftrag fortsetzen. Im Rahmen des multilateral vereinbarten Schutzkonzepts für Nordafghanistan werden wir die Zahl der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten zum Schutz der Ausbilder erhöhen.

Die UN-mandatierte Mission MINUSMA in Mali wird fortgesetzt. Zur Übernahme der Feldlagerverantwortung von den Niederländern werden wir die Obergrenze im geringen Umfang heraufsetzen.

Für die Menschen in der Bundeswehr – ein attraktiver Arbeitgeber Das zentrale Leitbild der Inneren Führung und der Soldatin und des Soldaten als „Staatsbürger in Uniform“ ist und bleibt Maßstab. Diese Fundamente wollen wir mit dem Prozess „Innere Führung heute“ stärken. Die politische Bildung ist dabei von entscheidender Bedeutung. Ein zukunftsweisender Traditionserlass wird vornehmlich die eigene Geschichte der Bundeswehr in den Mittelpunkt stellen.

Kern der Einsatzbereitschaft und aller Fähigkeiten der Bundeswehr ist ausreichendes, qualifiziertes und hochmotiviertes militärisches und ziviles Personal. Deswegen muss die Bundeswehr auch in den kommenden Jahren ein moderner, wettbewerbsfähiger, demografiefester und attraktiver Arbeitgeber bleiben, der jederzeit über entsprechende Kräfte verfügt. Gute Arbeitsbedingungen sind Grundvoraussetzung für arbeitszufriedene und leistungsstarke Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir werden dazu die Gedanken der Agenda Attraktivität und die Personalstrategie der Bundeswehr weiterentwickeln und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.

Wo dies gesetzgeberisches Handeln erfordert, werden wir noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr mit dem Ziel vorlegen, die Gehalts- und Besoldungsstrukturen wettbewerbsgerecht zu gestalten, das Dienstrecht zu flexibilisieren, die mit den hohen Mobilitätsanforderungen verbundenen hohen Belastungen besser auszugleichen und eine bessere soziale Absicherung von Bundeswehrangehörigen, insbesondere auch beim

Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung nach Ende der Dienstzeit von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit zu erreichen und dadurch Versorgungslücken zu schließen und die Berufsförderung zu stärken.

Unterkünfte müssen bedarfsgerecht auch für nicht unterkunftspflichtige Soldatinnen und Soldaten bereitgestellt werden.

Wir werden die Ausbildungsstrukturen der Bundeswehr sowie ihre Führungs- und Ausbildungskultur in einer „Trendwende Ausbildung“ evaluieren, überprüfen und weiterentwickeln. Dort, wo es sinnvoll ist, wollen wir die Strukturen der bisher in weiten Teilen zentralen Ausbildung wieder in die Truppe zurückführen. Dabei wird der Verteidigungsausschuss eingebunden.

Die Verantwortung des Dienstherrn, dem die Soldatinnen und Soldaten durch einen Diensteid ein Leben lang verbunden sind, endet nicht mit ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr. Dies gilt gleichermaßen für die engsten Angehörigen der Soldatinnen und Soldaten, die im Einsatz für unser Land zu Schaden gekommen sind. Dazu gehört auch, dass Anträge auf Wehrdienstbeschädigung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen schnell und unbürokratisch bearbeitet werden.

Für den geleisteten Dienst aller Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr für Frieden und Freiheit gebührt diesen eine besondere gesellschaftliche Anerkennung. Dieser Dank gilt auch den zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundeswehr.

Infrastruktur muss insgesamt schnell zur richtigen Zeit am richtigen Ort zur sachgerechten Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen. Dabei arbeitet die Bundeswehr mit den Länderbehörden eng zusammen. Dazu sind Prozesse zu evaluieren, zu optimieren, Zuständigkeiten zu entflechten und die Handlungskompetenz der Bundeswehr zu stärken.

Vor einer endgültigen Abgabe von Liegenschaften der Bundeswehr werden wir vor dem Hintergrund der Trendwenden jeweils noch einmal den zukünftigen Bedarf prü- fen. Unseren Bedarf werden wir auch in Hinblick auf Liegenschaften prüfen, deren Abgabe bereits vollzogen ist.

Die Bundesregierung wird dem Verteidigungsausschuss zeitnah einen umfassenden Bericht zum Militärischen Nachrichtenwesen vorlegen.

Für eine modern ausgerüstete Bundeswehr Die Bundeswehr beschafft, was sie braucht, und nicht, was ihr angeboten wird.

Ein transparentes, effektives und in seinen Prozessen optimiertes Rüstungswesen ist die Grundlage für die bestmögliche Ausrüstung unserer Soldatinnen und Soldaten. Wir werden darum die in der vergangenen Legislaturperiode begonnene Erneuerung, Modernisierung und Erweiterung der Bundeswehr fortführen und dabei für eine Beschleunigung der Prozesse, insbesondere des Beschaffungswesens, sorgen.

Dazu bedarf es einer Anpassung der zum Teil seit Jahrzehnten unveränderten Rahmenbedingungen des Rüstungswesens in Deutschland.

Wir werden bis Ende 2019 untersuchen, in welcher Weise die Beschaffungsorganisation der Bundeswehr an ihren Standorten in ihrer Organisationsform angepasst werden sollte.

Wir werden neben der Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung der Bundeswehr die notwendigen Voraussetzungen schaffen zur Gewährleistung überjähriger Planungs- und Finanzierungssicherheit für Rüstungsinvestitionen.

Durch die differenzierte Darstellung von Rüstungsprojekten im Haushaltsplan und die halbjährlichen Rüstungsberichte ist die Transparenz für das Parlament deutlich gestiegen.

Um den Bedarf für Einsätze bzw. einsatzgleiche Verpflichtungen schneller decken zu können, werden wir Auslegungshilfen für den Verzicht auf den EU-weiten Teilnahmewettbewerb (§ 12 Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit) zur Verfügung stellen. Zum Erhalt nationaler Souveränität bei Schlüsseltechnologien werden wir bestehende vergaberechtliche Spielräume konsequenter nutzen, Auslegungshilfen zur Verfügung stellen und prüfen, inwieweit der Ausnahmetatbestand des Art.des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Beschaffungspraxis stärker herangezogen werden kann. Wir werden darüber hinaus notwendige gesetzliche Anpassungen vornehmen.

Zur Sicherstellung technologischer Innovationsführerschaft werden wir unter Federführung des Bundesministerium der Verteidigung und des Bundesministerium des Innern eine „Agentur für Disruptive Innovationen in der Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien“ (ADIC) sowie einen IT-Sicherheitsfonds zum Schutz sicherheitsrelevanter Schlüsseltechnologien einrichten.

Chancen und Risiken der Digitalisierung sind auch für die Bundeswehr das entscheidende Zukunftsthema. Die Digitalisierung der Bundeswehr ist dabei konsequent zu verfolgen und mit den erforderlichen Ressourcen zu hinterlegen. Kennzeichen der Digitalisierung ist hohes Innovationstempo – diesem gilt es auch in der Bundeswehr gerecht zu werden. Die im Weißbuch 2016 festgelegten Entwicklungslinien der Bundeswehr im Bereich Cybersicherheit werden dabei konsequent weiter verfolgt.

Wir werden im Rahmen der Europäischen Verteidigungsunion die Entwicklung der Euro-Drohne weiterführen. Als Übergangslösung wird die Drohne HERON TP geleast. Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden. Hierzu wird die Bundesregierung eine gesonderte Vorlage erstellen und dem Deutschen Bundestag zuleiten.

Vor einer zukünftigen Beschaffung von bewaffnungsfertigen Drohnen sind die konzeptionellen Grundlagen für deren Einsatz zu schaffen.

Völkerrechtswidrige Tötungen lehnen wir kategorisch ab, auch durch Drohnen.

8. Entwicklungspolitik für eine gerechte Globalisierung

Globalisierung muss gerecht gestaltet werden. Die Schere zwischen arm und reich weltweit darf nicht weiter auseinanderlaufen.

Unser Auftrag ist die ambitionierte Umsetzung der entwicklungspolitischen Gipfelzusagen (G7 und G20), der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen und des Pariser Klimaabkommens unter Beteiligung der Zivilgesellschaft.

Die Umsetzung der Agenda 2030 und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung sind Maßstab des Regierungshandelns. Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie wollen wir kontinuierlich und ambitioniert weiterentwickeln.

Um die vor uns liegenden globalen Herausforderungen bewältigen zu können, brauchen wir einen Dreiklang aus öffentlichen Mitteln, nachhaltigen und entwicklungsfördernden Privatinvestitionen und einer neuen fairen Handelspolitik. Eine gute Regierungsführung bei unseren Partnern ist Grundvoraussetzung für das Gelingen.

Wir setzen uns für eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der Entwicklungsländer in der internationalen Finanz- und Steuerpolitik ein, für nachhaltige Finanzierungsmechanismen und den Aufbau von effektiven und gerechten Steuersystemen.

Fairer Handel Fairer und nachhaltiger Handel braucht gemeinsame Regeln und klare Leitplanken. Der beste Rahmen dafür sind die Vereinten Nationen mit ihren Organisationen für Handel (UNCTAD) und Entwicklung (UNIDO) sowie die Welthandelsorganisation (WTO) und die Internationale Arbeitsorganisation (ILO). Gemeinsam mit unseren Partnern werden wir neue Initiativen für einen entwicklungspolitisch wirksamen Abschluss der WTO-Welthandelsrunde und einen neuen Vorstoß für faire Handelsbeziehungen einbringen.

Wir wollen Vorreiter für eine faire Handelspolitik mit Afrika sein. Wir werden die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit den afrikanischen Staaten (EPAs) daraufhin überprüfen, ob sie der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dienen. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass in allen EU-Handels-, -Investitions- und -Wirtschaftspartnerschaftsabkommen verbindliche soziale (u. a. ILOKernarbeitsnormen), menschenrechtliche und ökologische Standards und konkrete Beschwerde-, Überprüfungs- und Reaktionsmechanismen vereinbart werden. Dies gilt auch für das Allgemeine Präferenzsystem (APS und APS+) der EU. Die Afrikanische Union unterstützen wir beim Aufbau einer einheitlichen panafrikanischen Freihandelszone.

Die EU-Verordnung zum Handel mit Konfliktmineralien werden wir zügig in nationales Recht mit starken Durchsetzungsbestimmungen umsetzen und uns auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Freigrenzen und Ausweitung auf die gesamte Lieferkette einsetzen.

Marshallplan mit Afrika umsetzen Wir werden im Rahmen des Marshallplans mit Afrika die Zusammenarbeit mit Reformpartner- und G20-Compactländern verstärken und konditionieren. Zur Umsetzung wird ein Ressortkreis unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gebildet. Schwerpunkte werden ein Mittelstandsförder- und Startup-Programm, um mehr Chancen und menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen und zu einer Stärkung afrikanischer Angebote beizutragen, ein Programm für Ausbildungspartnerschaften und zur Errichtung und Förderung von dezentralen erneuerbaren Energien sein.

Wir unterstützen die Transformationsprozesse der südlichen Mittelmeeranrainer und wollen die Maghreb-Staaten schrittweise weiter in den europäischen Wirtschaftsraum integrieren.

In den Verhandlungen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union streben wir eine Erhöhung der Mittel für unsere Zusammenarbeit mit Afrika an. Wir werden die Post-Cotonou-Verhandlungen aktiv und unter Einbindung der Zivilgesellschaft gestalten.

Gleichberechtigung und Bildung als Schlüssel für eine zukunftsfähige Entwicklung Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Förderung der Rechte von Mädchen und Frauen bleiben Grundlage unserer Entwicklungszusammenarbeit. Wir wollen für alle gute Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten entlang der gesamten Bildungskette fördern. Wir bauen deshalb diesen Bereich in allen Partnerländern aus und wollen bis zum Ende der Legislaturperiode unsere entsprechenden Haushaltsmittel wesentlich steigern. Wir wollen darüber hinaus als neue Initiative Investitionsprojekte der regionalen Entwicklungsbanken mit beruflicher Ausbildung verbinden. Ferner erhöhen wir die Mittel für die entwicklungspolitische Bildung im Inland. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung auch für Entwicklungssprünge nutzen. Schwerpunkte werden die Unterstützung beim Aufbau von Digitalzentren, die Förderung von E-Learning und E-Health-Maßnahmen sein.

Den Ausbau von sozialen Sicherungs- und Gesundheitssystemen fördern Wir werden uns für die erfolgreiche Umsetzung des Auf- und Ausbaus universeller sozialer Basisschutzsysteme unter Einbeziehung von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen einsetzen. Hierzu gehören insbesondere auch Gesundheitssysteme.

Wir wollen in die öffentliche Forschung investieren, um insbesondere vernachlässigte und armutsbedingte Krankheiten zu bekämpfen. Internationale Partnerschaften wie den Globalen Fonds gegen Aids/HIV, Tuberkulose und Malaria (GFATM) und die globale Impfallianz (GAVI) wollen wir mit ausreichenden Mitteln ausstatten und unsere gegebenen Zusagen erfüllen.

Für eine Welt ohne Hunger und Armut Die Überwindung von Hunger und Armut in der Welt ist ein wesentliches Ziel unserer Entwicklungspolitik. Wir wollen die ländlichen Räume auch im Rahmen der Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ stärken und stellen die Förderung von Kleinbäuerinnen und -bauern, lokale nachhaltige Lösungen und genossenschaftliche Ansätze in den Vordergrund. Die Förderung soll vorrangig der Lebensmittelproduktion für die lokalen und regionalen Märkte dienen.

Jeglichen Formen unverantwortlicher Spekulation mit Nahrungsmitteln werden wir entgegentreten. Wir bekräftigen unsere Zusage (G7-Gipfel 2015 in Elmau), 500 Millionen Menschen aus Hunger und Mangelernährung zu führen. Wir setzen uns für einen gerechten Zugang zu Land, Wasser und Fischgründen für die lokale Bevölkerung ein und werden „Landgrabbing“ nicht akzeptieren.

Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel stärken Entwicklungs- und Schwellenländer wollen wir bei ihren Anstrengungen im Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel sowie beim Schutz der biologischen Vielfalt unterstützen. Wir setzen konsequent auf die Förderung erneuerbarer Energien, auf eine dezentrale Versorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, sowie auf den Zugang zu sauberer, bezahlbarer und sicherer Energie. Wir werden dazu weitere Partnerschaften mit Entwicklungs- und Schwellenländern eingehen.

Wir wollen Investitionsanreize für Klimaschutzprojekte in Schwellen- und Entwicklungsländern setzen, die Strukturen für eine Green-Economy und den Ausbau Erneuerbarer Energien verbessern. Wir wollen durch multi- und bilaterale Entwicklungszusammenarbeit den Aus- und Aufbau von Kreislaufwirtschaftssystemen unterstützen.

Fluchtursachen bekämpfen – Zukunftsperspektiven schaffen Existentielle Notlagen führen zu Flucht und Migration. Wir wollen akute und strukturelle Fluchtursachen mindern, einen entscheidenden Beitrag zum Wiederaufbau leisten, zur Rückkehr von Flüchtlingen beitragen und Aufnahmeländer bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen weiter unterstützen. Darum bauen wir insbesondere unser „Cash for Work“-Programm und weitere Programme weiter aus.

Entwicklungsfinanzierung und nachhaltige Investitionen ausbauen Wir werden auch unsere Ausgaben in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Humanitäre Hilfe und zivile Krisenprävention deutlich erhöhen. Die Erreichung der ODA-Quote von 0,7 Prozent ist unser Ziel.

Wir werden die Zusage, 0,15-0,2 Prozent des Brutto-Nationaleinkommens für die ärmsten Länder (LDCs) bereit zu stellen, so schnell wie möglich erreichen.

Wir werden Möglichkeiten prüfen, um Fondsgründungen mit Sitz in Deutschland mit privatem Kapital für entwicklungspolitische Zwecke zu realisieren.

Wir wollen die Instrumente der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft anpassen.

Der Einsatz staatlicher Mittel zur Mobilisierung und Absicherung privaten Kapitals kann nur dann gewährt werden, wenn die Vorhaben überprüfbar im Einklang mit den international anerkannten Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards stehen. Für die Förderung von nachhaltigen privaten Investitionen des Mittelstandes prüfen wir mit enger parlamentarischer Begleitung die Erarbeitung eines Entwicklungsinvestitionsgesetzes. Dabei wollen wir die besonderen Herausforderungen in fragilen und am wenigsten entwickelten Ländern berücksichtigen.

Unsere Kooperationspartner stärken Wir wollen das zivilgesellschaftliche Engagement fördern und dabei insbesondere Nichtregierungsorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften, politische und private Stiftungen und Partnerschaften mit der Wirtschaft sowie mit Kommunen stärken. Austauschprogramme wie den „Weltexpertenservice“ und das Programm „weltwärts“ wollen wir weiter ausbauen.

Verbesserung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit Wir wollen die Wirksamkeit erhöhen, indem wir Umsetzungsvorschriften überprüfen, zeitgemäß anpassen und uns besser über ODA-relevante Vorhaben abstimmen.

XIII. Zusammenhalt und Erneuerung – Demokratie beleben

1. Bürgerbeteiligung

Wir werden eine Expertenkommission einsetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann. Zudem sollen Vorschläge zur Stärkung demokratischer Prozesse erarbeitet werden.

2. Kunst, Kultur und Medien

Kulturelle Vielfalt und gesellschaftlicher Zusammenhalt Kunst und Kultur sind Ausdruck des menschlichen Daseins. In ihrer Freiheit und Vielfalt bereichern sie unser Leben, prägen unsere kulturelle Identität, leisten einen Beitrag zu gesellschaftlichem Zusammenhalt und zur Integration und schaffen Freiräume für kritischen Diskurs. Kultur ist ein Spiegel unseres Selbstverständnisses, das auf der christlich-jüdischen Prägung, der Aufklärung und dem Humanismus sowie den Grundwerten der Menschenwürde, der Freiheit, der Gerechtigkeit und Solidarität beruht. Eigensinn und Eigenwert künstlerischer und kultureller Produktion bereichern unser Zusammenleben, ermöglicht kritische Debatten und fördert die persönliche Entwicklung jeder und jedes Einzelnen.

Kunst und Kultur sind frei. Sie sind Grundlage unserer offenen, demokratischen Gesellschaft und damit wichtiger Teil unseres Landes, das sich seit seiner Gründung im Herzen Europas nicht nur als Wirtschaftsmacht und Sozialstaat, sondern gerade auch als starker Kulturstaat versteht. Die kulturelle und religiöse Vielfalt Deutschlands bereichert uns, ist aber nicht frei von Spannungen. Gemeinsame Werte, Respekt vor dem Anderen und die Bereitschaft, Widersprüche auszuhalten, sind Voraussetzungen für ein friedliches gesellschaftliches Miteinander. Gerade in Zeiten des Wandels sind eine starke und vielfältige Kunst- und Kulturszene sowie eine moderne und ermöglichende Kulturpolitik unverzichtbar. Sie besitzen die Kraft, Verständnis und Verständigung zu fördern, durch die wir souveräner im Umgang mit Konflikten und Bewährungsproben sind.

Im Sinne des kooperativen Kulturföderalismus stimmen wir die Kulturförderung des Bundes verstärkt mit den Ländern ab. Die Kulturhoheit liegt bei den Ländern.

Mit einer fortschrittlichen Kulturpolitik nach innen und außen fördern wir Dialog, Austausch, Verständigung und Kooperation und stärken den Zusammenhalt in einer offenen und demokratischen Gesellschaft. Mit einer „Agenda für Kultur und Zukunft“ wollen wir die Kulturförderung des Bundes angesichts gesellschaftlicher Herausforderungen wie Integration, Inklusion, Demografie, Digitalisierung, Gleichstellung, Populismus, Zukunft von Arbeit und Kommunikation gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft weiterentwickeln. Auf diese Weise bekennt sich der Bund zu seiner kultur- und medienpolitischen Verantwortung für ganz Deutschland und zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Bundesländern. Wir wollen die Kultur in ihrer föderalen Vielfalt fördern.

Zur Verbesserung der Abstimmung zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden wollen wir das kulturpolitische Spitzengespräch weiterentwickeln und strukturieren. Deshalb erachten wir es als sinnvoll, dieses einmal jährlich auch auf

Einladung der für Kultur zuständigen Fachministerinnen und Fachminister der Länder durchzuführen.

Wir werden in der Legislaturperiode einen Bericht zur sozialen und wirtschaftlichen Situation der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen zur Gleichstellung und Diversität im Kultur- und Medienbereich in Deutschland vorlegen. Im Rahmen dieses Berichts werden wir weitere Instrumente der Kulturförderung des Bundes prüfen, die auch Bildende Künstlerinnen und Künstler in ihrer besonderen Produktionssituation unterstützen. Flankierend soll im Deutschen Bundestag eine Orientierungsdebatte zur Lage von Kunst und Kultur in unserem Land stattfinden. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Berücksichtigung der Kultur in Debatten zur nachhaltigen Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene ein.

Wir wollen Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit in Kunst, Kultur und Medien weiter ausbauen: Mehr Frauen müssen Führungsverantwortung in Kultur- und Medieneinrichtungen übernehmen und künstlerische Leistungen geschlechterunabhängig honoriert werden. Die Besetzung von z. B. Jurys, Gremien hat ausgewogener zu erfolgen, damit das künstlerische Schaffen von Frauen wie Männern angemessen einbezogen werden kann. Wir beziehen bei Stipendienvergaben und Förderentscheidungen auch das Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit ein. Wir wollen den mit dem „Runden Tisch Frauen in Kultur und Medien“ begonnenen Prozess zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit sowie der Verbesserung gleicher Chancen für Frauen und Männer fortführen. Wir unterstützen Maßnahmen für ein diskriminierungs- und gewaltfreies Arbeitsumfeld für Künstlerinnen und Künstler.

Die Koalitionsparteien würdigen das Wirken der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Sie sind wichtiger Teil unserer Zivilgesellschaft und Partner des Staates. Auf Basis der christlichen Prägung unseres Landes setzen wir uns für ein gleichberechtigtes gesellschaftliches Miteinander in Vielfalt ein. Wir suchen das Gespräch mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften und ermutigen sie zum interreligiösen Dialog, denn das Wissen über Religionen, Kulturen und gemeinsame Werte ist Voraussetzung für ein friedliches Miteinander und gegenseitigen Respekt. Wir werden Antisemitismus entschieden bekämpfen und ebenso anti-islamischen Stimmungen entgegentreten.

Kulturelle Infrastruktur und Kulturförderung Indem wir Kultur und (kulturelle) Bildung für alle zugänglich machen, im urbanen und ländlichen Gebiet, unabhängig von Einkommen und Herkunft, ermöglichen wir echte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Deshalb wollen wir einen besseren Zugang zu kulturellen Einrichtungen und Inhalten im analogen wie im digitalen Raum und gemeinsam mit Ländern und Kommunen dafür sorgen, dass die kulturelle Infrastruktur und das kulturelle Erbe erhalten, gestärkt und modernisiert werden. Die auf ganz Deutschland gerichteten Programme zur Förderung von Investitionen, zur zeitgenössischen Kunst- und Kulturproduktion, zur kulturellen Infrastruktur und insbesondere zur freien Kultur sollen mit dem Ziel einer größeren Verteilungsgerechtigkeit gestärkt sowie für Kultur- und Bildungseinrichtungen auf dem Weg ins digitale 21. Jahrhundert geöffnet werden.

Um die kulturelle Infrastruktur in ganz Deutschland zu erhalten und weiter zu entwickeln, sowie bestehende Förderprogramme und bundesgeförderte Einrichtungen für eine stärkere Wirkung in der Fläche zu ertüchtigen, wollen wir gemeinsam mit den Ländern folgende Maßnahmen umsetzen:

In einem gesamtdeutschen Katalog werden die durch den Bund geförderten, überregional und gesamtstaatlich bedeutsamen Kultureinrichtungen und -veranstaltungen aufgenommen und damit ihr nationaler und internationaler Rang herausgestellt. Der Bund bekennt sich dazu, kulturelle Projekte von nationaler Bedeutung in allen Teilen Deutschlands maßgeblich zu unterstützen.

Wir wollen das Programm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland – Invest Ost“ als gesamtdeutsches Programm erweitern. Um eine Stärkung der kulturellen Orte in Städten, Gemeinden und im ländlichen Gebiet, im analogen wie im digitalen Raum zu erreichen, wollen wir die Förderung auch für kommerzielle kulturelle Veranstaltungsorte prüfen.

Es wird eine umfassende Digitalisierungsstrategie des Bundes entwickelt, die auch eine mit substanziellen finanziellen Mitteln unterlegte Strategie für die Zukunft von Kultureinrichtungen und ihre digitale Transformation umfasst, unterstützt und fördert. Die Deutsche Digitale Bibliothek ist ein national bedeutsames Projekt, das in enger Vernetzung mit entsprechenden Angeboten der Länder und der EUROPEANA das kulturelle Erbe in Deutschland erschließt. Das Förderkonzept zur Digitalisierung des nationalen Filmerbes setzen wir gemeinsam mit den Ländern und der Filmwirtschaft zügig um.

Mit einem Programm „Kultur in den Regionen“ fördern wir zeitgenössische Kunst und Kultur. Insbesondere der freien Kultur ermöglichen wir damit deutschlandweit und auch grenzüberschreitend innovative kulturelle und künstlerische Einzelprojekte und Veranstaltungen.

Für eine zeitgemäße und auf die Bedarfe der Kulturszene ausgerichtete Zuwendungspraxis wollen wir eine Vereinfachung und Entbürokratisierung erwirken. Zudem werden wir bewährte Förderinstrumente, wie die Bundeskulturförderfonds, entsprechend ausbauen und die Förderung der internationalen Produktionshäuser nach Evaluierung substantiell stärken.

Das Programm LandKULTUR wollen wir weiterführen und mit anderen kulturpolitischen Zielen, wie z. B. der kulturellen Vermittlung und Integration, noch stärker verknüpfen.

Mit der Förderung von national und international relevanten Festivals wollen wir die vielfältigen Kulturschätze in unserem Land unterstützen.

Die von der Kulturstiftung des Bundes entwickelten erfolgreichen Initiativen zur Stärkung der Kulturarbeit außerhalb der Metropolen sollen fortgesetzt und, wenn möglich, bundesweit ausgebaut werden. Wir werden prüfen, wie der Bund zum Erhalt der vielfältigen Bibliothekslandschaft und ihrer zunehmend gesellschaftlichen Bedeutung beitragen kann. Bibliotheken sollten auch im digitalen Zeitalter ihre zentralen Funktionen für Bildung und Kultur erfüllen können. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Bibliotheksnutzern unter Wahrung der Vertragsfreiheit ein noch besserer Zugang zum Repertoire von E-Books ermöglicht wird.

Die komplementäre Finanzierung von Projekten in besonders finanzschwachen Kommunen kann auf einen Finanzierungsanteil von zehn Prozent reduziert werden.

Eine Initiative soll Literatur und deutsche Sprache und deren Bedeutung für unsere Gesellschaft unterstreichen.

Wir bekennen uns zum Schutz und zur Förderung der vier nationalen Minderheiten in Deutschland – Dänen, Sorben, Friesen sowie Sinti und Roma.

Soziale Lage von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen Weil es diejenigen braucht, die Kunst und Kultur schaffen, erarbeiten wir weitere Lö- sungen für die besondere soziale Schutzbedürftigkeit der Künstlerinnen und Künstler und Kreativen. Deshalb setzen wir uns für die verbesserte soziale Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen ein.

2018 schaffen wir eine sachgerechte Anschlussregelung beim Arbeitslosengeld für überwiegend kurzbefristet Beschäftigte, die den Besonderheiten der Erwerbsbiografien der in der Kultur Beschäftigten hinreichend Rechnung trägt.

Wir setzen uns für den Erhalt der Künstlersozialversicherung ein und werden prüfen, wie dort der wechselnde Erwerbsstatus vieler Akteure des Kultur- und Medienbereichs besser berücksichtigt werden kann. Dabei ist eine Erweiterung der abgabepflichtigen Verwerter um digitale Plattformen, die eine kommerzielle Verwertung künstlerischer Leistungen ermöglichen, anzustreben.

Hauptstadtkultur Im kulturellen Selbstverständnis des Landes spielt die Hauptstadt Berlin eine bedeutende, repräsentative Rolle. Die Kulturpolitik des Bundes in und für Berlin ist Ausdruck der Anerkennung der besonderen Rolle und Aufgabe der Hauptstadt, die auch im Grundgesetz ihre Verankerung gefunden hat. Angesichts der aktuellen Herausforderungen wollen wir gemeinsam mit den Ländern die Stiftung Preußischer Kulturbesitz strukturell an die Anforderungen eines modernen Kulturbetriebs mit internationaler Ausstrahlung auf Grundlage einer Evaluierung durch den Wissenschaftsrat anpassen. Wir streben an, dass sich das Humboldt Forum weit über seine Museumsund Ausstellungsarbeit hinaus zu einer internationalen Dialogplattform für globale kulturelle Ideen entwickelt.

Kulturelle Bildung Wir wollen ein gesamtstaatliches Bündnis für kulturelle Bildung und Vermittlung sowie Medienkompetenz schließen, um den Zugang zu Kunst, Kultur, Bildung und Medien zu stärken. Kulturelle Bildung hat eine überragende Bedeutung für die individuelle Persönlichkeitsentfaltung wie auch für das Selbstverständnis und die Teilhabe an unserer Gesellschaft. Kulturelle Bildung ist auch ein Schlüsselfaktor der Integration, sie erschließt den Zugang zum gesellschaftlichen Leben.

Wir wollen ein gesamtstaatliches Bündnis der inklusiven kulturellen Bildung. Dieses wollen wir mit anderen bestehenden Initiativen zur kulturellen Bildung, wie etwa dem Preis für kulturelle Bildung, wo es sinnvoll ist, bündeln und stärken. Um jedem von Kindesbeinen an Zugang zu kulturellen Angeboten zu ermöglichen, unterstützen wir mit Bundesmitteln die Initiative „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ mit außerschulischen Angeboten wie Vorlesepaten, Theatern, Musikschulen oder Bibliotheken.

Die Mittel für kulturelle Bildung im Kinder- und Jugendplan des Bundes, für das Freiwillige Soziale Jahr Kultur, den Bundes- und den internationalen Freiwilligendienst „Kulturweit“ wollen wir verstärken.

Soziokulturelle Zentren spielen eine zentrale Rolle für Integration und Teilhabe vor Ort und sollen gestärkt werden.

Wir wollen mehr Menschen für kulturelle Angebote interessieren und begeistern. Der Bund ist daher bestrebt, ausgehend vom Modellversuch eines kostenfreien Eintritts zur Dauerausstellung im Humboldt Forum, in den vom Bund geförderten Kultureinrichtungen vermehrt und regelmäßig den freien Eintritt zu ermöglichen.

Die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen sollen das Ziel umfassender kultureller Teilhabe als Kern- und Querschnittsaufgabe in der Organisationsstruktur verankern und nach Möglichkeit in den Bereichen Gremien und Personal, Ansprache des Publikums, Programmgestaltung und Zugänglichkeit ihrer Angebote berücksichtigen. Wir begrüßen, dass Einrichtungen der kulturellen und politischen Bildung des Bundes, auch vor dem Hintergrund der erinnerungspolitischen Arbeit der Geschichtsmuseen des Bundes sowie der Gedenk- und Erinnerungsorte, stärker zusammenarbeiten. Wir wollen die pädagogische Vermittlungsarbeit bei den vom Bund geförderten Museen, Gedenkstätten und anderen Kultureinrichtungen personell und finanziell deutlich stärken.

Gedenken und Erinnern Ohne Erinnerung keine Zukunft – zum demokratischen Grundkonsens in Deutschland gehören die Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur, der deutschen Kolonialgeschichte, aber auch positive Momente unserer Demokratiegeschichte.

Deutschland ist aufgrund seiner Geschichte besonders dafür verantwortlich, die Erinnerung an die Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft wachzuhalten. Dies ist Teil unseres nationalen Selbstverständnisses. Das Gedenken an die beiden deutschen Diktaturen darf nicht mit Verweis auf die jeweilige andere zu einer Relativierung der NS-Terrorherrschaft noch zu einer Bagatellisierung des SED-Unrechts führen.

Wir wollen die dezentrale Erinnerungskultur mit ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement stärken und zukünftig auch kleinere Initiativen und Gedenkstätten im In- und Ausland besser unterstützen. Wir wollen den Erhalt der authentischen Gedenkorte und Zeugnisse kontinuierlich fördern und Steigerungen der Bundesbeteiligungen bei den Investitionen im Bereich der Erinnerungskultur erreichen. Die Bundesregierung unterstützt vielfältige Aktivitäten und Projekte der Aufarbeitung der NSTerrorherrschaft und der SED-Diktatur, die Toleranz fördern, Sozialkompetenz und Demokratieverständnis stärken, gerade auch in der Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen und im Zusammenwirken mit Zeitzeugen.

Wir wollen vor allem jüngere Menschen dazu bewegen, Gedenkstätten zu besuchen. Deshalb unterstützen wir die Gedenkeinrichtungen bei der Weiterentwicklung ihrer pädagogischen, digitalen und audio-visuellen Vermittlungskonzepte. Eine ethnisch und religiös zunehmend heterogene Zusammensetzung der Besuchergruppen erfordert dabei eine besondere Aufmerksamkeit. Neben der Stärkung der pädagogischen Arbeit wird als ein Teil dieser Förderinitiative das Programm „Jugend erinnert“ ins

Leben gerufen, um Austausch und Begegnungen sowie Gedenkstättenfahrten mit entsprechenden Workshops für Schulklassen zu fördern und damit dem wachsenden Antisemitismus und Antiziganismus entgegenzuwirken.

Wir bekennen uns zur Unterstützung der jüdischen Gemeinden. Wir sind dankbar, dass sich in Deutschland nach der Shoah wieder ein reichhaltiges jüdisches Leben entfaltet hat. Nach der Entrechtung und der Ermordung von sechs Millionen europäischen Juden haben wir Deutschen eine immerwährende Verantwortung im Kampf gegen Antisemitismus.

Bisher weniger beachtete Opfergruppen des Nationalsozialismus wollen wir anerkennen und ihre Geschichte aufarbeiten. Wir stärken in der Hauptstadt das Gedenken an die Opfer des deutschen Vernichtungskrieges im Osten im Dialog mit den osteuropäischen Nachbarn.

Die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas soll noch besser in die Lage versetzt werden, Initiativen, insbesondere in Osteuropa, zu bestehenden Gedenkorten bei ihrer Aufarbeitungsarbeit zu unterstützen oder Initiativen für die Erforschung noch unbekannter Orte des Holocaust zu fördern.

Auch die fortgesetzte Aufarbeitung der NS-Vergangenheit von Ministerien, Bundesbehörden sowie des Deutschen Bundestags wird weiter unterstützt.

In Zusammenarbeit mit Opferverbänden und Gedenkstätten wollen wir insbesondere die nachwachsenden Generationen ohne eigene Diktaturerfahrung für das Unrecht der SED-Diktatur sensibilisieren.

Das Stasiunterlagengesetz hat sich bewährt. Die Überprüfungsmöglichkeit auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Stasitätigkeit im öffentlichen Dienst soll für einen weiter zu beschränkenden Personenkreis bis zum 31. Dezember 2030 verlängert werden. Im Lichte der Ergebnisse der Expertenkommission und im Benehmen mit den Opferverbänden werden wir die Stasiunterlagenbehörde zukunftsfest machen.

Den durch SED-Unrecht Geschädigten steht auch in Zukunft eine gesellschaftliche Anerkennung und Rehabilitierung zu. Deshalb wird die Koalition die Fristen in den Rehabilitationsgesetzen streichen.

Die Koalitionsparteien werden eine vom Deutschen Bundestag zu beschließende Konzeption zur Förderung der Orte deutscher Demokratiegeschichte erarbeiten. Auf Grundlage der Bundestagsbeschlüsse wollen wir mit einem Freiheits- und Einheitsdenkmal in Berlin und in Leipzig an die positiven Momente unserer Demokratiegeschichte erinnern.

In dieser Legislaturperiode begehen wir u. a.: 70 Jahre Grundgesetz, 100 Jahre Ende des Ersten Weltkrieges, 75 Jahre Ende des Zweiten Weltkrieges, 100 Jahre Frauenwahlrecht, 100 Jahre Weimarer Republik, 30 Jahre Friedliche Revolution und Jahre Deutsche Einheit. Gemeinsam mit unseren europäischen Nachbarn wollen wir daran erinnern. Nicht nur angesichts dieser wiederkehrenden Anlässe des Gedenkens soll Geschichts- und Erinnerungspolitik verstärkt und auch als Thema der Auswärtigen Kulturpolitik etabliert werden.

Kulturelles Erbe, Kolonialismus, Flucht und Vertreibung Das immaterielle und materielle Erbe, welches in unseren Museen, Bibliotheken und Archiven bewahrt wird, ist bedeutsam für die integrierende Kraft der Kultur sowie Ausdruck unserer Identität. Dies ist auch über das Europäische Kulturerbejahrhinaus Motivation, es für nachkommende Generationen zu erhalten.

Wir werden auch künftig mit Nachdruck eine umfassende Provenienzforschung in Deutschland vorantreiben. Wir begrüßen, dass das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste seine Ergebnisse zunehmend öffentlich macht.

Aus Anlass des 20-jährigen Bestehens der Washingtoner Erklärung von 1998 appellieren wir an alle öffentlichen kulturbewahrenden Einrichtungen und auch an Privatpersonen in Deutschland, sich einem Begehren auf Anrufung der „Beratenden Kommission“ für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter nicht zu verschließen.

Die Aufarbeitung der Provenienzen von Kulturgut aus kolonialem Erbe in Museen und Sammlungen wollen wir – insbesondere auch über das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Museumsbund – mit einem eigenen Schwerpunkt fördern. Der Ankaufetat von Kulturgut, das für die deutsche Kunst und Geschichte von besonderer Bedeutung ist, soll fortgeführt werden.

Wir setzen die Programme zum Erhalt des schriftlichen Kulturgutes fort. Unser kulturelles Gedächtnis muss im wahrsten Sinne des Wortes vor dem Zerfall gerettet werden.

Wir wollen die Aufgabe der Sicherung der schriftlichen Überlieferung der Bundesrepublik für Wissenschaft, Forschung und Öffentlichkeit durch das Bundesarchiv fördern, indem wir, wo erforderlich, in Bundesgesetzen mit Löschungsvorschriften eine Anbietungspflicht für Unterlagen prüfen.

Es soll ein Programm kultureller Denkmalschutz aufgelegt werden, das unter angemessener Kofinanzierung die Sanierung und Restaurierung von Gebäuden und Denkmälern in der Fläche weiterhin fördert. Den Erhalt des baukulturellen Erbes über die Förderung von Denkmalschutz und -pflege wollen wir im Zusammenwirken mit den Ländern und unter Einbezug von Stätten der Industriekultur fortsetzen und ausbauen, ebenso wie die Förderung der UNESCO-Welterbestätten im Inland sowie das Kulturerhalt-Programm im Ausland. Der Masterplan für die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten soll weitergeführt werden.

Das kulturelle Erbe der Deutschen in Mittel- und Osteuropa und das Kulturgut der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sind wichtige Bestandteile der kulturellen Identität Deutschlands. Wir wollen die im Sinne des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes tätigen Einrichtungen gemeinsam mit den Heimatvertriebenen, Aussiedlern und deutschen Minderheiten als Träger dieses Erbes sowie im Sinne der europäischen Verständigung für die Zukunft ertüchtigen und die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen stärken. Wir wollen außerdem dafür Sorge tragen, dass die Konzeption der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in der aktuellen Legislaturperiode erfolgreich umgesetzt und weiterhin europäisch ausgerichtet wird. Die Koalitionsparteien sehen die historische Aufarbeitung von Zwangsmigration, Flucht und Vertreibung als gesamtgesellschaftliches Anliegen. Um dem Anspruch einer gemeinsamen europäischen Aufarbeitung des von Diktaturen und Gewalterfahrungen geprägten 20. Jahrhunderts gerecht zu werden, will die Koalition das Europäische Netzwerk Erinnerung und Solidarität stärker unterstützen und profilieren.

Kultur- und Kreativwirtschaft Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist nicht nur Beschäftigungs- und Wachstumstreiber, sondern auch Impulsgeber für gesellschaftliche Erneuerung und zukünftige Entwicklungen in unserer Arbeitswelt, Wirtschaft, Kultur, Bildung und Gesellschaft.

Wir streben eine Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Erweiterung der Innovations- und Außenwirtschaftsförderung und die Weiterentwicklung von Finanzierungs- und Förderinstrumenten an, um inhaltebezogene und immaterielle Innovationen, Leistungen und Produkte der Kreativwirtschaft anzusprechen. Weiterhin wollen wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für künstlerisches und kreatives Schaffen im Urheberrecht verbessern. Die Verbindung kultureller Angebote mit der Kreativwirtschaft trägt dazu bei, Städte und Regionen attraktiver zu machen.

Mit Blick auf die kulturellen und medialen Herausforderungen unserer Zeit brauchen wir ein starkes Urheberrecht zum Schutz des geistigen Eigentums, das bestehende Rechtspositionen im digitalen Umfeld besser schützt, zugleich aber auch die Rahmenbedingungen für kreatives Schaffen, Verwerten und Nutzen verbessert und die Verantwortlichkeit der Plattformen verbindlich beschreibt. Die europäischen Bemü- hungen um eine Urheberrechtsreform dürfen nicht hinter den deutschen Rechtsstandard zurückfallen.

Wir wollen digitale Plattformen und Intermediäre an der Refinanzierung der kulturellen und medialen Inhalteproduktion angemessen beteiligen. Hierzu streben wir mit Blick auf Art. 13 der Urheberrechts-Richtlinie einen Ausgleich der Interessen von Urhebern, Nutzern und Plattformbetreibern an und werden einen Vorstoß zur Überarbeitung des Haftungsprivilegs in der E-Commerce-Richtlinie prüfen.

Wir setzen uns auch auf europäischer Ebene für die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bei gewerblich gehandelten Kunstgegenständen, E-Books, EPapers und anderen elektronischen Informationsmedien ein. Wir wirken darauf hin, dass der ursprüngliche gesetzgeberische Wille für den Kunsthandel aus dem Jahr 2014 verwirklicht wird.

Film, Games und Musikwirtschaft Der Film ist ein bedeutendes Kultur- und Wirtschaftsgut. Wir wollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Film- und Medienstandortes Deutschland in seiner thematischen und regionalen Vielfalt nachhaltig sicherstellen. Wir wollen eine Gesamtbetrachtung der audiovisuellen Industrien von Bund und Ländern.

Wir wollen die kulturelle und wirtschaftliche Filmförderung mindestens auf dem aktuellen Niveau fortsetzen. Wir wollen die Förderinstrumente, insbesondere den Deutschen Filmförderfonds I und II sowie den German Motion Picture Fund, besser aufeinander abstimmen und mit den Möglichkeiten von German Films, der Außenkulturund Außenwirtschaftsförderung besser verzahnen. Wir wollen eine umfassende Förderung audiovisueller Inhalte (Kino, Serien, High-End TV, VFX, Animation, Virtual Reality) einführen, um den Produktionsstandort Deutschland weiter zu stärken und eine Abwanderung deutscher Produktionen ins Ausland zu verhindern.

Wir prüfen die Einbeziehung weiterer Verwertungsformen audiovisueller Inhalte, wie z. B. Streaming-Dienste, in die solidarische Filmförderung (FFG).

Damit der kulturell anspruchsvolle Kinofilm in der Fläche wirkt, wollen wir den Kulturort Kino auch außerhalb von Ballungsgebieten durch ein kofinanziertes „Zukunftsprogramm Kino“ stärken und erhalten.

Wir wollen seitens des Bundes eine Förderung von Games zur Entwicklung hochwertiger digitaler Spiele einführen, um den Entwicklerstandort Deutschland zu stärken. Den Deutschen Computerspielpreis wollen wir unter Beteiligung der Games-Branche weiterentwickeln und stärken.

Die Musikwirtschaft hat insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle in der Digitalisierung eine wesentliche Vorbildfunktion innerhalb der Kreativwirtschaft. Wir wollen ihre kulturellen und wirtschaftlichen Grundlagen festigen, ihre gemeinsamen Plattformen ausbauen und ihre internationale Wahrnehmbarkeit stärken.

Medien, Medienvielfalt und Medienkompetenz Demokratie braucht eine informierte und vielfältige Öffentlichkeit. Presse- und Medienfreiheit, Medienvielfalt und -qualität sind für uns grundlegende Werte, die wir insbesondere im digitalen Zeitalter stärken müssen. Nur ein freier Zugang zu Medien und Informationen, qualitativ hochwertige journalistisch-redaktionelle Angebote und die notwendige Medienkompetenz ermöglichen kommunikative Chancenfreiheit und gleichberechtigte Teilhabe aller.

Im Wissen um die Zuständigkeit der Länder bekennt sich die Koalition zur dualen Medienordnung. Wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk und eine starke und vielfältige Presselandschaft.

Wir sind uns einig, dass der Bund unter Wahrung der Länderkompetenz die Länder dabei unterstützt, Medienplattformen und Intermediäre wie Suchmaschinen, Videoplattformen oder soziale Netzwerke in die gemeinsamen Anstrengungen zur Sicherung von Medienvielfalt, fairem Wettbewerb und Meinungs- und Persönlichkeitsrechtsschutz national und europäisch stärker einzubeziehen.

Eine freie Presse und freie Medien brauchen auch in Zukunft einen wirksamen Berufsgeheimnis- und Informantenschutz.

Verlage und Journalistinnen und Journalisten brauchen verlässliche Rahmenbedingungen seitens der Politik. Wir wollen diese dadurch verbessern, dass eine bessere Rechtsdurchsetzung für journalistische Inhalte ermöglicht, das Presse-Grosso gesichert, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz erhalten und weitergehende Instrumente wie neue Finanzierungsmodelle oder indirekte Fördermaßnahmen geprüft werden.

Um gute Rahmenbedingungen für eine vielfältige Medienlandschaft sicherzustellen, werden wir künftige nationale und europäische Gesetzgebungsvorhaben noch stärker hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf privatwirtschaftliche Medienangebote, wie z. B. durch Werbeverbote, prüfen.

Wir setzen uns auf europäischer Ebene dafür ein, dass es in einem gemeinsamen Binnenmarkt auch für Medien und Plattformen weder Steuer- noch Abgabeoasen gibt.

Wir werden das Buchpreisbindungsgesetz anpassen, damit internetgestützte Vertriebsarten (Affiliate-Programme) die Buchpreisbindung nicht aushebeln können.

Kultur und Medien in Europa und der Welt Wir wollen eine Stärkung der Kultur- und Bildungspolitik und den Ausbau unserer kulturellen Infrastruktur im In- und Ausland, um die Werte unseres Landes im globalen Wettbewerb der Narrative auch im digitalen Raum erfolgreich zu vertreten.

Bei der Vermittlung von Meinungs- und Pressefreiheit ist die Deutsche Welle ein unverzichtbarer Akteur, den wir, wie in den letzten Jahren begonnen, finanziell deutlich weiter stärken wollen. Wir wollen das Budget der Deutschen Welle auf das vergleichbarer europäischer Auslandssender anheben. Wir begrüßen die eingeleiteten Kooperationen der Deutschen Welle mit europäischen Rundfunkpartnern.

Wir setzen uns ein für eine Stärkung des Beitrags von Kultur und Bildung für ein gemeinsames Europa. Mit Blick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 setzen wir auf den Beitrag von Kultur und Bildung, aber auch Pressefreiheit und Medienvielfalt, um unsere gemeinsame europäische Identität und den Zusammenhalt in einem freiheitlichen und demokratischen Europa zu fördern. Daher unterstützen wir den Ausbau des grenzüberschreitenden europäischen Kultur- und Jugendaustauschs sowie die Entfaltung einer europäischen Öffentlichkeit und einer starken Zivilgesellschaft.

Wir wollen die kulturelle Zusammenarbeit und den kulturellen Austausch nicht nur in der Europäischen Union, sondern in ganz Europa deutlich stärken.

Politik für Kultur und Wissenschaft, Medien und Bildung ist eine Politik für die offene Gesellschaft, für die Freiheit von Meinungen, Wissenschaft und Kunst. Angesichts der weltweiten Bedrohung kritischer Künstlerinnen, Intellektueller, Journalistinnen und Wissenschaftler, aber auch aus unserer historischen Verantwortung heraus unterstützen wir eine Initiative für die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Presse und Meinungsfreiheit, auch im Hinblick auf Exilerfahrungen.

XIV. Arbeitsweise der Regierung und Fraktionen

1. Arbeitsweise der Regierung und Fraktionen

Wir wollen das Vertrauen in die Demokratie und in unsere staatlichen Institutionen stärken. Im Fall einer Koalitionsbildung werden wir durch unsere Arbeitsweise in der Regierung und zwischen den Fraktionen deutlich machen, dass wir uns als Bündnis der Demokratie für die Menschen in unserem Land verstehen. Wir stärken die Entscheidungsfindung in Bundestag und Bundesrat.

2. Kooperation der Parteien

Diese Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer der 19. Wahlperiode. Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung im Regierungshandeln umzusetzen. Die Partner tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung.

Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD werden ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend und umfassend miteinander abstimmen und zu Verfahrens-, Sachund Personalfragen Konsens herstellen. Die Koalitionspartner treffen sich im Konfliktfall und zur Lösung streitiger grundsätzlicher Probleme zu Koalitionsgesprächen im Koalitionsausschuss.

Darüber hinaus tritt der Koalitionsausschuss auf Wunsch eines Koalitionspartners zusammen. Er berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen. Die Koalitionsparteien werden sich einvernehmlich auf die Besetzung des Koalitionsausschusses verständigen.

Bei übergeordneten Personalfragen streben die Koalitionspartner eine insgesamt ausgewogene Lösung an, die beiden gerecht wird und eine faire Verteilung abbildet. Für Personalfragen nachgeordneter Behörden gilt das Ressortprinzip.

3. Kooperation der Fraktionen

Wir wollen den Bundestag wieder zum zentralen Ort der gesellschaftlichen und politischen Debatte machen.

Die Fraktionen werden zweimal im Jahr zu internationalen und nationalen gesellschaftlichen Themen im Plenum Orientierungsdebatten führen. Wir wollen, dass die Bundeskanzlerin dreimal jährlich im Deutschen Bundestag befragt werden kann, und die Regierungsbefragung neu strukturiert wird. Diese Vorschläge werden wir mit den anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag besprechen.

Die Tagesordnung der Kabinettsitzungen soll den Fraktionen vorab mitgeteilt werden.

Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.

Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den Koalitionsfraktionen hergestellt. Anträge und Gesetzesinitiativen auf Fraktionsebene werden gemeinsam oder, im Ausnahmefall, im gegenseitigen Einvernehmen eingebracht. Die Koalitionsfraktionen werden darüber eine Vereinbarung treffen.

4. Arbeit in der Bundesregierung

Im Kabinett wird in Fragen, die für einen Koalitionspartner von grundsätzlicher Bedeutung sind, keine Seite überstimmt. In allen Ausschüssen des Kabinetts und in allen vom Kabinett beschickten Gremien, Beiräten und Ausschüssen sind die Koalitionsfraktionen nach ihren Kräfteverhältnissen vertreten. Die Besetzung erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen. Grundsätzlich sind alle Koalitionspartner vertreten, sofern es die Anzahl der Vertreter des Bundes zulässt.

5. Europapolitische Koordinierung Um eine bestmögliche Vertretung deutscher Interessen auf europäischer Ebene zu erreichen, wird die Bundesregierung ein geschlossenes Auftreten gegenüber den europäischen Partnern und Institutionen sicherstellen. Dazu werden sich die Koalitionspartner unter Beibehaltung der bewährten Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Bundesregierung und mit den Koalitionsfraktionen vorher eng abstimmen. Diese Abstimmungsverantwortung wird durch die Bundesministerinnen und Bundesminister im Rahmen ihrer Fach- und Koordinierungszuständigkeiten und im engen Zusammenwirken mit der Bundeskanzlerin und dem Vizekanzler wahrgenommen. Die Koordinierung gilt auch für die Räte der Europäischen Union und den Europäischen Rat.

Die Koalitionspartner treten bei der Europawahl gemäß der Zugehörigkeit zu ihren jeweiligen europäischen Parteienfamilien sowie in den kommenden Kommunal- und Landtagswahlen in einem fairen Wettbewerb gegeneinander an.

6. Evaluierung

Zur Mitte der Legislaturperiode wird eine Bestandsaufnahem des Koalitionsvertrages erfolgen, inwieweit dessen Bestimmungen umgesetzt wurden oder aufgrund aktueller Entwicklungen neue Vorhaben vereinbart werden müssen.

Ressortverteilung Die Ressortverteilung der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD wird wie folgt festgelegt:

Die CDU, CSU stellt die Bundeskanzlerin.

Die SPD stellt den Stellvertreter der Bundeskanzlerin.

Die CDU, CSU stellt die Leitung folgender Ministerien:
· Innen, Bau und Heimat (CSU)
· Verteidigung (CDU)
· Wirtschaft und Energie (CDU)
· Gesundheit (CDU)
· Bildung und Forschung (CDU)
· Verkehr und digitale Infrastruktur (CSU)
· Ernährung und Landwirtschaft (CDU)
· Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (CSU)

Der Chef des Bundeskanzleramtes im Range eines Bundesministers wird von der CDU, CSU gestellt.

Die SPD stellt die Leitung folgender Ministerien:
· Auswärtiges Amt
· Finanzen
· Arbeit und Soziales
· Justiz und Verbraucherschutz
· Familie, Senioren, Frauen und Jugend
· Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Den Staatsminister für Kultur und Medien, den Staatsminister im Kanzleramt sowie den Staatsminister für Migration, Flüchtlinge und Integration stellt die CDU.

Die beiden Staatsminister im Auswärtigen Amt stellt die SPD.

Das Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ämter liegt bei den verantwortlichen Parteien.

Berlin, den 07. Februar

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