zwischen Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Berlin und DIE LINKE Landesverband Berlin und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Berlin für die Legislaturperiode 2016-2021
Die Berliner*innen haben am 18. September bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus für unsere Stadt einen Aufbruch ermöglicht. SPD, die LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen diese Chance für Berlin nutzen.
Wir wollen zeigen, dass dieser Aufbruch einen Wandel zum Besseren erlaubt, auch wenn nicht alles anders werden wird. Wir wollen Brücken bauen, wo Zerrissenheit unser Gemeinwesen gefährdet. Wir wollen in die Zukunft investieren.
Gerechtigkeit, Toleranz, Solidarität, ökologische Verantwortung, Fortschritt – diese Orientierung bildet den Kompass für unsere gemeinsame Politik.
Berlin ist die europäische Metropole im Herzen Europas, die Menschen aus nah und fern anzieht. Weltoffenheit, Respekt vor der Unterschiedlichkeit der Lebensweisen und Innovationsfreudigkeit verleihen Berlin ein einzigartiges Flair und haben es in den zurückliegenden Jahren zu der wachsenden Stadt gemacht, die sie heute ist. In dieser Entwicklung zur prosperierenden und kreativen Metropole liegen die Chancen Berlins genauso wie die zu lösenden Aufgaben, damit Berlin Heimat für alle sein kann. Wir wissen: Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung, Kunst, Kultur, Sport und Tourismus sind die Stärken Berlins, die Stadt lebt von Kreativität, Freiräumen und der Aufgeschlossenheit gegenüber Neuem.
Berlin war stets im Aufbruch. Deswegen hat hier die Integration neuer Ideen und vor allem neu in die Stadt kommender Menschen eine lange Tradition. Auch heute muss Berlin wieder zeigen, dass es zu Großem in der Lage ist. Dazu gehört auch die Integration der zu uns geflohenen Menschen. Berlin wird auch weiterhin helfen und die in den vergangenen Jahrzehnten erfahrene Solidarität zurückgeben. Wir verstehen Zuwanderung als Bereicherung. Die Stadt wird ihre interkulturellen Kompetenzen in diesem Prozess nutzen und weiter ausbauen.
Überall auf der Welt und auch in Deutschland erleben wir das Erstarken autoritärer und anti-demokratischer Kräfte. Vor diesem Hintergrund bekennt sich die Koalition zur herausgehobenen historischen Verantwortung Berlins, gewachsen aus der leid- und wechselvollen Historie der Stadt, und handelt im Bewusstsein dieser Verantwortung.
Berlin war die Hauptstadt des Kaiserreiches und damit Mittelpunkt kolonialer Großmachtträume. Der aggressive Kampf um geopolitischen Einfluss und Ressourcen führte von Berlin aus in den Ersten Weltkrieg. Als Hauptstadt der Weimarer Republik wurde Berlin zum umkämpften Experimentierfeld der jungen deutschen Demokratie. In der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur hat Deutschland von Berlin aus den Zweiten Weltkrieg entfesselt, der unermessliches Leid über die Welt brachte und in Richtung Osten als Vernichtungskrieg geführt wurde. In Berlin wurde der Holocaust, die Vernichtung der europäischen Juden, geplant und ins Werk gesetzt und ein beispiellose Terror gegenüber Andersdenkenden, Andersgläubigen und Anderslebenden Die Koalition wird der Mahnung an dieses Kapitel deutscher Geschichte großen Stellenwert einräumen. Die Orte der Täter und der Opfer sind wichtiger Bestandteil der Erinnerungskultur, die es zu erhalten und weiterzuentwickeln gilt.
Berlin war auch die geteilte Stadt im Kalten Krieg. Hier stand die von der SED-Führung errichtete Mauer als Manifestation der Teilung Deutschlands. Die Überwindung der Mauer und das Ende des Unrechts der SED-Diktatur durch die Bürgerrechtsbewegung, die friedliche Revolution der DDR-Bevölkerung und die Wiedervereinigung Berlins und Deutschlands bleiben große Momente unserer demokratischen Geschichte.
Für die Koalition ist die Aufarbeitung der jüngeren deutschen und Berliner Geschichte nicht beendet. Wir werden das Gedenken an diese wechselvolle Geschichte unserer Stadt wachhalten – auch durch unseren Einsatz gegen die Engstirnigen und Ewiggestrigen. Die Koalition bekennt sich zu einem vielfältigen Engagement gegen demokratie- und freiheitsbedrohende Aktivitäten, gegen autoritäres Denken und verklärenden Geschichtsrevisionismus. Für eine neue Gedenkkultur suchen wir den Dialog mit Opfergruppen, stärken das Thema in der politischen Bildung und werden die Entwicklung der ehemaligen Stasi-Zentrale in der Normannenstraße zu einem Lernort für Demokratie unterstützen.
Unsere Verpflichtung erwächst auch aus der Rolle Berlins als Hauptstadt Deutschlands. Wir werden in der wir der Bundesrepublik, den deutschen Ländern und der internationalen Gemeinschaft weiterhin ein guter und verlässlicher Partner sein. Berlin will nicht nur zur Repräsentation nach außen beitragen, sondern auch selbstbewusst auf nationaler und internationaler Ebene Deutschland kulturell und geistig prägen: Die Metropole Berlin ist weltweit Botschafterin eines friedlichen und weltoffenen Deutschlands.
Die Koalition will die Potenziale der Hauptstadt Deutschlands als Schmelztiegel für zukunftsfähige, progressive Ideen und Forschungen entwickeln und wird sich mit politischen Initiativen und Zukunftskonzepten in die Diskussionen zur sozialen, ökologischen und demokratischen Modernisierung der Gesellschaft einbringen.
Auch wenn die aktuelle wirtschaftliche Lage gut ist, gestalten wir innerhalb eines finanz- und haushaltspolitischen Korridors, den wir nur teilweise beeinflussen können. Vieles geht einfach nicht von heute auf morgen. Aber Berlin hat den Anspruch auf eine gute Regierung mit Augenmaß und einer verlässlichen Umsetzungsperspektive gefasster Pläne.
Die Koalition wird ein Jahrzehnt der Investitionen einleiten. Wir wollen die gute Entwicklung unserer Finanzen nutzen, um für die Berliner*innen eine gute Infrastruktur zu schaffen, die Schulen zu sanieren und besonders die Bezirke in die Lage zu versetzen, ihre wichtigen Leistungen schneller und besser zu erledigen – sei es im Bürgeramt oder Jugendamt, beim Bau- und Umweltamt zur schnellen, umweltgerechten Realisierung neuer bezahlbarer Wohnungen oder Kitabauten.
Die rot-rot-grüne Koalition aus SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt die Menschen in den Vordergrund ihrer Politik für die ganze Stadt – ganz gleich, ob in der Innenstadt oder den Außenbezirken, ob jung oder alt, ganz gleich welcher Milieus. Die sozialen Fliehkräfte sind mit der Stadt gewachsen, spalten sie. Die wachsende Stadt stellt neue soziale Fragen. Wir stehen für soziale Gerechtigkeit. Wir wollen das Wachstum Berlins politisch gestalten, ihm eine neue Richtung geben. Dabei sind uns die Vielfalt und der Respekt vor allen Menschen wichtig, unabhängig von ethnischen Herkunft, Religion, Hautfarbe, sexueller Orientierung und Identität oder Geschlechts und Alters. Diese Koalition stellt sich in jeder Form der Ausgrenzung und des Rassismus entgegen. Rot-Rot-Grün ist eine Koalition der Akzeptanz und des Respekts vor der Verschiedenheit.
Es geht uns darum, allen Berliner*innen die Chance auf gleichberechtigte Teilhabe am Erfolg der Stadt zu ermöglichen. Besonders wollen wir das Leben der vielen Menschen erleichtern, die durch ihr Engagement und ihren Einsatz zu unserer aller Wohlstand beitragen, sich engagieren und sich an unseren gemeinsamen Regeln des Zusammenlebens orientieren. Dabei sehen wir die bewährte und zu erhaltende Berliner Mischung als Basis für eine kraftvolle Stadt, in der der weitere Erfolg solidarisch und verantwortungsvoll gegenüber Mensch und Umwelt gestaltet wird.
Gute Arbeit für alle ermöglicht selbstbestimmte Teilhabe. Dazu werden wir am Abbau der Erwerbslosigkeit arbeiten. Dabei werden wir das Ziel der Vollbeschäftigung nicht aus den Augen verlieren und besondere Maßnahmen ergreifen, die Langzeiterwerbslose und geflüchtete Menschen in Erwerbsarbeit bringen. Wichtig ist uns darüber hinaus, die vollständige Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen – im Arbeitsleben bedeutet das: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit und gleiche Aufstiegschancen.
Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft bietet große Chancen für Berlin. Wir wollen die regionale Wirtschaft und die innovativen Start Ups stärken und ihnen eine hervorragende Infrastruktur bereitstellen. Zugleich werden wir die Qualität öffentlicher Dienstleistungen und Räume steigern, damit ein starker Staat als Partner wahrgenommen wird. Für ein starke Berliner Wirtschaft und Daseinsvorsorge sind unsere Landesunternehmen ein wichtiger Partner und Vorbild für Nachhaltigkeit sowie gute, tarifgebundene und mitbestimmte Arbeit.
Grundlage für Teilhabe bleibt gute Bildung und Ausbildung. Wir wollen Bildung kostenfrei und in guter Qualität anbieten. Wir bekennen uns zu einer auf die Bedürfnisse und für die beste Förderung der Kinder abgestimmte Berliner Schullandschaft aus Integrierter Sekundarschule, Gymnasium und freien Schulen und sehen darüber hinaus im Ausbau der Gemeinschaftsschule eine gute Grundlage für mehr Chancengleichheit im Schulsystem. Wohnen ist für uns ein Grundrecht. Wir erkennen die innerstädtischen Verdrängungsprozesse als Herausforderung und wissen um die Sorgen der Menschen, sich im prosperierenden Berlin ihre Wohnungen nicht mehr leisten zu können. Ein Schwerpunkt der rot-rot-grünen Koalition ist deshalb die Sicherung und die zusätzliche Schaffung von bezahlbaren Wohnungen. Diese wichtige Aufgabe werden primär unsere landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, aber auch Genossenschaften und innovative Wohnprojekte leisten. Private Bauvorhaben müssen zukünftig eine höhere Sozialrendite durch Schaffung von neuen bezahlbaren Wohnungen, Kita- und Schulplätzen sowie Grünflächen als Ausgleich für zusätzliche Versiegelung leisten.
Berlin steht zu seiner ökologischen Verantwortung für künftige Generationen. Wir werden die Stadt zu einem Schrittmacher der sozial-ökologischen Modernisierung machen. Dazu gehört eine moderne, urbane Mobilität mit einem attraktiven, preisgünstigen und gut getakteten öffentlichen Personennahverkehr und einer besseren Fahrradinfrastruktur. Und dazu gehören, dass wir in die Energieinfrastruktur investieren. Mit einem landeseigenen Stadtwerk werden wir den Umstieg von klimaschädlicher Kohleverstromung auf saubere neue Energien für alle Berliner*innen attraktiv machen.
Berlin ist auch die lebenswerte europäische Metropole, weil sie über viele Grün- und Wasserflächen verfügt. Wir werden diese einmaligen Werte schützen und die weitere Entwicklung Berlins in Einklang mit Umwelt und Natur bringen, um das Ziel, Berlin 2050 zur klimaneutralen Stadt zu machen, zu erreichen.
Die hervorragende Wissenschafts- und Forschungslandschaft sowie die Ansiedlung zahlreicher neuer Unternehmen aus dem Digitalbereich sind wichtige Garanten des Aufschwungs und geben der Stadt wieder finanzielle Gestaltungsspielräume zum Investieren.
Berlin kann nur lebenswert sein, wenn es auch sicher ist. Das meint nicht nur Sicherheit vor sozialer Not. Auch den Wunsch nach öffentlicher Sicherheit werden wir ernst nehmen und für die Menschen erfahrbar auch in mehr Sicherheit investieren. Deshalb werden wir die Polizei und die Justiz stärken und besser ausstatten sowie dem Thema Prävention einen höheren Stellenwert geben. Der Schutz vor Übergriffen, Gewalt und Terror und die Bekämpfung jedweder Form von politischem oder religiösem Fanatismus.
Um das alles zu gewährleisten, braucht es einen leistungsfähigen Staat. Gleichzeitig werden wir aber auch die Finanzen Berlins weiter konsolidieren, um zukünftigen Generationen die Chance zur Gestaltung ihrer Stadt zu geben.
Die Berliner*innen haben zu Recht große Erwartungen an ihre neue Regierung. Wir packen die Modernisierung unserer Verwaltung an und werden die Bezirke mit mehr Personal und Ressourcen ausstatten. Wir werden Tag für Tag hart dafür arbeiten, die Stadt für die Bürger*innen besser zu machen und den Alltag der Menschen zu erleichtern. Dazu werden wir in gesamtstädtischer Verantwortung mit allen gesellschaftlichen Gruppen in den Dialog treten und nach gemeinsamen Wegen suchen.
In die Legislaturperiode dieser rot-rot-grünen Koalition fällt der 100. Jahrestag der Schaffung von Groß-Berlin im Jahr 1920. Mit der Schaffung von Groß-Berlin zum 1. Oktober 1920 wurde der bis dahin existierende kommunale Flickenteppich überwunden und in vielen Bereichen, beispielsweise in der Verkehrs- und Wohnungsfrage, Erstaunliches geleistet. Das prägt noch heute entscheidend unsere Stadt. Die Koalition wird das Jubiläum dieses Ereignisses würdigen und sieht ihre Idee der sozialen, ökologischen und demokratischen Modernisierung in der Tradition dieses Reformwerks.
In der rot-rot-grünen Koalition arbeiten wir gemeinsam über die Grenzen einzelner Ressorts hinweg, um das Funktionieren der Stadt in diesem Sinne zu gewährleisten.
Dabei steht die Koalition aus SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch für eine neue Beteiligungskultur, für eine gemeinsame Anstrengung von Politik und der Bürgerinnen und Bürger für die solidarische Stadt.
Wir werden Berlin gemeinsam mit den Menschen, die hier leben, weiterentwickeln. Wir arbeiten für eine Stadt für alle, eine vielfältige, weltoffene Stadt, eine gut verwaltete Stadt, eine Stadt die sich wirtschaftlich, ökologisch, sozial und kulturell den Chancen für die Zukunft Berlins widmet.
Gute Bildung ist Voraussetzung für Teilhabe in der Gesellschaft. Das Ziel der Koalition ist, allen Kindern und Jugendlichen eine Bildung zu ermöglichen, die ihre Begabungen und Potenziale ausschöpft. Die Koalition will ein Bildungssystem, das zur Entkoppelung des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft beiträgt.
Schulreformen brauchen Zeit und verlässliche Rahmenbedingungen. Die Koalition will in der kommenden Legislaturperiode das bestehende zweigliedrige Schulsystem sozial gerechter, leistungsfähiger und inklusiver gestalten. Schulen des längeren gemeinsamen Lernens werden dabei besonders unterstützt. Die Koalition will alle Schulformen so weiterentwickeln, dass sie die Heterogenität ihrer Schüler*innen positiv aufnehmen. Das Erleben von Partizipation und Selbstwirksamkeit sind Schlüsselerfahrungen in einer Demokratie. Deshalb wird die Koalition partizipative Strukturen und die politische Bildung stärken. Die Koalition wird die Schulen zu guten Lehr- und Lernorten entwickeln und die notwendigen Sanierungen und Neubauten realisieren. Die Koalition wird die Eigenverantwortung der Berliner Schulen weiter stärken und die Arbeitsbedingungen für alle dort Tätigen verbessern.
Inklusion bedeutet für die Koalition die Umsetzung einer Pädagogik, die jedes Kind in seiner Individualität wertschätzt, seine Stärken erkennt, sie fördert und Vielfalt als Chance für erfolgreiches Lernen nutzt. Berlin verfolgt den begonnenen Prozess schrittweise weiter. Inklusion betrifft alle Schularten, auch die Gymnasien. Die inklusive Schule ist eine Schule für alle und dies wird die Koalition im Schulgesetz verankern. Der Elternwille spielt bei der Wahl der Schulform für die sonderpädagogische Förderung eine entscheidende Rolle.
Als Übergangssystem zum inklusiven Schulsystem werden 36 Schulen bis zum Schuljahr 2020/21 die Möglichkeit erhalten, sich als Inklusive Schwerpunktschulen zu profilieren. Der Fachbeirat »Inklusion« wird wieder eingerichtet. Um Barrierefreiheit an den Schulen herzustellen, muss der entsprechende Investitionsansatz erhöht werden. Außerdem müssen die Schulen notwendige zusätzliche Ressourcen erhalten, damit alle Schüler*innen die ihnen zustehende Förderung bekommen. Die Koalition verfolgt das Ziel, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Haushaltsvorbehalt nach § 37 Abs. 3 des Schulgesetzes entfällt. Die Schulen müssen durch ein System der Grundausstattung und eine bedarfsgerechte Nachsteuerung in die Lage versetzt werden, inklusiv zu arbeiten. Dabei sollen Schulen mit einem großen Anteil von Schüler*innen aus belasteten Sozialräumen ebenso berücksichtigt werden wie Schulen, die auf einem hohen Niveau inklusiv arbeiten. Multiprofessionelle Teams mit u.a. medizinischem oder betreuendem Personal sowie Schulhelfer*innen können zukünftig einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leisten.
Das eingeführte System der Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) ist eine wichtige Bedingung, dass Inklusion vor Ort gelingt. Durch die Ausweitung der Aufgaben, wie zum Beispiel der lernbegleitenden Diagnostik, ist eine personelle Aufstockung erforderlich. Der im Haushalt bereits vorgesehene gestufte Ausbau der Personalausstattung in den SIBUZ, Fachbereich Inklusionspädagogik wird vorgezogen und mit festen Stellen verankert. Die Koalition wird einen Umsetzungsplan der Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Schule erarbeiten. Der Prozess der Inklusion soll parallel dazu evaluiert werden. Da die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, wird die Koalition eine Bundesratsinitiative für ein Programm zur Inklusion starten.
Die individuellen Begabungen der Schüler*innen müssen an allen Schularten gefördert werden. Die Koalition wird ein umfassendes Programm zur Begabungsförderung erarbeiten, welches nicht nur den Unterricht umfasst, sondern auch die Förderung der besonderen Talente im musischen, sportlichen und kreativen Bereich einbezieht. Das Programm umfasst sowohl schulische als auch außerschulische Maßnahmen. Die bestehenden Angebote der Begabungsförderung werden evaluiert.
Um die Leistungsfähigkeit der Berliner Schule zu stärken, die Qualität der Abschlüsse zu steigern und die Zahl der Schulabgänger*innen ohne Abschluss deutlich zu senken, soll eine abgestimmte Gesamtstrategie zur Qualitätssicherung entwickelt werden. Besonders unterstützt werden Schulen in belasteten Sozialräumen. Dazu werden die vorhandenen Unterstützungssysteme für Schulen bei der Unterrichts- und Schulentwicklung ausgeweitet. Die Anzahl der Fachcoaches wird verdoppelt. Über die Weiterentwicklung des Bonus-Programms soll nach Vorlage des Abschlussberichts der wissenschaftlichen Begleitung entschieden werden. Die Arbeit von »ProSchul« als landesweiter Unterstützungsagentur soll mit den Hilfesystemen der regionalen Fortbildung, der Schulinspektion und der Schulpsychologie besser vernetzt und koordiniert werden.
Zur Unterstützung der eigenverantwortlichen Schule fokussiert die Schulaufsicht ihre Arbeit verstärkt auf Fragen der datenbasierten Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die regionale Schulaufsicht wird entlastet, weiterentwickelt und gestärkt. Die Angebote des Instituts für Schulqualität zur Selbstevaluation für Lehrkräfte, Schulleitungen und Schulaufsicht sollen intensiver genutzt werden, der Nutzung durch die Schulaufsicht kommt dabei eine Vorbildfunktion zu. Schulen und Schulaufsicht werden in der Nutzung von externen und internen Evaluationsergebnissen künftig noch stärker fachlich unterstützt. Der Zeitpunkt für die Durchführung der Vergleichsarbeiten (Vera 3) wird in der Grundschule in die Jahrgangsstufe 4 verlegt, um eine bessere Passung zu den erwarteten Bildungsstandards zu schaffen.
Teamarbeit und Kooperationen sind wichtige Elemente einer guten Schule. Die Koalition wird daher ein Konzept zur Unterstützung von Teamarbeit an den Schulen erarbeiten lassen und dabei die Themen Arbeitszeit, Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitsplätze für Lehrkräfte in Schulen einbeziehen. Zur Entlastung der Schulen wird die Koalition Stellen für Verwaltungsleitungen schaffen. Die Unterstützung von mehr Autonomie an Schulen über den Verfügungsfonds ist erfolgreich. Die Koalition wird den Fonds weiterentwickeln (u.a. für Sachaufgaben öffnen) und umfangreich ausbauen, indem die Koalition den Schulen die Möglichkeit gibt, mehr Mittel für die bauliche Unterhaltung einzusetzen, um einen gezielten und schnellen Einsatz an den Schulen zu erleichtern. Zur Förderung der Team-, Schul- und Unterrichtsentwicklung werden Grundschulen beginnend zum Schuljahr 2017/18 durch einen Stundenpool entlastet. Die Größe des Pools ist abhängig von der Schüler*innenzahl, umfasst jedoch mindestens sechs Stunden für jede Grundschule. Im Rahmen der schulischen Selbstständigkeit und Eigenverantwortung erhalten die weiterführenden Schulen die Möglichkeit, anstelle der Besetzung einer freien Funktionsstelle zusätzliche Anrechnungsstunden zu gewähren.
Die Koalition wird sicherstellen, dass alle Berliner Schulen in die zentrale Serverlandschaft des ITDZ Berlin überführt werden und künftig webbasiert ihre Schulverwaltung betreiben können und dass alle Schulen im Laufe der Legislaturperiode für die Betreuung ihrer edukativen IT-Infrastruktur und PCs auf eine professionelle IT-Betreuung zurückgreifen können. Die konkrete Ausgestaltung wird nach Auswertung des laufenden Pilotprojekts mit externen Servicetechnikern erarbeitet.
Die Koalition will die Bezahlung der Grundschullehrkräfte auf A13/ E13 schrittweise anheben. Zur Verbesserung des Vertretungssystems will die Koalition analog zur Personalkostenbudgetierung in Schulen ein flexibleres Modell der Vertretungsreserve in der Ergänzenden Bildung und Betreuung im Ganztag in der Grundschule entwickeln. Die Qualität im offenen Ganztagsbetrieb an Grundschulen soll verbessert werden, dabei wird eine Verbesserung des Erzieher*innenschlüssels im Nachmittagsmodul angestrebt.
Grundschulen können auch in Zukunft entscheiden, ob sie in der Schulanfangsphase jahrgangsübergreifende Lerngruppen (JÜL) bilden. Die Koalition wird die pädagogische Arbeit in JÜL-Gruppen stärken. Die Koalition wird die räumlichen und personellen Voraussetzungen dafür schaffen, die Bedarfsprüfung für die Ganztagsbetreuung in der Grundschule in dieser Legislaturperiode abzuschaffen.
Die Koalition wird die Gemeinschaftsschule (GemS) qualitativ und quantitativ weiterentwickeln und ein Förderkonzept erarbeiten, um die Gründung von neuen Gemeinschaftsschulen attraktiver zu machen. Es sollen u.a. sowohl die freiwillige Kooperation und Fusion von Grund- und weiterführenden Schulen gefördert werden als auch Erhalt bzw. Ausbau der Ressourcen für die Schulleitung in der Grundstufe und der Ausbau aller Schulstufen Schwerpunkte sein. Dabei sind für die Sekundarstufe II verschiedene Wege, darunter Kooperationsmodelle, möglich. Die Gemeinschaftsschule wird als schulstufenübergreifende Regelschulart, die Grund- und Sekundarstufe I und II umfasst, in das Schulgesetz aufgenommen. Die Koalition unterstützt bei notwendigem Schulneubau vor allem die Neugründungen von Gemeinschaftsschulen und ermutigt die Bezirke in diese Richtung. Die wissenschaftliche Begleitung der Gemeinschaftsschule wird fortgesetzt, auf die Grund- und Oberstufe und die Übergänge erweitert und als Beratung und Unterstützung für die Schulentwicklung erhalten.
Für die Akzeptanz einer Schule ist die Schul- und Unterrichtsqualität ebenso maßgeblich wie die Aussicht, die allgemeine oder berufsbezogene Hochschulreife erwerben zu können. Deshalb wird die Koalition in allen Integrierten Sekundarschulen (ISS) den Weg zum Abitur ebnen und sie dadurch stärken. Für ISS, die keine eigenständige Oberstufe haben können und wollen, setzt die Koalition verstärkt auf leistungsfähige Verbundmodelle mit allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden Schulen. Durch umfassende Beratung der Grundschuleltern und eine bessere Sichtbarkeit der Verbundlösungen soll dieser Prozess unterstützt werden.
Die Koalition bekennt sich zur Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung. Sie wird die Berufsbildung in den Oberstufenzentren (OSZ) stärken, die duale Ausbildung als starkes attraktives Angebot nachhaltig fördern und den Übergang von der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung und Beruf weiter verbessern. Sie will allen jungen Menschen eine berufliche Perspektive ermöglichen. Das Recht auf inklusive Beschulung wird schrittweise auch in der beruflichen Bildung umgesetzt
Damit kein Jugendlicher verloren geht, wird die Bildungswegedokumentation ausgebaut. Die Jugendberufsagentur wird weiter gestärkt, insbesondere durch den Ausbau der Jugendberufshilfe und die verstärkte Anbindung sozialintegrativer Leistungen sowie die rechtskreisübergreifende Qualifizierung des Personals. Ihr Wirkungskreis wird im nächsten Schritt auf Jugendliche mit besonderen Förderbedarfen erweitert.
In den Schulen tritt die Anschlussorientierung an die Seite der Abschlussorientierung. Die Bildungswegeberatung beginnt in der Grundschule, insbesondere auch für Geflüchtete und ihre Familien. Die Berufs- und Studienorientierung wird methodisch und curricular so abgesichert, dass die Jugendlichen gute Bildungs- und Berufswegeentscheidungen treffen können. Durch Maßnahmen wie den »Talente Check« erhalten die Schüler*innen in der 8. Jahrgangsstufe eine Rückmeldung über ihre Talente und mögliche Berufswünsche. Die duale Ausbildung ist gleichberechtigtes Beratungsziel mit dem Hochschulstudium.
Die Koalition will in Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben Jugendlichen den ausbildungsbegleitenden Erwerb der Fachhochschulreife ermöglichen. Der zweite Berufsschultag ist flächendeckend sicherzustellen. Zudem will die Koalition Kombinationsmodelle zwischen dualer Ausbildung und Studium stärken. Die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung will die Koalition weiter ausbauen. Die Berufsausbildung mit Abitur wird ausgebaut. Dazu sollte auch an ausgewählten ISS/GemS und in Kooperation mit OSZ die Möglichkeit pilotiert werden, das »Duale Abitur« ab der 9. Jahrgangsstufe anzubieten.
Für »unversorgte« Schüler/innen nach dem 10. Schulbesuchsjahr, die in keine anschließende Ausbildung münden, kein Freiwilliges Soziales Jahr o.ä. besuchen oder sich nicht für eine schulische Laufbahn zur Hochschulreife entscheiden, wird die Koalition gezielte Angebote machen. Dazu gehören Angebote wie die dual ausgerichtete Integrierte Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) und Methoden des produktiven Lernens sowie Produktionsschulen.
Eine professionelle Imagekampagne der beruflichen Bildung begleitet den Informations- und Aufwertungsprozess und dient gleichzeitig der Fachkräftesicherung. Die Schulentwicklungsplanung wird periodisch angepasst, die Eigenverantwortung der Schulen wird weiterentwickelt (Pilotprojekt), die Bildungsgänge und Bildungsgangstrukturen werden überprüft. Das Modell der Ausbildungsbegleitung soll flächendeckend für Jugendliche mit Ausbildungshemmnissen zur Verfügung gestellt werden. Die Koalition wird sich dafür einsetzen, dass mehr Angebote zur assistierten Ausbildung für Menschen mit Förderbedarf und für Geflüchtete geschaffen werden. Damit die technische Geräteausstattung und IT-Ausstattung der beruflichen Bildung auf aktuellem Stand bleibt, wird ein transparentes Modell der Ersatzbeschaffung entwickelt.
Um die Finanzierungssystematik der Schulen in freier Trägerschaft transparenter zu machen und den Schulen Planungssicherheit zu geben, wird die Erarbeitung eines neuen Finanzierungsmodells auf Vollkostenbasis (wie in der vorherigen Legislaturperiode begonnen) bis Ende 2017 abgeschlossen und dieses ab 2019 eingeführt. Das neue Finanzierungsmodell soll im Rahmen der bisher zur Verfügung stehenden Zuschüsse eine höhere Zuweisung an Privatschulen ermöglichen, die verstärkt inklusiv arbeiten und Schüler*innen aus sozial benachteiligten Familien aufnehmen.
Das Bildungs- und Medienzentrum mit der iMINT-Akademie in der Levetzowstraße wird neben dem LISUM und dem Runden Tisch Medienbildung eine zentrale Rolle übernehmen. Die Koalition wird die Medienplattform OER und die IT-Infrastruktur der Schulen mit schnellen und leistungsfähigen Breitbandanschlüssen, WLAN für alle und einer zeitgemäßen Hard- und Software-Ausstattung unter Einbeziehung von open source-Software ausbauen. Zur Stärkung des Fachs Informatik werden in der Sekundarstufe I die Möglichkeiten für die Gestaltung des Wahlpflichtbereichs erweitert. Die Anzahl der Weiterbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte wird bedarfsgerecht erhöht. Bestand und Betrieb von Schulbibliotheken werden durch ausreichende Finanzierung und ein tragbares Personalkonzept abgesichert und erweitert sowie die Einrichtung einer gemeinsamen IT-Lösung gefördert.
Die Koalition wird die personelle Ausstattung der Schulen verbessern und damit einen entscheidenden Schritt gehen, um Unterrichtsausfall und Überlastung der Lehrkräfte deutlich zu reduzieren. Kurzanalyse Umsetzung eher unwahrscheinlich Den Anspruch, mehr Lehrer für Berlins Schulen einzustellen, hatte schon die rot-schwarze Koalition. Unter Rot-Rot-Grün wird das noch komplizierter, weil die wirklich große Pensionierungswelle unter den Lehrern erst noch bevorsteht. Auch die anderen Bundesländer suchen händeringend Pädagogen. Berlin hat in diesem Wettbewerb den Nachteil, dass hier anders als in anderen Ländern Lehrer nicht verbeamtet werden.
Zur Entlastung soll zukünftig jede Schule ein Stundendeputat für Mentor*innentätigkeit für die Ausbildung und Unterstützung von Referendar*innen, Praktikant*innen und Quereinsteiger*innen erhalten.
Als Beitrag zur Fachkräftesicherung bei Lehrkräften wird geprüft, ob hierzu weitere Anreizinstrumente erforderlich sind. Die Zahl der Referendariatsplätze wird schrittweise ausgeweitet. Die Koalition wird die Lehrkräftefort- und -weiterbildung stärken und ausbauen, insbesondere für Quereinsteiger*innen. Lehrkräfte haben das Recht und die Pflicht, zur Erhaltung und Erweiterung ihrer fachlichen und pädagogischen Kompetenzen an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Koalition wird ein Konzept erarbeiten, wie die bestehende Fortbildungsverpflichtung überprüfbar erfüllt werden kann.
Ziel der nächsten Jahre wird es für die Koalition sein, trotz wachsender Anforderungen und steigender psychosozialer Belastung die Gesundheit der Beschäftigten im Bildungsbereich zu fördern, zu sichern und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf aus gesundheitlichen Gründen erheblich zu vermindern. Die Koalition wird daher Methoden und Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Gesundheitsförderung (z.B. Supervision, Einsatz von Gesundheitscoaches und Präventolog*innen) erproben und ermöglichen.
Die Koalition wird den Ausbau des Gebundenen Ganztags vorantreiben, bevorzugt in belasteten Sozialräumen. Sie will bis zum Ende der Legislaturperiode die Anzahl der Gymnasien mit Ganztagsangeboten auf freiwilliger Basis steigern. Dazu soll die Ausstattung mit Schülerarbeitsstunden im Ganztag an das Niveau der ISS angeglichen werden.
Qualitätsentwicklung im Ganztag und die Entwicklung von Schulqualität gehören zusammen. Die Koalition wird die Qualitätsstandards verbindlich ausgestalten, um die Arbeit der Ganztagsschulen und ihrer Partner stärker zu fördern. Die Serviceagentur Ganztag als Unterstützungssystem wird fortgeführt und personell verstärkt.
Die Koalition wird ein Konzept vorlegen, wie und in welchen zeitlichen Schritten in allen Schulen ein flächendeckendes subventioniertes Mittagessenangebot eingeführt werden kann. Der Senat wird eine Bundesratsinitiative zur Absenkung der Mehrwertsteuer für Schul- und Kitaessen auf 7% für kommerzielle Anbieter und zur generellen Abschaffung der Mehrwertsteuer für gemeinnützige Einrichtungen und Vereine, die Schulen und Kitas mit Essen versorgen, ergreifen.
Zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen mit komplexen Problemlagen und Hilfebedarfen wird die Koalition in allen Bezirken Kleinklassen außerhalb des Schulbetriebes kombiniert mit Jugendhilfemaßnahmen (temporäre Lerngruppen) in gemeinsamer Verantwortung der Schule, der Schulaufsicht, der Schulpsychologie und des Jugendamtes ausweiten. Ziel ist die Vermeidung verfestigter Schuldistanz und die Wiedereingliederung in die Regelschule.
Die Koalition strebt mittelfristig die Lernmittelfreiheit an. Über die Ausweitung des Berechtigtenkreises des Berlinpasses, werden mehr Familien von der Zuzahlung zu Lernmitten befreit. Der Verwendungskreis der Lernmittel wird erweitert.
Die Koalition wird ein Konzept zur Förderung der Mehrsprachigkeit im Sinne der Didaktik der Mehrsprachigkeit entwickeln. Die Angebote an zweisprachiger Bildung und Erziehung z.B. für Türkisch, Arabisch und Kurdisch, aber auch von osteuropäischen Sprachen, baut die Koalition aus und schafft Möglichkeiten, die Herkunftssprache als erste bzw. zweite Fremdsprache zu erlernen und bei Prüfungen anzuerkennen. Das erfolgreiche Angebot der Staatlichen Europaschule Berlin wird nachfragegerecht auf Basis der Evaluation weiter ausgebaut und dabei darauf geachtet, dass auch Standorte in den östlichen Bezirken aufgebaut werden. Die bereits erfolgte formale Gründung der zweiten internationalen staatlichen Schule wird umgesetzt, dabei wird sicherstellt, dass die aufwachsende neue bilinguale Schule wie vorgesehen spätestens zum Schuljahr 2018/19 in ein eigenes Schulgebäude am Standort Levetzowstraße ziehen kann.
Zur Verbesserung des interkulturellen Zusammenlebens und -arbeitens an den Schulen wird die Koalition Maßnahmen zur interkulturellen Pädagogik entwickeln und die Schulen bei der Aufarbeitung von interkulturellen und interreligiösen Stereotypen, Vorurteilen und Konflikten unterstützen. Zur Verstärkung bestehender Angebote der Sprachbildung und zur Umsetzung neuer Angebote zur Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity) wird das Zentrum für Sprachbildung inhaltlich um diese Aufgaben erweitert, personell deutlich aufgestockt und dauerhaft gesichert. Den Schulen stellt sie bei Bedarf Diversity-Trainings zur Verfügung. Die Koalition unterstützt die unabhängige Informations- und Beschwerdestelle bei Diskriminierungen in Kita und Schule.
Die Koalition will, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche möglichst schnell eine Regelklasse besuchen können. Dort muss die Sprachbildung, die in den Willkommensklassen begonnen wurde, fortgesetzt werden. Die Ressourcen für die Sprachbildung in Willkommensklassen sollen auch dann erhalten bleiben, wenn die Zahl der Willkommensklassen zurückgeht, um dort Pädagog*innen zur verstärkten Sprachförderung im Regelunterricht einzusetzen. Lehrkräften, die in Willkommensklassen arbeiten, will die Koalition eine Weiterqualifizierung mit dem Ziel einer allgemeinen Lehrbefähigung anbieten. Zur Evaluation des Erfolgs der Sprachförderbemühungen in Willkommensklassen wird eine Fallstudie als wissenschaftliche Begleitforschung in Auftrag gegeben. Das Angebot an »Ferienschulen« wird erheblich ausgeweitet und bedarfsorientiert geöffnet. Allen geflüchteten Kindern soll in der Grundschule die Möglichkeit geboten werden, einen Ganztagsplatz bis 16:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Die bisher befristet geschaffenen schulpsychologischen Angebote für geflüchtete Kinder und ihre Eltern werden entfristet und werden bedarfsgerecht eingerichtet. Die Koalition wird Zugangsmöglichkeiten in Schule und Ausbildung für Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 schaffen.
Die Koalition unterstützt auch finanziell den Aufbau lokaler Bildungsverbünde, in denen mit Einbeziehung zivilgesellschaftlichen Engagements die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen verbessert werden. Dazu soll die Arbeit von Partnern wie Lesepaten, Senior-Partners at School, Mentoring-Programmen und Teach First auch künftig unterstützt und ggf. finanziell abgesichert werden. Ergänzende außerschulische Bildungsangebote wie Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen werden in ihrer Finanzierung nachhaltig abgesichert. Berliner Kitas, Schulen und andere Bildungsträger sollen auf einen Pool von Umwelt- und Naturpädagog*innen zurückgreifen können. Die Senatsverwaltung für Bildung gewährleistet die Unterstützung und Förderung der Projekte sowie der Vernetzung und Kooperation mit den Schulen und Kitas.
Die Koalition will durch den Erlass eines Berliner Weiterbildungsgesetzes den Einrichtungsbestand der staatlichen Einrichtungen der außerschulischen Bildungsarbeit (Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen, Gartenarbeitsschulen, Musikschulen) sowie der allgemeinen Weiterbildung/ Erwachsenenbildung (Volkshochschulen, Landeszentrale für politische Bildung) sichern und außerdem innovative Projekte und Programme freier und staatlicher Träger fördern. Die Volkshochschulen werden durch die Schaffung eines gemeinsamen Servicezentrums organisatorisch gestärkt. Insbesondere für stadtweite Bildungsaufgaben, die die Volkshochschulen im politischen Auftrag erfüllen (Beispiel: Sprachintegrationsmaßnahmen für Geflüchtete), werden zentrale Entwicklungs- und Organisationsstrukturen benötigt. Auch den Kursteilnehmer*innen kann nur im Verbund ein hohes Serviceniveau geboten werden.
Alle Menschen und besonders Kinder und Jugendliche müssen verstärkt die Möglichkeit erhalten, demokratische Formen des Zusammenlebens zu erleben, zu erproben und demokratische Handlungskompetenzen zu entwickeln. Dazu gehört auch die Fähigkeit, extremistischen und totalitären Strömungen und Denkmustern entgegenzutreten. Mit dem Landesschüler*innenausschuss und weiteren Vertretungen von Schüler*innen, Pädagogen*innen und Eltern wird ein konstruktiver Dialog geführt, wie die politische Bildung, auch über die Einführung eines Faches Politik, verstärkt werden kann. Die Koalition wird ihren Beitrag zur Stärkung der Schülervertretungen leisten. Gemäß des Beutelsbacher Konsenses sollen Schüler*innen befähigt werden, sich durch ein differenziertes, kontroverses Bildungsangebot eine eigene Meinung zu bilden. Das gilt auch für den Auftritt von Jugendoffizieren der Bundeswehr oder Vertreter*innen des Verfassungsschutzes an Berliner Schulen.
Die Koalition will die Berliner Landeszentrale für politische Bildung stärken und mit weiteren Aufgaben betrauen. Insbesondere soll sie ein neues Programm zur Demokratiestärkung verantworten, welches die demokratische Teilhabe aller Berliner*innen erhöht. Das »Polizeigefängnis Keibelstraße« soll als außerschulischer Lernort ausgebaut und gestaltet werden, mit einer Schwerpunktsetzung auf die Rolle und Geschichte der Volkspolizei der DDR in enger Verknüpfung mit der Geschichte des Hauses bzw. des Ostberliner Polizeipräsidiums.
Die Koalition wird die Eliteschulen des Sports weiterhin fördern und konzeptionell weiterentwickeln. Dabei werden die Möglichkeiten für die Beschulung von Sportler*innen mit Behinderungen und der geschlechtergerechte Zugang erweitert. Der weitere Schulbesuch von Schüler*innen, die den Leistungskriterien nicht mehr entsprechen bzw. entsprechen können, soll zukünftig mindestens bis zum Ende der Sekundarstufe I gewährleistet und weitere Bildungsgänge in der Sekundarstufe II erprobt werden. Die Koalition wird die Internatsplätze ausbauen und für sozial verträglichere Internatsgebühren sorgen.
Die Koalition wird die Liegenschaftspolitik als ein Instrument der Daseinsvorsorge nutzen. Bau- und Sanierungsmaßnahmen sollen transparent, kostengünstig, nachhaltig und schnell realisiert werden. Die Koalition sieht in bezahlbarem Wohnen ein Grundrecht für alle Berliner*innen. Sie macht sich stark für eine Dämpfung der Mietpreisentwicklung und eine bedarfsgerechte Versorgung mit Wohnraum. Dazu wird die Koalition den Mieterschutz ausbauen und die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften stärken. Bis zum Ende der Legislaturperiode soll es 55.000 zusätzliche Wohnungen im Landesbesitz geben.
Die Koalition wird ein nachhaltiges, strategisches Flächenmanagement einführen und eine aktive Ankaufs- und Vergabepolitik zum Aufbau einer strategischen Grundstücksreserve und zur Optimierung der Flächennutzung nach städtebaulichen, sozialen und ökologischen sowie stadtwirtschaftlichen Kriterien verfolgen. Wichtige Ziele sind auch die Verstetigung des Baulandangebotes und die bessere Mobilisierung von Flächenpotenzialen. Eine zentrale Stelle für die Durchführung von Bauland-Umlegungen wird eingerichtet. Für verkehrlich nicht mehr benötigte Bahnflächen wird die Koalition den Ankauf prüfen.
Für eine soziale und nachhaltige Bodennutzung und zur Begrenzung der Bodenspekulation wird die Koalition auf der Grundlage vorhergehender Prüfungen und einer sorgfältigen Abwägung Entwicklungsgebiete für neue Wohnungsbaustandorte und zur Sicherung der sozialen und funktionalen Mischung ausweisen. Daneben wird die Koalition Maßnahmen auf Bundesebene initiieren, um der Bodenspekulation entgegenzutreten.
Die Liegenschaftspolitik wird mit dem Ziel weiterentwickelt, erforderliche Aufgaben des Landes und der Bezirke aktiv zu unterstützen. Dazu gehört neben der Daseinsvorsorge auf der Grundlage der kommunalen Infrastrukturkonzepte und der Flächenvorsorge für Wohnungsbau und Gewerbe auch die Förderung bürgerschaftlicher Vorhaben. Um längerfristige und günstigere Mietkonditionen für soziale Träger und Projekte zu erreichen, wird ein Generalmietermodell entwickelt. Der Prozess der Vergabe und der Übertragung landeseigener Grundstücke wird zeitlich und organisatorisch gestrafft. Die Einrichtung eines öffentlichen Liegenschaftskatasters wird geprüft. Die Koalition unterstützt und qualifiziert den Runden Tisch Liegenschaftspolitik.
Flächen für den Wohnungsbau sollen an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, soziale Bauträger wie auch Baugruppen vergeben werden. Die Kriterien werden so ausgestaltet, dass der Anteil von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung 30% bis 50% der Wohnfläche beträgt. Durch eine kleinteilige Parzellierung von Flächen, transparente Verfahren und Konzeptvergaben in Erbbaurecht soll ein niederschwelliger Zugang zu Liegenschaften für gemeinwohlorientierte Nutzergruppen und Träger sowie Genossenschaften gesichert werden.
Die Koalition wird dafür Sorge tragen, dass das Modell der kooperativen Baulandentwicklung ausnahmslos angewendet wird. Um mehr mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen zu schaffen, werden zukünftig mindestens 30% der Wohnflächen eines Vorhabens als mietpreis- und belegungsgebunden vereinbart, davon mindestens 25% für besondere Bedarfsgruppen und Transferleistungsbezieher.
Hoch-, Tief-, Brücken- und Landschaftsbaumaßnahmen des Landes sollen transparent, kostengünstig, nachhaltig und schnell realisiert werden. Hierfür werden der »Aktionsplan Großprojekte« des Bundes und Berliner Erfahrungen ausgewertet und im ersten Halbjahr 2017 entsprechende Kriterien erarbeitet. Die Koalition will Projekte besser vorbereiten, frühzeitige Kostensicherheit erreichen und Änderungen an Bauvorhaben nach der Veranschlagung im Haushalt grundsätzlich ausschließen. Hierzu sollen ein früher Planungsbeginn für die von den Fachressorts oder dem Senat priorisierten Baumaßnahmen ermöglicht und Regelungen für einen weitgehend unterbrechungsfreien Planungsprozess mit weniger Prüfschritten getroffen werden. Für die Planung werden i.d.R. Mittel zur Vorbereitung und Kostenermittlung vorab bereitgestellt. Für die Modernisierung der öffentlichen Gebäude soll ein Sanierungsfahrplan erstellt und ein langfristiges Investitionsprogramm beschlossen werden. Die Personalausstattung der Baubereiche wird dem Investitionsbedarf angepasst. Ein Bedarfsplan für Dienstgebäude des Landes und der Bezirke wird erstellt.
Öffentliche Bauvorhaben werden von den Baudienststellen des Landes durchgeführt. Zur Sicherung von Baukultur und Architekturqualität sowie zur Förderung kleiner und junger Büros werden vermehrt offene Wettbewerbe durchgeführt. Die Koalition will ein Holzbaucluster aufbauen und anpassbare Prototypen für Holzbauten entwickeln, die durch lokale Handwerksbetriebe realisiert werden können.
Die Koalition will den Schulbau in neuer Qualität starten: pädagogische, bauliche und ökologische Ziele bestimmen die Schule der Zukunft. Größere Neubauprojekte (über 5 Mio. €) sollen zukünftig von einer neuen Organisation umgesetzt werden. Als Modellvorhaben werden Schulen in Holzbauweise errichtet. Die Koalition wird die Berliner Bauordnung novellieren mit dem Ziel, eine stärkere Begrünung von Grundstücken und Gebäuden, mehr recyclingfähige Baustoffe, eine Vereinfachung der Genehmigung von Holzbauten, mehr Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und im Wohnungsbau, eine Genehmigungspflicht von Abrissen, eine Abstandsfläche von 0,5 mal Gebäudehöhe ein schärferes Verunstaltungsverbot und eine kürzere Geltungsdauer von Baugenehmigungen zu erreichen. Die Koalition wird eine Strategie „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ zur schrittweisen Asbestsanierung erarbeiten und umsetzen. Die Koalition plant, private Hauseigentümer in die Strategie einzubinden.
Die Koalition wird den Mieter*innen- und Wohnraumschutz ausbauen, um zu verhindern, dass Menschen aus ihrem vertrauten Wohnumfeld wegziehen müssen oder keinen angemessenen Wohnraum finden. Es soll in jedem Bezirk ein Wohnungsamt geben und die einheitliche Ämterstruktur im Bezirksverwaltungsgesetz wird aktualisiert. Für den Vollzug werden in den Bezirken ausreichend Stellen zur Verfügung gestellt.
Die Koalition wird das Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung mit dem Ziel eines umfassenden Wohnraumschutzes verschärfen und in Bezug auf Abriss und angemessenen Ersatzwohnraum, Leerstand, Trägerwohnungen, Zweitwohnungen, Urlaubsvermietung, Sanktionen und Monitoring überarbeiten. Die Koalition wird auch die Wohnungsaufsicht in den Bezirken stärken und sie im Falle von notwendigen Ersatzvornahmen handlungsfähig machen.
Mieter*innen sollen besser vor den Folgen von lmmobilienspekulation, Luxussanierung und Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt werden. Die Koalition unterstützt stadtweit die Ausweisung von Sozialen Erhaltungsgebieten. Mit dem Monitoring Soziale Stadt sollen Empfehlungen für Gebietsausweisungen gegeben werden. Die Koalition schafft offene Mieterberatungen in allen Bezirken und strebt mit den Mieterorganisationen Kollektivverträge für Transferleistungsbeziehende an.
Sanierungs- und Energieeffizienzmaßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass aufgrund hoher Mietsteigerungen Mieter*innen verdrängt werden. Die Koalition erarbeitet ein Handlungskonzept für die soziale und ökologische Ertüchtigung des Wohnungsbestandes. Hierfür werden Quartiere nach besonderem Städtebaurecht definiert und als deren Gebietsentwicklungsziel auch die energetische Sanierung bei Warmmietenneutralität bestimmt. Bei Bedarf soll ein Sozialplan erstellt werden.
Zur Flankierung der wohnungspolitischen Ziele und um Spekulation zu begrenzen, nutzt Berlin verstärkt seine Vorkaufsrechte nach Baugesetzbuch. Dazu sollen gezielt Vorkaufsrechts-Verordnungen erlassen werden. Vorrang hat der Ankauf zugunsten von städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Es werden Verfahren entwickelt und finanzielle Ressourcen bereitgestellt, um innerhalb der Zweimonatsfrist eine wirksame Ausübungspraxis durch die Bezirke zu ermöglichen. Die Koalition wird die Kappungsgrenzen-Verordnung und die Kündigungsschutzklausel-Verordnung fortführen.
Alle Wohnungen des alten sozialen Wohnungsbaus sind ein wichtiger belegungsgebundener Bestand und müssen stärker für die Wohnraumversorgung von Haushalten mit geringen Einkommen genutzt werden. Die Koalition wird ab dem Jahr 2018 durch eine umfassende Reform gerechte Sozialmieten und Belegungsbindungen sichern. Damit sollen die Mieten gesenkt und nach dem Einkommen der Mieter*innen gestaffelt werden. Darüber hinaus sollen die Eigentümer in die Finanzierung angemessen einbezogen und Subventionstatbestände reduziert werden. Kurzanalyse Führt zu Streit unter den Parteien Die Mieten im alten sozialen Wohnungsbau aus den vergangenen Jahrzehnten zu senken, war vor allem eine Idee der Linken. In der Umsetzung ist Streit in der Koalition zu erwarten. Denn die Initiative, die nur einem begrenzten Teil der Berliner Mieterschaft zugute kommt, wird sehr viel Geld kosten. Dieses Geld wird den städtischen Wohnungsbaugesellschaften dann fehlen, um neue Wohnungen zu errichten.
Die Koalition strebt an, die Organisation der persönlichen, telefonischen, digitalen und schriftlichen Zugangswege für die Bürger*innen sowie der Wirtschaft zur Berliner Verwaltung effektiv zu organisieren. Der telefonische Zugang, sowohl für den Vermittlungs- als auch den Auskunftsdienst (Bürgertelefon 115) wird ausgebaut. Verwaltungsabläufe von der Antragsstellung bis zur Zustellung eines Bescheides sollen künftig von Bürger*innenn sowie Unternehmen online angestoßen und medienbruchfrei abgewickelt werden können. Die Koalition wird den Berliner*innen so ermöglichen, möglichst viele Behördengänge auch online erledigen zu können.
Innerhalb der ersten 100 Tage wird die Koalition entscheiden, wie für Sozialwohnungen mit Anschlussförderung eine Überführung der Mieten in ein System der sozialen Richtsatzmiete mit einkommensabhängigen Mietstufen vorgenommen wird. Zudem wird sie entscheiden, wie auf Grundlage einer aktuellen Datenbasis und Wirtschaftlichkeitsberechnung die oben genannten Ziele für die Sozialwohnungen ohne Anschlussförderung erreicht werden können. Die Koalition bekräftigt, dass es keine neue Objektförderung geben wird.
In diesen Entscheidungsprozess wird externe Expertise einbezogen. Flankierend wird ein Härtefallfonds eingerichtet, um Eigentümer mit mietkappungsbedingter wirtschaftlicher Unterdeckung zu unterstützen. Die in der Vergangenheit stark reduzierten Aktivitäten der Investitionsbank Berlin (IBB) bei der Betreuung dieses Sozialwohnungsbestandes werden kurzfristig auf das erforderliche Maß angehoben.
Im belegungsgebundenen Bestand werden folgende Sofortmaßnahmen umgesetzt: Die jährliche Mieterhöhung zum 1. April wird bis zu einer Neuregelung ausgesetzt. Die Anreize zur vorzeitigen Rückzahlung der Aufwendungsdarlehen werden beseitigt, indem der Zinssatz auf 0,5% reduziert und die rechtlich zulässige Miete auf bis zu 5,75 €/m²/monatlich gesenkt wird. Die Zinsen der Erbbaurechtsgrundstücke werden mit dem gleichen Ziel reduziert. In der Härtefallregelung wird von Nettokalt- auf Bruttowarmmiete umgestellt.
Die Koalition wird zügig ein Vorschaltgesetz mit folgenden Eckpunkten beschließen: Der § 5 Wohnraumgesetz Berlin wird aufgehoben. Der »Einfrierungsgrundsatz« in § 4 und § 4a II. Berechnungsverordnung wird präzisiert, damit bei Verkäufen, die die ehemaligen Gesamtkosten unterschreiten, nur die geringeren Kosten in der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden. Der § 4 Abs. 8 Neubaumietenverordnung wird korrigiert, damit rückwirkende Mietanhebungen im Sozialen Wohnungsbau unterbleiben.
Die Koalition will den Bestand der Sozialwohnungen zur Wohnraumversorgung bedürftiger Haushalte erhalten. Deshalb sollen sich die städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei den geplanten Zukäufen verstärkt um den Erwerb von Sozialwohnungen bemühen, insbesondere in Stadtteilen mit einem Mangel an preiswertem Wohnraum. Die Koalition unterstützt stadtweit Modellprojekte, wie am Falkenhagener Feld und am Kottbusser Tor angedacht, für selbstverwaltete Mietergenossenschaften. Außerdem sollen Genossenschaftsgründungen aus der Bewohnerschaft sowie Ankäufe von privaten Sozialwohnungen durch Bewohnergenossenschaften gefördert und unterstützt werden. Die Koalition wird eine Anlaufstelle für Mieter/innen von Sozialwohnungen einrichten, wo Miethöhen und Bescheide überprüft werden können.
Die Koalition sieht in der sozialen Wohnraumversorgung, in der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit und sozialer Ausgrenzung eine Schlüsselaufgabe. Sie will die zunehmende Verdrängung verhindern und den sozialen Zusammenhalt in Berlin stärken.
Die Koalition wird bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und mit Mitteln der Wohnraumförderung ein wachsendes Segment von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen bereitstellen. Die Kontrolle von Mietpreis- und Belegungsbindungen wird intensiviert, Verstöße werden sanktioniert. Die Verlängerung der bei Genossenschaften im Ostteil Berlins noch bestehenden Belegungsrechte wird angestrebt. Die Koalition stellt sicher, dass Trägerwohnungen explizit nicht als Zweckentfremdung von Wohnraum geahndet und von der Belegungsbindung ausgenommen werden. Die Koalition wird als Grundlage für alle Planungen und Maßnahmen zur sozialen Wohnraumversorgung einen Wohnraumbedarfsbericht einschließlich einer Wohnungslosen- und Räumungsstatistik erstellen.
Die Koalition wird zur Prävention von Wohnungsverlusten und Räumungen Kooperationen sowohl verwaltungsintern als auch mit der Wohnungswirtschaft und freien Trägern der Wohlfahrtspflege aufbauen. Die Fachstellen der Bezirke richten mit den Amtsgerichten ein Informationssystem über Räumungsklageverfahren ein.
Die Koalition wird Wohnungsangebote für Menschen, die sich ohne fremde Hilfe nicht versorgen können, ausbauen. Das Geschützte Marktsegment wird ausgeweitet, indem mehr private Vermieter dafür gewonnen werden. Zusätzlich wird die Koalition ein Generalmieter*innenmodell entwickeln, mit dem kleineren Vermieter*innen das Mietausfall- und Instandsetzungsrisiko abgenommen werden kann und eine professionelle Wohnungsverwaltung gewährleistet wird.
Die Koalition verfolgt ein Konzept, mit dem die Unterbringung geflüchteter Menschen kleinteilig und dezentral in Wohnungen gewährleistet wird Für die Kooperationsvereinbarung Wohnen für Flüchtlinge sollen private Vermieter*innen gewonnen werden, das Kontingent wird an die gestiegene Zahl von Geflüchteten angepasst. Die Koalition wird Projekte zur Selbsthilfe und zur Qualifizierung von Geflüchteten in Zusammenarbeit mit Architekten und der Wohnungswirtschaft initiieren. Die Koalition wird prüfen, wie Geflüchteten die Anmietung einer Wohnung mit Wohnberechtigungsschein ermöglicht werden kann und bezieht dabei die Praxis von Niedersachsen und Bremen mit ein.
Die Bereitstellung von Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen wird in die Wohnraumförderung integriert. Die Koalition wird spezielle Beratungsangebote schaffen, um Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt auszuschließen.
Die sechs Wohnungsbaugesellschaften sind die wichtigste Säule der sozialen Wohnraumversorgung Berlins. Die Koalition bekennt sich zum Gemeinwohlauftrag der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und schließt eine Privatisierung aus. In der Landesverfassung soll der Ausschluss der Privatisierungen verankert werden. Die Koalition will die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sozial ausrichten und wirtschaftlich stärken.
Die Koalition will den Bestand an kommunalen Wohnungen bis zum Jahr 2025 durch Neubau und Ankauf auf mindestens 400.000 Wohnungen erhöhen. Für die nächsten fünf Jahre werden mindestens 55.000 zusätzliche landeseigene Wohnungen angestrebt, davon mindestens 30.000 Neubauwohnungen. Die 15.000 Mietwohnungen der Berlinovo werden in den landeseigenen Wohnungsbestand einbezogen.
Die Koalition will dazu jährlich mindestens 6.000 Wohnungen mit den sechs landeseigenen Gesellschaften in Berlin bauen. Dabei liegt das Augenmerk besonders auf Wohnraum für Familien und Personengruppen, die einen besonderen Bedarf an bezahlbaren, kleinen, altersgerechten oder barrierefreien Wohnungen haben sowie betreuten Wohnformen. Durch effiziente Grundrisse sollen Wohnflächenverbrauch und Kosten gesenkt werden. Kurzanalyse Umsetzung eher unwahrscheinlich Das Ziel, über die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften 6000 überwiegend günstige Wohnungen für die ärmeren Zielgruppen zu bauen, halten Fachleute für sehr ambitioniert. Zumal sich die neue Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) vorgenommen hat, auch noch besondere Wohnformen und ökologische Standards zu berücksichtigen.
Der Senat informiert das Abgeordnetenhaus über bedeutende Bauprojekte und Ankäufe der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften.
Um besonders den Bedarfsgruppen, die sich am Berliner Wohnungsmarkt kaum selbst mit Wohnraum versorgen können, ein zusätzliches Wohnraumangebot bereitzustellen, werden bei Neubauvorhaben die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sicherstellen, dass mindestens 50% der Neubauwohnungen für Personenkreise mit WBS-Berechtigung (Berliner Einkommensgrenzen) zur Verfügung stehen. Außerhalb der Hochpreisgebiete dürfen 20% der Sozialwohnungen durch Belegungstausch im Umfeld erfüllt werden. Der freifinanzierte Neubauteil soll überwiegend zu Nettokaltmieten unter 10 €/m² angeboten werden.
Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollen die Wohnungen des Bundes zu wirtschaftlich und mietenpolitisch vertretbaren Konditionen erwerben.
Als Sofortmaßnahmen werden die Mieterhöhungsmöglichkeiten für Bestandsmietverträge für vier Jahre auf maximal zwei Prozent jährlich beschränkt. Die Härtefallregelungen des Wohnraumversorgungsgesetzes werden evaluiert. Die Regelung der Wohnungsgrößen wird in ihrer Wirkung überprüft und mieterfreundlicher gestaltet.
Die Wohnungsbaugesellschaften sollen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zu ökologischem Bauen leisten. Sie sind angehalten, Dachgeschosse auszubauen und barrierefreie Wohnungen auch in Bestandsgebäuden herzurichten. Energetische Modernisierungsvorhaben müssen hohen ökologischen Nutzen haben, die Warmmiete annähernd unverändert lassen und dürfen keine sozialen Härten verursachen. Der Modernisierungserfolg soll anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs überprüft werden.
Modernisierungen sollen wirtschaftlich sein und dürfen mit maximal 6% auf die Jahresmiete umgelegt werden. Eine Befristung der Modernisierungsumlage auf die Amortisationszeit wird geprüft. Die Wohnungsbaugesellschaften arbeiten mit Beteiligung der Mieter*innenräte eine Modernisierungsstrategie aus, die nicht zur Verdrängung jetziger Mieter*innen führt. Mit den Mieter*innen werden individuelle Modernisierungsvereinbarungen angestrebt. Die landeseigenen Wohnungen mit Asbestbelastungen werden im Rahmen der Strategie »Asbestfreie Hauptstadt 2030« schrittweise saniert.
Wohnungen im Bestand, für die neue Verträge abgeschlossen werden, sollen zu 60% an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein gehen. Die Koalition wird die Wohnungsvergabe dahingehend präzisieren, dass die Versorgung von besonderen Bedarfsgruppen, Haushalten mit besonders niedrigen Einkommen und Transferleistungsbeziehende gesichert wird. Die Wohnungsvergabe an die unterschiedlichen Gruppen von Haushalten soll räumlich gleichmäßig im Bestand der jeweiligen Wohnungsbaugesellschaften vorgenommen werden. Die Vermietung soll diskriminierungsfrei erfolgen. Die Wohnungsbaugesellschaften werden den Wohnungstausch aktiv befördern, indem z.B. der gegenseitige Eintritt in bestehende Mietverträge ermöglicht wird.
Die Wohnungsbaugesellschaften und die berlinovo sollen auch ihre Gewerberäume gezielt für soziale Aufgaben und spezifische Wohnformen, kleinteilige Gewerbebetriebe und Kultur zur Verfügung stellen. Bei Neubauprojekten sollen in den Erdgeschosszonen Gewerberäume errichtet und bestehende Gewerbehöfe weitgehend erhalten werden.
Eine stadtverträgliche maßvolle Nachverdichtung ist wohnungspolitisch unverzichtbar, bedarf stadtplanerischer Herleitung und muss den Erfordernissen einer ökologischen Stadtentwicklung gerecht werden.
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften praktizieren in Vorbildfunktion eine umfassende Beteiligung von Anwohner*innen bei Bauprojekten. Besonders umstrittenen Bauvorhaben sollen städtebauliche und architektonische Qualifizierungen mit Bebauungsvarianten erfolgen, um breit getragene Lösungen zu ermöglichen.
Die Koalition unterstützt die Mitbestimmung seitens der Mieter*innenschaft. Die Praxis der Mieter*innenmitbestimmung und die 2016 durchgeführten Mieter*innenratswahlen werden mit Blick auf die bei den stattgefundenen Wahlen aufgetretenen Problemen kritisch evaluiert, die Wahlordnung wird überarbeitet und ggf. die Wahlen wiederholt.
Die Koalition will den Wohnungsbau in Berlin ökologisch nachhaltiger und sozial gerechter machen und strebt dazu breite gesellschaftliche Bündnisse an. Nachverdichtung in bestehenden Quartieren und neue Wohngebiete, die bestehende Ortsteile ergänzen, sollen den Mehrbedarf an Wohnungen decken helfen. Versiegelte Flächen mit niedrigen Gebäuden (z.B. Supermärkten), nicht benötigte Gewerbeflächen oder entbehrliche Parkplätze zählen zum vorrangigen Wohnungsbaupotential.
Bei allen Projekten sollen notwendige Infrastruktur und Freiräume immer mitgeplant und -gebaut werden. Als Basis zur Ermittlung und laufenden Aktualisierung von Wohnungsbaupotentialen wird der Stadtentwicklungsplan Wohnen mit öffentlicher Beteiligung im ersten Halbjahr 2017 fortgeschrieben.
Senat und Bezirke schließen auf Grundlage des Wohnflächeninformationssystems und des Stadtentwicklungsplans Wohnen Vereinbarungen über den Umfang des Wohnungsneubaus, den daraus abgeleiteten Infrastrukturbedarf und den Personal- und Ressourcenbedarf ab.
Berlin braucht zur Erweiterung und Ertüchtigung des Bestandes an Wohnungen eine attraktive Wohnungsbauförderung, die allen Akteuren offensteht. Wohnraumförderung umfasst Wohnungsneubau, Aufstockung bestehender Gebäude, Umbau von Nichtwohngebäuden, die Modernisierung sowie den Erwerb von Wohnungen. Die Adressaten sind vorrangig die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und sozial orientierte Bauträger. Für die Vergabe der Mittel wird ein transparentes Bewertungsmodell mit Förderkriterien (Wohnungsstruktur und Qualität, städtebauliche Anforderungen, ökologische Vorgaben) eingeführt.
Für geförderte Wohnungen strebt die Koalition möglichst langfristige Bindungen an. In Kombination mit den KfW-Programmen will die Koalition für alle Neubauten einen energetischen Standard entsprechend den Empfehlungen der Enquete-Kommission Neue Energie erreichen. Die Verwendung von Holz als Baustoff wird durch ein Innovationsprogramm gefördert.
Die jährlich zu fördernde Anzahl von neuen Wohnungen soll ab 2018 schrittweise von 3.500 auf 5.000 herangeführt werden. Effiziente Grundrisse und weniger Wohnflächenverbrauch pro Kopf sollen im Fördersystem honoriert werden. Die zu fördernden Wohnungen sollen nicht nur klassische Haushalte, sondern auch neue, gemeinschaftliche und generationsübergreifende Wohnformen berücksichtigen. Die Förderung pro Quadratmeter wird gedeckelt.
Beim Ankauf von Wohnungsportfolios wird in dem Fall, dass die Mieten im Mittel höher als 6,50 € liegen, schrittweise ein Segment geschaffen, in dem Mieten im selben Umfang wie beim Neubau bei 6,50 Euro liegen. Diese Mieten werden im Rahmen der Fluktuation bei Neuvermietungen geboten. Das wird durch den Einsatz von Eigenkapital der Wohnungsbaugesellschaft ermöglicht; er erfolgt einmalig für den Zeitraum von zehn bis 15 Jahren, bis die Mieteinnahme die Wohnung wieder wirtschaftlich trägt. Sofern die WBG ausreichend Eigenkapital durch Gewinn erzeugt, wird dieses eingesetzt, andernfalls wird bedarfsgerecht Eigenkapital zugeführt.
Die Koalition will die Modernisierung von Wohnungen stärker finanziell unterstützen. Sie setzt dazu auf den KfW-Förderprogrammen auf und verdoppelt die Tilgungszuschüsse, wenn damit eine Belegungsbindung für mindestens zehn Jahre erworben werden kann. Insbesondere in Gebieten mit sozialen Erhaltungssatzungen soll damit erreicht werden, dass Haushalte mit geringem Einkommen vor untragbaren Mieterhöhungen geschützt werden. Als viertes Element der Wohnungsbauförderung wird das preisgünstige Segment im Bestand der Wohnungsbaugesellschaften verstärkt. Für ca. 1.800 bis 2.000 Wohnungen pro Jahr in den Wohnbeständen mit Mieten über dem Durchschnitt der kommunalen Wohnungsbestände werden Neuvermietungen mit der Durchschnittsmiete vorgenommen. Auch hier erfolgt der Ausgleich einmalig durch Eigenkapital barwertig, da die Miete nach einigen Jahren wieder wirtschaftlich die Wohnung trägt. Maßnahmen werden so beschränkt oder subventioniert, dass sie für die Bewohner leistbar sind.
Übersteigt die Nettokaltmiete 30% des Einkommens des betroffenen Mieter*in, wird die Miete durch die Wohnungsbaugesellschaft zu Lasten des Eigenkapitals entsprechend abgesenkt.
Berlin braucht zur Erweiterung und Ertüchtigung des Bestandes an Wohnungen eine attraktive Wohnungsbauförderung, die allen Akteuren offensteht. Die Adressaten sind vorrangig die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und sozial orientierte Bauträger. Für die Vergabe der Mittel wird ein transparentes Bewertungsmodell mit Förderkriterien (Wohnungsstruktur und Qualität, städtebauliche Anforderungen, ökologische Vorgaben) eingeführt.
Wohnraumförderung umfasst Wohnungsneubau, Aufstockung bestehender Gebäude, Umbau von Nichtwohngebäuden, die Modernisierung sowie den Erwerb von Wohnungen.
Für geförderte Wohnungen strebt die Koalition möglichst langfristige Bindungen an. In Kombination mit den KfW-Programmen will die Koalition für alle Neubauten einen energetischen Standard entsprechend den Empfehlungen der Enquete-Kommission Neue Energie erreichen. Die Verwendung von Holz als Baustoff wird durch ein Innovationsprogramm gefördert.
Eine Verzahnung des Programminhaltes mit den Prüfkriterien für die Genehmigung von Baumaßnahmen in den Bezirken sowie Mitteln der Städtebauförderung wird angestrebt. Mit dem Programm »Heizkostenbremse« will die Koalition insbesondere Kleineigentümern helfen, ihre Häuser bei geringerer finanzieller Belastung der Mieterschaft energetisch zu ertüchtigen. Das Modernisierungsprogramm soll auch den altersgerechten Umbau von Wohnungen umfassen.
Die Koalition sieht in den Genossenschaften wichtige Partner für eine soziale Wohnungspolitik, weil sie mit ihren rund 190.000 Wohnungen dauerhaft mietpreisdämpfend und sozial stabilisierend wirken. Um das Wohnungsangebot für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu erweitern, sollen die Genossenschaften durch Wohnraumförderung, die Bereitstellung von Grundstücken und Kooperationen beim kommunalen Vorkaufsrecht stärker unterstützt werden. Die Koalition will erreichen, dass auch Transferleistungsbeziehende in Genossenschaften aufgenommen werden können und gewährleistet die Übernahme der Genossenschaftsanteile durch die Jobcenter. Für Haushalte mit geringem Einkommen wird ein Darlehens- bzw. Bürgschaftsprogramm geprüft. Die Koalition wird die Neugründung von Genossenschaften unterstützen.
Die Koalition will den Mieter*innenschutz konsequent ausbauen. Dazu wird Berlin auf Bundesebene mietenpolitisch aktiv, um für angespannte Wohnungsmärkte Verbesserungen zu erreichen und die Kompetenz der Länder zum Mieterschutz zu vergrößern. Berlin wird die im Bundesmietrecht gegebenen Länderermächtigungen weiterhin zur Verbesserung des Mieter*innenschutzes nutzen.
Die Mietpreisbremse muss mieter*innenfreundlich ausgestaltet und entfristet werden. Dafür ist die Miethöhe der Vormieter*innen durch die Vermieter*innen mitzuteilen und Ausnahmen für überteuerte Bestandsmieten sind zu streichen. Die Mieterhöhungsmöglichkeiten nach Modernisierung sollen abgesenkt und auf Maßnahmen der energetischen Sanierung und für Barrierefreiheit konzentriert werden. Der Schutz der Mieter*innen vor überhöhten Mietforderungen im Wirtschaftsstrafrecht soll verbessert werden. Im Mietspiegel sollen Mietverträge der letzten zehn Jahre berücksichtigt werden. Bei Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserung soll die Kappungsgrenze von bisher 15 Prozent in drei Jahren auf 15 Prozent in fünf Jahren verändert werden. Der Schutz vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs, Mietrückständen und bei Umwandlungen in Eigentum soll ausgeweitet werden.
Die Koalition setzt sich für Verbesserungen beim Wohngeld ein. In angespannten Wohnungsmärkten sollen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen stadtweit der Genehmigungspflicht unterliegen und die Ausnahmen bei Veräußerungsangebot an die Mieter entfallen. Mietobergrenzen sollen in Erhaltungs- bzw. Sanierungsgebieten wieder ermöglicht werden.
Im Steuerrecht ist die Grunderwerbssteuer spekulationshemmend auszugestalten und Umgehungsmöglichkeiten (z.B. share deals) sind zu streichen. Zudem strebt die Koalition eine Länderermächtigung zur Einführung einer Grundsteuer C für baureifes Land an.
Der gesetzliche Auftrag der bundeseigenen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll neu ausgerichtet werden, sodass die Kommunen ein Vorkaufsrecht zum Ertragswert erhalten. Bei Wohnungen und Grundstücken für den Sozialen Wohnungsbau soll eine deutliche Preisreduzierung erfolgen. Die Koalition beteiligt sich aktiv an der Diskussion um neue Modelle der Wohnungsgemeinnützigkeit.
Die Koalition setzt sich dafür ein, Gewerbemieten zu begrenzen, einen effektiven Kündigungsschutz einzuführen und den Schutz von Kleingewerbe und sozialen Einrichtungen in soziale Erhaltungsverordnungen einzubeziehen. Dabei wird sie sich an der Berliner Bundesratsinitiative zum Gewerbemietrecht von 1994 orientieren
Die Koalition steht für eine Stadtentwicklung, die gemeinsam mit den Bürger*innen konzipiert wird. Sie setzt auf eine integrierte Strategie, die soziale, ökologische und ökonomische Aspekte in einen nachhaltigen Ausgleich bringt. Die Koalition wird neue, lebenswerte und sozial durchmischte Stadtquartiere schaffen. Öffentliche Räume und baukulturelles Erbe werden gesichert.
Stadtentwicklung ist dann erfolgreich, wenn sie gemeinsam gestaltet wird und auch diejenigen mit einbezieht, die unmittelbar betroffen sind. Mit der gemeinsamen Erarbeitung von Berliner Leitlinien für Beteiligung durch Bürger*innen, Politik und Verwaltung stärkt die Koalition die Strukturen und Prozesse der Bürger*innenbeteiligung. Dabei werden insbesondere die Verfahren ausgebaut, die niedrigschwelliger, flexibler und repräsentativer sind. Im Zentrum steht dabei eine Vorhabenplattform (mein.berlin.de), auf der in Zukunft alle planerischen Vorhaben auf Landes- und Bezirksebene frühzeitig mit einer Projektbeschreibung und alle öffentlichen Beteiligungsverfahren veröffentlicht werden.
Die Koalition wird die Online-Partizipation ausbauen und weiterentwickeln. Dazu wird sie auf Landes- und Bezirksebene Anlaufstellen zur Bürgerbeteiligung schaffen. Die sozialräumlichen Planungskoordinator*innen der Bezirke werden zu Beteiligungsbeauftragten weiterentwickelt. Die Koalition wird das Stadtforum so weiter entwickeln, dass eine Debatte zwischen Politik, Verwaltung und Bürger*innen zu aktuellen Projekten der Stadtentwicklung etabliert wird. Zudem wird die Koalition das Architekturfestival Make City 2018 »Die andere Stadt« unterstützen.
Zur Umsetzung von Bürger*innenbeteiligung wird auch eine Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) geprüft. Öffentliche Unternehmen und Träger führen bei Bauvorhaben eine angemessene Bürger*innenbeteiligung durch.
Die Metropolregion Berlin-Brandenburg als gemeinsamer Wohnungsmarkt, Wirtschafts- und Verkehrsraum sowie Tourismusregion braucht eine vorausschauende Gesamtstrategie, die gemeinsam erarbeitet wird, Gemeinsamkeiten stärkt und Konflikte fair bewältigt. Die Koalition will die Gemeinsame Landesplanung stärken, insbesondere für Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung sowie Ausgleichsflächenmanagement, und schlägt einen Beirat vor. Landesentwicklungspläne sollen von den Landesparlamenten beschlossen werden.
Die bauliche Entwicklung der Gesamtregion ist weiterhin auf die ÖPNV- und Siedlungs-Achsen zu konzentrieren (Siedlungsstern). Die Freiräume und Regionalparks werden gesichert. Regionale Kooperationen entlang der Siedlungsachsen sollen gestärkt und ggf. institutionalisiert, gemeinsame kommunale Entwicklungskonzepte erarbeitet werden. Insbesondere für das Umfeld des neuen Hauptstadtflughafens BER wird eine gemeinsame Siedlungs- und Verkehrsentwicklung angestrebt. Das Kommunale Nachbarschaftsforum wird von der Koalition unterstützt.
Die BerlinStrategie 2030 wird als ressortübergreifendes Leitbild fortgeschrieben, insbesondere im Bereich Bevölkerungswachstum sowie des demografischen Wandels, offene Stadtgesellschaft und Arbeitsmarkt. Für die Transformationsräume werden Umsetzungsstrategien erarbeitet, so dass Flächenbedarfe für die unterschiedlichen Nutzungen identifiziert und konkretisiert werden.
Die strategische Steuerung wird durch neue Stadtentwicklungspläne für grüne und soziale Infrastruktur ergänzt und durch die Fortschreibung der Stadtentwicklungspläne Wohnen, Industrie und Gewerbe sowie Verkehr unterstützt. Dies geschieht ressortübergreifend und partizipativ, und es werden Ansätze für eine Smart City Berlin integriert.
Bauflächen sind effizient zu nutzen: Vorrang hat die Umnutzung vor der Neuversiegelung, neben Neubauflächen ist in allen Teilen der Stadt die Innenentwicklung stadt- und sozialverträglich voranzutreiben.
Die Koalition wird einen Stadtentwicklungsplan Soziale Infrastruktur aufstellen und die Bezirke dabei unterstützen, die Sozialen Infrastrukturkonzepte (SIKO) in integrierte Bereichsentwicklungsplanungen zu überführen. Die Koalition erstellt einen Stadtentwicklungsplan Grüne Infrastruktur mit einem strategischen Konzept für Ausgleichsmaßnahmen und einer Überarbeitung des Friedhofentwicklungsplans. Kleingärten werden dauerhaft gesichert. Wenn der Schutz nicht möglich ist, sind Ersatzflächen in räumlicher Nähe zu schaffen. Der Flächennutzungsplan wird zügig an die Leitlinien der Berlin Strategie 2030 und die Stadtentwicklungspläne angepasst. Der Baunutzungsplan von 1958/ 1960 soll sukzessive durch Bebauungspläne ersetzt werden.
Die Koalition strebt eine verbesserte Information der Fachausschüsse über vorliegende Genehmigungs- und Widerspruchsverfahren (Listenform) und laufenden Bebauungsplanverfahren (zur Aufstellung, nach der frühzeitigen Bürger*innenbeteiligung und vor der Offenlage) an.
Die Koalition erarbeitet einen Hochhausentwicklungsplan, mit dem die stadträumliche Verteilung reguliert und die Zahl von Hochhausstandorten beschränkt werden soll. Diese Leitplanung wird im Benehmen mit den Bezirken in B-Pläne umgesetzt. Die Koalition sucht nach Lösungen, um für Menschen auf sogenannten Wagenplätzen Sicherheit für ihre Lebensform zu schaffen und den derzeitigen Zustand der Duldung zu beseitigen.
Die Koalition will durch Flächenkonversion, Aktivierung ungenutzter Flächen und maßvolle Nachverdichtung neue Potentiale für die wachsende Bevölkerung erschließen. Dazu gehören z.B. der Dachgeschossausbau, die Aufstockung bestehender Gebäude, die Ergänzung von Quartieren durch neue Gebäude oder die Umnutzung oder Ergänzung von Nichtwohngebäuden durch Wohnungen.
Für eine maßvolle Nachverdichtung von bestehenden Wohnquartieren ist eine frühzeitige Einbeziehung der Bewohnerschaft unabdingbar. Die Koalition unterstützt hierfür die Aufstellung von Bebauungsplänen als Regelinstrument, um die Qualität zu sichern und die Regeln der kooperativen Baulandentwicklung anzuwenden. Baukultur und Architekturqualität werden durch verbindliche Wettbewerbe und Gutachterverfahren gesichert. Das Baukollegium wird weiterentwickelt und die Sitzungen werden um einen öffentlichen Teil ergänzt.
Die Koalition verfolgt eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, um das anhaltende und starke Wachstum Berlins zu steuern. Durch die Konversion und die Aktivierung ungenutzter Flächen und eine dichtere Bebauung will die Koalition Grün- und Freiflächen erhalten, vernetzen und ggf. durch Ankauf neue schaffen. Ausgleichsmaßnahmen sollen für größere Grünprojekte in Berlin strategisch verwendet werden. Die Ufer der Berliner Gewässer sollen grundsätzlich öffentlich zugänglich sein.
Die Strategie zur Überwindung ungleicher Lebenslagen in den Quartieren und der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des zivilgesellschaftlichen Engagements wird fortgesetzt und weiterentwickelt. Der Schwerpunkt der Städtebauförderung soll in Berlin aufgrund des großen Bedarfs weiterhin auf der öffentlichen Infrastruktur und öffentlichen Gebäuden liegen. Dazu werden die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) überprüft und aktualisiert und die Städtebauförderung daran ausgerichtet.
Alle Senatsressorts und die Bezirksämter unterstützen die gemeinsame Strategie Soziale Stadt, die konkrete Maßnahmen und Förderbudgets für QM-Gebiete umfasst. Quartiersräte sollen weiterhin gemeinsam mit Politik und Verwaltung über Projektideen und Fördermittel im Programm »Soziale Stadt« mitentscheiden. Sonderprogramme des Bundes für Investitionen in die soziale Stadtentwicklung werden von Berlin kofinanziert, insbesondere das »Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus«.
Die Koalition wird das sozialraumorientierte Verwaltungshandeln stärken und für die fachliche Begleitung und Weiterentwicklung der gesamtstädtischen und sozialräumlichen Instrumente sowie für eine personelle und finanzielle Stärkung der Sozialraumorientierung in den Bezirken sorgen. Die Koalition wird die Sozialraumorientierung in den Bezirken und das Quartiersmanagement noch besser miteinander verknüpfen und neue Quartiersmanagementgebiete festlegen. Bei der Entlassung von Quartiersmanagementgebieten wird geprüft, welche Projekte in die Regelfinanzierung übernommen werden.
Zur Stärkung der Nachbarschaften werden an Unterbringungsstandorten für Geflüchtete zusätzlich 20 Integrationsmanagements eingerichtet. Die Förderung ehrenamtlichen Engagements in Nachbarschaften (FEIN) wird durch zusätzliche Landesmittel verstärkt. Es werden weitere sozialversicherungspflichtige Stellen für Stadtteilmütter geschaffen und deren Ausbildung wird in die Regelfinanzierung übernommen.
Die Koalition wird die Städtebauförderprogramme finanziell auf hohem Niveau und verlässlich ausstatten. Mit den Fördermitteln werden neben dem Ausbau der sozialen Infrastruktur, urbane Grün- und Freiräume aufgewertet, energetische Quartierskonzepte finanziert und auch in Kombination mit Wohnraumförderung Mietendämpfung und soziale Stabilisierung unterstützt. Investive Maßnahmen der Städtebauförderung sollen auch einen ökologischen Nutzen haben. Die Koalition wird neue Sanierungsgebiete festsetzen. Die Gebiete leisten durch die Kaufpreisprüfung und Vorkaufsrechte einen wirksamen Beitrag zur Begrenzung der Bodenspekulation und bieten besondere Steuerungsmöglichkeiten.
Die Koalition ist sich einig, dass Kitas, Jugendfreizeiteinrichtungen, Angebote ambulanter und stationärer Jugendhilfe Teil der sozialen Infrastruktur Berlins sind. Im Rahmen der Liegenschaftspolitik werden alle Instrumente genutzt, um den entsprechenden Raum zu schaffen, z.B. durch privilegiertes Erbbaurecht auch bei Neubau und Nießbrauchverträge. Die Koalition wird die Einführung von Mietobergrenzen bzw. eines erweiterten Kündigungsschutzes für Kitas und andere soziale Einrichtungen in Mietobjekten prüfen und in diesem Sinne gegebenenfalls auf Bundesebene aktiv werden.
Die Koalition wird neue Stadtquartiere lebendig, sozial gemischt, grün und partizipativ planen. Die Planung erfolgt mit den betroffenen Bezirken und breiter Öffentlichkeitsbeteiligung. Für neue Stadtquartiere muss eine leistungsfähige ÖPNV-Erschließung gewährleistet sein. Bei der Planung neuer Stadtquartiere erfolgt eine Überprüfung auf Stadtverträglichkeit.
Die Entwicklung neuer Stadtquartiere wird durch Städtebauförderung begleitet, um die Verflechtung in die benachbarten Gebiete sicherzustellen, u.a. durch die ergänzende Finanzierung von sozialer Infrastruktur und die Verbesserung des öffentlichen Raums und um einen Mehrwert für die Bevölkerung zu gewährleisten. Bei den neuen Stadtquartieren wird eine Mischung von Nutzungen und Bauherren angestrebt.
Für den Neubau und die Erweiterung von Quartieren wird eine verbindliche Leitlinie mit den im Folgenden genannten Inhalten aufgestellt und rechtlich verankert: Quartiersgestaltung mit eigener Identität; enge Verknüpfung mit benachbarten Gebieten, die Synergien nutzen und entwickeln; geeignete, möglichst kleinteilige Grundstücksparzellierung und Mischung mit gewerblichen, sozialen und kulturellen Nutzungen, insbesondere in den Erdgeschosszonen; Vergabe von landeseigenen Flächen für den Wohnungsbau, überwiegend an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und zudem an Genossenschaften, andere gemeinwohlorientierte Träger und Baugruppen in Erbpacht; grün geprägte Quartiere mit geringer Bodenversiegelung, flächensparendem Bauen, Dach- und Fassadenbegrünung und neuen Formen urbanen Gärtnerns; Integration von energiesparendem Bauen und innovativen Energie- und wasserwirtschaftlichen Konzepten in die städtebauliche Planung; parallele Schaffung der benötigten sozialen Infrastruktur; innovative Mobilitätskonzepte und verkehrsberuhigte Gestaltung; Unterstützung von innovativen und generationenübergreifenden Wohnformen; Sicherung architektonischer und städtebaulicher Qualität. Die Entwicklung neuer Stadtquartiere wird organisatorisch, personell und finanziell abgesichert und im qualifizierten Dialog mit der Öffentlichkeit und den parlamentarischen Entscheidungsgremien evaluiert und weiterentwickelt.
Die Koalition wird folgende neue Stadtquartiere planerisch vorbereiten und mit der Umsetzung beginnen: Blankenburger Süden, ca. 70 ha, (geplantes Entwicklungsgebiet), Buch, ca. 54 ha, Buckower Felder, ca. 10 ha, (§ 9 AGBauGB), Wasserstadt Oberhavel, ca. 76 ha, Gartenfeld, ca. 34 ha. und Europacity/Lehrter Straße, ca. 44 ha, (§ 9 AGBauGB). Die beiden Standorte Michelangelostraße, ca. 30 ha, und Schumacher Quartier, ca. 48 ha, (§ 9 AGBauGB) werden als ökologisch-soziale Modellquartiere für ökologischen Neubau, Nutzungsmischung und innovative Mobilitätskonzepte entwickelt. In den drei neuen Stadtquartieren Johannistal/Adlershof, ca. 20 ha, (Entwicklungsgebiet), Köpenick, ca. 50 ha, (z.T. geplantes Entwicklungsgebiet) Lichterfelde Süd, ca. 96 ha, werden darüber hinaus die bestehenden Grünflächen und der Naturschutz besonders integriert, indem vorhandene Biotope geschützt und Biotopverbindungen realisiert werden. Kurzanalyse Mit Protesten ist zu rechnen Die SPD hat in den Verhandlungen darauf gedrungen, die konkreten Standorte für neue Stadtquartiere festzuschreiben. Dabei konnte sie ihre Überlegungen für die Elisabeth-Aue zwar nicht durchsetzen, elf Gebiete sind aber genannt. Vielerorts ist damit zu rechnen, dass sich Anwohner gegen die Veränderungen wehren werden.
Das Potenzialgebiet Elisabethaue wird zur Bebauung in dieser Legislaturperiode nicht weiter verfolgt.
In den elf genannten Quartieren wird eine Errichtung von ca. 37.000 Geschosswohnungen angestrebt. Im Zuge der Aktualisierung der gesamtstädtischen Planungsgrundlagen wird die Koalition weitere Entwicklungsstandorte für den Wohnungsbau definieren.
Tempelhofer Feld und Flughafengebäude: Die Bebauung des Tempelhofer Feldes wird ausgeschlossen. Der §9 des Gesetzes zum Erhalt des Tempelhofer Feldes bleibt befristet. Die Nutzung für Geflüchtete wird schnellstmöglich beendet. Das Flughafengebäude bleibt in öffentlicher Hand und wird für kulturelle, kreativwirtschaftliche und öffentliche Nutzungen hergerichtet. Gebäudeteile und das Vorfeld können als Eventstandort genutzt werden. Das Nutzungskonzept wird partizipativ entwickelt und soll bereits parallel zu den notwendigen Sanierungsmaßnahmen Nutzungen und einen Gedenkort ermöglichen.
Stadtdebatte Berliner Mitte: Die Koalition unterstützt die Ergebnisse der Bürgerleitlinien zur Berliner Mitte. Die Freifläche zwischen Fernsehturm und Humboldt-Forum wird erhalten, die Grünfläche wird qualifiziert und ökologisch aufgewertet. Die historische Mitte soll dem Ergebnis der Bürgerbeteiligung entsprechend verkehrsberuhigt werden. Die Aufteilung und Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich des Bebauungsplans Molkenmarkt wird überprüft. Die Stadtdebatte wird fortgesetzt und angrenzende Bereiche werden einbezogen.
Alexanderplatz: Zur Berliner Mitte als Wohnort gehört eine ausreichende soziale Infrastruktur, insbesondere dann, wenn am Alexanderplatz mehrere Wohnhochhäuser entstehen. Die Neukonzeption der Hochhausentwicklung unter Berücksichtigung des denkmalgeschützten Baubestandes wird schrittweise angepasst und planungsrechtlich umgesetzt. Der Platz ist von übermäßiger kommerzieller Nutzung zu entlasten. An die Demonstration am 4. November 1989 soll sichtbar erinnert werden. Die angrenzenden städtischen Satellitenplätze werden aufgewertet. Zur Einbeziehung der Anlieger und zur Organisation des Platzmanagements wird ein Regionales Standortmanagement eingerichtet.
Humboldtforum: Mit der Eröffnung des Humboldt-Forums und der Fertigstellung der U 5 wird die historische Mitte verstärkt in den Fokus der Stadtgesellschaft rücken. Das Umfeld des Humboldtforums wird verkehrsberuhigt und der Straßenraum bis zum Brandenburger Tor fußgängerfreundlich umgestaltet. Dabei wird der motorisierte Individualverkehr unterbunden zugunsten des Umweltverbundes. Kurzanalyse Damit verändert sich Berlin Wenn das Humboldtforum eröffnet ist und private Autos Unter den Linden ausgesperrt werden, dann könnte sich in Berlins Mitte ein ganz neues Lebensgefühl ausbreiten.
Bauakademie: Die Schinkelsche Bauakademie wird wiederaufgebaut als ein öffentlicher Ort der Lehre, Forschung, Präsentation und des Diskurses über die Zukunftsthemen der Städte und der Architektur.
Parlaments- und Regierungsviertel: Die Koalition setzt sich für eine urbane Belebung und Qualifizierung des öffentlichen Raumes im Parlaments- und Regierungsviertel ein. Die provisorische Straße durch das Parlaments- und Regierungsviertel soll zugunsten einer Fuß- und Radwegverbindung und einer Grüngestaltung vereinbarungsgemäß zurückgebaut werden. Für den Garten des Staatsratsgebäudes wird eine öffentliche Zugänglichkeit angestrebt.
ICC: Die Koalition wird die derzeitige Nutzung des Gebäudes als Notunterkunft für Geflüchtete schnellstmöglich beenden. Ziel ist dessen Wiedernutzbarmachung als Messe und Veranstaltungsort.
Kulturforum: Mit der Fertigstellung des Museums des 20. Jahrhunderts auf dem Kulturforum entsteht ein weiterer Publikumsmagnet. Der die Museen verbindendende Frei- und Stadtraum muss den Architekturikonen einen angemessenen Rahmen geben. Das Land Berlin kümmert sich deshalb aktiv um die Qualifizierung des Öffentlichen Raums. Die St. Matthäus-Kirche wird vor zu eng heranrückender Bebauung geschützt.
Tegel: Grüne Zukunftstechnologien stehen im Forschungs- und Industriepark im Zentrum. Ein Campus der Beuth-Hochschule wird auf den bereits versiegelten Flächen errichtet. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz muss insgesamt verbessert, eine Straßenbahnerschließung soll vorbereitet werden. Das Kurt-Schumacher Quartier wird zum ökologisch sozialen Modellquartier. Vorgesehen sind energetisch vorbildliche Gebäude in einem autoarmen Wohngebiet. Die Randflächen zum Forst Jungfernheide werden renaturiert. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept schafft die Grundlage für die Vernetzung mit der Umgebung und die soziale Stabilisierung sowie städtebauliche Verbesserung der umgebenden Quartiere.
City West: Die Koalition wird den Masterplan City West partizipativ und unter Beachtung von Denkmalschutzbelangen aktualisieren. Für die Neuordnungsprojekte wie beidseits der Hertzallee werden städtebauliche Wettbewerbe durchgeführt und zügig Baurecht geschaffen. Neben der Schaffung von bezahlbarem und studentischem Wohnraum ist die Stärkung des Hochschulstandortes in Verbindung mit neu geschaffenem Raum für Arbeiten ein wichtiges Ziel. Am Bahnhof Zoo strebt die Koalition die Verbesserung der Umsteigesituation und Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung der sozial differenzierten Nutzung an. Der Hardenbergplatz soll zügig umgestaltet und dabei auf eine Tiefgarage verzichtet werden.
Haus der Statistik: Das Haus der Statistik wird als Ort für Verwaltung sowie Kultur, Bildung, Soziales und Wohnen entwickelt. Die Koalition beabsichtigt, das Haus in Landeseigentum zu überführen. Es soll ein Projekt mit Modellcharakter entstehen, indem neue Kooperationen und eine breite Mitwirkung der Stadtgesellschaft sichergestellt werden.
Dragoner Areal: Die Koalition beabsichtigt, das Dragonerareal in Landeseigentum zu überführen und dort ein Projekt für preisgünstiges Wohnen und Arbeiten (Kleingewerbetreibende und Kreativwirtschaft) in Kooperation zwischen Bezirk, städtischen Wohnungsbaugesellschaften und gemeinwohlorientierten freien Trägern mit umfassender Bürgerbeteiligung umzusetzen.
Stadtspree: Die Leitlinien für die innerstädtischen Wasserlagen werden im Hinblick auf die Erholungsnutzung, öffentliche Zugänglichkeit von Uferbereichen, gemischte Nutzungsstrukturen und preiswerten Wohnraum weiterentwickelt.
Teufelsberg: Die Koalition strebt an, den Teufelsberg in Zusammenarbeit mit den Berliner Forsten, freien Trägern des Naturschutzes und der kulturellen Arbeit als Erinnerungs- und Naturort öffentlich zugänglich zu machen.
Berlin braucht öffentliche Räume mit hoher Akzeptanz für unterschiedlichste Nutzergruppen. Die Koalition wird Stadtplätze und Grünanlagen mit hoher Aufenthaltsqualität und inklusiver Gestaltung schaffen. Die Koalition wird das Plätzeprogramm weiterentwickeln und einen Schwerpunkt auf die verkehrsberuhigte Gestaltung legen. Öffentliche Stadtplätze sollen als Orte der Begegnung von kommerziellen Nutzungen nicht dominiert werden.
Die Koalition strebt für private Großveranstaltungen im öffentlichen Raum Einvernehmen mit den betroffenen Bezirken an. Denkmalgeschütze Grünanlagen sind vor Schäden durch kommerzielle Großveranstaltungen zu bewahren. Die Koalition strebt die Rekommunalisierung von Brunnen im öffentlichen Raum an. Großflächige Werbung soll auf vertraglicher Grundlage begrenzt werden.
Die gesetzlichen Vorgaben für die Schaffung von Business Improvement Districts (BID) werden hinsichtlich der nötigen Quoren, der Beteiligung von Anwohner*innen sowie der Bezirksverordnetenversammlungen überprüft.
Die Koalition strebt eine ökologische Modernisierung der öffentlichen Beleuchtung an.
Berlins reiches architektonisches, gärtnerisches und archäologisches Erbe aus allen Zeitschichten gibt Orientierung und Identität. Die Denkmalpflege muss in die Lage versetzt werden, Vorhaben zeitgerecht zu begleiten und Investitionen denkmalgerecht zu ermöglichen. Für den Denkmalschutz wird die Koalition daher mehr Ressourcen bereitstellen sowie Verfahrensregelungen und Zuständigkeiten straffen. Das Landesdenkmalamt wird als Fachbehörde für Denkmalschutz und baukulturelles Erbe in seiner Kompetenz gestärkt, reorganisiert und der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung zugeordnet.
Eigentümer*innen sollen Pflegepläne zum Erhalt der Denkmale auferlegt werden. Wenn Käufer*innen ein Denkmal aus öffentlicher Hand erwerben, sind Bauverpflichtungen und eine denkmalverträgliche Bewirtschaftung zu vereinbaren, Grundschuldbelastungen sind auszuschließen, andernfalls erfolgt eine Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Die bestehende Stadtlandschaft und Baukultur in Berlin verdient besondere Aufmerksamkeit. Die Koalition prüft die Integration der Baukultur in die Umweltverträglichkeitsprüfung. Für den baukulturell wertvollen Bestand Berlins werden neue Wege der energieeffizienten Sanierung entwickelt. Die städtischen Unternehmen müssen Vorbild für Denkmalschutz und Baukultur sein.
Die Feststellung von überwiegenden öffentlichen Interessen, hinter denen denkmalpflegerische Belange zurücktreten sollen, bedarf der Beteiligung der zuständigen Ausschüsse im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen.
Die Koalition unterstützt die Erweiterung bestehender Welterbe-Ensembles, deren Arrondierung sowie die Sondierung von Möglichkeiten internationaler serieller Nominierungen. Für die als Weltkulturerbe nominierten Gebiete der Nachkriegsmoderne verfolgt die Koalition mit den Bezirken, Eigentümer*innen und lokalen Initiativen eine Erhaltungs- und Entwicklungsstrategie. Dafür wird eine Projektkoordination geschaffen. Die Koalition unterstützt den Vorschlag, die U-Bahnstationen Hansaplatz und Schillingstraße zu Kulturbahnhöfen »Das doppelte Berlin« umzugestalten.
Berlin braucht ein Gesamtkonzept zur Erinnerung an die Berliner Mauer und den Erhalt der Mauerreste. Dabei sollen weitere Unterschutzstellungen erfolgen. Die Koalition setzt sich für den durchgehenden Erhalt der Mauerreste und der Grünfläche im Bereich der East Side Gallery, sowie für Verhandlungen mit den Investor*innen über Ausgleichsgrundstücke ein. Die Kunstwerke sollen auch zukünftig gepflegt, regelmäßig restauriert und die Informationen vor Ort erweitert werden.
Berlin besitzt einen herausragenden Bestand an Industrie-, Technik- und Verkehrsdenkmalen, deren Schutz und Pflege sowie denkmalverträgliche Konversionen kulturell und ökonomisch gleichermaßen bedeutsam ist. Berlin wird das europäische Jahr des kulturellen Erbes 2018 insbesondere auf dem Gebiet der denkmalgeschützten Industriekultur engagiert mitgestalten und dabei bürgerschaftliche Initiativen unterstützen.
Die Koalition betreibt mit Nachdruck das Projekt des Erweiterungsbaus für das Bauhaus-Archiv sowie die Sanierung des Bestandsgebäudes. Aus Anlass des Bauhaus-Jubiläums 2019 unterstützt die Koalition eine Thematisierung Berlins als sozialer Wohnstadt der Moderne.
Die Erforschung und partielle Sicherung der historischen Zeugnisse im Boden ist Teil der modernen Stadtentwicklung. Insbesondere in der Berliner Mitte sind die archäologischen Fenster von großer Bedeutung für die Vermittlung der Berliner Stadtgeschichte. Das archäologische Besucherzentrum am Petriplatz wird ebenso wie das archäologische Fenster am Roten Rathaus zeitnah realisiert. Nach dem Beispiel anderer Bundesländer wird Berlin eine Jugendbauhütte einrichten.
Metropolengerechte Mobilität ist Daseinsvorsorge für alle. Sie ist ein wichtiger Schlüssel für das Zusammenleben in Berlin und für wirtschaftliches Wachstum. Die Koalition stärkt den Umweltverbund, der einen gleichberechtigten und barrierefreien Zugang zu Mobilität gewährleistet. Und sie fördert eine umweltgerechte, integrierte Infrastrukturpolitik.
Die Koalition passt das Berliner Mobilitätskonzept kontinuierlich an die Bevölkerungsentwicklung, die sich wandelnden Mobilitätsbedürfnisse, Gender- und Diversityanforderungen und demografische Veränderungen an. Bei der der Planung von Mobilitätsprojekten räumt die Koalition dem Erhalt und einer Förderung des Umweltverbundes grundsätzlich Priorität vor einem Neubau ein. Im Stadtentwicklungsplan Verkehr wird der Beitrag der Projekte zum Ziel der klimaneutralen Stadt Berlin 2050 als qualifiziertes Bewertungskriterium berücksichtigt.
Vorrang für den Umweltverbund bedeutet auch Umverteilung des Straßenraums zugunsten des ÖPNVs, des Rad- und Fußverkehrs. Die Koalition will den Straßenraum gerechter nutzen und noch mehr lebenswerte Straßen und Plätze schaffen. Dabei soll auch die temporäre Umnutzung erleichtert werden. Die Pläne zum Umbau der Schönhauser Allee werden weiterverfolgt. Die Koalition setzt sich für die Wiedergewinnung von Plätzen und Orten ein. Dazu sollen auch Bundesmittel eingesetzt werden.
Ein besonderer Schwerpunkt der Mobilitätspolitik ist der Erhalt der bestehenden Infrastruktur. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Straßen- und Brückeninstandhaltung ist ein Erhaltungsmanagementsystem einzurichten. Die entsprechenden Baumittel sind dauerhaft zu sichern bzw. angemessen zu erhöhen. Die Effizienz des Berliner Baustellenmanagements wird gesteigert.
Mit dem Ziel der Leistungsverbesserung der Verkehrslenkung Berlin (VLB) wird die Koalition das beauftragte Organisationsgutachten auswerten und daraus kurzfristig Schlussfolgerungen für die Reorganisation ziehen, in Abstimmung mit den Aufgaben der Bezirke. Bis dahin wird durch entsprechende Zielvereinbarungen insbesondere sichergestellt, dass die Projekte ÖPNV-Beschleunigung und Verbesserung der Radwegeinfrastruktur zügig vorangetrieben werden. Durch eindeutige Richtlinien stellt die Koalition die Priorität des Umweltverbundes bei der Abwägung von straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten sicher.
Die Koalition wird gemeinsam und mit den Bezirken stadt- und umweltverträgliche Mobilitätskonzepte für Großveranstaltungen und große Veranstaltungskonzepte entwickeln und umsetzen.
Das Mobilitätssicherheitsprogramm wird fortgeführt und eine effektive Mobilitätsüberwachung durch Polizei und Ordnungsämter sichergestellt. Zugeparkte Radverkehrsanlagen werden konsequent kontrolliert und geräumt. Verkehrsverstöße müssen fokussiert auf die Hauptunfallursachen geahndet werden. Die Koalition wird zudem eine Aufklärungskampagne zur Einhaltung der Straßenverkehrsregeln starten.
Neben Geschwindigkeitsbeschränkungen in Wohngebieten richtet die Koalition Begegnungszonen mit der Priorität für den Fuß- und Radverkehr ein. Bei der Gestaltung von Straßenanlagen und Kreuzungen werden neueste Erkenntnisse umgesetzt. An Kreuzungen werden die Eckbereiche frei einsehbar gestaltet. Durch Aufpflasterungen wird ein sicheres Queren ermöglicht. Falsch- und Eckparken wird konsequent geahndet. An Unfallschwerpunkten und in sensiblen Bereichen werden mit mobilen und fest installierten Anlagen die Geschwindigkeit und Rotlichtverstöße stärker überwacht. Um die Häufigkeit und Schwere von Unfällen zu reduzieren, wird die Koalition alle rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweitung und Neuausrichtung von Tempo 30 Zonen nutzen. Bis 2020 sollen lärmmindernde, zur Mobilitätssicherheit beitragende Tempo-30-Abschnitte auf Hauptverkehrsstraßen geschaffen und in sensiblen Bereichen, wie beispielsweise vor Schulen, vorab schnell umgesetzt werden. Auf Bundesebene wird sich Berlin dafür einsetzen, die Einrichtung von Tempo 30 zu erleichtern. Dem Einsatz von XXL-Bussen („Gigabusse“) steht die Koalition kritisch gegenüber.
Die bestehenden Jugendverkehrsschulen werden erhalten sowie in Kapazität und Ausrichtung der »wachsenden Stadt« angepasst. Sie werden baulich und finanziell angemessen ausgestattet und mit fachlich und pädagogisch qualifizierten Mitarbeiter*innen gestärkt. Mit den Bezirken und Verbänden wird ein ressortübergreifendes, gesamtstädtisches und zeitgemäßes Konzept für die Mobilitätserziehung von Kindern und Jugendlichen entwickelt. Es umfasst vorschulische, schulische und außerschulische Angebote Mobilitätserziehung wird fester Bestandteil im Schulprogramm. Alle Bezirke erhalten eine bedarfsgerechte und vergleichbare Grundausstattung für bezirks- und stadtteilbezogene Trainings- und Übungsangebote, die auch für weitere Zielgruppen offen und über die Unterrichtszeiten hinaus zugänglich sind. Neben Kindern und Jugendlichen sollen Erwachsene, darunter besonders auch Menschen aus anderen Ländern, mit Broschüren, Radfahrkursen etc. erreicht werden. Die Wartung für die Lichtsignalanlagen der Jugendverkehrsschulen wird künftig mit in die entsprechenden Generalübernehmerverträge aufgenommen.
Die Koalition wird das ÖPNV-Gesetz bis Ende 2017 zu einem zukunftsfähigen, integrierten »Mobilitätsgesetz« weiterentwickeln, in dem u.a. auch der Fuß- und Radverkehr umfassend neu geregelt werden sollen. Ferner sind die rechtlichen Rahmenbedingungen an geltendes Bundes- und EU-Recht anzupassen. Dieses beinhaltet den Umweltverbund, Digitalisierung und Sharing sowie Gender- und Diversity-Kriterien. Und es soll eine Zweckbindung für die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz und dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für die Finanzierung des Umweltverbundes enthalten.
Die Koalition wird die Fußgänger*innen-Strategie konsequent umsetzen und weiterentwickeln, ein Sofortprogramm zur Erhöhung der Barrierefreiheit im Straßenraum und zur Gehwegsanierung ins Leben rufen sowie das Grüne-Wege-Netz 2020 und die Ergänzung der fehlenden Querungshilfen fertigstellen. Es werden fußgänger*innenfreundliche Ampelschaltungen eingerichtet und fehlende Fußgänger*innenfurten an Lichtsignalanlagen nachgerüstet. Hindernisse, die zu Umwegen zwingen, werden abgebaut, von Fußgänger*innen »gewünschte Wegeführungen« hergestellt. Mit gesicherten Überwegen in kurzen Abständen, der Ausweitung des Zebrastreifenprogramms und dem Bau von Mittelinseln oder Gehwegvorstreckungen wird die Sicherheit der Fußgänger*innen weiter verbessert. LED-Straßenbeleuchtung erhöht die Sicherheit der Fußwege und verringert Angsträume.
In einem ersten Schritt wird die Koalition bis zum Frühjahr 2017 – unter Berücksichtigung von Zielen des »Volksentscheid Fahrrad« und der im Koalitionsvertrag genannten Maßnahmen – einen Gesetzentwurf für den Radverkehr vorlegen und einbringen. Dazu wird ein Dialog mit dem „Volksentscheid Fahrrad“ und anderen Mobilitätsinitiativen und Verbänden geführt. Die Koalition will in dieser Wahlperiode massiv in den Ausbau der Fahrradinfrastruktur und des -netzes investieren sowie die Planungs- und Umsetzungsprozesse beschleunigen.
Es wird ein Bündnis für den Radverkehr / Bündnis zur Förderung des Radverkehrs, u.a. mit dem Land, den Bezirken, der Verkehrslenkung Berlin, der BVG und S-Bahn, den Leitungsbetrieben sowie mit weiteren relevanten Akteur*innen bzw. Entscheidungsträger*innen geschaffen. Eine Projektsteuerung soll die von der zuständigen Senatsverwaltung in Auftrag gegebenen gesamtstädtischen Projekte koordinieren, planen und umsetzen und alle relevanten diesbezüglichen Aufgaben übernehmen. Hierfür wird eine landeseigene Velo-GmbH gegründet, die in der Startphase bei der Grün Berlin GmbH angesiedelt werden soll.
Es wird eine Koordinierungsstelle Radverkehr eingerichtet, die für die Kommunikation und Koordination mit der Verwaltung auf Landes- und Bezirksebene, den Verkehrs- und Leitungsbetrieben, der Projektsteuerung, dem Parlament, den Verbänden und der Öffentlichkeit zuständig ist.
Bei der zuständigen Senatsverwaltung werden mindestens zehn Vollzeitstellen und bei der o. g. Projektsteuerung eine angemessene Zahl an Vollzeitstellen eingerichtet, sowie Personalmittel für durchschnittlich zwei Ingenieursstellen pro Bezirk zur Verfügung gestellt. Die Personalmittel für die Bezirke werden an die Umsetzung von Maßnahmen gekoppelt. Zur Finanzierung werden im Jahr 2018 40 Mio. und ab 2019 jährlich 51 Mio. Euro Mittel in den Landeshaushalt eingestellt, die ausschließlich der Radverkehrsinfrastruktur zugutekommen, und für die langfristige Finanzplanung entsprechend auch Mittelzusagen für die folgende Legislaturperiode getroffen. Nicht ausgeschöpfte Mittel sind in das nächste Haushaltsjahr übertragbar. Die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden werden wieder bei der Abteilung Tiefbau in den Straßen- und Grünflächenämtern (SGA) eingegliedert. 2017 werden mindestens 10 Mio. € zusätzlich für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur eingestellt.
Die Koalition verfolgt die Errichtung von im Regelfall mindestens zwei Meter breiten Radstreifen entlang des Hauptstraßennetzes. Die Streifen sollen so breit sein, dass ein sicheres Überholen möglich ist. Aus Gründen der Mobilitätssicherheit soll abschnittsweise eine physische Trennung des Radverkehrs sowohl vom Auto- als auch vom Fußverkehr erfolgen. Kurzanalyse Damit verändert sich Berlin Die massiven Investitionen in den Radverkehr werden die Stadt an vielen Stellen merklich verändern. Bis zu 50 Millionen Euro sollen pro Jahr für Radfernstrecken, Radstreifen und -Parkhäuser ausgegeben werden. Dem Autoverkehr wird dadurch Raum auf den Straßen genommen.
Auf Nebenstraßen will die Koalition ein Netz aus Fahrradstraßen planen und errichten, das mit der restlichen Radverkehrsinfrastruktur verknüpft wird. Die Koalition nimmt zur zügigen Umsetzung die notwendigen Änderungen des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) vor. Und sie erarbeitet einen Leitfaden für die Gestaltung von Fahrradstraßen.
Einbahnstraßen sollen so weit wie möglich in beide Richtungen für den Radverkehr geöffnet werden. Die Koalition bringt den Umbau von Kreuzungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit voran; in den nächsten fünf Jahren sollen die laut Unfallkommission ermittelten gefährlichsten Kreuzungen umgebaut werden. An Baustellen müssen die Bedürfnisse von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen berücksichtigt werden.
Bei den gehwegbegleitenden Radwegen, die in den nächsten Jahren voraussichtlich erhalten bleiben, werden Sichthindernisse vor Kreuzungen beseitigt, damit die Radfahrer*innen im Blickfeld der abbiegenden Autofahrer*innen sind. Die Koalition wird den Bau von Radschnellverbindungen vorantreiben, damit Pendler*innen weitgehend kreuzungsfrei – oder an Knotenpunkten bevorrechtigt – auch größere Distanzen überwinden können. Ziel ist eine Gesamtlänge von 100 km. Die Koalition wird Prioritätsnetze für ÖPNV, Fahrrad und Motorisierten Individualverkehr (MIV) definieren, auf denen das jeweilige Verkehrsmittel Vorrang hat und bevorzugt beschleunigt wird (Grüne Welle).
Die Koalition wird in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode für einen Zeitraum von zwei Jahren ein Pilotprojekt »Grüner Pfeil für Radfahrer*innen« durchführen. In einem klar abgegrenzten, nicht hoch verdichteten Stadtbereich werden Ampelkreuzungen speziell ausgeschildert, um Radfahrer*innen das Abbiegen nach rechts oder das Geradeausfahren an T-Kreuzungen zu ermöglichen. Die Verkehrssituation muss dies trotz Rotampel erlauben.
Die Koalition wird das sichere und bedarfsgerechte Fahrradparken weiter vorantreiben. Dazu werden vermehrt Fahrradbügel aufgestellt und in dicht besiedelten Stadtbereichen auch Kfz-Plätze umgewandelt. In den Außenbezirken werden Bike&Ride-Plätze geschaffen. An den wichtigsten Verkehrsknotenpunkten, wie z.B. Ostkreuz, Hauptbahnhof, Südkreuz, Zoo oder Gesundbrunnen, werden Fahrradparkhäuser gebaut. Die Koalition startet eine Öffentlichkeits-Kampagne, um die Berliner*innen zu einem Umstieg auf das Fahrrad zu ermuntern. Die Koalition will gemeinsam mit dem Land Brandenburg die schadhaften Stellen des Mauerwegs beseitigen und die Defizite beheben.
Die Koalition will den Ausbau der Straßenbahn vorantreiben. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit wird sie innerhalb der nächsten fünf Jahre ein Zielnetz für den Ausbau der Straßenbahn festlegen, dieses in den StEP Verkehr einarbeiten und im Flächennutzungsplan verankern. Durch Verwaltungsrichtlinien oder Verordnungen wird die Koalition für die Landes- und Bezirksverwaltungen sicherstellen, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, der Umgestaltung oder dem Neubau von Straßen, sowie der Untersuchung von Brücken und deren Neu- oder Ersatzbau Trassenfreihaltungen vorgesehen und die Anforderungen durch einen Straßenbahnbetrieb berücksichtigt werden.
Für die nächsten zehn Jahre soll die Priorität bei den Netzbereichen Innenstadt, Ersterschließung von Entwicklungsstandorten und Erschließung von Stadtgebieten außerhalb des Innenstadtrings mit Netzwirkung liegen. Die vier in der Planung befindlichen Strecken Trassenverlegung Ostkreuz, Verbindung Hauptbahnhof – U Turmstraße, S Schöneweide – Wista Adlershof (mit Realisierung eines Betriebshofes) werden mit dem Ziel der Inbetriebnahme in dieser Legislaturperiode weiterverfolgt, ebenso der Ausbau zum S-Bahnhof Mahlsdorf.
Für die folgenden Strecken wird die Koalition die Vorplanungen und Planfeststellungsverfahren sofort einleiten, so dass die bauliche Umsetzung innerhalb der Wahlperiode 2016 bis 2021 beginnen kann: Alexanderplatz – Kulturforum – Kleistpark – Rathaus Steglitz (M48 und M85); Turmstraße – Mierendorffplatz; S+U-Bahnhof Warschauer Straße – Hermannplatz (unter Prüfung alternativer Routen zur Querung des Görlitzer Parks); Erschließung des Neubaugebiets Blankenburger Pflasterweg (Verlängerung M2 ab Heinersdorf) und die Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf-Weißensee Die Planungen der mittelfristigen Maßnahmen: S-Bahnhof Schöneweide - Sonnenallee - Hermannplatz - Potsdamer Platz (M9/M41) und Potsdamer Platz - Wittenbergplatz/Zoologischer Garten; Mierendorffplatz - Jungfernheide - Entwicklungsgebiet Urban Tech Republic (Flughafen TXL); Pankow - Wollankstraße - Turmstraße (M 27) - Mierendorffplatz – Luisenplatz; (Alexanderplatz -) Spittelmarkt - Lindenstraße - Hallesches Tor – Mehringdamm (mit der M 2); Johannisthal - U-Bahnhof Zwickauer Damm werden in dieser Wahlperiode begonnen, so dass ein Baubeginn spätestens 2026 möglich ist. Für die Durchführung der konkreten Planverfahren für die Sofortmaßnahmen und die mittelfristigen Maßnahmen sind die personellen Kapazitäten bereitzustellen. Für die Bau- und Planungsleistungen zur Realisierung der fünf Sofortmaßnahmen und der fünf mittelfristigen Maßnahmen wird der jährliche Finanzbedarf in Höhe von 60 Mio. Euro von der Koalition für alle Haushaltsjahre ab dem Haushaltsjahr 2019 vorgesehen und mit einer Übertragbarkeit auf die folgenden Haushaltsjahre, zum Beispiel durch Auflage eines Fonds, ausgestattet. Es sind verschiedene Finanzierungsquellen und Fördermöglichkeiten vorhanden, so dass die Finanzierung lediglich zu ca. 50 % aus Landesmitteln erfolgen muss.
Die Beschaffung der für den Betrieb der neuen Strecken erforderlichen Straßenbahnfahrzeuge ist im jährlichen Budget von 60 Mio. Euro nicht enthalten. Eine auskömmliche Finanzierung der Fahrzeugbeschaffung und des dauerhaft benötigten Fahrzeugsparks wird im Rahmen des Fahrzeugpools sicherstellt.
Die Koalition setzt sich für weitere Verbesserungen bei der Berliner S-Bahn ein. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und ein stabiler Taktverkehr stehen für die Koalition dabei im Vordergrund. Mittelfristig soll die S-Bahn durch Ausbau und neue Fahrzeuge attraktiver und schneller werden. Aber auch die Deutsche Bahn AG selbst muss einen noch stärkeren Beitrag für ein zuverlässiges S-Bahn-Netz und sichere, attraktive Bahnhöfe über ihre Tochtergesellschaften leisten. Der Anteil von Umweltbundesamt-zertifiziertem Ökostrom bei der Berliner S-Bahn soll schrittweise auf 100 Prozent angehoben und bei Ausschreibungen sichergestellt werden
Von der Deutschen Bahn AG fordert die Koalition, die S 21 zügig fertigzustellen, insbesondere den Baubeginn für den zweiten Bauabschnitt zeitnah anzugehen und die Planungen für den dritten Bauabschnitt rasch voranzubringen. Sie setzt sich auch für den Bau eines zusätzlichen Bahnhofs Perleberger Brücke ein. Die Koalition unterstützt das integrierte Express-Konzept der Berliner S-Bahn von Nauen über Spandau in die Berliner Innenstadt. Entsprechende Untersuchungen für diese schnelle, fahrgastfreundliche Verbindung werden vorangetrieben.
In Zukunft will die Koalition die Abhängigkeit von einem/r einzelnen Betreiber*in verringern, um mehr Einfluss auf die Qualität des S-Bahn-Verkehrs zu erreichen und die Kosten zu senken. Für die zukünftigen S-Bahn-Ausschreibungen für den Betrieb ab 2028 will die Koalition daher die Schaffung eines landeseigenen Fahrzeugpools oder andere Modelle, die die Übernahmemöglichkeit durch eine/n neuen Betreiber*in prüfen. Die Voraussetzungen für eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Landes an der Berliner S-Bahn sollen untersucht werden.
Die Koalition wird den Takt von S-Bahn, U-Bahn, Bus und Straßenbahn, insbesondere in den Außenbezirken, verbessern und die Anschlusssicherheit erhöhen.
Sobald ausreichend Fahrzeuge zur Verfügung stehen, setzt die Koalition auf dem S-Bahn-Ring tagsüber auf einen 5-Minuten-Takt. Dafür soll in den kommenden Jahren auch das nötige dritte Bahnsteiggleis in Westend gebaut werden. Bis zur Lieferung neuer S-Bahn-Züge setzt die Koalition auf punktuelle Verbesserungen der Taktzeiten im S-Bahn-Netz zum Fahrplanwechsel 2017: Der 5-Minuten-Takt auf dem Ring soll ebenso ausgeweitet werden wie andere Takte auf der Berliner Stadtbahn und im Nord-Süd-Tunnel. Noch vorhandene eingleisige Strecken im S-Bahn-Netz will die Koalition Schritt für Schritt beseitigen. Hierzu zählt insbesondere die Strecke der S 25 nach Tegel, die Strecke der S 2 im Norden und Süden sowie die Strecke zwischen Wannsee und Griebnitzsee.
In den Außenbezirken wird das Angebot durch Rufbusse und Sammeltaxis verbessert. Auf den Nachtbuslinien soll im Tarifbereich B im Bedarfsfall auch zwischen zwei Haltestellen gehalten werden können. Der Einstieg beim Bus soll in der Hauptverkehrszeit grundsätzlich an allen Türen erlaubt werden.
Ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots, von Pünktlichkeit und Wirtschaftlichkeit sind Maßnahmen zur Verkehrsbeschleunigung. Der ÖPNV soll konsequent Vorrang erhalten. Die Koalition verfolgt die nachstehenden Zielsetzungen: Alle existierenden Lichtsignalanlagen-Vorrangschaltungen, die abgestellt wurden, sollen kurzfristig wieder in Betrieb genommen werden. Um die Beschleunigung zu effektivieren, werden die entsprechenden LSA-Maßnahmen als absolute Beschleunigung realisiert. Es wird eine »Task-Force Beschleunigung« eingerichtet. Neue Busspuren werden dort eingerichtet, wo die Busse im Stau stehen, und Lücken im existierenden Busspurennetz geschlossen. Die zeitliche Beschränkung der bestehenden Busspuren wird aufgehoben. Die Koalition wird mehr Umweltspuren mit einer Breite von 4,75 m einrichten. Durch ein nachhaltiges Ahnden seitens der Polizei und der Ordnungsämter sollen die Busspuren konsequent von parkenden Autos freigehalten werden. Durch den Bau von Buskaps ist ein ungehindertes An- und Abfahren zu ermöglichen. Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung sind Abmarkierungen und verkürzte Haltestellen-Aufenthaltszeiten.
Der barrierefreie Ausbau des U- und S-Bahnnetzes soll bis 2020 erfolgen, barrierefreie Straßenbahnhaltestellen werden bis 2022 angestrebt. Für den schrittweisen barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen, der im Regelfall mit Kasseler Borden und problemlos anfahrbaren Buskaps erfolgen soll, werden zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt.
In Zusammenarbeit mit dem Fahrgastbeirat wird die Koalition ein Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderung erarbeiten, mit dem Ziel, die Verkehrsmittel besser miteinander zu verzahnen. Das Konzept soll u.a. auch konkrete Maßnahmen zur Einführung sprechender Busse und Bahnen sowie zum Erhalt und der qualitativen Entwicklung des Sonderfahrdienstes enthalten. Der VBB-Begleitservice wird weitergeführt. Die Eigenbeteiligung der Nutzer*innen des Sonderfahrdienstes wird auf Sozialverträglichkeit überprüft.
Durch Investitionshilfen werden die Voraussetzungen geschaffen, dass eine ausreichende Zahl (rund 10%) barrierefreier und multifunktionaler Taxen (Inklusionstaxi) sichergestellt, und die Eigenbeteiligung an den Fahrtkosten innerhalb des Taxikontos an das Niveau des Sonderfahrdienstes angepasst werden. Sicherheit im ÖPNV ist wesentlich für die Attraktivität des öffentlichen Verkehrsangebots. Die Koalition wird die Voraussetzungen schaffen, um das Sicherheitspersonal der BVG zu verstärken. Gemeinsame Streifen von BVG-Sicherheitspersonal und Polizei sowie die Besetzung der BVG-Sicherheitsleitstelle mit der Berliner Polizei werden gewährleistet. Auch die Sicherheit bei der Berliner S-Bahn soll erhöht werden.
Die Koalition wird als ersten großen Schritt den Preis für das Berlin-Ticket S zeitnah an den im ALG II-Regelsatz vorgesehenen Anteil für Mobilität angleichen. Die Koalition gründet eine Facharbeitsgruppe, die unter Leitung der zuständigen Senatsverwaltung die zukünftige Fahrpreisgestaltung erarbeitet, solange werden die Fahrpreise eingefroren. Die Koalition prüft, ob und wie durch eine Änderung der Tarifstruktur und eine Senkung der Fahrpreise, neue Fahrgäste und damit zusätzliche Einnahmen gewonnen werden können. Die Facharbeitsgruppe befasst sich dabei auch mit folgenden Maßnahmen: Der Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten des Berlin-Ticket-S auf Wohngeldempfänger*innen, der Einführung eines vergünstigten Zeitfahrausweises für junge Menschen bis 18 Jahre, die keinen Anspruch auf ein Schüler*innen-/Azubi-Ticket, Ticket S oder Semesterticket haben und eines solidarischen Azubi-Tickets, der Einführung einer 10-Fahrten-Karte, eines solidarischen/attraktiven Jobtickets, der Fahrradmitnahme in der Umweltkarte, der Vereinfachung des gesamten Fahrscheinsortiments und Zusammenfassung vergleichbarer Angebote sowie der Änderung der Mitnahmeregelung bei der VBB-Umweltkarte von 20 Uhr auf eine frühere Uhrzeit. Die Möglichkeiten einer ermäßigten Vierfahrtenkarte und von ermäßigten Anschluss-Fahrausweisen (A/C) werden kurzfristig geprüft. Die KOA will Kombiticket-Angebote ausweiten, auch auf Fluggäste. Das Leihfahrradsystem wird in das Tarifsystem des VBB integriert, so dass der Pauschaltarif in der Umweltkarte enthalten ist. Kurzanalyse Führt zu Streit unter den Parteien Die Koalition will das Tarifsystem für den öffentlichen Nahverkehr überprüfen. Hier ist Streit vorprogrammiert. Linke und Grüne drängen auf billigere Preise für BVG und S-Bahn, auch um mehr Autofahrer zum Umsteigen zu bewegen. Die SPD hatte solche Pläne immer abgelehnt. Sie befürchtet den Kollaps des ohnehin schon stark genutzten Systems, wenn die Zahl der Fahrgäste weiter steigt und gleichzeitig die Einnahmen wegbrechen.
Die Koalition gibt eine umfassende Machbarkeitsstudie in Auftrag, deren Ergebnis bis Ende 2019 vorgelegt werden soll. Darin werden die Einführung einer Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe für Berlin und das Tarifgebiet des VBB, die Einführung einer solidarischen Umlagefinanzierung im ÖPNV in Berlin und im Tarifgebiet des VBB und die Übernachtungspauschale für Gäste getrennt voneinander untersucht. Dabei wird auch die Prüfung der Preiselastizität für touristische Produkte mit einbezogen.
Zur Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe wird zusätzlich im Rahmen eines Prüfauftrags die Rechtmäßigkeit einer Beitragsfinanzierung sowie einer Übernachtungspauschale für Gäste und bereits bestehender Systeme (zum Beispiel wie in Wien oder Frankreich) geprüft. Nach Auswertung der Ergebnisse der wirtschaftlichen und rechtlichen Untersuchungen wird die Koalition erste Maßnahmen umsetzen.
Um Schwarzarbeit und organisierten Betrug im Taxigewerbe zu bekämpfen, wird die Koalition die Kontrollen intensivieren und die Behörden personell besser ausstatten (LABO, Finanzkontrolle). Ab dem ersten Halbjahr 2017 werden Schwerpunktaktionen durchgeführt, um die Betriebe, die sich nicht gesetzeskonform verhalten, ausfindig zu machen und ihnen die Konzession zu entziehen. Damit wird auch die Wirtschaftlichkeit der verbliebenen rechtskonform arbeitenden Taxiunternehmen erhöht.
Bei der Anbindung des Flughafens BER durch Taxis ist darauf zu achten, dass für alle Fahrgäste ein transparenter und einheitlicher Fahrpreis gewährleistet wird. Berliner Taxis müssen am BER Fahrgäste laden können.
Das Land Berlin wird die BVG mit Wirkung ab 2020 für 15 Jahre durch einen neuen Verkehrsvertrag weiterhin direkt mit der Erbringung der Verkehrsleistungen im U-Bahn, Straßenbahn und Busverkehr beauftragen. Der Bestand der BVG als öffentliches Unternehmen wird für diesen Zeitraum garantiert.
Alle Verkehrsverträge werden verstärkt darauf ausgerichtet, bei den Verkehrsunternehmen durch Anreizsysteme eine klare Orientierung auf die Fahrgäste zu fördern und einen qualitativ hochwertigen, zuverlässigen und regelmäßigen Verkehr sicherzustellen. Über vertragliche Anreizsysteme und ein striktes Controlling wird die sachgerechte Verwendung der eingesetzten Finanzmittel gewährleistet.
Die Koalition wird gemeinsam mit der BVG und dem VBB eine intermodale Plattform entwickeln. Die VBB-FahrCard soll zu einer multimodalen Mobilitätskarte mit Bestpreisabrechnung ausgebaut werden, unter anderem mit einer Verknüpfung mit Fahrrad und CarSharing. Ein Bonussystem mit Drittanbieter*innen für Stammkund*innen soll damit verbunden werden. Öffentlich gesammelte digitale Informationen über die Berliner Mobilität sollen für alle in Echtzeit verfügbar sein. Die Koalition unterstützt die Einrichtung von Mobilitätspunkten in der Nähe von ÖPNV-Knotenpunkten.
Die Koalition wird Formen kollektiver Elektromobilität befördern und sich dafür einsetzen, dass Car-Sharing-Angebote ökologisch ausgerichtet werden. Gegenüber dem Bund wird die Koalition dafür eintreten, dass anstelle der bislang wenig genutzten Kaufprämie für Elektroautos ein Förderprogramm für die Umrüstung der Taxiflotte auf Elektromobilität aufgelegt wird. Einsatzmöglichkeiten autonom fahrender Fahrzeuge im Umweltverbund sollen untersucht werden.
Der Fern- und Reisebusverkehr wird durch eine Konzentration auf wenige geeignete Zu- und Abfahrten außerhalb des S-Bahn Rings stadtverträglich gestaltet. Die Koalition setzt sich auf Bundesebene für eine Busmaut ein. Die Einnahmen der Busmaut sollen auch nach Berlin fließen. Die Koalition wird ein Konzept für den Reisebusverkehr erarbeiten, mit dem das Parken und Abstellen von Reisebussen in der Innenstadt stadtverträglich geregelt und eingeschränkt wird. Zudem werden Maßnahmen ergriffen, um emissionsarme Reisebusse durchzusetzen.
Die mit der DB AG und dem Bund ursprünglich abgestimmte Eisenbahnkonzeption Berlin (»Pilzkonzept«) ist auch künftig Grundlage der Koalition. Der Bahnhof Zoo soll wieder ein Fernzughalt werden, der Ostbahnhof als Fernzughalt erhalten bleiben und wieder gestärkt werden. Mit der Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der Heidekrautbahn einschließlich der Weiterführung bis Gesundbrunnen, der Kremmener Bahn (Prignitz‐Express) und der Stammbahn soll die Anbindung des Umlandes an den ÖPNV verbessert werden. Die Koalition setzt sich gegenüber der DB-AG für einen möglichst langen Betrieb des Regionalbahnhofs Karlshorst ein. Darüber hinaus wird sich die Koalition auf allen Ebenen für eine zügige Verbesserung der Schienenwege vorrangig nach Stettin sowie auch nach Breslau und Prag einsetzen. Auch die Schienenanbindung zur Insel Usedom (Karniner Brücke) soll verbessert werden.
Die Koalition will die Parkraumbewirtschaftung schrittweise bis 2021 ausweiten, mit dem Ziel einer Flächendeckung innerhalb des S-Bahn-Rings. Dafür werden die rechtlichen, verkehrlichen und personellen Voraussetzungen geprüft, um Klarheit über die notwendigen Ressourcen zu erlangen. Die Hauptverwaltung wird hier künftig eine koordinierende Rolle übernehmen und durch fachliche Unterstützung die Einführung der Parkraumbewirtschaftung erleichtern. Der Masterplan Parken wird abgeschlossen. Die Koalition wird eine Verordnung in Kraft setzen mit dem Ziel der Begrenzung von Stellplätzen.
In Neubaugebieten will die Koalition alternative Mobilitäts- und Wohnformen ermöglichen, bei denen mit CarSharingstationen und Mobilitätspunkten multimodale Angebote geschaffen werden, um zusätzliche oberirdische Parkplätze zu vermeiden. Die Koalition spricht mit der Landesregierung Brandenburg unter Einbeziehung des VBB über die Lösung der Pendler*innenverkehre.
Die Koalition wird in dieser Legislaturperiode keinerlei Planungsvorbereitungen bzw. Planungen für den 17. Bauabschnitts durchführen. Der 16. Bauabschnitt erhält einen Abschluss am Treptower Park. Dieser wird so gestaltet, dass er kein Präjudiz für den Weiterbau der A 100 darstellt. Es wird ein qualifiziertes Mobilitätsmanagement für den Bereich um den Treptower Park und die Elsenstraße erarbeitet und umgesetzt. Die statisch beim Bau der Autobahn bereits berücksichtigte Fuß- und Radverkehrsbrücke über den Britzer Zweigkanal zur Verbindung des Grünen Netzes und der Erholungsflächen in Treptow wird als Teil eines Radschnellweges/ Multifunktionswegs von Adlershof bis Treptow geplant und gebaut.
Bei der Reform der der Auftragsverwaltung für Bundesautobahnen (BAB) und Bundesfernstraßen setzt sich die Koalition dafür ein, dass eine (Teil-) Privatisierung von Fernstraßen oder von Anteilen der Infrastrukturgesellschaft ausgeschlossen wird.
Die Planungen und der Bau der Tangentialverbindung Ost (TVO) als Stadtstraße mit einem parallelen Radschnellweg werden fortgesetzt. Gleichzeitig wird die Planung für die Schienen-TVO (Nahverkehrstangente) begonnen. Die Trasse der Nahverkehrstangente ist frei zu halten für damit verbundene neue Bahnhöfe sowie den Umbau des Wuhlheider Kreuzes. Als Vorlaufmaßnahme wird die Koalition eine Verbesserung der Regionalbahnverbindungen in der östlichen Stadt prüfen.
Die Koalition wird ein neues Konzept für den Wirtschaftsverkehr (Citylogistikkonzept) erarbeiten. Innerstädtische Transporte sollen nach Möglichkeit gebündelt und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel verlagert werden. Dazu gehört die Entwicklung von »Urban Hubs« und die Belieferung auf der »letzten Meile« mit Lastenfahrrädern, die schienenseitige Erschließung geeigneter Gewerbe- und innerstädtischer Logistikstandorte, sowie die Nutzung der Wasserwege für die Belieferung der Innenstadt. Um Behinderungen durch Lieferverkehre zu vermeiden, werden systematisch Ladezonen eingerichtet.
Die Koalition fördert die Anschaffung von Elektro-Lastenrädern für Gewerbetreibende, freiberuflich tätige Personen sowie gemeinnützige Einrichtungen. Sie wird prüfen, inwieweit die Verkehrssicherheit dadurch erhöht werden kann, dass Lkw nur noch mit entsprechender Sicherheitsausrüstung zum Schutz von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen in Berlin fahren. Gigaliner werden in Berlin nicht zugelassen.
Die Koalition wird sich gegenüber dem Land Brandenburg dafür einsetzen, dass Wirtschafts- und Busreiseverkehr, der sein Ziel nicht in Berlin hat (Durchreiseverkehr) grundsätzlich über den Autobahnring (A10) geleitet wird. Die Koalition setzt sich für eine leistungsfähige Anbindung des BER an das Stadtgebiet ein. Dazu sind die Takte der Regionalbahnen so eng wie möglich zu gestalten und die vorhandenen Straßenanbindungen zu optimieren.
Die Koalition will den Flughafen BER schnellstmöglich fertig stellen und in Betrieb nehmen. Hierzu gehört auch die schnelle Umsetzung des Schallschutzprogramms, unter Ausnutzung aller Handlungsspielräume zugunsten der Betroffenen.
Für die Koalition ist es im Interesse der Menschen im BER-Einzugsgebiet und der Akzeptanz des Flughafens ein wichtiges Ziel, mehr Nachtruhe zu erreichen. Dazu wird das Land Berlin Gespräche mit den anderen Gesellschaftern aufnehmen. Ziel ist es, regelmäßig zu Lärmpausen von sieben Stunden in der Nacht zu kommen.
Hierzu gehört insbesondere die Prüfung von An- und Abflugverfahren zur Reduzierung von Fluglärm, z.B. das DROps-Verfahren (Dedicated Runway Operations), das heißt Nutzung nur einer Start- und Landebahn zu bestimmten Tagesrandzeiten, sofern es der Flugbetrieb zulässt. Zu diesem Maßnahmenpaket gehört auch eine geeignete Gestaltung der Start- und Landegebühren. Auch nach Inbetriebnahme des BER wird die Koalition durch ein regelmäßiges Lärm-Monitoring die Lärmbelastung erfassen und weitere Instrumente zu ihrer Reduzierung prüfen. Kurzanalyse Mit Protesten ist zu rechnen Trotz massiven Drucks von Linken und Grünen hat sich die SPD durchgesetzt. Dass Nachtflugverbot am neuen Flughafen BER wird nicht ausgeweitet. Die Hoffnungen der Anwohner auf einen Kurswechsel unter Rot-Rot-Grün wurden enttäuscht, Proteste sind zu erwarten.
Die Koalition lehnt eine dritte Start- und Landebahn ab.
Die Koalition lehnt eine dritte Start- und Landebahn ab.
Die ÖPNV-Anbindung des Flughafens BER hat für die Koalition hohe Priorität, einschließlich der Dresdner Bahn.
Die Berliner Wirtschaft entwickelt sich dynamisch und weist seit 2005 überdurchschnittliche Wachstumsraten auf. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist kontinuierlich gestiegen. Dennoch verzeichnet Berlin noch immer eine hohe Arbeitslosigkeit, viele Beschäftigungsverhältnisse sind prekär und das Durchschnittseinkommen der Berliner*innen liegt unter dem Bundesdurchschnitt. Die Koalition will die Bedingungen dafür schaffen, dass Berlins Wirtschaft weiter nachhaltig wachsen kann und von diesem Wachstum die Menschen in Berlin umfassend profitieren. Die Koalition will fairen Wettbewerb, gute Arbeit und Tarifverträge stärken und Berlins Wirtschaftswachstum von der Entwicklung des Ressourcenverbrauchs abkoppeln. Die Koalition orientiert sich dabei auch an den im Pariser Klimaabkommen vereinbarten Zielen. Sozial-ökologisch verantwortliche Wirtschaftspolitik stärkt die Wettbewerbsfähigkeit Berlins. Die Koalition will diese Ziele gemeinsam mit der Berliner Wirtschaft, Arbeitnehmer*innen und Verbraucher*innen erreichen.
Die Koalition will ein Jahrzehnt der Investitionen. Das stärkt die Wirtschaft, das Handwerk und den Mittelstand in Berlin und der Region. Die Investitionsprogramme schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze. Die Investitionen des Landes und der Landesunternehmen sollen dazu dienen, den Sanierungsstau abzubauen, sowie den Ausbau und die ökologische Modernisierung der Infrastruktur voranzutreiben. Mit einer Modernisierung der Verwaltung will die Koalition Transparenz und schnelle, unbürokratische Entscheidungswege ermöglichen.
Berlin ist die Gründungshauptstadt Deutschlands. Gründer*innen und Bestandsunternehmen brauchen gute Bedingungen in der Infrastruktur und bei den Förderinstrumenten, genauso wie die Stärkung der Hochschul- und Forschungslandschaft. Die notwendige Internationalisierung will die Koalition vorantreiben. Eine aktive Industriepolitik, die Herausforderungen der Digitalisierung und die Frage der Nachhaltigkeit sind Prioritäten der Agenda der Koalition.
Digitalisierung, Vernetzung und Automatisierung bringen umfassende Veränderungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeitswelt, die diese Koalition aufgreift. Dafür werden eine Digitalisierungsstrategie auf Basis der Maßgaben von Nachhaltigkeit, Teilhabe und wirtschaftlicher Entwicklung erarbeitet und ein Bürgerdialog »Mein digitales Berlin« durchgeführt sowie ein »Koordinator Digitales Berlin« zur Koordination der verschiedenen digitalisierungsrelevanten politischen Aktivitäten mit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteuren eingesetzt.
Die Digitalwirtschaft schafft viele neue Arbeitsplätze und ist wichtiger Treiber von Innovationen in Berlin. Die Koalition modernisiert die Berliner Smart City-Strategie und diskutiert sie öffentlich. Eine Smart City, intelligente Stadt, schafft es, Wachstum bei sinkendem Ressourcenverbrauch zu erreichen, Verwaltungsprozesse zu digitalisieren und digitale Teilhabe für alle zu ermöglichen. Dazu gehört die Festsetzung des höchstmöglichen Standards an Datenschutz und -sicherheit und technischer Offenheit. Das Innovationsnetzwerk zwischen Industrie und Wissenschaft wird bei der Umsetzung der Smart-City-Strategie eine wichtige Rolle einnehmen.
Im Zusammenspiel mit der digitalen Wirtschaft und den Zukunftsindustrien der Stadt setzt sich die Koalition dafür ein, dass die so identifizierten Dienstleistungen, Technologien, Werkstoffe und Produkte auch in Berlin entwickelt, produziert, angewendet – zum Beispiel in den Landesunternehmen – und Referenzprojekte, wie ein virtuelles erneuerbares Kraftwerk oder vernetzte Mobilität, durchgeführt werden. Die Koalition wird eine eigene Open-Innovation-Strategie entwickeln und dabei auch die Erfahrungen anderer Länder auswerten.
Zur Unterstützung der Digitalisierungsstrategie wird die Koalition eine zentrale Stelle, abgestimmt auf bestehende Strukturen, aufbauen, die kleine und mittlere Unternehmen, die Industrie sowie das Handwerk bei ihren notwendigen digitalen Transformationsprozessen unterstützt und sie in der Umsetzung einer individuellen Digitalisierungsstrategie, bei der Ausschöpfung vorhandener Fördermittel und bei der professionellen und rechtssicheren Gestaltung digitaler Geschäftsmodelle berät und mit Weiterbildungsangeboten unterstützt. Sie wird »alte« und »neue« Firmen aktiv zusammenbringen, insbesondere im Bereich Industrie 4.0. Mit einem Kompetenz- und Anwendungszentrum soll der Wissenstransfer hin zu den KMU und die praktische Anwendung neuer digitaler Technologien erreicht werden. Eine Informations- und Beratungsstelle IT-Sicherheit wird aufgebaut und die Koalition fördert den Standortfaktor innovative IT-Sicherheitslösungen und Datenschutz.
Die Koalition wird gemeinsam mit Netzbetreibern, Wohnungswirtschaft und Landesunternehmen ein Konzept erarbeiten, um den Glasfaserausbau mindestens bis zur Grundstücksgrenze voran zu treiben. Die Koalition setzt hierbei nicht allein auf die Partnerschaft mit privaten Anbietern von Breitbandinfrastruktur, sondern prüft, inwieweit landeseigene Unternehmen und deren Know-How zur Umsetzung dieses Ziels herangezogen werden können.
Für den 5G-Mobilfunkausbau stellt die Koalition öffentliche Infrastruktur zur Verfügung und wird bis 2019 ein entsprechendes Konzept erarbeiten. Mit dem 5G-Ausbau soll zeitgleich ein berlinweites Angebot an öffentlichen WLAN Zugängen geschaffen werden. Dabei wird die Koalition mit zivilgesellschaftlichen Initiativen zusammenarbeiten und sich für die vollständige Beseitigung der Störerhaftung auf Bundes- und Europaebene einsetzen.
Die Berliner Industrie wächst. Sie ist verjüngt, modernisiert und international wettbewerbsfähig. Ohne einen der Größe Berlins angemessenen Sektor moderner Industriebetriebe mit hoher Wertschöpfung, guten Arbeitsplätzen und ressourcen- wie energieeffizienter Produktion wird Berlin auf Dauer seine wirtschaftliche Dynamik nicht bewahren können. Die Koalition wird daher ein besonderes Augenmerk auf die weitere Stärkung des Industriestandortes Berlin und den Beitrag der Industrie zu einer nachhaltigen Entwicklung richten.
Die Koalition will den Industriedialog, d.h. den Dialog zwischen Industrie, Politik, Gesellschaft und Wissenschaft verstärken. Der Betreuung der Bestandsunternehmen kommt eine herausragende Bedeutung zu. Der Steuerungskreis Industriepolitik unter Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters berät und koordiniert die industriepolitisch zentralen Themen des Landes. Dieser wird durch eine Geschäftsstelle untersetzt.
Die Digitalisierung ist eine große Herausforderung, die in den einzelnen Industriebetrieben zu bewältigen ist. Sie ermöglicht in vielen Branchen die Ressourceneffizienz und die Produktivität zu steigern, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Gleichzeitig gibt es erhebliche Aufgaben bei der Qualifizierung und Weiterbildung. Als praxisnaher Unterbau wird deshalb ein Innovationsnetzwerk zum Thema Industrie 4.0 aufgebaut, dass auch industrielle Dienstleister mit einbezieht.
Der Masterplan Industriestadt Berlin wird weiterentwickelt und konkrete Projekte darin unterlegt. Neben den großen Querschnittsthemen »Fachkräfte«, »Innovation« und »Flächen« werden folgende Schwerpunkte gesetzt:
Industrie, Forschung und IT Wirtschaft werden in konkreten Verbundprojekten vernetzt, um Industrie 4.0-Lösungen (auch für KMU) zu entwickeln und Berlin als Standort für die Smart Factory zu etablieren. Die Smart City Strategie wird dazu mit einem industriepolitischen Umsetzungskonzept verbunden. Hierbei sind die Belange der Arbeitnehmer*innen in besonderer Weise zu berücksichtigen.
Berlin wird als Testfeld für intelligente und nachhaltige Verkehrs- und Mobilitätskonzepte (Elektromobilität, Automatisiertes Fahren, Intermodaler Verkehr) weiter etabliert. Neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen sollen im Rahmen von Transfer- und Verbundprojekten zusammen- und in Demonstrationsvorhaben zur Marktreife geführt werden. Die Koalition hält an den Planungen für die Urban Tech Republic auf dem Flughafengelände in Tegel fest. Die Energietechnik soll als starker Bereich der Berliner Industrie besser zu Geltung kommen. Die Berliner Betriebe können Lösungen für wichtige Fragen der Energiewende beitragen – und dabei die Wertschöpfung in Berlin stärken. Es ist auch deshalb sinnvoll, die vorhandenen Projektlinien im Feld Energiewende an einer Stelle zusammenzuführen, mindestens aber besser zu koordinieren (Eckpfeiler könnten das TU-geführte Projekt Windnode, Berlin-Energie oder die Berliner Energieagentur sein, angesprochene Projektlinien sind u.a. TXL, EMO, Cluster Energietechnik). Die Steigerung der Energieeffizienz in den Unternehmen dient als Innovationstreiber. Das Format der Energieeffizienztische wird gestärkt und soll besonders kleinen und mittleren Unternehmen Unterstützung bei der ökologischen Transformation ihrer Prozesse bereitstellen.
Zur Sicherung des qualifizierten Fachkräftenachwuchses soll die Verbundausbildung weiter ausgebaut werden, da die Ausbildungsleistung der Industrie im erforderlichen Maße gesteigert werden soll. Die Koalition wird dies im Zusammenwirken mit den Unternehmen und den Kammern und Verbänden vorantreiben. Die Unternehmen sind dabei zu fördern und auch zu fordern, damit sie ihrer eigenen Aus- und Weiterbildungsverpflichtung in ausreichendem Umfang nachkommen.
Die Koalition will die Elektrifizierung des öffentlichen, privaten und gewerblichen Verkehrs weiter voranbringen. Durch die Elektromobilität sollen zusätzliche industrielle Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze im Cluster Verkehr, Mobilität, Logistik geschaffen werden. Die Agentur für Elektromobilität wird neu ausgerichtet.
Die Koalition wird ein wirtschaftlich nachhaltiges und stadtverträgliches Wirtschaftslogistikkonzept entwickeln, mit dem Ziel, dass kleine und mittlere Unternehmen sowie Logistikunternehmen vermehrt elektrifizierte Fahrzeuge einsetzen.
Berlin wird sich auf Bundesebene für einen weiteren Ausbau der Förderung der Elektromobilität einsetzen und als Traditionsstandort der Batterietechnik die Forschung weiter ausbauen. Unter Beteiligung der Wirtschaft sollen bis Ende 2018 eintausend Ladepunkte geschaffen werden. In den Außenbezirken sollen P+R-Haltestellen und U-Bahn-Endhaltestellen mit Ladesäulen ausgestattet werden.
Die Zusammenarbeit in der Clusterpolitik (Energietechnik, Gesundheitswirtschaft, IKT/Medien/Kreativwirtschaft, Optik und Verkehr/Mobilität/Logistik) über die Berliner Landesgrenzen hinaus hat sich bewährt. Die Koalition wird die gemeinsame Innovationsstrategie innoBB fortsetzen. Cluster- und Industriepolitik müssen stärker miteinander verzahnt werden, hierfür strebt die Koalition eine clusterübergreifende Kooperation an. Die Koalition will die bessere Profilierung der Kreativwirtschaft als eigenständiges Clusterelement ermöglichen.
Clusterübergreifend sollen Nachhaltigkeit und Digitalisierung neue Impulse setzen. Digitalisierung als Schlüsseltechnologie, wie auch smarte Produktionstechnologien, Material- und Ressourceneffizienz und Industrie 4.0 werden zum Treiber für nachhaltige Innovationen und Wertschöpfung. Green Economy ist damit Querschnittsthema über alle Cluster hinweg.
Die Koalition wird die internationale Attraktivität der Cluster erhöhen und wirbt aktiv im Ausland für den Standort Berlin. Auch die Ansiedlung internationaler Behörden und gemeinnütziger oder halböffentlicher Initiativen nach Berlin wird mit entsprechenden Maßnahmen unterstützt. Die Koalition will die internationalen Beziehungen der Berliner Wissenschaft stärker für die Entwicklung der Cluster nutzen.
Die Koalition unterstützt die weitere Entwicklung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor Berlins und will die Position Berlins als internationales Reiseziel für Freizeit- wie Kongresstouristen weiter entwickeln. Das Tourismuskonzept Berlins wird hinsichtlich eines langfristig stadtverträglichen und nachhaltigen Tourismus aufgestellt und mit einem zielorientierten Maßnahmenplan unterlegt. Dieser soll insbesondere die Vielfalt in den Kiezen erhalten und für einen Interessensausgleich zwischen den Anwohner*innen, Gewerbetreibenden und Besucher*innen sorgen, dazu gehören auch die Fragen des Reisebusverkehrs, der Hotelentwicklung und der Sicherheit im öffentlichen Raum. Die Vielfalt des Wassertourismus in Berlin will die Koalition weiterentwickeln und setzt sich auf Bundesebene für ein nachhaltiges Wassertourismuskonzept ein. Der Einbau von Dieselrußfiltern bei großen Fahrgastschiffen wird gefördert. Die Koalition unterstützt Initiativen zur Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Situation und Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe.
Der »Runde Tisch Tourismus« wird fortgeführt, um auch einen regelmäßigen Branchendialog zu ermöglichen. Die Koalition wird touristisch stark beanspruchte Bezirke unterstützen, insbesondere beim Thema "Saubere Stadt", beim Ausbau der öffentlichen Infrastruktur und bei Maßnahmen für die Barrierefreiheit. Die Darstellung der vielen Sehenswürdigkeiten in den Bezirken wird ausgebaut. Von den Mitteln zur Förderung des Tourismus sollen auch die Bezirke profitieren.
Berlin als nachgefragter Messe- und Kongressstandort braucht weitere Kapazitäten. Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Leistungsfähigkeit des Standortes Berlin wird das Land die bauliche und technische Ertüchtigung des Expo Center City und den Ausbau der vorhandenen Hallenkapazitäten unterstützen. Das ICC soll saniert und künftig wieder als Kongresszentrum genutzt werden.
Der Einzelhandel und die vielen Geschäftsstraßen sind wichtige Kommunikationszentren in den Berliner Kiezen und tragen neben der Nahversorgung auch zur Lebensqualität bei. Großflächiger Einzelhandel – vor allem an nicht integrierten Standorten – darf diese dezentralen Strukturen nicht gefährden. Das städtebauliche Instrumentarium zur Steuerung von Erweiterung und Neuansiedlung muss zum Schutz der Nahversorgungszentren, der Verkehrsvermeidung und Nachhaltigkeit der Flächennutzung offensiv genutzt werden.
Ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Geschäftsstraßen ist das Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz (BIG), das ansetzt, wenn sich Initiativen bereits erfolgreich gegründet haben. Die Koalition wird insbesondere kleine Standortgemeinschaften in der Konzeptionsphase unterstützen. Der Wettbewerb »Mittendrin Berlin! Die Zentren-Initiative« wird fortgeführt.
Gründer*innen von Unternehmen sind eine wichtige Kraft für die wirtschaftliche Entwicklung Berlins. Die Koalition will die Beratungsangebote, das öffentliche Beteiligungskapital und die Wachstumsfinanzierung der IBB fortführen und weiter ausbauen, um Engpässen in der Kapitalversorgung von jungen Unternehmen vorzubeugen und gemeinsam mit der IBB für die Phase des Unternehmenswachstums zusätzliches privates Kapital zu aktivieren. Kurzanalyse Vorhaben hat Aussicht auf Erfolg Dass die vielen Unternehmensgründer ein wichtiges Kapital Berlins sind, darüber besteht große Einigkeit. Diese positive Entwicklung wird auch Rot-Rot-Grün weiter vorantreiben und Beratung, Förderung und Gründerzentren ausbauen. Die Instrumente sind an Orten wie Adlershof oder später auf dem Gelände des Flughafens Tegel vorhanden.
Die Unterstützung für Ausgründungen aus Wissenschaft und Forschung durch Gründer*innenzentren, Labore und Inkubatoren wird verstärkt, insbesondere an den Zukunftsorten. Die Koalition setzt sich für den Erhalt und die Ausweitung bezahlbarer Gewerbeflächen für Startups und Coworking-Spaces ein. Die Koalition setzt sich für eine signifikante Erhöhung des Anteils von Unternehmensgründungen durch Frauen ein und will insbesondere im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich Startup-Gründungen durch Frauen fördern, bspw. in Netzwerken und durch ein Mentoring-Programm. Darüber hinaus unterstützt die Koalition Anstrengungen der Berliner Startups für Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern und familienfreundliche Arbeitszeiten
Die Koalition wird die bestehenden Gründer*innenberatungsstrukturen interkulturell öffnen und gezielt erweitern, damit Unternehmensgründungen von Menschen mit Migrationshintergrund angeregt, unterstützt und gefördert werden können. Konkret wird das "Gründungsnetzwerk Berlin" mit seinen vielen Partnern und seinem breiten Angebot genutzt und für dieses ein konkreter Auftrag mit entsprechenden Fördermöglichkeiten definiert.
Die Koalition führt den ständigen Dialog mit IHK, Handwerkskammer und Kammern der freien Berufe fort, um bestmögliche Rahmenbedingungen für die Berliner Unternehmen zu erreichen. Die Koalition stärkt das Institut für angewandte Forschung (IFAF) in seiner Aufgabe, Innovation und Technologietransfer für Kleine und Mittlere Unternehmen zu befördern.
Die Koalition wird bei Vergaben die Chancen für das regionale Handwerk stärken. Die bewährte Meistergründungsprämie sowie das Aktionsprogramm Handwerk werden fortgesetzt. Die Förderung des Einstiegs von Frauen und von Berliner*innen mit Migrationshintergrund in Handwerksberufe wird die Koalition im Rahmen des nächsten Aktionsprogramms mit der Handwerkskammer gemeinsam beraten. Auf Bundes- und europäischer Ebene setzt die Koalition sich für den Meisterbrief und die Stärkung und Aufwertung der dualen Berufsausbildung ein.
Die Unternehmen von Berliner*innen mit Migrationshintergrund leisten einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaft in Berlin. Die Koalition wird einen Wirtschaftspreis für die migrantische Ökonomie Berlins ausloben. Er soll migrantische Unternehmen mit positiver Entwicklung auszeichnen, die Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen oder sich beispielhaft interkulturell engagieren.
Um die Integration von Migrant*innen und Geflüchteten in die Wirtschaft zu erleichtern wird die Koalition eine spezialisierte Beratung und Unterstützung zur Verbesserung der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen sowie zur Nachqualifizierung in Zusammenarbeit mit den Kammern ins Wirtschaftsleben ergreifen.
Die Koalition bekennt sich zu den Unternehmen und Initiativen in Berlin, die gemeinwohlorientiert wirtschaften und mit unternehmerischen Mitteln soziale und ökologische Ziele verfolgen. Solidarische, insbesondere genossenschaftliche Unternehmensformen haben aufgrund ihrer Struktur ideale Voraussetzungen unternehmerisches Handeln mit sozialen Werten und Nachhaltigkeitszielen zu verbinden. Genossenschaften haben sich auch in wettbewerbsintensiven Branchen durchgesetzt, sind stabile Unternehmen, verlässliche Arbeitgeber und haben sich jüngst als besonders krisenresistent bewiesen.
Die Koalition wird die Beratung von Unternehmungen der solidarischen und genossenschaftlichen Ökonomie stärken und in der Wirtschaftsverwaltung institutionell verankern, damit diese die Förderprogramme des Landes besser nutzen können.
Die Koalition wird die Standorte für wissensbasierte Produktion und Dienstleistungen (Zukunftsorte) weiter in ihrer Profilbildung und Entwicklung unterstützen. Bestandsschutz und Neuansiedlungen müssen standortbezogen gesichert werden. Für die Neuschaffung bzw. Neuansiedlung von Gründerzentren, Manufaktur- bzw. Atelierhäusern sind insbesondere in diesen Innovationsstandorten Flächen zu sichern. Als Zukunftsorte gelten insbesondere WISTA Adlershof, Biotech-Campus Berlin-Buch, Campus Charlottenburg / City West, Clean Tech Business Park Berlin-Marzahn und Berlin Eastside, EUREF Schöneberg, Humboldthain, Schöneweide, IGZ Fabeckstraße, Flughafen Tegel als Urban Tech Standort und Flughafen Tempelhof als Standort für Kreativwirtschaft. Für jeden dieser Standorte bedarf es einer weiteren Profilbildung und der Einbindung in schon vorhandene oder noch zu schaffende Netzwerke. Die Koalition wird die Vernetzung dieser Standorte untereinander befördern und ein übergreifendes strategisches Konzept entwickeln. Darin werden Maßnahmen zur Flächensicherung, zum Flächenerwerb und -entwicklung, zur Verkehrsanbindung, zum Standortmanagement und zur Zusammenarbeit mit den Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sowie des Einsatzes von GRW-Fördermitteln in Kooperation mit den jeweiligen Akteuren unter Einbeziehung der Bezirke bestimmt.
Ansiedlungen und Unternehmenserweiterungen können nur mit entsprechend vorhandenen bzw. neu auszuweisenden Flächen realisiert werden. Der Umfang an Industrie- und Gewerbeflächen darf sich dabei nicht verringern und muss ggf. bedarfsgerecht erweitert werden. Dies erfordert die Neufassung des Stadtentwicklungsplans (STEP) Industrie und Gewerbe für die wachsende Stadt. Durch ein flächendeckendes Gewerbekataster soll die Verfügbarkeit von Gewerbeflächen dynamisch erfasst und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die reichhaltig noch vorhandene Industriearchitektur des 19. und 20. Jahrhunderts sollte erhalten und unter Einbeziehung des Berliner Zentrums für Industriekultur (BZI) für Neuansiedlungen genutzt werden.
Das Thema Qualifizierung spielt für alle Sektoren mit ihren Branchen und deren Betriebe und Beschäftigten eine zentrale Rolle. Es reicht von der Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Ausbildung und Studium bis zur Weiterbildung, und auch die bessere Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen ist in diesem Zusammenhang zu erreichen. Für die Betriebe geht es um Personalentwicklung mit dem Ziel der Fachkräftesicherung. Eine Koordinierung und Steuerung der vielfältigen Qualifizierungsaktivitäten muss organisatorisch sichergestellt werden. Dies muss dann u.a. in Strategie und Programme der Wirtschaftsförderung integriert werden.
Besonderes Augenmerk gilt dem Personaltransfer zwischen Hochschulen, Forschungszentren, Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen und Berliner Unternehmen, der ausgebaut werden soll, um damit Berliner Arbeitsplätze der Zukunft zu schaffen und zu sichern. Dazu gehört insbesondere die Ansprache von IT-Fachpersonal.
Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaftskraft, insbesondere zur Förderung von Investitionen, Innovationen, Infrastruktur und Fachkräftesicherung stellen für die Koalition einen besonderen Schwerpunkt dar. Die Koalition will grundsätzlich Förderprogramme æ wie GRW, EFRE, ESF – in möglichst großem Umfang als revolvierende Programme ausgestalten, um langfristig die Gründungs-, Wachstums- und Innovationsfinanzierung zu stärken. In diesem Zusammenhang wird die Koalition sich dafür einsetzen, die Anwendungsbereiche der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) zu erweitern. Die Nutzung des Instruments der Bürgschaften wird durch die Überarbeitung der entsprechenden Richtlinie erweitert.
Die Ausreichung von Mitteln der Wirtschaftsförderung wird sich auch an dem Kriterium »guter Arbeit« orientieren. In den Förderrichtlinien werden die bisherigen Kriterien zur Begrenzung von Leiharbeit und anderen Formen prekärer Beschäftigung einschließlich eines Mindestarbeitsentgelts und der Stärkung der Tarifbindung nach Anhörung der Tarifpartner weiterentwickelt. Die Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln für Unternehmen soll insbesondere mit Hilfe digitaler Prozesse transparenter gestaltet werden.
Ziel der Koalition ist es, auch in der Förderperiode 2021-2026 eine substantielle EU-Strukturfondsförderung zu erzielen. Die Koalition will zur Umsetzung des durch die EU vorgegebenen Partnerschaftsprinzips Mittel aus der Technischen Hilfe den Wirtschafts- und Sozialpartnern zur Stärkung ihrer Rolle zur Verfügung stellen. Die Wiedereinrichtung einer Kontakt- und Beratungsstelle (KBS) zur Entlastung der Verwaltung und zur besseren Abstimmung der WiSo-Partner wird geprüft. Diese organisatorischen Entscheidungen sollen nach Möglichkeit noch in der laufenden Fondsperiode wirksam werden, in jedem Fall sollen sie in die Vorbereitung der kommenden Fondsperiode einfließen. Die Koalition wird die Fondsverwaltung in der für Wirtschaft zuständigen Verwaltung bündeln.
Die Investitionsbank Berlin soll als Förderbank des Landes die Berliner Wirtschaft unterstützen. Um als leistungsfähiger Partner der Berliner Unternehmen zur Verfügung zu stehen und die gestiegenen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, soll die Bank den angemessenen Aufbau von Eigenkapital fortsetzen. Sie wird zudem aus dem Berlin-Beitrag einen nachhaltigen Beitrag zur Wirtschaftsförderung im Auftrag des Landes erbringen.
Die Förderkriterien der IBB werden überprüft und bei Bedarf neu ausgerichtet, damit verstärkt in der Wachstumsphase von Gründungen schneller investiert werden kann. Hierzu wird auch geprüft, wie die Fördermittel der IBB im Wagniskapitalbereich für die Expansionsphasen von Unternehmen erhöht werden können. Die Koalition strebt an, gemeinsam mit der IBB, einen Green Bond zur Förderung nachhaltiger Infrastruktur und Wirtschaft auf den Markt zu bringen.
Die Wirtschaftsförderungen in den Bezirken sind Anlauf- und Beratungsstellen für Existenzgründer*innen, Ansiedlungsinteressenten, Bestandsunternehmen. Sie realisieren das one-face-to-the-costumer-Prinzip im Bezirk und halten umfassende Informationsangebote zu bezirklichen Standortbedingungen und Planungen, zu Fördermitteln, zu Ansprechpartner*innen und gesetzlichen Rahmenbedingungen vor. Bei der Unterstützung lokaler Netzwerke wirken sie als Organisatoren und Moderatoren und tragen so vor allem zur Bestandspflege bei.
Die Abstimmung von Berlin Partner und den Bezirken wird transparenter und intensiver gestaltet, um Redundanzen zu vermeiden und das Knowhow beider Partner sowohl für die Bestandpflege als auch für Neuansiedlungen besser zu verzahnen. Die Kooperation mit visit Berlin für touristische Initiativen in allen Bezirken wird ausgebaut. Nichtinvestive Programme der Wirtschaftsförderung für Projekte zur Beratung, Netzwerkbildung und Kooperation, für Standortmarketing und Gewerbeflächenentwicklung vor Ort in den Bezirken sind dabei unverzichtbar.
Die Koalition wird das Berliner Vergabegesetz und die Vergabe öffentlicher Auftrage nutzen, um im Rahmen des rechtlich Zulässigen eine nachhaltige, an ökologischen, sozialen und geschlechtergerechten Kriterien ausgerichtete wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen. Wenn wirtschaftlich sinnvoll, wird in kleinen Losen ausgeschrieben, um regionalen kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme zu ermöglichen.
Die Vergabepolitik wird dem Grundsatz »öffentliches Geld nur für gute Arbeit« folgen. Die Koalition hält auch nach der Einführung eines bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns eine eigenständige Mindestentgeltregelung nach dem Vergabegesetz für notwendig. Die Koalition hebt deshalb den Mindestlohn nach dem BerlAVG im ersten Halbjahr 2017 auf neun Euro an und wird ihn in der Regel jährlich, mindestens alle zwei Jahre, dynamisieren.
Die Wertgrenzen für ökologische Beschaffung werden auf ein wirksames Maß abgesenkt, die Verfahren mit dem Ziel der Vereinfachung überprüft.
Die Möglichkeiten über öffentliche Vergabepolitik Innovation zu befördern, wird die Koalition verstärkt nutzen und die Vergabestellen entsprechend qualifizieren und prüfen, wie Innovationskriterien verbindlicher gefasst werden können, möglicherweise durch eine Änderung des BerlAVG oder deren Ausführungsvorschriften und einer Änderung des Haushaltsrechts, die ermöglicht, noch nicht am Markt erprobte Produkte und Dienstleistungen zu verwenden (»Experimentierklausel«).
Die Zahl der Vergabestellen wird reduziert, um Einheitlichkeit, Effizienz und bessere Kontrolle zu gewährleisten. Bis Ende 2018 soll jede Verwaltungseinheit des Landes Berlin über eine zentrale Vergabestelle verfügen oder die Aufgabe delegieren. Die Einführung der E-Vergabe wird gemeinsam mit den Kammern, Innungen und Verbänden vorbereitet und mit Weiterbildungsangeboten begleitet. Damit soll besonders kleinen und mittleren Unternehmen eine Teilnahme an Ausschreibungen erleichtert werden.
Die zentrale Kontrollgruppe nach dem BerlAVG hat den Auftrag – im Gegensatz zur bisherigen Praxis – aktiv Stichprobenkontrollen durchzuführen. Um dies zu gewährleisten, wird die Koalition die Kontrollgruppe mit dem notwendigen Personal ausstatten. Die Koalition unterstützt die Bestrebungen privater Unternehmen, durch freiwillige Angaben öffentliche Auftraggeber bei der Auswahl qualifizierter und verlässlicher Bieter zu unterstützen. Ein Beispiel ist das Weißbuch der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes.
Berlin will direkte oder indirekte Finanzanlagen, deren Rendite auf ethisch und ökologisch besonders problematischen Geschäften beruht abziehen – divesten – und nachhaltig re-investieren.
Die Koalition bekräftigt den von Senat und Abgeordnetenhaus eingeschlagenen Weg, den festgelegten drei Finanzanlagezielen »Sicherheit, Liquidität und Rendite« ein viertes Ziel »Ethik und Nachhaltigkeit« hinzuzufügen. Die Koalition will Finanzanlagen u.a. an solche- Unternehmen ausschließen, die Kinderarbeit zulassen oder grundsätzliche weitere ILO-Standards verletzen, die Militärwaffen entwickeln, herstellen oder vertreiben, die Atomenergie erzeugen oder auf nicht nachhaltige und klimaschädliche Energien setzen. Die Koalition wirbt auch gegenüber anderen Institutionen und der Privatwirtschaft dafür ihre Finanzanlagen nachhaltig auszurichten.
Die Kooperation mit Brandenburg im Rahmen der gemeinsamen Innovationsstrategie InnoBB will die Koalition zum Nutzen beider Länder und ihrer Unternehmen wieder vertiefen und die enge Zusammenarbeit im Bereich der Wirtschaftsförderung fortsetzen. Berlin und Brandenburg bilden nicht nur eine gemeinsame Wirtschafts- und Arbeitsmarkt-, sondern auch eine gemeinsame Energieregion. Die Koalition will deshalb mit Brandenburg eine gemeinsame energiewirtschaftliche Strategie entwickeln.
Die Koalition wird die enge Zusammenarbeit mit Brandenburg und Polen im Rahmen der Oderpartnerschaft forcieren und umsetzungsfähige Projekte, insbesondere zum Ausbau der Schieneninfrastruktur und zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit befördern. Das erfolgreiche Projekt des Kulturzugs nach Breslau sollte fortgeführt werden. Die Koalition wird gemeinsam mit interessierten Regionen eine Initiative ins Leben rufen, die die regionalen Wirtschaftskreisläufe stärkt.
Die weitere Internationalisierung der Berliner Wirtschaft hat hohe Priorität in der Außenwirtschaftspolitik der Koalition. Gemeinsam mit den Akteuren der Außenwirtschaftsförderung, insbesondere Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie und der IHK, wird die Koalition Maßnahmen zur weiteren positiven Entwicklung der Außenwirtschaft unterstützen. Die verschiedenen Auslandsaktivitäten bedürfen einer strategischen Ausrichtung und der finanziellen Sicherung. Die Koalition wird in diesem Zusammenhang die Aktivitäten der Auslandsbüros evaluieren und die ihnen zugrunde liegende Konzeption grundsätzlich überprüfen. Die Internationalisierung der digitalen Wirtschaft wird mit einem Austauschprogramm unterstützt.
Berlin wird sich aktiv in die deutsche und europäische Diskussion um internationale Handelsabkommen einbringen. Die Koalition wird dabei dafür eintreten, dass die Interessen von Unternehmen, Arbeitnehmern und Verbrauchern angemessen berücksichtigt werden. Handelsprivilegien für ausländische Investoren lehnt die Koalition ab. Handelsverträge dürfen nicht die demokratische Gesetzgebungskompetenz untergraben. Die Koalition unterstützt die Europäische Kommission darin, einen wirksamen, WTO-kompatiblen Schutz gegen Dumping-Importe sicherzustellen. Die Koalition verteidigt die öffentliche Daseinsvorsorge gegen jeden Privatisierungszwang. Die Koalition wird CETA nicht zustimmen. Sie wird auch TTIP und andere Handelsabkommen nach den gleichen Kriterien beurteilen.
Die Energiewende und der Klimaschutz sind zentrale Vorhaben der Koalition. Das Land Berlin wird sein Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, ambitioniert umsetzen. Die verlässliche Versorgung mit sauberer und bezahlbarer Energie ist eine Grundvoraussetzung für gutes Leben in der Stadt. Die Koalition bekennt sich zu dem Ziel, diese Versorgung auch durch öffentliche Unternehmen sicherzustellen, Energiearmut zu reduzieren, den Energieverbrauch zu senken und die Energieversorgung auf klimaverträglicher Grundlage sicherzustellen. Die Klimaziele des Berliner Energiewendegesetzes und der Bericht der Enquete-Kommission »Neue Energie für Berlin« versteht die Koalition als Leitschnur ihrer Energiepolitik.
Die Berliner*innen engagieren sich für den Klimaschutz, was nicht zuletzt 600.000 von ihnen beim Volksentscheid Energie gezeigt haben. Dieses Engagement will die Koalition unterstützen und die Empfehlungen der Enquetekommission sowie die Maßnahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) in Zusammenarbeit mit der Berliner Gesellschaft weiter konkretisieren und zügig umsetzen. Damit die Energiewende in Berlin gelingt, braucht es die aktive Beteiligung der Bürger*innen. Neue Formen der Bürger*innenbeteiligung wie z.B. einer echten beispielgebenden Transparenz bis hin zur aktiven Kontrolle durch die Berliner*innen sind genauso denkbar wie die finanzielle Beteiligung an einzelnen Projekten. Deshalb wird die Koalition Bürger*innenenergieprojekte durch Information, Beratung und Gründungszuschüsse unterstützen.
Die Dachflächen öffentlicher Gebäude sollen Bürgerenergieakteuren mietfrei zur Verfügung gestellt werden, sofern sie nicht selbst genutzt werden. Der Beirat der Berliner Stadtwerke wird vom Abgeordnetenhaus gewählt. Jede Fraktion darf maximal die Hälfte der von ihr vorzuschlagenden Sitze mit Abgeordneten besetzen. Im Zuge des Wachstums der Stadtwerke werden die demokratischen Beteiligungsrechte weiter gestärkt.
Sie wird einen Steuerungskreis Energiewende einrichten, in dem sie mindestens halbjährlich die wichtigen Akteur*innen aus Unternehmen, Umweltschutz-, Mieter*innen- und Verbraucher*innenschutzverbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft zusammenruft, um den Stand der Umsetzungen und neue Aktivitäten zu erörtern und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Mittelfristig strebt die Koalition ein Institutionengefüge an, wie es die Enquete-Kommission empfohlen hat.
Eine konsequente Klimaschutzpolitik ist im sozialen und wirtschaftlichen Eigeninteresse Berlins. Sie senkt die Ausgaben für fossile Energien und trägt durch Investitionen zu regionaler Wertschöpfung insbesondere beim Handwerk bei.
Berlin wird 2017 aus der Braunkohle- und spätestens 2030 aus der Steinkohlenutzung aussteigen. Die Koalition wird dieses Ziel unverzüglich im Berliner Energiewendegesetz verankern. Für die Umsetzung sind alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und mit den Kraftwerksbetreibern verbindliche Ausstiegspläne zu vereinbaren. Bei Kohle-Importen wird die Koalition auf Transparenz bezüglich der Herkunft und Förderbedingungen drängen um sicherzustellen, dass nicht unter menschenrechtsverletzenden Bedingungen abgebaut wird. Unter diesen Rahmenbedingungen ist gemeinsam mit den Kraftwerksbetreibern und den Beschäftigen eine Umstiegsperspektive als Teil einer nachhaltigen Wärmestrategie für Berlin zu vereinbaren.
Das Land Berlin wird prüfen, ob die Berliner Kraftwerke die Vorgaben des europäischen Wasserrechts angesichts erhöhter Quecksilberbelastungen der Berliner Gewässer einhalten. Im Rahmen der gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg wendet sich die Koalition gegen den Aufschluss und die Erweiterung von Braunkohletagebauen. Die Verbrennung von Reststoffen aus Berlin im Kraftwerk Jänschwalde will die Koalition beenden.
Die Berliner Stadtwerke macht die Koalition zu einem kraftvollen Akteur für die Energiewende und den Klimaschutz. Die Koalition stattet das Stadtwerk angemessen mit Eigenkapital aus und geht dabei von einer Summe von 100-150 Mio. Euro über die Legislaturperiode aus.
Die Berliner Stadtwerke verbleiben dauerhaft zu 100% in öffentlicher Hand. Ihr Aufgabenkatalog wird vollumfänglich entsprechend der Empfehlungen der Enquete-Kommission gesetzlich erweitert. Dazu zählt insbesondere: die Stadtwerke sollen ausschließlich Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien und hocheffizienter Gas-Kraft-Wärmekopplung produzieren und vertreiben, Energiedienstleistungen anbieten sowie die energetische Modernisierung des öffentlichen Sektors umsetzen und finanzieren helfen (»Intracting«). Sie sollen Mieter*innenstromprojekte, Energieberatung, die Flexibilisierung von Energienachfrage und -angebot und energetische Quartierskonzepte vorantreiben. Alle Berliner*innen sollen Kund*innen der Stadtwerke werden können. Hierzu werden das Stadtwerk gestärkt, der Handel mit Ökostrom ermöglicht und das mögliche Eigentum an den Energienetzen beim Stadtwerk gebündelt. Die Gewinne der Stadtwerke werden vollständig in die ökologische und soziale Umgestaltung der Berliner Energieversorgung reinvestiert. Die Koalition strebt eine vollständige Übernahme der Berliner Energieagentur an und nimmt dazu Verhandlungen mit den Anteilseignern auf.
Der Gebäudebereich ist für fast 50 Prozent der Berliner CO²-Emissionen verantwortlich. Die Koalition will die Sanierungsquote deutlich erhöhen und gleichzeitig Mieter*innen davor schützen, immer höhere Heizkosten zu bezahlen oder wegen einer Sanierung ihre Wohnung aufgeben zu müssen. In die Bauleitplanung soll eine verbindliche Energieleitplanung integriert werden. Möglichkeiten des Baurechts wie städtebauliche Verträge wird die Koalition auch zur Festlegung von Eckpunkten der Energieeffizienz nutzen.
Um eine gesamtstädtische Wärmeplanung zu entwickeln, wird die Koalition zunächst die Datengrundlage über den Wärmeverbrauch verbessern. Der Vollzug bestehender Energiespar- und Klimaschutzbestimmungen wird gestärkt. Zur Erhöhung der Qualität energetischer Modernisierungen will die Koalition gemeinsam mit Verbänden und Innungen ein Zertifikat für staatlich anerkannte Energieeffizienzakteure schaffen. Das BEK wird Maßnahmen zur sozialverträglichen Gestaltung energetischer Modernisierung enthalten. Zur besseren Nutzung von Bundes- und EU-Förderprogrammen wird die Koalition die Beratung stärken, u.a. durch Erweiterung der bezirklichen Bauberatung. Zusätzliche Landesförderprogramme wird die Koalition auf warmmietneutrale energetische Sanierungen ausrichten. Mit einem »Förderprogramm Heizkostenbremse« sollen Energiesparmaßnahmen unterstützt werden, die schnell die Heizkosten senken, etwa die Dämmung von Kellerdecken und Brandwänden oder das Abwracken alter Ölheizungen. Die Möglichkeiten einer klimagerechten und warmmietenneutralen Quartierssanierung werden durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen aktiv unterstützt. Wo ein Genehmigungsvorbehalt besteht sowie bei Nutzung von Landesfördermitteln, ist verpflichtend ein Sanierungsfahrplan vorzulegen.
Die Koalition wird ein Wärmegesetz verabschieden, das klare Vorgaben für die Einsparung von Wärmeenergie im Berliner Gebäudebestand, für den Ausbau und die Produktion erneuerbarer Wärme sowie zur Regulierung der Fernwärme (Dekarbonisierung) macht. Als Ersatzmaßnahme soll unter anderem auch die Erstellung eines qualifizierten Sanierungsfahrplanes für das Gebäude geltend gemacht werden können. Dabei sind die besonderen sozialen Bedingungen Berlins zu berücksichtigen. Keine Mieter*in soll aufgrund einer energetischen Sanierung seine Wohnung aufgeben müssen.
Die Koalition will Berlin schrittweise und schnellstmöglich auf eine komplett regenerative und dezentrale Energieversorgung umstellen. Die Koalition wird in einem »Masterplan Solarhauptstadt« konkrete Ausbauziele festschreiben und die Maßnahmen zügig umsetzen. Bis zum 31.12.2018 sind alle Dachflächen öffentlicher Gebäude auf ihre Eignung zur Installation von Solaranlagen zu überprüfen. Die Bedingungen für die Nutzung von Erdwärme, Windenergie und biogenen Reststoffen, die stofflich nicht klimafreundlich verwertbar sind, werden verbessert. Zum Ausgleich bundesrechtlicher Nachteile wird die Koalition Mieterstrom-Modelle ausweiten und hierfür zunächst 10 Mio. Euro für Bürgschaften bereitstellen. Die landeseigenen Stadtwerke und Wohnungsbaugesellschaften sollen mit interessierten Genossenschaften eine Mieterstrom-Plattform gründen, um Informationen zu bündeln und Impulse zu setzen.
Ein aktualisiertes BEK ist kurzfristig dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorzulegen und umzusetzen. Die dafür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen sind zur Verfügung zu stellen (2017: mindestens 6 Mio. Euro, 2018 mindestens 30 Mio. Euro, 2019 mindestens 36 Mio. Euro, jeweils ohne das Handlungsfeld Verkehr). Wegen des haushaltsjahrübergreifenden Charakters vieler Maßnahmen des BEK ist ein »Berliner Klimaschutzfonds« zu schaffen.
Das Land Berlin, die Bezirke und die öffentlichen Unternehmen werden eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnehmen. Öffentliche Neubau- und Sanierungsvorhaben wird die Koalition auf einen überarbeiteten Berliner Energiestandard verpflichten. Für Neubauten wird der Passiv- oder ersatzweise ein Plusenergiehausstandard verpflichtend vorgeschrieben.
Für Schulbauten werden diese Anforderungen im Einzelfall überprüft. Für Schulbauten sollen die Standards für eine KfW-Förderfähigkeit gelten. Für Schulbauten gelten mindestens die Standards für eine KfW-Förderfähigkeit.
Neben hervorragenden Energiestandards wird die Koalition Qualitätsstandards zum nachhaltigen Bauen einführen. Bei Neubauten und Vollsanierungen von Gebäuden der öffentlichen Hand wird ein Standard vergleichbar dem Silberstandard der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) verbindlich festgelegt. Ausgewählte Projekte werden nach dem Goldstandard geplant und umgesetzt. Das Land und seine Unternehmen beziehen künftig 100% Ökostrom in Anlehnung an die vom Umweltbundesamt empfohlenen Ausschreibungskriterien. Klimaschutz und Energieeffizienz werden in die Unternehmensleitlinien der Landesunternehmen aufgenommen.
Auch im Energiebereich treibt Berlin das Konzept der Smart City voran. Die Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr muss in der Metropolregion Berlin-Brandenburg verstärkt und Pilotprojekte, z.B. für ein virtuelles erneuerbares Kraftwerk, gefördert werden. Im Rahmen einer zu entwickelnden Notstromstrategie wird die Koalition insbesondere der Rolle von Energiespeichern sowie erneuerbaren und Prosumer-Lösungen Rechnung tragen.
Um Energiearmut zu vermeiden und die Anzahl der Strom- und Gassperren zu verringern, wird die Koalition die Energiesparberatung ausbauen, einkommensschwache Haushalte bei der Anschaffung energiesparender Haushaltsgeräte stärker unterstützen, über Vereinbarungen mit den Grundversorgern und Netzbetreibern die Einhaltung der Härtefallregelungen sicherstellen sowie über freiwillige Einverständniserklärungen zur Information der Sozialämter und Jobcenter durch den Grundversorger ein frühzeitiges Eingreifen und damit die Abwendung der Stromsperre ermöglichen. Die Koalition wird im Rahmen der Neuformierung der Stadtwerke prüfen, ob, wie und wann Sozialtarife eingeführt werden können.
Berlin verpflichtet sich, die von der Weltgemeinschaft auf der UN-Konferenz im September 2015 beschlossenen 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 für die Berliner Stadtpolitik in geeigneter Form zur Anwendung zu bringen. Berlin beteiligt sich aktiv im Rahmen der Bund/Länderaktivitäten an der Erstellung und Umsetzung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes. Der methodische Ansatz „Berliner Nachhaltigkeitsprofil“ wird weiterentwickelt und ergänzt durch eine Umsetzungs-Roadmap.
Für die ambitionierte Umsetzung des Pariser Klima-Abkommens, den Ausstieg aus der Atomkraft und der Kohle setzt sich die Koalition auch in Zusammenarbeit mit Brandenburg und den polnischen Nachbarn, im Bund, bei der EU und in Städtebündnissen ein. Die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg soll im Sinne einer gemeinsamen Erneuerbare-Energien-Region verstärkt werden. Berlin wird Brandenburg darin unterstützen, zur Finanzierung des Strukturwandels in der Lausitz auch den Bund weiter in die Verantwortung zu nehmen. Damit die urbanen Klimaschutzpotenziale besser gehoben werden können, wird die Koalition u.a. auf eine Umsetzung der Mieter*innenstrom-Verordnungsermächtigung dringen, durch eine die Mieter*innen entlastende steuerliche Förderung beziehungsweise alternativ Investitionszulagen energetische Modernisierungen unterstützen und auf Förderinstrumente dringen, die auch Haushalten mit geringem Einkommen das Wohnen in energetisch anspruchsvoll sanierten Häusern ermöglichen. Die Koalition unterstützt die Zusammenführung des derzeitigen Energiesparrechts mit dem Ziel einer Umsetzung des europäischen Niedrigstenergiestandards ab 2019.
Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen sind Teil der städtischen Daseinsvorsorge und gehören in öffentliche Hand. Insbesondere Berlins Energienetze sollen nicht länger Energiekonzernen gehören, sondern den Bürger*innenn der Stadt und sind am Ziel der Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien auszurichten. Die Erträge aus dem Netzbetrieb sollen in der Stadt bleiben und in die Förderung der Energiewende fließen.
Die Koalition wird die Konzessionsverfahren nach Recht und Gesetz diskriminierungsfrei weiterführen. Die Koalition strebt eine 100-prozentige Rekommunalisierung des Stromnetzes zum Ertragswert an, unabhängig vom Ausgang des Konzessionsverfahrens. Das Stromnetz trägt Monopolcharakter, ist für die Gestaltung der Energiewende wichtig und bietet über die Bürgerbeteiligung und eine genossenschaftliche Beteiligung die aus Sicht der Koalition zu realisierende Möglichkeit, dass die Berliner*innen die Energiewende konkret mitgestalten können. Kurzanalyse Führt zu Streit unter den Parteien Das Konzessionsverfahren zum Stromnetz läuft, eine Entscheidung steht noch aus. Das Verfahren zum Gasnetz beschäftigt weiterhin die Juristen, die Gasag kämpft vor Gericht gegen das Land Berlin. Die Gasag gehört den drei privaten Eigentümern Vattenfall, Engie und Eon. Mit ihnen muss sich der Senat einigen, ein Rückkauf des Unternehmens durch das Land ist gescheitert. Und das Stromnetz wird Vattenfall auch nicht kampflos aufgeben.
Die Koalition strebt eine vollständige Rekommunalisierung des Gasnetzes an. Voraussetzung ist, dass der Kaufpreis nicht über dem Ertragswert liegt, den das Gasnetz im Falle einer konsequenten Klimaschutzpolitik, die Berlin bis 2050 klimaneutral macht, noch hätte. Die GASAG will die Koalition als integriertes Unternehmen erhalten und daher bei einer erfolgreichen Rekommunalisierung des Gasnetzes ggf. die GASAG nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit als Ganzes von den derzeitigen Eigentümern übernehmen. Dabei sollen auch die derzeit bestehenden Synergien beim Mitbetrieb großer Teile des Brandenburger Gasnetzes erhalten bleiben.
Die Koalition wird das Fernwärmenetz regulieren. Darüber hinaus muss sorgfältig geprüft werden, unter welche Voraussetzungen eine Übernahme des Berliner Fernwärmenetzes sinnvoll sein könnte. Jedenfalls wird die Koalition das Berliner Straßengesetz nach dem Vorbild Hamburgs novellieren um klarzustellen, dass gebietsübergreifenden Sondernutzungen kein Ewigkeitsrecht zukommt.
Sollte es zur Übernahme von Energienetzen durch das Land Berlin kommen, wird den Beschäftigten die Übernahme angeboten und werden die Interessen der Arbeitnehmer*innen angemessen gewahrt. Diese Selbstverpflichtung betrifft auch die den Netzen zugeordneten Betriebseinheiten oder Gesellschaften, die entsprechende Serviceaufgaben übernehmen.
Die Koalition wird sich leiten lassen von einer soliden Haushalts- und Finanzpolitik ohne neue Schulden. Bestehende finanzielle Spielräume werden genutzt, um die nötigen Zukunftsinvestitionen in Bildung, Infrastruktur oder ökologische Modernisierungen zu tätigen. Die Koalition wird die Landesbeteiligungen wirtschaftlich erfolgreich führen und zugleich für eine Politik der guten öffentlichen Daseinsvorsorge nutzen.
Die Koalition verschreibt sich dem Ziel solider Finanzpolitik. Diese schafft soziale Stabilität, nachhaltiges Wachstum von Wirtschaft und Beschäftigung und ist ein Gebot der Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Kurzanalyse Umsetzung eher unwahrscheinlich Ist das ausgerufene Jahrzehnt der Investitionen tatsächlich ein Ausweis solider Finanzpolitik? Einige Experten hegen Zweifel. Wenn Kredite für Investitionen aufgenommen werden, drohe bei einer Abschwächung der Konjunktur oder steigenden Zinsen die Kalkulation zusammenzubrechen, warnen sie. Auch der künftig reduzierte Abbau des Schuldenbergs stößt auf Kritik.
Die Koalition steht für eine Haushaltspolitik von Investieren und Konsolidieren.
Die Koalitionsparteien wenden sich gemeinsam den großen Zukunftsaufgaben Berlins zu. Wir werden eine Politik verwirklichen, die die Infrastruktur saniert und ausbaut, die den sozialen Ausgleich stärkt, die für eine funktionierende und moderne Verwaltung in Land und Bezirken sorgt und die die Energie- und Verkehrswende konsequent umsetzt.
Die Koalition wird dafür einen Investitionspakt auf den Weg bringen, der ein Jahrzehnt der Investitionen einleitet.
Zur Optimierung von Haushaltsdisziplin und Haushaltsklarheit ist sich die Koalition darüber einig, dass die zukünftigen Haushaltsgesetze für den Doppelhaushalt 2018/2019 und 2020/21 Folgendes berücksichtigen:
Mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/ 2021 wird die Koalition eine rechtskonforme Regelung unterhalb der Verfassungsschwelle für das Konjunkturbereinigungsverfahren nach Art. 109 Grundgesetz treffen, die geeignet ist, die konjunkturelle von der strukturellen Komponente des Finanzierungssaldos zu unterscheiden.
Unter dem Regime des Stabilitätsrats benötigt das Land eine Mindesttilgung in Höhe von 80 Mio. Euro. Die Koalitionspartner verpflichten sich darauf, dass gemäß der Vorgabe des Stabilitätsrats berechnete strukturelle Defizit weiter zu reduzieren und bereits vor 2020 auf Null zurückzuführen.
Eine Ausgleichsrücklage in Höhe von einem Prozent des Haushaltsvolumens wird bis einschließlich 2018 gebildet.
Die sich abzeichnenden Jahresüberschüsse ab einschließlich 2016 werden – abzüglich der 80 Mio. Euro – vorab dem »Sondervermögen in der Wachsenden Stadt« (SIWA) zugeführt. Das SIWA-Gesetz wird insoweit geändert, als die starre Aufteilung hälftig zwischen Tilgung und Zuführung aufgehoben wird und zugleich eine Mindesttilgung von 80 Mio. Euro gesichert bleibt; die darin bisher festgelegten Projekte bleiben unverändert.
Gegenüber der Finanz- und Investitionsplanung freiwerdende Mittel erhöhen den investiven Handlungsspielraum. Unterschreiten die Tarifabschlüsse bzw. die Besoldungsanhebungen die jeweils für die einzelnen Jahre getroffene Vorsorge, sollen die Ersparnisse zur Steigerung der Leistungskraft der Verwaltung verwendet werden.
Die Zweitwohnungssteuer wird zur Verbesserung ihrer Lenkungswirkung erhöht.
Von einem generellen Haushaltsvorbehalt ausgenommen sind folgende prioritäre Projekte:
Von den Überschüssen in 2016 sollen im SIWA – abzüglich 80 Mio. Euro Tilgung sowie unter Anrechnung bereits im SIWA vorhandener themenspezifischer Beträge – ca. 50 Mio. Euro für Investitionen zur Sanierung von Polizei- und Feuerwehrgebäuden, ca. 50 Mio. Euro für Investitionen im Zusammenhang mit der Einführung der Elektronischen Akte, ca. 100 Mio. Euro für Eigenkapitalzuführungen an die WBG, ca. 100 Mio. Euro für Eigenkapitalzuführungen an das Stadtwerk, ca. 100 Mio. Euro für Investitionen für Schulneubau und –Sanierung bereitgestellt werden. Darüber hinaus werden überschießende Reste einer Ausgleichsrücklage zugeführt.
Im Jahre 2017 wird ein »enger« Nachtragshaushalt beschlossen: Für den Zweck Schulbau und -sanierung werden ca. 100 Mio. Euro bereitgestellt. In den Kitaausbau werden ca. 20 Mio. Euro investiert. Für die Anpassung der Beamtenbesoldung sind ca. 30 Mio. Euro vorgesehen. Die Tarifsteigerungen werden bei den Zuwendungsempfängen mit ca. 20 Millionen Euro ausfinanziert. Für den Ausbau der Radwegeinfrastruktur werden ca. 10 Mio. Euro bereitgestellt. Für die Wohnungsbauförderung stellt die Koalition ca. 30 Mio. Euro bereit. Für die energetische Modernisierung werden weitere 10 Mio. Euro eingesetzt. Für mehr Personal in den Bezirken stellt die Koalition ca. 50 Mio. Euro bereit. Die Ausgleichsrücklage wird weiter aufgefüllt.
In den Haushaltsberatungen für die Doppelhaushalte 2018/ 2019 sowie 2020/ 2021 werden die Koalitionspartner Minderausgaben in Höhe von jeweils einem Prozent des Haushaltsumfangs vereinbaren, um die Vorhaben der Koalitionsvereinbarung umzusetzen.
Die Koalition wird in der kommenden Legislaturperiode gemeinsame Leitprojekte finanzieren. Dazu gehören:
Die Koalition aus SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird die Investitionen stärken – insbesondere im Bereich der Bildungsinfrastruktur.
Die Koalition wird den baulichen Unterhalt für Schulen erhöhen, die Schulsanierung und den -neubau sichern und die inklusive Schule stärken.
Die Koalition wird zudem die Kitas ausbauen und deren Qualität sowie das Angebot verbessern durch die Senkung des Kita-Leitungsschlüssels und einen Rechtsanspruch auf eine siebenstündigen Unterbringung. Die Koalition wird zudem die Hochschulverträge mit den Universitäten neu verhandeln (einschl. Charité) und den Investitionsplafonds erhöhen.
Die Koalition wird mehr Wohnungen bauen und die soziale Förderung von Mietwohnungen ausbauen. Dazu wird die Wohnungsbauförderung erhöht unter anderem durch die Eigenkapitalstärkung der Wohnungsbaugesellschaften. Die Koalition fördert die energetische Modernisierung von Wohnungen.
Die Koalition wird die ökologische Modernisierung vorantreiben durch den Energie- und Klimaschutzplan und ein spezifisches Umweltinvestitionsprogramm. Die urbane Mobilität wird durch bessere Fahrradinfrastruktur und neue Tramlinien gesichert.
Die Koalition wird den sozialen Zusammenhalt stärken. Das Sozialticket wird abgesenkt. Die Richtwerte der »Ausführungsverordnung Wohnen« (AV Wohnen) werden an die allgemeine Entwicklung des Wohnungsmarktes angepasst. Die Koalition wird die Mobilitätshilfsdienste und das Programm zur Finanzierung von Integrationslots*innen und Stadtteilmütter ausbauen.
Die Koalition wird die große Integrationsaufgabe unserer Zeit annehmen und ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Integration nach Berlin Geflüchteter ergreifen.
Die Kulturförderung wird unter anderem mit dem Ziel der Stärkung der Freien Szene und der Kinder- und Jugendtheater ausgebaut.
Die Koalition wird die Sicherheit in Berlin durch bessere Ausstattung, Ausrüstung, Personalaufwuchs sowie bessere Übungsmöglichkeiten stärken. Die Wachen werden modernisiert.
Die Koalition wird die Verwaltung modernisieren und hier den Einsatz moderner IT ausbauen. Der digitale Zugang zur Verwaltung für die Bürger*innen wird hergestellt. Es wird eine Digitalagentur zur Verbesserung der digitalen Wirtschaft eingerichtet.
Die Bezirke werden finanziell und personell gestärkt. Es werden vier Leitprojekte für das gelingende Zusammenwirken von Landes- und Bezirksebene (Bürgerämter, Schulbau, Radwege und Unterbringung) sowie schnellere und bessere öffentliche Leistungen vereinbart.
Die Tarifentwicklung wird auch für Zuwendungsempfänger*innen nachvollzogen. Die Beamt*innenbesoldung wird in Berlin bis 2021 auf den Durchschnitt aller Länder angepasst. Die Bezahlung der Grundschullehrkräfte wird verbessert.
Die Koalition setzt auf die Sanierung der Sportinfrastruktur, die Förderung des Sports und wird in die Bäder investieren.
Die Koalition strebt als einen wesentlichen Schwerpunkt an, in den kommenden zehn Jahren die öffentliche Infrastruktur umfassend zu sanieren und zu modernisieren. Dazu bieten die derzeit steigenden Einnahmen und das Zinsniveau günstige Voraussetzungen. Die Koalition wird die Investitionsquote erhöhen und ab 2018 jährlich mindestens zwei Milliarden Euro investiv verausgaben.
Die Koalition verfolgt das Ziel, den Sanierungsstau abzubauen, einen neuen Sanierungsrückstand durch höhere Ersatzinvestitionen zu verhindern und die Erweiterungsinvestitionen zu tätigen, die für die neuen Bedürfnisse einer wachsenden und sich wandelnden Stadt erforderlich sind. Die Koalition wird auf der Basis objektiver Parameter eine Bestandsaufnahme des Zustandes der Infrastruktur durchführen und auf deren Basis politische Sanierungsentscheidungen treffen. Dabei sind zehnjährige Investitionsprogramme ein Steuerungsinstrument politischer Priorisierungen und technischer Umsetzungen.
Daraus entsteht ein Investitionspakt, der für alle Beteiligten einen langfristigen und verlässlichen Ausgabenpfad und Maßnahmenkatalog sicherstellt: Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren durch verlässliche Investitionsplanung, transparente Kostenrechnung, rechtzeitig abgeschlossene Bedarfsprogramme, Wettbewerbsverfahren sowie gegebenenfalls Prämienzahlung für vorfristige Fertigstellungen.
Die Koalition wird auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten zur Beschleunigung des Abbaus des Investitionsstaus zum Beispiel für die Bereiche Schulbau und –sanierung, Krankenhäuser, Messe und Schienenfahrzeugbeschaffung nutzen. Die Koalition wird bei jeder Kreditaufnahme auf Fristenkongruenz bei der Tilgung von Krediten achten. So sollen spätere Generationen nicht den Risiken bei der Anschlussfinanzierung ausgesetzt werden.
Die Personalausstattung der planenden und bauenden Bereichen muss den Investitionen folgend entsprechend angepasst werden.
Investitionen in Energieeffizienz und Energiesparen dienen nicht nur dem Klimaschutz, sondern können bei steigenden Energiekosten auch strukturell die öffentlichen Haushalte entlasten. Sie bilden gemeinsam mit Schulbau und Schulsanierung und der Ertüchtigung und dem Ausbau der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur die Schwerpunkte der Investitionspolitik der Koalition.
Zur Sicherung des investiven Schwerpunktes sind diese Mittel dauerhaft zweckgebunden. Nicht verbrauchte Haushaltsmittel, die aus der Veranschlagung von Bauinvestitionen ohne Planungsunterlagen herrühren, werden ausschließlich einer anderen investiven Verwendung zugeführt. Dies gilt nicht für Konsolidierungsbezirke.
Die Koalition prüft die Verknüpfung großer Investitions- und Sanierungsprogramme mit beschäftigungspolitischen Maßnahmen unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Möglichkeiten.
In den kommenden zehn Jahren sind die investiven Themen Schulbau und Schulsanierung von zentraler Bedeutung für die Koalition. Der erforderliche Schulneubau orientiert sich in einer Zehn-Jahresplanung an einer jeweils angepassten Bevölkerungsprognose. Die Koalition wird die Planungs- und Umsetzungsverfahren beschleunigen und alle Betroffenen in die anstehenden Entscheidungsprozesse einbeziehen. Kurzanalyse Damit verändert sich Berlin Die künftige Koalition will erheblich mehr Schulen bauen und sanieren. Um Planung und Bau zu beschleunigen, soll eine landesweite Gesellschaft gegründet werden, die auch Kredite aufnimmt. Wird dieser Plan umgesetzt, ist das also in doppelter Hinsicht eine Veränderung. Auch Investitionen in Krankenhäuser und der Kauf neuer U-Bahnzüge sollen über Kredite bezahlt werden – damit es schneller geht.
Der Schulneubau eignet sich in Ansehung der Zinslage in besonderem Maße für eine alternative Finanzierung. Die Kapazitätserweiterung jenseits eines Neubaus (An-/ Ausbau, Modulare Ergänzungsbauten) können ebenfalls nach dem neuen System erfolgen. Dazu wird die Koalition unter dem Gesichtspunkt der Beschleunigung eine landeseigene gesellschaftsrechtliche Konstruktion schaffen, die auch die Aufnahme von Krediten in privatrechtlicher Organisationsform ermöglicht. Die Koalition schließt beim Neubau jede Form von Public Private Partnership aus. Denkbar ist beispielsweise das Prinzip des Mietkaufs, soweit der Mietkauf im landesinternen Kreislauf stattfindet.
Die anstehende Generation neuer Berliner Schulen wird von der Koalition zur Umsetzung der aktuellen technischen und pädagogischen Standards genutzt werden und soll mit architektonisch interessanten Schulen auch sozialräumlich und städtebaulich eine Aufwertung in den jeweiligen Quartieren gewährleisten. Eine Partizipation der Beteiligten wird sichergestellt. Sanierungen und Neubauvorhaben folgen Orientierungsmaßstäben für die Arbeitsplatz- und Raumgestaltung für Schüler*innen und das Personal.
Für Schulbauten gelten mindestens die Standards für eine KfW-Förderfähigkeit. Um sich in einem Schulgebäude wohlzufühlen, bedarf es überdies auch der Schaffung eines gesunden Raum(luft)klimas mit möglichst einfachen, natürlichen Mitteln. Für gute Arbeitsbedingungen werden Standards für eine nutzungsgerechte Licht- und Akustikqualität definiert. Die Koalition wird die Ergebnisse der AG Schulraumqualität bei der Definition zeitgemäßer Raum-, Funktions- und Ausstattungsprogramme in Form von Musterbautypen für Grundschulen und für weiterführende Schulen berücksichtigen.
Angestrebt werden Bautypen, die die klassische »Flurschule« durch sog. Cluster-Bauweise ablösen und die Einrichtung von sogenannten Lernhäusern ermöglichen. Neue Schulen sind grundsätzlich als inklusive, klimafreundliche Ganztagsschulen auszugestalten, die sich sozialräumlich öffnen lassen (z.B. Bildungsverbünde, Stadtteilbibliotheken). Dort wo Grundschulen und weiterführende Schulen benötigt werden, sind die Neubauten baulich für die Nutzung als Gemeinschaftsschulen vorzusehen.
Die einschlägigen Verfahren im Bereich Schulbau sind so zu verkürzen, dass die Planungs- und Bauzeiten in Berlin mindestens halbiert werden.
Die Koalition strebt an, den über Jahre aufgelaufenen Sanierungsstau nach den gleichen Prinzipien, wie den Schulneubau, abzuarbeiten. Darüber hinaus sollen an den diesbezüglichen Entscheidungsprozessen alle Beteiligten auf bezirklicher Ebene (Bezirksverordnetenversammlung, Bezirksamt, Eltern, Schüler*innen sowie pädagogisches Personal) mitwirken. Die Koalition eröffnet auf Grundlage eines rechtssicheren und wirtschaftlichen Verfahrens auch für die Schulsanierung die Möglichkeit einer alternativen Finanzierung, soweit Großprojekte bearbeitet werden. Dies können entweder Sanierungen ganzer Schulen, Maßnahmen von über 5,5 Mio. Euro sowie solche Sanierungen sein, welche die Bezirke freiwillig zentralisieren wollen.
Dabei sind zur Refinanzierung zum Beispiel die Heranziehung der Mittel des Schul- und Sportstättensanierungsprogramms sowie ein »sale and lease back«-Verfahren denkbar, soweit es ausschließlich im öffentlichen und landeseigenen Sektor stattfindet.
Die Koalition wird auch den baulichen Unterhalt für Schulgebäude in bezirklicher Verantwortung auf 1,32% des Gebäudewiederbeschaffungswertes erhöhen und die erforderlichen Haushaltsmittel insoweit zweckgebunden zur Verfügung stellen.
Bei Beschaffungen und Vergaben muss die Marktmacht der öffentlichen Hand gestärkt werden. Zugleich können Synergien gehoben werden, wenn Beschaffung und Vergaben gebündelt erfolgen. Soweit die Beschaffungen und Vergaben nicht bereits zentral über das IT-Dienstleistungszentrum oder das Landesverwaltungsamt erfolgen, sollen dieses Aufgaben in Zukunft in allen Senatsverwaltungen und Bezirken von je einer Organisationseinheit nach einem standardisierten Verfahren erledigt werden. Die zentrale Kontrollgruppe in der Wirtschaftsverwaltung wird gestärkt. Die Bezirke sollen Möglichkeiten prüfen, diese Aufgaben auch bezirksübergreifend zu erledigen (etwa Sportgeräte, Klassenraumausstattungen, Schulküchen u.ä.). Dabei sollen neben finanziellen Vorteilen gleichwertig auch ökologische und soziale Ziele verfolgt werden.
Ausgaben-und Leistungsvergleiche innerhalb Berlins und mit anderen Großstädten helfen, Handlungsfelder für mehr Effizienz und Einsparungen zu identifizieren. Die Kosten-und Leistungsrechnung (KLR) verbunden mit einem Best-Practice-Ansatz – gerade auch im Bereich der Hauptverwaltung – stellt einen Kompass für die weitere Entwicklung dar.
Zusätzlich wird zur Wahrung der Interessen Berlins ein standardisiertes Vertragsmanagement eingerichtet, dessen Ziel insbesondere die verbesserte Wahrnehmung von Dauerrechten und -pflichten (z.B. aus bestehenden Privatisierungsverträgen) ist.
Zu diesem Zweck wird bei der Senatsverwaltung für Finanzen ein zentrales Berichtswesen und Querschnittscontrolling auf der Grundlage outputorientierter Kosten- und Leistungsdaten aufgebaut. Sofern bei Dienstleistungen Senatsverwaltungen und ihre nachgeordneten Einrichtungen und Bezirke unmittelbar miteinander verglichen werden können, insbesondere bei der sogenannten »Verwaltung der Verwaltung«, will die Koalition das Modell der Median-Finanzierung soweit möglich auf die Hauptverwaltung ausweiten.
Die Zuwendungsempfänger und freien Träger im entgeltfinanzierten Bereich stellen einen wesentlichen Baustein der sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen Versorgung in Berlin dar. Das bisherige Finanzierungs-, Steuerungs- und Controllingsystem führt aber zu erheblichen Fehlanreizen, die die fachlichen Qualität des Angebots schmälern, einen hohen bürokratischen Aufwand produzieren und keine ausreichende Transparenz schaffen.
Im Bereich der Zuwendungen, der entgeltfinanzierten Leistungen und der sonstigen Leistungsverträge wird die Koalition neue Regelungen und Verfahren mit den Zielen der fachlich definierten Steuerung und Kontrolle, der finanziellen Transparenz und der einfacheren Anwendbarkeit entwickeln. Hierzu wird eine Koalitionsarbeitsgruppe eingesetzt, die bis Ende 2017 gemeinsam mit Bezirken und Wohlfahrtsverbänden Vorschläge erarbeiten soll.
Es wird ein Kostensatzsystem erarbeitet, das flexibel und den Erfordernissen vor Ort anpassbar ist. Budgetmodelle haben sich als fachlich sinnvoll und kostenbegrenzend erwiesen. Sie sollen daher in verschiedenen Modellversuchen weiter erprobt und ausgebaut werden. Hierzu gehören auch neue innovative Finanzierungssysteme. Dazu zählen Instrumente wie z.B. dezentrale Sozialraumbudgets, Wirkungsorientierung und Zielsteuerung.
Dabei ist ein Controlling im Hinblick auf optimale Leistungserbringung und Qualitätssicherung unverzichtbar. Es ist zu prüfen, ob und wie die Vergütung der Dienstleistungen an die zu erzielenden Wirkungen gekoppelt werden kann, auch im Sinne einer stärkeren finanz- und fachpolitischen Zielsteuerung. Hier wäre der Einsatz eines Bonus- bzw. Malus-Systems denkbar.
Die aus dem Pilotprojekt »Hilfe zur Pflege« und der Zielvereinbarung zur Eingliederungshilfe entwickelten Vereinbarungen für beide Transferbereiche werden fortgeführt. Die Koalition wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, eine transparentere und zielorientiertere Steuerung der Kosten im Sozialbereich zu ermöglichen. Das Land Berlin tritt den Trägern der Sozialwirtschaft bei Rahmenvertrags- und Entgeltverhandlungen koordiniert durch die Senatsverwaltung für Finanzen, gemeinsam mit den Fachverwaltungen und unter Einbeziehung von drei vom Rat der Bürgermeister zu benennenden Bezirksvertreter*innen einheitlich gegenüber.
Wer Zuwendungen oder Zuschüsse erhält oder sich im Wesentlichen über staatliche Entgelte finanziert, muss in der Transparenzdatenbank über sich Auskunft geben. Zur Stärkung der Steuerung der Sozialausgaben – auch im Entgeltbereich – soll größtmögliche Transparenz über die Träger und die Verwendung von Zuwendungen und Entgelten hergestellt werden.
Zur Realisierung einer tatsächlich weitreichenden Transparenz über die Leistungserbringer und -erbringung sozialer Dienstleistungen werden unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen folgende Ansätze verfolgt:
Mangels entsprechender Gesetzgebungskompetenz sind dem Land Berlin noch oft die Hände gebunden. Die Koalition wird sich daher mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative Folgendes einsetzen für:
Mit einem Anteil von ca. 25% der Plätze sind die fünf Eigenbetriebe ein fester Bestandteil der Berliner Trägerlandschaft. Die öffentlichen Kitas bieten in der Regel lange Öffnungszeiten zwischen 6:00 und 18:00 Uhr an, die sich an der Berufstätigkeit der Eltern orientieren. Mit guter pädagogischer Qualität begegnen die Eigenbetriebe so kompetent den Herausforderungen der wachsenden Stadt. Diese Ressource soll weiter ausgebaut werden. Der erforderliche Platzausbau soll forciert von den Eigenbetrieben vorgenommen werden.
Die Koalition wird noch benötigte Miet- und Betreiberverträge von Not- und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete schnellstmöglich auf angemessene Kostensätze umstellen, und die nicht mehr benötigten Verträge zügig auflösen. Damit erbringt die Koalition einen Beitrag zu mehr Transparenz und mit mehr Qualität kann zugleich eine strukturelle Haushaltsentlastung erreicht werden.
Gerechte Steuerpolitik ist ein wichtiges Mittel, das solidarische Miteinander in Deutschland zu fördern und der sozialen Spaltung entgegen zu wirken. In diesem Sinne soll die Koalition grundsätzlich steuerpolitische Initiativen des Bundes unterstützen, wenn sie Steuergestaltungsmöglichkeiten verringern, die der Steuervermeidung von Großkonzernen und großen Vermögen dienen. Das Gleiche gilt für steuerpolitische Initiativen, die den ökologischen Umbau der Wirtschaft fördern, statt ihn durch ökologisch schädliche Steuersubventionen zu behindern.
Die bundespolitische Steuer- und Finanzpolitik darf das Ziel der Konsolidierung und Sicherung des Berliner Haushalts nicht konterkarieren. Berlin wird daher im Bundesrat keine Vorschläge unterstützen, die die Einnahmebasis des Landes – ohne Kompensation – in nicht vertretbarem Ausmaß schmälern. Bei bundesgesetzlich festgelegten neuen Leistungen werden die Koalitionspartner strikt darauf achten, dass im Sinne des Konnexitätsprinzips die Mittel dafür in voller Höhe vom Bund bereitgestellt werden.
Ein gemeinsames Ziel der Koalition ist eine faire Vermögensbesteuerung. Starke Schultern können mehr tragen als schwache. Deshalb setzt sich Berlin für die Wiedereinführung der Vermögensteuer ein.
Die Koalition ist sich darüber einig, die Einnahmenverwaltung insgesamt so zu stärken, dass sie ihren Aufgaben in der wachsenden Stadt gerecht werden kann.
Die Koalition unterstützt solche Vorhaben, die sich für bundesweit einheitliche Mindeststandards im Bereich der Steuererhebung und Steuerprüfung einsetzen, die durch Offenlegung der finanziellen und personellen Kennzahlen überprüft werden können. Darüber hinaus strebt die Koalition eine Zuständigkeit des Bundes für besonders komplexe Steuerveranlagungen und Steuerprüfungen an, wie es in der Regel bei der Besteuerung von internationalen Konzernen und Einkommensmillionären der Fall ist. Die Koalition wird überprüfen, inwiefern für Verwaltungsleistungen kostendeckende Gebühren erhoben werden können. Auch bei den Bußgeldern und Umweltabgaben wird im Abgleich mit Daten aus anderen Ländern eine Prüfung der Höhe der Abgaben erfolgen.
Die Koalition ist sich einig, dass Sharedeals als Umgehungsmöglichkeit für die Grunderwerbsteuer sowie für das kommunale Vorkaufsrecht unterbunden werden. Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, die Grunderwerbsteuer als Instrument gegen Spekulation weiter zu entwickeln. Fördermaßnahmen sollen weiterhin durch direkte Darlehen (z.B. Wohnungsbau, EU-Fonds) bzw. Zuschüsse (z.B. Elektromobilität) und damit außerhalb des Steuersystems erfolgen.
Die Lust auf Partizipation und bürgerschaftliches Engagement ist in Berlin deutlich zu spüren. Das Ziel der Koalition ist die Stärkung des sozialen Zusammenlebens und der politischen Kultur in unserer Stadt und die Förderung der partizipativen Demokratie. Eine wirkungsvolle Möglichkeit zur Beteiligung der Menschen ist die Mitbestimmung über die Verteilung der Haushaltsmittel. Die Koalition wird unter Auswertung positiver Beispiele – wie Paris oder Köln – prüfen, ob und inwieweit im Land Berlin weitere Bürger*innenhaushalte eingeführt werden können.
Landeseigene Grundstücke und Gebäude bieten eine wirksame Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeit für die gerechte und nachhaltige Stadtentwicklung. Die Umsetzung der Transparenten Liegenschaftspolitik wird fortgeführt, das heißt die Clusterung des gesamten Immobilienportfolios Berlins wird vorangetrieben. Nicht mehr betriebsnotwendige, landeseigene Grundstücke der Hochschulen werden der Clusterung zugeführt, bestehende Verpflichtungen bleiben unberührt.
Grundstücke zur Daseinsvorsorge werden vorgehalten. Daher wird ein Gesetzentwurf zur Gründung eines Sondervermögens Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) ins Abgeordnetenhaus eingebracht.
Das Land Berlin setzt sich im Bund für eine Abkehr von Grundstücksverkäufen zum Maximalerlös ein. Mithilfe einer Bundesratsinitiative fordert die Koalition eine Änderung des BImA-Gesetzes und der Bundeshaushaltsordnung. Die Koalition verhandelt mit dem Bund mit dem Ziel, dass eine nachhaltige Liegenschaftspolitik auch bei Bundesliegenschaften in Berlin angewendet wird, so dass Spekulation insbesondere für Wohnimmobilien sowie für Wohnungsbau geeignete Potenzialflächen unterbunden wird und das Vermögen in die öffentliche Hand Berlins kommt.
Die Koalition will das Vorkaufsrecht zu einem effektiven Instrument entwickeln. Der Senat wird zusammen mit den Bezirken im ersten Halbjahr 2017 ein Konzept für strategische Ankäufe und die Ausübung von Vorkaufsrechten erarbeiten und dem Abgeordnetenhaus vorlegen.
Die Berliner Immobilienmanagement (BIM) übernimmt ab 2018 jenseits des Neubaus und hochkomplexer Sanierungsvorhaben die Bauherreneigenschaft für die »Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin« (SILB) und für das SODA. Die Koalition entwickelt hierzu weitere Kriterien.
Ziel der Koalition ist es, das Landesvermögen durch Instandhaltungsmaßnahmen zu wahren, den Sanierungsstau abzubauen und die Betriebskosten durch energetische Sanierung zu senken, insbesondere auch durch Contracting mit dem Stadtwerk.
Diese Maßnahmen erhöhen die Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit der BIM, machen aber auch ein höheres Maß von öffentlicher Transparenz und Kontrolle durch das Abgeordnetenhaus erforderlich. Deshalb wird für den Verbund der BIM mit den Sondervermögen SILB und (künftig) SODA und dem Treuhandvermögen ebenfalls ab 2018 ein wie schon bei der berlinovo praktizierter »Proforma-Abschluss« für die Kontrolle durch den Hauptausschuss erstellt. Ebenso sind mit dem Haushaltsplan 2018/ 2019 aus BIM, SILB und SODA Wirtschaftspläne, mittelfristige Finanzplanungen und nachfolgend Quartalsberichte zu erstellen und dem Hauptausschuss vorzulegen.
Bei allen Direktvergaben muss eine verbindliche rechtliche Sicherung der Nutzungszwecke erfolgen. Die Vergabe von Flächen, die für Wohnungsbau geeignet sind, orientiert sich am wohnungspolitischen Ziel der Schaffung von preiswertem Wohnraum.
Zwischennutzungen von Grundstücken, die im Landesvermögen gesichert werden, aber für die erst lang- oder mittelfristig eine konkrete Verwendungsperspektive besteht, werden ermöglicht. Wichtig ist, dass die Zwischennutzung den Gemeinwohlzweck nicht konterkariert und wirtschaftlich angemessen ist.
Die Koalition beabsichtigt, die Vergabeart des Konzeptverfahrens weiterhin zu stärken. Der Senat legt dem Abgeordnetenhaus eine Liste der im Ergebnis der Clusterung geeigneten Objekte für Konzeptverfahren vor.
Die Koalition will Akteure der Zivilgesellschaft stärker in die Liegenschaftspolitik einbeziehen. Der Senat wird dem Hauptausschuss weiterhin einen halbjährigen Fortschrittsbericht über die Ergebnisse der Clusterung vorlegen. Dieser Bericht soll auch dem Runden Tisch Liegenschaftspolitik vorgelegt werden.
Konzeptverfahren sollen in der Regel mit Mindestkaufpreisen durchgeführt werden, die in begründeten Fällen mit Zustimmung des Hauptausschusses auch unter dem gutachterlichen Verkehrswert liegen können, um sozial ausgerichtete Bodennutzungen zu ermöglichen und die Vielfalt in Berlin zu erhalten und zu fördern.
Grundstücksübertragungen zum Verkehrswert vom Land oder von Landesunternehmen an andere Landesgesellschaften müssen möglich sein. Nicht mehr betriebsnotwendige Grundstücke fallen gegen Ersatz des Buchwertes, welcher jedoch den gutachterlichen Verkehrswert nicht übersteigen darf an das Land zurück, sofern das Parlament nichts anderes beschließt.
Die Liegenschaftspolitik muss dazu beitragen, dass der rasant steigende Bedarf an sozialer Infrastruktur unter anderem für besondere Wohnformen und Unterbringungen befriedigt werden kann. Dies kann durch die Vergabe von Erbbaurechten an gemeinnützige Träger mit den entsprechenden Nutzungsbindungen erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass neben neuem Wohnraum die öffentlichen Flächen für die erforderliche öffentliche Infrastruktur (u.a. Schulen, Kitas, soziale Einrichtungen) im erwartbaren Bedarf gesichert und bereitgestellt werden.
Das Instrument des Erbbaurechts wird stärker genutzt, um Nutzungsbindungen langfristig zu sichern. Der Erbbauzins für zukünftig zu vergebene Erbpachtverträge kann unter den fachpolitischen Maßgaben der Transparenten Liegenschaftspolitik für bestimmte Fallgruppen schuldrechtlich abgesenkt werden, um förderungswürdige Ziele der Stadtentwicklung, soziale Zwecke oder Zwecke der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik zu verwirklichen.
Fachpolitisch begründete Nutzungs- und andere Überlassungsverträge, werden zumindest entsprechend den Wert- und Zeitgrenzen dem § 64 Landeshaushaltsordnung unterzogen. Ausnahmeregelungen in anderen Gesetzen sind entsprechend anzupassen.
Die Koalition will starke öffentliche Unternehmen, die gute Leistungen für die Berliner*innen erbringen, betriebswirtschaftlich erfolgreich sind, gute Arbeits- und Ausbildungsplätze bereitstellen und einen Mehrwert für die ganze Stadt schaffen.
Bei den Beteiligungen des Landes sind wesentliche Konsolidierungserfolge erzielt worden. Grundlage waren die nachhaltige Umsteuerung in der Beteiligungspolitik und die Einführung eines effizienten Controllings. Die Unternehmen sind seitdem darauf verpflichtet, sich auf Aufgaben – derentwegen sie als öffentliche Beteiligungen gehalten werden – zu konzentrieren und sich betriebswirtschaftlich an vergleichbaren Unternehmen messen zu lassen.
Diesen Weg will die Koalition fortsetzen. Die Unternehmen des Landes müssen auch weiterhin auf wirtschaftliches Arbeiten und eine effiziente Erfüllung der Daseinsvorsorge ausgerichtet sein. Die Landesunternehmen sollen weiterhin verlässlich ihre Personal- und Sachkosten decken, Zins und Tilgung für ihre Kredite verdienen und Investitionen zumindest in Höhe der Abschreibungen tätigen können. Finanzielle Risiken bei landeseigenen Unternehmen und für das Land Berlin will die Koalition weiter reduzieren, Sale-&-Lease-Back sowie Cross-Border-Leasing werden abgelehnt.
Inzwischen sind fast alle öffentlichen Unternehmen wieder in der Lage, einen eigenen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Stadt und zur ökologischen Modernisierung ihrer Infrastruktur leisten. Deshalb kommt den Zielbildern und den Zielvereinbarungen mit den Unternehmen erhöhte Bedeutung zu.
Die Koalition will die Berliner Landesunternehmen zu Vorreitern nachhaltigen Wirtschaftens machen. Die Umsetzung soll über die jährlichen Zielbilder erfolgen. Die Zielbilder sollen künftig neben wirtschaftlichen Zielen auch soziale und umweltpolitische Zielsetzungen enthalten.
Besonders die Anstalten des öffentlichen Rechts nach dem Berliner Betriebe-Gesetz (BWB, BSR, BVG) sind gefordert, in enger Verzahnung mit der Verkehrs-, Energie- und Umweltpolitik einen Beitrag zu Klimaneutralität, Verkehrswende und bezahlbaren Preisen für öffentliche Güter der Daseinsvorsorge zu leisten.
Die auf Basis des Wohnraumversorgungsgesetzes gegründete Anstalt öffentlichen Rechts (AÖR) konkretisiert den Versorgungs- und Wohnungsmarktauftrag der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Sie soll die Arbeit der Gesellschaften aktiv begleiten und den Gesellschafter bei der Steuerung unterstützen.
Die AÖR übernimmt im Auftrag der Stadtentwicklungsverwaltung das wohnungswirtschaftliche Fachcontrolling der Unternehmen.
Die Zielbilder der einzelnen Unternehmen werden zum Steuerungsinstrument weiterentwickelt und nehmen neben den mietenpolitischen, baulichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen die umweltbezogenen Ziele auf. Die AÖR kontrolliert deren Umsetzung.
Zudem entwickelt die AÖR Vorschläge zur Vereinheitlichung der Geschäftsprozesse und der IT-Landschaft, um so unternehmensübergreifend Synergien zu heben. Sie unterbreitet Vorschläge zur Senkung der Baukosten und Konzepte für behutsame Sanierungen und (energetische) Modernisierungen, um Bestandsmieten zu stabilisieren bzw. Neubaumieten für breite Bevölkerungskreise erschwinglich zu halten.
Zentral für die Umsetzung der Zielvorgaben mit den Unternehmen sind die Verträge des Landes mit den Vorständen/ Geschäftsführungen über deren flexible Gehaltsbestandsteile. Zwar kann über die Verträge bzw. Zielvorgaben nicht in ihren Einzelheiten oder ihrer Struktur berichtet werden, es soll aber das Parlament über die Eckpunkte der Zielvorgaben an den Vorstand unterrichtet werden.
Im Beteiligungsbericht sind durchgängig von allen Unternehmen das Enddatum der jeweiligen Aufsichtsratsmandate und der Zeitpunkt des Vertragsendes für die jeweiligen Vorstandsmitglieder auszuweisen. Wenn die Landesunternehmen verstärkt Investitionen zur Erfüllung politischer Vorgaben tätigen und dafür Kredite aufnehmen sollen, kommt der Schuldentragfähigkeit erhöhte Bedeutung zu. In den Vierteljahresberichten soll die Kapitaldienstquote angegeben werden.
Dem Abgeordnetenhaus ist zudem eine strukturierte Auswertung der Antworten der Wirtschaftsprüfer auf den Fragenkatalog nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz vorzulegen.
Im Übrigen ersetzen Wirtschaftsprüfer den Rechnungshof nicht. Bislang kann der Rechnungshof eine Prüfung der landeseigenen Unternehmen jedoch nur dann vornehmen, wenn die Unternehmen dafür ihr Einverständnis erteilt haben. Die Koalition strebt an, das Prüfungsrecht des Rechnungshofes in den Gesellschafterverträgen und Satzungen zu verankern.
Die Region Berlin Brandenburg braucht einen Flughafen mit direkten Anbindungen in und außerhalb Europas. Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, dass über den derzeitigen Bauzustand und den weiteren Baufortschritt, sowie über die Kosten der Errichtung und des Betriebs des BER größtmögliche Transparenz hergestellt wird. Um dauerhaft mehr Transparenz zu schaffen, wird sich Berlin als Gesellschafter dafür einsetzen, dass der Geschäftsbericht der FBB so umgestellt wird, dass die Geschäftstätigkeiten in den Geschäftsfeldern Aviation und Non-Aviation, sowie die Finanzierung, Bewirtschaftung und Bautätigkeiten, die mit der Immobilie des Flughafens BER zusammenhängen, eindeutig erkennbar sind. Über die Risiken des BER-Projektes wird dem Berliner Abgeordnetenhaus jährlich ein spezieller Risikobericht vorgelegt und in den dafür zuständigen Ausschüssen regelmäßig Bericht erstattet.
Erweiterungen des BER über das bisher beschlossene Maß hinaus sollen nur beauftragt werden, wenn der BER diese aus eigener finanzieller Kraft erwirtschaften kann. Die Koalition wird in ihrer Gesellschafterfunktion der Planung und dem Bau einer dritten Start- und Landebahn nicht zustimmen. Kurzanalyse Vorhaben hat Aussicht auf Erfolg Die Debatte, den Flughafen Tegel offen zu halten, findet außerhalb von Rot-RotGrün statt. Für die Koalitionäre stand nie in Frage, dass Tegel geschlossen wird, wenn der BER in Betrieb gegangen ist. Auch über die Nachnutzung ist man sich einig: ein innovativer Gewerbe- und Technologiepark sowie ein Wohngebiet.
Im Interesse der Lärmentlastung breiter Bevölkerungsschichten und wegen der Auflagen in der Planfeststellung des BER und der fehlenden Genehmigung des Betriebs des Flughafens Tegel nach deutschem Recht wird der Flughafen Tegel geschlossen.
Das Land Berlin wird seinen Anteil am neuen Flughafen BER nicht privatisieren. Die Koalition prüft, wie die eigenständige Rolle der Gesellschafterversammlung gestärkt werden kann.
Berlin als nachgefragter Messe- und Kongressstandort braucht weitere Kapazitäten. Am Messegelände unter dem Funkturm werden zusätzliche Ausstellungs- und Veranstaltungsflächen errichtet, und die bestehenden Gebäude saniert und modernisiert.
Die bisher auf dem Messegelände im Betrieb gewerblicher Art gehaltenen Immobilien werden in eine Grundstücksgesellschaft überführt, die der Messe Zugang zu Fremdkapital ermöglicht, um die notwendigen Investitionen zu finanzieren. Eine Kreditaufnahme sowie Grundstücksveräußerung durch die Messe dürfen nur mit Zustimmung der Gesellschafter erfolgen. Die Grundlagenvereinbarung zwischen dem Land und der Messe wird entsprechend überarbeitet. Das ICC soll saniert und künftig wieder als Kongresszentrum genutzt werden.
Die Koalition stellt sicher, dass die Berliner Bäder wohnortnah in den Bezirken erhalten bleiben. Die Berliner Bäder sollen schrittweise saniert und zu zeitgemäß attraktiven Bädern entwickelt werden.
Die Koalition will mit geeigneten Maßnahmen die Zufriedenheit der Kund*innen steigern und die Zahl der entgeltpflichtigen Eintritte erhöhen. Hierzu gehören bezahlbare Preise, verlässliche Öffnungszeiten und ein zuverlässiges und gut erreichbares Bäderangebot für alle Berliner*innen. Das Angebot an Hallenbädern sollte in den Sommermonaten erweitert werden. Zusätzliche Ausbildungskapazitäten der Bäderbetriebe sollen die Bedarfe, die durch den demographischen Wandel entstehen, dauerhaft abdecken.
Die Berliner Bäderbetriebe übernehmen eine wichtige Funktion der Daseinsvorsorge. Die Koalition wird prüfen, ob eine Kooperation mit den Berliner Wasserbetrieben zur Sanierung von Schwimmbädern sinnvoll ist.
Die Koalition hält eine Änderung der Kalkulationsgrundlage der Wasserpreise für notwendig, da das jetzige Verfahren noch aus den Zeiten der Teilprivatisierung stammt. Eine Flexibilität in der Kalkulationsgrundlage ist zwingend erforderlich.
Die Wasserpreise sollen bis zum Ende der Legislaturperiode stabil bleiben. Eine Senkung der Abwasserpreise ist zu prüfen. Die Investitionsfähigkeit der BWB ist dabei sicherzustellen.
Die Koalition bekennt sich ausdrücklich zum Erhalt des Tierparks und zur weiteren investiven Unterstützung. Ziel bleibt es, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern und die Besucherzahlen zu steigern.
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen des laufenden Pilotprojekts will die Koalition die professionelle Reinigung stark genutzter Grün- und Waldflächen sowie Parkanlagen durch die BSR schrittweise ausweiten. Diese schrittweise Ausweitung ist im Unternehmensvertrag der BSR abzubilden. Die Verantwortung für eine qualitativ hochwertige Pflege verbleibt bei den Bezirken.
Um den Erwartungen der Bürger*innen gerecht zu werden, stärkt die Koalition die Bezirke in ihren Handlungskompetenzen und verbessert gleichzeitig die gesamtstädtische Steuerung. Im Zentrum bezirklicher Verantwortung steht die Qualität der Aufgabenerfüllung für die Bürger*innen.
Für die gesamtstädtische Steuerung etabliert der Senat gemeinsam mit den Bezirken ein ergänzendes Verfahren zur Entwicklung von politischen Zielvereinbarungen. Dies erfordert eine neue Kultur der Kooperation und des Vertrauens zwischen Land und Bezirken. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe zwischen Senat und Bezirken werden Doppelzuständigkeiten zwischen Bezirken und Hauptverwaltung aufgehoben und die Schnittstellen klar formuliert.
Neu erlassene Gesetze werden in Kooperation mit den Bezirken umgesetzt. Hier gilt es, durch landesweite Steuerung gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern und gleichzeitig der sozialräumlichen Vielfalt gerecht zu werden. Bei Vorlagen zur Beschlussfassung an das Parlament wird neben den bisherigen Kategorien auch die Kategorie »Auswirkungen auf die Bezirke« aufgenommen.
Die Rolle des Rats der Bürgermeister (RdB) wird gestärkt. Die Geschäftsstelle wird zukünftig für einen verstärkten inhaltlichen Austausch bezüglich der im RdB aufgeworfenen Fragen sorgen. Das bisherige Verfahren der zweiwöchentlichen Sitzungen wird fortgesetzt, so lange die gesamtstädtische Aufgabe der Integration relevant bleibt. Der RdB sollte die Möglichkeit haben, zu fachübergreifenden Fragestellungen (wie bei der Haushaltsplanung) im Senat angehört zu werden.
Alle bezirklichen Fachstadträte bestimmen gemeinsam aus ihrer Mitte eine/n Sprecher*in. Diese/r nimmt an den Sitzungen des RdB teil, in denen die jeweiligen Fachthemen behandelt werden. Die Vorsitzenden der RdB-Fachausschüsse können in den wesentlichen, die Bezirke tangierenden Themen, in den Fachausschüssen des Abgeordnetenhauses angehört werden. Die in der vorletzten Wahlperiode einmal jährlich stattgefundenen Bezirkskongresse werden wieder eingeführt. Die vorhandene Servicestelle für die Bezirke bezüglich der Aufbereitung von Informationen über europäische Förderprogramme wird gestärkt. Der Senat baut das einheitliche Servicebüro für die Inanspruchnahme kommunaler EU-Programme aus.
Das Personalvertretungsgesetz wird im Bereich IT-Government so verändert, dass Beteiligungsverfahren, die in mehreren Dienststellen für identische Sachverhalte durchgeführt werden müssen (z.B. Einführung neuer Software) durch eine Befassung im Hauptpersonalrat gebündelt werden.
Anknüpfend an die einheitliche Ämterstruktur bildet jeder Bezirk folgende Einheiten:
Die Sozialraumorientierung will die Koalition stärken, um den vielfältigen Bedürfnissen der Menschen dieser Stadt gerecht zu werden, ämterübergreifende Angebote zu etablieren und Ressourcen zielgerichtet einzusetzen.
Die Zuständigkeit für die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden soll durch Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in das Straßen- und Grünflächenamt übergehen. Diese Änderungen werden, soweit erforderlich, in der Anlage zum BezVG verankert.
Die vorhandenen VzÄ-Abbauvorgaben mit den Bezirken werden aufgehoben. Die in den Zielvereinbarungen mit dem Senat festgelegten und durch die AG Wachsende Stadt fortgeschriebenen Personalobergrenzen der Bezirke werden durch bezirkliche Personalleitwerte ersetzt. Diese Leitwerte werden durch die neu einzurichtende AG Ressourcensteuerung (ersetzt AG Wachsende Stadt) zum Thema Personalbedarfe gemeinsam mit den Bezirken den sich ändernden Bedingungen regelmäßig angepasst. Die Bezirke steuern ihren Personalbestand im Rahmen der Globalsumme grundsätzlich eigenständig.
Die Senatsfachverwaltungen, die Senatsverwaltung für Finanzen und die Bezirke erarbeiten gemeinsam systematisch und transparent die Personalbedarfe der einzelnen Ämter und Aufgabenfelder und passen diese regelmäßig den Bedarfen auf der Grundlage einer Personalbedarfsanalyse an.
Die Bezirke können im Rahmen von Personalentwicklungskonzepten die Leitwerte über- oder unterschreiten, wenn:
Es geht nicht pauschal um mehr Personal, es geht um das notwendige Personal an der richtigen Stelle.
Ziel der Koalition ist eine Finanzausstattung, die den Bezirken wieder mehr Handlungsspielräume für eigene politische Entscheidungen und Schwerpunktsetzungen lässt und gleichzeitig den besonderen Herausforderungen der Wachsenden Stadt gerecht wird. Dafür wird der Plafond ab dem nächsten zu beschließenden Haushalt um jährlich zusätzliche 60 Mio. Euro über alle Bezirke erhöht.
Das gegenwärtige System der Budgetierung wird von der Koalition auf den Prüfstand gestellt. Die in der Verwaltung geltende KLR wird künftig vor allem als Controllinginstrument genutzt.
Zu folgenden Steuerungsaspekten verständigt sich die Koalition bis Ende 2018:
Die Zielvereinbarungen zur Steuerung der Transferkosten werden weiter qualifiziert. Die Finanzierungssystematik etwa bei den Produkten der Hilfen in besonderen Lebenslagen muss an die Dynamik der gesamtstädtischen Entwicklung angepasst werden. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ab 2017 und den sich daraus ergebenden Änderungen für die Eingliederungshilfe.
Minderausgaben oder Mehreinnahmen infolge bezirklicher politischer Entscheidungen werden den Bezirken dauerhaft für die Ergebnisverbesserung belassen.
Die Rekommunalisierung bereits ausgelagerter bezirklicher Leistungen ist zu prüfen.
Die bezirklichen Rücklagen verfallen bei Nichtverausgabung innerhalb von zwei Jahren, sofern nicht eine konkrete investive Planung vorgelegt wird, für die höhere Rücklagen benötigt werden. Dies gilt nicht für Rücklagen, die rechtlich gebunden sind.
Der Bezirksplafond und die Basiskorrekturtatbestände für die Bezirke werden über den Senat festgelegt. Die Regelungen zu den Nachbudgetierungen sollen mehr Transparenz und Kontinuität erhalten und Nachbudgetierungsergebnisse auch in der Fortschreibung der Budgets Berücksichtigung finden.
In den kommenden Jahren werden die Bauvolumina in den Bezirken stark ansteigen. Die Bezirke sind gehalten, die verschiedenen Finanzierungsquellen sinnvoll zu nutzen und werden verpflichtet, die Investitionsmittel voll zu investieren. Der Senat wird gemeinsam mit den Bezirken ein Konzept entwickeln, das in den zuständigen Baudienststellen eine Personalsteuerung parallel zu den zu verbauenden Baumitteln ermöglicht. Bis Ende 2017 wird gemeinsam mit den Bezirken der Geschäftsprozess »Bauverfahren« überarbeitet und entbürokratisiert. Ziel ist die Beschleunigung und Verstetigung des Mittelabflusses sowie die Kostenkontrolle.
Die wichtigen Referenzprojekte der Koalition sind zweckgebunden und werden nicht gegenseitig deckungsfähig und nicht übertragbar mit anderen Vorhaben ausgestaltet. Alle anderen Sonderprogramme des Landes, wie Jugendarbeit an Schulen oder Fallunspezifische Arbeit, werden auf den Prüfstand mit dem Ziel einer gerechten und dauerhaften Übertragung der Mittel an die Bezirke gestellt.
Der Senat wird Initiativen für Gemeinsame Dienstleistungen (Shared Services) ergreifen zum Beispiel ein Forderungsmanagement.
Den Bezirken werden verstärkt Anreize gegeben einzelne Aufgaben oder Bereiche (z.B. Beschaffung, Personalaktenführung, Facility Management, gemeinsame Stellenausschreibungen) durch Zusammenlegung oder Kooperation auf Basis von Kooperations- und / oder Dienstleistungsverträge, zu erfüllen. Denkbar ist auch die Kooperation mit landeseigenen Institutionen. Bei größeren Beschaffungen (etwa Fuhrparks) streben wir eine einheitliche Beschaffungsorganisation an, um kostengünstigere Abschlüsse zu ermöglichen. Shared Service-Projekte der Bezirke werden durch die Bezirke hinsichtlich ihrer Ergebnisse und insbesondere der finanziellen Auswirkungen und ihrer Steuerungsmöglichkeiten evaluiert, und diese Ergebnisse veröffentlicht.
Berlins Wissenschaftslandschaft ist international sichtbar und zugleich eng mit der Stadt und ihrer Entwicklung verknüpft. Berlin investiert viel in seine Wissenschaftseinrichtungen. Die Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, die Entwicklung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen noch stärker auf die Bedarfe der wachsenden und sich ausdifferenzierenden Stadt einzustellen. Die Koalition will Wissen schaffen für eine Stadt, die international und weltoffen ist, für Studierende, die selbstbestimmt und sozial heterogen sind, und für eine Wirtschaft, die digital und wissensbasiert ist. Zu diesem Zweck wird die Koalition ein Forum sowie ein Förderinstrument des Landes schaffen, das die Erarbeitung von Wissen für eine sozial-ökologische Stadtentwicklung unterstützt und Anregungen für Forschungsbedarfe aus der Stadtgesellschaft aufnimmt und integriert. Kurzanalyse Vorhaben hat Aussicht auf Erfolg Die Koalition war sich einig, der Wissenschaftssektor ist ein wichtiges Feld für Berlins Zukunft. Die Hochschulen bekommen mehr Geld, sie führen im Gegenzug von 2018 an 2000 angehende Lehrer zum Examen und damit doppelt so viele wie derzeit. Auch in anderen Fächern sollen die Studienkapazitäten der wachsenden Stadt angepasst werden. Die Wissenschaftspolitik wird künftig zur Chefsache, der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) übernimmt sie.
In Berlin wird es auch zukünftig keine Studiengebühren geben. Die Hochschulverträge werden mit einem jährlichen Aufwuchs von 3,5% fortgeschrieben und auf fünf Jahre abgeschlossen. Die Koalition bekennt sich dabei zum Prinzip der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung. Die Koalition wird den Anteil des Sockelbetrages an den Gesamtbudgets deutlich erhöhen. Das System aus qualitativen und indikatorengestützten Steuerungsinstrumenten der Hochschulfinanzierung wird im Hinblick auf Transparenz, Praxistauglichkeit und die damit verbundenen Ziele der Hochschulentwicklung überprüft und weiterentwickelt.
Im Rahmen der Hochschulvertragsverhandlungen werden mit den Hochschulen Vorschläge zum Abbau unnötiger Bürokratie und für eine effektivere und zugleich transparentere Berichtstätigkeit der Hochschulen erarbeitet. Die Koalition wird die Qualitäts- und Innovationsoffensive fortsetzen. Ziel ist eine kontinuierliche Verbesserung der Lehrqualität sowie die Erprobung neuer Projekte in den bestehenden Förderlinien. Erfolgreich etablierte Strukturen wird die Koalition in die Grundfinanzierung überführen.
Die in den Hochschulverträgen 2014-2017 vereinbarten 1.000 Absolvent*innen in der Lehrkräftebildung wird die Koalition in der nächsten Vertragsperiode verdoppeln. Der Bedarf wird nach Fächern und Schularten detailliert ermittelt und im Hochschulvertrag 2018-2021 festgeschrieben. Hierbei wird die Koalition den besonderen Bedarf der Grundschulen berücksichtigen. Die Koalition führt einen einheitlichen Master für das Lehramt an den weiterführenden Schulen ein.
Die Präsenz der Theologien, weltanschauungs- und religionsbezogenen Studien an den Berliner Universitäten ist eine wichtige Integrations- und Inklusionsaufgabe; daher sollen die bestehenden Regelungen und vorhandenen Einrichtungen zukunftsorientiert ausgestaltet und weiterentwickelt werden. Das Institut für islamische Theologie wird im Hochschulvertrag abgesichert.
Bei den anstehenden Verhandlungen mit dem Bund über die Fortsetzung der verschiedenen Bund-Länder-Pakte, insbesondere des Hochschulpaktes 2020, wird sich das Land Berlin dafür einsetzen, dass zusätzliche Mittel des Bundes auf Dauer für die Grundfinanzierung der Hochschulen bereitstehen und insbesondere auch Anreize für den Ausbau von Masterstudienplätzen gesetzt werden. Das Land Berlin wird sich außerdem auf Bundesebene für ein Hochschulbau-Programm einsetzen.
Die vorhandenen Studienkapazitäten werden dem Bedarf der wachsenden Stadt angepasst. Dazu gehört auch, insbesondere in den Bereichen Allgemeine Verwaltung, Gesundheitsberufe, Pädagogik und Soziale Arbeit die Studienkapazitäten massiv auszuweiten.
Für Berufe, die einen Masterabschluss zwingend voraussetzen, wird die Koalition für alle Studierenden, die den Bachelor erlangt haben, einen Übergang in die Masterphase sicherstellen. Durch einen studiengangspezifischen, bedarfsgerechten Ausbau wird die Koalition Hürden beim Übergang vom Bachelor in ein Masterstudium auch in den übrigen Studiengängen abbauen. Die Koalition wird die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Zugang zum Masterstudium durchsetzen.
Die Koalition wird in dieser Legislaturperiode einen gesetzlich und hochschulvertraglich fixierten Paradigmenwechsel in der Personalentwicklung an den Berliner Hochschulen einleiten: für Daueraufgaben sollen Dauerstellen geschaffen werden. Befristungen soll es nur noch mit sachlichem Grund, insbesondere für Qualifikationsphasen geben – mit entsprechend gegenseitiger Bindung bei Betreuung und Qualifikationsziel. Die hochschulvertraglich fixierten Mindestvertragslaufzeiten sollen verbindlich werden. Die familienpolitische Komponente des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes soll in allen Hochschulen regelhaft angewandt werden. Die Koalition will zudem Modelle entwickeln, in denen auch Drittmittelprojekte teilweise über unbefristete Beschäftigte umgesetzt werden können. Die hierfür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen wird die Koalition schaffen. Die Koalition wird die Mindesthonorare für Lehraufträge erhöhen und den Anteil der Lehraufträge, die nicht dem Wissenstransfer aus der Praxis dienen, zugunsten regulärer Arbeitsverhältnisse senken. Die Finanzierung der Angleichung des Tarifniveaus im Botanischen Garten an den TV-L nach 2017 wird die Koalition im Hochschulvertrag absichern.
Die Koalition will eine moderne, dem Teamcharakter wissenschaftlicher Arbeit angemessene Personalstruktur. Eine wissenschaftliche Berufslaufbahn soll auch ohne das Ziel einer Lebenszeitprofessur möglich werden, durch wissenschaftlich eigenständige Dauerpositionen im Mittelbau. Die Koalition wird den bundesweit einzigartigen studentischen Tarifvertrag erhalten und ausbauen. Die Entwicklung der Entgelte für studentische Beschäftigte soll mindestens der Entwicklung der realen Lebenshaltungskosten entsprechen.
Die Koalition strebt eine Beschleunigung der Berufungsverfahren bei Sicherung der akademischen Mitbestimmung an und wird im Berliner Hochschulgesetz sowohl gemeinsame Berufungsverfahren von Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen als auch das Tenure-Track-Modell regeln. Das Berufungsrecht verbleibt bei der für Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltung.
Die Hochschulleitungen sowie die Funktion der Kanzlerin / des Kanzlers sind zentral für das Management der Hochschulen. Die Koalition wird daher die Voraussetzungen verbessern, um national und international konkurrenzfähig bei der Besetzung dieser Funktionen zu sein. Die Chancen zur Gewinnung von Fachhochschulprofessor*innen sollen verbessert werden.
Die Koalition wird dem Leitbild familienfreundliche Hochschule weiter folgen, Kinderbetreuungsmöglichkeiten an den Hochschulen verbessern, und die Schaffung von Räumen für Schwangere und Stillende unterstützen.
Der weitere Ausbau der Chancengleichheit und Diversität ist eine wesentliche Voraussetzung für die Verbesserung des gesamten Wissenschaftsbereiches. Das Berliner Chancengleichheitsprogramm als wesentlicher Pfeiler der Frauenförderung wird fortgeführt. Die Hälfte der Professuren und die Hälfte der Leitungsfunktionen sollen mit Frauen besetzt werden.
Die Koalition wird die Fachhochschulen als zentralen Bestandteil der Berliner Wissenschaftslandschaft weiter in Lehre und Forschung stärken und ausbauen. Die Fachhochschulen erhalten zukünftig die Möglichkeit, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen zu beschäftigen. Als Einstieg werden pro Professur 0,25 Stellenanteile angestrebt. Damit das Institut für Angewandte Forschung Berlin (IFAF) seiner Funktion als Vernetzungsinstrument der staatlichen Berliner Fachhochschulen und als Brücke zwischen Wissenschaft und Wirtschaft gerecht werden kann, werden die Mittel verdoppelt. Zukünftig wird wie bei der Einstein-Stiftung jeder privat eingeworbene Euro des IFAF mit 50 Cent des Landes kofinanziert.
Die Koalition setzt das kooperative Promotionsrecht durch und wird hierzu verbindliche und quantitative Vereinbarungen zwischen Fachhochschulen und Universitäten durchsetzen. Die Koalition wird prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Konsequenzen für die Struktur der Hochschulen diesen ein Promotionsrecht verliehen werden kann.
Die im Rahmen der Bologna-Reformen umgesetzten Strukturveränderungen will die Koalition durch gezielte Maßnahmen und entsprechende gesetzliche Klarstellungen nachbessern. Dazu gehört insgesamt, die Selbstbestimmung im Studium zu stärken, Studienabbrüche zu vermeiden und Elemente wie Zwangsexmatrikulationen zugunsten einer besseren Beratung und Förderung abzubauen. Das Qualitätsmanagement in den Hochschulen, aber auch die Fachaufsicht der zuständigen Senatsverwaltung im Bereich Studierbarkeit und Qualität wird gestärkt.
Die Koalition wird zudem Orientierungsphasen für Studienanfänger*innen ermöglichen, die an allen Hochschulen angeboten werden sollen. Die Möglichkeit individueller Studienverläufe etwa als Teilzeitstudium soll in allen Studiengängen weiter erleichtert werden, genauso wie die Anerkennung von an anderen Hochschulen oder im Ausland erbrachten Studienleistungen. Um die Qualität des an Bedeutung gewinnenden dualen Studiums zu sichern, wird die Koalition eine Landeskommission unter Beteiligung der Sozialpartner einrichten. Den Studienzugang ohne Abitur wird die Koalition weiter ausbauen.
Die Koalition wird den Rahmenvertrag mit dem Studierendenwerk so weiterentwickeln, dass die wachsenden Aufgaben in vollem Umfang erfüllt werden können, und strebt an, den Landeszuschuss auf dieselbe Höhe wie das Aufkommen durch die Sozialbeiträge der Studierenden anzuheben. Die Koalition wird das Studierendenwerk und die städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu einer verstärkten Zusammenarbeit in die Pflicht nehmen, um kurzfristig erheblich mehr Wohnraum für Studierende zu schaffen. Die Mieten aller durch den Senat geförderten Wohnungen für Studierende liegen deutlich unterhalb des Marktes und orientieren sich an dem im Berufsausbildungsförderungsgesetz (BaföG) vorgesehenen Kostensatz. Eine Verwaltung der Studierendenwohnungen durch das Studierendenwerk wird angestrebt.
Eine demokratische Gesellschaft braucht demokratische Hochschulen die sich an gesellschaftlichen Entwicklungen und Debatten beteiligen. Die Koalition wird eine Arbeitsgruppe aus Verwaltung, Studierenden und weiteren Hochschulvertreter*innen einsetzen, um bis Ende 2018 Vorschläge zur Stärkung der Beteiligung aller Hochschulmitglieder an der akademischen Selbstverwaltung zu erarbeiten. Die Koalition ermutigt die Berliner Hochschulen, Schritte in Richtung einer Besseren und vertieften Beteiligung aller Hochschulangehörigen an der akademischen Selbstverwaltung zu unternehmen.
Die Koalition wird die Friedens- und Konfliktforschung in Berlin stärken und begrüßt die kritische Auseinandersetzung mit Forschungsprojekten, die in einem militärischen Kontext stehen. Die Koalition will die Integrationsforschung durch ein Bundesinstitut für Integrations- und Migrationsforschung an einer Berliner Universität unterstützen.
Geflüchteten den Zugang zum Studium zu ermöglichen, ist eine besondere und keinesfalls nur kurzfristige Herausforderung. Das Land Berlin wird sich für einen ungehinderten Zugang Geflüchteter zum BAföG einsetzen. Die Koalition will ein ausreichendes Angebot von gebührenfreien Deutschkursen sicherstellen. Des Weiteren strebt die Koalition eine Weiterentwicklung von Uni-Assist an, damit alle Studierenden mit internationalem Hintergrund bei der Bewerbung für ein Studium in Berlin sowohl finanziell als auch strukturell nicht benachteiligt werden. Parallel prüft die Koalition Alternativen
Die Koalition wird den Investitionsstau an den Berliner Hochschulen abbauen. Der Investitionspakt Hochschulbau 2017-2026 bietet den Hochschulen Planungssicherheit und leistet einen Beitrag, die bestehenden Defizite der baulichen und technischen Infrastruktur abzubauen. Dazu gehört auch, bei Bedarf zusätzliche räumliche Kapazitäten an Hochschulen bereitzustellen. Mit der für die Landesbaumaßnahmen zuständigen Senatsverwaltung wird geprüft, inwiefern die Verfahren beschleunigt werden können.
Auch die Voraussetzungen für Investitionen in Berlins außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie für die Einwerbung von Großgeräten wird die Koalition verbessern. Das Museum für Naturkunde ist eines der wissenschaftlichen und kulturellen Leuchttürme Berlins. Die Koalition wird die Voraussetzungen für die zukunftsweisende Entwicklung seiner Ausstellungen, die Stärkung seiner Forschungskompetenz und die langfristige Sicherung und Zugänglichkeit seiner wissenschaftlichen Sammlungen als weltweit genutzte Forschungsinfrastruktur schaffen.
Die Koalition wird den Investitionspakt von aktuell 60 Mio. Euro (inkl. Index von 2%) ab 2019 auf jährlich 100 Mio. Euro erhöhen. Die durch die BaföG-Entlastung dem Land Berlin zur Verfügung stehenden 32 Mio. Euro jährlich bleiben dem Wissenschaftshaushalt auch in Zukunft erhalten.
Die Berliner Universitäten sind bestens gerüstet für die nächste Etappe der Exzellenzstrategie. Die Koalition will die Exzellenzstrategie nutzen, um den Wissenschaftsstandort Berlin international noch sichtbarer zu machen und wird die Berliner Universitäten bei ihrem Verbundantrag unterstützen, der in seinen strukturellen Auswirkungen in die gesamte Hochschulentwicklungsstrategie des Landes eingepasst wird.
Die Einstein Stiftung Berlin ist eine wichtige und hilfreiche Unterstützung für die Berliner Universitäten. Die Koalition steht dafür, dass das Land Berlin auch zukünftig jeden privat eingeworbenen Euro mit weiteren 50 Cent aufstockt. Die im Einstein-Zentrum Digitale Zukunft erfolgreich umgesetzte Strategie der Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft wird bei Bedarf auf weitere Bereiche ausgeweitet.
Das Land Berlin wird das Dual Career Netzwerk bei Berlin Partner professionalisieren.
Die Koalition bekennt sich zur Finanzierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Rahmen des Paktes für Forschung und Innovation. Das Land Berlin wird sich um die Ansiedlung weiterer Institute bemühen. Die Koalition will die Institute noch stärker als bisher mit den Hochschulen verzahnen und Synergien heben. Die Mittel für Kooperation und Vernetzung (Forschungsverbünde, Antrags-Kofinanzierung) werden erhöht, um die Forschungsstärke Berlins flexibel zu unterstützen.
Die Koalition will die bauliche Sanierung der Charité an allen vier Standorten fortsetzen, die medizinische Versorgung auf hohem Niveau stärken. Die exzellente Lehre und Forschung wird mit einem jährlichen Aufwuchs analog der des Hochschulvertrages unterstützt, und der bundesweit vorbildlichen Reformstudiengang wird weiterentwickelt. Es ist notwendig, dass die Charité künftig deutlich mehr Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte erfolgreich ausbildet. Die Berlin School of Public Health wird die Koalition verlässlich absichern und weiter stärken.
Die Koalition strebt die Vollintegration der herzmedizinischen Einrichtungen des Deutschen Herzzentrums und der Charité in einem Universitären Herzzentrum Berlin (UHZB) unter Kooperation mit Vivantes und strategischer Steuerung durch die Charité an.
Das Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIH) wird weiter gestärkt, um die Potenziale dieser bundesweit einmaligen Institution der translationalen Forschung bestmöglich ausschöpfen zu können. Wesentlich hierfür werden für die Koalition die Ergebnisse der Evaluation 2017 sein.
Berlin soll Hauptstadt der Erforschung von Alternativen zu Tierversuchen werden. Dafür wird die Koalition gemeinsam mit der Charité, dem MDC, dem BIH und weiteren außeruniversitären Forschungseinrichtungen die vorhanden Kompetenzen in einem Zentrum bündeln und ausbauen.
Das Universitätsmedizin-Gesetz wird die Koalition zur stärkeren Partizipation der am Wissenschaftsprozess Beteiligten reformieren.
Berlin Adlershof ist ein Erfolgsmodell für die Ansiedlung von Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Dieses Modell werden wir auf weitere Zukunftsorte ausweiten. Wissenschaft ist ein Standortfaktor und Motor für die Ansiedlung und Gründung von Unternehmen. Die Start-Up-Szene profitiert von der starken Wissenschaft.
Der Campus Berlin-Buch wird im Rahmen eines infrastrukturellen und städtebaulichen Gesamtkonzeptes weiterentwickelt. Der Bau von Wohnungen, der Neubau eines Gründungszentrums sowie eine verbesserte Anbindung stehen dabei im Fokus. Auch der Standort Tegel mit der Urban Tech Republic wird weitere Arbeitsplätze generieren und sich als Standortfaktor positiv auf die gesamte Region auswirken. Die Koalition wird die Nachnutzung Tegel als gesamtstädtische Aufgabe, insbesondere auch mit der Ansiedlung der Beuth-Hochschule, konsequent verfolgen.
Die Koalition sichert zum Erhalt der umfangreichen Kooperationen zwischen Hochschulen und regionaler Wirtschaft die dauerhafte Finanzierung der bestehenden Gründungszentren zu.
Die Koalition wird die Open Access Strategie umsetzen und ein Zukunftsprogramm Digitalisierung der Wissenschaft auflegen. Dabei sollen Open-Access-Publikationen, aber auch digitale Lehr- und Lernformate sowie offene Forschungsdaten etwa durch Regelungen in den Hochschulverträgen unterstützt werden. Hochschulbibliotheken sollen in ihrer Entwicklung als digitale Wissensspeicher durch Investitionen in Infrastruktur, Know-How und Ressourcen unterstützt werden. Die Koalition unterstützt die Schaffung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht.
In Berlin sind in den letzten Jahren viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse neu entstanden, aber viele Menschen können nach wie vor nicht von ihrer Arbeit leben oder sind erwerbslos. Die Koalition wird sich für gute Arbeit für alle Berliner*innen einsetzen und prekäre Arbeit zurückdrängen. Die Koalition wird den sozialen Zusammenhalt in der Stadt stärken. Für die Koalition ist die nachhaltige Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung eine Schlüsselaufgabe für die solidarische Zukunft Berlins.
Den Öffentlichen Dienst wird die Koalition zum Vorbild für gute Arbeit machen. Die Entlohnung für Lehrkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen wird die Koalition erhöhen und prüfen, wie eine bessere soziale Absicherung sichergestellt werden kann. Dafür werden bei dauerhaftem Tätigkeitsbedarf Honorarverträge in Arbeitsverträge umgewandelt, mit einem Zwischenziel von mindestens 20 Prozent Festangestellten bis 2021. Für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte will die Koalition eine tarifvertragliche Regelung abschließen.
Die Koalition wird im Rahmen der Wirtschaftsförderung geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen begrenzen. Darüber hinaus wird die Koalition die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über den Ausbau der Kampagne »Warum Minijob? – Mach mehr draus!« fördern. Die Koalition wird alle Möglichkeiten nutzen, um Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Berliner Initiative »Arbeit 4.0 – Made in Berlin« wird weiterentwickelt. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Crowdworker wird die Koalition Maßnahmen wie die Einführung eines Gütesiegels für gute Arbeit bei Crowdworking begleiten. Um Soloselbständige besser abzusichern und den Übergang in eine abgesicherte Arbeit zu erleichtern, wird die Koalition Bundesratsinitiativen für einen verbesserten Kranken- und Rentenversicherungsschutz initiieren. Ebenso will die Koalition eine Bundesratsinitiative für die Abschaffung der Ausnahmetatbestände im Mindestlohngesetz und für eine effektivere Bekämpfung der Umgehung des Mindestlohnes starten.
Die Verfolgung und Ahndung von Schwarzarbeit wird die Koalition gemeinsam mit den Bezirken optimieren sowie die Kontrolle über die Einhaltung des Vergabegesetzes verstärken. Die Koalition wird sich für die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einsetzen und das Personal im Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit erhöhen. Die Koalition unterstützt Opfer von Arbeitsausbeutung beim Kampf um ihre Rechte. Neben der Absicherung von Beratungsangeboten werden für sie Möglichkeiten einer vorübergehenden Unterbringung geschaffen, damit sie als Zeugen/ Zeuginnen für die straf- und steuerrechtliche Verfolgung zur Verfügung stehen. Die Arbeitsgerichtsbarkeit verbleibt in der Zuständigkeit der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung.
Die Koalition wird auf der Grundlage vorhandener Untersuchungen den Fachkräftebedarf für Berlin identifizieren und branchenbezogene Strategien entwickeln. Die Koalition will zudem das Potential bei Langzeitarbeitslosen für die Fachkräftesicherung heben und Berufsrückkehrer*innen sowie Alleinerziehende beim (Wieder-)Einstieg in den Beruf unterstützen. Neuzugewanderte wird die Koalition beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützen und den Prozess der Anerkennung ihrer Qualifikation im Zuständigkeitsbereich des Landes verkürzen. Die Angebote der Bildungsberatung werden konzeptionell zusammengeführt und einheitliche Qualitätsstandards entwickelt.
Die Koalition wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass gesetzliche Voraussetzungen für die erfolgreiche Integration Langzeiterwerbsloser in den ersten Arbeitsmarkt geschaffen werden und Arbeit statt Erwerbslosigkeit finanziert werden kann, unter anderem durch Bundesratsinitiativen zum Passiv-Aktiv-Transfer und einer Ausweitung der Förderung auf fünf Jahre. Darüber hinaus wird die Koalition prüfen, wie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gezielt Langzeiterwerblose und Geflüchtete in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können.
Das Rahmenarbeitsmarktprogramm wird weiterentwickelt. Die Maßnahmen werden stärker zielgruppenorientiert ausgerichtet, um insbesondere Alleinerziehende, Geflüchtete und Bedarfsgemeinschaften mit Kindern besser zu fördern. Bestehende arbeitsmarktpolitische Instrumente werden hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert.
Die Koalition wird die Ergebnisse der Arbeitsgruppen zur Optimierung der Aufgabenwahrnehmung und Steuerung im SGB II weiterentwickeln und mit der Umsetzung 2017 beginnen. Die Beratungsstelle für Berliner*innen mit Migrationshintergrund bzw. für entsandte Beschäftigte und das Berliner Arbeitslosenzentrum als unabhängige Beratungsstelle für Erwerbslose wird die Koalition absichern. Die Koalition unterstützt die Einrichtung von Ombudsstellen in den Jobcentern bzw. Bezirken.
Die Koalition startet eine Bundesratsinitiative zur Überprüfung der Sanktionen für Erwerbslose im AsylbLG und dem SGB II und will unter anderem die Begrenzung des Regelbedarfs auf 80 Prozent für unter 25-jährige Leistungsbeziehende bei einem Umzug ohne Zusicherung abschaffen.
Die Koalition wird sich in gemeinsamer Verantwortung mit den Sozialpartnern und der Bundesagentur für Arbeit für eine Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen einsetzen.
Die Koalition fordert die Wirtschaft auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen, ausreichend betriebliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen und wird selbst das Berliner Ausbildungsplatzprogramm (BAPP) weiterführen. Bei öffentlichen Aufträgen und öffentlicher Förderung werden bei gleichwertigen Angeboten Unternehmen bevorzugt, die eine Ausbildungsquote von mindestens fünf Prozent erfüllen. Kurzanalyse Mit Protesten ist zu rechnen Die Koalition will eine Ausbildungsplatzabgabe einführen: Wenn Betriebe nicht ausbilden, sollen sie zahlen. Zunächst soll das in der Altenpflege umgesetzt werden. Die Pläne werden von der Wirtschaft scharf kritisiert, von Geldstrafen ist die Rede. Unternehmen beklagen, sie fänden keine geeigneten Azubis. Der Senat solle Jugendliche besser auf eine betriebliche Ausbildung vorbereiten.
Die Koalition will mehr Kleinbetrieben und Startups eine Ausbildung im Verbund ermöglichen und die dazu notwendigen Beratungsangebote gemeinsam mit den Wirtschaft, Gewerkschaften und den Kammern ausbauen. Um die hohe Zahl von Vertragsauflösungen bei Auszubildenden in Berlin zu senken, wird die Koalition die Einrichtung unabhängiger und anonym zugänglicher Ausbildungsberatungsstellen prüfen. Sollte das Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen weiterhin nicht ausreichen, wird die Koalition die Einführung einer Ausbildungsabgabe – möglichst gemeinsam mit dem Land Brandenburg – prüfen. Mit dieser Ausbildungsabgabe sollen Betriebe, die ausbilden, aktiv unterstützt werden. Ziel der Koalition ist es, in dieser Legislaturperiode mit der Umsetzung zu beginnen. In einem ersten Schritt wird eine branchenbezogene Ausbildungsabgabe für die Ausbildung in der Altenpflege angestrebt.
Die Koalition wird für die Arbeit der Jugendberufsagentur den Bezirken ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stellen.
Die Jugendberufsagentur soll auch für junge Menschen aus dem Fallmanagement der Jobcenter zugänglich sein. In Zukunft wird die Koalition bezirksübergreifende Angebote der aufsuchenden Beratung im Rahmen der Jugendberufsagentur aufbauen. Dazu könnte eine mobile Jugendberufsagentur als weitere Einrichtung eingesetzt werden.
Die inklusive Gesellschaft ist die Leitidee der Politik der Koalition. Die Koalition legt zur Umsetzung der Behindertenpolitischen Leitlinien ein ressortübergreifendes Konzept in Koordinierung mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung, dem Landesbehindertenbeirat und den Arbeitsgruppen »Menschen mit Behinderung« vor. Sie entwickelt das Landesgleichberechtigungsgesetz weiter und setzt die Ergebnisse des Normenkontrollverfahrens zur UN-Behindertenrechtskonvention um. Auf Bundesebene wird die Koalition darauf hinwirken, dass durch die dortige Gesetzgebung die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gestärkt wird. Neuregelungen dürfen nicht dazu führen, dass zukünftig Menschen mit Behinderung die notwendige Unterstützung nicht mehr erhalten oder ihre Wahlfreiheit eingeschränkt wird. Etwaige Regelungslücken sind im Sinne der Leistungsberechtigten zu schließen. Die Koalition wird gemeinsam mit allen Akteur*innen der Behindertenpolitik Maßnahmen zur besseren Umsetzung des Instrumentes des trägerübergreifenden persönlichen Budgets entwickeln.
Die Koalition erarbeitet zusammen mit dem Fahrgastbeirat ein Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen. Sie trägt dazu bei, das Inklusionstaxi schnell zu etablieren. Die Koalition startet eine Bundesratsinitiative zur Festlegung dieser Quote im Personenbeförderungsgesetz. Das Angebot der Mobilitätshilfedienste wird durch eine Landesfinanzierung im Integrierten Sozialprogramm bedarfsgerecht gesichert und mit den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in der öffentlich geförderten Beschäftigung verbunden.
Im Rahmen der medizinischen Regelversorgung sollen ausreichend spezifische Angebote und deren barrierefreier Zugang zur Verfügung gestellt werden und ergänzend gut vernetzte medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung entstehen. Ziel ist die Darstellung der barrierefreien Angebote in einer inklusiven Datenbank. Im Landespflegegeldgesetz wird Taubblindheit als eigenständige Behinderung anerkannt.
Die Koalition wird die derzeitige Umsetzung der Konvergenzphase II, insbesondere bei den Betreuungszeiten und bei den Vergütungen, für die Einrichtungen der Behindertenhilfe aussetzen, da Korrekturbedarf besteht. Die Koalition wird unter Einbindung der Angehörigenvertretungen und unter Berücksichtigung des Evaluationsberichtes die Verhandlungen erneut aufnehmen.
Die Koalition führt das Budget für Arbeit ein, um Menschen mit Behinderung den Wechsel von einer Werkstatt für Behinderte in einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Integrationsbetriebe und Integrationsfachdienste sollen stärker gefördert werden.
Ein wichtiges Ziel ist das inklusive Wahlrecht, so dass Menschen mit Behinderungen an Wahlen teilnehmen können. Dazu gehört die Änderung des Landeswahlgesetzes.
Die Koalition setzt sich für mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ein. Dazu gehört auch die Erweiterung des Angebots an barrierefreien, öffentlich zugänglichen Toiletten. Bei Schulsanierungen wird auf Barrierefreiheit geachtet.
Die Koalition entwickelt die senior*innenpolitischen Leitlinien partizipativ weiter. Besondere Belange älterer Menschen und deren kulturelle Vielfalt auch in Bezug auf Lebensstile, Herkunft oder geschlechtliche Orientierung werden berücksichtigt. Die Ergebnisse des Dialogprozesses 80plus – Rahmenstrategie zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung hochbetagter Menschen werden in ressortübergreifender Zusammenarbeit weiterentwickelt. Die Koalition strebt gemeinsam mit landeseigenen Wohnungsunternehmen Modellprojekte »Senior*innenfreundlicher Kiez« an, in denen barrierefreies Wohnen sowie die Anbindung an Beratungs- und Pflegeangebote gewährleistet sind. In jedem Bezirk wird eine »Altenhilfekoordination« eingerichtet. Die Geriatrisch-Gerontopsychiatrischen Verbünde werden gestärkt und zu bezirklichen Netzwerkträgern einer sektorenübergreifenden integrierten Versorgung weiterentwickelt.
Die Koalition stärkt die Arbeit der Senior*innenvertretungen und des Senior*innenbeirates und stattet die Geschäftsstelle besser aus, um so die Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen zu unterstützen. Die Koalition unterstützt die Bezirke finanziell, um den ehrenamtlichen Dienst im sozialen Dienst (die Sozialkommissionen) zu stärken. Die Koalition wird in Zukunft auch in Berlin den 1. Oktober als Tag der älteren Menschen würdevoll begehen.
Die Koalition wird eine ressortübergreifende Strategie zur Bekämpfung von Armut und zur Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe mit konkreten Maßnahmen auf den Weg bringen. Voraussetzung hierfür ist eine integrierte Armuts- und Sozialberichterstattung. Alle Ressorts erbringen ihre Beiträge zur Armutsbekämpfung in Berlin. Vorhandene Armutslagen müssen verringert und die Entstehung neuer Armutslagen verhindert werden. Vorrangige Handlungsfelder sind für die Koalition der Ausbau einer guten Bildungsinfrastruktur, eine gute und existenzsichernde Erwerbstätigkeit, gesundheitliche Versorgung, inklusive Teilhabe und der Zugang zu kultureller und gesellschaftlicher Teilhabe für alle.
Mit dem berlinpass können Menschen, die auf Transferleistungen angewiesen sind, vergünstigte Angebote im Kultur- und Freizeitbereich nutzen und das Berlin-Ticket-S erhalten. Die Koalition will die Ausgabe und Verlängerung des berlinpass erleichtern und entbürokratisieren.
Darüber hinaus wird die Koalition im Bundesrat Initiativen für die Anhebung des Kinderzuschlages und der SGB II-Leistungen entwickeln. Sie setzt sich langfristig für eine allgemeine und bedarfsdeckende Kindergrundsicherung ein.
Aktive Nachbarschaften, lebendige Kieze und stabile Sozialstrukturen sind eine Voraussetzung für Demokratie und Teilhabe. Die Koalition steht deshalb für den örtlich ausgewogenen Ausbau von Stadtteilzentren sowie deren inklusive und kultursensible Weiterentwicklung. In einem ersten Schritt erfolgt eine Bestandsaufnahme der sozialräumlichen Angebote in Berlin. In Prognoseräumen mit niedrigem Sozialstatusindex wird mit Stadtteilmanager*innen die fach- und ressortübergreifende Arbeit unter Bündelung der Ressourcen des Landes, der Bezirke, der Jobcenter sowie der sozialen Infrastruktur gestärkt. Die Koalition stärkt hierfür die zentrale Koordinierung der Sozialraumorientierung. Die Koalition wird das Landesrahmenprogramm Integrationslots*innen und Stadtteilmütter stärken.
Die Koalition wird zunächst das Landesrahmenprogramm Integrationslots*innen und Stadtteilmütter über die öffentlich geförderte Beschäftigung stärken. Das Erfolgsmodell Stadtteilmütter wird für weitere Zielgruppen und Bezirke geöffnet. Die Koalition wird ein Konzept für den Erhalt und die Schaffung bezahlbarer Wohn- und Gewerberäume für soziale und gesundheitliche Angebote unter Einbeziehung der Neubauprojekte sowie landeseigener Immobilien und Grundstücke entwickeln. Die Koalition sichert die flächendeckende Einführung des Berliner Sozialhilfeportals zur IT-gestützten Optimierung und Standardisierung von Arbeitsabläufen in den Sozialämtern ab 2018 sowie den Probebetrieb ab dem Jahr 2017.
Bürgergesellschaftliches Engagement ist eine tragende Säule der Berliner Stadtgesellschaft und eine Querschnittsaufgabe. Angebote wie der Berliner Freiwilligenpass und die Ehrenamtskarte werden gestärkt und „Berlin sagt Danke“ fortgeführt. Die Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement wird im Dialog weiterentwickelt. Die Freiwilligendienste werden ausgebaut.
Die Koalition setzt sich gemeinsam mit den Bezirken für eine flächendeckende systematische infrastrukturelle Förderung und Finanzierung der Freiwilligenarbeit in Form Bezirklicher Freiwilligenagenturen sowie Netzwerken von Stadtteilzentren und anderen Akteuren ein. Die Koalition erarbeitet in einem partizipativen und ressortübergreifenden Prozess eine Engagementstrategie als einen Baustein zur Stärkung des Netzwerkes des ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements. In den Bezirken sollen Bezirkliche Beauftrage für Bürgerschaftliches Engagement etabliert werden.
Die Koalition entwickelt die AV Wohnen mit dem Ziel weiter, vielen Menschen den Verbleib in ihren Wohnungen zu ermöglichen und realistische Richtwerte bei der Neuanmietung von Wohnraum abzubilden. Die Koalition verlängert den bis zum 31. Dezember 2016 befristeten Neuanmietungszuschlag (Punkt 3.4. AV) bis zu einer Überarbeitung der AV Wohnen. Die neue AV Wohnen tritt spätestens zum 1. Januar 2018 in Kraft. Dabei wird die Höhe des Neuanmietungszuschlags überprüft. Kurzanalyse Führt zu Streit unter den Parteien Die Veränderung der „Ausführungsvorschrift (AV) Wohnen“, mit der die maximale Höhe der Mietkostenübernahme für Hartz-IV-Empfänger geregelt wird, war einer der großen Konfliktpunkte von Rot-Rot-Grün. Erst zum Ende ihrer Verhandlungen verständigten sich die Partner auf eine Formulierung im Koalitionsvertrag. Details bleiben offen – und werden mutmaßlich noch für weiteren Streit im Senat sorgen.
Die Koalition wird bei der Berechnung der Richtwerte die mittleren Wohnlagen und alle Wohnungsgrößen – gewichtet nach ihrem Anteil am Berliner Wohnungsmarkt – einbeziehen.
Die Sonder- und Härtefallregelung wird auf ihre Wirksamkeit auch in Bezug auf eine Erweiterung auf den sozialen Wohnungsbau überprüft.
Die Koalition wird die Leitlinien der Wohnungslosenpolitik gemeinsam mit den Bezirken, den LIGA-Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und anderen Akteuren der Wohnungslosenhilfe weiterentwickeln und ab 2017 schrittweise umsetzen. Sie wird ein umfassendes Konzept zur Prävention von Wohnraumverlust erarbeiten und eine Wohnungslosenstatistik einführen. In Zusammenarbeit mit den Trägern der Wohnungslosenhilfe und den Berliner Bezirken strebt die Koalition mindestens 1.000 Plätze in der Kältehilfe, insbesondere auch für Frauen, an. Die ganzjährigen Unterbringungs- und Vermittlungseinrichtungen werden bedarfsgerecht ausgebaut und um Beschäftigungsinitiativen ergänzt. Die Versorgung einzelner Zielgruppen, wie Frauen und Ältere, wird verbessert. Die Koalition wird deshalb das Hilfesystem einschließlich vorhandener Einrichtungen regelmäßig überprüfen und anpassen. Die Angebote der Wohnungslosenhilfe werden in Abstimmung mit den Bezirken gesamtstädtisch gesteuert. Ihre Finanzierung erfolgt unter Berücksichtigung der nachgewiesenen spezifischen Kosten im Rahmen der Basiskorrektur für die Bezirke. Die Anzahl der Wohnungen im geschützten Marktsegment wird auf 2.500 erhöht.
Bestandteil dieses Konzeptes soll u.a. die fachliche Organisation und die personelle Ausstattung der Fachstellen Soziale Wohnhilfen in den Berliner Sozialämtern sein. Bei der Organisation der Kosten der Unterkunft in den Jobcentern wird den Entscheidungen der Sozialämter in Fragen der Kosten der Unterkunft und der Mietschuldenübernahme Vorrang eingeräumt. Zur Prävention von Mietschulden wird geprüft, wie die Fachstellen frühzeitig durch Vermietende über entstehende Mietschulden informiert werden können. Zudem prüft die Koalition darüber hinaus die Möglichkeiten eines Generalmietermodells, um ein Mietausfall- und Instandsetzungsrisiko auszuschließen.
Die Gleichstellung von Frauen ist entscheidend für den sozialen Zusammenhalt und die Zukunft Berlins. Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit in allen Lebensphasen sind Bedingung für ein selbstbestimmtes Leben aller Geschlechter. Voraussetzung dafür sind die eigenständige Existenzsicherung aller Frauen und die paritätische Beteiligung und Mitbestimmung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
Frauen- und Gleichstellungspolitik ist in allen Politikfeldern als Querschnittsthema zu verankern und wird im Abgeordnetenhaus und im Senat wie bisher ein eigenständiger Politikbereich bleiben. Die Koalition verpflichtet sich auf allen Ebenen der Doppelstrategie von Gender Mainstreaming und spezifischen Angeboten zur aktiven Gleichstellungspolitik. Die Koalition intensiviert Bildungsangebote zur Überwindung stereotyper Rollenbilder und Sexismus in Schulen, im Lehramt und der Weiterbildung.
Die Koalition wird öffentliche Mittel geschlechtergerecht ausgeben. In der Verwaltung, den landeseigenen Betrieben und solchen mit Landesbeteiligung wird Gender Budgeting und Gender Mainstreaming konsequent auf allen Ebenen umgesetzt. Dies gilt ebenso für die Verteilung der EU-Strukturfondsmittel. Die diesbezügliche Datenerhebung wird konkrete Konsequenzen bei der Mittelverteilung haben. In allen Verwaltungen will die Koalition Instrumente und Verfahren zum Controlling bei der Aufstellung und bei der Bewirtschaftung des Haushalts einführen.
Die Koalition wird das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm neu auflegen (GPR III), das sowohl die junge Generation und den Feminismus der Zukunft, als auch die Belange mittlerer und älterer Generationen in den Blick nimmt. Gender Mainstreaming und -Budgeting als zentrale Steuerungsinstrumente gleichstellungspolitischer Aufgaben werden fortgeschrieben, die Vorgaben für das Erreichen der Zielsetzungen weiterentwickelt und, wo notwendig, konkretisiert. Die herausragende Rolle der Bezirke, Betriebe und Verwaltungen für die Umsetzung von echter Chancengleichheit erfährt so eine Stärkung. Die Zivilgesellschaft und das Parlament werden in die Ausgestaltung der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms mit einbezogen und die Geschäftsstelle wird gestärkt.
Die Koalition wird die gewählten Frauenvertreter*innen und die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Bezirke, Betriebe und Verwaltungen personell und finanziell angemessen ausstatten und stärkt die Frauenbeiräte.
Das Landesgleichstellungsgesetz wirkt. Die Koalition wird ein Verbandsklagerecht im Gesetz verankern. Die Ausführungsvorschriften werden weiterentwickelt.
Die Koalition will die Chancengerechtigkeit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und dazu geeignete Maßnahmen, die an den Bedarfen von Frauen orientiert sind, weiterentwickeln. Insbesondere Verwaltung, landeseigene Betriebe und Betriebe mit Landesbeteiligung werden hierbei Vorbild sein. Die Koalition wird zur Erleichterung des Wiedereinstiegs ins Berufsleben sowie der Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit geeignete Programme auflegen und die Zusammenarbeit mit den Jobcentern verbessern. Die Koalition unterstützt aktiv die Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen, die sich stärker an den Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen orientieren.
Die Koalition wird Unternehmerinnen und Frauen auf dem Weg in die Selbstständigkeit mit frauenspezifischen Maßnahmen unterstützen.
Die Koalition wird sich dafür einsetzen, dass Frauen und Männer in allen Beschäftigungsbereichen und auf allen Ebenen gleichberechtigte Chancen haben und dass der Anteil von Frauen in Führungsfunktionen und Aufsichtsräten auf mindestens 50 Prozent gesteigert wird. Die Koalition erprobt die Einführung einer Reservierungsquote für Ausbildungsplätze bei weiteren Landesunternehmen in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Die Reservierungsquote sichert, dass die erste Hälfte der zu vergebenden Plätze in einem Ausbildungsberuf verbindlich an Frauen zu vergeben ist, um den Frauenanteil zu erhöhen.
Die Koalition setzt sich für die Entgeltgleichheit bei gleicher und gleichwertiger Arbeit und für die Höherbewertung der als frauentypisch geltenden Berufe ein. Sie wird die rechtlich bestehende Möglichkeit einer Teilzeitausbildung bei voller Vergütung nutzen. Dabei sollen die Berliner Verwaltung, die landeseigenen Betriebe und die Betriebe mit Landesbeteiligung ein Vorbild sein.
Die Koalition stellt sicher, dass Frauen mit Behinderung und Frauen, die von möglicher Mehrfachdiskriminierung betroffen sind, der Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Ausbildung und Weiterbildung mit geeigneten Maßnahmen und Förderprogrammen adäquat ermöglicht wird.
Zur Verbesserung der Rechte und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen aller Geschlechter wird die Koalition gemeinsam mit den Bezirken und den Betroffenen einen ressortübergreifenden »Runden Tisch Sexarbeit« einrichten, der ein Handlungskonzept entwickelt.
Die Koalition wird auf allen Stufen des Bildungssystems Gleichstellungsaspekte auf der Grundlage des Kooperationsabkommens zwischen Frauen- und Bildungsverwaltung nachhaltig verankern.
Mädchen entscheiden sich nach der Schule noch immer mehrheitlich für Sorgearbeit und Dienstleistungstätigkeiten, die schlechter entlohnt werden als gleichwertige Tätigkeiten in anderen Branchen. Um mehr Vielfalt in allen Wirtschaftsbereichen zu erreichen, setzt sich die Koalition dafür ein, MINT-Berufe für Mädchen attraktiver zu gestalten und Jungen vermehrt für soziale Berufe zu gewinnen.
Die Koalition setzt sich weiterhin in der Berliner Wissenschaftslandschaft für einen nachhaltigen Kulturwandel ein, der Gleichstellung als Qualitätskriterium anerkennt und Chancengerechtigkeit und Parität auf allen Ebenen gewährt. Perspektiven der Frauen- und Geschlechterforschung sollen in alle Fächer und hochschulübergreifenden Forschungsprojekte und -verbünde integriert werden.
Die Koalition wird bestehende Professuren und innovative Projekte im Bereich von Gender Studies weiter ausbauen und das Potenzial der Genderforschung und die wissenschaftliche Expertise für das Regierungshandeln nutzen.
Obwohl der Anteil von Frauen in der Kunst und im Kulturbetrieb sehr hoch ist, partizipieren sie an der individuellen Kunstförderung viel weniger als Männer und sind selten in herausragenden Positionen zu finden. Die Koalition wird den nachwirkenden Stereotypen gegenüber Künstlerinnen entgegenwirken und betrachtet Geschlechtergerechtigkeit als einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der kulturellen Vielfalt.
Die Koalition wird in ihrem Sprechen und Handeln alle Formen des Sexismus vermeiden und diesem auch öffentlich entgegentreten. Sexismus beginnt mit einem herabwürdigen Bild von Frauen und LSBTTIQ*, das in vielen Bereichen des Alltags vermittelt wird. In der aktuellen Ausschreibung von Werberechten des Landes Berlin wird der Ausschluss von sexistischer Werbung und diskriminierenden Inhalte eine harte Vergabebedingung. Auf privaten Werbeflächen wird die Koalition diskriminierende Werbung durch Einrichtung eines Expert*innengremiums prüfen und verhindern.
Frauenprojekte sind der Ausdruck der Selbstorganisation von Frauen für Frauen. Sie sind Orte feministischer Auseinandersetzung und emanzipatorischer Selbstbestimmung. Diese bedarfsorientierten, qualitätsgerechten Projekte wird die Koalition absichern und mit Blick auf die wachsende Stadt sowie immer größere soziale Problemlagen weiterentwickeln. Dazu soll eine qualifikations- und tarifgerechte Bezahlung der Mitarbeitenden erfolgen. Die Koalition stellt Transparenz bei der Vergabe und Evaluation von Projekten und Maßnahmen für Frauen sicher. Änderungen von Förderprogrammen werden zeitnah mit den Trägern kommuniziert.
Die Koalition wird Familien- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ausbauen, um den multiplen Problemlagen und den Bedarfen von Migrantinnen und Geflüchteten gerecht zu werden. Die Koalition wird den gemeinnützigen Einsatz des Berliner Gemeindedolmetschdienstes und von Lotsenprogrammen auch für Frauenprojekte ausbauen und verstetigen.
Die Koalition arbeitet an einer bundesweiten Lösung zur kostenlosen Vergabe von Verhütungsmitteln mit.
Zum Ende der Legislaturperiode wird die Koalition einen (Spezial)-Bericht zur Lebens- und Gesundheitssituation von Frauen mit Behinderung vorlegen. Dazu gehört unter Einbeziehung der Betroffenen die Festlegung von objektiven und transparenten Kriterien für die Barrierefreiheit in Berlin.
Bei der Förderung des Sports als Daseinsvorsorge wird die Koalition die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen berücksichtigen.
Jeder Mensch hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Die Koalition steht dafür ein, dass Gewaltbetroffene in Berlin die Hilfe bekommen, die sie brauchen. Sexismus und sexualisierte Gewalt richten sich meist gegen Frauen, grundsätzlich sind jedoch alle Geschlechter davon betroffen.
Die Online-Medien und insbesondere soziale Netzwerke sind heute Teil des öffentlichen Raums und werden von vielen für einen globalen Austausch und die tägliche Kommunikation genutzt. Die Koalition erkennt Gewalt im Internet als reale Gewalt an und zieht daraus Konsequenzen für Prävention, Aufklärung, Opferschutz und Strafverfolgung. Gemeinsam mit anderen Bundesländern wird sich die Koalition dafür einsetzen, dass Betroffene auch Online-Beratungsangebote erhalten. Zudem sind die Strafverfolgungsbehörden entsprechend zu spezialisieren und auszustatten.
Um Betroffene von Stalking früher und besser zu schützen, wird die Koalition das Beratungsangebot ausweiten und eine enge und zeitnahe Abstimmung von Polizei und Staatsanwaltschaft ermöglichen.
Für eine effektive Gewaltprävention ist eine umfassende Aufklärung und Bildung zur sexuellen und körperlichen Selbstbestimmung unerlässlich. Hierbei wird die Koalition die bestehenden Netzwerke in ihrer Zusammenarbeit mit Schulen und Jugendeinrichtungen unterstützen.
Die Koalition setzt die Ergebnisse der Evaluation des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und die Integrierte Maßnahmenplanung gegen sexualisierte Gewalt um. Die Koalition entwickelt die Gewaltschutzambulanz weiter zu einem interdisziplinären Gewaltschutzzentrum. Dazu gehört, die Beratung zu konsolidieren und weiterzuentwickeln und die ärztliche Versorgung zur 24/7-Bereitschaft auszubauen. Es werden bedarfsgerecht weitere Plätze in Frauenhäusern sowie anderen geeigneten Schutzeinrichtungen geschaffen. Die Koalition wird zudem mehr Unterkünfte für wohnungslose Frauen einrichten. Mindestens 80 Prozent suchtkranker Frauen haben Gewalt erlebt. Die Koalition unterstützt die Einrichtung von spezifischen und barrierefreien Wohnformen für Frauen mit Suchtproblemen und psychiatrischer Diagnose.
Ressortübergreifend wird die Koalition Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor Zwangsverheiratung vorantreiben. Die Koalition wird die Aufklärung über weibliche Genitalverstümmelung und die kultursensible, medizinische sowie psychologische Hilfe von Betroffenen in Kooperation mit Initiativen und Aktivist*innen sowie die Entwicklung eines Referenzzentrums unterstützen.
Frauen und Mädchen, die von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung betroffen sind, wird die Koalition unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus dabei unterstützen, sich aus der Gewaltsituation zu befreien und ihr Recht auf Entschädigung geltend zu machen.
Die Koalition wird den spezifischen Bedarf geflüchteter Frauen berücksichtigen. Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der UNICEF u.a. erstellten »Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften« sollen in Berlin umgesetzt werden. Geflüchtete Frauen und Kinder werden durch ausreichende niedrigschwellige Angebote einer medizinischen, psychosozialen und psychotherapeutischen Versorgung und beim Aufbau von Selbstvertretungsstrukturen unterstützt.
Die Koalition setzt sich das Ziel, durch verstärkte Beratung und Information die Anerkennung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe zu erleichtern.
Geeignete Erstaufnahmeeinrichtungen und Unterkünfte für Frauen werden bedarfsgerecht ausgebaut. Zur Integration geflüchteter Frauen in die Arbeitswelt entwickelt die Koalition spezifische Angebote, um sie zu qualifizieren. Darüber hinaus wird die Koalition Integrationsteams in Jobcentern einsetzen und Mentoringprogramme auflegen.
Die Koalition wird bei Ehrungen und Auszeichnungen darauf achten, dass das Wirken von Frauen besser gewürdigt wird und ihre Leistungen sichtbar werden. Der Genderaspekt ist grundsätzlich bei der Prüfung von Vorschlägen und Entscheidung zu berücksichtigen. Es wird eine Berliner Frauen-Datenbank aufgebaut mit Biografien von Frauen, die in Berlin gewirkt und ihre Spuren hinterlassen haben.
In Berlin leben eine große Vielfalt von Lebensentwürfen und starke Communities von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen, Transgendern, Intersexuellen und Menschen, die sich als Queer verstehen (LSBTTIQ*). Sie prägen Berlinmit und tragen mit viel Engagement zur Weltoffenheit und zum Berlin-Gefühl bei. Die LSBTTIQ*-Communities brauchen starke Partner*innen an ihrer Seite. Diesem Anspruch wird sich die Koalition stellen. Die Förderung von Selbstbestimmung, Selbstorganisation und die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensentwürfe in ganz Berlin werden die Arbeit der Koalition bestimmen.
Der Initiative »Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt« (ISV) wird neuer Schwung verliehen, neue Bereiche werden erschlossen und sie wird auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Das Ziel der Initiative ist die Förderung der Akzeptanz von LSBTTIQ*: in der Schule, bei Behörden, in Verbänden, in Betrieben sowie in der Zivilgesellschaft.
Die Koalition wird die bisherigen Maßnahmen intensivieren und evaluieren, um neue Erfordernisse festzustellen und eine ständige Weiterentwicklung voranzutreiben. Die Koalition verpflichtet sich dem Ziel, die ISV in eine dauerhafte Struktur der Akzeptanzarbeit zu überführen, in der die Berliner Verwaltung und Akteur*innen der Zivilgesellschaft miteinander kooperieren. Dafür wird die Koalition die Haushaltsmittel für die ISV bis zum Ende der Legislaturperiode verdoppeln.
Schwerpunkte werden die Bereiche Bildung, Jugend, Arbeitswelt, Anti-Diskriminierungsarbeit sowie Gewaltprävention sein. Bei der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der ISV wird die Koalition die LSBTTIQ*-Communities und die vielfältige Stadtgesellschaft kontinuierlich einbinden und deren Impulse aufnehmen. Dafür wird die Koalition die Kompetenzen und das Engagement der LSBTTIQ*-Communities der Stadt heranziehen und alle einladen, gemeinsam an einem ressortübergreifenden Maßnahmenplan mitzuarbeiten.
Es ist erklärtes Ziel der Koalition, ihr Engagement für Weltoffenheit, Bürger*innenorientierung und Chancengleichheit weiter zu verstärken. Dafür erarbeitet das Land Berlin eine Diversity-Gesamtstrategie, die verbindliche Ziele und Verfahrensschritte für die Berliner Verwaltung festschreibt. Die Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) nimmt eine koordinierende und beratende Rolle im Prozess der Erstellung einer Gesamtstrategie ein.
Die Koalition will die Diversity-Kompetenz der Verwaltung weiter stärken und wird hierfür das Angebot entsprechender Trainings und Schulungen deutlich verstärken. Im Sinne eines Diversity-Mainstreamings soll Vielfalt systematisch in allen Verwaltungsprozessen Berücksichtigung finden. Mit dem LADG wird eine Verpflichtung zu Gleichbehandlung und Diversity-Mainstreaming bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Gewährung staatlicher Leistungen an Private eingeführt.
Die Koalition wird die Diversity- und Queerkompetenzen in allen pädagogischen Berufen stärken, queere Bildungsarbeit absichern und zu einem verbindlichen Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung machen. Sie wird das Ziel der Akzeptanzförderung von sexueller Vielfalt an Schulen durch entsprechende Maßnahmen und Projekte unterstreichen und im Schulgesetz und im Sportförderungsgesetz verankern. Zur Unterstützung des Coming Outs und der Belange junger LSBTTIQ* wird die Koalition die queere Jugendarbeit ausbauen und mindestens ein queeres Jugendzentrum mit berlinweitem Auftrag einrichten. Sie unterstützt insbesondere queere Projekte, die in der Jugendfreizeit- und Jugendberatung und in der Schulaufklärung mit dem Peer-to-Peer-Konzept arbeiten.
Viele Projekte dienen als Labor für eine moderne, offene und wachsende Stadtgesellschaft. Innerhalb und außerhalb der ISV müssen erfolgreiche Projekte ausgebaut und verstetigt werden. Die Koalition wird dafür sorgen, dass lesbische Projekte nicht im Hintergrund bleiben und lesbische Sichtbarkeit erhöhen. Mehrfachdiskriminierung, die besondere Situation von trans*- und intergeschlechtlichen Menschen und die Integration von LSBTTIQ*-Geflüchteten wird die Koalition stärker in den Mittelpunkt rücken.
Die Koalition wird die Strukturen der Opferhilfe und der Gewaltprävention für alle LSBTTIQ*-Gruppen bedarfsgerecht ausbauen. Polizei und Staatsanwaltschaft werden zu LSBTTIQ*-feindlichen Tatmotiven fortgebildet. Ziel ist die Anzeigenbereitschaft von gewaltbetroffenen LSBTTIQ* und das Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden zu erhöhen.
Die Koalition unterstützt das Selbstbestimmungsrecht von Trans* und Inter* über ihre geschlechtliche Identität und ihren Körper. Sie wird die Peer-to-Peer-Beratungs- und Unterstützungsinfrastruktur für Trans* und Inter* ausbauen. Zur Unterstützung von Trans* und Inter* wird die Koalition ein Netzwerk für Trans* und Inter*Menschen initiieren, um den Dialog zwischen Projekten, Wissenschaft und medizinischen Einrichtungen zu befördern. Die Koalition wird die Aus- und Fortbildung des Personals im Gesundheitswesen ausweiten, um über die Belange von Trans* und Inter* aufzuklären. Die Koalition wird die Empfehlung des Deutschen Ethikrates von 2012 zu Intersexualität umsetzen.
Menschen fliehen auch nach Berlin, weil sie in ihren Heimatländern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität verfolgt werden. LSBTTIQ*-Geflüchtete sind in Berlin willkommen.
LSBTTIQ*-Geflüchtete brauchen Ermutigung, Schutz und Beratung. Die Koalition wird die Maßnahmen dazu verstetigen, sicherstellen und kontinuierlich verbessern.
Die Koalition wird Projekte fördern, die Wohnhäuser, Wohngruppen und Wohngemeinschaften für LSBTTIQ* schaffen. Hier sind Frauenwohnprojekte und Mehrgenerationenhäuser von besonderer Wichtigkeit. Die Koalition wird zudem Krisenwohnungen für von Zwangsverheiratung betroffene LSBTTIQ* einrichten. Selbstbestimmtes Leben im Alter und bei Behinderung ist dann möglich, wenn es keine Barrieren gibt. Die Koalition strebt eine barrierefreie LSBTTIQ*-Infrastruktur an.
Berlin ist der Geburtsort der modernen Emanzipationsbewegung von LSBTTIQ*. Die Koalition bekennt sich zu dieser Geschichte und zur Wiedererrichtung des von den Nazis zerstörten Magnus-Hirschfeld-Instituts. Die Koalition unterstützt die Idee eines Elberskirchen-Hirschfeld-Hauses und wird den partizipativen Prozess seiner Umsetzung begleiten. Die Koalition wird dafür Sorge tragen, dass der Unterhalt des Magnus-Hirschfeld-Denkmals gesichert wird.
Die Koalition will die Sichtbarkeit von LSBTTIQ* in Gremien stärken. Die Koalition wird das Netzwerk der Angebote im Bereich HIV/AIDS und Hepatitiden stärken.
Die Koalition wird sich gegenüber dem Bund dafür einsetzen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Regenbogenfamilien und Mehrelternschaften zu verbessern. Mittel der Familienförderung müssen für sie uneingeschränkt zugänglich sein. Kinder und Jugendliche in Regenbogenfamilien werden durch uns Empowerment erfahren.
Die Koalition wird dazu Bundesratsinitiativen im Interesse der LSBTTIQ*-Community initiieren und unterstützen. Dazu gehört vor allem die Initiative zur Öffnung der »Ehe für alle« mit vollem Adoptionsrecht. Außerdem ergreift die Koalition die Initiative zur Erweiterung des Artikel 3 des Grundgesetzes und für die Ersetzung des Transsexuellengesetzes durch eine moderne Gesetzgebung, die sich konkret an den Bedürfnissen von Trans*menschen orientiert, sowie für ein Verbot von geschlechtszuweisenden Operationen an intersexuellen Säuglingen und Kindern.
Die Koalition wird die Interessen von LSBTTIQ* auch international unterstützen und dazu insbesondere die Kontakte zu Berlins Partnerstädten nutzen und wo notwendig auch in kritischen Dialog mit ihnen treten.
Die Koalition steht für ein kinder- und jugendgerechtes Berlin. Sie fördert die aktive Beteiligung junger Menschen in allen Lebensbereichen und stärkt Jugendarbeit und Jugendbildung. Initiativen junger Menschen, die ihr Recht auf Selbstorganisation und Beteiligung an allen sie und ihre Zukunft betreffenden Entscheidungen umsetzen, wird die Koalition anregen und unterstützen, u.a. durch die Weiterentwicklung des Jugenddemokratiefonds. Die Koalition bekennt sich dazu, dass Berlin eine familienfreundliche Metropole für Alle ist. Besonderer Schwerpunkt ist dabei die Bekämpfung von Familien- und Kinderarmut. Daher wird die Koalition umgehend im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses ein Familienfördergesetz auf den Weg bringen und ein ressortübergreifendes Programm zur Bekämpfung der Kinderarmut auflegen. Konkrete Maßnahmen dazu wird die Koalition bereits ab 2017 umsetzen.
Zur Förderung der kindlichen Entwicklung aber auch zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss für jedes Kind eine gute frühkindliche Förderung in Kita und Tagespflege (auch bei flexiblem Betreuungsbedarf) gewährleistet werden. Die Koalition bekennt sich zum Kita-Bildungsprogramm. Wichtig ist das gemeinsame Aufwachsen aller Kinder in ihrer Vielfalt. Die Koalition wird flexible Kinderbetreuungsangebote ausbauen und besser zugänglich machen. Die Koalition will die Bedarfsprüfung für einen Kita-Platz überflüssig machen. Die bestehende »Bedarfsprüfung von Amts wegen« mit Vollendung des 3. Lebensjahres wird umgehend abgeschafft. Kurzanalyse Damit verändert sich Berlin Bislang müssen sich Eltern, die für ihre mindestens dreijährigen Kinder einen Kita-Platz haben wollen, einer „Bedarfsprüfung“ unterziehen. Sie müssen den Betreuungsbedarf nachweisen. Wer nicht in Vollzeit arbeitet oder arbeitslos ist, bekommt oft keinen Ganztagsplatz in der Kita. Das schafft Rot-Rot-Grün ab – „umgehend“, wie es heißt. Damit können Kinder aus einkommensschwachen Familien besser gefördert werden. Aber auch anderen Eltern eröffnen sich damit flexiblere berufliche Möglichkeiten.
Spätestens ab August 2018 erhält jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen »Willkommensgutschein« (Kitabasisgutschein) für sieben Stunden. Dieser soll Familien zukünftig direkt zugesandt werden. Grundlegend ist der Ausbau der Platzkapazitäten mit Landes- und Bundesmitteln. Die Koalition wird das Landesausbauprogramm ausweiten, dabei die Regionen mit den höchsten Bedarfsdefiziten priorisieren und die Höhe der Förderung pro Platz den tatsächlichen Baukosten spürbar anpassen. Das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm wird mit 10 Mio. € fortgeführt.
Alle Kinder sollen in der Kita eine gesunde und ausreichende Verpflegung erhalten. Die Koalition prüft, ob die Kosten für Frühstück und Vesper bei der nächsten Kostenblattverhandlung RV-Tag berücksichtigt werden können. Die Koalition wird verhindern, dass Kinder wegen nicht-gezahlter Essensbeiträge die Kita verlassen müssen und wird dafür geeignete Instrumente entwickeln.
Die Koalition wird die bereits beschlossenen Qualitätsverbesserungen umsetzen und weiterführen und strebt an den Leitungsschlüssels ab 2019 auf 1:90 abzusenken.
Den Kitas werden für die fachliche Anleitung bei der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung zusätzliche Personalressourcen für die gesamte Zeit der Ausbildung zur Verfügung gestellt: wöchentlich drei Anleitungsstunden pro Auszubildendem im ersten, zwei Stunden im zweiten und eine Stunde im letzten Ausbildungsjahr.
Die Koalition wird die Kapazitäten für die Ausbildung von pädagogischen Fachkräften deutlich ausbauen. Die Möglichkeiten der Ausbildung auf Hochschulniveau werden weiterentwickelt. Für private Erzieher*innenschulen werden verbindliche Standards der Qualitätssicherung festgelegt.
Die Koalition wird die Kita-Angebotsvielfalt erhalten. Dazu gehört ein angemessener Anteil in kommunaler Trägerschaft. Die Eigenbetriebe werden dabei unterstützt, sich am notwendigen Platzausbau stärker zu beteiligen. Die Koalition wird den Anspruch auf inklusive Förderung von Kindern mit Behinderung in Kitas umsetzen. Für Kinder, die eine besonders intensive Betreuung benötigen, wird die Einführung eines neuen Status mit zusätzlicher Personalausstattung geprüft. Zum Schutz der Kinder vor Ausgrenzung wird die Koalition Zuzahlungen, die einzelne Kitas von den Eltern erheben, durch verbindliche Regelungen begrenzen.
Die Koalition wird dafür sorgen, dass die Übergänge von der Kita in die Grundschule und von der Schule in Ausbildung und Beruf gelingen. Für Kinder mit Behinderungen werden die Übergänge erleichtert, u.a. durch den Verzicht auf unnötige Prüfungen des bereits festgestellten Förderbedarfs. Dafür werden verbindliche Verfahren entwickelt.
Die Koalition sieht in einer guten und wirksamen Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe eine wichtige Voraussetzung, Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben erfolgreich zu fördern und zu unterstützen. Das Rahmenkonzept »Kooperation von Schule und Jugendhilfe« wird weiterentwickelt und das Landesprogramm Jugendsozialarbeit an Schulen wird schrittweise ausgebaut. Ziel ist es, zukünftig jede Schule, einschließlich der Oberstufenzentren mit mindestens einer Sozialarbeiter*innenstelle auszustatten. Dabei erfolgt der Aufwuchs gleichmäßig an Grund- und weiterführenden Schulen. Die Koalition wird prüfen, inwieweit die verschiedenen Programme und Aktivitäten der Schulsozialarbeit, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit an Schulen gebündelt und konzeptionell zusammengeführt werden können.
Die Koalition wird unverzüglich ein Jugendfördergesetz auf den Weg bringen, das bis Ende 2018 in Kraft tritt. Dieses wird unter anderem verbindliche Standards festlegen, um die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Finanzierung zu definieren. Die Budgetierung für die Bezirke wird so gestaltet, dass diese die festgelegten qualitativen und quantitativen Standards berücksichtigt. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes werden die Budgets für die Jugendarbeit jährlich mindestens in Höhe der Zuweisung von 2017 erfolgen.
Ressortübergreifend und in Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften werden Maßnahmen eingeleitet, um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen und junge Familien bereitzustellen. Insbesondere wird der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung, nach Beendigung von Hilfen zur Erziehung, im Rahmen der Verselbständigung und für Familien in Risikosituationen zur Gewährleistung des Kinderschutzes erleichtert.
Die Koalition wird dafür Sorge tragen, dass Alleinerziehenden der Zugang zum Wohnungsmarkt geöffnet wird und bezahlbaren Wohnraum für Familien schaffen. Dort, wo die Mieten das finanziell Mögliche von Familien und insbesondere Alleinerziehenden überschreiten, muss das Wohngeld effektiv auffüllen können. Die Koalition setzt sich dafür ein, dass Alleinerziehende besser am Kultur-, Sport- und Freizeitleben teilnehmen können und wird Kleinfamilienkarten einführen. Um der Wohnungslosigkeit von Familien mit minderjährigen Kindern entgegenzuwirken, wird die Koalition die Zusammenarbeit der beteiligten Ämter und Institutionen verbessern. Für obdachlose Familien werden darüber hinaus die geschützten Einrichtungen mit sozialpädagogischer Betreuung auf zunächst 100 Plätze ausgebaut. Kein Kind soll auf der Straße schlafen müssen.
Es wird eine Landeskommission zur Bekämpfung der Kinderarmut unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft gebildet und eine Stabsstelle zur Steuerung der ressortübergreifenden Arbeit bei der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung eingesetzt. Die Koalition setzt sich für weitere Maßnahmen ein, die alle Familien entlasten und unabhängig vom Nachweis der Bedürftigkeit sind. Dazu gehören der flächendeckende Ausbau von Familienzentren, die Sicherung und Weiterentwicklung anderer familienunterstützender Angebote zur niedrigschwelligen Gesundheitsförderung, zur Beratung und zum Austausch in Nachbarschaften, für die speziellen Bedarfe von Alleinerziehenden und Regenbogenfamilien, sowie der Ausbau von Maßnahmen zur Familienbildung und -erholung.
Auch Stadtteilzentren und Nachbarschaftshäuser sind ein wichtiger Baustein der familienpolitischen Infrastruktur. Der Familienpass wird um weitere Angebote ergänzt. Die Koalition wird gemeinsam mit den Bezirken das Angebot an Familienservicebüros ausweiten und dauerhaft sichern. Sie wird die erforderlichen Voraussetzungen schaffen, dass qualifizierte interkulturelle Familien-begleiter*innen und Stadtteilmütter/-väter die pädagogische Arbeit, insbesondere in Kitas und Familienzentren, ergänzen können.
Die Jugendämter werden in ihrer rechtskreisübergreifenden Arbeit und Beratung für Familien mit Kindern mit Behinderung gestärkt. Die Koalition wird die Unterstützungsstrukturen für Familien mit pflegebedürftigen und chronisch kranken Kindern verbessern.
Berlin hat den höchsten Anteil an Ein-Eltern-Familien/Alleinerziehenden in Deutschland. 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Bei Alleinerziehenden bündelt sich die für weibliche Lebensverläufe typische Frage der Vereinbarkeit von Familie, gutem Leben und Beruf in besonders prägnanter Art. Die Koalition wird eine Gesamtkonzeption »Alleinerziehende stärken« entwickeln.
Familie ist da, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, unabhängig von Anzahl, Geschlecht und Alter. Die Koalition schafft für die rechtliche Anerkennung und Behandlung unterschiedlicher emanzipatorischer Familienmodelle die Rahmenbedingungen. Durch eine bessere Ausstattung der Jugendämter und Beratungsstellen wirkt die Koalition auf eine verbesserte Unterhaltsbeibringung hin.
Auf Bundesebene wird die Koalition sich für eine Ausweitung des Bezugs des Unterhaltsvorschusses bis zum Abschluss der Schulbildung und mindestens bis zum 18. Lebensjahr einsetzen. Die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre soll entfallen. Weiterhin setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, dass die Leistungen aus Unterhaltsvorschuss und Kindergeld nicht weiter auf die SGB II-Leistungen angerechnet werden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung zur Unterstützung durch öffentliche Kassen. Perspektivisch setzt sich die Koalition für eine Kindergrundsicherung auf Bundesebene ein. Die Koalition wird zudem eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Ehegattensplittings unterstützen. Die Koalition wird den Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten wie z.B. einer Schuldnerberatung für Alleinerziehende verbessern. Die Koalition schafft gemeinsam mit den Bezirken berlinweit dezentrale, bedarfsgerecht finanzierte Anlaufstellen, die im Netzwerk zusammenarbeiten, Parallelstrukturen sollen dabei verhindert werden. Die Koalition wird die Voraussetzungen für Chancengerechtigkeit von Alleinerziehenden in der Arbeitswelt verbessern und zusätzliche Zugangs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Alleinerziehende schaffen und diese mit Jobcoaching-Angeboten verknüpfen.
Die Federführung und ressortübergreifende Steuerung des Kinderschutzes liegt bei der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung. Die Koalition wird das Netzwerk Kinderschutz einschließlich Prävention, Frühe Hilfen und Familienhebammen weiterentwickeln. Sie wird dafür sorgen, dass die Bezirke durch eine bedarfsgerechte Personalausstattung des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes nach der Geburt eines jeden Kindes einen Ersthausbesuch sicherstellen können. Die Arbeit der neu geschaffenen Kinderschutzambulanzen wird evaluiert und bei Bedarf ausgebaut.
Die Koalition wird durch die Festlegung eindeutiger Kriterien, Zuständigkeiten, Verfahren und Ressourcenausstattung dafür Sorge tragen, dass der Kinderschutz in den Unterkünften für Geflüchtete verbindlich umgesetzt wird und diese kindgerecht ausgestattet werden. Ein vom Land finanziertes überbezirklich agierendes mobiles Team soll in den Einrichtungen über den Kinderschutz informieren und die Mitarbeiter*innen vor Ort beraten.
Die Beratungsstellen für Betroffene von sexueller Gewalt in der Kindheit werden weiter gestärkt. Die Koalition wird zusätzliche Maßnahmen prüfen, um den Schutz vor sexuellem Missbrauch und das Auffangen der Folgen für die Betroffenen zu verbessern.
Das Land Berlin wird ggf. sich am Fonds für Betroffene sexueller Gewalt im Familienkontext beteiligen.
Die Achtung der Grund- und Menschenrechte jedes und jeder Einzelnen ist Grundlage der Berliner Migrations-, Teilhabe-, Integrations- und Flüchtlingspolitik. Die Koalition wird allen, unabhängig von Herkunft und Status mit Respekt und Würde begegnen. Die Koalition verschreibt sich dem Ziel, die interkulturelle Öffnung der Gesellschaft und das friedliche Zusammenleben aus unterschiedlichen Kulturen in einem weltoffenen Berlin weiterzuentwickeln. Es ist erklärtes Ziel der Koalition, den Schutz jeder und jedes Einzelnen vor Benachteiligung zu verbessern und dem Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung zur tatsächlichen Durchsetzung zu verhelfen.
Die Koalition wird ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) einführen, das Schutz vor rassistischer Diskriminierung, vor Diskriminierungen wegen der ethnis-chen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität und des sozialen Status bietet. Das LADG wird die bestehende Schutzlücke bei Diskriminierungen durch hoheitliches Handeln schließen, den Betroffenen Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung geben, eine Beweislasterleichterung und ein Verbandsklagerecht enthalten.
Die Koalition wird den Begriff »Rasse« aus Art. 10 der Berliner Verfassung und weiteren landesrechtlichen Regelungen, zugunsten einer Formulierung ersetzen, die den Schutzbereich der rassistisch motivierten Diskriminierung umfasst. Die Koalition wird eine Bundesratsinitiative zur Nachbesserung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf den Weg bringen, welches ein Verbandsklagerecht, eine Ausweitung der Klagefristen und die Ersetzung des Begriffs »Rasse« im o.g. Sinne umfasst und prüfen inwiefern eine Ausweitung auf weitere Schutzmerkmale geboten ist. Die zahlreichen Ausnahmetatbestände des AGG will die Koalition kritisch prüfen. Die Koalition wird eine Bundesratsinitiative zur Umsetzung der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie starten. Berlin beteiligt sich in Kooperation mit den Selbstorganisationen an der UN-Dekade »People of African Decent« und wird in diesem Zusammenhang Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Diskriminierung Schwarzer Deutscher zu erfassen.
Mit dem LADG erhält die LADS eine gesetzliche Grundlage. Sie arbeitet als Teil der Verwaltung, hat zugleich eine Ombudsfunktion für Beschwerden und agiert in dieser Funktion nicht weisungsgebunden. Sie wird insbesondere mit Einsichts- und Beanstandungsrechten ausgestattet.
Institutionelle Routinen und Regeln werden weiterhin auf eine diskriminierende Wirkung hin überprüft werden, um strukturelle Diskriminierung in Verwaltung und Gesellschaft zu identifizieren und zu überwinden. Die Arbeit der AGG-Beschwerdestellen inner- und außerhalb der Verwaltung wird mit dem Ziel evaluiert, Vorschläge für die Stärkung des diskriminierungsbezogenen Beschwerdemanagements zu entwickeln. Hierbei sind über Modellansätze auch passfähige Lösungen für die Privatwirtschaft zu entwickeln.
Um Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt gezielter zu begegnen, wird eine in Diskriminierungsfällen vermittelnde Interventionsstelle aufgebaut. In deren Konzipierung sind Erfahrungen aus institutioneller und selbstorganisierter Beratungsarbeit, wohnungswirtschaftlicher Praxis, der für Wohnen zuständigen Senatsverwaltung sowie wissenschaftliche Expertisen einzubeziehen.
Integration braucht ein gesichertes Aufenthaltsrecht. Hierzu sollen die bundesrechtlichen Vorschriften des Aufenthalts- und Asylrechts im landesrechtlichen Vollzug so ausgelegt und angewendet werden, dass sie die Integration erleichtern und Bleibeperspektiven auch in bislang ungelösten Fällen ermöglichen. Die Koalition wird die bestehenden aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für die Legalisierung, Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsrechten nach humanitären Gesichtspunkten auszuschöpfen.
Eine Expert*innenkommission unter dem Vorsitz der/des zuständigen Senators/der Senatorin wird einberufen, die Empfehlungen für die Überarbeitung der Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin (VAB) erarbeitet. In diese Kommission werden insbesondere Personen vom Berliner Flüchtlingsrat, Vertreter*innen von Migrant*nnenorganisationen, Liga der Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften, der Härtefallkommission und aus den Anwaltsvereinen, die über Fachkenntnisse und Erfahrung im Migrationsrecht verfügen, entsandt, unter Hinzuziehung der jeweils zuständigen Verwaltung.
Die Koalition wird die Freizügigkeit innerhalb Berlins sichern und im Rahmen der bundesrechtlichen Regelungen auf die rückwirkende Anwendung der Wohnsitzverpflichtung für nach Berlin Zugezogene verzichten. Probleme bei der Anmeldung bei den zuständigen Behörden im Land Berlin werden nicht zu Lasten der betroffenen Personen ausgelegt. Die Koalition wird Familienzusammenführungen im Rahmen der rechtlichen Regelungen unterstützen. Dies gilt auch für Familienzusammenführungen jenseits der Kernfamilie.
Die Koalition wird die Härtefallkommissionsverordnung in Rückkoppelung mit den Mitgliedern der Härtefallkommission überarbeiten. Die Koalition stärkt die Arbeit der Härtefallkommission. Die Verfahrensweise und Entscheidungspraxis der zuständigen obersten Landesbehörde werden für die Mitglieder der Härtefallkommission transparent gestaltet. Dem jeweiligen Mitglied der Härtefallkommission werden die Gründe für eine vom Ersuchen der Kommission abweichende Entscheidung mitgeteilt. Ausnahmen vom in § 23a Absatz 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz geregelten Ausschluss vom Verfahren sind zur Vermeidung von besonderen Härten großzügig zuzulassen. Wohlwollende Ausnahmeregelungen werden in der neuen Härtefallkommissionsverordnung unter Einbeziehung der Mitglieder der Härtefallkommission festgelegt. Bezogen auf die Beendigung des Aufenthaltes will die Koalition einen Paradigmenwechsel. An die Stelle einer reinen Abschiebepolitik soll die Förderung einer unterstützten Rückkehr treten. Dafür wird die Koalition bestehende Programme mehr als bisher nutzen und bei Bedarf durch ein Landesprogramm verstärken. Direktabschiebungen aus Schulen, Jugendeinrichtungen und Krankenhäusern sowie die Trennung von Familien bei Abschiebungen und Rückführungen in Regionen, in die Rückführungen aus humanitären Gründen nicht tragbar sind, wird es nicht mehr geben. Die Koalition wird die Position des Abschiebebeobachters stärken und im Zusammenhang mit dem Abschiebeforum Transparenz durch einen jährlichen öffentlichen Bericht herstellen. Der Anspruch auf anwaltliche Betreuung und Begleitung gilt auch während der Vollstreckung aufenthaltsbeendender Maßnahmen. Kurzanalyse Führt zu Streit unter den Parteien Der vereinbarte Paradigmenwechsel im Umgang mit Flüchtlingen wird in der Praxis für Streit im Bündnis sorgen. Denn auch wenn man einig ist, Abschiebungen möglichst zu vermeiden, werden dennoch weiterhin Menschen auch gewaltsam aus der Stadt ausgewiesen werden. Der neue Innensenator Andreas Geisel (SPD) muss Bundesrecht anwenden, Linke und Grüne werden ihn dafür kritisieren.
Die Koalition hält Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam grundsätzlich für unangemessene Maßnahmen und wird sich deshalb auf Bundesebene für deren Abschaffung einsetzen. Die Koalition strebt auf Bundesebene zudem eine Erleichterung der Gewährung eines humanitären, alters- und stichtagsunabhängigen Bleiberechts für langjährig Geduldete an und wird sich für die Abschaffung des Flughafenverfahrens einsetzen.
Die Koalition wird die Abschaffung des Optionszwangs und die Zulassung der Mehrstaatligkeit durch eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen mit dem Ziel, die Einbürgerungsquote zu erhöhen. Die Koalition wird die landesrechtlichen Möglichkeiten für Einbürgerungen ausschöpfen, insbesondere für die ersten Generationen. Hinsichtlich des vorzuweisenden Einkommens zur Sicherung des Lebensunterhalts ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt mit einzubeziehen. Für eine Gewährleistung einer einheitlichen Einbürgerungspraxis erhält die zuständige Senatsverwaltung die Weisungsbefugnis gegenüber den für die Einbürgerung zuständigen Stellen in den Bezirken.
Die Koalition will den Familiennachzug erleichtern und die landesrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Sie strebt eine Bundesratsinitiative an mit dem Ziel, den Familiennachzug zu sonstigen Angehörigen auszuweiten, insbesondere die Möglichkeit eines Aufenthaltstitels auch für Verwandte zweiten Grades (d.h. Eltern u.ä.) und für volljährige Kinder. Die bisherige Voraussetzung zur Sicherung des Lebensunterhalts bleibt unberührt. Die Koalition spricht sich gegen die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte aus. Das Landesprogramm für syrische Geflüchtete wird weitergeführt und um die Gruppe der irakischen Geflüchteten erweitert.
Im Bewusstsein seiner historischen Verantwortung entwickelt Berlin eine aktive Politik gegen Antiziganismus. In einem Rahmenvertrag zwischen dem »Landesrat der Roma und Sinti, RomnoKher Berlin-Brandenburg« e.V. und Berlin wird die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen dem Senat, der Lenkungsgruppe und den Vertreter*innen der Minderheit neu geregelt. Dazu gehören regelmäßige Konsultationen auch mit den Bezirken, die Evaluation und Weiterentwicklung des »Aktionsplans zur Integration ausländischer Roma«. Die Instrumente des Roma Aktionsplans werden weiterentwickelt.
Dazu wird die Koalition Instrumente für eine transparente Förderpraxis weiterentwickeln. Das Problem der Vermietung unbewohnbaren Wohnraums an Menschen und der Überbelegung wird die Koalition energisch angehen und dazu u.a. das Wohnungsaufsichtsgesetz zu einem wirksamen Instrument für die Bezirke machen.
Das Verfahren für den Einsatz der Mittel des Bezirksprogramms Roma ist beizubehalten. Das Bezirksprogramm wird weitergeführt und aufgestockt. Dafür ist eine Verzahnung der Aufsichts- und Kontrollmechanismen der Finanzbehörden mit Land und Bezirken im Hinblick auf die Eigentümer von Problemimmobilien voranzubringen. Eine berlinweite Interventionsstrategie ist zu entwickeln.
Die Koalition setzt sich auf Bundesebene für die Öffnung der Integrationskurse des BAMF für alle Geflüchteten unabhängig vom Aufenthaltsstatus und von der »Bleibeperspektive« ein. Bis dahin wird die Koalition auf Landesebene Deutschkurse auch für diejenigen, die bisher von den Angeboten des BAMF ausgeschlossen sind, anbieten und bedarfsdeckend ausbauen. Darüber hinaus prüft die Koalition, ob Angebote für besondere Zielgruppen geschaffen werden sollen. Ausgehend von den guten Erfahrungen mit den »Mütter-/Elternkursen« in den Schulen, sollen ähnliche Maßnahmen auch im Zusammenhang mit den Willkommensklassen entwickelt werden. Die Koalition legt bis Mitte 2017 ein umfassendes Konzept für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in enger Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion, den Jobcentern, den Bezirken und den Beratungsstellen vor, das von der Erstberatung bis zum Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag die notwendige Begleitung beinhaltet. Die Koalition wird spezifische Maßnahmen zur Beratung und Unterstützung von Frauen entwickeln, um besonders ihren Zugang zu Arbeit und Ausbildung zu fördern.
Die Koalition wird absichern, dass alle Geflüchteten unmittelbar nach der Ankunft vor Ort eine Erstberatung über den Zugang zu Bildung, Erwerbsarbeit und Ausbildung in Anspruch nehmen können. Für die Erstberatung werden verbindliche Mindeststandards entwickelt. Ziel ist, die unterschiedlichen Angebote besser bekannt zu machen, zu vernetzen und weiterzuentwickeln. Die Koalition wird sicherstellen, dass allen in Berlin lebenden Geflüchteten eine Arbeits- und Bildungsberatung angeboten wird. Gleiches gilt für die sich an die Erstberatung sowie die anschließende Erfassung von Kompetenzen und zukünftige berufliche Orientierung. Die Koalition will nicht-formale Kompetenzen erfassen und für Arbeitgeber*innen nachvollziehbar zertifizieren. Für diese Aufgabe gründet die Koalition ein Kompetenzzentrum in Kooperation mit den Kammern und den Berufsschulen.
Geflüchtete mit Berufs-, Hochschulabschlüssen bzw. entsprechenden beruflichen Kompetenzen werden zu den Beratungsstellen des IQ Landesnetzwerks vermittelt. Weiterhin wird die Koalition den Zugang zu sozialintegrativen Leistungen wie Kinderbetreuung oder psychosoziale Beratung verbessern und dabei die Unterstützung durch Dolmetscher*innen bzw. Sprachmittler*innen absichern.
Die Koalition will die Qualifizierung Geflüchteter im betrieblichen Umfeld verbessern, insbesondere in Branchen, die unter Fachkräftemangel leiden und deshalb ein besonders hohes Ausbildungsinteresse haben. Die Koalition wird prüfen, inwieweit berufs- und ausbildungsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen der Jobcenter genutzt werden können. Die Koalition prüft, mit welchen Maßnahmen sie die entsprechenden Berliner Unternehmen unterstützen kann. Darüber hinaus soll das Projekt auch notwendige Nachqualifizierungen der Geflüchteten unterstützen. Das Projekt »Arrivo« wird ausgebaut. Die Koalition wird prüfen, ob dafür Mittel aus dem Eingliederungszuschuss verwendet werden können.
Die Koalition möchte das Bundesprogramm mit landeseigenen Coaching- und Qualifizierungsmaßnahmen verzahnen, um die berufliche Perspektive der Teilnehmenden zu verbessern, und die Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse zu verhindern.
Die Koalition will den Prozess des Anerkennungsverfahrens verbessern und verkürzen. Dafür werden die Verwaltungsverfahren überprüft und, sofern nötig, das Personal aufgestockt. Die Koalition wird bei der Umsetzung des Gesetzes Maßnahmen entwickeln, die die Anerkennungen von Teilqualifikationen absichern. Die Koalition wird die Bundesmittel weiter nutzen und die Personalmittel entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes vorfinanzieren, um die Einstellung qualifizierten Personals zu ermöglichen. Zudem wird die Koalition prüfen, wie die Erhebung der Daten im Zusammenhang mit dem Anerkennungsprozess verbessert werden kann. Die Koalition wird eine Informationskampagne zum Landesanerkennungsgesetz entwickeln. Der Härtefallfonds wird fortgesetzt und bekannt gemacht.
Die Koalition wird das anonymisierte Bewerbungsverfahren schrittweise in den Berliner Behörden und den Unternehmen mit Landesbeteiligung einführen, um einen diskriminierungsfreieren Zugang zu Ausbildung und Beruf zu unterstützen. Schnittstellen zu den e-recruiting Prozessen sind gezielt zu nutzen. Zusätzlich wird die Koalition dafür werben, dass dies auch in der Privatwirtschaft stärker als bisher genutzt wird.
Die Koalition wird das Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG) evaluieren und weiterentwickeln und hierzu eine unabhängige Institution mit einer kritischen Bestandsaufnahme beauftragen. Ebenso werden die Zusammenarbeit und die Abstimmung zwischen dem Land und den Bezirken in der Integrationspolitik verstärkt und auf eine verbindliche Grundlage gestellt. Hierbei wird in Kooperation mit migrantischen Organisationen auch die Arbeit des Integrationsbeirats fortentwickelt. Nach den vorstehenden Grundsätzen wird die Koalition zusammen mit der Stadtgesellschaft ein neues Konzept zur Integration und Partizipation geflüchteter Menschen entwickeln. Die begonnenen Projekte, die auf dem »Masterplan Integration und Sicherheit« beruhen, werden bis dahin fortgeführt oder weiterentwickelt.
Der öffentliche Dienst soll die Vielfalt in der Gesellschaft abbilden und zum Vorbild für die berufliche Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund und Diskriminierungserfahrung – wie visible Minderheiten – werden. Hierzu wird die Koalition ein Leitbild interkulturelle Öffnung der Verwaltung unter Beteiligung aller Senatsverwaltungen und der Bezirke entwickeln. Die Koalition wird die interkulturelle Öffnung in allen Verwaltungsbereichen vorantreiben und den Anteil von im öffentlichen Dienst und in den landeseigenen Unternehmen Beschäftigter mit Einwanderungsgeschichte erhöhen.
Die oder der Integrationsbeauftragte ist bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben nach dem PartIntG unabhängig und unterliegt diesbezüglich keinen Weisungen. Sie/er steht für das Politikfeld der interkulturellen Öffnung, der Organisation von Integrationspolitik als zweiseitigen Prozess und der Gestaltung von Vielfalt in der Einwanderungsstadt. Ihm/ihr ist ein eigenes Presserecht zu gewähren. Sie oder er muss eigenständig gegenüber den anderen Senatsverwaltungen und den Bezirken sowie der Öffentlichkeit agieren können. Deshalb richtet er/ sie unter Federführung der für das Flüchtlingsmanagement zuständigen Senatsverwaltung einen Steuerungskreis auf Senatsebene ein.
Die inhaltliche Ausgestaltung des Willkommenszentrums wird weiterentwickelt.
Da der Beratungsbedarf steigt, wird die Koalition die Mittel zur Förderung von Migranten- und Geflüchtetenorganisationen aus dem »Partizipationsprogramm« erhöhen. Die Koalition wird die Förderpolitik transparent und an den Bedarfen orientiert gestalten.
Die Werkstatt der Kulturen wird als Kultureinrichtung und Plattform für die vielfältige kulturelle Entwicklung Berlins neu ausgeschrieben. Der Karneval der Kulturen ist die größte überparteiliche Manifestation des vielfältigen, multikulturellen Berlins. Berlin stellt langfristig eine auskömmliche Basisfinanzierung des Karnevals der Kulturen aus öffentlichen Mitteln bereit. Die Selbstorganisation der Karnevalist*innen mit neuem Träger und Beirat wird unterstützt, damit die Veranstaltung lebendig bleibt und die Veränderungen der Einwanderungsstadt kreativ begleitet. Zuständig für die Werkstatt der Kulturen und den Karneval der Kulturen und auch für das Islamforum wird die für Kultur zuständige Senatsverwaltung. Die Koalition wird das Integrationsmonitoring präzisieren und mit den anderen Systemen der Sozialberichterstattung verbinden.
Die Koalition möchte geflüchtete Menschen zügig in Wohnungen unterbringen. Sie wird die Voraussetzungen und Grundlagen für eine bedarfsgerechte und humanitäre Versorgung schaffen sowie benötigte Ressourcen bereitstellen, um die Geflüchteten in Wohnungen, hilfsweise in geeigneten Erstaufnahme- und Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Mittel- und langfristig wird die Koalition die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften so ausstatten, dass diese – den Bedarfen der wachsenden Stadt und anderer am Wohnungsmarkt benachteiligter Gruppen entsprechend – bezahlbaren Wohnraum entwickeln und bauen können.
Die Neustrukturierung im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) – als Teil einer Berliner Willkommensinfrastruktur – wird fortgeführt. Es wird ausreichend Personal rekrutiert, um zu geordneten Verwaltungsverfahren zurückkehren zu können. Dabei kann für temporäre Aufgaben auf externe Unterstützung zurückgegriffen werden. Die Koalition wird das LAF stärker auf Integration ausrichten und den Übergang in die bezirklichen Regelstrukturen und integrativen Maßnahmen anderer Bereiche organisieren, fördern und unterstützen.
Die Koalition wird die damit verbundenen gesamtstädtischen und ressortübergreifenden Abstimmungs- und Steuerungserfordernisse im Bereich Versorgung und Unterbringung stärker mit den bezirklichen Belangen und Strukturen verzahnen, um die bedarfsgerechte Information und Versorgung der Geflüchteten zu sichern. Dazu gehören auch Information und Einbindung der Anwohner*innen bei neu zu errichtenden Unterkünften sowie die Sicherstellung der notwendigen kommunalen Infrastrukturen wie Kindertagesstätten und Schulen einschließlich deren struktureller, organisatorischer und finanzieller Untersetzung. Die Bezirke müssen personell in die Lage versetzt werden, die unmittelbare integrationsfördernde Arbeit zu gewährleisten und die Verknüpfung zum bürgerschaftlichen Engagement im Rahmen ehrenamtlicher Arbeit zu verbessern. Dabei verstetigt und baut die Koalition die Rahmenbedingungen als Grundlagen für Kooperationen der Verwaltung durch Supervision und Coaching-Angebote mit den Bezirken, Wohlfahrtsverbänden, Betreibern, NGO’s und der Zivilgesellschaft aus. Die Verbesserungen werden in einer Berliner Ehrenamtsstrategie festgeschrieben.
Die Integration Geflüchteter sieht die Koalition als zentrale ressortübergreifende Aufgabe an.
Um Groß- und Notunterkünfte, insbesondere die Hangars des ehemaligen Flughafens Tempelhof, das ICC und für die Unterbringung genutzte Flächen und Turnhallen zügig zu schließen, wird die Koalition einen verbindlichen Maßnahmenplan vorlegen. Dieser Plan wird auf Grundlage verschiedener Einzelmaßnahmen wie den Umbau landeseigener und Bundesimmobilien der Realisierung der Modularen Unterkünfte als Wohnungen sowie durch die Unterbringung in privaten Netzwerken und durch integrative Wohn- und Selbsthilfeprojekte umgesetzt. Vorübergehend wird die Koalition mit gewerblichen Beherbergungsbetrieben Kontingentvereinbarungen abschließen. Mit den Bezirken wird die Versorgung Geflüchteter kooperierend fortgeführt und es werden Chancen und Risiken einer Anpassung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes zur Versorgung wohnungsloser Menschen erörtert.
Für die nicht bedarfsgerecht versorgten und neu ankommenden Geflüchteten wird die Koalition unter Berücksichtigung der Sozialraumbindung und besonderer Schutzbedarfe von Personenkreisen wie LSBTTIQ*, Schwangere, Menschen mit Behinderungen und Frauen eine Belegungssteuerung zur bedarfsgerechten Versorgung organisieren sowie Unterkünfte und Wohnraum nach den realen Bedarfskriterien entwickeln und Notunterkünfte zügig auflösen. Die Koalition wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Geflüchteten den individuellen Zugang zum Wohnungsmarkt zu ermöglichen. Dafür wird geprüft, wie allen Geflüchteten die Anmietung einer »Sozialwohnung« mit Wohnberechtigungsschein ermöglicht werden kann und bezieht die Praxis von Bremen und Niedersachsen ein. Die Koalition wird gewährleisten, dass die zuständigen Sozialbehörden vorab Mietsicherheiten ausstellen.
Um eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Geflüchteten in allen Berliner Flüchtlingsunterkünften zu erreichen, verpflichtet sich die Koalition, ein unabhängiges, effektives, transparentes und nachvollziehbares Beschwerde- und Kontrollmanagement (»Heim-TÜV«) einzuführen. Die Unterbringungsbedingungen werden regelmäßig und systematisch erfasst, musterhafte sowie verbesserungswürdige Zustände gekennzeichnet, die Prüfergebnisse veröffentlicht und in die Vergaben einbezogen, alle vereinbarten Standards durchgesetzt und die zuständige Stelle auskömmlich ausgestattet. Die regelmäßige Ausstattung der Unterkünfte mit WLAN gehört zu den Anforderungen an Unterkünfte.
Die Koalition wird kontinuierlich evaluieren, ob die ergriffenen Maßnahmen gegen Diskriminierung, Gewalt und Machtmissbrauch durch private Sicherheitsfirmen in der Flüchtlingshilfe ausreichend sind und bedarfsgerecht nachbessern. Die Anwendung und Umsetzung öffentlicher Vergabeverfahren durch das LAF sind Kernaufgaben von erheblich strategischer Bedeutung, um auf Grundlage verbindlicher Qualitätsanforderungen Dienstleister für den Betrieb von Unterkünften zu gewinnen und vorläufige Vereinbarungen zu ersetzen. Deshalb wird die Koalition das LAF ressortübergreifend beim Aufbau eigener Kompetenzen in einer arbeitsfähigen Vergabestelle unterstützen.
Die hohe Zuwanderung Geflüchteter seit 2012 machten Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der Herrichtung und dem Betrieb neuer Unterkünfte mit Geflüchteten und die Errichtung notbelegter Unterkünfte erforderlich. Diese wird in Hinblick auf die getroffenen Entscheidungen qualitätsgesichert und bewertet werden und in die Entwicklung der Geschäftsprozesse einbezogen. Die Koalition wird daher für mögliche künftige Fluchtbewegungen ein Konzept entwickeln, um eine personelle und räumliche Reserve vorzusehen.
Die Koalition versteht LSBTTIQ*, ethnische und religiöse Minderheiten und alleinstehende Frauen auch weiterhin als besonders schutzbedürftig im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie und wird Angebote des Schutzes und der Beratung sicherstellen und kontinuierlich ausweiten.
Kultur ist für die öffentliche Selbstverständigung der Stadtgesellschaft lebenswichtig und unentbehrlich. Den kulturellen Reichtum verdankt Berlin seinen Künstler*innen. Berlins Institutionen, z.B. Opern, Theater und Ballett, die Berliner Philharmoniker, Museen und Gedenkstätten, die Festivals und Clubs sowie eine lebendige Freie Szene sind Magneten für die Berliner*innen wie für Besucher*innen aus aller Welt. Ein zentrales Anliegen der Koalition ist deshalb die Schaffung guter Rahmenbedingungen für künstlerische Arbeit in Berlin. Diese einmalige Kulturlandschaft wird die Koalition erhalten und weiter ausbauen. Sie wird eine eigenständige starke Kulturförderung in Berlin sicherstellen, in deren Zentrum die Förderung der Künste steht.
Berlin braucht in der von zunehmender sozialer Spaltung und Integrationsaufgaben geprägten aktuellen Situation mehr denn je Raum für Kultur. In einer Metropole ist Vielfalt notwendige Bedingung für ein zukunftsfähiges Gemeinwesen. Kulturelle Teilhabe ist die Voraussetzung für soziale Teilhabe an der Gesellschaft. Der Zugang zum Angebot muss daher auf Chancengleichheit aller basieren, darf nicht abhängig von der sozialen oder ethnischen Herkunft sein und soll dem Inklusionsauftrag gerecht werden.
Die Koalition will eine ressortübergreifende Kulturpolitik initiieren, die im Regierungs- und Verwaltungshandeln mit den Themen Bildung, Wissenschaft, Integration, Arbeit, Soziales, Wirtschaft und Stadtentwicklung verknüpft ist. Die Koalition wird – über die Kulturverwaltung – für eine stärkere Vernetzung zwischen den künstlerischen Hochschulen und den Kulturinstitutionen des Landes Sorge tragen.
Partizipation und regelmäßiger Dialog mit den Kulturschaffenden Berlins bieten die Grundlage für die zukünftige Kulturpolitik. Dazu werden Netzwerke und selbstorganisierten Strukturen unterstützt und die administrativen Arbeitsstrukturen gestärkt.
Die dynamische Entwicklung der Berliner Kulturlandschaft und Stadtgesellschaft macht eine ständige und vorausschauende Weiterentwicklung der Kulturförderung notwendig.
In einem gemeinsamen Verfahren zwischen Politik, Verwaltung und Kulturpraktiker*innen wird die Koalition Strategien zur weiteren Entwicklung der Kulturszene und einzelner Sparten kulturpolitische Leitlinien und Visionen für Berlin erarbeiten. Um diese Weiterentwicklung am tatsächlichen Bedarf orientiert zu gestalten, wird die Koalition ihre Planungsgrundlage verbessern, indem sie zusätzlich zu bewährten datenbasierten Instrumenten z.B. (Nicht-)Nutzer-Befragungen erstellt. Es gilt, diese Instrumente mit den Akteur*innen immer wieder an den Zielen der Förderung zu messen und Antragstellung, Projektadministration und Abrechnung zu vereinfachen. Dazu gehört auch eine grundsätzliche Strukturüberprüfung der für die Förderung zuständigen Kulturverwaltung, wie auch der Kulturprojekte GmbH sowie anderer kultur- bzw. kreativwirtschaftlichen Landesorganisationen.
Die Freie Szene ist integraler Bestandteil der herausragenden Kulturlandschaft Berlins und begründet in besonderem Maße den internationalen Ruf der Hauptstadt als Metropole zeitgenössischer Kunstproduktion. Um soziale Standards ohne quantitative Abstriche in den Förderprogrammen zu sichern und notwendige Verstärkungen im System der Basis-, Spielstätten und Konzeptförderung vorzunehmen, wird die Koalition die Förderung von Künstler*innen, Projekten und Freien Gruppen deutlich erhöhen. Zusätzlich wird ein Festivalfonds aufgelegt. Ankerinstitutionen der Freien Szene werden besser ausgestattet, Kooperationsmittel für die Zusammenarbeit von Freier Szene und Kultureinrichtungen bereitgestellt. Kurzanalyse Vorhaben hat Aussicht auf Erfolg Das Bekenntnis, die freie Kulturszene zu stärken und den Kulturschaffenden eine bessere finanzielle Basis für ihre Arbeit zu schaffen, lässt sich bei gutem Willen umsetzen. Die Summen, die dafür benötigt werden, sind vergleichsweise überschaubar.
Den begonnen Kurs der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der freien Künstler*innender Stadt, durch die Einführung von Mindesthonoraren und -gagen in öffentlich geförderten Projekten, dessen Höhe sich am NV-Bühne orientiert und das als Kalkulationsgrundlage in die Projektbeantragung sukzessive festgeschrieben wird, setzen wir fort. Die Koalition will eine solide soziale Absicherung für die selbstständigen Künstler*innen erreichen.
Zur Unterstützung der Bildenden Künstler*innen werden die mit Landesmitteln geförderten Institutionen künftig verpflichtet, bei allen Ausstellungen Honorare an die ausstellenden Künstler*innen zu zahlen. Um nicht zu einer Einschränkung des Angebots zu kommen, müssen die Haushaltsmittel entsprechend erhöht werden. Die Koalition unterstützt die Entstehung von Genossenschaften und andere Formen selbstorganisierter, künstlerischer Arbeit. Dieses soll insbesondere durch Beratung und Bereitstellung von Räumen geschehen.
Wenn die Kultureinrichtungen digitale Strategien entwickeln, um ihren Aufgaben auch in einer vernetzten Welt gerecht zu werden und der Fokus dabei auf den Nutzer*innen liegt, werden die zusätzlichen Aufgaben, die durch die Digitalisierung entstehen, im Haushalt gezielt berücksichtigt.
Berliner Kultureinrichtungen beherbergen ein unschätzbares kulturelles Erbe. Dieser Kulturschatz kann durch Digitalisierung nicht nur geschützt, sondern über das Internet weltweit zugänglich und nachnutzbar gemacht werden. Die Einrichtungen werden verpflichtet, Digitalisate – wo rechtlich möglich – unter Freien Lizenzen als open data zu veröffentlichen. Zur Erprobung innovativer Formate mit digitalen Technologien wird die Koalition einen Innovationsfonds für Projekte der Einrichtungen und der Freien Szene etablieren.
Das Engagement des Bundes für das kulturelle Leben in der deutschen Hauptstadt bleibt auch in Zukunft unverzichtbar und braucht eine enge Abstimmung. So ergeben sich neue Spielräume und ermöglichen es der Kultur, sich in einer wachsenden Stadt wie Berlin weiterzuentwickeln und Deutschland in der Welt zu repräsentieren.
Die Koalition wird mit dem Bund einen Folgevertrag für den 2017 auslaufenden Hauptstadtfinanzierungsvertrag abschließen. Dabei wird sich die Koalition für eine Deckelung der Berliner Zuschüsse an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) einsetzen. Die Koalition spricht sich für eine Erhöhung des Hauptstadtkulturfonds aus und setzt sich für eine verstärkte Ausrichtung auf Projekte der freien Szene ein. Berlin wird mit dem Bund darauf hinwirken, dass die SPK unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft ein Konzept für die öffentlich zugängliche, kulturelle Nachnutzung für den Museumsstandort Dahlem erstellt.
Die Koalition bekennt sich zum Engagement des Landes Berlin im Humboldt Forum. Berlin wird seinen Teil dazu beitragen, dass das Humboldt Forum zu einem Gemeinschaftsprojekt aller Nutzer*innen wird, an dem die Fragen der Berliner Stadtgesellschaft in einer globalisierten Welt verhandelt werden. Die Koalition erwartet, dass die koloniale Vergangenheit des deutschen Kaiserreichs im Humboldt Forum multiperspektivisch betrachtet wird.
Die Berliner Ausstellung im Humboldt Forum leistet einen Beitrag zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030. Die Koalition setzt sich dafür ein, dass in räumlicher Nähe zum Humboldt-Forum in einem transparenten Prozess Schnittstellen zur Berliner Stadtgesellschaft und Kulturszene entstehen können.
Die Koalition setzt sich zum Ziel, Berlins Kulturinstitutionen in ihrer Programmarbeit zu stärken und die Planungssicherheit für die Häuser zu verbessern. Kultureller Substanzerhalt, ästhetische Innovation, Diversitätsentwicklung und kulturelle Bildungsarbeit sind dabei wichtige Kriterien.
Institutionell geförderte Einrichtungen müssen in die Lage versetzt werden, ihre soziale Verantwortung gegenüber künstlerischem und nicht-künstlerischem Personal gerecht zu werden. Prekäre Arbeit und Tarifflucht, z.B. durch Outsourcing, sind nicht förderfähig. Kulturpolitische Entscheidungsprozesse müssen auch im Bereich der öffentlichen Kulturinstitutionen transparenter werden. Der Entscheidung über die Neubesetzung von Leitungspositionen müssen Debatten mit den Häusern über die zukünftige konzeptionelle Ausrichtung vorausgehen. Evaluationen, Ausschreibungen und Auswahlkommissionen sollten auch im Kulturbereich üblich werden. Davon unberührt bleibt die künstlerische Gesamtverantwortung der Leitung/ Intendanz der jeweiligen Einrichtung nach ihrer Einsetzung. Die Koalition strebt, analog zu anderen Landesbetrieben, die Offenlegung der Vergütungen in Spitzenpositionen künstlerischer Institutionen an, die vom Land getragen werden. Kurzanalyse Führt zu Streit unter den Parteien Hinter dem unscheinbaren Passus im Kulturkapitel steckt Sprengstoff. Er transportiert die Kritik vor allem der Linken an Personalentscheidungen des bisherigen Kultursenators Michael Müller (SPD). So führte dessen Berufung von Chris Dercon zum Intendanten der Volksbühne zu heftigen Protesten. Das Ensemble fühlte sich übergangen. Der künftige Kultursenator Klaus Lederer (Linke) stellt Müllers Entscheidung infrage.
Räume für Kultur unterliegen in besonderer Weise dem Verwertungsdruck in einer boomenden Stadt. Berlins Kulturschaffende und Kreative brauchen auch in Zukunft ausreichend Raum zu günstigen Konditionen und in geeignetem Umfeld. Das beinhaltet auch die Musik- und Clubkultur.
Mit einem mehrjährigen Sanierungsprogramm wird die Koalition die überfällige Modernisierung der kulturellen Infrastruktur in Angriff nehmen. Die Koalition bekennt sich zu dem Ziel, bis 2021 2.000 Atelier- und Produktionsräume stadtweit zu sichern. Hierzu muss auch die Struktur des Arbeitsraumprogramms überprüft werden. Die Koalition wird eine Agentur für kulturelle Zwischennutzung freier Räume und Liegenschaften einrichten und ein Kulturkataster erstellen.
In Kooperation mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften soll ein Neubauprogramm für Arbeitsräume etabliert werden. Die Vergabe in Erbbaupacht und Genossenschaftsmodelle werden gestärkt und der Ausbau des Bürgschaftsprogramms der IBB geprüft. Ein Stadtentwicklungsplan „StEP Kultur“ soll systematisch Kulturflächen sichern. Die Koalition prüft den Ankauf von Objekten und Liegenschaften. Landesflächen sollen für kulturelle Zwecke mit, um- bzw. nachgenutzt werden, z.B. der ehemalige Flughafen Tempelhof, die ehemalige Akademie der Wissenschaften, die Hochschule für Schauspielkunst in der Schnellerstraße und das Haus der Statistik, sofern ein Kauf realisiert werden kann. Für die dauerhafte Bespielung des traditionsreichen Schiller-Theaters muss ein Nutzungskonzept entwickelt und umgesetzt werden. Die Koalition wird sich für den Erhalt des Theaterstandorts am Kurfürstendamm einsetzen.
Die Koalition will die professionellen Kinder- und Jugendtheater als wichtige Akteure bei den kulturellen Angeboten für Kinder und Jugendliche durch eine Erhöhung der Fördermittel stärken. Dabei wird eine finanzielle Unterstützung gewährt, die faire Bezahlung und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse ermöglicht. Die Förderung ist einer Evaluation der bestehenden Angebote und die Identifizierung von Defiziten (z.B. in der Bandbreite des künstlerischen Angebotes oder der flächendeckenden Versorgung) zu unterziehen. In enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis der Kinder- und Jugendtheater wird die Koalition strukturelle Maßnahmen entwickeln, um Verbesserungen der Angebote für alle Berliner*innen mit ihren vielfältigen Ansprüchen zu erreichen. Es werden zusätzliche Förderfonds mit Projektmitteln für innovative, experimentelle Formate aufgelegt.
Die Koalition wird den Tanz in Berlin stärken und die Tanzförderung in den kommenden Jahren strukturell in allen Fördersäulen ausbauen. Im Jahr 2017 sollen hierfür mit Vertreter*innen der Tanz-Szene Konzepte erarbeitet werden. Um Berlin als Literaturstadt zu stärken wird Berlin die Förderung für die Literaturszene besser aufstellen und auskömmlich finanzieren.
Die Koalition unterstützt die Musik- und Clubkultur in Berlin und sorgt gemeinsam mit ihr dafür, dass die Arbeitsbedingungen – von Räumen über geeignete Förderinstrumente bis hin zum Interessenausgleich bei Nutzungskonflikten – verbessert werden. Künftig sollen Bauplanung, Investoren und Musik- bzw. Clubkultur noch stärker Hand in Hand arbeiten. Die Koalition strebt die Entwicklung von Orten im öffentlichen Raum an, die unbürokratisch für nichtkommerzielle Musik- und Partyveranstaltungen unter freiem Himmel genutzt werden können. Die Koalition wird Stipendien- und Residenzprogramm sowie das Pop-Kultur-Festival und sein Nachwuchsprogramm des Musicboard Berlin ausbauen. Institutionen bzw. Festivals, die sich als Plattformen für internationale Produktionen etabliert haben, sollen gestärkt werden. Die Koalition will überdies einen Lärmschutzfonds schaffen.
Die Koalition will zum kritischen Nachdenken anregen und die Erinnerung aufrechterhalten an die Zeit des Nationalsozialismus, an die Geschichte des geteilten Berlins während des Kalten Krieges und auch an Berlins koloniale Vergangenheit als Hauptstadt des Deutschen Reiches. Erinnerungskultur in einer internationalen Metropole wie Berlin muss sich den Realitäten einer Einwanderungsgesellschaft und der Migration öffnen.
Die Koalition wird am früheren Grenzübergang »Checkpoint Charlie« einen Bildungs- und Erinnerungsort entwickeln. Die Koalition begrüßt die Weiterentwicklung der ehemaligen Stasi-Zentrale in der Normannenstraße zu einem Campus für Demokratie. Die dauerhafte Förderung der Arbeit der Robert-Havemann-Gesellschaft gemeinsam mit dem Bund wird weiterhin gewährleistet und ausgebaut. Die Koalition wird die anstehenden Demokratie- und Revolutions-Jubiläen entsprechend würdigen und mit historisch-politischer Bildungsarbeit begleiten. Ein wichtiger Ort der Demokratiegeschichte ist der Friedhof der Märzgefallenen, der ein authentischer Erinnerungsort für die Revolutionen 1848 und 1918/19 ist. In Abstimmung mit dem Bund wird die Koalition die notwendigen Schritte einleiten, Gedenkorte, die sich dem Thema Zwangsarbeit widmen, perspektivisch in einer eigenen Stiftung zu bündeln.
Die Koalition setzt sich für eine weitere Stärkung der wissenschaftlichen Begleitung der Gedenkarbeit in den Bezirken und dem Land ein. Die Koalition setzt sich dafür ein, die Erinnerungskultur durch Projekte zu erweitern, die die Migrationsgeschichte der Stadt thematisieren, sich mit der deutschen Kolonialherrschaft auseinandersetzen und die internationalen Bezüge der Berliner Geschichte hervorheben. Die Koalition wird dazu eine gesamtstädtische Arbeit unter Einbeziehung der Berliner Zivilgesellschaft unterstützen.
Eine besondere Verpflichtung sieht die Koalition hinsichtlich der Anerkennung, Aufarbeitung und Erinnerung deutscher Kolonialverbrechen wie dem Völkermord an den Herero und Nama. Die Koalition strebt hier in Zusammenarbeit mit dem Bund eine zentrale Gedenkstätte als Lern- und Erinnerungsort an und wird die Städtepartnerschaft zwischen Berlin und Windhoek weiter ausbauen.
Die öffentlichen Bibliotheken Berlins sind die meistgenutzten Kultureinrichtungen der Stadt. Die Koalition will das öffentliche Bibliothekssystem gemeinsam mit den Bezirken so stärken und zukunftsfähig gestalten, dass die Bibliotheksversorgung nach zeitgemäßen Qualitätsstandards in allen Berliner Bezirken gewährleistet wird. Mit der Zusammenführung der Zentral- und Landesbibliothek wird die Koalition ein deutliches Zeichen für die kulturelle Bildung und lebenslanges Lernen in der Stadt setzen. Die Koalition wird über den Standort unter Berücksichtigung partizipativer Prozesse entscheiden.
Ziel der Koalition ist es, das Bibliotheksnetz auf Basis eines abgestimmten Bibliothekentwicklungsplans zu sichern, den Bedürfnissen der wachsenden Stadt anzupassen und auszubauen. Die Koalition strebt deshalb eine gesetzliche Regelung für die Bibliothekslandschaft Berlins an. Ziel ist es, Kompetenz und Funktion der einzelnen Einrichtungen und Verbünde genauer zu definieren, die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Akteuren (z.B. mit Kitas und Schulen) zu optimieren, Standards zu beschreiben, die Implementierung von neuen Technologien und Programmen abzusichern und Entscheidungsprozesse transparent und demokratisch zu gestalten. Die Berliner Öffentlichen Bibliotheken müssen zur Förderung der Informations- und Medienkompetenz ihre Angebote an Mobile Devices, Smartboards, App und eMedien in die Leseförderung und in die Vermittlung von Digital Literacy für alle Altersgruppen ausweiten. Dafür wird die Koalition technische und finanzielle Ressourcen bereitstellen.
Die Koalition will eine deutliche und dauerhafte Stärkung der bezirklichen Kulturarbeit mit Mindeststandards für die finanzielle und personelle Ausstattung der bezirklichen Kultureinrichtungen und Infrastruktur (Volkshochschulen, Musikschulen, Jugendkunstschulen, Galerien, Museen, bezirkliche Kulturfonds). Die Koalition prüft, mit welchen rechtlichen und finanziellen Instrumenten diese Ziele in dieser Legislaturperiode erreicht werden können. Die Koalition sichtet und prüft vorhandene Konzepte und Steuerungsinstrumente und unterbreitet für den Doppelhaushalt 2018/19 erste konkrete Vorschläge. Der Bezirkskulturfonds wird verdoppelt. Die Koalition stärkt die Jugendkunstschulen der Bezirke als Orte der inner- und außerschulischen Bildungs- und Kulturarbeit. Die Jugendkunstschulen werden den Ämtern für Weiterbildung und Kultur der Bezirke zugeordnet.
Die Vermittlung Kultureller Bildung ist der Schlüssel für kulturelle Integration und Teilhabe und deshalb eine Schwerpunktaufgabe. Adressat*innen und Akteure sind Menschen aller Generationen, denen dezentral und in der gesamten Stadt Angebote zur Verfügung stehen sollen.
Ziel kultureller Bildung ist auch, dass alle Kinder und Jugendliche Kompetenzen in einer selbst gewählten künstlerischen Ausdrucksform erwerben können. Darüber hinaus sollen sie Fähigkeiten für eine aktive und kritische Kunst- und Kulturnutzung erwerben. Die Koalition wird das Rahmenkonzept Kulturelle Bildung unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen der »Berliner Denkwerkstatt Kulturelle Bildung« weiterentwickeln. Die Koalition wird den Projektfonds Kulturelle Bildung des Senats verstärken, im Rahmen lokaler Bildungsbündnisse kulturelle Bildung durch Kooperation von Kultur- und Bildungsinstitutionen fördern. Vom Land geförderte Kulturinstitutionen haben in Ihren Etats Mittel für kulturelle Bildungsarbeit auszuweisen. Wo nötig, wird es zweckgebundene Zuschusserhöhungen für kulturelle Bildungsarbeit geben.
Die Koalition setzt sich für eine kostenfreie Zeitspanne für Berliner*innen für den Besuch öffentlicher Museen in Berlin ein, um finanzielle Hürden für den Museumsbesuch zu senken. Darüber hinaus wird geprüft, wie ihnen der Zugang zu öffentlichen Kultureinrichtungen noch besser gewährleistet werden kann. Die öffentlich geförderten Kulturinstitutionen sind gehalten, mit den gemeinnützigen Besucherorganisationen konstruktiv zusammenzuarbeiten. Die Koalition wird eine Servicestelle Diversitätsentwicklung einrichten, die einen Diversitätsfonds administriert und Verwaltungen und Kulturinstitutionen beim diversitätssensiblen Management (Personal, Programm und Publikum) begleitet sowie Diversitätsstandards entwickelt. Geschlechtergerechtigkeit ist ein wichtiger Bestandteil zur Stärkung der kulturellen Vielfalt. Die Koalition setzt sich dafür ein, den Anteil von Frauen sowie Personen mit Migrationsbiografie in den Leitungsebenen der öffentlichen Kulturinstitutionen deutlich zu erhöhen.
Die Koalition unterstützt Projekte und strukturbildende Maßnahmen, die die Zusammenarbeit von Kulturinstitutionen mit Geflüchteten ermöglichen.
Berlin ist eine internationale Stadt, in der Menschen unterschiedlichster Glaubensbekenntnisse und Weltanschauungen zuhause sind. Religiöse und weltanschauliche Freiheit und Vielfalt, Solidarität und Toleranz sind Grundbedingungen ihres friedlichen Zusammenlebens. Die Koalition achtet und schützt die Religions- und Weltanschauungsfreiheit und das Recht der Menschen auf Ausübung ihres Bekenntnisses. Gleichzeitig fordert sie von allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die wechselseitige Anerkennung dieses Rechts.
Die weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates und seine Verpflichtung auf Demokratie und Rechtstaatlichkeit bilden die Grundlage für den Dialog mit den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Die Koalition will u.a. die Klärung der Verleihungsvoraussetzungen von Körperschaftsrechten an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Gefängnis-Seelsorge und humanistische Beratung, sowie die Sensibilisierung für und Erleichterung von Bestattungen nach islamischen Ritus vorantreiben.
Konsultation- und Kommunikationsforen wie der Runde Tisch Islam Berlin und das Berliner Islamforum haben sich in der Vergangenheit als wichtige Instrumente der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen islamischen Verbänden und Gemeinden und Vertreter*innen des Senats erwiesen. Die dort begonnenen Prozesse sollten genutzt werden, um die Verhandlungen für verbindliche Regelungen zwischen Staat und Berliner Musliminnen und Muslimen aufzunehmen. Die Koalition wird die Verankerung der islamischen Feiertage und religiösen Feste im Bewusstsein der Stadt und die Verstärkung in der öffentlichen Wahrnehmung vorantreiben.
Berlin trägt als Hauptstadt, in der der Holocaust geplant und organisiert wurde, eine besondere Verantwortung für die Förderung des jüdischen Lebens in Berlin. Die Koalition bekennt sich zur Förderung jüdischen Lebens und Kultur und jüdischer Glaubensgemeinschaften. Die Koalition wird die zivilgesellschaftliche Aufklärung über antisemitische Denkmuster und Einstellungen befördern und Antisemitismus entschlossen entgegentreten.
Freie, unabhängige und vielfältige Medien sind eine unverzichtbare Säule unserer demokratischen Grundordnung, ein Garant für die persönliche Meinungsbildung und den demokratischen Diskurs. Die Koalition wird mit medienanbietenden und -produzierenden Institutionen einen strukturierten Dialog zur Zukunft des Medienstandorts Berlin führen. In diesem Rahmen wird die Koalition auch über Finanzierungsmöglichkeiten von Medien und Journalismus sprechen und den Machtzuwachs von Mediaagenturen in ihrer Bündelungsfunktion des Werbeinventars kritisch beleuchten.
Berlin setzt sich für eine vielfaltssichernde Reform des Medienkonzentrationsrechts ein. Angestrebt wird eine Stärkung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, die verstärkt auch nicht-lineare audiovisuelle Angebote in ihre Bewertung einbinden soll. Die Koalition wird das Redaktionsgeheimnis stärken, und dafür künftig in Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungsgremien der Presse einen Jahresbericht über mögliche Verletzungen vorlegen, dabei sollen auch neue Strukturen journalistischen Arbeitens betrachtet werden.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist und bleibt eine unverzichtbare Säule unserer Medienordnung. Die Koalition steht zum Gebot der Staatsferne und zur verfassungsrechtlich abgesicherten Bestands- und Entwicklungsgarantie. Die Koalition setzt sich für eine zeitgemäßen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer sich verändernden Medienwelt ein. Dazu gehört auch eine auftragsgemäße Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag. Berlin spricht sich für eine möglichst langfristige Stabilität des Rundfunkbeitrags aus. Zur Erhöhung der Beitragsakzeptanz sind Strukturreformen bei Personal, Programmauftrag und Infrastruktur nötig sowie die Vorlage eines Transparenzkataloges, der den Anforderungen an Standardisierung und Vergleichbarkeit gerecht wird. Für eine zukunftsgerichtete Transformation der Anstalten ist das bewährte KEF-Verfahren zur Ermittlung des Rundfunkbeitrags weiter zu entwickeln. Die Koalition wird die Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet erhalten und für eine Reduzierung des Umfangs der Werbung im Hörfunk sorgen. Wünschenswert ist die Werbefreiheit von Info- und Kulturradio.
Die Sender sollen bei der Vergabe von Aufträgen dafür Sorge tragen, dass die Auftragnehmer*innen geltende Sozialstandards einhalten können und langfristig die Hälfte der Aufträge (Produktion, Regie, Drehbuch) an Frauen vergeben werden. Die Koalition tritt für faire Terms of Trades zwischen Sendern und ihren Vertragspartnern ein. Die Koalition wird auf den Ausbau der barrierefreien Angebote des öffentlich-rechtlichen wie privaten Rundfunks hinwirken. Die Angebote des Rundfunks Berlin-Brandenburg sollen mit Veröffentlichung konsequent barrierefrei zugänglich sein.
Das Telemedienangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll im Rahmen seines Funktionsauftrags als eigenständige "dritte Säule" neben Fernsehen und Hörfunk gestärkt und zeitgemäß weiterentwickelt werden. Die Koalition spricht sich gegen eine rechtliche Vorgabe zur zeitlichen Beschränkung oder Löschen von Inhalten, wie die bisherige 7-Tage-Regel. Eigenproduktionen sollen möglichst unter freier Lizenz dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Die Koalition legt Wert darauf, dass Belange der Produzentenschaft und der Urheber*innen angemessen berücksichtigt werden.
Für den ZDF-Fernsehrat wird für die Besetzung der Vertretung aus dem Corps »Internet« aus dem Land Berlin die Zusammenstellung der zu benennenden Organisationen auf zivilgesellschaftliche Initiativen konzentriert.
Die Koalition plant, den RBB-Staatsvertrag im Einvernehmen mit dem Partnerland Brandenburg bis 2020 zu evaluieren. Inhaltliche Schwerpunkte dabei sind Möglichkeiten, um den Beitrag des RBB zur öffentlichen Meinungs- und Willensbildung und zur Stärkung der Demokratie auch unter Nutzung neuer Verbreitungswege sowie sozialer Medien zu erhöhen; Transparenzregeln für den RBB und seine Gremien; der Ausbau des barrierefreien Angebots. Bei der nächsten Änderung des rbb-Staatsvertrags wird die Koalition die Zusammensetzung des RBB-Rundfunkrats hinsichtlich Staatsferne und angemessener Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt verbessern.
Die Koalition wird das RBB-Freienstatut evaluieren und gegebenenfalls entsprechende Veränderungen oder Ausweitung von Kompetenzen der Freienvertretung einfordern.
Die Koalition beabsichtigt im Dialog mit dem Land Brandenburg eine Novellierung des Medienstaatsvertrages. Diesbezüglich sollen kommerzielle und nichtkommerzielle journalistische und Medienangebote (z.B. Bürgermedien, Lokal-TV-Sender, freie Radios), sofern sie hochwertigen journalistischen Standards gerecht werden, besser gefördert werden können, z.B. durch Stipendienprogramme. Die Regelungen zur Entsendung, zur Arbeitsweise und zur Geschlechterparität des Medienrats sollen diskutiert werden. Auch sollen die Medienanstalten künftig für die Sicherung der Netzneutralität im Sinne der inhaltlichen Vielfaltssicherung zuständig sein. Gemeinsam mit der MABB wird die Koalition die Einrichtung eines medien- und netzpolitischen Think Tanks prüfen und ggf. gemeinsame Schritte vereinbaren.
Die Koalition setzt sich für die Schaffung einer Medienanstalt aller Länder ein.
Die Koalition setzt sich für eine Stärkung der Medienregion Berlin-Brandenburg ein. Neben dem Erhalt und Ausbau des Drehortes Berlins setzt die Koalition auf die Stärkung des Produktionsstandortes. Die Koalition wird sich für eine Aufstockung der Bundesmittel beim Deutschen Film- und Fernsehfonds (DFFF) einsetzen, sowie auf Basis einer europaweiten Evaluation einen automatisierten Fördermechanismus von Filmen entwickeln. Die GAP-Finanzierung soll ausgebaut werden. Die Koalition wird die Förderung von Programmkinos ausbauen. Einen besonderen Stellenwert erhält die Förderung des Kinderkinos und des Kinderfilms, von Dokumentar- und künstlerischen Filmen sowie von Kinoexperimenten.
Die Koalition stockt die Mittel für das Medienboard auf. Das Medienboard fördert Film, TV und sonstige audiovisuelle Formate. Fördermittel sollen in Zukunft durch das Medienboard nur noch vergeben werden, wenn das Projekt sozialverträglichen und ökologischen Standards gerecht wird. Die Förderung nachhaltiger Filmproduktionen wird gestärkt. Das bestehende Fördersystem des Medienboards Berlin Brandenburg soll durch experimentelle Verfahren zur Projektmittelvergabe ergänzt werden. Die Koalition wird die Förderung im Bereich Games und interaktiver Medien über das Medienboard stärker koordinieren, insbesondere das Förderangebot zur Entwicklung qualitativ hochwertiger Spiele für Kinder- und Jugendliche. Berlin wird sich an der Bund-Länder-Initiative zur Digitalisierung des deutschen Filmerbes beteiligen und dazu über das Medienboard einen finanziellen Beitrag leisten.
Die Deutsche Film- und Fernsehakademie (dffb) muss finanziell und personell so ausgestattet werden, dass sie den Chancen und Herausforderungen der digitalisierten Medienproduktion für die Ausbildung gerecht werden, ihre Internationalisierung fortsetzen und in der Konkurrenz mit anderen Filmschulen bestehen kann. Die Unabhängigkeit der Filmhochschule wird die Koalition stärken und dafür Sorge leisten, dass diese sich in der Besetzung der Gremien widerspiegelt.
Langfristig gesehen verfolgt die Koalition das Ziel, dass mindestens die Hälfte aller Führungspositionen in den Institutionen, Sendern und Verlagen sowie Unternehmen im Medienbereich durch Frauen besetzt werden. Die Koalition wird eine Bundesratsinitiative zur Sicherung von ungenutzten Funkfrequenzen einbringen um eine lizenzfreie Nutzung zu ermöglichen.
Die Koalition streitet in all ihrem Handeln für ein freies und offenes Internet, als Grundlage für gesellschaftliche, wirtschaftliche und demokratische Teilhabe. Deshalb lehnt die Koalition allgemeine Internetsperren, anlasslose Quellen-TKÜ sowie die Vorratsdatenspeicherung ab. Die Koalition schützt die Integrität datenverarbeitender Systeme.
Die Koalition wird sich für eine zeitgemäße Plattformregulierung einsetzen, die die Sicherung der Vielfalt im Internet und die Verhinderung von Monopolen zum Ziel hat. Berlin wird seine Führungsrolle als Land der digitalen Grundrechte in der Bund-Länder-Zusammenarbeit ausbauen. Sie bündelt die Koordination der Aktivitäten zur Netzpolitik des Senats zukünftig in einer Stelle. Die Koalition setzt sich für die Entwicklung einer Rahmenordnung ein, in der für Intermediäre Vorgaben zur Transparenz und Diskriminierungsfreiheit (Plattformneutralität) gemacht werden. Die Koalition fördert die Verwendung von freier und offener Software (Open Source) sowie von freien Lizenzen in der Berliner Verwaltung und auf deren Angeboten.
Die Koalition schafft die Voraussetzung für eine schnelle und umfassende Digitalisierung, indem der flächendeckende Zugang zu leistungsstarken und zukunftsfähigen Breitband- und Mobilfunknetzen ermöglicht wird. Der Ausbau von Zugängen zu digitalen Netzen für alle Bereiche der Berliner Wirtschaft und Gesellschaft ist Teil der Daseinsvorsorge. Dazu gehört auch der Ausbau des frei zugänglichen WLAN-Netzes in Berlin durch die Schaffung weiterer Infrastruktur unter Einbezug von Initiativen von Freifunkern und Landesbeteiligungen. Um eine solche Ausweitung zu sichern, wird das Projekt WLAN an einen landeseigenen IT-Dienstleister übergeben.
Der Schutz der Urheber*innen genießt weiterhin hohe Priorität in der Hauptstadt der Kreativen. Die Koalition setzt sich für ein modernes und faires Urheberrecht ein, das den Erfordernissen des digitalen Zeitalters entspricht und insbesondere keine unnötigen Einschränkungen für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit sich bringt. Auf Landesebene wird die Koalition Panoramafreiheit im öffentlichen Raum stärken, wo dies im Einflussbereich des Landes Berlin möglich ist. Die Koalition lehnt die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage ab.
Die Koalition setzt sich für die Sicherung von Netzneutralität und für eine enge Zusammenarbeit der Bundesnetzagentur ein. Die Koalition lehnt eine Zusammenarbeit mit privaten Partnern ab, wenn damit eine direkte Einschränkung von Netzneutralität einhergeht.
Die Koalition hält am zentralen Hauptstadtportal berlin.de fest und wird dieses weiter ausbauen, sowie die Verbreitung der Top-Level-Domain .berlin begleiten. Ein besonderer Schwerpunkt besteht dabei in der Umsetzung des mobilen und barrierefreien Zugangs zu den Serviceangeboten der öffentlichen Verwaltung.
Die Koalition wird unter Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten im Jahre 2017 ein Konzept zur verstärkten Nutzung von Sozialen Medien als zusätzliche Informations- und Kommunikationskanäle umsetzen. Die Koalition wird eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringen, die die Veröffentlichung von Daten durch die öffentliche Verwaltung und die öffentlichen Unternehmen zur freien - also auch kommerziellen - Weiternutzung und in maschinenlesbarer Form im Sinne von OpenData regelt und den Ausbau der Verfügbarkeit öffentlicher Daten in Berlin zum Ziel hat. Die Koalition wird eine zentrale Stelle zur Umsetzung der Berliner OpenData-Strategie schaffen und einen jährlichen Wettbewerb zur Förderung von Angeboten und Apps zur Nutzung offener Daten veranstalten.
Die Koalition setzt sich für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen beim Umgang mit modernen Medien ein. Dazu sollen die Kompetenzen beim Jugendmedienschutz auf einer Ebene gebündelt werden und eine einheitliche Zertifizierung von kind- und jugendgerechten Angeboten eingeführt werden.
Der Umgang mit digitalen Medien ist eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Die Koalition richtet unter Leitung des Senats und zum Austausch mit öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren einen "Runden Tisch Medienbildung" zum Umgang mit digitalen Medien in der schulischen und außerschulischen Bildung ein. Zu Stärkung des regulären Unterrichts mit digitalen Materialien und Methoden an Berliner Schulen sollen gezielt pädagogisch-didaktische Methoden entwickelt und erprobt werden. Die Koalition erweitert das Angebot an Fortbildungen zum Umgang mit »Hate Speech«, Mobbing und Datenmissbrauch bei der Nutzung von digitalen Medien und Plattformen in Berliner Bildungseinrichtungen. Die Koalition fördert freie und digitale Materialien für den schulischen und außerschulischen Unterricht und die frühkindliche Bildung. Sie wird eine barrierefrei zugängliche Plattform zur Erarbeitung, Verbreitung und Qualitätskontrolle freier Lehr- und Lernmaterialien (OER) entwickeln.
Die gesetzlichen Grundlagen des parlamentarischen Petitionsrechtes sollen dahingehend geändert werden, dass neben der elektronischen Einreichung einer Petition auch die Veröffentlichung und Mitzeichnung über eine geeignete Plattform im Internet ermöglicht wird.
Berlin braucht dringend einen modernen, leistungsfähigen und attraktiven Öffentlichen Dienst, der die Potenziale der Beschäftigten nutzt und wertschätzt: Einen Öffentlichen Dienst, der der Stadt gute Angebote unterbreitet und gleichzeitig viele neue und interessante Arbeits- und Ausbildungsplätze offeriert. Die Koalition will gemeinsam daran arbeiten, dass alle Berliner*innen und die Berliner Wirtschaft davon partizipieren.
Die Koalition wird dafür Sorge tragen, dass die Stadt funktioniert, die Verwaltung kund*innenorientierter und leistungsfähiger wird. Die Koalition will die Berliner Verwaltung zu einem attraktiven Arbeitgeber für Menschen entwickeln, die für das Gemeinwohl arbeiten wollen. Die Beschäftigten sind das Rückgrat der Verwaltung. Kurzanalyse Umsetzung eher unwahrscheinlich Die Stadt und ihre Administration wieder zum Funktionieren zu bringen, ist das zentrale Versprechen der neuen Koalition. Das Brett ist sehr dick, denn es müssen gleichzeitig ganz viele Themen angepackt werden. Die Behörden müssen modernisiert, Personal in großem Stil rekrutiert und die Abläufe zwischen Senat und Bezirken geordnet werden.
Die Koalition weiß auch, dass es bisher nicht an Vorschlägen und Ergebnissen von Gutachten und Kommissionen gemangelt hat, sondern dass es nicht gelungen ist, die anstehenden grundlegenden Veränderungen in Organisation, Ablauf und Ausstattung der Berliner Verwaltung anzupacken.
Berlin braucht eine Verwaltung mit klaren Strukturen und einer funktionierenden Arbeitsteilung. Grundlage dafür ist das Denken in Prozessen. Das heißt: Die Organisationsstruktur der Verwaltung ist auf allen Ebenen und unter einander so zu ordnen, dass klare Verantwortlichkeiten entstehen und das jeweilige Führungspersonal in die Lage versetzt wird, für die Aufgabenerledigung zu sorgen. Die Ressourcen müssen den Aufgaben folgen. Dabei gilt es, die bezirkliche Vielfalt zu stärken und zugleich verbindliche landesweite Standards in der Leistungserbringung über eine verbesserte gesamtstädtische Steuerung sicher zu stellen. Dies erfordert eine Überarbeitung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG).
Die Koalition will zum einen die Überarbeitung des AZG im Parlament und in der Berliner Verwaltung diskutieren und verabschieden. Zum anderen will sie sofort in vier für Berlin wesentlichen Feldern in Projektform in enger Zusammenarbeit von Bezirken und Senat verstärkte Aktivitäten, standardisierte Verfahrensweisen sowie neuartige Formen der Zusammenarbeit und Umsetzung angehen. Diese vier Felder sind Bürgerämter, Schulsanierung und -neubau, gesamtstädtisches Unterbringungsmanagement und Radverkehrsinfrastruktur.
In Prozessen gedacht, lassen sich Verwaltungsabläufe vereinfachen und mit Hilfe der Informationstechnik beschleunigen. Die Möglichkeit zur Onlineantragstellung und die IT-gestützte Bearbeitung sollen Regel werden und nicht Ausnahme bleiben.
In den Bezirken soll es zu einer sozialräumlichen Arbeitsweise kommen, die über Fachressorts und Ebenen kooperativ und prozessorientiert ist. Statt der Steuerung über Sonderprogramme und operative Eingriffe der Senatsverwaltungen, gilt es landesweite Steuerung und operative Umsetzung voneinander zu trennen. Gemeinsame Ziele und ein Arbeiten auf Augenhöhe sollen helfen, den vielen Herausforderungen besser zu begegnen als in der Vergangenheit. Die Koalition will die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessern, die Besetzungsverfahren beschleunigen und das Personal in ausgewählten Bereichen verstärken. Führungskräfte tragen in der Verwaltungsmodernisierung und Personalentwicklung eine besondere Verantwortung. Ihre Qualifizierung und die Vorbereitung der Führungsnachwuchskräfte wird ein Schwerpunkt sein.
Die Koalition wird alle Zuständigkeiten für landesweite Personalthemen, die bisher in der Verantwortung der Senatsverwaltung für Inneres und der Senatsverwaltung für Finanzen angesiedelt sind, in der Senatsverwaltung für Finanzen bündeln.
Diese Neuordnungen will die Koalition mit den Beschäftigtenvertretungen gemeinsam entwickeln und verabreden.
Angesichts der Herausforderungen für eine funktionierende, moderne und bürgernahe Verwaltung verfolgt die Koalition eine gesamtstädtische Steuerung der Verwaltungsmodernisierung und -entwicklung. Die Verwaltungsmodernisierung dient der Kund*innenfreundlichkeit, der Bürger*innenbeteiligung und der Optimierung innerhalb der Verwaltung. Schwerpunkte in dieser Wahlperiode sind die Analyse der Geschäftsprozesse aller Verwaltungen auch unabhängig von der Digitalisierung mit dem Ziel der Produktivitätssteigerung, Optimierung und der darauf folgenden Einführung der Elektronischen Akte sowie die ggf. erforderliche Anpassung der Rechtsnormen.
Die Koalition strebt an, die Organisation der persönlichen, telefonischen, digitalen und schriftlichen Zugangswege für die Bürger*innen sowie der Wirtschaft zur Berliner Verwaltung effektiv zu organisieren. Der telefonische Zugang, sowohl für den Vermittlungs- als auch den Auskunftsdienst (Bürgertelefon 115) wird ausgebaut. Verwaltungsabläufe von der Antragsstellung bis zur Zustellung eines Bescheides sollen künftig von Bürger*innenn sowie Unternehmen online angestoßen und medienbruchfrei abgewickelt werden können. Die Koalition wird den Berliner*innen so ermöglichen, möglichst viele Behördengänge auch online erledigen zu können.
Der digitale Zugang zu Bürgerdienstleistungen wird über das Service-Portal Berlin und die Service-App Berlin gebündelt. Das Service-Portal Berlin ist das zentrale Einstiegsportal für Dienstleistungen der Berliner Verwaltung. Bis Ende 2017 wird mit dem personalisierten Zugang, dem Service-Konto Berlin, der einheitliche und zentrale digitale Zugang erweitert. Das Service-Konto ermöglicht ein kundenorientiertes, interaktives, intuitives und barrierefreies Anliegenmanagement, das eine Statusverfolgung von Bürgeranliegen und -anträgen sowie ein Terminmanagement zulässt. Es integriert eine zentrale, benutzerfreundliche und sichere Identifizierungskomponente zur Nutzung von Verwaltungsdienstleistungen. Die IT-Fachverfahren müssen sukzessive an das künftige Service-Konto Berlin angeschlossen werden. Dabei bekräftigt die Koalition die frühzeitige Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten. Die Koalition wird dafür Sorge tragen, dass Bundesangebote auf Bundesplattformen vorrangig vor Berliner Angeboten zum Einsatz kommen und ggf. auf sie hinweisen. Die Koalition intensiviert das Normenscreening zum Verzicht des Unterschrifterfordernisses, fokussiert es insbesondere auf Dienstleistungen mit den meisten Bürgerkontakten, und wird, wo nötig – insbesondere beim Melderecht – dafür auch auf Bundesebene Initiativen ergreifen.
Die Koalition bekennt sich zu den Zielen und Inhalten des Berliner E-Government-Gesetzes (EGovGBln) vom 30. Mai 2016 und wird es umsetzen. Sie sieht in der umfassenden und konsequenten Standardisierung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) eine wesentliche Voraussetzung für die Digitalisierung der Verwaltung. Als Basis zukünftiger Entscheidungen und mit dem Ziel, eine erhöhte Unabhängigkeit, Transparenz, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit zu erreichen, wird die Koalition die Berliner E-Government Strategie qualifizieren und ein Umsetzungskonzept entwickeln. Das Geschäftsprozessmanagement als Grundstein für die weitere Umsetzung des E-Government-Gesetzes Berlin und damit für die interne und externe Digitalisierung der Berliner Verwaltung wird als Daueraufgabe flächendeckend etabliert. Schon 2017 werden – gesteuert durch den IKT-Staatssekretär/die IKT-Staatssekretärin – die hierzu erforderlichen personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Steuerung und Umsetzung des Prozessmanagements in allen Behörden geschaffen und Organisationsbereiche entsprechend gestärkt.
Im Rahmen eines umfassenden Changemanagements erarbeitet die Koalition ein gestuftes Aus- und Weiterbildungskonzept, das die Mitarbeiter*innen aller Bereiche der Berliner Verwaltung auf die mit der Weiterentwicklung des E-Government verbundenen Aufgaben vorbereitet. Die Terminsetzungen des E-Government-Gesetzes werden auf ihre Realisierbarkeit überprüft. Es wird zudem geprüft, ob der Steuerungsauftrag des IKT-Staatssekretärs für die Anforderungen des E-Government-Gesetzes sowie für die in diesem Koalitionsvertrag formulierten Anforderungen ausreicht.
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) wird weiterentwickelt, übernimmt als zentraler IT-Dienstleister im Auftrag der Berliner Verwaltung eine wichtige Rolle im Prozess der Verwaltungsmodernisierung und wird stufenweise die verfahrensunabhängige IKT und die IKT-Basisdienste verantwortlich betreiben. Dazu zählen auch dezentrale Einheiten zur Vor-Ort-Wartung und Kundenbetreuung. Auf Basis dieses Auftrags werden dem ITDZ die erforderlichen Anlaufmittel bereits ab dem Jahr 2017 zur Verfügung gestellt. Beim ITDZ wird ein Nutzerbeirat eingerichtet, der das ITDZ bei grundsätzlichen Fragen berät.
Bei der Einführung und Aktualisierung von IKT wird die Koalition Herstellerunabhängigkeit, Interoperabilität, den weitest möglichen Einsatz von Open-Source-Software, IKT-Barrierefreiheit und ökologische Nachhaltigkeit (Green IT) beachten. Sie wird die IKT-Sicherheit auf Basis einer einheitlichen IKT-Sicherheitsarchitektur ausbauen und verbessern sowie in geeigneter Form und in Abstimmung mit dem IKT-Staatssekretär/ der IKT-Staatssekretärin ein IKT-Notfallmanagement sicherstellen.
Für die Digitalisierung und Optimierung der internen Verwaltungsarbeit hat die gestufte Einführung der elektronischen Akte in allen Verwaltungsbereichen bis Anfang 2023 eine herausgehobene Bedeutung. Ein rascher Einstieg und sichtbare Fortschritte haben für die Koalition Priorität.
Bei der E-Akte wird die Motivation der Verwaltung auf allen Ebenen entscheidend sein, die Geschäftsprozessanalyse vorzuschalten und gleichzeitig als eine Chance zur Verbesserung und Beschleunigung von Vorgängen zu begreifen. Die/ der IKT-Staatssekretär*in soll deshalb insbesondere auf den Erfahrungen der Modellverwaltungen aufsetzen. Zudem soll sie/er einen Prozess bereits in 2017 starten, thematische Anreizmodelle zu entwickeln und umzusetzen.
Wenn es darum geht, eine neue Kultur der Verwaltung zu etablieren und die Kompetenz aller Ebenen zu stärken, dann bedarf es nicht nur einer klaren Struktur, sondern auch neuer Formen der Zusammenarbeit zwischen Hauptverwaltung und Bezirken. Die Koalition will stärker als bisher auf Projekte setzen, ein entsprechendes Projektmanagement fördern und dazu gehörige Instrumente etablieren
Es wird sofort ein gemeinsames Projekt von Senat und Bezirken zu den Bürgerämtern in Anlehnung an die Handlungsempfehlungen der durchgeführten Organisationsuntersuchung gestartet. Die von den Bezirken vorgeschlagenen Ziele für 2017, dass Bürger*innen innerhalb von 14 Tagen ihr Anliegen in einem Berliner Bürgeramt erledigen können müssen und dass alle Bürgerämter zusammen mindestens 3,7 Mio. Kundinnen und Kunden und damit 27% mehr als vorher bedienen, macht sich die Koalition zu Eigen.
Dass es nicht nur das Instrument der vorherigen Terminvereinbarung gibt, sondern auch den direkten Gang zum Bezirksamt (Wartemarke) soll auch im Internet sichtbar sein einschließlich der Wartezeitinformation. Ebenfalls in 2017 sollen weitere Dienstleistungen der Bürgerämter ohne persönliches Erscheinen ermöglicht werden. Zudem wird von Senat und Bezirken pilothaft erprobt, wie Wohnsitzanmeldungen deutlich schneller und vollständiger erfolgen können (z.B. elektronisch gestützte Benutzerführung, Kontaktaufnahme durch Behörde).
Im Rahmen des Projekts sollen die – vom Senat zu finanzierende – Standardisierung der IKT und die zentralen Verfahren unter Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen entwickelt und umgesetzt werden. Zudem sollen Anreize für die Verwaltungseinheiten geschaffen werden, die verbesserte Produktivität und bessere Dienstleistungen erreichen.
Bei Schulsanierung und Neubau geht es um das größte Investitionsvorhaben Berlins seit Jahrzehnten. Die Skalierung der Aktivitäten, die Komplexität des Vorhabens, das Betreten vielfältigen Neulands zeigen, dass es nur gelingen kann, wenn Bezirke und Hauptverwaltung zusammenarbeiten und auch neuartige Formen der Zusammenarbeit finden. Im Rahmen eines zweiten Projekts will die Koalition Bereiche identifizieren, wo erstens Zielvereinbarungen mit Budgetvereinbarungen verbunden werden können, zweitens Anreizmodelle für schnelle Erfolge bei Teilvorhaben der Schulsanierung und des Neubaus geschaffen werden, drittens Wettbewerbe für besonders gelungene Beteiligung und Einbindung der Betroffenen initiiert werden und viertens Bezirke sich für zu ihnen passende Modellvorhaben engagieren können (z.B. Schulneubau in modularisierter Form), die später allen 12 Bezirken zur Umsetzung offen stehen.
Die zunehmende Zahl der wohnungslosen Menschen ist schon jetzt alarmierend. In den kommenden Wochen wird ihre Zahl weiter zunehmen, hauptsächlich durch den Statuswandel der bisher Asylbegehrenden. Dies führt zur Änderung der gesetzlichen Anspruchsgrundlage und zum Wechsel der Zuständigkeit von der Hauptverwaltung zu den jeweiligen Bezirken. Diese verfügen nicht über ausreichende Kapazitäten für eine Unterbringung. Nur über ein gesamtstädtisches Unterbringungsmanagement kann eine ausgewogene und am Bedarf orientierte Belegungssteuerung gewährleistet werden. Gemeinsam ist vom Senat und den Bezirken ein geeignetes Instrumentarium zu entwickeln, um die notwendige Versorgung mit Wohnraum und einheitliche Standards in der Unterbringung sicher zu stellen. Bezirke, die sich an diesem Projekt beteiligen, werden bei einer erforderlichen IT-Umsetzung zentral unterstützt.
Bei der Radverkehrsinfrastruktur will die Koalition in einem Projekt des Senats mit den Bezirken rasch Lösungen zur schnelleren Planung und Umsetzung von Vorhaben entwickeln. Die Koalition kommt damit dem Ziel näher, nicht nur die Mittel für den Radverkehr zu erhöhen, sondern insbesondere auch die schnellere Umsetzung zu erreichen. Das Instrumentarium von Anreizmodellen für schnelle Umsetzung von Teilvorhaben und Ziel-/Budgetvereinbarungen für die Kombination von der erreichten Steigerung des Radverkehrs mit der Umsetzung von Investitionsvorhaben soll durch das Projekt erreicht werden. Für die überbezirkliche Netzplanung wird eine zentrale Struktur geschaffen.
Die öffentliche Verwaltung wird in die Lage versetzt, ihre Aufgaben in angemessener Zeit qualitativ und quantitativ erfüllen zu können.
Der Personalbedarf der wachsenden Stadt Berlin wird nicht nur auf der Grundlage der voraussichtlichen Altersfluktuation, sondern auch der prognostizierten Entwicklung der anfallenden Arbeitsaufgaben und der teilweise bestehenden Unterausstattung des Öffentlichen Dienstes ermittelt. Deshalb wird die Koalition im Jahr 2017 ein Personalbedarfskonzept für die Jahre bis 2025 entwickeln, das auch die politischen Schwerpunktsetzungen einbezieht. Insbesondere weil die Koalition die Ausbildung verstärken will, wird die Bedarfssicht um eine gesamtstädtische Betrachtung ergänzt und am Personalbedarfskonzept orientiert.
Angesichts neuer Aufgaben durch die wachsende Stadt und neuer Aufgabenbereiche der Verwaltung durch die demographische Entwicklung will die Koalition keine Personalabbauzahlen mehr. Die vorhandenen VZÄ Abbauvereinbarungen werden deshalb aufgehoben.
Zukünftig will die Koalition den Bezirken mittelfristig ausgerichtete Personalleitwerte an die Hand geben, von denen auch nach oben und unten abgewichen werden kann. Dieser Personalbedarf wird in einer AG Ressourcensteuerung (bisher: AG »Wachsende Stadt«) gemeinsam mit den Bezirken weiterentwickelt und über den Teilplafonds Personal fortgeschrieben.
Ein ganzheitliches, strategisches und verbindliches Personalmanagement gewährleistet die Bürger*innenorientierung, stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beinhaltet ein modernes Gesundheitsmanagement, fördert Gleichstellung und Partizipation, verwirklicht die interkulturelle Öffnung der Verwaltung, stärkt die Diversity-Kompetenz der Verwaltung, nutzt die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens und des Wissensmanagements.
Die Koalition will effektive Modelle des niedrigschwelligen Gesundheitsmanagements fördern. Vorhandene positive Ansätze wie bei der Justizverwaltung sollen ausgebaut und flächendeckend ausgeweitet werden.
Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört auch die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Tarifbeschäftigte können bereits die Möglichkeiten der Pflegezeitgesetze in Anspruch nehmen, dies wird die Koalition auch für die Beamt*innen ermöglichen.
Die Koalition wird das Personalmanagement unter Nutzung der Erfahrungen der Beschäftigten entwickeln, regelmäßig evaluieren und fortschreiben.
Ein neues Personalmanagement muss sich auch der Motivation und Qualifizierung der derzeitig tätigen Beschäftigten zuwenden. Dazu wird die Koalition die Möglichkeiten des Laufbahnrechts zum Aufstieg und Durchstieg konsequent umsetzen. Der Verwendungsaufstieg aus dem gehobenen in den höheren Dienst wird wieder eingeführt.
Die Zahl der Aufstiegsplätze wird erhöht.
Die Dauer eines Stellenbesetzungsverfahrens beträgt derzeit oft 38 Wochen, die Koalition strebt drei Monate ab Ausschreibung an.
Folgende Maßnahmen werden überprüft und ggf. neu geregelt:
(i) flächendeckender Einsatz von E-recruiting,
(ii) Bündelung und Standardisierung von Auswahlprozessen,
(iii) Modernisierung der Ausschreibungsmethodik und attraktivere Ausschreibungstexte,
(iv) einheitliche und behördenübergreifende Stellenbewertung, zumindest bei vergleichbaren Aufgaben unter Nutzung von Standards der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement,
(v) Beschleunigung der Auswahlvermerk-Erstellung,
(vi) Parallelbeteiligung der Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauenvertreterin, Schwerbehindertenvertretung).
Die Koalition will eine Betreuung von Initiativbewerbungen aufbauen.
Die Koalition wird für alle Behörden zweckgebundene Fortbildungsetats zur Verfügung stellen. Der Wissenstransfer wird ausgebaut. Bei der Nachbesetzung von absehbar ausscheidenden Wissensträger*innen und Führungskräften sollen vorgezogene Ausschreibungen die Regel sein und temporäre Doppelbesetzung von Stellen ermöglicht werden.
Die Bündelung der Personalaktenführung beim Landesverwaltungsamt für die Hauptverwaltung ohne Polizei und Bildung wird vollendet.
Die Koalition strebt in enger Absprache mit den Beschäftigtenvertretungen an, neue Wege zu finden, um das Volumen der Zeitarbeit abzubauen.
Die Gewinnung neuen Personals im Land Berlin wird weiter ausgebaut. Der Öffentliche Dienst braucht jährlich zwischen 5.000 bis 6.000 neu einzustellende Beschäftigte. Dazu wird die Koalition die Zahl der Ausbildungsplätze schrittweise so ausweiten, dass zum Ende der Legislaturperiode mindestens 20 % mehr Auszubildende beginnen können.
Im Zusammenhang mit der Ausweitung der Ausbildungs- und Studienangebote sind die Rahmenbedingungen für die Praxisanleiter*innen in angemessenem Umfang zu verbessern. Gleichzeitig muss die Zahl der Ausbilder*innen entsprechend erhöht und die notwendigen finanziellen sowie Raumkapazitäten geschaffen werden.
Die Koalition wird das Ausbildungsmarketing sowie das e-Recruitment verbindlich gestalten. Alle im Verwaltungsdienst erfolgreich Ausgebildeten werden bei fachlicher und persönlicher Eignung in der Berliner Verwaltung übernommen.
Die Koalition ist sich darüber einig, dass die Höchstaltersgrenze für einen Eintritt in ein beamtenrechtliches Dienstverhältnis zukünftig auf 20 Jahre vor der jeweiligen laufbahnrechtlichen Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand festgelegt wird.
Der Eintritt in den Vorbereitungsdienst soll keiner Altersgrenze unterliegen. Sofern sich jedoch ein beamtenrechtliches Dienstverhältnis anschließen soll, muss der Vorbereitungsdienst spätestens 25 Jahre vor der jeweiligen laufbahnrechtlichen Altersgrenze begonnen werden.
Für einen flexibleren Personaleinsatz und zur Ermöglichung auch laufbahnübergreifender Personalentwicklung wird der Wechsel zwischen den verschiedenen Beamtenlaufbahnen vereinfacht. Für eine frühzeitige Orientierung auf den Öffentlichen Dienst im Lande Berlin wird die Koalition Vereinbarungen (z.B. über Bachelor-, Master-, Diplomarbeiten und Ausbildungsabschnitte) mit den Universitäten und Hochschulen abschließen.
Neben der dualen Ausbildung und Hochschulkooperationen will die Koalition gemeinsam mit den beteiligten Verwaltungen, Personalvertretungen und Berufsverbänden insbesondere für die Mangelberufe weitere Rekrutierungskonzepte erarbeiten. Dazu gehört die laufbahnrechtlich mögliche Übernahme der Absolventen der Studiengänge Öffentliches Dienstleistungsmanagement (Public Management), Nonprofit-Management und Public Governance sowie Verwaltungsinformatik an der Hochschule für Wirtschaft und Recht sowie die Ausweitung auf Studiengänge anderer Hochschulen mit Verwaltungsbezug.
Insbesondere wird für alle Bereiche der Verwaltung für Nachwuchskräfte mit Migrationshintergrund geworben und zwar so rechtzeitig, dass sich interessierte junge Menschen um einen qualifizierenden Schulabschluss bemühen können.
Der Öffentliche Dienst muss auch verstärkt Chancen für Quereinsteiger/innen bieten und um diese werben. Die Koalition schafft die Voraussetzungen dafür, dass außerhalb des Öffentlichen Dienstes erworbene förderliche berufliche Erfahrung auch bei der Besoldung bzw. Vergütung stärker berücksichtigt werden kann. Außerdem werden die Voraussetzungen für einen temporären Einsatz Externer innerhalb der Verwaltung geschaffen. Besonderen Wert legt die Koalition – sowohl bei der Gewinnung von Nachwuchs- und Führungskräften als auch bei den Quereinsteiger/innen – auf die Gewinnung von Frauen.
Das ITDZ wird seine Anstrengungen zur eigenen Ausbildung von IT-Nachwuchskräften verstärken. Der Anwerbung von IT-Quereinsteigern und ihrer Integration in die Verwaltung sowie ihrer Personalentwicklung kommt besondere Bedeutung zu. Die Koalition wird die Laufbahnverordnung „Allgemeine Verwaltung“ für weitere Studiengänge öffnen.
Führungskräfte haben eine wichtige Schlüsselfunktion für das Funktionieren und die Weiterentwicklung der Berliner Verwaltung. Daher wird eine systematische landesweite Führungs- und Führungskräftenachwuchsentwicklung eingeführt und im Beurteilungssystem abgebildet.
Qualifizierungsmaßnahmen für Führungskräfte werden intensiviert. Dabei ist eine Erhöhung des Anteils von Frauen in leitenden Positionen zu erreichen. Die einheitlichen Kernkompetenzen für Führungskräfte werden in einem Basis-Anforderungsprofil festgeschrieben. Die Koalition zielt darauf, die Managementkompetenzen von Führungskräften zu erweitern und mit einer Leadership-Kompetenz um zukunfts-, gestaltungs- und kommunikationsorientierte Faktoren zu erweitern. Hierzu wird die Berliner Verwaltungsakademie strukturell gestärkt, rechtlich verankert und das Institut für Verwaltungsmanagement (IVM) zu einer Akademie für Führungskräfte der Landes- und Bezirksebene ausgebaut. Die Rahmenbedingungen für im Landesdienst beschäftigte Dozent/inn/en werden verbessert. Die Lehrtätigkeit wird besser anerkannt und angemessen vergütet.
Bei der Auswahl von Führungskräften wird die Tätigkeit in anderen Verwaltungsebenen, die berufliche Erfahrungen außerhalb der Verwaltung sowie die Wahrnehmung von Fortbildungen positiv bewertet.
Um die besten Köpfe und motivierten Nachwuchs gewinnen und langfristig halten zu können, setzt sich die Koalition neben einer gerechten Entlohnung dafür ein, dass mit der Attraktivität des Landes Berlin als Arbeitgeber offensiv geworben und diese noch weiter gesteigert wird. Die einheitliche Arbeitgebermarke »Hauptstadt machen« ist von allen Dienststellen – auch bei der Werbung – zu nutzen. Die Koalition wird sie zu einer einheitlichen Unternehmenskultur (Corporate Identity) ausbauen. Das Karriereportal des Landes wird die Koalition im Hinblick auf Nutzergewohnheiten der zu gewinnenden Zielgruppen weiterentwickeln. Darüber hinaus wird die Koalition mit attraktiven Instrumenten der Personal- und Organisationsentwicklung werben, wie das Fördern lebenslangen Lernens, berufliche Weiterentwicklung, flexible Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodelle bezogen auf die verschiedenen Lebensphasen (z.B. gleitende Arbeitszeiten, Teilzeitausbildung, »Home Office«, Arbeitszeitguthaben), familienfreundliche Steuerung von Geschäftsprozessen und Familienpflegezeit. Speziell die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern ist der Koalition ein wichtiges Anliegen. Sie setzt sich zum Ziel, diese Instrumente im Sinne von »Guter Arbeit« nicht nur in der Hauptverwaltung, sondern insbesondere auch den Bezirksverwaltungen zu verankern. Die Möglichkeiten, durch Rotation und Beurlaubungen gegenseitige Erfahrungen durch Wechsel zwischen dem Öffentlichen Dienst und anderen Arbeitgebern zu sammeln, werden ausgebaut. Die Koalition sorgt dafür, dass sich alle Behörden als familienfreundliche Betriebe zertifizieren lassen.
Die Koalition bekennt sich zur Mitgliedschaft des Landes Berlin in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Mit den Tarifverträgen zum Wiedereintritt Berlins in die TdL wird Ende 2017 für die Tarifbeschäftigten des Landes 100 % des Bezahlungsniveaus der anderen Bundesländer erreicht sein. Kurzanalyse Damit verändert sich Berlin Wenn Berlins 61.000 Landesbeamte innerhalb der nächsten fünf Jahre wieder so viel Geld verdienen wie ihre Kollegen in anderen Bundesländern, geht eine lange Periode eines Berliner Sonderwegs zu Ende. Gut 15 Jahre haben die Beschäftigten in Berlins öffentlichen Dienst einen Teil ihres Einkommens für die Sanierung des Haushaltes geopfert.
Die Beamtenbesoldung wird bis 2021 stetig dem durchschnittlichen Niveau der übrigen Bundesländer angepasst. Dies kann über prozentuale Aufschläge zum Tarifabschluss, die schrittweise Erhöhung der Jahressonderzahlung, eine regelmäßig jährliche Übernahme des Tarifabschlusses, Sockelbeträge oder eine Kombination dieser Maßnahmen erfolgen. Besonderen Wert legt die Koalition auf eine schnelle Angleichung in den unteren Besoldungsgruppen.
Das derzeitige Berliner Besoldungsrecht beruht zurzeit noch immer auf dem übergeleiteten Bundesbesoldungsrecht. Diese Vorschriften bedürfen einer an den Gegebenheiten des Landes Berlin orientierten Überprüfung und Anpassung, so dass ein sachgerechtes eigenständiges Landesbesoldungsgesetz – inklusive landesspezifischer Besoldungsordnungen – entsteht.
Für die Bezirke und Verwaltungszweige der Hauptverwaltung, die ihre Stellenbewertungen nach dem Modell zur Dienstpostenbewertung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) vornehmen, werden die Werte der Obergrenzenverordnung für einen Zeitraum von fünf Jahren vollständig ausgesetzt.
Es wird eine stufenweise Heraufsetzung des Pensionsalters für alle Berliner Beamt*innen geprüft, sobald die Heranführung der Beamtenbesoldung an den Durchschnitt der Bundesländer erreicht ist.
Die Koalition unterstützt, dass die vor einigen Jahren in der Tarifgemeinschaft der Länder abgeschafften Leistungsprämien erneut diskutiert werden.
Die Koalition setzt sich dafür ein, dass Landesunternehmen in Tarifverbünden geführt werden. Sie setzt sich zudem dafür ein, dass auch für Landesunternehmen und ihre Tochterunternehmen, die bisher noch nicht tarifgebunden sind, zügig mit dem Ziel der Beschäftigungssicherung und der Angleichung an den TVÖD Tarifverträge abgeschlossen werden. Die Koalition wird Outsourcing in öffentlichen Einrichtungen und Betrieben mit lediglich dem Ziel, sich aus Tarifbindungen zu lösen, unterbinden.
Mit dem Auslaufen des jetzigen CFM-Vertrages wird die Charité Facility Management vollständig in öffentliches Eigentum überführt.
Die Tarifverträge für Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen haben sich in den beiden öffentlichen Tarifsystemen TVöD / VKA und TV-L / TdL auseinander entwickelt. Die Koalition unterstützt deshalb die Bereitschaft des Senats, im Rahmen der Tarifgemeinschaft TdL daran mitzuwirken, dass diese Auseinanderentwicklung zumindest begrenzt, möglichst aber perspektivisch zurückgeführt wird.
Bis zum Wirksamwerden dieser verbesserten Eingruppierung wird die Koalition eine sofortige Übergangsregelung finden, die bei der Stufenzuordnung im Einzelfall oder dienststellenbezogen zu einer besseren Ausnutzung der Möglichkeiten im Rahmen des bestehenden Tarifrechts führt.
Die Koalition wird das Anerkennungsjahr für Sozialarbeiter*innen wieder einführen.
Die Ausbildungskapazitäten für soziale Berufe werden den gewachsenen Anforderungen angepasst.
Die Tarifverträge für Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen haben sich in den beiden öffentlichen Tarifsystemen KAV und TdL auseinanderentwickelt. Die Koalition unterstützt deshalb die Bereitschaft des Senats, im Rahmen der Tarifgemeinschaft TdL daran mitzuwirken, dass diese Auseinanderentwicklung zumindest begrenzt, möglichst aber perspektivisch zurückgeführt wird. Die Koalition wird das Anerkennungsjahr für Sozialarbeiter*innen wieder einführen. Die Koalition spricht sich grundsätzlich für den Vorrang von Angestelltenverhältnissen vor Beamtenverhältnissen aus. Neue Beamtenverhältnisse sollen nur dort eingegangen werden, wo es aus hoheitlichen Gründen erforderlich ist.
Die Koalition wird ein Gesetz ins Abgeordnetenhaus einbringen, das die Grundschullehrer*innen nach der neuen verlängerten Berliner Ausbildung in A13 einordnet. Nach dem auf der Ebene der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) abgeschlossenen Tarifvertrag führt das zu einer höheren Eingruppierung nach E13. Der Koalition ist bewusst, dass sie nach neuen Wegen suchen muss, um vorhandene Diskrepanzen in der Vergütung/Besoldung anzugehen.
Es wird den Grundschullehrer*innen, die eine frühere Ausbildung oder eine in einem anderen Bundesland (mit niedrigerem Anforderungsprofil) abgeschlossen haben, die Möglichkeit gegeben, durch zusätzliche Qualifikationsmaßnahmen eine Gleichstellung zu erreichen. Dabei sind bereits erworbene Qualifikationen und die Erwerbsbiographie zu berücksichtigen. Die Koalition unterstützt den Senat, bei Quereinsteiger*innen (Nichterfüller*innen) im Lehramt eine zusätzliche Erfahrungsstufe bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen (dazu zählt der Bedarf) zu gewähren und somit die Anwerbung und das Halten von Lehrkräften zu verbessern.
Insbesondere für Mangelberufe sichert die Koalition den Behörden die Möglichkeiten bei der Anerkennung von vorweggenommenen Erfahrungsstufen zu. Dies wird mit dem Konzept zum Thema Mangelberufe verknüpft.
Den Öffentlichen Dienst wird die Koalition zum Vorbild für gute Arbeit machen. Die Entlohnung für Lehrkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen wird die Koalition erhöhen und prüfen, wie eine bessere soziale Absicherung sichergestellt werden kann. Dafür werden bei dauerhaftem Tätigkeitsbedarf Honorarverträge in Arbeitsverträge umgewandelt, mit einem Zwischenziel von mindestens 20 Prozent Festangestellte an den Musikschulen bis 2021. Die Koalition wird die Honorarordnungen des Landes im Hinblick auf Angemessenheit im Zusammenhang mit der Durchsetzung des effektiven Mindestlohns und Vergleichbarkeit auf den Prüfstand stellen. Für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte will die Koalition eine tarifvertragliche Regelung abschließen.
Im Bereich der Zuwendungsempfangenden will die Koalition mehr Mittel zur Verfügung stellen, damit Tarifsteigerungen in den Grenzen des Besserstellungsverbots Rechnung getragen werden kann. Für kleine Projekte soll eine verbesserte Berücksichtigung ihrer Personalkosten erfolgen. Gleichzeitig soll sichergestellt und kontrolliert werden, dass diese Mittel tatsächlich für Tariferhöhungen bzw. für Vergütungssteigerungen bei den Beschäftigten verwandt werden.
In den Leistungsverträgen bei Entgeltfinanzierung werden Kontrollmöglichkeiten für verpflichtende Personalschlüssel und eine tariforientierte Vergütung der Beschäftigten vereinbart.
Berlin ist eine weltoffene, liberale und sichere Metropole und soll es bleiben. Der Schutz der Berliner*innen und die Öffentliche Sicherheit haben für die Koalition hohe Priorität. Dabei gilt es, die Alltagskriminalität ebenso wie die zunehmenden Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus, organisierte Kriminalität oder politische Radikalisierung nachhaltig zu bekämpfen.
Mehr Menschen in einem wachsenden Ballungsraum bedeuten mehr Konfliktpotenzial. Zudem gehen die Spaltungstendenzen in der Gesellschaft einher mit wachsender Konfrontation und Aggression. Ängste und Unsicherheiten sind ein Nährboden auch für Gewaltbereitschaft, deren Eindämmung eine gesamtgesell-schaftliche Aufgabe ist. Kern der Bekämpfung von Kriminalität ist nicht nur ihre konsequente Verfolgung, sondern insbesondere auch die intelligente Bekämpfung ihrer Ursachen.
Die Koalition will den neuen Herausforderungen nicht mit der Einschränkung der Grundrechte der Bürger*innen begegnen, sondern mit einer besseren Ausstattung der Berliner Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste und einer verstärkten Präsenz im öffentlichen Raum. Der Schutz der Grundrechte steht für die Koalition an oberster Stelle. Die Koalition setzt auf Vorbeugung, Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen. Um die Öffentliche Sicherheit nachhaltig zu gewährleisten, müssen – neben der Politik für sozialen Zusammenhalt - die Anstrengungen für Gewaltprävention und für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung verstärkt werden. Die Koalition wird deshalb die Polizei systematisch stärken, ihre Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung fördern und die Vernetzung mit präventiv arbeitenden gesellschaftlichen Akteuren verbessern.
Die Berliner*innen erwarten zu Recht eine bessere Erreichbarkeit und stärkere Präsenz der Polizei in den Wohnquartieren. Deshalb brauchen wir wieder mehr Kontaktbereichsbeamte im Kiez. Die Fuß- und Fahrradstreifen von Polizeibeamtinnen und -beamten will die Koalition spürbar ausbauen. Auch im Öffentlichen Personennahverkehr wollen die Menschen sich sicher bewegen. Dazu braucht Berlin vor allem mehr Sicherheitspersonal in Bussen, U-Bahnen und Bahnhöfen. Um Angsträume zu vermeiden, wird die Koalition städtebauliche Maßnahmen ergreifen.
Im Rahmen eines umfassenden Personalentwicklungskonzepts wird die Polizei personell gestärkt. Hierfür soll zunächst das Personal für die ca. 1.000 unbesetzten Stellen schnellstmöglich eingestellt werden. Die Personalstärke muss kontinuierlich an die Anforderungen der wachsenden Stadt angepasst werden. Die Koalition wird die Kapazität von 600 Ausbildungsplätzen bis 2021 nutzen und allen erfolgreichen Absolventen und Absolventinnen eine Übernahme anbieten. Kurzanalyse Vorhaben hat Aussicht auf Erfolg SPD, Grüne und Linke wollen für 1000 Stellen, die zurzeit unbesetzt sind, geeignete Mitarbeiter finden. Außerdem wollen sie 600 zusätzliche Stellen schaffen. Das ist ambitioniert. Denn genug Interessenten zu finden, ist nicht leicht, zumal Berlin schlechter zahlt als andere Länder und der Bund. Dennoch könnte es funktionieren. Denn Rot-Rot-Grün profitiert davon, dass schon unter dem noch amtierenden Innensenator Frank Henkel die Ausbildungskapazitäten erhöht wurden.
Den gestiegenen Anforderungen an die Polizei muss insbesondere durch eine qualifizierte Aus- und Fortbildung der Beschäftigten Rechnung getragen werden. Die unabhängige Struktur der Polizeiausbildung an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) bleibt erhalten. Um den Polizeiberuf attraktiver zu machen ist es erforderlich, die Besoldung an den Durchschnitt aller Länder anzupassen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Planbarkeit der Arbeitszeiten zu verbessern. Die Koalition strebt an, den Beförderungstau bei der Polizei abzubauen.
Die Koalition wird die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Anteil an Frauen und Migrantinnen und Migranten in allen Bereichen der Polizei, der Feuerwehr sowie der Rettungsdienste zu erhöhen.
Am Alexanderplatz wird die Koalition eine Wache einrichten („Alexwache“). Dabei strebt sie eine kombinierte Wache mit dem bezirklichen Ordnungsamt und der Bundespolizei an, die für die Sicherheit in Fern- und S-Bahnhöfen zuständig ist. Zudem wird die Koalition weitere mobile Wachen schaffen, um eine kieznahe und vorübergehende Einrichtung von zusätzlichen Polizeiwachen zu ermöglichen Kurzanalyse Vorhaben hat Aussicht auf Erfolg Zu der Strategie einer stärkeren Präsenz von Polizisten passt der lange diskutierte Plan einer eigenen Polizeiwache am Alexanderplatz aus Bundespolizei und Ordnungsamt. Auch an weiteren Kriminalitätsschwerpunkten sollen solche mobile Wachen eingerichtet werden. Vor allem die Grünen drängen schon lange auf eine solche Unterstützung im Partykiez rund um die Oberbaumbrücke.
Nur eine gut ausgestattete Polizei kann die durch die wachsende Stadt gestiegenen Anforderungen erfüllen. Der Senat wird gemeinsam mit der BIM einen neuen Sanierungsplan für Wachen und Schießstände erarbeiten. Die persönliche Ausrüstung zur Eigensicherung der Polizeibeamtinnen und -beamten muss dem neuesten Stand der Zeit entsprechen.
Zur Erhöhung ihrer Sicherheit und der Sicherheit der Bürger*innen soll der Einsatz von Bodycams in einem zweijährigen Probelauf getestet und unabhängig wissenschaftlich evaluiert werden. Es ist sicherzustellen, dass der/die Polizeibeauftragte jederzeit Zugriff auf die gespeicherten Daten nehmen kann. Kurzanalyse Vorhaben hat Aussicht auf Erfolg Die SPD konnte sich damit durchsetzen, den Einsatz sogenannter Bodycams zu testen. Polizisten sollen sie an ihrer Uniform tragen, um – nach vorheriger Ankündigung – konfliktträchtige Einsätze dokumentieren zu können. Linke und Grüne hätten auf das Projekt gerne verzichtet. Im Gegenzug musste die SPD aber ihre Pläne für eine Videoüberwachung öffentlicher Orte fallen lassen. Der Kompromiss steht. Einer Realisierung des Testlaufs steht nichts im Weg.
Die Voraussetzungen für das Einsatztraining bei der Polizei müssen dringend verbessert werden. Insbesondere die Kapazitäten für das Schießtraining müssen ggf. auch durch neue Einsatztrainingszentren an die Erfordernisse zur Deckung des Aus- und Fortbildungsbedarfs angepasst werden.
Der Digitalfunk muss in der ganzen Stadt flächendeckend einsatzbereit sein.
Im Bereich der Kriminaltechnik soll das LKA durch stärkere Vernetzung mit den Berliner Hochschulen seine Kompetenzen weiterentwickeln können.
Berlin braucht die Kooperative Leitstelle für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste.
Die Koalition wird Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität entschlossen, intensiv und nachhaltig bekämpfen. Dafür wird die Ausstattung des Landeskriminalamtes modernisiert und das Personal entsprechend qualifiziert. Zur Bekämpfung illegaler Finanzströme wird die Zusammenarbeit der Behörden auf Landes- und Bundesebene optimiert.
Die Koalition strebt an, die Abschöpfung von illegal erworbenem Vermögen zu verbessern und wird dabei auch die Verschleierungen der Eigentumsverhältnisse auf dem Berliner Immobilienmarkt in den Blick nehmen. Das Land Berlin wird Maßnahmen unterstützen, die zur wirksameren Ahndung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung beitragen. Dazu gehören auch weiterhin der mögliche Ankauf von »Steuer-CDs« und die Anstellung von mehr Steuerfahnder*innen.
Internetkriminalität muss stärker in den Fokus genommen werden. Dazu werden Polizei und Strafverfolgungsbehörden so ausgestattet und fortgebildet, dass sie in der Lage sind, den gewachsenen Anforderungen an die Bekämpfung von Kriminalität im Zusammenhang mit neuen Medien und Internet wirksam begegnen zu können.
Mit präventiven und repressiven Maßnahmen wird die Koalition die Bekämpfung des oft bandenmäßig organisierten Einbruchs- und Fahrraddiebstahls intensivieren.
Die Koalition wird die Zahl der unangekündigten Kontrollen zur Lagerung von Waffen und Munition deutlich erhöhen und bei Verstoß bestehende Erlaubnisse widerrufen (Finanzierung durch Kontrollgebühren).
Die Koalition wird Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten besser schützen und unterstützen. Dazu werden die Anti-Stalking-Beratungen besser ausgestattet, die Gewaltschutzambulanz und anonyme, anzeigenunabhängige Spurensicherungen ausgebaut. Beginnend mit dem Haushalt 2018/2019 finanziert die Koalition den Betrieb der Gewaltschutzambulanz mit einer Öffnungszeit an allen Tagen rund um die Uhr. Im Bereich Stalking werden die Rahmenbedingungen für eine zeitnahe Einbindung von Stalkingexpert*innen geschaffen. Zugleich wird die Koalition die Sensibilisierung für das Thema sexualisierte Gewalt und der Umgang mit Betroffenen flächendeckend in die Ausbildung aller relevanten Berufsgruppen verstärken. Erfolgreiche Präventionsprojekte werden fortgesetzt und erweitert. Das Landesprogramm gegen Rechts wird die Koalition um Maßnahmen gegen LSBTTIQ*-Feindlichkeit und Sexismus erweitern.
Die Koalition will in der Aus- und Fortbildung für LSBTTIQ* (Thematik Hasskriminalität) sensibilisieren und die Aufgaben der Ansprechpartner stärken. Das Konzept, dass in den Polizeidirektionen Ansprechpartner eingesetzt werden, will die Koalition intensivieren und verstärkt in allen Abschnitten umsetzen. Das Diversityprogramm der Polizei wird überprüft und überarbeitet. Die Vernetzung mit dem Land Brandenburg in Bezug auf die Bearbeitung und Bekämpfung von Hasskriminalität bringt die Koalition voran.
Aufgrund der veränderten weltweiten Bedrohungslage sind Übungen als Teil der nationalen Sicherheitsstruktur zur effektiven Vorbereitung auf Krisen erforderlich. Das Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft und die Koordinierung der notwendigen Abwehrmaßnahmen muss regelmäßig erprobt und evaluiert werden. Dazu gehört auch der besondere Schutz kritischer Infrastruktur.
Die Koalition wird den Katastrophenschutz sowie das entsprechende Gesetz daraufhin überprüfen, ob es den aktuellen Gefahrenpotenzialen und Aufgaben gerecht wird. Es ist ein Konzept für eine Katastrophenschutzleitzentrale zu erarbeiten, so dass für den Fall von Katastrophen oder Anschlägen die Koordination der Sicherheitsbehörden als auch der verantwortlichen Versorger für die kritische Infrastruktur (z.B. Wasser, Gas, Elektrizität, ÖPV) sichergestellt ist. Es soll gewährleistet sein, dass durch die entsprechende Vernetzung an einem zentralen Punkt alle notwendigen Informationen schneller zusammenlaufen.
Die Koalition strebt in Gesprächen mit dem Bund und dem Land Brandenburg die Beteiligung an einem gemeinsamen Einsatztrainingszentrum an. Hierdurch soll die Berliner Polizei besser auf besondere Einsatzlagen im Zusammenhang mit der Abwehr terroristischer Angriffe vorbereitet werden.
Eine Ausweitung des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren lehnt die Koalition ab.
Feuerwehr und Rettungsdienste sind ein wesentlicher Bestandteil der Öffentlichen Daseinsvorsorge.
Die Koalition schätzt, unterstützt und stärkt das Ehrenamt bei der Freiwilligen Feuerwehr im Land Berlin. Die begonnene Sanierung von Standorten wird fortgesetzt.
Das Engagement der vielen ehren- und hauptamtlichen Einsatzkräfte wird die Koalition insbesondere durch die gegenseitige Anerkennung von Einsatzzeiten in Berlin und Brandenburg und die Ausweitung des kostenlosen Betriebssportes unterstützen.
Auch die Feuerwehr muss mit der wachsenden Stadt mitwachsen, denn die Berliner*innen brauchen schnelle Hilfe im Notfall. Die Koalition setzt sich das Ziel, die Einhaltung der Hilfsfrist von 8 Minuten im Rettungsdienst in der ganzen Stadt zu gewährleisten. Dafür wird sie nachhaltig in die Verbesserung der Notfallrettung investieren. Kurzanalyse Umsetzung eher unwahrscheinlich Rettungswagen der Feuerwehr sollen bei medizinischen Notfällen künftig – wie gesetzlich vorgeschrieben – innerhalb von acht Minuten am Einsatzort sein. So steht es im Koalitionsvertrag. Man werde dafür „nachhaltig in die Verbesserung der Notfallrettung investieren“. Was genau passieren soll, steht nicht in dem Text. Ohne ein klares Bekenntnis für mehr Personal und mehr Fahrzeuge wird das Ziel aber kaum zu erreichen sein.
Die Koalition wird Innovationen wie den Telemediziner, eine intelligente Vernetzung der Leitstelle mit Krankenhäusern, Krankentransportunternehmen und dem ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie ein Kindernotarztsystem in Angriff nehmen.
Die Ausbildung an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst Akademie (BFRA) an ihren neuen Standort auf dem Gelände des Flughafens Tegel wird deutlich ausgebaut.
Die Koalition wird eine zügige Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes sicherstellen. Die Ausstattung der Fahrzeuge ist dem neuen Bedarf anzupassen.
Die Koalition wird den Einsatz privater Sicherheitsdienste im staatlichen Auftrag reduzieren, die persönliche Eignung des Personals stärker kontrollieren und die Kooperationsstrukturen bei der Zusammenarbeit entsprechend überprüfen. In den vertraglichen Vereinbarungen mit den Sicherheitsunternehmen werden Regelungen entsprechend § 11 Abs. 4 der Bewachungsverordnung (Kennzeichnungspflicht, Erstellung eines Landesregisters) immer dann vorgesehen, wenn beim Einsatz unmittelbarer Personenkontakt zu erwarten ist. Bei der Auftragsvergabe an Bewachungsunternehmen ist sicherzustellen, dass die Vertragspartner die Bewachungsaufgaben von eigenen Mitarbeitern und nicht von Subunternehmen ausführen lassen.
Zur Stärkung der Bürgerrechte und der Akzeptanz polizeilichen Handelns wird die Koalition das Amt einer oder eines Bürgerbeauftragten des Landes Berlin und Beauftragten für die Landespolizei nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz einrichten. Die oder der Beauftragte für die Berliner Polizei ist auch An-sprechpartnerin oder -partner für Polizeibedienstete. Für eine effektive Aufgabenerfüllung wird die Koalition die oder den Beauftragten mit den nötigen Befugnissen, u.a. umfassenden gesetzlichen Einsichtsrechten sowie dem erforderlichen Personal ausstatten. Im Zuge der Einführung der oder des Bürgerbeauftragten wird das Petitionsrecht angepasst.
Es besteht Einigkeit, dass eine rechtsstaatlich, bürgernah und deeskalierend handelnde Polizei die erfolgreichste Strategie zur Schaffung von Sicherheit und zur Bewältigung von Konfliktlagen ist. Insbesondere bei Versammlungen und Großlagen soll deshalb die Deeskalationsstrategie zur Anwendung kommen.
In den Aus- und Fortbildungen der Berliner Polizei wird das Thema racial profiling verstärkt Eingang finden. Dies gilt auch für den Umgang der Polizei mit Vielfalt (Diversity) insgesamt. Institutioneller Rassismus ist für die Koalition nicht akzeptabel. Daher fällt es in die Zuständigkeit des Beauftragten für die Berliner Polizei, auch Richtlinien und Anweisungen in der Polizei darauf hin zu überprüfen. § 21 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a) Doppelbuchstabe bb) Allgemeines Sicherheit- und Ordnungsgesetz (ASOG) wird gestrichen. Die Koalition will eine gesetzliche Klarstellung zum Verbot der Praxis des Racial Profiling. Dazu strebt sie eine Bundesratsinitiative zur gesetzlichen Klarstellung im Bundespolizeigesetz an.
Die Koalition wird die kriminalbelasteten Orte nach § 21 Abs. 2 ASOG veröffentlichen und die maximale Dauer des Unterbindungsgewahrsams auf 48 Stunden begrenzen. Kurzanalyse Vorhaben hat Aussicht auf Erfolg Wo die Polizei besonders gefordert ist, hat sie zusätzliche Kompetenzen, sie darf zum Beispiel ohne erkennbaren Anlass Personen kontrollieren und den Ausweis verlangen. Die Behörde hat dafür in eigener Zuständigkeit sogenannte kriminalitätsbelastete Orte ausgewiesen. Wo diese sind, verriet die Polizei aber nicht. Nun sollen die Gebiete veröffentlicht werden. Da das nichts kostet und im Koalitionsvertrag eindeutig festgeschrieben ist, kann man davon ausgehen, dass es auch so kommt.
Pfefferspray ist ein Einsatzmittel der Polizei zur Eigensicherung. Dabei ist im Rahmen der Verwendung sicherzustellen, dass unbeteiligte Dritte nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.
In Bezug auf die Polizeidatenbanken wird die Koalition eine Initiative zur Abschaffung der Bund-Länder-Verbunddatei »Gewalttäter Sport« ergreifen. Die »Datei Sportgewalt Berlin« soll hinsichtlich des Umfangs der Daten überprüft und nach dem Vorbild Hamburgs überarbeitet werden.
Die personengebundene Hinweise »geisteskrank«, »ansteckend« und »BTM« in der Polizeidatenbank werden gestrichen. Dafür können zum Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten Hinweise über Gewalttätigkeit notiert werden. Die Sicherung des öffentlichen Raumes rund um Fußballspiele und andere Großveranstaltungen ist eine Aufgabe, die weiterhin durch die Polizei wahrgenommen wird.
Der NSU-Skandal hat deutlich gemacht, dass die konspirative Zusammenarbeit mit Vertrauenspersonen hohe Gefahren birgt. Deshalb darf der V-Leute Einsatz nur in begründeten Ausnahmefällen stattfinden. Für diesen bedarf es einer Einzelfallgenehmigung durch den Polizeipräsidenten.
Die Koalition wird den Verfassungsschutz reformieren und dessen Tätigkeit klar an den Grundrechten und am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausrichten. Die Aufgaben werden auf den Kernbereich beschränkt. Bei sämtlichen Befugnissen ist der verfassungsrechtlich garantierte Schutz des Kernbereiches der individuellen Lebensgestaltung zu garantieren. Die Kriterien für die Arbeit des Verfassungsschutzes werden eng gefasst und streng überwacht. Die Koalition wird Schlussfolgerungen aus dem NSU-Skandal ziehen und die Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse im Deutschen Bundestag und einiger Bundesländer berücksichtigen. Bei einer sich ergebenden Zuständigkeit der Polizei (Gefahrenabwehr) oder der Staatsanwaltschaft (Strafaufklärung) ist eine eigene Tätigkeit des Verfassungsschutzes in diesem Sachverhalt ausgeschlossen. Kurzanalyse Führt zu Streit unter den Parteien Linke und Grüne wollten den Verfassungsschutz gleich komplett abschaffen, konnten sich aber nicht durchsetzen gegen die SPD. Den Dienst nun zu reformieren und besser zu kontrollieren dürfte im echten Leben nicht ohne Reibereien zwischen den sehr unterschiedlich positionierten Partnern ablaufen.
Personelle und sachliche Ausstattung des Verfassungsschutzes sowie die Anforderungen an die Eignung der Bediensteten werden an die sich verändernde Aufgabenbeschreibung und Aufgabenbegrenzung angepasst. Es werden präzisere gesetzliche Dokumentationspflichten eingeführt, um die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments zu verbessern. Die parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit des Verfassungsschutzes wird ausgebaut. Das an die Öffentlichkeit gerichtete Berichtswesen des Verfassungsschutzes wird kritisch überprüft. Der Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und bedarf der Zustimmung des zuständigen Staatssekretärs.
Die Speicherung von Personendaten beim Verfassungsschutz wird auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft. Die Koalition wird aus der Erfahrung mit der Aufarbeitung des NSU-Skandals die Fristen zur Vernichtung von Akten und zur Löschung von Datensätzen so neu regeln, dass anlassbezogen und mit Zustimmung des Ausschusses für den Verfassungsschutz ein Moratorium möglich ist, um bestimmte Sachverhalte aufklären zu können. Die von nachrichtendienstlichen Maßnahmen Betroffenen sollen nach Abschluss der Maßnahme darüber unterrichtet werden.
Die Koalition ist sich einig, dass die politische Bildung nicht zum Kernbereich des Verfassungsschutzes gehört.
Menschenfeindlichkeit und Hass prägen derzeit einen Teil des gesellschaftlichen Diskurses, sind für viele Menschen eine objektive Bedrohung und vergiften das gesellschaftliche Klima. Die Koalition steht an der Seite der Betroffenen rechter Gewalt, der Flüchtlinge und der Engagierten für eine Stadt der Vielfalt – gegen Antisemitismus, Rassismus, Homophobie, Transphobie, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit und anderen menschenfeindlichen Einstellungen und Bestrebungen. Mehr Opferschutz, eine Stärkung der Zivilgesellschaft und die konsequente Bekämpfung rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Straftaten sowie von Hasskriminalität ist uns ein besonderes Anliegen.
Der extremen Rechten soll mit Präventionsmaßnahmen und konsequentem repressivem Vorgehen begegnet werden, wobei die rechtlichen zulässigen Mittel (einschließlich des Verbots rechtsextremer Organisationen) ausgeschöpft werden sollen.
Unter dem Eindruck der abscheulichen Verbrechen des sogenannten »NSU « und dem Versagen der Sicherheitsbehörden, bekennt sich die Koalition eingedenk der Opfer jener rassistischen und rechtsterroristischen Gewalttaten zu der hieraus erwachsenden besonderen Verantwortung. Die Reform der Aus- und Fortbildung für Polizei und Justiz wird evaluiert und Lehrinhalte ggf. an die Empfehlungen der NSU Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern, insbesondere Thüringen, angepasst. Die Koalition setzt sich für eine Verbesserung der Analyse und Erfassung rechtsmotivierter Straftaten, die Anerkennung der Opfer rechter Gewalt, für eine größere Offenheit gegenüber unterschiedlichen Ermittlungsrichtungen und eine Überarbeitung des polizeilichen Kriterienkatalogs »Politisch motivierte Kriminalität (PMK) – rechts«, mit dem Ziel das reale Ausmaß rechter Gewalt wiederzugeben, ein. Eine Verlaufsstatistik wird umgehend eingeführt.
Die Berliner »Landeskonzeption für Demokratie gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus« von 2008 wird in einem konsultativen Prozess als Gesamtstrategie für Demokratieförderung, gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus weiterentwickelt. Der Aufbau und die Unterstützung bzw. Verstetigung und Weiterentwicklung entsprechender lokaler Strukturen soll in der Landeskonzeption »Demokratie, Vielfalt, Respekt« des Senats verankert werden.
Das Berliner »Landesprogramm Demokratie. Vielfalt. Respekt. Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus« wird als Schlüsselinstrument für demokratiefördernde Arbeit ausgebaut. Die Koalition wird einen zweijährlichen »Berlin-Monitor« zur Erhebung von Einstellungen der Berliner*innen zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und Demokratiezufriedenheit und -akzeptanz einführen. Dieser Demokratie-Monitor umfasst auch qualitative Befragungen in Form von aktivierenden sozialräumlichen Dialog- und Beteiligungsformaten zur Demokratieförderung. Die Ergebnisse sollen in die Fortentwicklung des Landesprogramms einfließen.
Die mobilen Beratungsteams mbr und mbt, das Antifaschistische Pressearchiv (Apabiz) sowie die Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt »ReachOut« leisten als zentrale Anlaufstellen in Berlin unverzichtbare Aufgaben. Daher die Koalition diese dauerhaft institutionell absichern. Die Mittel im Haushalt für das Landesprogramm werden deutlich erhöht. Das Programm wird auf alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit erweitert und um ein Projekt zur Recherche, Dokumentation, Begleitung und Beratung von Gremien ergänzt. Ein weiterer Schwerpunkt sind die Außenbezirke mit ihren spezifischen Problemen sowie Angebote für die digitale Zivilgesellschaft – gegen menschenverachtende und gewaltverherrlichende Äußerungen im Internet.
Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus braucht weitere Unterstützung und eine engere Kooperation mit Senat und Parlament.
Die Koalition will Zeit und Ort von Demonstrationen veröffentlichen und setzt sich dafür ein, dass Gegenproteste in Hör- und Sichtweite zugelassen werden. Die Mobilisierungs- und Informationsplattform »Berlin gegen Nazis« benötigt für ihre Arbeit die Sensibilität und Unterstützung von Politik und Verwaltung für friedlichen zivilgesellschaftlichen Protest im weltoffenen Berlin.
Der Berliner Ratschlag für Demokratie wird gestärkt und erhält eine eigene Geschäftsstelle.
Das Abgeordnetenhaus als Ort der gelebten Demokratie wird mehr Demokratie-Bildungsarbeit mit Jugendlichen und bezirkliche vor-Ort-Angebote machen.
Die Landeskommission bearbeitet im Rahmen des Landesprogramms »Radikalisierungsprävention« (gegen »Salafismus« etc.) Maßnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung. Dazu gehören sowohl Maßnahmen der Prävention als auch der Maßnahmen der »Deradikalisierung« (z.B. von »Syrienrückkehrern«).
Um auch im Bereich der Jugendarbeit alle Maßnahmen gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im Land Berlin zu bündeln, wird dieses Arbeitsfeld Salafismus/Islamismus in das Aufgabenspektrum der LADS integriert.
Mit der Bündelung aller Präventionsmaßnahmen gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im Land Berlin und die enge Verknüpfung des genannten Arbeitsfeldes mit dem Arbeitsbereich »Demokratieförderung« werden neue Synergien erzeugt.
Es wird nicht nur die Landesförderung an einer Stelle gebündelt, sondern auch diverse Berliner Bundesprojekte der Salafismusprävention können hier zentral gesteuert werden. (Sicherheitsrelevante) Maßnahmen der »Deradi-kalisierung« sollen im Bereich der Senatsverwaltung für Inneres verbleiben.
Wer Gewalt ausübt, kann für die Politik niemals Verhandlungspartner sein. Das gilt völlig unabhängig davon, unter welchem Deckmantel einer politischen Ausrichtung – ob links, rechts oder religiös – sie ausgeübt wird.
Der Berliner Ratschlag für Demokratie wird gestärkt und erhält eine eigene Geschäftsstelle.
Das Abgeordnetenhaus als Ort der gelebten Demokratie wird mehr Demokratie-Bildungsarbeit mit Jugendlichen und bezirkliche vor-Ort-Angebote machen.
Die Landeskommission bearbeitet im Rahmen des Landesprogramms »Radikalisierungsprävention« (gegen »Salafismus« etc.) Maßnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung. Dazu gehören sowohl Maßnahmen der Prävention als auch der Maßnahmen der »Deradikalisierung« (z.B. von »Syrienrückkehrern«).
Um auch im Bereich der Jugendarbeit alle Maßnahmen gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im Land Berlin zu bündeln, wird dieses Arbeitsfeld Salafismus/Islamismus in das Aufgabenspektrum der LADS integriert.
Mit der Bündelung aller Präventionsmaßnahmen gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im Land Berlin und die enge Verknüpfung des genannten Arbeitsfeldes mit dem Arbeitsbereich »Demokratieförderung« werden neue Synergien erzeugt.
Es wird nicht nur die Landesförderung an einer Stelle gebündelt, sondern auch diverse Berliner Bundesprojekte der Salafismusprävention können hier zentral gesteuert werden. (Sicherheitsrelevante) Maßnahmen der »Deradi-kalisierung« sollen im Bereich der Senatsverwaltung für Inneres verbleiben.
Wer Gewalt ausübt, kann für die Politik niemals Verhandlungspartner sein. Das gilt völlig unabhängig davon, unter welchem Deckmantel einer politischen Ausrichtung – ob links, rechts oder religiös – sie ausgeübt wird.
Die Koalition bekennt sich zu einem effektiven Rechtsstaat, der unabhängig vom Einkommen und in angemessener Zeit arbeitet. Dafür wird die Koalition die Justiz organisatorisch und personell besser aufstellen. Sie wird sich der Herausforderung stellen, die IT-Ausstattung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften auf den elektronischen Rechtsverkehr umzustellen. Ziel der rot-rot-grünen Rechtspolitik ist, Gerechtigkeit für alle durchzusetzen und den Rechtsfrieden in Berlin zu sichern. Die Vorstellungen vom Strafvollzug sind auf Resozialisierung der Gefangenen und damit dem Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten orientiert. Der Zustand einer Gesellschaft bemisst sich auch an dem Umgang mit Gefangenen.
Die wachsende Stadt braucht eine entsprechende Ausstattung bei Richtern und Staatsanwaltschaften. Die Personalzumessung muss nachvollziehbar und transparent sein. Im Rahmen eines Personalentwicklungskonzepts wird die Koalition für eine ausreichende Personalzumessung unter Berücksichtigung der Eingangszahlen und der zu bearbeitenden Altfälle an den verschiedenen Gerichten Sorge tragen. Wichtig ist auch eine Stärkung des nichtrichterlichen Personals und deren Ausstattung.
Die Koalition wird eine Änderung der Landgerichtsstruktur mit dem Ziel prüfen, die Effektivität der Justiz zu verbessern. Dabei wird sie die Beschäftigten beteiligen und den zusätzlichen Raumbedarf des Kriminalgerichts decken. Wegen steigender Eingangszahlen wird die Koalition das Verwaltungsgericht in dieser Wahlperiode stärken. Auch im Bereich der Familiengerichte und der ordentlichen Gerichte insgesamt ist auf Grund der wachsenden Bevölkerungszahl mit steigenden Eingangszahlen zu rechnen, auf die die Koalition mit einem Stellenaufwuchs reagieren wird. Am Sozialgericht wird die Koalition die Personalausstattung im Hinblick auf die Bearbeitung von Altfällen mindestens beibehalten. Das Richtergesetz wird nach Brandenburger Vorbild evaluiert. Die Frauenvertreterin der Berliner Justiz wird besser ausgestattet. Die Koalition setzt sich für die interkulturelle Öffnung der Justiz ein.
Die Koalition will ermöglichen, dass die Dauer des Referendariates aus familiären Gründen (z. B. Kindererziehung) angepasst werden kann.
Die Koalition will die außergerichtliche Streitbeilegung und das Instrument der Mediation im Land Berlin, insbesondere bei den Familiengerichten stärken und setzt sich im Bund für ein Modellvorhaben ein.
Die Koalition wird die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten im Hinblick auf neuen Kriminalitätsformen wie Internetkriminalität und Hate-Speech verbessern. Die Koalition will durch Fort- und Weiterbildung alle in der Justiz Beschäftigten im Bezug auf LSBTTIQ* sensibilisieren.
Die Justiz soll für alle schnell und gut erreichbar sein. Die Modernisierung der IT-Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften wird die Koalition mit dem Ziel, den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Gerichtsakte zügig einzuführen, vorantreiben und die dafür erforderlichen Mittel und Strukturen bereitstellen. Sie wird in diesen Prozess die Beschäftigten einbeziehen und die Barrierefreiheit gewährleisten. Die Koalition will gewährleisten, dass die Gerichtssäle für den elektronischen Rechtsverkehr ausgestattet sind.
Die Koalition wird ein Online-Portal der Justiz einrichten, in dem alle wichtigen Informationen und Unterlagen kostenlos zur Verfügung gestellt werden und Online-Überweisungen möglich sind. Dieser Prozess muss mit dem E-Government-Prozess verbunden werden. Die Koalition will Transparenz auch in der Justiz und wird wichtige Informationen wie Gesetze, Geschäftsverteilungspläne, die Erreichbarkeit der Gerichte und Urteile von allgemeiner Bedeutung kostenfrei zur Verfügung stellen.
Die Koalition wird mehr Transparenz bei der Bestellung von Insolvenzverwaltern und Pflichtverteidigern schaffen.
Die Koalition wird den Strafvollzug resozialisierungsfreundlich, sicher und modern ausgestalten. Dazu wird sie die gesetzlichen Regelungen schaffen, um die Strukturen zur Wiedereingliederung nach der Haftentlassung zu verbessern und die verschiedenen Instrumente und Träger der Bewährungshilfe weiter zu unterstützen und zu fördern.
Die Beschäftigten im Justizvollzug tragen wesentlich zum Gelingen der Resozialisierung bei. Die Koalition wird sie durch entsprechende Qualifizierung und Ausstattung hierbei unterstützen. Sie wird die Personalsituation im Justizvollzug verbessern und das Gesundheitsmanagement verstärken. Die Koalition wird gewährleisten, dass für die Beschäftigten eine Planbarkeit ihrer Arbeitszeiten gegeben ist. Sie wird verstärkt für den Justizvollzug ausbilden.
Die Privatisierung von hoheitlichen Aufgaben im Justizvollzug lehnt die Koalition ab.
Die Koalition sieht Arbeit als ein Instrument der Resozialisierung. Sie will daher die Arbeitsmöglichkeiten im Justizvollzug ausweiten und verbessern. Die allgemeine Lohnsteigerung ist bei der Steigerung der Vergütung zu berücksichtigen. Die Koalition wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Arbeit von Inhaftierten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird. Der Anspruch bleibt: Der offene Vollzug ist Regelvollzug. Den Vollzug wird die Koalition so gestalten, dass der gesetzlich vorgesehene Entlassungszeitpunkt erreicht werden kann.
Ersatzfreiheitsstrafen will sie soweit wie möglich vermeiden und wird entsprechende Projekte wie »Arbeit statt Strafe« ausweiten.
Die Koalition sieht keine Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Haftplätze. Falls erforderlich, sollen Haftplätze in Brandenburg genutzt werden.
Unter Wahrung der Sicherheitsanforderungen wird die Koalition den Strafgefangenen bis 2021 den Zugang zu modernen digitalen Kommunikationsmitteln ermöglichen. Zum Auffinden gefährlicher und unerlaubter Gegenstände wird sie Maßnahmen ergreifen, wie den Einsatz von Drogenspürhunden des LKA und Durchsuchungen der Zellen von Strafgefangenen.
Die Installation der Mobilfunk-Blocker in der Justizvollzugsanstalt Moabit wird in dem bisher geplanten Kostenrahmen realisiert.
Die Koalition setzt sich zum Ziel, frühzeitig auf gesellschaftliche Konflikte zu reagieren und hierfür die Prävention auszubauen, damit Kriminalität gar nicht erst entsteht. Dafür wird die Koalition auf öffentlichen Plätzen und anderen Hot-Spots der Jugendkriminalität Projekte sozialer Arbeit (Streetwork) schaffen und unter der Koordination der Landeskommission gegen Gewalt in allen Bezirken Präventionsbeiräte einrichten und mit den erforderlichen Mitteln ausstatten (Finanzierung aus Mitteln der Landeskommission gegen Gewalt). In der Jugendstrafanstalt wird die Koalition das Programm für Schul- und Ausbildungsabschlüsse für jugendliche Straftäter ausbauen und stärken und dabei das Übergangsmanagement für die Zeit nach der Haft unter Einbeziehung der Jugendberufsagenturen verbessern.
Die Struktur der Jugendarrestanstalt wird die Koalition unter Kostengesichtspunkten neu organisieren.
Intensivtäter und Schwellentäter will die Koalition konsequent verfolgen und nachhaltig auf sie einwirken. Sie wird verstärkt auf einen Täter-Opfer-Ausgleich hinwirken. Die Strafe soll zeitnah auf die Tat folgen.
Die Versammlungsfreiheit ist für die Koalition eine Bedingung für die Demokratie und muss geschützt werden. Die Koalition stellt Versammlungsteilnehmer*innen nicht unter Generalverdacht. Daher setzt sie sich für eine restriktive Handhabung beim Filmen von Versammlungen ein. Sie wird ein Berliner Versammlungsgesetz erlassen, das als deutschlandweites Vorbild für ein demokratieförderndes und grundrechtsbezogenes Versammlungsrecht dienen kann.
Die Koalition wird die Veranstaltungsdatenbank durch die Datenschutzbeauftragte überprüfen lassen.
Die Koalition lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab. Die Koalition stellt sicher, dass die Funkzellenabfrage sowie die stille SMS nur gesetzeskonform angewandt wird. Die Quellen-TKÜ wird in Berlin nicht angewandt, solange es keine klare Rechtsgrundlage gibt und die Vorgaben des BVerfG nicht gewährleistet sind. Es wird eine Transparenz- und Berichtspflicht dieser Maßnahmen an das Abgeordnetenhaus geschaffen. Die dafür nötigen Daten müssen von den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Die Koalition will ein SMS-Informationsmodul zur Benachrichtigung von Betroffenen von Funkzellenabfragen realisieren. Die Notwendigkeit und Datenschutzkonformität der Beteiligung Berlins an einem gemeinsamen TKÜ-Zentrum soll geprüft und ggfs. neu bewertet werden.
Im Hinblick auf die wachsenden Aufgaben wird die Koalition die Berliner Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit besser ausstatten.
Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird weiterentwickelt in Richtung eines Transparenzgesetzes mit der Maßgabe, dass nicht schützenswerte Daten in der Regel auf dem Berliner Datenportal zur Verfügung gestellt werden.
Um Whistleblower besser zu schützen, wird die Koalition sich dafür einsetzen, dass Arbeitnehmer*innen des öffentlichen Dienstes nicht von arbeitsrechtlichen Sanktionierungsmaßnahmen betroffen sind, wenn sie Missstände aufdecken.
Den Schutz persönlicher Daten von Opfern und Zeugen wird die Koalition verbessern.
Die Koalition wird die Stelle des Vertrauensanwalts für Korruptionsbekämpfung in einem transparenten Auswahlverfahren besetzen und besser ausstatten; die Amtszeit soll zeitlich begrenzt werden. Auch die Stelle des Opferbeauftragten des Senats soll nach Auslaufen dessen Amtszeit in einem transparenten Auswahlverfahren besetzt werden und besser ausgestattet werden. Die Amtszeit soll zeitlich begrenzt werden.
Die Koalition wird eine Regelung zur Karenzzeit von Senatoren in Anlehnung an die Regelung für Staatssekretäre schaffen.
Die Koalition wird die Veröffentlichungspflichten für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses an die Regelungen im Deutschen Bundestag unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines Halbtagsparlaments angleichen und ein Lobbyregister für das Abgeordnetenhaus einführen.
Die Koalition wird eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes ergreifen, mit dem Ziel für EU-Bürger*innen und Drittstaatler*innen das Wahlrecht auf Landesebene sowie für die Drittstaatler*innen das kommunale Wahlrecht zu ermöglichen. Für Drittstaatler*innen soll dabei eine angemessene Mindestaufenthaltsdauer erforderlich sein.
Die Koalition wird die Ausschlüsse vom Wahlrecht anhand internationaler Standards überprüfen. Sie wird die Altersgrenzen im Berliner Landesrecht überprüfen und ggf. ändern.
Die Koalition will nach dem Vorbild Bremens eine Privatisierungsbremse in die Berliner Verfassung aufnehmen, nach der öffentliche Unternehmen ganz oder in wesentlichen Teilen nur dann veräußert werden dürfen, wenn dem eine Mehrheit der Berliner*innen in einem Volksentscheid zustimmt.
Die Koalition will nicht nur das Zusammenspiel von direkter und repräsentativer Demokratie verbessern sondern auch Verbindlichkeit und Transparenz des Verfahrens erhöhen. Darum wird sie das Abstimmungsgesetz dahingehend ändern, dass ein Volksentscheid zeitgleich mit Wahlen durchgeführt wird, die innerhalb von 8 Monaten nach dem Volksbegehren anstehen, es sei denn, Vertrauenspersonen und Senat einigen sich auf einen anderen Termin. Für die Erstellung der amtlichen Kostenschätzung und der Zulässigkeitsprüfung wird eine Frist eingeführt. Die Trägerin eines Volksbegehrens erhält das Recht, von den Bezirksämtern die Gründe für die Ungültigkeit von Unterschriften auf Antrag erläutert zu bekommen, soweit daran ein berechtigtes Interesse besteht.
Ist das Volksbegehren zulässig (d.h. nach Beendigung der 1. und vor Beginn der 2. Stufe), ist die Trägerin in den zuständigen Ausschüssen des Abgeordnetenhauses anzuhören und erhält ein Recht auf Nachbesserung des Begehrens, dessen Kern jedoch erhalten bleiben muss.
Die Koalition prüft, wie einerseits die Möglichkeit für Senat und Abgeordnetenhaus, Steuermittel zur Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden zu verwenden, präzisiert werden kann sowie ob und wie andererseits der Initiative ein Teil der nachgewiesenen Kosten erstattet werden kann.
Ist ein Gebiet Gegenstand eines als zulässig festgestellten Bürgerbegehrens, so ist eine Entziehung der Zuständigkeit durch den Senat so lange unzulässig, bis ein Bürgerentscheid durchgeführt oder das Nichtzustandekommen des Bürgerbegehrens festgestellt ist.
Die Koalition wird in Berlin ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen einführen und unterstützt die Schaffung eines Verbandsklagerechts auf Bundesebene im Tierschutzgesetz. Die Koalition will Tierversuche auf das absolut notwendige Maß reduzieren und fördert verstärkt Alternativmethoden. Gemeinsam mit den Universitäten will die Koalition Berlin zur Forschungshauptstadt für Ersatzmethoden machen.
Die Koalition wird alle tierschutzpolitischen Zuständigkeiten in einer Senatsverwaltung bündeln. Außerdem verbessert die Koalition die Kontrollmöglich-keiten der Bezirke und des Lageso, sodass künftig Tierbörsen, gewerbliche Tierhaltungen und Tierversuchsvorhaben regelmäßig kontrolliert werden können.
Das Amt des Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin wird hauptamtlich besetzt.
Es wird ein Tierschutzbeirat eingerichtet, in dem Tierschutzverbände und die Fraktionen des Abgeordnetenhauses vertreten sind. In der Berliner Innenstadt sollen keine Pferdekutschen mehr fahren dürfen.
Die Koalition wird alle Möglichkeiten nutzen, um den gewerblichen Handel mit exotischen Tieren auf Tierbörsen zu reduzieren.
Die Vergabe öffentlicher Flächen an Zirkusse findet nur statt, wenn die artgerechte Tierhaltung sichergestellt wird. Die Koalition erlässt eine Katzenschutzverordnung.
Die Koalition wird den Verbraucherschutz in Berlin stärken und Berlin zur FairTradeTown machen. Verbraucher*innen benötigen unabhängige Informationen, Bildung und Beratung, handlungsfähige Behörden und Verbraucher*innenrechte, um selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Die Koalition setzt sich für eine Stärkung und enge Verzahnung der auf dem Gebiet des Verbraucher*innenschutzes tätigen Institutionen, Behörden und Organisationen in einem Verbraucher*innenschutznetzwerk ein. Die Koalition wird die verbraucher*innenpolitische Strategie in Berlin mit den Zielen fortschreiben, eine sozial verantwortliche Verbraucher*innenschutzpolitik sowie die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Verbraucher*innenentscheidungen zu fördern, Transparenz zu schaffen, Verbraucher*innenrechte zu stärken, die Realität in der Einwanderungsgesellschaft und die sozialen, interkulturellen und demografischen Besonderheiten in Berlin anzuerkennen und somit die Verbraucher*inneninteressen gegenüber den Marktinteressen der Wirtschaft zu stärken.
Die Koalition sieht in der Lebensmittelsicherheit und ihrer strukturellen Verankerung in Berlin, bei Fragen des Verbraucherschutzes und der Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt, Schule und Bildung (Implementierung von Verbraucherbildung in den Berliner Schulplänen, an Volkshochschulen und in Kitas) und bei der Zusammenarbeit mit Brandenburg die inhaltlichen Schwerpunkte in dieser Legislaturperiode. An den Berliner Universitäten wird die Koalition die verbraucherbezogene Forschung stärken.
Die Koalition wird den Anteil an Bio-Essen in Kindertagesstätten, Schulen, Kantinen, Mensen und beim Catering in öffentlichen Einrichtungen bis 2021 deutlich erhöhen. Nach dem Vorbild Kopenhagens wird in einem Modellprojekt mit Großküchen und Caterern gezeigt, wie der Anteil an Bio-Produkten, saisonalen und Frischzutaten durch Weiterbildung und Beratung weitgehend kostenneutral erhöht und wie Lebensmittelverschwendung und -verluste vermindert werden können. Um Wahlfreiheit zu gewährleisten sollen in Kantinen vegane, vegetarische und fleischhaltige Mahlzeiten angeboten werden. Die Koalition bekennt sich zu den mit der Unterzeichnung der Mailänder Erklärung zur Ernährungspolitik eingegangenen Verpflichtungen. Die Koalition wird zusammen u.a. mit dem Berliner Ernährungsrat eine zukunftsfähige, regional gedachte Berliner Ernährungsstrategie entwickeln. Die auf Landesebene begonnene Arbeit im »Forum für gutes Essen« wird fortgesetzt und durch eine breite Beteiligung in den Bezirken ergänzt. In Zusammenarbeit mit der Stadtgesellschaft werden Prioritäten und Umsetzungsschritte festgelegt. Teil dieser Strategie wird die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung sein. Mit dem Land Brandenburg will die Koalition weitere Möglichkeiten zur stärkeren Nutzung regional erzeugter Lebensmittel ausloten. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg soll im Rahmen seiner Aufgaben auch tierschutzrechtliche Aspekte berücksichtigen. Im Bund wird sich Berlin hinter Initiativen stellen, die deutsche und europäische Agrarpolitik hin zu mehr Nachhaltigkeit und Tierschutz umzusteuern.
Im Bundesrat wird Berlin sich für verständliche, transparente und zuverlässige Kennzeichnungsregelungen einsetzen. Die Koalition unterstützt die Ausweitung des Verbraucherinformationsgesetzes und einen Informationsanspruch auch gegenüber Unternehmen.
Die Lebensmittel- und Veterinäraufsichtsbehörden werden gestärkt und personell so aufgestellt, wie es zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben notwendig ist. Die Koalition setzt sich für eine bundesgesetzliche Regelung ein, welches den Bundesländern ein Mehr an Transparenz bei der Lebensmittelhygiene ermöglicht (Smiley). Lässt sich dies auf nationaler Ebene bis Ende 2018 nicht durchsetzen, wird die Koalition eine landesgesetzliche Regelung erarbeiten um Verbrauchertransparenz herzustellen.
Eine besondere Herausforderung bildet der Ausbau des kiezorientierten und mobilen Verbraucherschutzes für besondere Zielgruppen. Für die Verbraucherrechtsberatung mit Blick auf die besondere Zielgruppenorientierung wird die Verbraucherzentrale entsprechend ausgestattet.
Die Koalition wird sich dafür einsetzen, den Rechtsschutz und die Klagemöglichkeiten von Verbraucher*innen zu verbessern und im Bund entsprechende Initiativen unterstützen.
Für die Koalition ist aktive Umweltpolitik die Basis für ein lebenswertes Berlin, sie übernimmt damit Verantwortung für kommende Generationen. Die Koalition arbeitet auf Grundlage der UN-Nachhaltigkeitsziele. Für die Koalition ist Nachhaltigkeit eine Querschnittsaufgabe aller Politikbereiche. Umweltschutz ist auch eine Frage der Gerechtigkeit, denn häufig leben Menschen mit geringem Einkommen an lauten und schmutzigen Hauptverkehrsstraßen. Die Koalition wird auch in der wachsenden Stadt dafür sorgen, dass gesunde Luft, weniger Lärm, sauberes Wasser, Grünflächen, Parks, Flüsse und Seen für alle zugänglich sind. Berlins natürliche Ressourcen zu schützen und die grüne Infrastruktur zu stärken sind Kernanliegen der Koalition.
Die gesundheitliche Belastung durch Luftverschmutzung, Lärm, unzureichende wohnortnahe Grünflächen sowie die bioklimatische Belastung sind räumlich und sozial ungleich verteilt. Es ist das Ziel der Koalition, die Anzahl der mehrfach belasteten Gebiete und die Betroffenheit der Berliner*innen deutlich zu reduzieren. Die quartiersbezogene Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption ist konsequent weiter zu entwickeln und auf Senats- und Bezirksebene zu implementieren. Städtebaufördermittel sollen gezielt, unter Anwendung des Sozialatlas und der Umweltgerechtigkeitskriterien, verwendet werden.
Die Koalition wird den 2013 beschlossenen Luftreinhalteplan unverzüglich umsetzen und fortschreiben. Im Fokus steht die Reduktion des Stickoxidausstoßes durch Kfz. Die Koalition setzt sich für die bundesweite Einführung einer neuen, sogenannten blauen Plakette für wirklich saubere Fahrzeuge ein und für ein bundesweites Förderprogramm zur Nachbesserung von Diesel-Kfz. In diesem Zusammenhang wird die Umweltzone weiterentwickelt, mit ausreichenden Übergangsfristen und Ausnahmen für Härtefälle. Die Standorte der Messstationen des BLUME-Netzwerks werden überprüft und gegebenenfalls angepasst. Kurzanalyse Mit Protesten ist zu rechnen Sollte die Umweltzone für Autofahrer künftig um das Ziel einer Senkung des Stickoxid-Ausstoßes erweitert werden, dürfte das die Fahrer von Diesel-Pkw und vor allem die Gewerbetreibenden mit ihren Lastautos und Lieferwagen treffen. Eine solche Umstellung würde sicher zu Widerstand der Betroffenen führen.
Der Fuhrpark (incl. Dienstfahrräder, Carsharing-Angebote und Carpooling) des Landes sowie der Betriebe und Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes wird sukzessive auf emissionsarme Fahrzeuge umgestellt. Auch die Binnenschifffahrt, insbesondere die Berliner Fahrgastschifffahrt wird in den Luftreinhalteplan einbezogen.
Die Koalition wird den Lärmaktionsplan unter Einbindung der Bezirke und der Stadtgesellschaft überarbeiten und über 2018 hinaus fortschreiben. Das verträgliche Nebeneinander von Gewerbe, Sport, Freizeitgestaltung und Wohnen ist zu ermöglichen. Dem Verkehrslärm wird die Koalition durch ein Maßnahmenpaket begegnen, zu dem Temporeduzierungen abschnittsweise auch auf Hauptverkehrsstraßen und Autobahnen sowie der lärmmindernde Umbau von Straßen und Bahntrassen gehören.
Die Berliner Abfallwirtschaft soll in den nächsten Jahren zu einer modernen Kreislaufwirtschaft weiterentwickelt werden. Berlin gibt sich daher künftig das Leitbild »Zero Waste«, welches durch Abfallberatung und Umweltbildung flankiert wird. Insbesondere von allen öffentlichen und öffentlich geförderten Einrichtungen ist das Leitbild vorbildlich umzusetzen. Die Rolle der BSR soll hinsichtlich der Steigerung der Wiederverwertung von im Müll enthaltenen Wertstoffen weiterentwickelt werden. In einem Modellprojekt der BSR sollen noch funktionsfähige Elektrogeräte und Möbel aufgearbeitet, repariert und – beispielsweise in einem Sozialkaufhaus – verkauft werden. Die Restabfallmenge in den grauen Tonnen soll drastisch reduziert werden.
Die Koalition wird gemeinsam mit Handels- und Umweltverbänden ein Mehrwegbechersystem einführen.
Entsprechend der Bundesgesetzgebung wird die Biotonne flächendeckend in der ganzen Stadt schnellst möglichst eingeführt. Der eingesammelte Bioabfall wird in modernen emissionsarmen Bioabfallbehandlungsanlagen verarbeitet.
Das Land Berlin wird sich auf Bundesebene für eine nachhaltige Reform des Abfallrechts einsetzen. Abfälle aus privaten Haushalten sollen grundsätzlich in die Entsorgungsverantwortung der Kommune fallen. Auch die gravierenden Mängel des noch bestehenden Dualen Systems sind endgültig zu beseitigen und damit die Verpackungsentsorgung ökologisch, bürgerfreundlich und rechtssicher zu gestalten. Die seit Jahrzehnten bewährte und verbraucherfreundliche haushaltsnahe Berliner Altglassammlung (Holsystem) ist entsprechend des Abgeordnetenhaus-Beschlusses von 2014 in allen Bezirken zu sichern bzw. wieder herzustellen.
Die Koalition wird die wesentlichen wasserwirtschaftlichen Herausforderungen Berlins angehen und die Wasserrahmenrichtlinie für alle Flüsse schnellstmöglich umsetzen Sie will das Baden in der Spree ermöglichen und unterstützen die Realisierung entsprechender Projekte wie das Flussbad Berlin und eine Badestelle an der Insel der Jugend. Zur Sicherung unseres sauberen Trinkwassers und zum Schutz wertvoller Feuchtgebiete wird die Koalition die Bewilligungsverfahren für die Brunnengalerien der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zügig vorantreiben und abschließen. Die BWB werden bei dem Ziel unterstützt, organische Spurenstoffe, Medikamentenrückstände, Pestizide und Krankheitserreger aus dem Abwasser zu entfernen. Die Koalition wird das Gewässergütemessnetz nach Bedarf hinsichtlich Mikroplastik und Spurenstoffen ausbauen.
Gemeinsam mit den betreffenden Bundesländern wird die Koalition Konzepte und Maßnahmen erarbeiten, um der Sulfatbelastung insbesondere der Spree und der Phosphatbelastung entgegen zu wirken. Eine am Verursacherprinzip orientierte Kostenübernahme für die Folgen der hohen Sulfatbelastung ist zu verankern.
Steigendes Grund- und Schichtenwasser ist in vielen Teilen Berlins ein zunehmendes Problem. Die Koalition wird daher gemeinsam mit Betroffenen und Verbänden nach gebietsspezifischen Lösungen unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Gesichtspunkte suchen. Entsprechende Pilotprojekte werden fortgeführt bzw. im Sinn von Best Practice vorangetrieben. Das Informationssystem über Grundwasserstände in Berlin wird ausgebaut und nach Open-Data-Standards öffentlich zugänglich gemacht.
Berlin wird sich den Herausforderungen des Klimawandels stellen. Ziel ist es, Berlin zu einer resilienten (widerstandsfähigen) Stadt weiterzuentwickeln. Die Planungsansätze des Stadtentwicklungsplans (StEP) »Klima« bzw. StEP »Klima konkret« sind mit ihren konkreten Maßnahmen weiterzuentwickeln und verbindlich in der Stadtplanung zu verankern. Das gilt insbesondere für neue große Wohnquartiere sowie für Objekte, die mit Hilfe öffentlicher Mittel von privaten Trägern entwickelt werden.
Alle Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung werden entsprechend der örtlichen Gegebenheiten geprüft. Ziel ist die Entlastung der Kanalisation und der Gewässerschutz. Die Ergebnisse von Forschungsprojekten wie KURAS werden in die Praxis überführt und weiterentwickelt. Die Koalition wird die Gebäude- und Grundstücksflächen, von denen Regenwasser direkt in die Mischwasserkanalisation eingeleitet wird, jährlich um 1% reduzieren. Außerdem wird ein Pilotprojekt für ein bestehendes Quartier mit Beteiligung der Betroffenen und Experten einer urbanen Regenwasserbewirtschaftung aufgelegt. Neue Wohnquartiere werden bereits in der Planung an einem dezentralen Regenwasser-management ausgerichtet.
Für diese Aufgabe wird eine »Berliner Regenwasseragentur« bei den BWB geschaffen. Die Agentur wird unter Einbeziehung der Stadtgesellschaft den Senat bei der Erstellung und Umsetzung eines Berliner Regenwasserkonzeptes und der Realisierung eines 1000 Grüne-Dächer-Programms unterstützen.
Mit der wachsenden Bevölkerung in der Stadt und dem notwendigen Wohnungsneubau muss auch eine ausreichende Grünflächenversorgung in der Stadt sichergestellt und dem wachsenden Bedarf Rechnung getragen werden. Der Biotopflächenfaktor wird als Instrument zur Förderung des kleinteiligen innerstädtischen Grüns für alle Innenstadtbereiche verbindlich eingeführt.
Die Koalition erarbeitet eine Kompensationsstrategie für das Land Berlin. Die Entwicklung eines Berliner Ökokontos als revolvierender Fonds ist umzusetzen. Sie etabliert unter Evaluation der Erkenntnisse des Hamburger Naturcents ein geeignetes Finanzierungsinstrument um ein Sondervermögen »Naturschutz und Landschaftspflege« aufzubauen. Hieraus werden die Mittel zweckgebunden für den Erhalt und Ausbau der Grünen Infrastruktur (Ankauf, Umgestaltung, Bahnflächen, etc.) zur Verfügung gestellt.
Insbesondere in den eng bebauten Innenstadtbezirken unterstützt die Koalition die Begrünung von Innenhöfen, Fassaden, Baumscheiben sowie Kita- und Schulgärten.
In Orientierung am vor mehr als 100 Jahren geschlossenen Dauerwaldvertrag und am existierenden Berliner Landschaftsprogramm strebt die Koalition einen Stadtvertrag zur dauerhaften Erhaltung wichtiger Grün-, Frei- und Naturflächen an. Wo wohnortnahe Grünflächen fehlen, sind durch den Ankauf oder die Umnutzung von Flächen neue Grünflächen zu schaffen und die Pflege abzusichern.
Die Koalition richtet einen festen Ansprechpartner für Urban Gardening ein und entwickeln zusammen mit den Akteur*innen der Gartenszene ein gesamtstädtisches Konzept für urbane und interkulturelle Gärten. Berlin wird zur »Essbaren Stadt«.
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen des laufenden Pilotprojekts will die Koalition die professionelle Reinigung stark genutzter Grün- und Waldflächen sowie Parkanlagen durch die BSR schrittweise ausweiten. Die Verantwortung für eine qualitativ hochwertige Pflege verbleibt bei den Bezirken.
Die 20 grünen Hauptwege sind das Grundgerüst des Berliner Freiraumsystems; um es zu vervollständigen ist der Ankauf von einzelnen Schlüsselgrundstücken dringend erforderlich.
Kleingärten erfüllen neben dem ökologischen Aspekt eine wichtige soziale und gesundheitsfördernde Funktion und tragen wesentlich zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Daher werden in der wachsenden Stadt in ausreichendem Maße Flächen für Kleingärtner*innen gesichert. Mit diesem Ziel werden Vereinbarungen mit den Institutionen des Kleingartenwesens getroffen, im Bedarfsfall wird die Koalition Ersatzparzellen auch in räumlicher Nähe schaffen. Dies wird über den vom Abgeordnetenhaus zu beschließenden Kleingartenentwicklungsplan abgesichert. Zusammen mit den Kleingärtner*innen will die Koalition eine Strategie zum ökologischen Gärtnern, zur interkulturellen Öffnung der Gärten in die Kieze und zur Schaffung »Grüner Bildungsorte« entwickeln.
Die rund 440.000 Straßenbäume Berlins tragen wesentlich zur Lebensqualität und zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Die Stadtbaumkampagne zur Pflanzung von 10.000 Bäumen in 5 Jahren wird in Kooperationen zwischen öffentlicher Hand und privaten Akteuren fortgesetzt und ausgeweitet. Dabei sollen auch Straßen, die bisher keinen Baumbestand aufweisen und deren Neubepflanzung aufwendiger ist, einbezogen werden. Mit Hilfe des Baumkatasters sind Grundlagen zur Feststellung des optimalen Pflegebedarfs zu schaffen.
Die Koalition setzt den Umbau der Berliner Wälder mit dem Ziel fort, eine naturnahe Artenzusammensetzung zu fördern, eine hohe Artenvielfalt zu erhalten und so viel Totholz wie möglich im Wald zu belassen. 10 Prozent der Waldflächen werden dabei der natürlichen Entwicklung überlassen. Die Koalition will die Berliner Waldschulen sichern und ausbauen mit dem Ziel, dass Kinder und Jugendliche pädagogisch angeleitete Naturerfahrungen in den Berliner Wäldern sammeln können. Die Koalition wird den Personalabbau bei den Berliner Forsten stoppen und die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellen.
Berlin verpflichtet sich, die von der Weltgemeinschaft auf der UN-Konferenz im September 2015 beschlossenen 17 Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 für die Berliner Stadtpolitik in geeigneter Form zur Anwendung zu bringen. Berlin beteiligt sich aktiv im Rahmen der Bund/Länderaktivitäten an der Erstellung und Umsetzung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes. Der methodische Ansatz »Berliner Nachhaltigkeitsprofil« wird weiterentwickelt und ergänzt durch eine Umsetzungs-Roadmap.
Die Koalition stärkt die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Berlin. In jedem Bezirk soll ein Umweltbildungszentrum entstehen. Ein Fokus liegt dabei auf Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche in dicht bebauten Bereichen. Zur Steuerung der Projekte und zur Förderung eines besseren Verständnisses für die Stadtnatur wird die Koalition nach Hamburger Vorbild eine Koordinierungsstelle für BNE einrichten. Das Freiwillige Ökologische Jahr wird fortgeführt, interkulturell geöffnet und bei entsprechender Nachfrage ausgeweitet. Der Lange Tag der Stadtnatur wird gesichert.
Die Koalition entwickelt die Berliner Strategie der biologischen Vielfalt durch einen Maßnahmenplan mit Umsetzungszeitrahmen und notwendiger finanzieller Untersetzung weiter und dokumentiert die Umsetzung. Nach dem Abschluss der Umsetzung der beiden EU-Richtlinien (Flora-Fauna-Habitat sowie Vogelschutz) zu Natura 2000 sind die zurückgestellten Ausweisungen von Schutzgebieten abzuschließen und insgesamt 20% der Landesfläche als Landschaftsschutzgebiet zu sichern. Die Koalition setzt sich für die Bienenhaltung, den Schutz der Wildbienen und anderer Bestäuber ein. Die Koalition macht Berlin zu einer pestizidfreien Kommune.
Die Koalition setzt das beschlossene Berliner Naturschutzgesetz zügig um. Die landeseigenen Flächen wird sie naturnah pflegen und bewirtschaften, das gilt für Forsten, Landwirtschaft, Wasser- und Grünflächen gleichermaßen. Die Gewässer- und Uferbereiche werden so naturnah wie möglich gestaltet. Die naturnahe Pflege wird in Pflegeplänen verankert. Die bezirklichen Umwelt- und Naturschutzbehörden werden den steigenden Anforderungen durch die wachsende Stadt und den Maßnahmen zur Klimawandelfolgenanpassung entsprechend ausgestattet. Die Koalition wird beginnend mit den NATURA 2000-Gebieten entsprechend des Landschaftsprogramms neue Natur- und Landschaftsschutzgebiete ausweisen und für deren kontinuierliche Pflege sorgen.
Die Koalition verfolgt das Ziel eines nachhaltigen, solidarischen und gesundheitsfördernden Zusammenlebens in einer weltoffenen, wachsenden Stadt, deren Entwicklung die Berliner*innen maßgeblich mitgestalten. Gesundheitspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Deswegen wird die Koalition ihre Vorhaben auf gesundheitliche Auswirkungen überprüfen.
Die Koalition betont die Bedeutung von Public Health und ist sich der Auswirkungen sozialer und ökologischer Einflüsse auf Gesundheit und Gesundheitschancen bewusst. Ziel ist, gesundheitsfördernde Lebensverhältnisse zu schaffen, die Gesundheitsversorgung gerechter zu gestalten, die Ursachen gesundheitlicher Ungleichheit zu bekämpfen und den solidarischen Zugang zur Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Gesundheitsversorgung als Daseinsvorsorge ist eine öffentliche Aufgabe. Die Koalition will ein höchstmögliches Maß an Selbstbestimmung und Teilhabe erreichen und Gesundheitskompetenz fördern. Sie stärkt und erweitert gesundheitsfördernde und präventive Angebote.
Es entspricht dem Selbstverständnis der Koalition soziokulturelle, geschlechtsspezifische und weltanschauliche Unterschiede beim Zugang zur gesundheitlichen Versorgung sowie zu gesundheitsfördernden, präventiven, rehabilitativen, pflegerischen und palliativen Angeboten zu berücksichtigen. Diese sollen unbürokratisch und barrierefrei zugänglich sein. Die Qualitätsorientierung des Berliner Gesundheitswesens wird die Koalition systematisch stärken und Instrumente entwickeln, um die Transparenz für Patient*innen zu erhöhen.
Bereits bei der Gesundheitsplanung sind sozialräumliche Besonderheiten zu betrachten. Dabei sind neben der gesundheitlichen Versorgung alle Ressourcen zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens zu mobilisieren und die Akteure im Quartier einzubeziehen.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wird im sozialkompensatorischen Bereich und bei Gesundheitsförderung und Prävention zu einer wesentlichen Säule des Gesundheitssystems entwickelt.
Berlin ist ein zentraler Standort der Gesundheitswirtschaft. Ihr Wachstum schafft zukunftssichere Arbeit und Wohlstand. Es ist Ziel der Koalition, Gesundheitswirtschaft sozial auszugestalten, sodass sie der Versorgung dient und gute Beschäftigungsverhältnisse schafft.
Die Koalition wird dafür sorgen, dass Angebote im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention stärker als bisher initiiert und umgesetzt werden. Im Rahmen der Gesamtstrategie gegen Kinderarmut wird die Koalition insbesondere Kindergesundheit fördern und ungleiche Gesundheitschancen bekämpfen.
Die Koalition wird mit einer Landesrahmenvereinbarung, unter Einbeziehung der bezirklichen Gesundheitsämter, das Präventionsgesetz umsetzen. Sie will die Kooperation mit den Krankenkassen auf eine neue Grundlage stellen, mit diesen einen Fonds bilden und Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten und Quartieren mit den Förderzielen des Landes verknüpfen. Das Land Berlin wird die von den Krankenkassen eingebrachten Mittel ergänzen. Der ÖGD soll als regionaler Koordinator eine aktive Rolle bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes spielen.
Präventionsketten in den Bezirken unterstützt die Koalition, indem sie Frühe Hilfen ausbaut. Um gesundheitsorientierte Sport- und Bewegungsangebote besonders zu unterstützen, wird die Koalition einen Entwurf zur Anpassung des Sportfördergesetzes vorlegen. Die Koalition gestaltet den Zugang zu Impfungen so niedrigschwellig wie möglich und wirbt offensiv für die Anwendung sowie die Teilnahme an allen U-Untersuchungen.
Die Koalition wird das Aktionsprogramm Gesundheit intensivieren. Neben Kindergesundheit werden Schwerpunkte auf betrieblicher Gesundheitsförderung, Suchtprävention und gesundem Älterwerden gelegt. Alle Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention werden im Hinblick auf ihre Zielgruppenorientierung und Passgenauigkeit überprüft und deren Struktur ggfs. aktualisiert.
Die Berliner*innen sollen besser als bisher über Gefahren von Schadstoffen wie Asbest informiert werden. Ziel der Koalition ist ein öffentlich einsehbares Asbestregister einzurichten sowie die Zuständigkeiten besser zu bündeln. Darüber hinaus wird ein Aktionsplan gegen Umweltgifte erstellt.
Die Koalition unterstützt die kooperative und koordinierende Funktion des ÖGD insbesondere in den Bezirken. Sie stellt die finanzielle Mindestausstattung des ÖGD und der Organisationseinheiten für Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des ÖGD sicher. Die Personalvorgaben aus dem Mustergesundheitsamt werden vom Land finanziert. Um die Attraktivität des ÖGD für Mediziner*innen zu erhöhen, sollen die tariflichen Unterschiede zwischen einer Beschäftigung in den landeseigenen Kliniken und den Einrichtungen des ÖGD beseitigt werden.
Eine wesentliche Aufgabe des ÖGD ist es, Leistungen für diejenigen Menschen bereitzustellen, die aus gesundheitlichen, sozialen, sprachlichen, kulturellen oder finanziellen Gründen keinen ausreichenden oder rechtzeitigen Zugang zu den Hilfesystemen finden oder die aufgrund ihres Gesundheitszustands besonderer Unterstützung und Betreuung bedürfen.
Die Koalition wird die Kapazitäten der Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung anpassen. Die Koalition prüft, ob die Zentren den Bezirken zugeordnet werden, in denen sie sich befinden.
Die Koalition verbessert Leistungen beim Einsatz von Familienhebammen, Frühen Hilfen, Erstuntersuchungen für Geflüchtete und die Überprüfung der Hygiene in Gesundheitseinrichtungen. Leistungen der Bezirke müssen in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) abgebildet werden. Bezirkliche Jugendämter und Gesundheitsämter sollen bei Kinderschutz und Frühen Hilfen besser zusammenarbeiten.
Die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung ist in allen Bezirken bedarfsgerecht zu sichern. Dazu sind die Sozialdaten der Bezirke sowie weitere Faktoren wie z.B. Erreichbarkeit und Barrierefreiheit von Praxen zu beachten. Das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V wird um gleichberechtigte Vertreter*innen der Patient*innen, von Menschen mit Behinderung, Pflege, Bezirke und des ÖGD erweitert und soll in der Regel öffentlich tagen. Die Koalition wird ihre Aufsicht über die Einhaltung des Sicherstellungsauftrags durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV) konsequent ausüben, auch für den ärztlichen Notdienst.
Die Koalition setzt sich wo nötig für eine Öffnung der Krankenhäuser zur ambulanten Versorgung ein. Die ambulante ärztliche Versorgung außerhalb der normalen Sprechstunden wird in Kooperation mit der KV und den Krankenhäusern (z.B. Portalpraxen) verbessert und adäquat aus dem Budget der KV finanziert.
Der Benachteiligung medizinischer Versorgungszentren (MVZ) setzt die Koalition durch rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegenüber der KV ein Ende. Sie wird die Gründung von kommunalen Eigeneinrichtungen, z.B. MVZ, prüfen. Die Koalition setzt sich für eine eng verzahnte Versorgung ein und unterstützt Modellprojekte, die insbesondere über den Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) finanziert werden. Angestrebt wird ein modellhafter Vertrag zur gesundheitsfördernden Stadtteilentwicklung und integrierten Versorgung.
Es wird ein ressortübergreifender Dialog initiiert, um die Berufsgruppen im Gesundheitswesen interdisziplinär zu vernetzen. Projekte, die Delegation und Substitution vorsehen, sollten ausgebaut werden. Die Koalition wird einen regelmäßigen Gesundheitsberufetag veranstalten.
Eine gute und sichere Pflege ist unverzichtbarer Teil der Daseinsvorsorge. Grundlage hierfür sind gute Arbeitsbedingungen für die Pflegenden. In einem Dialogprozess »Pflege 2030« mit Stadtgesellschaft und Betroffenen soll eine nachhaltige Perspektive für gute Pflege und Pflegebedingungen in Berlin entwickelt werden. Die Koalition hält am Grundsatz »ambulant vor stationär« in der Pflege fest.
Die Koalition startet eine Initiative »Pflege 4.0 - Made in Berlin«, um u.a. durch digitale Lösungen die Beschäftigten zu entlasten und die Pflegequalität zu verbessern. Sie wirkt darauf hin, dass Vergütungssteigerungen nachprüfbar bei den Pflegekräften ankommen. Die Koalition führt die Landesinitiative »Für ein gutes Leben im Alter in Berlin – Qualitäts- und Qualifizierungsoffensive für Fachkräftesicherung in der Altenpflege« fort. Sie wirbt bei den Sozialpartnern für einen allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrag. Die Koalition trägt dafür Sorge, dass in Berlin ein durchlässiges und abgestimmtes Ausbildungs- und Qualifizierungsangebot für Pflegepersonal besteht. Die Koalition setzt sich im Bundesrat für die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung in Pflege und Gesundheit ein.
Pflegeangebote werden im Hinblick auf unterschiedliche kulturelle und sexuelle Identitäten sowie die Vielfalt der Lebensstile weiterentwickelt. Die Koalition setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der Pflegeversicherung die Kapazitäten der Tages- und Kurzzeitpflege ausgeweitet werden. Dies betrifft auch weitere wohnortnahe Entlastungsangebote und ambulante Versorgungsmöglichkeiten, speziell für Demenzkranke. Die Koalition setzt sich auf Bundesebene für einen Rechtsanspruch auf flexible Tages- und Nachtpflegeangebote ein.
Die Koalition wird das Wohnteilhabegesetz (WTG) weiterentwickeln, um so der entstandenen Vielfalt der Wohn-, Pflege- und Betreuungsangebote Rechnung zu tragen, die Qualität der Pflege und Betreuung in ihnen umfassend zu sichern und die Selbstbestimmung sowie den Schutz der Bewohner*innen zu stärken. Die pauschale Vergütung muss an Qualitätskriterien gebunden sein. Bei den im WTG vorgesehenen Befragungen wird ein peergroup-Ansatz (wie z.B. Modellprojekt wie Geteq) verfolgt.
Die Koalition geht konsequent gegen Leistungsmissbrauch in der Pflege vor. Verstöße von Heimbetreibern gegen geltende Personalschlüssel sollen im Wiederholungsfall zum Entzug der Betriebserlaubnis führen. Bei der ambulanten Pflege werden die Bezirke weiterhin bei der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch personell unterstützt. Durch Überarbeitung der Rahmenverträge auf Augenhöhe mit den Partnern sollen die Rechte des Sozialhilfeträgers gestärkt und wirksamer gegen auffällig gewordene Pflegedienste vorgegangen werden können.
Berlin braucht eine Trendwende in der Krankenhausfinanzierung, die die Krankenhäuser von der Aufbringung von Eigenmitteln entlastet. Die Koalition ist sich ihrer Investitionsverpflichtung bewusst. Die Investitionsquote des Landes Berlin in der Krankenhausversorgung wird auf den Bundesdurchschnitt angehoben. Die Koalition erwartet, dass die Krankenhäuser die frei werdenden Mittel insbesondere zur Verbesserung der Personalsituation verwenden. Sie prüft bis 2021, welche Effekte die Umstellung auf Investitionspauschalen für die stationären Einrichtungen in Berlin hatte.
Die Koalition wird die besondere Verantwortung des Landes Berlin für die kommunalen Krankenhäuser verstärkt wahrnehmen, indem sie die Eigenkapitalquote bei Vivantes substantiell erhöht. Die landeseigenen Kliniken müssen vorangehen, wenn der Pflegeberuf attraktiver gemacht werden soll. Bessere Arbeitsbedingungen, eine angemessene Bezahlung und familienfreundliche Arbeitszeiten für alle Berufsgruppen sind beispielhaft umzusetzen. Die Klinikvorstände sollen geschlechterparitätisch besetzt sein.
Die Koalition entwickelt die Krankenhausplanung zur sektorenübergreifenden Versorgungsplanung weiter. Dabei werden geeignete Qualitätsindikatoren entwickelt, auch um Transparenz für die Berliner*innen zu schaffen. Regionale Disparitäten wird die Koalition mit dem Ziel der klinikübergreifenden Qualitätssicherung analysieren. Für die Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg wird langfristig eine gemeinsame Versorgungsplanung für ambulante und stationäre Angebote entwickelt.
Zur Steigerung der Versorgungsqualität wird die Koalition die Empfehlungen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen (G-BA) für Qualitätsindikatoren im stationären Bereich nutzen. Der Koalition ist eine Verbesserung des Entlass- und Überleitungsmanagements wichtig. Dazu gehört das Organisieren der weiteren Versorgung u.a. durch den Krankenhaussozialdienst. Ein entsprechendes Qualitätskriterium wird in den Krankenhausplan aufgenommen. Es ist Ziel der Koalition, nicht unnötig und überall viele Betten aufzubauen, sondern zu prüfen, was nötig ist und ggf. weitere Behandlungszentren zu bilden (z.B. onkologische Schwerpunkte). Die Koalition befürwortet den Ausbau geriatrischer Expertise auf Normalstationen und in möglichst allen Krankenhäusern statt solitärer Einrichtungen.
Die Koalition erarbeitet ein Aktionsprogramm zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen und wird dazu ein Hygiene-Netzwerk initiieren. Die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes sowie die Hygieneempfehlungen der Krankenhäuser werden konsequent umgesetzt. Die Koalition verfolgt das Ziel, dass die Hygienebeauftragten der Stationen für ihre Arbeit adäquat qualifiziert und in erforderlichem Umfang freigestellt werden. Die wichtige ehrenamtliche Arbeit der Patientenfürsprecher*innen soll über verbesserte Standards qualifizierter und insgesamt bekannter gemacht werden.
Die Koalition will die Kooperation zwischen der Charité und Vivantes verbessern und die vielfältigen Potentiale nutzen. Ziel ist auch die verstärkte Kooperation in der Aus-, Fort- und Weiterbildung für Gesundheits- und Pflegeberufe. Neben Angeboten für Menschen mit hochqualifizierten Abschlüssen sollen auch Angebote für einfachere Gesundheitsberufe vorgehalten werden.
Die Koalition wird u.a. im Rahmen der Krankenhausplanung sowie durch die Entwicklung von Qualitätsvorgaben die Versorgung von Schmerzpatient*innen verbessern. Die Koalition verfolgt das Ziel, bei chronischen Erkrankungen die Versorgungspfade in Kooperation mit der Landesgesundheitskonferenz patientenorientiert auszugestalten.
Die Koalition unterstützt Modellprojekte zur digitalen Innovation, insbesondere solche mit Versorgungsrelevanz. Die »Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland« wird umgesetzt, das 3. Hospiz- und Palliativkonzept fortgeschrieben. Die Koalition setzt sich für die Etablierung einer Hospizkultur in den Pflegeheimen und die Stärkung der Palliativkompetenz in den Aus- und Weiterbildungen ein.
Die Koalition baut mit einem Landesförderprogramm die ambulanten und stationären Palliativ- und Hospizstrukturen bedarfsgerecht aus, auch für Kinder und Jugendliche. Sie will die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) stärken und mit Unterstützung der Ärztekammer Berlin für eine Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin werben. An der Charité wird ein Fachbereich für Palliativmedizin eingerichtet.
Im Bereich der Zuwendungen wird die Koalition neue unbürokratische Regelungen und Verfahren mit den Zielen der fachlich definierten Steuerung und Kontrolle, der finanziellen Transparenz und der einfacheren Anwendbarkeit entwickeln. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe aus Verwaltungen, Fraktionen und Leistungserbringern eingesetzt, die bis Ende 2017 Vorschläge erarbeiten soll.
Die Koalition handelt nach den Grundsätzen, strikte Umsetzung des Normalisierungsprinzips, ambulant vor stationär sowie Anwendung des gemeindepsychiatrischen Ansatzes. Die Umsetzung des neuen PsychKG wird die Koalition aktiv begleiten. Es wird Transparenz über Behandlung und Medikation ohne Einwilligung der Patient*innen hergestellt. Dazu dienen auch Fachdialoge.
Die Koalition wird sich des Themas Fehlplatzierung von Menschen mit psychischer Erkrankung in Pflegeeinrichtungen widmen. Sie wird ambulanten Trägern den Betrieb von Tageskliniken und Psychiatrischen Institutsambulanzen ermöglichen. Die Erweiterung der klinischen Kapazitäten im Bereich der Psychiatrie wird vornehmlich für die Etablierung teilstationärer und vor allem ambulanter, aufsuchender Behandlung (home treatment) genutzt. Die Soziotherapie wird in den Bezirken etabliert. Die Koalition wird das Modell der »Rehabilitationseinrichtung psychisch Kranker (RPK)« auch in Berlin umsetzen. Sie wird eine grundsätzliche Bestandsaufnahme des Psychatrieentwicklungsprogramms (PEP) vornehmen und in diesem Rahmen auch den Zuwendungsbereich überprüfen und als Sofortmaßnahme die PEP-Mittel für die Bezirke mit Zweckbindung erhöhen.
Zur Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit psychischen Erkrankungen werden die Tätigkeit der Integrationsfachdienste für diesen Personenkreis geöffnet und Integrationsfirmen gestärkt. Um die Qualität der Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern, wird die Koalition innovative Finanzierungssysteme entwickeln, insbesondere dezentrale Budgets, Wirkungsorientierung und Zielsteuerung. Dazu sind Modellprojekte in den Bezirken aufzulegen.
Bei größeren Neubauvorhaben soll ein bestimmter Anteil an Wohnungen für Menschen in Betreuungssituationen bereitgestellt werden, wenn möglich auch Beschäftigungs- bzw. Zuverdienstmöglichkeiten.
In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit psychischen Auffälligkeiten fördert die Koalition eine über die Rechtskreise hinweg koordinierte Versorgung (Gesundheit, Schule, Jugendhilfe). Die Koalition etabliert ein Berliner Modellvorhaben zur Versorgung gewaltbetroffener Frauen mit traumatherapeutischem Behandlungsbedarf sowie ihrer Kinder im Rahmen eines integrativen Netzwerks (Traumanetz Berlin).
Riskanter Gebrauch und Abhängigkeit von legalen und illegalen Drogen sowie von Medikamenten etc. verursacht erhebliche soziale und gesundheitliche Schäden. Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung zu helfen bedeutet insbesondere, ihnen Angebote bereitzustellen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Die Koalition setzt einen Schwerpunkt darauf, besonders riskantem Drogenkonsum und Abhängigkeit vorzubeugen. Im Rahmen eines integrierten Handlungskonzepts wird sie die Fachstelle für Suchtprävention auch in ihrer koordinierenden Funktion ausbauen. Die Koalition will Projekte zur Förderung von Lebens-, Eltern- und Risikokompetenzen auch an Grund- und weiterführenden Schulen ausbauen. Sie wirkt darauf hin, die individuelle und soziale Konsumkompetenz zu stärken. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Prävention von Arzneimittelmissbrauch sein.
Mit Blick auf Kinder von Abhängigkeitserkrankten will die Koalition Fortbildungskonzepte zum Thema »Aufwachsen in einer Suchtfamilie« aufgreifen. Sie wird die aufsuchende Sozialarbeit auch in Partysettings ausbauen. Die Koalition wird Maßnahmen stärken, welche die Verminderung der Begleitrisiken von Drogenkonsum (harm reduction) zum Ziel haben. Darunter fallen der Aufbau von »Drug-Checking«, die Weiterentwicklung von Drogenkonsumräumen, die Vergabe von sauberen Konsummaterialien und die Entsorgung des gebrauchten Materials sowie die Prüfung eines Projektes zur Naloxonanwendung bei Opiatvergiftung. Auch Menschen in Haft will die Koalition wirksame Maßnahmen der Suchthilfe, Therapie und Schadensreduktion zur Verfügung stellen.
Gesundheits- und Präventionspolitisch hat sich die Strafbarkeit des Konsums von Cannabis nicht bewährt. Die Koalition wird die sogenannten Null-Toleranz-Zonen für den Besitz von Cannabis in der Stadt abschaffen. Die Koalition wird ein Konzept für die Durchführung eines wissenschaftlich begleiteten Modellprojekts zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene erarbeiten und sich für dessen gesetzliche Absicherung einsetzen. Die Möglichkeiten für Behandlungen mit Cannabis-Produkten insbesondere für Schmerzpatienten sind auszuweiten. Kurzanalyse Umsetzung eher unwahrscheinlich Um eine echte Veränderung herbeizuführen, müsste das Bundesrecht auf mehreren Ebenen geändert werden. Dafür gibt es derzeit keinerlei Initiativen. Ein „Berliner Weg“ bei der Freigabe von Cannabis wird daher schwierig.
Darüber hinaus wirkt die Koalition auf den Ausschluss von Werbung für Tabak und Alkohol auf kommunalen Werbeflächen hin. Die Koalition überarbeitet das Nichtraucherschutzgesetz mit dem Ziel, insbesondere Kinder und Jugendliche besser zu schützen.
Die Koalition will den Zugang für Menschen mit Behinderung zur Gesundheitsversorgung verbessern. Hierzu gehören barrierefreie Arztpraxen und deren Veröffentlichung sowie die Spezialisierung von Facharztpraxen. Für die Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung und schweren Mehrfachbehinderungen wird sie auch die Einrichtung von medizinischen Behandlungszentren (MZEB) unterstützen.
Um die medizinische Versorgung alter und hochaltriger Menschen zu verbessern, bearbeitet die Koalition die Rahmenstrategie 80 plus unter Berücksichtigung der Seniorenpolitischen Leitlinien weiter. Das »Berliner Modell« mit heimärztlicher Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen soll ausgeweitet werden. Die geriatrisch-gerontologischen Verbünde entwickelt die Koalition an ihren Schnittstellen zu verbindlichen Netzwerken weiter. Die Koalition empfiehlt die Einrichtung von demenzfreundlichen Kommunen in allen Berliner Bezirken und unterstützt die Etablierung demenzsensibler Krankenhäuser. Die bezirkliche Altenhilfeplanung soll durch Koordinator*innen unterstützt werden.
Geflüchtete Menschen müssen Zugang zu bedarfsgerechter Gesundheitsversorgung erhalten. Dazu muss auch die KV mit ihrem Versorgungsauftrag in Verantwortung genommen werden. Die Koalition trägt dafür Sorge, dass Erstuntersuchungen für geflüchtete Menschen nach § 62 AsylG zeitnah und koordiniert erfolgen. Zur gesundheitlichen Versorgung gehört der Zugang zu Leistungen der Psychotherapie in Muttersprache, Hebammen und Geburtshilfe, Heil- und Hilfsmitteln sowie die zeitnahe und zuverlässige Kostenübernahme durch die Verwaltung. Der Zugang zu psychosozialer Unterstützung soll gestärkt und im Fall von Traumatisierung intensiviert werden. Das LAF soll die Bearbeitung von Anträgen sowie die Bearbeitung von Anträgen auf notwendige OPs nach Kriegsverletzungen besonders schutzbedürftiger Geflüchteter, insbesondere Minderjährige (insbesondere Neugeborene und Säuglinge), unbegleitete Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige Formen psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt erlitten haben, Schwangere und Wöchnerinnen sowie LSBTTIQ prioritär durchführen.
Auch aus gesundheitspolitischer Sicht ist die Unterbringung geflüchteter Menschen in Notunterkünften auf ein Minimum zu begrenzen. Die Gemeinschaftsunterkünfte sind zu Orten gemeinschaftlichen Wohnens weiterzuentwickeln. Anspruch der Koalition ist es, Geflüchtete schnell in die Regelversorgung zu überführen und zügig mit einer elektronischen Gesundheitskarte auszustatten. Solange Zugangshindernisse und Sonderbedarfe bestehen, ist das Rahmenkonzept zur medizinischen Versorgung geflüchteter Menschen fortzuführen und zu evaluieren. Bereits in den Erstunterkünften erhalten sie eine psychosoziale Erstbetreuung und gezielte und kultursensible Information und Aufklärung über Gesundheitsangebote sowie zu relevanten Fragen der Familienplanung und Beschneidung.
Die Koalition gewährleistet, dass alle Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen teilhaben und Impfungen erhalten können. Die Koalition setzt sich dafür ein, kurzfristige Übersetzungsmöglichkeiten für gesundheitliche Belange deutlich zu verbessern; dazu soll auch der Gemeindedolmetschdienst ausgebaut werden. Die Koalition unterstützt den raschen Aufbau von Beratungs-, Therapie- und Präventionsstrukturen für Geflüchtete mit Drogenabhängigkeit.
Die Koalition verstetigt und ergänzt die Förderung des Netzwerks Frauengesundheit. Sie wird die WHO-Leitlinien zum Umgang von Gesundheitsversorgung und -politik mit Gewalt in Paarbeziehungen und mit sexueller Gewalt gegen Frauen umsetzen und wird hierzu einen Runden Tisch einrichten. Sie setzt die Integrierte Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt um.
Es ist Anspruch der Koalition, dass die gesundheitliche Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsnachweis sichergestellt ist. Durch eine Clearingstelle versucht sie, Menschen mit bestehendem Leistungsanspruch in die Krankenversicherung zu vermitteln. Für Menschen ohne Aufenthaltsstatus führt sie einen Notfallfonds-finanzierten anonymen Krankenschein ein.
Berlin braucht eine neue Strategie zur HIV-Prävention. Hierbei bindet die Koalition die Communities ein, wirkt der Diskriminierung von Menschen mit HIV entgegen und thematisiert den Zugang zu Behandlung, Diagnostik und medikamentöser Prävention. Die Koalition lässt sich dabei von der Fast-Track-Cities Initiative und ihren Zielen leiten. Das Entwicklungskonzept von 2010 wird aufgrund der Nichtinfektiösität unter Therapie bei HIV-Infizierten weiterentwickelt. Die Koalition stärkt niedrigschwellige, zielgruppenspezifische, aufsuchende und bedarfsgerechte Prävention bei sexuell übertragbaren Krankheiten. Die Aufklärung an Berliner Schulen verbessert die Koalition u.a. durch bedarfsgerechte Fortbildungsangebote für Lehrkräfte.
Die Koalition strebt durchlässige Ausbildungen von der sogenannten Hilfskraft bis zum akademischen Grad an. Sie sorgt dafür, dass die Qualitätsstandards bei der Ausbildung an allen Ausbildungsstätten eingehalten werden. Die Ausbildung in der Altenpflege bleibt dauerhaft kostenfrei. Die Koalition stärkt eine breit gefächerte Ausbildung als Basis für Fort- und Weiterbildungen (lebenslanges Lernen).
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) wird die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen für die Berufe des Gesundheitswesens entbürokratisieren und beschleunigen. Die im LAGeSo angesiedelte Zentrale Medizinische Gutachtenstelle muss so organisiert und ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgaben zeitnah erfüllen kann.
Die Koalition strebt an, dass das Land sowie die Bezirke ihr Engagement im Gesunde-Städte-Netzwerk ausbauen. Sie wird bei den Leistungserbringern dafür werben, Modellregion für den automatischen Beleg über erbrachte Leistungen zu werden. Die Koalition will, dass Patientinnen und Patienten im Gesundheitsmarkt besser geschützt werden. Sie prüft, ob die Arbeit der Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin im Hinblick auf die Korruption im Gesundheitswesen noch stärker unterstützt werden kann.
Die Koalition wird sich im Bundesrat einsetzen für: die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung in Gesundheit und Pflege (paritätische Finanzierung, Einbeziehung PKV und Beamte), ein Verbot von öffentlicher Werbung für Tabak und Alkohol, einen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheitswesen für Asylbewerber*innen, die Vereinfachung der MVZ-Gründung und gesetzliche Regelungen zur Personalbemessung und Mindeststandards in Krankenhäusern sowie eine Vorhaltepauschale in Krankenhäusern und die Neuordnung des Zugangs zum Medizinstudium.
Das gesellschaftliche Engagement der Berliner*innen ist so vielfältig wie die Stadt selbst und reicht von der Nachbarschaftshilfe und dem Sportverein über das Engagement von Unternehmen und neuen Formen des Sozialen Unternehmertums, in Wohlfahrtsverbänden, Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften bis zur politischen Partizipation. Die Koalition wird die Beteiligung der Berliner*innen auf allen Ebenen stärken und die Transparenz von Entscheidungsprozessen erhöhen. Zwischen bürger*innenschaftlichem Engagement, sozialer Integration und Partizipation besteht ein enger Zusammenhang.
Die Koalition misst der politischen Partizipation der Bürger*innen große Bedeutung zu. Deshalb stärkt die Koalition die Möglichkeiten der direkten Demokratie. Zudem wird sie neue Formen der Bürger*innenbeteiligung und neue Formate der Kommunikation des Senats mit der Bürger*innengesellschaft nutzen. Die Koalition wird dazu Leitlinien der Bürger*innenbeteiligung aufstellen, mit Leben füllen und über die Umsetzung dem Abgeordnetenhaus regelmäßig berichten. Kurzanalyse Führt zu Streit unter den Parteien Hier lauern Konflikte innerhalb der Landesregierung, denn zwischen SPD, Linkspartei und Grünen bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, wie weit die Mitbestimmung der Bürger reichen soll. Lange Beteiligungsprozesse haben zum Beispiel längere Bauplanungen zur Folge.
Auf der Internetplattform »mein berlin« werden künftig alle Bürger*innenbeteiligungsprozesse im Land Berlin gebündelt. Zu den Standardfunktionen einer solchen Plattform gehören u.a. die Beteiligung von Bürger*innen bei der Planung von Infrastrukturprojekten, die Evaluierung der Möglichkeiten der direkten Einflussnahme der Berliner*innen auf Landes- und Bezirksebene durch Elemente der direkten Demokratie oder die Sicherung der Mitverantwortung der Einwohner*innen bei der Gestaltung der Stadtquartiere, Mitbestimmung über die Quartiersfonds und nicht zuletzt die Bürger*innenhaushalte.
Die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements ist eine Querschnittsaufgabe, die in allen Politikfeldern als politische Gestaltungsaufgabe mitgedacht werden muss und Projekte und Programme aller Senatsverwaltungen und der Berliner Bezirke umfasst.
Die Koalition erwartet von den Berliner Bezirken, für das Bürgerengagement vor Ort in den Kiezen eine nachhaltige Basisstruktur bereitzustellen und die gesamtstädtisch entwickelte Anerkennungskultur (Ehrenamtskarte, Freiwilligenpässe etc.) zum Maßstab zu machen. Dafür wird die Koalition gemeinsam mit den Bezirken auf die Absicherung von Freiwilligenzentren bzw. Freiwilligenagenturen, Weiterbildungsangeboten, professionelle Begleitung und Aufwandsentschädigungen bis hin zur Organisation von Ehrungsveranstaltungen unter Leitung der bzw. des Bezirksbürgermeister*in hinwirken.
Die Koalition wird dafür einsetzen, dass die Ehrenamtskarte attraktiver und gemeinsam mit dem Land Brandenburg zu einer Ehrenamtskarte für die Metropolregion entwickelt wird, die zugleich auf die Bedürfnisse der ehrenamtlich Aktiven zugeschnitten ist. Die Koalition wird die Wertschätzung für das Engagement der Berliner*innen, Berliner Unternehmen und für sektorenübergreifende Ansätze weiter stärken. Der Unternehmenspreis wird fortgeführt.
Mit der Zusammenführung des Berliner Stiftungstages, des Neustifterempfanges und der Freiwilligenbörse und der Verbindung mit der Verleihung eines Unternehmenspreises »engagiert in Berlin« ist ein erster Schritt zur Vernetzung der unterschiedlichen Sektoren des Engagements in der Zivilgesellschaft erfolgt. Dieser Ansatz wird mit dem Ziel, die öffentliche Präsenz des Engagements in Berlin zu stärken, fortgesetzt.
Die landeseigene Engagementplattform Bürgeraktiv verzeichnet stetig ein hohes Nutzungsaufkommen und dient als zentrale Informations- und Vermittlungsplattform bürgerschaftlichen Engagements in Berlin. In dieser Funktion muss die Plattform stetig fortgeführt und weiterentwickelt werden. Bürgeraktiv wird künftig verstärkt digitale Informationen über »Fördertöpfe«, also Bundes- und Landesprogramme zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements, enthalten.
Die Koalition wird das ehrenamtliche Engagement der Beschäftigten des Landes und in den Bezirken innerhalb der Verwaltungen sowie in der Stadtgesellschaft unterstützen, fördern und bei der Personalentwicklung berücksichtigen. Die Koalition wird gemeinsam mit den Organisationen des Dritten Sektors systematisch für Fortbildungsmöglichkeiten Ehrenamtlicher sorgen.
Berlin ist eine Stadt des Sports. Er erhöht die Lebensqualität der Berliner*innen und fördert eine gesunde Lebensweise, sowie soziales, inklusives und faires Miteinander. Sport ist ein wichtiges Instrument für gesellschaftliche Integration und Teilhabe, unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialer Lage oder ethnisch-kultureller Herkunft, unabhängig ob mit oder ohne Behinderung und unabhängig, ob in traditionellen oder Trendsportarten betrieben. Der Sport lädt Zugewanderte und Geflüchtete gleichermaßen ein, in unserem Gemeinwesen anzukommen und daran teilzuhaben. Die Koalition wird diese überwiegend ehrenamtlich erbrachte Integrationsleistung des selbstorganisierten Sports stärken. Jedes Kind soll die Chance haben, seine Talente zu entwickeln und Freude an Sport und Bewegung zu haben, die ein Leben lang hält. In diesem Sinn unterstützt der Sport das Ziel der Koalition, eine ressortübergreifende Strategie gegen Kinderarmut und Benachteiligung und für Chancengleichheit zu entwickeln.
GDie Koalition wird die Sportförderung in der wachsenden Stadt unabhängiger von Lottomitteln gestalten. Um dem organisierten Sport verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten, wird die Koalition mit dem Landessportbund (LSB) einen mehrjährigen Vertrag über qualitative und quantitative Ziele und die Finanzierung schließen, ähnlich wie bei den bewährten Hochschulverträgen. Dieser Globalsummenzuschuss wird aufgrund der stark gestiegenen Zahl von organisierten Sportler*innen in der Stadt erhöht. Die prozentuale Zuweisung der Zweckerträge aus Lotto bleibt wie bisher bestehen. Die Finanzierung für Trainer*innen und Übungsleiter*innen wird verbessert. Kurzanalyse Vorhaben hat Aussicht auf Erfolg Hier erfüllt der Senat eine seit langem erhobene Forderung der Sportverbände nach mittelfristiger Planungssicherheit. Die Abhängigkeit von den Lottomitteln brachte dem Sport zuletzt immer weniger Geld ein.
Die durch das Sportförderungsgesetz garantierte unentgeltliche Nutzung der Sportanlagen bleibt erhalten. Die wachsende Stadt Berlin hat auch einen wachsenden Bedarf an Sport- und Bewegungsflächen. Die Koalition bekennt sich klar dazu, dass die sportliche Infrastruktur mitwachsen muss. Das betrifft insbesondere die Planung und Finanzierung von gedeckten und ungedeckten Sportstätten. Angesichts knapper werdender Ressourcen will die Koalition bei der Entwicklung neuer Stadtquartiere eine bewegungsaktivierende Infrastruktur schaffen. Dazu wird die Koalition einen Stadtentwicklungsplan Sport und Bewegung aufstellen, um Flächen für Sport, Spiel und Bewegung zu sichern und neue Flächen zu erschließen. Alle neuen Sportstätten sind als inklusive Sportanlagen herzurichten, dabei ist auch die älter werdende Bevölkerung zu berücksichtigen.
Die Koalition räumt Erhalt, Sanierung und Modernisierung von Sportanlagen hohe Priorität ein. Das Sportanlagensanierungsprogramm wird in der Höhe von 2017 weitergeführt. Das Vereinsinvestitionsprogramm wird die Koalition auf den Prüfstand stellen und seine Rahmenbedingungen so modifizieren, dass es auch für kleinere Sportvereine nutzbar ist. In Abhängigkeit davon ist eine finanzielle Aufstockung des Programms möglich. Die Koalition setzt sich dafür ein, dass die IBB Programme auch für den Sport auflegt. Sportvereine sollen die Möglichkeit erhalten, Vereinsgrundstücke zu ermäßigten Sätzen für 50 bis 99 Jahre in Erbpacht zu erhalten.
Die Entwidmung von Sportanlagen gemäß § 7 (2) Sportförderungsgesetz wird deutlich restriktiver angewandt.
Die zentral verwalteten Sportstätten Olympiapark, Sportforum Hohenschönhausen und Friedrich-Jahn-Sportpark werden zeitnah mit einem Konzept für jeden Standort weiterentwickelt und die Sanierung sichergestellt. Prioritär wird der Friedrich-Jahn-Sportpark zu einer inklusiven Sportanlage entwickelt. Auch an den Standorten Max-Schmeling-Halle, Velodrom und SSE wird für die Instandhaltung gesorgt.
Die Koalition achtet und respektiert die Autonomie des organisierten Sports. Die Koalition ist gleichermaßen in der Verpflichtung, dem unorganisierten Freizeitsport und der Sportausübung in anderen Zusammenhängen, beispielsweise bei anerkannten Trägern der Jugendhilfe oder in sozialen oder gesundheitsfördernden Strukturen Gelegenheit zu geförderter Sportausübung zu geben. Da die zur Verfügung stehenden Sportanlagen den wachsenden Bedarf nicht decken, wird sich die Koalition in Kooperation mit den Bezirken dafür einsetzen, dass die Vergabe der Sportanlagen in transparenten Verfahren erfolgt, dass die Bezirke in die Lage versetzt werden, Vergabe und Nutzung gut zu organisieren und zu kontrollieren und dass neue und zusätzliche Sport- und Bewegungsräume erschlossen werden.
Notunterkünfte für Geflüchtete in Sporthallen müssen nach ihrem Freiziehen zügig und in einem vereinfachten Verfahren wieder sportfähig hergerichtet werden unter Hinzuziehung von sportfachlicher Kompetenz bei der Begutachtung. Bauliche Verdichtung und heranrückende Wohnbebauung dürfen nicht zu Lasten des Sports gehen. Die Koalition setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass der vom Sport ausgehende Geräuschpegel ähnlich wie Kinderlärm behandelt wird.
Der historischen Bedeutung des Sports in Berlin wird die Koalition gerecht werden und der kritischen Auseinandersetzung mit der jüngeren und jüngsten Sportgeschichte unter Einbeziehung von Zeitzeug*innen und Sportorganisationen Raum und Gelegenheit geben.
Den bisherigen Beitrag des Landes Berlin für die Förderung von Projekten der Integration, Inklusion, Gesundheit, Senioren, Mädchen- und Frauenförderung (Teilhabeprogramm), wird die Koalition erhöhen. Das Mädchenfußballprojekt wird die Koalition verstetigen. Die Integrationskraft des Sports zeigt sich auch in der Auseinandersetzung mit Gewalt, Homophobie, Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus. Dem wird besonders durch Vereins- und Fan-Initiativen und Sportler/-innen selbst engagiert entgegengewirkt. Die Koalition wird diese Initiativen unterstützen.
Die Berliner Bäder sind für die Koalition Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Koalition überarbeitet das Bäderkonzept und wird die finanzielle und personelle Ausstattung der Berliner Bäder auf ein sicheres Fundament stellen und insgesamt Mittel für Investitionen in Höhe von 10 Mio. Euro jährlich bereitstellen. Die Koalition wird die Bäderstruktur erhalten und die beiden neuen Multifunktionsbäder fertigstellen. Sofern weitere Bäderstandorte geplant werden, sind dabei auch regionale Versorgungsunterschiede auszugleichen. Die Koalition wird sich für verlässliche Öffnungszeiten einsetzen. Die BBB-Nutzungssatzung wird in Bezug auf die unentgeltliche Nutzung überarbeitet. Die Tarifsatzung wird nach sozialen Kriterien ebenfalls überarbeitet.
Die Koalition wird den Schulsport stärken. Darin eingeschlossen ist die Förderung von Kooperationen von Schulen und Sportvereinen, einschließlich der dafür notwendigen Finanzierung und der Anpassung der Trainer/Übungsleiter-Vergütung. Angebote der sportbezogenen außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit müssen in allen Sozialräumen auch im Interesse der Förderung von Integration und Inklusion vorhanden sein. Das Programm »Berlin hat Talent« wird evaluiert und bei Bedarf ausgebaut. Die Koalition wird den Schwimmunterricht stärken und Maßnahmen ergreifen, damit Schüler/-innen die Schule nicht ohne Schwimmbefähigung verlassen.
Die Koalition wird den Leistungssport fördern. Dazu wird die Profilquote evaluiert und Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Spitzensportler in der Berliner Verwaltung und in landeseigenen Unternehmen bereitgestellt. Die Koalition steht zur Zusage, dass eine Realisierung des Nachwuchsleistungszentrums für den 1. FC Union Berlin unterstützt wird.
Das Konzept »Sport in Berlin – Perspektiven der Sportmetropole 2024« wird fortgeschrieben und umgesetzt. Die Koalition setzt sich für die Olympia- und Bundesstützpunkte unter Einbeziehung paralympischer Sportarten in Berlin ein und unterstützt insbesondere die Errichtung eines Bundesstützpunkts BMX am Standort Mellowpark und einen paralympischen Stützpunkt Tischtennis.
Die Koalition möchte weiterhin internationale Großveranstaltungen nach Berlin holen. Die Entscheidung über die Durchführung von reinkommerziellen Sportveranstaltungen sowie ihre Kosten werden transparent gemacht. Der Zugang zu öffentlich geförderten Sportveranstaltungen muss für die Bürger/-innen erschwinglich und barrierefrei sein. Die Stärkung des Sports als Wirtschaftsfaktor soll auch im Rahmen der Wirtschaftsförderung Beachtung finden. Die weitere Nutzung des Müggelsees für den muskelbetriebenen Wassersport wird gesichert. Kurzanalyse Mit Protesten ist zu rechnen Eine Einschränkung des Ruder-, Segel- und Kanuverkehrs auf den Berliner Gewässern – wie zum Beispiel am Müggelsee vorgesehen – stößt auf heftige Kritik von Anrainern und Sportvereinen.
Berlin ist die Hauptstadt Deutschlands und Metropole im vereinten Europa. Diese Rolle wird Berlin selbstbewusst wahrnehmen, sich als tolerante Stadt in einem freien Europa positionieren und damit rechtsextremen und menschenverachtenden Tendenzen entgegentreten. Die Koalition verpflichtet zu einer Politik des guten, also bürgernahen, partizipativen und solidarischen Regierens.
Als Sitz der Bundesregierung und des Bundesrates wird Berlin eine gute Nachbarschaft zu den Bundesbehörden und Vertretungen der Länder pflegen. Die Koalition begrüßt die Überlegungen im Bund über einen Komplettumzug der Ministerien nach Berlin und bietet hierfür ihre Unterstützung an. Die Koalition wird die Ergebnisse der Verhandlungen zum Hauptstadtfinanzierungsvertrag umsetzen, damit Leistungen Berlins an den Bund aufkommensgerecht abgegolten werden. Im Abgeordnetenhaus wird die Koalition eine Diskussion über einen Hauptstadtbezug in der Berliner Verfassung führen.
In Berlin als europäischer Metropole ist Europa heute ein fester Bestandteil des gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Lebens. Die Koalition wird Berlin darauf aufbauend aktiv in die Debatte um die Zukunft Europas einbringen und soll, um die europäische Demokratie, die soziale und ökologische Dimension Europas, Europas wirtschaftliche Weiterentwicklung und Europas Zusammenhalt zu stärken. Dazu arbeitet sie mit der Vertretung der EU-Kommission in Berlin, öffentlichen Berliner Einrichtungen, europäischen Bewegungen und der Berliner Zivilgesellschaft eng zusammen.
Dank der europäischen Freizügigkeit kommen Menschen aus der ganzen EU nach Berlin, um hier zu leben und zu arbeiten. Diese Einwanderung macht unsere Stadt bunt und dynamisch und ist gleichzeitig Motor für Berlins Wirtschaft. Die Koalition will den Übergang in den Arbeitsmarkt für Europäer*innen diskriminierungsfrei und reibungslos gestalten. Die Koalition wird dafür Sorge tragen, dass die bestehenden Anlauf- und Beratungsstrukturen für EU-Bürger*innen ausgebaut und die entsprechenden Angebote zielgruppengerecht gebündelt werden. Dabei setzt die Koalition auf eine enge Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, Wirtschaft, migrantischen Organisationen und Wohlfahrtsverbänden.
Die Koalition wird gegenüber den europäischen Institutionen, im Bundesrat, im Bundestag, im Ausschuss der Regionen und in vielfältigen Städtenetzwerken aktiv für die Durchsetzung der europapolitischen Interessen und Positionen Berlins eintreten. Der Senat bereitet die Berliner Positionierung zu übergreifenden europäischen Themen frühzeitig vor. In den Senatsressorts werden europäische Fragestellungen regelmäßig mit einbezogen. Die frühzeitige Beteiligung an Konsultationen wird angestrebt.
Der Senat wird seine Präsenz in Brüssel deutlich erhöhen und einmal jährlich eine Senatssitzung in Brüssel durchführen. Die Europapolitische Arbeit des Senats wird stärker koordiniert. Der Senat nutzt aktiv europäische Investitionsinitiativen und europäische Forschungspolitik für seine Ziele für Berlin. Er erarbeitet frühzeitig die Prioritäten Berlins für die nächste Förderperiode der EU ab 2020. Das Berliner Büro in Brüssel wird gestärkt und in seiner Sichtbarkeit aufgewertet. Das Büro soll konsequent als Früherkennungssystem für die Berliner Verwaltung dienen. Dadurch wird die Durchsetzungskraft des Büros für die Berliner Positionen auf europäischer Ebene erhöht.
Die Koalitionsparteien werden gemeinsam vorschlagen, dass das Abgeordnetenhaus die parlamentarische Zusammenarbeit mit Bundestag und Europaparlament in wichtigen europapolitischen Fragen durch neue Formate intensiviert. Dazu soll es gehören, einmal jährlich eine große Debatte zur Lage Europas und zur Berliner Politik in Europa zu führen. Die Koalitionsparteien werden auf die aktive Einwirkung des Abgeordnetenhauses auf europäische Gesetzgebung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips Wert legen.
Der Senat betont die Verbesserung der Europa- und Sprachkompetenzen der Berliner Verwaltung durch Verankerung in Stellenprofilen und Umsetzung in Stellenbesetzungsverfahren. Der Senat fördert die ständige Auseinandersetzung mit der europäischen Dimension des Berliner Verwaltungshandelns und entsprechende Fortbildung. EU-Abordnungen u.a. über den zu erhaltenen Stellenmittelpool Europa werden verstärkt angeboten, mit Rückkehrrecht abgesichert und positiv in dienstliche Beurteilungen einbezogen.
Die Koalition wird die europäischen Städtepartnerschaften Berlins und die besonderen Beziehungen zu anderen EU-Hauptstädten wie Paris, Warschau oder Brüssel für eine Intensivierung des europapolitischen Erfahrungsaustauschs, die Beförderung einer gemeinsamen Erinnerungskultur und für die Stärkung des Austauschs unter jungen Europäer*innen nutzen.
Berlin ist eine weltoffene und multikulturelle Metropole. Als deutsche Hauptstadt nimmt Berlin auch seine politische Verantwortung für globale Gerechtigkeit wahr. Die Koalition wird die Arbeit Berlins in internationalen Städte-Netzwerken ausbauen (z.B. Metropolis). Zudem wird sich Berlin weiter offensiv als Standort für internationale Kongresse der Netzwerke anbieten.
Die Koalition setzt sich auch in den Netzwerken und bei den internationalen Partnerschaften für den Schutz und die Wahrung von Menschenrechten ein. Die Koalition wird die bestehenden Städtepartnerschaften auch in Zusammenarbeit mit den Bezirken intensivieren. Sie legt dabei die konzeptionellen Schwerpunkte auf die Bereiche wirtschaftliche und infrastrukturelle Kooperation, Rechtsstaatsunterstützung sowie kulturelle Zusammenarbeit. Zusätzlich soll auch der Austausch von Schüler*innen, Student*innen sowie Auszubildenden mit den Partnerstädten gestärkt werden.
Die Koalition wird in der Entwicklung ihrer politischen Maßnahmen und Initiativen verstärkt auf entwicklungspolitische Wirksamkeit achten. Vergaben und Förderungen des Landes orientieren sich auch an sozialen, ökologischen und fairen Kriterien. Berlin strebt den Titel der »Fair Trade Town« an. Die Koalition wird zur Stärkung der entwicklungspolitischen Arbeit den Aufbau des Eine-Welt-Zentrums »Global Village« und seine weitere Arbeit unterstützen. Das Eine-Welt-Promotorenprogramm wird fortgesetzt.
Die Koalition wird die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für eine nachhaltige globale Entwicklung und die 17 globalen Ziele nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals) in allen Politikfeldern konkretisieren sowie in den entwicklungspolitischen Leitlinien und der Nachhaltigkeitsstrategie verankern.
Die Koalition will die Rolle Berlins während der Kolonialzeit stärker beleuchten und sucht dabei die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Initiativen. Projekte der Bildungs- und Informationsarbeit, die sich auf internationaler Ebene für Frieden, Demokratie, Gleichstellung und Menschenrechte einsetzen, wird die Koalition fördern.
Die Koalition wird die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg und der Oder-Region auf allen Ebenen intensivieren. Berlin im Herzen der Region wird viele Zukunftsfragen wie bisher gemeinsam mit Brandenburg lösen, seien es der sozialökologische Umbau, die Verkehrspolitik oder die Perspektiven von Wissenschaft, Wirtschaft, Tourismus, Energie und Landwirtschaft. Die in der »Oder-Partnerschaft« begonnenen Aktivitäten werden ausgebaut.
Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung im Regierungshandeln umzusetzen. Die Partner tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung und werden diese gemeinsam vertreten. Ihre Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage nachfolgender Regelungen:
Es wird ein Koalitionsausschuss eingerichtet, der Fragen von grundsätzlicher Bedeutung regelt, die der Abstimmung aller Koalitionspartner bedürfen. Zur Verstetigung einer vertrauensvollen Kommunikation wird der Koalitionsausschuss monatlich zusammentreten. Zusätzlich tritt er auf Wunsch eines Koalitionspartners zusammen.
Der Koalitionsausschuss besteht aus jeweils eine*r Landes- und eine*r Fraktionsvorsitzenden der die Koalition tragenden Parteien, dem Regierenden Bürgermeister und den Bürgermeister*innen sowie je einem/ einer weiteren Vertreter*in der Koalitionspartner; Vertretung ist möglich. Über die weitere Besetzung entscheiden die jeweiligen Koalitionspartner im Einvernehmen.
Zur Abstimmung der parlamentarischen Zusammenarbeit findet zwischen den Fraktionen aller Koalitionspartner ein enger und regelmäßiger Informationsaustausch statt. Die Koalitionsfraktionen stimmen im Abgeordnetenhaus nicht mit wechselnden Mehrheiten, sondern stets einheitlich ab, Initiativen und Anträge werden nur gemeinsam eingebracht.
Für eine erfolgreiche Arbeit ist eine enge Abstimmung der den Senat tragenden Koalitionsfraktionen erforderlich. Die Koalitionsfraktionen bereiten im Parlament die Ausschusssitzungen gemeinsam vor. An den Vorbereitungssitzungen nehmen die fachlich federführenden Mitglieder des Senats bzw. ihre Staatssekretärinnen und Staatssekretäre teil.
Der Regierende Bürgermeister führt den Senat. Der Regierende Bürgermeister und die Bürgermeister*innen informieren sich frühzeitig und umfassend über grundsätzliche politische Entscheidungen und Entwicklungen sowie wesentliche Termine.
Die Mitglieder des Senats berichten über Vorhaben grundsätzlicher Natur sowie Vorhaben dieses Koalitionsvertrages. Im Senat entscheiden die Senatsmitglieder einvernehmlich, abweichende fachliche Voten einzelner Ressorts in Sachfragen bleiben davon unberührt.
Für den engen Austausch zwischen Senat und Fraktionen nehmen die Vorsitzenden der die Koalition tragenden Fraktionen an den Senatssitzungen teil.
Senatsvorlagen sind frühzeitig bei der Senatskanzlei anzumelden.
Eine partnerschaftliche und enge Zusammenarbeit der Koalitionspartner beinhaltet auch eine Beteiligung an der zentralen Regierungstätigkeit innerhalb der Struktur der Senatskanzlei.
Die Koalitionspartner stellen jeweils eine*n Bürgermeister*in, der bzw. die den Regierenden Bürgermeister bei Abwesenheit vertritt.
Die SPD stellt den bzw. die Senatssprecher*in. DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen jeweils eine/n stellvertretenden Senatssprecher*in.
Die Senatssitzungen werden von der Staatssekretärskonferenz vorbereitet, die vom Chef der Senatskanzlei geleitet wird. Um die Senatsvorbereitung auch außerhalb der förmlichen Verfahren auf eine verlässliche Grundlage zu stellen, werden verbindliche Kommunikationswege auf allen Ebenen zwischen den Koalitionspartnern vereinbart.
Grundlage guten Regierens ist eine verbindliche und langfristige Planung der Regierungsarbeit. Diese wird wie die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung und der Richtlinien der Regierungspolitik von der Senatskanzlei kontrolliert und koordiniert.
Die Koalition wird in enger Abstimmung und Zusammenarbeit der Koalitionspartner eine verbindliche Regierungsplanung umsetzen, die durch ein Programm unterstützt wird. Hierdurch wird Verlässlichkeit und Transparenz zwischen den Koalitionspartnern, aber auch für alle Ressorts geschaffen.
In der Senatskanzlei wird eine neue Einheit für Regierungsplanung eingerichtet. Sie wird die Arbeit der Koalition auf Grundlage des Regierungsprogramms auf Arbeitsebene vorbereiten und begleiten.
Die Koalition legt das Abstimmungsverhalten des Landes im Bundesrat im Senat gemeinsam fest. Sie orientiert sich dabei an den Interessen des Landes und an Inhalt und Geist der Koalitionsvereinbarung. Berlin wird sein Abstimmungsverhalten im Bundesratsplenum im Internet öffentlich machen. Die Koalition strebt ein aktives Auftreten Berlins im Bundesrat an, um bundespolitisch mitzugestalten. Deshalb sollte eine Enthaltung in politisch bedeutsamen Fragen die Ausnahme darstellen. Die Koalitionspartner verpflichten sich daher, bei strittig gestellten Themen im Senat eine Einigung im Interesse Berlin anzustreben. Kommt eine Einigung über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat nicht zustande, so wird sich das Land Berlin der Stimme enthalten.
Ordentliche Mitglieder im Bundesrat sind der Regierende Bürgermeister und seine beiden Stellvertreter*innen sowie ein weiteres von der SPD benanntes Mitglied des Senats. Die übrigen Senator*innen werden stellvertretende Mitglieder.
Zur Koordinierung der Bundesratsabstimmung wird es neben dem Austausch auf politischer Ebene in Vorbereitung der Senatsentscheidung eine Besprechung der Bundesratsreferenten aller Ressorts geben. Die bzw. der Bevollmächtigte des Landes beim Bund koordiniert diesen Prozess. Ein besonderer Austausch zwischen den Koalitionspartnern erfolgt darüber hinaus auf politischer Ebene.
Die Koalition wird im Vermittlungsausschuss durch den Regierenden Bürgermeister oder ein durch ihn benanntes Senatsmitglied vertreten. Stellvertretendes Mitglied ist ein*e Bürgermeister*in. Die Koalitionspartner werden die Verhandlungslinie im Vermittlungsausschuss untereinander abstimmen.
Über die Besetzung von Mandaten in Aufsichtsgremien, welche durch den gesamten Senat zu besetzen sind, wird zwischen den jeweils zuständigen Fachressorts und der Beteiligungsverwaltung eine Abstimmung herbeigeführt.
In allen vom Senat beschickten Gremien (z.B. Aufsichtsräte, Kommissionen, Beiräte) streben die Koalitionspartner eine ausgewogene Besetzung an. Im Übrigen gilt das Ressortprinzip.
Die Koalitionsparteien vereinbaren folgende Ressortverteilung im Senat von Berlin:
Die SPD stellt den Regierenden Bürgermeister einschl. der Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung sowie die Senatsverwaltung für Finanzen, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
DIE LINKE stellt eine*n Bürgermeister*in und die Senatsverwaltung für Kultur und Europa, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, sowie die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt eine*n Bürgermeister*in und die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. Für die Ernennung von Staatssekretärinnen und -sekretären liegt das Vorschlagsrecht bei dem bzw. der jeweiligen Senator*in. Der Senat entscheidet auf Basis der Vorlage des bzw. der jeweiligen Senator*in und des Regierenden Bürgermeisters.