Entgegen allen Umfragen ist die SPD bei der Landtagswahl in Brandenburg erneut stärkste Kraft geworden – dank der Beliebtheit von Ministerpräsident Dietmar Woidke. Er hatte für den Fall, dass die Sozialdemokraten erstmals seit 1990 nicht auf den ersten Platz kommen, seinen Rückzug angekündigt. Das hat offensichtlich gewirkt: Die SPD landet mit knappem Vorsprung vor der AfD, dahinter folgen das neue Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und die CDU. Grüne, Linke, FDP und BVB/Freie Wähler bleiben unter der Fünf-Prozent-Hürde.
Insgesamt waren 2,11 Millionen Menschen aufgefordert, ihre Stimme abzugeben. Die Wahlbeteiligung liegt schließlich bei 72,9 Prozent – deutlich mehr als beim letzten Mal 2019 (61,3 Prozent). Diesmal haben 14 Parteien und Vereinigungen mit Landeslisten um den Einzug in den Brandenburger Landtag gekämpft.
Woidke könnte nun nach elf Jahren im Amt weiterregieren. Seit der letzten Wahl 2019 führt er eine Koalition mit CDU und Grünen. Das ist nun nicht mehr möglich: Ohne die Grünen ist die sogenannte Kenia-Koalition auf eine große Koalition geschrumpft. Und die hat keine Mehrheit – es fehlt ein Sitz. Eine rechnerische Mehrheit hätten die schwierige Konstellation von SPD und BSW oder die undenkbare von SPD und AfD.
Der neu gewählte Landtag tritt spätestens am 22. Oktober zusammen. Dann endet die alte Wahlperiode. In der ersten Sitzung wählt der Landtag „aus seiner Mitte“ eine Präsidentin oder einen Präsidenten und mindestens eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten. Damit steht nicht automatisch fest, dass die stärkste Fraktion den Präsidenten oder die Präsidentin stellt.
Eine Vizepräsidentin oder ein Vizepräsident soll einer Oppositionsfraktion angehören, heißt es seit 2022 in der Verfassung. Bis dahin hatten die Fraktionen ein Vorschlagsrecht in der Reihenfolge ihrer Stärke. Die AfD hat in der zu Ende gehenden Wahlperiode den Vizepräsidenten gestellt, das sorgte zeitweise für heftige Kritik.
Egal wie schwierig die Regierungsbildung nun wird – zu viel Zeit dürfen sich die Parteien damit nicht lassen. In der Brandenburger Verfassung heißt es: Kommt die Wahl des Ministerpräsidenten innerhalb von drei Monaten nach der Konstituierung des Landtages nicht zustande, so gilt der Landtag als aufgelöst.
Wenn Sie diese Landtagswahl mit den beiden anderen Wahlen in Ostdeutschland drei Wochen zuvor vergleichen wollen, dann checken Sie dazu die interaktive Karten zur Landtagswahl 2024 in Thüringen und zur Landtagswahl 2024 in Sachsen.