Wer jetzt 40 ist und durchschnittlich verdient, kann nach 40 Jahren Arbeit mit einer gesetzlichen Bruttorente von rund 1630 Euro rechnen. Nach Abzug von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung blieben netto 1370 Euro zum Leben. Das wird kaum reichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Alleinlebende geben dafür im Durchschnitt rund 1850 Euro aus, so klafft hier eine monatliche Rentenlücke von 480 Euro.
Das zeigt dieser interaktive Rentenrechner: Er gibt mit wenigen Reglern einen ersten Überblick, was man von der Rentenkasse erwarten kann, zeigt die Höhe der eigenen Rentenlücke und die nötige Sparrate, um sie zu schließen. Diese ermittelten Werte entsprechen der Kaufkraft von heute zu den aktuellen Bedingungen des Steuer- und Rentensystems. Sie können also gedanklich alles zu aktuellen Preisen überschlagen, insbesondere Ihre Wunschrente. Die Rentenerhöhung ab Juli ist bereits eingerechnet.
Von 1850 Euro für monatliche Ausgaben allein durch die gesetzliche Rente sind viele weit entfernt, wie die Modellrechnungen für verschiedene Berufsgruppen nach 40 Jahren Arbeit in Vollzeit verdeutlichen. Wie sich die gesetzliche Rente eigentlich berechnet und was dieser Rentenrechner davon berücksichtigt, wird folgend mit Fragen & Anworten erläutert - anschaulich anhand der eigenen Angaben.
Im Laufe eines Arbeitslebens sammeln gesetzlich Rentenversicherte sogenannte Rentenpunkte an, die offiziell Entgeltpunkte heißen. Aus sämtlichen bis zur Rente erworbenen Punkten wird schließlich die Rente ermittelt. Und zwar nach der offiziellen Rentenformel:
Monatliche Rente = angesammelte Entgeltpunkte × Rentenwert × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor
Dabei ist der Rentenwert der Betrag, den ein einzelner Rentenpunkt aktuell in Euro wert ist. Dieser Wert wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst, er entspricht also der Rentenerhöhung. Lange gab es für West- und Ostdeutschland unterschiedliche Beträge. 2023 wurde der Rentenwert - früher als erwartet - zum ersten Mal bundeseinheitlich festgelegt. Ab Juli 2025 beträgt er 40,79 Euro .
Mit dem Zugangsfaktor werden Zu- und Abschläge berechnet; wegen vorzeitiger oder späterer Rente. Der Rentenartfaktor ist bei der „normalen“ Altersrente gleich 1. Andere Rentarten wie Witwen- oder Weisenrenten und Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung können damit auch berechnet werden.
Im Rentenrechner sind ist aber nur die Altersrente berücksichtigt. Nach Ihren Einstellungen käme nach 0 Beitragsjahren eine Regelrente von brutto 0 Euro heraus.
Die sogenannten Rentenpunkte oder Entgeltpunkte sind die Basis für die Berechnung der gesetzlichen Rente, wie die Rentenformel zeigt. Und diese richten sich nach dem Bruttogehalt aller Beitragszahler. Wer das durchschnittliche Jahresentgelt von 50.493 Euro (Stand 2025, vorläufiger Wert) verdient, erhält genau einen Rentenpunkt für dieses Jahr.
Bei dem oben angegebenen Gehalt sind es 1 Rentenpunkt(e). Wer also überdurchschnittlich verdient, bekommt mehr Punkte. Diese Punkte werden Beitragsjahr für Beitragsjahr angesammelt. Das Durchschnittsentgelt aller Beitragszahler wird für jedes neue Jahr neu ermittelt. Seit 2025 gilt für Ost und West der gleiche Wert.
Falls Sie in unserem Rentenrechner nur Ihre bisherigen Arbeitsjahre angeben haben, werden die bislang erworbenen Rentenpunkte grob geschätzt: Es wird davon ausgegangen, dass Sie im Mittel jedes Jahr genauso viele Rentenpunkte bekommen haben wie aktuell (laut Ihrer Angabe 1 pro Jahr).
Ihr Bruttogehalt wird also immer im gleichen Verhältnis zum Durchschnittsgehalt aller Rentenversichterten angenommen: Wenn die Gehälter insgesamt steigen, steigt Ihres in gleichem Maß mit. Mögliche Entgeltpunkte für die Berufsausbildung, Wehr-/Zivildienst oder Arbeitslosigkeit werden bei dieser vereinfachten Ermittlung über die Arbeitsjahre nicht berücksichtigt.
Ja. Sie können die Schätzung Ihrer Rente damit erheblich verfeinern. Tragen Sie Ihre bisher erworbenen Rentenpunkte unter „Weitere Angaben“ direkt ein. Wie viel das sind, teilt Ihnen die Rentenkasse in der persönlichen Renteninformation mit. Sie finden diesen Wert auf der zweiten Seite. Ab dem 27. Geburtstag kommt diese Info jährlich mit der Post.
Der Rentenrechner prognostiziert alle weiteren Rentenpunkte, die noch bis Rentenbeginn angesammelt werden können. Es wird davon ausgegangen, dass Sie künftig im Mittel jedes Jahr genauso viele Rentenpunkte bekommen wie heute, also ähnlich verdienen. Wie lange Sie noch bis zur Rente arbeiten müssten, wird aufgrund des Geburtsjahres und des Renteneintrittsalters ermittelt.
Nein - direkt bei der Berechnung der Rentenhöhe nicht. Entscheidend ist allein die Höhe des jährlichen Bruttoentgelts. Ob der gleiche Betrag mit einen Vollzeitjob verdient wird oder mit Vier-Tage-Wochen oder sogar halbtags, ist dabei unerheblich. Im Rentenrechner wird einfach das aktuelle Monatsgehalt brutto angeben.
Nicht wirklich. Doch wer sein Berufsleben lang unterdurchschnittlich verdient hat, bekommt seit 2021 ein individuelles Extra zu seiner mageren Regelrente - den sogenannten Grundrentenzuschlag. Dieser wird automatisch von der Rentenkasse berechnet und gewährt, muss also nicht beantragt werden. Ab 33 entsprechenen Beitragsjahren gibt es einen teilweisen und ab 35 Jahren den vollen Zuschlag.
In dieser Zeit muss das eigene Einkommen durchschnittlich weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben. Im Rentenrechner ist der Zuschlag modellhaft berücksichtigt - auf Grundlage des selbst angebenen Bruttogehalts. Dies ist auch entsprechend gekennzeichnet.
Die Standardrente - auch Eckrente genannt - ist keine Durchschnittsrente, sondern eine fiktive Rente. Sie basiert auf dem Modell des Eckrentners. Diese Person hat 45 Jahre lang gearbeitet, jedes Jahr den Durchschnittslohn aller gesetzlich Rentenversicherten verdient und entsprechende Rentenbeiträge abgeführt.
Am Ende Arbeitslebens hat dieser Eckrentner 45 Rentenpunkte erworben und kommt damit ab Juli 2025 auf eine Standardrente von 1835,55 Euro brutto (bis Juli: 1769,40 Euro). Diese Modellrente dient statischen Zwecken wie der Bestimmung des Rentenniveaus.
Es gibt keine Mindestarbeitszeit, aber eine Mindestversicherungszeit – auch Wartezeit genannt. Und die beträgt mindestens fünf Jahre für die reguläre Altersrente. In diesen fünf Jahren muss man nicht unbedingt einen sozialversicherungspflichtigen Job gehabt haben. Berücksichtigt werden unter anderem Zeiten für Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Monate mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld und freiwillige Beiträge.
Die Regelrente gilt ab dem 67. Geburtstag - für alle ab Jahrgang 1964. Jahrgänge davor und besonders langjährig Versicherte können früher abschlagsfrei in den Ruhestand. Auch für schwerbehinderte Menschen und Beschäftigte im Bergbau gibt es Ausnahmen. Ansonsten gilt: Wer mindestens 35 Jahre versichert war, gilt als langjährig versichert und kann vorzeitig ab 63 in Rente gehen, allerdings mit Abschlägen.
Bei der Wartezeit von 35 Jahren werden neben Jahren, in denen Beiträge gezahlt wurden, auch beitragslose Zeiten berücksichtigt: zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Schulausbildung und Studium. Diese so genannten Anrechnungszeiten haben zwar keine Auswirkungen auf die Höhe der Regelrente, eröffnen aber die Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestands.
Langjährig Versicherte (mindestens 35 Versicherungsjahre) können ab 63 vorzeitig in Rente gehen, müssen aber für jeden Monat vor der Regelrente einen Abschlag von 0,3 Prozentpunkten in Kauf nehmen. Mit 63 sind dies also 14,4 Prozent – laut Ihrer Angaben wären es 0 Euro weniger. Zu Bedenken ist dabei auch, dass bei einem früheren Renteneintritt auch weniger Rentenpunkte angesammelt werden. Die Bruttorente mit 63 läge laut Ihren Angaben bei 0 Euro.
Ja, verhältnismäßig sogar mehr als Abzüge. Sie können länger arbeiten, mehr Rentenpunkte sammeln - und bekommen dann für jeden Monat über dem Regelalter einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozentpunkten. Das ergibt bei Renteneintritt mit 70 einen Zuschlag von 18 Prozent im Vergleich zur Regelrente mit 67. Laut Ihren Angaben im Rentenrechner kämen Sie auf eine Bruttorente von 0 Euro mit 70. Zurzeit sind weitere finanzielle Anreize für Längerarbeitende in der Diskussion.
Nein - nicht mehr. Im politischen Diskurs wird die „Rente mit 63“ zwar häufig noch als Synonym für eine abschlagsfreie Frührente benutzt. Die wörtliche Aussage ist aber längst falsch. Aktuell ist dies frühestens mit 64 möglich. Richtig ist: Nach 45 Jahren Versicherungszeit gilt man als besonders langjährig Versicherter und kann grundsätzlich früher ohne Abschläge in Rente gehen. Dieses frühere Renteneintrittsalter steigt noch bis 2029 schrittweise auf 65 Jahre an.
Der per Rentenformel ermittelte Rentenbetrag ist nur brutto - und schmälert sich noch in jedem Fall durch Sozialabgaben und Steuern. Dieser Rentenrechner zeigt standardmäßig den Betrag für gesetzlich Krankenversicherte. Sie bekommen weiter die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge (2025: insgesamt 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag), statt vom Arbeitgeber nun von der Rentenkasse. Die Pflegeversicherung muss komplett selbst getragen werden, wobei Kinderlose mehr zahlen.
Laut Ihren Angaben kämen Sie auf eine Bruttorente von 0 Euro und müssten davon 0 Euro an Sozialausgaben tragen:
- 0 Euro für die Krankenkasse und
- 0 Euro für die Pflegeversicherung.
Die Rente muss auch noch versteuert werden, wenn sie den jährlichen Grundfreibetrag (2025: 12.096 Euro) übersteigt. Je nach Jahr des Rentenbeginns gibt es noch einen Rentenfreibetrag, der aktuell (2025) noch bei 16,5 Prozent liegt, aber bis 2058 auf 0 sinkt. Zur Bemessung der Steuer können zudem auch noch folgende Posten geltend für das ganze Jahr gemacht werden: ein Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro, ein Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro und die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Diese Posten sind alle bei der Berechnung im Rentenrechner berücksichtigt. Laut Ihren Angaben müssen Sie mit einer Steuer von etwa 0 Euro monatlich rechnen. Unterm Strich bleiben Ihnen von der Bruttorente nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben eine geschätzte Nettorente von 0 Euro. Dieser Betrag ist lediglich ein Anhaltswert zur Einschätzung Ihrer voraussichtlichen Rentensituation. In der Praxis fallen möglicherweise weitere einkommensteuerpflichtige Einnahmen an - aber möglicherweise auch Ausgaben, die Sie von der Steuer absetzen können.
Übrigens: Wer im Alter mit seinem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, kommt um eine Steuererklärung nicht herum. Sie ist dann Pflicht.
Mit dem Regler „Wunschrente“ wählen Sie den Betrag, den Sie unter heutigen Preisen benötigen, um Ihre monatlichen Ausgaben für Ihren gewünschten Lebensstandard zu bestreiten. Oft wird hier ein Betrag von 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens empfohlen. Aber dies kann schnell in die Irre führen, da die Wunschrente sehr individuell ist.
Wer zum Beispiel im abbezahlten Eigenheim wohnt, muss mit deutlich weniger rechnen als jemand, der eine Großstadt-Miete zahlt. Also: Überschlagen Sie grob Ihren Bedarf. Als Anhaltspunkt kann auch der Konsumvergleich des Statistischen Bundesamts (Destatis) dienen. Destatis weist zudem die durchschnittlichen privaten Konsumausgaben von Alleinlebenden mit 1833 Euro aus (Stand 2022). Dieser Wert ist im Rentenrechner voreingestellt.
Die Rentenlücke ist schlicht die Differenz zwischen Wunschrente (eingestellt sind 1.850 Euro) und gesetzlicher Nettorente (0 Euro). Laut Ihren Angaben ergibt sich eine reale Rentenlücke von 1.850 Euro zu Rentenbeginn. Dieser Betrag gilt zur Kaufkraft heute, also zu aktuellen Preisen.
Alle dargestellten Werte zur Rente und Rentenlücke beziehen sich auf die Kaufkraft von heute. So können Sie gedanklich alles zu aktuellen Preisen überschlagen – insbesondere was Ihre Wunschrente betrifft. Dabei gilt die vereinfachte Annahme, dass die Renten und die Inflation in gleichem Maß steigen.
Die eigentlichen Geldbeträge sind zu Rentenbeginn höher: Die nominale Rentenlücke würde dann laut Ihren Angaben 3.158 Euro betragen - bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von zwei Prozent pro Jahr bis Rentenbeginn.
Bei der Berechnung nötigen Sparrate ist diese Inflationsrate eingepreist. Alle angebenen Werte im Sparmodul sind die eigentlichen - nominalen - Beträge zu Rentenbeginn, inklusive Inflation. Der Sparbetrag wird dabei als konstant angenommen; die erste Rate ist also mehr wert als die letzte. Auch während der Rentenphase ist die Inflation in den Annahmen berücksichtigt.
Die Rentenlücke kann mit einer betrieblichen Vorsorge, mit Riester, Mieteinnahmen oder anderen regelmäßigen Zahlungen zumindest zum Teil geschlossen werden. Wenn Sie noch ein monatliches Zusatzeinkommen erwarten, können Sie den voraussichtlichen Betrag zu Rentenbeginn angeben (per Regler „Erwarten Sie monatliche Zusatzeinkünfte?“). Vereinfacht werden diese Zusatzeinkünfte netto angenommen.
Die verbliebene Lücke können Sie durch angespartes Vermögen schließen. Dieser Rentenrechner zeigt, wie viel Sie bis Rentenbeginn angehäuft haben müssen, um sich selbst monatlich den nötigen Betrag bis ans Lebensende auszahlen zu können. Sie können dafür die Rentendauer einstellen (20 Jahre aktuell eingestellt). Linear wäre so ein Vermögen rund 757.858 Euro nötig.
Falls Sie noch ein Finanzpolster aus zusätzlich Angespartem oder einem Erbe erwarten, dann können Sie die vom Rentenrechner ermittelte Vermögenssumme noch korrigieren: Geben Sie den Betrag des voraussichtlich zu Rentenbeginn verfügbaren Vermögens einfach per Regler an („Rechnen Sie noch mit einem Finanzpolster?“).
Die Inflation gibt es auch noch im Ruhestand. Doch dem Kaufkraftverlust kann man mit einem Entnahmeplan entgegenwirken: Das durch die monatlichen Auszahlungen schwindende Vermögen bleibt angelegt, auf den Restbetrag gibt es immer noch Erträge in Form von Zinsen oder Kurssteigerungen.
Diese Schätzung soll die Dimension Ihre Vorsorgelücke aufzeigen. Im Rentenrechner wird angenommen, dass die Nettorendite der Anlage die Inflation ausgleichen kann. Damit bleibt es bei dem ermittelten Betrag von 757.858 Euro, den man zu Rentenbeginn braucht.
Wer das nötige Vermögen für den Ruhestand nicht geschenkt oder vererbt bekommt, muss es zu Berufszeiten selbst bilden. Dafür bietet sich ein Sparplan an. Wer das Risiko an den Aktienmärkten scheut, kann sein Geld zu einem festen Zinssatz anlegen. Die Sicherheit wird aber mit einer vergleichsweise geringen Rendite erkauft.
Für bessere Rendite-Aussichten, aber höheres Risiko, sind Sparpläne in einen Aktien-ETF weiter beliebt. Diese börsengehandelten Indexfonds (Exchange Traded Funds) investieren in einen Korb von Aktien, der zum Beispiel den deutschen Aktienindex Dax nachbildet. Etwas weniger Risiko bieten weltweit orientierte Indizes wie der MSCI World oder der MSCI ACWI.
Unser Rentenrechner ermittelt, welcher Betrag monatlich von heute bis zum Rentenbeginn investiert werden muss, um bis dahin das nötige Vermögen zum Schließen der Rentenlücke zu erreichen. Dabei sind standardmäßig 5 Prozent eingestellt, die als Nettorendite eines ETF auf den MSCI World angenommen werden. Laut Ihrer Angaben wäre so eine monatliche Sparrate von 1.105 Euro nötig.
Wie alle Investments in Aktien sind ETFs aber eher als langfristige Anlage zu empfehlen. So sind die Kurse seit März 2025 insbesondere durch Donald Trumps Zoll-Politik immer wieder unter Druck geraten. Wer nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat, kann auch die Rate für sicherere Sparpläne simulieren. Über „Zinssatz“ lassen sich niedrigere Werte einstellen - für besonders Risikofreudige aber auch höhere Rendite-Erwartungen.