Die Linke ist die große Wahlgewinnerin der Bundestagswahl in Berlin: Nach Auszählung aller Wahlgebiete kam sie in der Hauptstadt auf 19,9 Prozent der Zweitstimmen. Damit ist die Linke fast doppelt so stark wie bei der Wahl 2021 inklusive der Teilwiederholung 2024. Gewonnen hat sie bei Bundestagswahlen in Berlin noch nie, zuletzt lag sie auf Platz vier.
Während die CDU mit 18,3 Prozent in Berlin etwas besser abschnitt als bei der vergangenen Wahl (17,2 Prozent), aber unter dem Ergebnis der Union im Bund blieb, verloren die Grünen deutlich auf 16,8 Prozent (2021: 22 Prozent). Die AfD verbesserte sich erheblich auf 15,2 Prozent (2021: 9,4 Prozent) – und lag damit knapp vor der SPD mit 15,1 Prozent (2021: 22,2 Prozent).
Das BSW kommt aus dem Stand auf 6,6 Prozent. Die FDP erreicht in Berlin 3,8 Prozent (2021: 8,1 Prozent). Die Wahlbeteiligung lag laut Wahlleitung bei sehr guten 80,3 Prozent (2021/24: 69,5 Prozent). Von den zwölf Berliner Wahlkreisen gewann die Linke vier, CDU und Grüne je drei, AfD und SPD je einen.
Der neue Bundestag wird deutlich kleiner. Nach der nun greifenden Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition werden dort exakt 630 Abgeordnete sitzen – davon 24 aus Berlin. Der Bundestag war bei den zurückliegenden Wahlen immer weiter angewachsen – beim letzten Mal bis auf die Rekordzahl von 736 Sitzen, obwohl die Standardgröße des Parlaments eigentlich bei 598 lag. Grund für diesen XXL-Bundestag waren sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate. Diese entfallen nun vollständig.
Die Sitzverteilung richtet sich diesmal aber ausschließlich nach dem Anteil der Parteien an den Zweitstimmen. Das neue Verfahren kann dazu führen, dass Direktkandidierende per Erststimme zwar den Wahlkreis gewinnen, letztlich aber nicht in den Bundestag einziehen - wenn ihre Partei nicht ausreichend Sitze im Land errungen hat. In Berlin gab es keinen dieser *Wahlrechtsverlierer.
Nach wie vor gilt die Fünf-Prozent-Hürde. Und auch die sogenannte Grundmandatsklausel: Wenn eine Partei in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen errungen hat, zieht sie ein. Auch für Vereinigungen nationaler Minderheiten gilt die Fünf-Prozent-Hürde nicht.
Und wie geht es nun weiter? Spätestens einen Monat nach dieser Wahl nimmt der neu zusammengesetzte Bundestag seine Arbeit auf - das wäre der 25. März. Die Frist wird normalerweise voll ausgeschöpft. Laut Grundgesetz endet die Amtszeit der alten Regierung mit dieser konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags.
Jedoch kann der Bundespräsident die Regierungsmitglieder bitten, ihr Amt bis zur Ernennung der Nachfolge geschäftsführend weiter auszuüben - so war es bisher auch immer. Der neue Bundeskanzler oder die neue Bundeskanzlerin werden vom Bundestag gewählt, und zwar auf Vorschlag des Bundespräsidenten. Eine Frist, wie schnell dies nach der Wahl zu passieren hat, gibt es nicht.