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Inflation-Rechner: Wieviel ist mein Einkommen noch wert?

Die Inflation frisst die Einkommen auf. Vom gleichen Betrag können wir uns heute spürbar weniger leisten als noch vor einem Jahr. Berechnen Sie mit dem interaktiven Tool, wie stark es Sie oder andere erwischt hat – und was das Leben so teuer macht.
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Die Inflation in Deutschland hat erstmals seit den Nachkriegsjahren die Marke von 10 Prozent erreicht. Statistische Bundesamt bestätigte für den August eine Inflationsrate von genau 10,0 Prozent. Das heißt, dass man 10 Prozent mehr Geld für die monatlichen Ausgaben braucht, um den Lebensstandard von vor einem Jahr zu halten. Denn die Inflation ist nichts anderes als die durchschnittliche Preissteigerung aller Konsumausgaben, von Miete bis Autokauf. Das Statistische Bundesamt vergleicht dafür monatlich einen Warenkorb von 645 ausgewählten Produkten und Dienstleistungen.

Doch die tatsächlichen Ausgaben der Haushalte unterscheiden sich teils deutlich. Der Inflationsrechner berücksichtigt die Höhe des Einkommens, die Anzahl der Erwachsen sowie Kinder und berechnet daraus Inflationsrate und Ausgaben, die für einen solchen Haushalt typisch sind. Grundlage sind Daten aus der offiziellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe.

Hartz IV bis Rente: So hart erwischt die Inflation verschiedene Haushalte

Die steigenden Preise treffen Alleinerziehende mit Mindestlohn-Job anders als das gutverdienende Ärztepaar ohne Kinder. Berechnungen für sieben Musterhaushalte berücksichtigen auch die Entwicklungen der Einkommen und das Sparverhalten. Sie zeigen, wie unterschiedlich die Inflation über Jahre wirkt - und wieviel von Lohnerhöhungen, höheren Hartz-IV-Sätzen und anderen staatlichen Leistungen wirklich zum Leben bleibt. Und wer sein Einkommen nicht komplett ausgeben muss, sondern etwas sparen kann, spürt die Last der Inflation weniger.

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Methodik und Quellen

Die Auswertung basiert im Wesentlichen auf den Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis), das monatlich die Inflation in Deutschland mit dem Verbraucherpreisindex ermittelt. Um zu berechnen, wie die Inflation im Durchschnitt verschiedene Haushaltstypen trifft, wurden Daten der offiziellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) verwendet.

Hinzu kommen Daten zur Einkommensentwicklung für die sieben dargestellten Modellhaushalte. Dabei wurde das jährliche Nettoeinkommen gleichermaßen auf die Monate aufgeteilt. Für das laufende Jahr 2022 sind Erhöhungen des Haupteinkommens im tatsächlichen Monat berücksichtigt, z. B. bei Rente und Mindestlohn. Bei Einmalzahlungen, Steuern und Abgaben gelten bisherige Monatsdurchschnitte hochgerechnet auf das ganze Jahr.
Mit dem Verbraucherpreisindex verfolgt Destatis die Preisentwicklungen von 645 Waren und Dienstleistungen und berechnet daraus monatlich die Inflationsrate für Deutschland - mit der Ausgabengewichtung eines Durchschnittshaushalts. Die Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zeigen, welchen Anteil die Ausgaben in den Warenkörben verschiedener Haushaltstypen einnehmen. Die letzte EVS-Erhebung fand 2018 statt, sodass die durchschnittlichen Ausgaben Veränderungen der Konsummuster in den letzten Jahren - z. B. aufgrund der Corona-Pandemie - nicht berücksichtigen.

Um die Teuerungsraten für verschiedene Haushaltstypen zu ermitteln, wurden beide Datensätze abgeglichen - also die Preisentwicklungen einzelner Posten mit der haushaltsspezifischen Gewichtung der Ausgaben. Dafür wurden Posten aus dem Verbraucherpreisindex manuell den einzelnen Konsumausgaben laut EVS-Erhebung zugeordnet.

Wo die Zuordnung einzelner Posten nicht passend möglich war, wurden übergeordnete Kategorien verwendet. Zum Teil wurden mehrere Verwendungszwecke aus dem Verbraucherpreisindex einem Konsumposten aus der EVS-Erhebung zugeordnet. In diesen Fällen wurden gleichgewichtete Durchschnitte gebildet. In allen anderen Fällen wurden exakt die Daten vom Verbraucherpreisindex zur Preisentwicklung übernommen.

Für die Modellhaushalte wurde das jährliche Nettoeinkommen gleichermaßen auf die Monate aufgeteilt. Gehaltserhöhungen, Einmalzahlungen, Steuern und Abgaben wurden also jeweils über Datensätze Jahr verteilt. Für das laufende Jahr 2022 sind Erhöhungen des Haupteinkommens im tatsächlichen Monat berücksichtigt. Bei Einmalzahlungen, Steuern und Abgaben gelten bisherige Monatsdurchschnitte. Einkünfte, die später als August 2022 ausgezahlt wurden oder noch ausgezahlt werden sollen, sind nicht berücksichtigt.

Bei den konkreten Modellhaushalte wurde jeweils auch eine Sparquote bei der Entwicklung der Kaufkraft des gesamten Haushaltseinkommens berücksichtigt. Dabei wurde für den Sparanteil eine Kaufkraft-Entwicklung von 0 Prozent angenommen, d. h. durchschnittliche Erträge der Sparanlagen bzw. Kursgewinne gleichen die Inflation aus. Mit dieser Annahme wird die Inflationsbelastung der Haushalte auf die Lebenshaltung deutlicher und vergleichbarer. Mögliche Änderungen des Sparverhaltens aufgrund von Preissteigerungen sind dabei aber nicht berücksichtigt.

  • Teuerungsraten: Statistisches Bundesamt
  • Haushaltsspezifische Konsumausgaben: Statistisches Bundesamt
  • Hartz-IV-Regelsatz: Agentur für Arbeit (auf Anfrage)
  • Corona-Zuschlag 2021 Hartz IV: Agentur für Arbeit
  • Corona-Zuschlag 2022 Hartz IV: Agentur für Arbeit
  • Kinderbonus 2021: Agentur für Arbeit
  • Kinderbonus 2020: Agentur für Arbeit
  • Kinderbonus 2022: Agentur für Arbeit
  • Einkommen Mechatroniker*in: IG Metall (Tariftabelle, Historie, historische Tabellen auf Anfrage), Gesamtmetall (Pauschalzahlungen)
  • Kindergeld: Universität Duisburg-Essen
  • Kindergeldbonus 2009: Landesamt für Besoldung und Versogung Baden-Württemberg
  • Einkommen Erzieher*in: oeffentlicher-dienst.info
  • Corona-Prämie Erzieher*in 2020: ver.di
  • Einkommenssteuer: Bundesfinanzministerium
  • Beitragssätze Sozialversicherung und Höchstbemessungsgrenzen: Bundesgesundheitsministerium (auf Anfrage)
  • Abgeordnetenentschädigung: Datenhandbuch Bundestag
  • Mindestlohn: Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Durchschnittliche steuerlich geltend gemachte Kinderbetreuungskosten: Statistisches Bundesamt (auf Anfrage)
  • Mindestunterhalt: Oberlandesgericht Düsseldorf / Düsseldorfer Tabelle
  • BAFöG: Bundesministerium für Bildung und Forschung (auf Anfrage)
  • Rentenwert: Deutsche Rentenversicherung Bund (auf Anfrage)
  • Entgelt Universitätsklinikum-Ärtz*innen: Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Corona-Prämie 2022 Ärzte: ver.di


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    Berliner Morgenpost, 15.09.2022
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